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DE19824412A1 - Verfahren zum Betrieb einer Scheiben- und/oder Scheinwerferwischanlage bei Kraftfahrzeugen - Google Patents

Verfahren zum Betrieb einer Scheiben- und/oder Scheinwerferwischanlage bei Kraftfahrzeugen

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Publication number
DE19824412A1
DE19824412A1 DE1998124412 DE19824412A DE19824412A1 DE 19824412 A1 DE19824412 A1 DE 19824412A1 DE 1998124412 DE1998124412 DE 1998124412 DE 19824412 A DE19824412 A DE 19824412A DE 19824412 A1 DE19824412 A1 DE 19824412A1
Authority
DE
Germany
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vehicle
operating
interval
wiper
ignition
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE1998124412
Other languages
English (en)
Inventor
Sven Niedenfuehr
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Volkswagen AG
Original Assignee
Volkswagen AG
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Filing date
Publication date
Application filed by Volkswagen AG filed Critical Volkswagen AG
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Publication of DE19824412A1 publication Critical patent/DE19824412A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60SSERVICING, CLEANING, REPAIRING, SUPPORTING, LIFTING, OR MANOEUVRING OF VEHICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60S1/00Cleaning of vehicles
    • B60S1/02Cleaning windscreens, windows or optical devices
    • B60S1/04Wipers or the like, e.g. scrapers
    • B60S1/06Wipers or the like, e.g. scrapers characterised by the drive
    • B60S1/08Wipers or the like, e.g. scrapers characterised by the drive electrically driven
    • B60S1/0896Wipers or the like, e.g. scrapers characterised by the drive electrically driven including control systems responsive to a vehicle driving condition, e.g. speed
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
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  • Lighting Device Outwards From Vehicle And Optical Signal (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betrieb einer Scheiben- und/oder Scheinwerferwischanlage bei Kraftfahrzeugen, bei welchem der Wischbetrieb mit und ohne Intervallschaltung betrieben wird, gemäß Oberbegriff der Patentansprüche 1 und 2. Um bei einem Verfahren dieser Art zu verhindern, daß die Scheiben und/oder Scheinwerferwischanlage bei Neuinbetriebnahme des Kraftfahrzeuges unkontrolliert angesteuert wird, ist erfindungsgemäß vorgeschlagen, daß bei zündungsseitiger Abschaltung beim Abstellen des Fahrzeuges im Falle des noch in Betrieb befindlichen Intervallschalters ein Warnsignal generiert wird.

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betrieb ein er Scheiben- und/oder Scheinwerferwischanlage bei Kraftfahrzeugen, bei welchem der Wischbetrieb mit und ohne Intervallschaltung betrieben wird, gemäß Oberbegriff der Patentansprüche 1 und 2.
Verfahren zum Betrieb von Scheinwerfer- oder Scheibenwischanlagen bei Kraftfahrzeugen sind vielfältig bekannt. Ein wesentliches Merkmal bei solchen Betriebsweisen ist es, daß man generell zwischen Dauerbetrieb und Intervallbetrieb unterscheidet.
Mit Intervallbetrieb meint man, die intermittierende Betätigung des bzw. der Wischerarme. Vielfach ist es auch bekannt, die Pausenzeiten im Intervallbetrieb bzw. beim intermittierenden Betrieb einstellbar zu gestalten. Der intermittierende Betrieb ist immer dann zweckmäßig und wird auch betätigt, wenn kein Dauerregen, sondern beispielsweise nur Nieselregen vorliegt, der eine Dauerbetätigung der Wischerarme nicht erfordert.
Ein generelles Problem ist, daß die Scheibenwischgummis, aber auch die feingliedrige Mechanik empfindlich auf den Reibungszustand der Wischblätter reagieren. D.h. das Betätigen der Scheibenwischer bei trockener Scheibe führt zu einem extrem starken Verschleiß nicht nur der Wischblätter sondern auch der feingliedrigen Mechanik.
Aus der DE 32 47 016 A1 ist es bekannt, die Wischermotorsteuerung mit einem Drehmomentsensor zu koppeln.
Hierbei soll verhindert werden, daß die Wischerarme dauerhaft trockenlaufen, oder aber bei vereister Scheibe abschalten. Dennoch ist es dabei von Nachteil, daß der Drehmomentsensor, um reagieren zu können, den Wischer bzw. Die Wischeransteuerung zu nächst gegen ein Hindernis oder einen Widerstand anlaufen muß. Schon hierbei kann es zu Zerstörungen oder Beschädigungen, zumindest aber langfristig zu erhöhtem Verschleiß kommen.
