DE19826120A1 - Flammhemmendes, elektrisch leitendes Gewebe - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein flammhemmendes und elektrisch leitendes Gewebe (100) aus Kunststoffasern, Kunststoffbändchen oder Kunststoffäden zur Herstellung von hochfesten Verpackungen oder Auskleidungsbahnen, welches elektrisch nicht leitende (3, 4) und elektrisch leitende Fäden (2.1, 2.2) aufweist. DOLLAR A Die elektrisch nicht leitenden Fäden (3, 4) sind mit einem flammhemmenden Zusatzstoff ausgerüstet, beschichtet oder gefüllt. DOLLAR A Die elektrisch leitenden Fäden (2.1, 2.2) bestehen aus einem thermoplastischen Kunststoff, der mit wenigstens einem die Leitfähigkeit erhöhenden Zusatz ausgerüstet oder in fein dispergierter Form gefüllt ist, oder daß die elektrisch leitenden Fäden (2.1, 2.2) mit wenigstens einem die Leitfähigkeit erhöhenden Zusatz beschichtet sind. DOLLAR A Wenigstens die elektrisch leitenden Fäden (2.1, 2.2) sind mittels Wärmeeinwirkung in ihrer Länge schrumpfbar, wobei der Schrumpf der elektrisch leitenden Fäden (2.1, 2.2) größer ist als der Schrumpf der elektrisch nicht leitenden Fäden (3, 4).
Description
Die Erfindung betrifft ein elektrisch leitendes Gewebe aus
Kunststoffasern, Kunststoffbändchen oder Kunststoffäden zur
Herstellung von hochfesten Verpackungen oder Auskleidungsbah
nen, welches elektrisch nicht leitende und elektrisch leiten
de Fäden aufweist, sowie aus diesem Gewebe hergestellte
Schüttgutbehälter und Auskleidungen, insbesondere für Schäch
te im Tief- und Bergbau.
Bei Kunststoffgeweben werden im Gebrauch in trockener Umge
bung elektrostatische Ladungen, insbesondere durch Reibung,
erzeugt, die sich bei Kontakt mit geerdeten Gegenständen
und/oder Personen schlagartig entladen können. Die hohe Ener
gie des überspringenden Lichtbogens kann zur Zündung explosi
ver Luft-/Gas- oder Luft-/Staub-Gemische führen. In einer
entsprechenden Umgebung besteht zudem eine erhöhte Brandge
fahr.
Es sind aus der DE-AS 19 28 330 Gewebe bekannt, die zur Ver
meidung einer elektrostatischen Aufladung aus zwei verschie
denen Fasermaterialien bestehen, von denen das eine Faserma
terial von einem durch die gesamte Faser dispergierten, elek
trisch leitenden Ruß durchsetzt und das andere Fasermaterial
frei von Ruß ist.
Als Nachteil dieser Gewebe wird angegeben, daß sich ein Gewe
be mit einer verminderten Festigkeit und Dehnbarkeit ergibt,
weil es Fäden enthält, bei denen der Ruß durch die gesamte
Faser hindurch dispergiert ist, wenn der Ruß in einer solchen
Menge in der Faser enthalten ist, daß eine ausreichende elek
trische Leitfähigkeit erreicht wird. Es wird darauf hingewie
sen, daß sich eine ausreichende elektrische Leitfähigkeit
nicht erreichen läßt, wenn die in der Faser enthaltene Ruß
menge zu gering ist. Auch sind flammhemmende Eigenschaften
des Gewebes nicht offenbart.
In der Patentschrift DE 39 38 414 C2 der Anmelderin ist ein
Schüttgutbehälter aus einem elektrisch leitenden Gewebe of
fenbart, das aus Kunstfasern oder Kunststoffäden besteht und
elektrisch nicht leitende und elektrisch leitende Fäden auf
weist, wobei die elektrisch leitenden Fäden aus einem Polyo
lefin bestehen und eindispergierten Ruß und/oder Graphit ent
halten und sowohl in der Kette als auch im Schuß eingewebt
sind.
Ein Gewebe dieser Art ist für die starken mechanischen Bean
spruchungen, wie sie bei der Verwendung des Gewebes für einen
flexiblen Schüttgutbehälter oder für eine Auskleidungsbahn im
Bergbau auftreten, gut geeignet und durch die eingewebten
elektrisch leitenden Fäden wird eine sichere Ableitung von
elektrostatischer Ladung erreicht. Vorteilhaft ist, daß der
Elastizitätsmodul der elektrisch leitenden Fäden kleiner ist
als der des übrigen in Kette und Schuß verwebten Fadenmateri
als. Hierdurch wird verhindert, daß die elektrisch leitenden
Fäden des Gewebes bei einer geringeren Belastung brechen, als
die Fäden des nicht leitenden Grundgewebes, wodurch Unterbre
chungen im leitfähigen Gitter vermieden werden.
