DE19827644A1 - Werkstoff mit integriertem Haftvermittler und adhäsivloses Verkleben unter Verwendung des Werkstoffes - Google Patents
Werkstoff mit integriertem Haftvermittler und adhäsivloses Verkleben unter Verwendung des WerkstoffesInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft einen Werkstoff und die Verwendung dieses Werkstoffes, dem vor der Polymerisation ein haftungsförderndes Additiv zugesetzt ist. Der Zusatz der Reaktivkomponente ermöglicht das dauerhafte oder temporäre adhäsivlose Verkleben des Werkstoffes mit weiteren Materialien. Beispielsweise kann durch den Zusatz eines Haftadditivs ein Prothesenkunststoff ohne Applikation eines zusätzlichen Adhäsivs bei Temperaturen unterhalb von 50 DEG C mit üblichen Unterfütterungsmaterialien unterfüttert werden. Der Einbau haftvermittelnder Reaktivkomponenten führt zu kraftschlüssigen Haftverbunden zwischen den zu verklebenden Werkstoffen, wie beispielsweise Unterfütterungssilicone und Prothesenkunststoff, ohne das sich die anderen physikalischen Eigenschaften des Haftverbundes und der Werkstoffe verschlechtern.
Description
Die Erfindung betrifft einen Werkstoff und die Verwendung dieses Werkstoffes, dem
vor der Polymerisation ein haftungsförderndes Additiv zugesetzt ist. Der Zusatz der
Reaktivkomponente ermöglicht das dauerhafte oder temporäre adhäsivlose Verkle
ben des Werkstoffes mit weiteren Materialien. Unter adhäsivlosem Verkleben soll im
folgenden ein temporäres oder permanentes chemisches und/oder physikalisches
Verbinden ohne Anwendung eines auf die Oberfläche eines der zu verbindenden
Werkstoffe aufzutragenden externen Haftvermittlers verstanden werden. Der Begriff
der Polymerisation ist im fachsprachlichen Sinn zu sehen, so daß auch Poly
additionen, Polykondensationen und alle möglichen Verfahren zur Überführung von
Monomeren in Polymere darunter verstanden werden.
Ziel der zahnärztlichen Prothetik ist die Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit
des Kauorgans. Je nach Art und Ausmaß der Schädigung werden unterschiedliche
Arten der prothetischen Versorgung gewählt (siehe z. B. K. Körber, Zahnärztliche
Prothetik, 3. Auflage, Thieme-Verlag, Stuttgart, 1985). So werden einzelne Zähne
gewöhnlich durch Kronen, Onlays und lnlays wiederhergestellt. Diese Art der Re
stauration wird als festsitzender Zahnersatz gekennzeichnet. Die zahntechnische
Arbeit wird hierbei fest und dauerhaft mit der verbliebenen Zahnsubstanz verbunden.
Einzelne fehlende Zähne werden generell mit Hilfe einer Brücke ersetzt. Die Brücke
wird auf den benachbarten Zähne oder präparierten Stümpfen entweder dauerhaft
verklebt oder mit Hilfe einer Teleskopkrone fixiert bzw. mit Hilfe eines Implantates
verankert. Ist die Schädigung der Zahnsubstanz zu weit fortgeschritten, so kann die
Funktionstüchtigkeit des Kauorgans nur noch durch eine partielle bzw. Totalprothese
wiederhergestellt werden. Solche Prothesen werden oft auch als Intermediat
prothese nach einem implantologischen Eingriff angefertigt, um eine optimale
Wundheilung und das ungestörte Einwachsen des Implantates in den Kiefer zu ge
währleisten. Als Werkstoff findet hierbei normalerweise Polymethylmethacrylat
(PMMA) Verwendung. Produkte auf Basis von Urethan (wie z. B. Microbase der
Firma DeTrey) oder PVC-PMMA-Mischpolymerisat (wie z. B. Luxene der Firma Top-
Dent) sind gegenwärtig wenig verbreitet.