Ein weiteres generelles Problem ist, daß beim Abstellen bzw. zündungsseitigem Abschalten des Fahrzeuges oftmals das Ausstellen der Wischermotorsteuerung vergessen wird. Vielfach ist dies daran zu erkennen, daß bei abgestellten geparkten Fahrzeugen die Wischerarme nicht in Ruheendposition sind, sondern in einem angefangenen Arbeitshub mitten auf der zu wischenden Scheibe verharren. Wird das Fahrzeug nun wieder in Betrieb genommen, beispielsweise zu einem Zeitpunkt zu dem die Scheibe bereits getrocknet ist, oder aber bei niedrigen Temperaturen mit vereister Scheibe, so bewirkt ein Starten des Fahrzeuges, daß die Scheibenwischer sofort in Betrieb gehen um erst hernach die Ruhestellung einzunehmen. Im erstgenannten Fall rubbeln diese dann über die bereits trockene Scheibe und führen zu dem oben genannten Verschleiß. Im anderen Falle würde die Wischermotorstellung über die festgefrorenen Wischblättern, den Wischerantrieb gegen ein extrem starkes Hindernis fahren, und entweder zu einer Zerstörung der Mechanik oder der antriebsseitigen Elemente führen oder aber zur Zerstörung der Wischerblätter selbst, weil diese abreißen.
Aus der DE 40 04 414 A1 ist eine Anordnung bzw. eine Vorgehensweise bekannt, bei Frost intermittierende Wischerbetätigung zu generieren. Dies führt jedoch auch nicht zur Abhilfe der oben genannten Problematik.
Aus der DE 39 35 563 A1 ist eine Ganzabschaltung der gesamten Wischermotorsteuerung bei Frost vorgeschlagen. Dies ist jedoch insgesamt unzweckmäßig, weil in dieser Situation dann der Wischer insgesamt ausfällt. Selbst bei Verwendung von frostbefreienden Lösungen, würde durch eine entsprechende Temperatursensorik die Wischermotorsteuerung immer noch nicht freigegeben werden obwohl die Scheibe beispielsweise von außen bereits eisfrei gemacht wurde.
Aus der DE 30 35 283 A1 ist es bekannt, eine fahrgeschwindigkeitsabhängige Steuerung des Intervallbetriebes vorzunehmen. Dies ist sicherlich zweckmäßig, im Hinblick auf eine optimale Reinigung der Scheibe im Fahrbetrieb, weil die Regenbeaufschlagung tatsächlich auch fahrgeschwindigkeitsabhängig ist, dennoch wird hierdurch keine Abhilfe der oben genannten Problematik erreicht.
Davon ausgehend liegt der Erfindung nunmehr die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum Betrieb einer Scheiben- und/oder Scheinwerferwischanlage bei Kraftfahrzeugen anzugeben, bei welchem ein unkontrolliertes Wiederansteuern der besagten Wischanlage bei Neuinbetriebnahme verhindert wird, bzw. dem Fahrer diese Situation mitgeteilt wird.
Hinsichtlich eines Verfahrens der gattungsgemäßen Art ist die gestellte Aufgabe erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst.
Entweder abhängig zu einem Verfahren gemäß Anspruch 1 oder aber unabhängig davon wird die gestellte Aufgabe erfindungsgemäß ebenso durch ein Verfahren gemäß den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruches 2 gelöst.
Wahlweise kann das erfindungsgemäße Verfahren nach Anspruch 1 auch in Verbindung mit den verfahrensmäßigen Maßgaben des erfindungsgemäßen Verfahrens nach Anspruch 1 zusammenwirken.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des bzw. der erfindungsgemäßen Verfahren sind in den abhängigen Ansprüchen 3 bis 5 angegeben.
Der Kern der Erfindung besteht darin, daß bei zündungsseitiger Abschaltung bzw. Abstellen des Fahrzeuges im Falle des noch in Betriebsstellung befindlichen Intervallschalters ein Warnsignal generiert wird, was dem Fahrer mitteilt, daß sich die Intervallschaltung zum Zeitpunkt des Abstellen des Fahrzeuges noch nicht in 0-Stellung befand.