Nachteilig ist, daß der elektrisch leitende Faden aufgrund
seines hohen Kohlenstoffgehalts in starkem Maße brennbar ist
und auch in der Umgebung von schwerer brennbaren, nicht elek
trisch leitenden Fäden des Grundgewebes nicht verlöscht, son
dern sich unter Zerstörung der benachbarten Bereiche wie ein
brennender Docht durch das Gewebe zieht.
In der Kunststofftechnik ist es allgemein bekannt (vgl.
SAECHTLING: Kunststoff-Taschenbuch, S. 58, 25. Auflage, Carl
Hanser Verlag 1992), Kunststoffe mit flammhemmenden Additiven
zu versetzen, welche eine Flamme dadurch ersticken, daß sie - im
Falle der chlor- oder bromhaltigen organische Verbindun
gen - bei Flammeinwirkung den Sauerstoffzutritt zu der Grundsub
stanz erschweren oder - beispielsweise bei Aluminium
hydroxid - bei hohen Temperaturen Wasser und/oder Kohlendi
oxid abspalten.
Nachteilig ist, daß eine zusätzliche Füllung eines mit leit
fähigem Ruß- oder Graphit gefüllten Kunststoffs mit einem
flammhemmenden Zusatzstoff die Festigkeitswerte des aus einem
solchen Kunststoff hergestellten Fadens stark herabsetzt und
diesen zur Verwendung in Geweben zur Herstellung hochfester
Verpackungen oder Auskleidungen ungeeignet macht.
Weiterhin ist aus der GB 21 01 559 A1 ein Schüttgutbehälter
bekannt, der aus einem Gewebe hergestellt ist, in das Metall
fäden eingearbeitet sind, über die elektrostatische Aufladun
gen des Gewebes abgeleitet werden können.
Nachteilig bei dieser Lösung ist es allerdings, daß diese aus
Vollmetall gezogenen Fäden nur als Kettfäden in das Gewebe
eingearbeitet werden, was die Ableitfähigkeit insgesamt be
einträchtigt. Vor allem ist das Dehnungsverhalten der Metall
fasern oder -fäden sehr abweichend von dem Dehnungsverhalten
des übrigen Gewebes. Dies führt leicht zum Bruch der Metall
fäden und damit zu einer Unterbrechung der Ableitung. Durch
solche Unterbrechungspunkte wird im Falle der statischen Auf
ladung die Gefahr der Funkenbildung und Explosion stark er
höht. Auch sind keinerlei Eigenschaften des Grundgewebes of
fenbart, die es für einen Einsatz in brandgefährdeten Berei
chen geeignet erscheinen lassen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Gewebe der ein
gangs genannten Art weiterzuentwickeln, das elektrisch lei
tend und zugleich flammhemmend ist und somit in explosions- und
brandgefährdeten Bereichen einsetzbar ist. Auch soll das
Gewebe zur Herstellung hochfester Verpackungen und Ausklei
dungen geeignet sein.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, daß
- - daß die elektrisch nicht leitenden Fäden mit einem flamm hemmenden Zusatzstoff ausgerüstet, beschichtet oder gefüllt sind,
- - daß die elektrisch leitenden Fäden aus einem thermoplasti schen Kunststoff bestehen, der mit wenigstens einem die Leitfähigkeit erhöhenden Zusatz ausgerüstet oder in fein dispergierter Form gefüllt ist, oder daß die elektrisch leitenden Fäden mit wenigstens einem die Leitfähigkeit er höhenden Zusatz beschichtet sind und
- - daß wenigstens die elektrisch leitenden Fäden mittels Wär meeinwirkung in ihrer Länge schrumpfbar sind, wobei der Schrumpf der elektrisch leitenden Fäden größer ist als der Schrumpf der elektrisch nicht leitenden Fäden.
Mit "flammhemmend" wird hier das Brandverhalten eines Gewebes
bezeichnet, bei dem bei Einwirkung einer Flamme die Entzün
dung des Gewebes verhindert oder verzögert wird und bei dem
nach erfolgter Entzündung innerhalb einer kurzen Zeitspanne
die Flamme von selbst verlöscht.
Als "elektrisch leitend" wird hier ein Gewebe bezeichnet,
dessen nach DIN 53 482 gemessener Oberflächenwiderstand und
Erdableitwiderstand zumindest kleiner als der Durchgangswi
derstand der Luft, also kleiner als 108 Ω ist, so daß eine
Ableitung elektrostatischer Elektrizität ermöglicht ist.
Unter "Fäden" sollen hier alle gesponnenen oder extrudierten
Kunststoffasern, aus Folien geschnittene Kunststoffbändchen
oder sonstige Kunststoffäden verstanden werden, die webtech
nisch verarbeitbar sind.
Der "Schrumpf" von Kunststoffen ist definiert als die durch
Relaxations- oder Retardationsvorgänge bewirkte absolute Län
genänderungsdifferenz, bezogen auf die Ausgangslänge.