Prothesenkunststoffe müssen widerstandsfähig gegenüber permanenter mechani
scher Beanspruchung sowie gegen Speisen und Getränke sein. Eine Verschlechte
rung der Stabilität der Prothese sowie Verfärbungen u. ä. verhindern den Behand
lungserfolg und machen eine kostspielige Neuanfertigung unumgänglich. Da der
Kunststoff nach der Polymerisation nicht mehr formbar ist, können größere Paßun
genauigkeiten, die nach einer gewissen Tragedauer z. B. durch Atrophieren ent
stehen und zur schlechten Haftung der Prothese bzw. zu Druckstellen führen
können, nicht mehr ausgeglichen werden. Außerdem sind generelle Unverträglich
keiten zu Prothesenkunststoffen bzw. einzelnen Bestandteilen bekannt (siehe dazu
z. B. M. Gebhart, J. Geier, D. Welker, Deutsche Zahnärztliche Zeitschrift DZZ 51, 395-
398, 1996). Neben der kostspieligen Neuherstellung einer zweiten Prothese kann die
schlechtpassende Prothese der veränderten Kiefersituation durch eine sogenannte
Unterfütterung angepaßt werden (H. H. Caesar, Dental-Labor, XLV, 1609-1627,
1997). Für solche Arbeiten stehen unterschiedliche Materialien zur Verfügung wie
Werkstoffe auf (Meth)acrylatbasis sowie Silicone (siehe: D. Welker, R. Göbel, S.
Arndt, Quintessenz Zahntechnik 23, 675-680, 1997). Bei Siliconen wird als beson
ders positiv angesehen, daß sie sehr stabil gegen Umwelteinflüsse sind sowie über
elastische Eigenschaften verfügen, wodurch der Kaudruck gleichmäßig über die
Prothese verteilt wird und Druckstellen ausgeschlossen sind. Die marktüblichen
Siliconprodukte werden nach ihrer Vernetzungstemperatur in heiß- und kalthärtende
Produkte eingeteilt, wobei unter Kalthärtung eine Vernetzungstemperatur bis ca.
50°C verstanden wird. Während Heißhärtung mit Peroxid durchgeführt wird, sind bei
der Kalthärtung prinzipiell zwei Mechanismen, die Additions- und die Kondensations
reaktion, möglich (siehe: Eichner, Kappert (Hrsg.), Zahnärztliche Werkstoffe und ihre
Verarbeitung, Bd.1, 6.Aufl., Hüthig-Verlag, Heidelberg, 1996). Während bei der
Unterfütterung mit (Meth)acrylatwerkstoffen gewöhnlich auf eine besondere Vor
bereitung der Prothesenoberfläche durch Auftragen eines Adhäsivs verzichtet
werden kann, da Unterfütterung und Prothesenkunststoff chemisch ähnlich sind, ist
für die Siliconunterfütterung die Applikation eines Haftvermittlers obligatorisch.
Besonders vorteilhaft und zeitsparend sind Unterfütterungen mit kalthärtendem
Silicon. Diese können im Gegensatz zu heißhärtenden Unterfütterungen gegebenen
falls auch chairside am Patienten durchgeführt werden, so daß er nicht zu lange auf
seine Prothese verzichten muß. Auch eine Unterfütterung im Drucktopf mit kalt-
härtendem Silicon ist schneller als eine heißhärtende durchzuführen, da Aufheiz-,
Abkühl- und Polymerisationszeiten deutlich kürzer sind. Bei der Durchführung einer
Siliconunterfütterung sind folgende Arbeitsschritte notwendig: Reinigung der Pro
these, Abschleifen, Reinigung, Applikation des Adhäsivs, Auftragen des Silicons,
Aushärtung, Bearbeitung. Die meisten Mißerfolge bei Unterfütterungsversuchen sind
erfahrungsgemäß auf Fehlapplikation des Adhäsivs zurückzuführen (s. z. B. E.