Der Kern des erfindungsgemäßen Verfahrens nach Anspruch 2 besteht darin, daß beim Abstellen, d. h. Außerbetriebnehmen des Fahrzeuges der zu diesem Zeitpunkt noch nicht beendete Arbeitshub der Wischer automatisch, d. h. auch bei zündungsseitiger Abschaltung noch zu Ende geführt wird, bis die Wischer und die Intervallschaltung ihre Endposition eingenommen haben und oder die Intervallschaltung beendet wird bei Zündunterbrechung.
Eine weitere Möglichkeit besteht auch darin, die beiden erfindungsgemäßen Verfahrensweisen miteinander zu kombinieren. Zum einen kann ein Warnsignal erzeugt werden, zum anderen kann der vom Fahrzeugführer so herbeigeführte Zustand selbsttätig d. h. automatisch überwunden bzw. ausgeheilt werden.
Die sich dadurch ergebenden Vorteile sowohl beim Verfahren nach Anspruch 1 als nach Anspruch 2 oder einem Verfahren gemäß Anspruch 1 und Anspruch 2 sind, daß verhindert wird, daß beim Neustarten die ansonsten nicht in Endstellung befindlichen Wischer mit Zündungsbetätigung sofort anlaufen und die Endposition einnehmen. Der auf diesem Wege, wie oben bereits beschrieben, entstehende Verschleiß ist damit verhindert, indem nunmehr entweder dem Fahrzeugführer schon bei Abstellen des Fahrzeuges dieser unglückliche Zustand durch ein Warnsignal mitgeteilt wird, oder zum anderen dieser unglückliche Zustand dadurch überwunden wird, daß entweder zusätzlich zum Warnsignal oder aber- auch unabhängig davon, die Wischer kurz nach zündungsseitiger Abschaltung noch ihren Arbeitshub zu Ende führen und die Schaltposition des Intervallschalters ebenfalls dann die Endposition einnimmt.
Es ist damit verhindert, daß bei Neuinbetriebnahme des Fahrzeuges beispielsweise bei mittlerweile getrockneter Scheibe oder aber bei Vereisung derselben, nicht zwangsläufig sofort mit Zündungseinschaltung die Wischerbetätigung erfolgt.
Dabei kann das Verfahren so ausgestaltet sein, daß die Wischer in erfindungsgemäßer Weise nicht nur automatisch ihre Endstellung einnehmen, im oben genannten Fall des Abstellens, sondern daß der Intervallschaltbetrieb oder Dauerbetrieb auch grundsätzlich bei Neustart unterbleibt und im oben genannten ersten Zeitabschnitt, nämlich bereits nach Abstellen des Fahrzeuges, die gesamte Schaltung auf Null gesetzt wird. D.h., daß beim Neustart des Fahrzeuges die sicherlich in Ruheposition befindlichen Wischer, nicht automatisch aus dieser Position von neuem anfangen zu laufen. Bei einer Tippbetätigung der Wischermotorsteuerung ist diese quasi erinnerungslöschende Rückstellung des gesamten Schaltzustandes auf einfache Weise möglich.
Bei Schalthebelbetätigung muß eine solche Rückstellung durch ein akustisches Warnsignal an den Fahrer gemeldet werden, daß er diese Rückstellung des Schalthebels manuell vornimmt noch bevor er das Fahrzeug verläßt. Ein solches Warnsignal kann beispielsweise auch gekoppelt sein mit dem Warnsignal für eine inbetriebgelassene Scheinwerferanlage. Ein solcher Zustand soll nach Abstellen des Fahrzeuges beispielsweise beim Öffnen der Tür so lange generiert werden, so lange die Scheinwerfer im Stand bei ausgeschalteter Zündung versehentlich angelassen werden.
Auf gleiche Weise kann das Verfahren der erfindungsgemäßen Art ausgestaltet sein.
Das Warnsignal kann wie bereits ein akustisches Warnsignal sein, was in allen Fällen zweckmäßig ist. Dasselbe könnte aber auch optisch unterstützt sein.
In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung des oder der erfindungsgemäßen Verfahren können auch alle am Fahrzeug beweglichen Teile nach Abstellen des Fahrzeuges bzw. nach zündungsseitiger Abstellung ihre Ausgangsposition einnehmen, was dann auf die gleiche Weise erfolgt, wie oben bereits beschrieben.