Überraschenderweise weist ein Gewebe gemäß der vorliegenden
Erfindung flammhemmende Eigenschaften auf, obwohl die elek
trisch leitenden Fäden aus brennbaren Kunststoffen herge
stellt sind und keine flammhemmenden Zusatzstoffe enthalten
oder die Zusatzstoffe allenfalls in einer geringen Menge ent
halten sind, mit der allein ein Verlöschen einer Flamme nicht
erreichbar ist.
Die elektrisch leitenden Fäden des erfindungsgemäßen Gewebes
vermögen über die aufgebrachte Metallschicht oder die enthal
tenen Metallpartikel eine elektrostatische Aufladung sicher
gegen einen Erdleiter abzuleiten.
Bei der Einwirkung einer Flamme auf das erfindungsgemäße Ge
webe schmilzt der Kunststoff im beflammten Bereich. Während
die Zusatzstoffe in den nicht leitenden Fäden ein Entzünden
verhindern oder ein schnelles Verlöschen bewirken, wird die
Entzündung der elektrisch leitenden Fäden dadurch verhindert,
daß diese sich unter Wärmeeinwirkung stark zusammenziehen und
sich damit einer längeren Einwirkung der Flamme durch
Schrumpfen entziehen. Schon die Wärmeeinleitung aus benach
barten Bereichen nicht leitender, nahezu unbrennbarer Fäden
führt zu einem schnellen Schrumpfen der elektrisch leitenden
Fäden, so daß sich diese bereits vor einer unmittelbaren
Flammeneinwirkung dem gefährdeten Bereich entziehen können.
Das Schrumpfen geschieht außerordentlich rasch.
Um diesen Effekt zu erzielen, sind nach der Erfindung wenig
stens die elektrisch leitenden Fäden unter Wärmeeinwirkung
schrumpfbar. Werden solche Fäden in einem nicht schrumpfbaren
Grundgewebe eingewebt, zieht sich dieser Faden bei Flammen
einwirkung zusammen und soweit aus dem Gewebe heraus, wie der
Einfluß der durch die Flamme eingebrachten Wärme reicht. Au
ßerhalb der Wärmeeinflußzone behält der Faden seine mechani
schen und elektrischen Eigenschaften.
Die Erfindung sieht vor, daß der Schrumpf der elektrisch lei
tenden Fäden in jedem Fall größer ist als der Schrumpf der
elektrisch nicht leitenden Fäden. Möglich ist daher auch, daß
für das nicht leitende Grundgewebe ein ebenfalls wärme
schrumpfbarer Faden gewählt ist. Somit entzieht sich auch das
Gesamtgewebe durch Schrumpfen einer Flammeneinwirkung. Durch
den relativ zum Schrumpf des Grundgewebes höheren Schrump
fungsgrad der leitende Fäden ist sichergestellt, daß letztere
sich rasch der Flammeinwirkung entziehen können.
Gute Ergebnisse bei der Brennbarkeitsprüfung werden erzielt,
wenn der Schrumpf der elektrisch leitenden Fäden das 1,2 bis
4fache, vorzugsweise das 2fache, des Schrumpfs der elektrisch
nicht leitenden Fäden beträgt.
Die elektrisch nicht leitenden Fäden bei einer vorteilhaften
Ausführungsform bestehen aus einem Polypropylen, das mit ei
nem flammhemmenden halogenhaltigen Additiv gefüllt und/oder
beschichtet ist. Dieses Material ist kostengünstig und eignet
sich daher besonders für die Fertigung großflächiger Gewebe
bahnen.
Die elektrisch leitenden Fäden können aus einem Kunststoff
hergestellt sein, bei dem über eine Füllung mit Partikeln von
Metallen oder Metallverbindungen oder mit kohlenstoffhaltigen
Partikeln wie Ruß oder Graphit die Leitfähigkeit erhöht ist.
Eine solche Füllung kann kostengünstig durch Zumischung der
leitfähigkeitserhöhenden Partikel zum Kunststoff-Rohstoff be
wirkt werden.
Es ist aber auch möglich, einen bereits an sich elektrisch
leitfähigen Kunststoff zur Fadenherstellung zu verwenden, wo
durch ein homogener Faden erhalten wird. Für die vorliegende
Erfindung ist Polyanilin als leitfähiger Kunststoff gut ge
eignet. Der leitfähige Kunststoff kann als Zusatz dem Faden
werkstoff zugegeben werden oder der Faden kann vollständig
aus einem leitfähigen Kunststoff bestehen.
Die leitenden Fäden können mit Silber bedampft sein. Die gute
elektrische Leitfähigkeit und die guten Haftungseigenschaften
von Silber an dem Kunststoff ermöglichen eine elektrostati
sche Leitung über die Fadenaußenseite bei einer geringen
Schichtdicke. Die Bedampfung der Fadenaußenseite kann auch
bei einem Faden angewandt werden, der bereits mit leitfä
higerhöhenden Zusätzen ausgerüstet oder gefüllt ist, wodurch
die Leitfähigkeit weiter verbessert wird.