Cimbura; Quintessenz 6, 1997). So haftet Silicon nur an den Stellen, an denen Ad
häsiv in ausreichender Menge aufgetragen worden ist. Wird vor bzw. nach der Appli
kation des Adhäsivs die Prothesenoberfläche berührt, kann der Haftverbund ver
ringert bzw. eine Haftung verhindert werden. Auch erfordern Adhäsive oftmals eine
unvorteilhaft lange Ablüftzeit von 1 h, da die zur Verbindungsknüpfung befähigten
Reaktivgruppen erst durch Reaktion mit Luftfeuchtigkeit gebildet werden. Dieses
Problem ist besonders bei Unterfütterungsmaterialien auf Basis kondensations
vernetzender Silicone (C-Silicone) bekannt. Eine deutliche Erleichterung stellen 2-
bzw. 1-Komponentenadhäsive (z. B. OS-DE 195 39 653, EP-OS 632 060, EP-OS
826 359) dar, die nach kurzer Trockenzeit von höchstens 3 Min. beschichtet werden
können. Trotzdem bleiben die o. g. fehleranfälligen Arbeitsschritte bestehen.
Aufgabe der Erfindung ist es einen Werkstoff zur Verfügung zu stellen und die Ver
wendung des Werkstoffes zum adhäsivlosen Verkleben, wobei die genannten
Nachteile vermieden werden. Erfindungsgemäß gelöst wird die Aufgabe durch einen
Werkstoff nach einem der Ansprüche 1 bis 4 und der Verwendung des Werkstoffes
nach einem der Ansprüche 5 bis 8. Dem Werkstoff wird eine Reaktivkomponente zur
Haftvermittlung vor der Polymerisation zugesetzt. Dies ermöglicht beispielsweise,
daß ein Prothesenwerkstoff ohne Applikation eines zusätzlichen Adhäsivs bei
Temperaturen unterhalb von 50°C mit üblichen Unterfütterungsmaterialien unter
füttert werden kann. Der Einbau haftvermittelnder Reaktivkomponenten führt zu
kraftschlüssigen Haftverbunden zwischen den zu verklebenden Werkstoffen, wie
beispielsweise Unterfütterungssiliconen und Prothesenkunststoff, ohne das sich die
anderen physikalischen Eigenschaften des Haftverbundes und der Werkstoffe ver
schlechtern. Bevorzugt wird der Zusatz von 20 Gew.-% der haftungsfördernden
Reaktivkomponente. Für den Fachmann ist offensichtlich, daß eine Kunststoff
flüssigkeit auch direkt mit Zusatz des Additivs verarbeitungsfertig hergestellt werden
kann.
Bei den haftungsfördernden Additiven handelt es sich um Komponenten, die sowohl
in das (Meth)acrylatnetzwerk eines Kunststoffes einpolymerisierbar sind als auch
Vernetzungsstellen für beispielsweise Unterfütterungssilicone zur Verfügung stellen.
Diese haftungsfördernde Additive können sowohl in den Prothesenkunststoff als
auch in den Unterfütterungswerkstoff eingarbeitet sein. Im Unterfütterungswerkstoff
können beispielsweise α,ω-Hydroxy-terminierte Polydimethylsiloxane vorhanden
sein, die sowohl befähigt sind mit dem in den Kunststoff eingebauten Reaktiv
komponenten sich chemisch zu verbinden, als auch im Unterfütterungswerkstoff
auszupolymerisieren. Für kondensationsvernetzende Silicone als Unterfütterungs
werkstoffe kommen als Additive beispielsweise Verbindungen der Substanzklasse
der (meth)acrylsubstituierten Alkoxysilane infrage. Zusätze solcher Substanzen zu
Prothesenflüssigkeit sind aus DE-PS 30 38 153 bekannt. Die Zusätze werden als
Haftmittel zwischen Prothesen- und Zahnkunststoff eingesetzt. Hierbei sind die ein
gesetzten Mengen jedoch deutlich geringer als in den erfindungsgemäßen Werk
stoff. Ferner ist nach dem Stand der Technik zu erwarten, daß sich bei einer hohen
Zudosierung eines Additivs, die mechanischen Eigenschaften des Kunststoffes ver
schlechtern. Überraschenderweise zeigte sich jedoch, daß sich bei Zusatz eines
haftvermittelnden Additivs zu einem Werkstoff ein kraftschlüssiger Haftverbund
zwischen Prothesenkunststoff und Unterfütterungssilicon ergibt, ohne daß die
mechanischen Eigenschaften beeinflußt werden.