Die Erfindung ist in ihrer logischen Verknüpfung und Abfolge der Maßnahme in der Zeichnung dargestellt. Die einrichtungsgemäße Realisierung ist auf vielfältige Art möglich.
Die Abbildung zeigt nur die wesentlichen Elemente, wobei alle logisch miteinander verbundenen Einzelteile nicht körperhaft, sondern symbolisiert durch logische Zeichen dargestellt sind.
Ausgangspunkt aller Bewegungen und aller elektrischen Energieversorgung im Fahrzeug ist natürlich die Stromquelle 1. Von derselben ausgehend ist diese logisch mit dem Zündungsschalter 2 verbunden. Hierbei ist die durch den Strich dargestellte Verbindungslinie zwischen der Stromquelle 1 und Zündungsschalter 2 nur logisch und nicht in bipolarer Darstellung gemeint. Der Zündungsschalter 2 wiederum ist logisch verknüpft mit einem logischen Element 3, welches beispielsweise den aktuellen Schaltzustand sowie auch den Zustand des Zündungsschalters 2 erkennt. Dieses logische Element ist wiederum quasi den Zündungsschalter 2 umgehend direkt mit der Stromquelle 1 verbunden. D.h. das logische Element 3 ist auch in dem Augenblick noch stromversorgt und damit arbeitsfähig, wenn der Zündungsschalter 2 auf Ausstellung gestellt wurde. Dabei ist die interne Energieversorgung auch nach Abschaltung der Zündung auch anderweitig beispielsweise durch interne autarke akku- oder batteriebetriebene Energieversorgung im logischen Element möglich.
Das logische Element 3 mit der oben genannten Funktion ist wiederum mit einer Ansteuerung 4 verbunden, die für sich auch wieder die Schaltstellung Intervallschaltung 5 enthält. Diese Ansteuerung 4 kann den nicht weiter dargestellten Wischermotor 6 entweder im Dauerbetrieb ansteuern oder über die integrierte Intervallschaltung 5 im sogenannten intermittierenden Betrieb halten. Das oben genannte logische Element 3 beinhaltet zum einen, das Erkennen des Zündungszustandes, also ist das Fahrzeug ordnungsgemäß in Betrieb oder nicht, aber es kann auch erkennen, in welchem Zustand bzw. Schaltzustand sich die Ansteuerung 4 respektive der integrierten Wahlschaltung 5 befindet. Darin wird dann entschieden, ob und wie weit der Wischerarm noch zu betätigen ist bis er in Ruhestellung ist. Bei Intervallbetrieb oder aber auch bei Dauerbetrieb wird dabei auch das jeweilige Schaltelement in der Ansteuerung 4 bzw. 5 auf Ruhestellung gesetzt.

Claims (5)

1. Verfahren zum Betrieb einer Scheiben- und/oder Scheinwerferwischanlage bei Kraftfahrzeugen, bei welchem der Wischbetrieb mit und ohne Intervallschaltung betrieben wird, dadurch gekennzeichnet, daß bei zündungsseitiger Abschaltung beim Abstellen des Fahrzeuges im Falle des noch in Betrieb befindlichen Intervallschalters ein Warnsignal generiert wird.
2. Verfahren zum Betrieb einer Scheiben- und/oder Scheinwerferwischanlage bei Kraftfahrzeugen, bei welchem der Wischbetrieb mit und ohne Intervallschaltung betrieben wird, insbesondere nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß beim Abstellen, d. h. Außerbetriebnehmen des Fahrzeuges der zu diesem Zeitpunkt noch nicht beendete Arbeitshub der Wischerautomatik, d. h. auch bei zündungsseitiger Abschaltung noch zu Ende geführt wird, bis die Wischer und die Intervallschaltung ihre Endpositionen eingenommen haben.
3. Verfahren zum Betrieb einer Scheiben- und/oder Scheinwerferwischanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Warnsignal ein akustisches Warnsignal ist.
4. Verfahren zum Betrieb einer Scheiben und/oder Scheinwerferwischanlage nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Warnsignal auch bei automatischer Rücksetzung von Wischer- und Intervallschaltung zumindest kurzzeitig ertönt.
5. Verfahren zum Betrieb einer Scheiben- und/oder Scheinwerferwischanlage nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß alle am Fahrzeug beweglichen Teile nach Abstellen des Fahrzeuges bzw. nach zündungsseitiger Abschaltung auf die gleiche Weise in ihre Ausgangsposition gehen, bzw. gebracht werden.
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