Eine kostengünstige Ausbildungsform sieht vor, ein Monofila
ment, beispielsweise einen extrudierten Polyamidfaden, mit
Metall zu bedampfen oder mit leitfähigen Partikeln auszurü
sten.
Die Flexibilität des Fadens ist erhöht bei einer weiteren
Ausführungsform, bei der die elektrisch leitenden Fäden Mul
tifilamente sind. Ein solcher Zwirn kann aus mehreren Fasern
bestehen, von denen wenigstens eine Faser mit leitfähigen
Partikeln gefüllt und/oder beschichtet ist. Es können gleich
dicke Fasern miteinander verdrillt sein, wobei auch denkbar
ist, um eine dickere, leitende Faser herum als Kern eine Um
mantelung aus dünneren Fasern anzuordnen, mit denen die Reiß
festigkeit erhöht ist.
Um auch hohe Kräften aufnehmen und die elektrostatische Ab
leitung dabei sicherstellen zu können, sind die elektrisch
leitenden Fäden aus einem Polyester, vorzugsweise aus Polye
thylenterephtalat (PET), hergestellt.
Ein wesentlicher Vorteil der Erfindung hinsichtlich der elek
trischen Eigenschaften ist es, daß die elektrisch leitenden
Fäden in Kette und/oder in Schuß eingewebt sein können. Wenn
sowohl bei den Kett- als auch den Schußfäden elektrisch lei
tende eingewebt sind, wird bei der Herstellung körperhafter
Gebilde aus dem erfindungsgemäßen Gewebe ein FARADAY-Käfig
geschaffen. Elektrostatische Ladungen können somit zweidimen
sional abgeleitet werden und erhöhen die Sicherheit bei Ver
wendung des Gewebes in gefährdeter Atmosphäre. Eine Belastung
des Gewebes kann dabei aufgrund gleichartiger Festigkeitswer
te von elektrisch leitenden und nicht leitenden Fäden in be
liebige Richtung erfolgen, ohne daß es zum Riß der leitenden
Fäden kommt.
Um das Entziehen des schrumpfenden Fadens bei Flammeinwirkung
zu verbessern, ist es vorteilhaft, daß der Querschnitt der
elektrisch nicht leitenden Fäden das 2fache bis 10fache des
Querschnitts der elektrisch leitenden Fäden beträgt. Die
schrumpfende, elektrisch leitende Faser wird so nicht im
Grundgewebe blockiert und kann sich ungehindert dem beflamm
ten Bereich entziehen.
Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist jeder
zehnte bis achtzigste Kett- bzw. Schußfaden ein elektrisch
leitender Faden ist, wodurch unter dem Gesichtspunkt der Her
stellungskosten, der optischen Erscheinung des Gewebes und
der elektrostatischen Eigenschaften eine ausgewogene Kombina
tion erreicht ist.
Um eine Bildung von "Inseln" von elektrostatisch isolierenden
Gewebeabschnitten inmitten des Gitters aus elektrisch leiten
den Fäden zu vermeiden, beträgt die Fläche des nichtleitenden
Gewebes zwischen jeweils zwei, ein Rechteck einschließenden
Kett- und Schußfäden höchstens 100 cm2. Es hat sich als vor
teilhaft sowohl für die elektrischen Eigenschaften als auch
für die Fertigung und die mechanische Belastbarkeit des Gewe
bes erweisen, wenn der Abstand der elektrisch leitenden Fäden
zueinander in Kettrichtung (3) 1 bis 5 cm, vorzugsweise
2,5 cm, beträgt und in Schußrichtung 10 cm bis 60 cm, vor
zugsweise 40 cm, beträgt.
Umgebungseinflüsse wie die Luftfeuchtigkeit können den erfor
derlichen Oberflächenwiderstand und den Erdableitwiderstand,
bei welchen eine Ladungsableitung erreicht wird, beeinflus
sen. Die Widerstände sollten so klein wie möglich sein, um in
jedem Fall eine sichere Ableitung elektrostatischer Ladungen
zu bewirken. Es ist daher ein wesentlicher Vorteil der Erfin
dung, daß bei der Erfindung aufgrund der guten Leitfähigkeit
der elektrisch leitenden Fäden und der geeigneten Anordnung
der Fäden im Gewebe ein Oberflächenwiderstand und ein Erd
ableitwiderstand (nach DIN 53 482) von kleiner als 104 Ω - bei
gleichzeitigen flammhemmenden Eigenschaften des Gewebes und
guten mechanischen Festigkeitswerten - erzielbar ist.
Um zur Herstellung hochfester Verpackungen oder Auskleidungs
bahnen geeignet zu sein, hat das Gewebe vorteilhafterweise
eine Bruchfestigkeit von 50 N/mm2 bis 250 N/mm2 bei einer
Bruchdehnung von 10% bis 50%.
Vorteilhaft ist, daß der Elastizitätsmodul der elektrisch
leitenden Fäden kleiner ist als der der nicht leitenden Fä
den. Hierdurch wird verhindert, daß die elektrisch leitenden
Fäden des Gewebes bei einer geringeren Belastung brechen als
die Fäden des nicht leitenden Grundgewebes. Unterbrechungen
im leitfähigen Gitter werden also in jedem Fall vermieden.
Die Erfindung wird anhand eines Beispiels näher erläutert,
das in der Zeichnung dargestellt ist. Die Figuren zeigen im
einzelnen:
Fig. 1 ein erfindungsgemäßes Gewebe nach einem Beflammungs
versuch in Draufsicht,
Fig. 2 ein Gewebe gemäß dem Stand der Technik nach einem
Beflammungsversuch als Vergleichsbeispiel in Drauf
sicht,
Fig. 3 einen aus dem Gewebe gemäß der Erfindung hergestell
ten Schüttgutbehälter in perspektivischer Ansicht,
und
Fig. 4 einen mit dem erfindungsgemäßen Gewebe ausgekleide
ten Schacht im Untertage-Bergbau in schematischer
Schnittdarstellung.
In Fig. 1 ist ein Abschnitt eines nach der Erfindung herge
stellten Gewebes 100 dargestellt. Sowohl Kettfäden 3 als auch
Schußfäden 4 sind Bändchen aus einem thermoplastischen Kunst
stoff. Solche Bändchen werden auf einfache Weise dadurch er
halten, daß eine Folie aus einem Kunststoff hergestellt wird,
die anschließend durch Messer in Bahnrichtung in Bändchen ge
schnitten wird. Da auch Standardkunststoffe, insbesondere Po
lypropylen, geeignet sind und die Bändchen im Vergleich zu
textilen Garnen eine große Breite von ca. 0,5 bis 5 mm haben,
können kostengünstig großflächige Gewebe hergestellt werden.
In das Gewebe 100 sind elektrisch leitende Fäden 2.1, 2.2
eingewebt, die hier zur besseren Darstellung schematisch als
Doppellinie gezeichnet sind; bei einer bevorzugten Ausfüh
rungsform haben die elektrisch leitenden Fäden einen kleine
ren Querschnitt als die Fäden des Grundgewebes. Die leitenden
Fäden 2.1, 2.2 sind sowohl in Kette, als auch in Schuß einge
webt, so daß eine Ableitung von elektrostatischer Elektrizi
tät in allen Richtungen der Fläche erfolgen kann.
Die elektrisch leitenden Fäden 2.1, 2.2 der bevorzugten Aus
führungsform sind Zwirne, die aus mehreren Polyesterfasern
texturiert sind, von denen wenigstens eine Faser, vorzugswei
se 4 bis 6 Fasern, mit Silber bedampft ist. Die elektrisch
leitenden Fäden 2.1, 2.2 sind monoaxial verstreckt. Die Ver
streckung wird auf das 4 bis 10fache der Ausgangslänge be
wirkt, wobei ein Streckungsverhältnis von 5 : 1 bis 6 : 1 für
die meisten Kunststoffsorten günstig ist. Die Verstreckung
wird nach Erwärmung des Kunststoffs auf eine Temperatur ober
halb der Glasübergangstemperatur eines amorphen Thermoplasten
bzw. oberhalb der Kristallitschmelztemperatur eines teilkri
stallinen Thermoplasten durchgeführt und wird während der Ab
kühlung aufrechterhalten. Die Kunststoffmoleküle werden
durch die Verstreckung ausgerichtet. Die durch das Abkühlen
eingefrorene Konfiguration von in Verstreckungsrichtung aus
gerichteten Molekülen entspricht nicht dem thermodynamischen
Gleichgewichtszustand, so daß sich ein innerer Spannungszu
stand ergibt. Eine erneute Erwärmung, die die Moleküle beweg
lich macht, führt zu einem Abbau dieser Spannungen und damit
zu einer zumindest teilweisen Rückbildung der aufgezwungenen
Verformung. Der Effekt wird auch als "memory-effect" bezeich
net.
Werden also nun die elektrisch leitenden Fäden 2.1, 2.2 einer
starken Erwärmung, beispielsweise durch eine offene Flamme
oder durch die Wärme von Schmelze an benachbarten Fäden 3, 4
im Gewebe, ausgesetzt, so ziehen sich die leitenden Fasern
2.1, 2.2 zusammen und ihre Länge im erwärmten Bereich beträgt
nur noch einen Bruchteil der Ausgangslänge.
Der untere Bereich des Gewebes 100 in Fig. 1 stellt die Gewe
beveränderungen nach einem Versuch zur Ermittlung des Brand
verhaltens dar. Die Prüfkriterien wurden entsprechend
DIN/EN/ISO 6941 "Messung der Flammenausbreitungseigenschaf
tung vertikal angeordneter Proben" gewählt, wodurch eine Be
urteilung gemäß der DIN 66 083 durchführbar ist.