Dem Fachmann ist ersichtlich, daß die beschriebenen Werkstoffe und die Verwen
dung nicht nur auf einen Prothesenkunststoff sowie ein C-Silicon und auf das Ver
binden des Prothesenwerkstoffes mit einem C- Silikon beschränkt sind. Durch
Zusatz geeigneter Additive ist auch ein Verbund zu A-Siliconen zu erreichen.
Darüber hinaus ist es auch möglich nicht nur einen Kunststoff zu unterfüttern
sondern auch einen Schutzlack auf Kunststoffen in der erfindungsgemäßen Art und
Weise zu befestigen. Weiterhin ist das adhäsivlose Verkleben von Siliconprodukten
mit Prothesen für andere Anwendungen (z. B. Versiegelung gegen Befall mit Mikro
organismen, Schutz gegen Bruch und Verfärbung etc.) offenbart. Darüber hinaus ist
auch das Verkleben eines auszuhärtenden Werkstoffes mit einem darauf zu
polymerisierenden Werkstoff zeitgleich möglich. D. h. die Aushärtung, Polymerisation
und Verklebung beider Werkstoffe geschieht zeitgleich in einem Arbeitsschritt. Eine
Anwendung der Erfindung ist nicht nur auf den dentalen Bereich beschränkt.
Die folgenden Beispiele sollen die Erfindung erläutern ohne sie einzuschränken.
Zu einer Kunststoffflüssigkeit (PalaXpress, Kulzer, Wehrheim) werden 25 Gew.-%
einer Mischung, bestehend aus 80 Gew.-% Haftadditiv (Osi Specialities, Düsseldorf)
und 20 Gew.-% Vernetzer (Röhm, Darmstadt), gegeben und homogen eingerührt.
Der Vernetzer erhält den Vernetzunggrad gleich. Anschließend wird Kunststoffpulver
(PalaXpress, Kulzer, Wehrheim) zugegeben und nach Herstellerangaben im Ver
hältnis 20 g Pulver / 14 ml Flüssigkeit gemischt. Die Aushärtung erfolgt bei 55°C in
einer isolierten Gipsküvette innerhalb von 20 Minuten unter einem Druck von 2 bar.
Anschließend läßt man abkühlen. Die erhaltene Kunststoffplatte (Kunststoff 1,
64 × 60 × 2,5 mm nach ISO 1567, Punkt 7.4.1) wird zur Prüfung von Haftverbund und
mechanischen Eigenschaften zersägt.
Ein Kunststoff wird ohne Zusatz der Haftadditivmischung, wie in Beispiel 1
beschrieben, hergestellt und zersägt (Kunststoff 2).
Es werden je drei Kunststoff-Prüfkörper nach ISO 1567, Punkt 7.4.5 (64 × 10 × 2,5 mm)
für 24 h in Aqua dest. bei 37°C gelagert und einer Biegebruchprüfung unterzogen.
DB: Durchbiegung bei x - Newton in mm
Fmax: maximal aufgewendete Kraft in Newton
Lmax: maximale Längenausdehnung in mm
Fmax: maximal aufgewendete Kraft in Newton
Lmax: maximale Längenausdehnung in mm
Bewertung: Es lassen sich keine wesentlichen, im Rahmen der Meßgenauigkeiten,
Unterschiede zwischen den beiden Kunststoffen in bezug auf ihre mechanischen
Eigenschaften feststellen.