Eine Brennerflamme wurde in einem Bereich 6 unter einem Win
kel von 30° gegen die untere Kante 5 einer Gewebeprobe 100
gerichtet. In dem direkt beflammten Bereich 6 schmelzen die
thermoplastischen Kett- und Schußfäden (3, 4) aufgrund der
großen Wärme und bilden eine Kruste 7 aus Kunststoffschmelze.
Da sie mit flammhemmenden Zusatzstoffen versehen sind, verlö
schen die beflammten Fäden 3, 4 etwa ein bis zwei Sekunden
nach dem Entfernen der Brennerflamme.
Die elektrisch leitenden Fäden 2.1, 2.2 sind in der Wärmeein
flußzone stark geschrumpft. Durch die von Brennerflamme und
benachbarten schmelzenden Bändchen zugeführte Wärme wurden
die Molekülketten des silberbedampften Polyesterzwirns beweg
lich und der aufgezwungene Verstreckungszustand wurde abge
baut.
Da die elektrisch nicht leitenden Fäden 3, 4 des in diesem
Beispiel dargestellten Gewebes 100 nicht schrumpfen, wird mit
dem Schrumpf der leitenden Fäden 2.1, 2.2 eine Relativbewe
gung hervorgerufen, mit der sich die leitenden Fäden von der
Gefahrenstelle weg und aus dem Grundgewebe hinaus ziehen. Es
entsteht, durch den Schrumpf beispielsweise des leitenden Fa
dens 2.1, eine Lücke 8.1 im Gewebe 100, in der ein einzelner
Kettfaden fehlt. Die Schußfäden 4 sind in dem Bereich 8.1 der
Lücke jedoch sämtlich vorhanden, so daß die Festigkeit des
Gewebes nicht wesentlich vermindert wird.
Die Flamme breitet sich also nicht weiter im Gewebe aus und
die Schadstelle im Gewebe bleibt auf den Bereich 6 der unmit
telbaren Flammeinwirkung beschränkt, insbesondere bleiben au
ßerhalb des direkt beflammten Bereichs sowohl die mechani
schen als auch die elektrostatischen Eigenschaften des Gewe
bes erhalten.
Überraschenderweise hat sich demnach gezeigt, daß das erfin
dungsgemäße Gewebe 100 flammhemmend ist, obwohl der elek
trisch leitende Faden 2.1, 2.2 nicht mit einem Gehalt an Zu
satzstoffen gefüllt ist, der allein das Erlöschen einer Flam
me bewirken könnte, wie es bei den Kett- und Schußfäden 3,4
der Fall ist.
Der Versuch zur Ermittlung des Brandverhaltens wird an einer
Probe aus einem aus dem Stand der Technik bekannten Gewe
be 200 wiederholt. Das Gewebe 200 besteht aus denselben Kett
fäden 3 und Schußfäden 4, die im Gewebe 100 verwendet wurden;
der Kunststoff der Fäden enthält ebenfalls flammhemmende Zu
satzstoffe.
Die elektrisch leitenden Fäden 2.1', 2.2' sind Monofilamente,
die einen hohen Anteil an Ruß aufweisen, wodurch eine gute
Leitfähigkeit sichergestellt ist. Flammhemmende Zusatzstoffe
sind nicht beimischbar, da die Festigkeit der Fäden wesent
lich herabgesetzt werden würde.
Die Probe wird in derselben Versuchsanordnung wie beim zuvor
beschriebenen Beispiel im Bereich 6' beflammt. Aufgrund des
hohen Kohlenstoffgehalts wurde ein rasches Entzünden und
dochtartiges Abbrennen der elektrisch leitenden Fäden
2.1', 2.2' beobachtet. Die Flamme zog sich entlang der git
terartig eingewebten Fäden 2.1', 2.2' durch das Gewebe 200,
wobei auch die Fäden 3, 4 des Grundgewebes trotz der enthal
tenen flammhemmenden Zusatzstoffe zerstört wurden. Der Ver
such mußte bei dem in Fig. 2 wiedergegebenen Grad der Zerstö
rung des Gewebes 200 abgebrochen werden, da die Flamme nicht
von selbst verlöschte.
Mit dem Nachweis flammhemmender Eigenschaften des erfindungs
gemäßen elektrisch leitenden Gewebes 100 ist dieses für An
wendungen in explosions- und/oder brandgefährdeter Umgebung
geeignet, wie sie typischerweise in Lösemittel verarbeitenden
Betrieben und im Bergbau aufgrund von Kohlenstaub und Methan
gas in der Luft unter Tage gegeben ist.
Fig. 3 zeigt einem aus dem Gewebe 100 hergestellten flexi
blen Schüttgutbehälter 10, der aus einem Tragbeutel 15 mit
als Transportschlaufen 17, 17' ausgebildeten Tragegurt be
steht. In seinem Deckelbereich 14 weist der Tragbeutel 15 ei
nen Einfüllstutzen 18 und in seinem Bodenbereich 11 einen
Auslaufstutzen 19 auf. Der Tragbeutel 5 ist aus dem hochfe
sten, elektrisch leitenden und flammhemmendem Kunstfasergewe
be 100 hergestellt. Im Kragenbereich 16, im Deckelbereich 14
sowie im Bereich des Einfüll- 18 und Auslaufstutzens 19 kann
zur Optimierung des Ableitverhaltens eine Verdichtung des
Gitternetzes 12 aus elektrisch leitenden Fäden 2.1, 2.2 vor
gesehen werden. Ebenso ist in das Material für die Trage
schlaufen 17, 17' zur Gewährleistung der Ableitung leitfähi
ges Material eingearbeitet. Wichtig für die Sicherheit ist
die lückenlose Erdung während der Befüllung und Entleerung,
damit mögliche elektrostatische Aufladungen abgeleitet wer
den.
Fig. 4 zeigt einen Querschnitt durch einen Schacht 30 unter
Tage. Bei horizontal vorgetrieben Tunneln und Schächten gro
ßen Querschnitts muß, insbesondere wenn diese für den Perso
nen- und/oder Materialtransport vorgesehen sind, das Deckge
birge 31 abgestützt werden. Dazu werden Träger 33 mit hydrau
lischen Stempeln 32 gegen das Gebirge 31 gedrückt. Um zwi
schen den Trägern 33 das Herabfallen von aus dem Gebirge 31
herausbrechenden, kleineren Gesteinsbrocken 34 zu verhindern,
werden großflächige Auskleidungsbahnen oder -matten mit den
Trägern 33 angepreßt. Dies können Drahtmatten sein, die al
lerdings schwer sind und entsprechend viel Transportkapazität
benötigen. Bei Verwendung einer erfindungsgemäßen Gewebebahn
100 zur Auskleidung des Schachtes 30 steht ein wesentlich
leichteres und einfach zuschneidbares Material zur Verfügung.
Da das Gewebe 100 hochfest ist, reißt es auch beim Anpressen
gegen herausragende Gesteinsbrocken 34 nicht. Über das einge
webte Gitter aus elektrisch leitenden Fäden 2.1, 2.2 können
elektrostatische Ladungen gegen die Erde abgeleitet werden.
Ein mögliches Ausbreiten eines Feuers entlang der Ausklei
dungsbahn wird durch die flammhemmenden Eigenschaften des Ge
webes 100 unterbunden.
Claims (21)
1. Elektrisch leitendes Gewebe (100) aus Kunststoffasern,
Kunststoffbändchen oder Kunststoffäden zur Herstellung
von hochfesten Verpackungen oder Auskleidungsbahnen, wel
ches elektrisch nicht leitende (3,4) und elektrisch lei
tende Fäden (2.1, 2.2) aufweist,
dadurch gekennzeichnet,
- - daß die elektrisch nicht leitenden Fäden (3,4) mit ei nem flammhemmenden Zusatzstoff ausgerüstet, beschichtet oder gefüllt sind,
- - daß die elektrisch leitenden Fäden (2.1, 2.2) aus einem thermoplastischen Kunststoff bestehen, der mit wenig stens einem die Leitfähigkeit erhöhenden Zusatz ausge rüstet oder in fein dispergierter Form gefüllt ist, oder daß die elektrisch leitenden Fäden (2,1, 2.2) mit wenigstens einem die Leitfähigkeit erhöhenden Zusatz beschichtet sind und
- - daß wenigstens die elektrisch leitenden Fäden (2.1, 2.2) mittels Wärmeeinwirkung in ihrer Länge schrumpfbar sind, wobei der Schrumpf der elektrisch leitenden Fäden (2.1, 2.2) größer ist als der Schrumpf der elektrisch nicht leitenden Fäden (3, 4).
2. Gewebe (100) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
bei Wärmeeinwirkung der Schrumpf der elektrisch leitenden
Fäden (2.1, 2.2) das 1,2 bis 4fache, vorzugsweise das
2fache, des Schrumpfs der elektrisch nicht leitenden Fä
den (3, 4) beträgt.
3. Gewebe (100) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich
net, daß der die Leitfähigkeit erhöhende Zusatz ein Me
tall oder eine Metallverbindung, vorzugsweise in Parti
kelform, ist.
4. Gewebe (100) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich
net, daß der die Leitfähigkeit erhöhende Zusatz Kohlen
stoff in Form von Ruß und/oder Graphit oder ein anorgani
scher leitfähigkeitserhöhender Stoff ist.
5. Gewebe (100) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich
net, daß der die Leitfähigkeit erhöhende Zusatz ein in
trinsisches Polymer, vorzugsweise Polyanilin, ist.
6. Gewebe (100) nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die elektrisch leitenden Fä
den (2.1, 2.2) mit Silber beschichtet sind.
7. Gewebe (100) nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die elektrisch leitenden Fä
den (2.1, 2.2) Monofilamente sind.
8. Gewebe (100) nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die elektrisch leitenden Fä
den (2.1, 2.2) Multifilamente sind, von denen wenigstens
eine Faser mit die Leitfähigkeit erhöhenden Zusätzen aus
gerüstet ist.
9. Gewebe (100) nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß die elektrisch leitenden Fä
den (2.1, 2.2) aus einem Polyester, vorzugsweise aus Po
lyethylenterephtalat (PET), hergestellt sind.
10. Gewebe (100) nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die elektrisch leitenden Fä
den (2.1, 2.2) in Kette (3) und/oder in Schuß (4) einge
webt sind.
11. Gewebe (100) nach wenigstens einem der Ansprüche 1
bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die elektrisch nicht
leitenden Fäden (3, 4) aus einem Polypropylen bestehen,
das mit einem flammhemmenden halogenhaltigen Additiv ge
füllt und/oder beschichtet ist.
12. Gewebe (100) nach wenigstens einem der Ansprüche 1
bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Querschnitt der
elektrisch nicht leitenden Fäden (3, 4) das 2fache bis
10fache des Querschnitts der elektrisch leitenden Fäden
(2.1, 2.2) beträgt.
13. Gewebe (100) nach wenigstens einem der Ansprüche 1
bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Elastizitätsmodul
der elektrisch leitenden Fäden (2.1, 2.2) kleiner ist als
der Elastizitätsmodul des übrigen in Kette (3) und Schuß
(4) verwebten Fadenmaterials.
14. Gewebe (100) nach wenigstens einem der Ansprüche 1
bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand der elek
trisch leitenden Fäden (2.1, 2.2) zueinander in Kettrich
tung (3) 1 bis 5 cm, vorzugsweise 2,5 cm, beträgt und in
Schußrichtung (4) 10 cm bis 60 cm, vorzugsweise 40 cm,
beträgt.
15. Gewebe (100) nach wenigstens einem der Ansprüche 1
bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß jeder zehnte bis
achtzigste Kett- (3) bzw. Schußfaden (4) ein elektrisch
leitender Faden (2.1, 2.2) ist.
16. Gewebe (100) nach wenigstens einem der Ansprüche 1
bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Oberflächenwider
stand und/oder der Erdableitwiderstand des Gewebes (nach
DIN 53 482) kleiner als 104 Ω ist.
17. Gewebe (100) nach wenigstens einem der Ansprüche 1
bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Bruchfestigkeit
des Gewebes (100) 50 N/mm2 bis 250 N/mm2 bei einer Bruch
dehnung von 10% bis 50% beträgt.
18. Schüttgutbehälter (10), der aus einem flexiblen Tragbeu
tel und daran befestigten Tragvorrichtungen (Tragschlaufe
(17, 17'), -öse, -gurt oder ähnliches) besteht und bei
dem wenigstens der Tragbeutel aus einem hochfesten Gewebe
(100) nach wenigstens einem der Ansprüchen 2 bis 18 her
gestellt worden ist.
19. Schüttgutbehälter (10) nach Anspruch 18, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Schüttgutbehälter in seinem Deckel- (14)
und Kragenbereich (16) eine gegenüber dem übrigen
Gewebe des Tragbeutels erhöhte Anzahl von elektrisch lei
tenden Fäden aufweist.
20. Schüttgutbehälter (10) nach Anspruch 18 oder 19, dadurch
gekennzeichnet, daß bei Verwendung von Tragschlaufen (17,
17') auch diese aus einem hochfesten Gewebe (100) nach
wenigstens einem der Ansprüchen 1 bis 18 hergestellt wor
den sind.
21. Auskleidung (30) für Berg- und Tiefbauschächte, die aus
aus einem hochfesten Gewebe (100) nach wenigstens einem
der Ansprüchen 2 bis 18 hergestellt worden ist.
Priority Applications (5)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19826120A DE19826120C2 (de) | 1998-03-20 | 1998-06-12 | Flammhemmendes, elektrisch leitendes Gewebe |
| DE29823441U DE29823441U1 (de) | 1998-03-20 | 1998-06-12 | Flammhemmendes elektrisch leitendes Gewebe |
| DE59913425T DE59913425D1 (de) | 1998-03-20 | 1999-03-10 | Flammhemmendes elektrisch leitendes Gewebe |
| EP99104698A EP0943710B1 (de) | 1998-03-20 | 1999-03-10 | Flammhemmendes elektrisch leitendes Gewebe |
| PL99332116A PL332116A1 (en) | 1998-03-20 | 1999-03-18 | Slow-burning electrically conductive textile fabric |
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|---|---|---|---|
| DE19812406 | 1998-03-20 | ||
| DE19826120A DE19826120C2 (de) | 1998-03-20 | 1998-06-12 | Flammhemmendes, elektrisch leitendes Gewebe |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
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Family
ID=7861767
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19826120A Expired - Fee Related DE19826120C2 (de) | 1998-03-20 | 1998-06-12 | Flammhemmendes, elektrisch leitendes Gewebe |
Country Status (1)
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| DE19826120C2 (de) | 2001-06-07 |
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