Der Haftverbund wird an Prüfkörpern mit überlappender Verklebung (10 × 10 mm) mit
Hilfe eines Zug-Scherversuchs bestimmt. Es werden je 3 Prüfkörper, bestehend aus
je 2 Kunststoffplättchen (30 × 10 × 2,5 mm) hergestellt. Die Klebefläche wird durch
Sandstrahlen gleichmäßig aufgerauht und anschließend mit Isopropanol abgewischt.
In Versuch 1 wird Kunststoff 1 mit Ufi Gel P (VOCO, Cuxhaven) ohne Adhäsiv, in
Versuch 2 Kunststoff 2 ohne sowie in Versuch 3 mit Ufi Gel P Adhäsiv (VOCO,
Cuxhaven) verbunden. Die Aushärtung des Silicons erfolgt in 15 Min bei 40°C im
Dampfraum eines Drucktopfs bei 4 bar Druck. In einem 4. und 5. Versuch wird der
Kunststoff 1 unter anderen Aushärtebedingungen für das Silicon verbunden: Ver
such 4: Verlängerung der Aushärtedauer im Drucktopf auf 20 Minuten, Erhöhung der
Temperatur auf 45°C; Versuch 5: Aushärtung 7 Minuten im Dampfraum eines
Wasserbades, 37°C, ohne Druck
Bewertung: Die durch bloßes Anrauhen erzielbare retentive Haftung liegt bei 9
N/cm2. Die Haftwerte des erfindungsgemäßen Kunststoffs liegen mindestens so
hoch wie diejenigen des Vergleichskunststoffes, auf den Adhäsiv aufgetragen wurde.
Die konkreten Aushärtebedingungen des Silicon beeinflussen den Haftwert
signifikant.
Es zeigt sich, daß Haftadditive Kunststoffen, vornehmlich Prothesenkunststoffen, zu
gesetzt werden können, ohne daß ihre mechanischen Eigenschaften signifikant be
einflußt werden. Zudem werden kraftschlüssige Haftverbunde erhalten.
Claims (8)
1. Werkstoff zum dauerhaften oder temporären adhäsivlosen Verkleben mit weiteren
Materialien, dadurch gekennzeichnet, daß dem Werkstoff vor der Polymerisation
ein Haftvermittleradditiv zugesetzt ist.
2. Werkstoff nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es ein PMMA-Kunst
stoff ist.
3. Werkstoff nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es ein Unter
fütterungswerkstoff ist.
4. Werkstoff nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß dem Werk
stoff vor der Polymerisation ein Haftvermittleradditiv im Bereich von 0,01 bis 40
Gew.-% bezogen auf die Gesamtwerkstoffmasse zugesetzt ist.
5. Verwendung eines Werkstoffes zum dauerhaften oder temporären adhäsivlosen
Verkleben mit weiteren Materialien, dadurch gekennzeichnet, daß dem Werkstoff
vor der Polymerisation ein Haftvermittleradditiv zugesetzt ist.
6. Verwendung eines Prothesenkunststoffes zur Unterfütterung von Prothesen, da
durch gekennzeichnet, daß dem Prothesenkunststoff vor der Polymerisation ein
Haftvermittleradditiv zugesetzt ist.
7. Verwendung eines Unterfütterungsmaterials zur Unterfütterung von Prothesen,
dadurch gekennzeichnet, daß dem Material vor der Polymerisation ein Haftver
mittleradditiv zugesetzt ist.
8. Verwendung eines Werkstoffes nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch ge
kennzeichnet, daß dem Werkstoff vor der Polymerisation ein Haftvermittleradditiv
im Bereich von 0,01 bis 40 Gew.-% bezogen auf die Gesamtwerkstoffmasse zuge
setzt ist.
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |