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DE19822865B4 - Schließzylinder - Google Patents

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DE19822865B4 DE1998122865 DE19822865A DE19822865B4 DE 19822865 B4 DE19822865 B4 DE 19822865B4 DE 1998122865 DE1998122865 DE 1998122865 DE 19822865 A DE19822865 A DE 19822865A DE 19822865 B4 DE19822865 B4 DE 19822865B4
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Abstract

Schließzylinder, insbesondere Doppelprofil-Einsteckschloss, mit einem Zylindergehäuse aus zwei zylindrischen Gehäuseteilen (3, 4), einem beide Gehäuseteile (3, 4) verbindenden unteren Steg (5), einer zwischen den Gehäuseteilen (3, 4) eingebrachten Schließbartausnehmung (8) mit einem darin verdrehbar gelagerten Schließbart (9), mit einem verdrehbaren Zylinderkern (6) in einer Kernaussparung (7) eines zylindrischen Gehäuseteils (3, 4) mit einer elektronischen Schaltung (12) und einer elektromechanischen Sperreinrichtung (10), dadurch gekennzeichnet, dass im Zylinderkern (6) eine Ausnehmung (15) für eine elektrische Spannungsquelle (19) eingebracht ist und dass der Schließbart (9) eine Durchbrechung aufweist und sich die Ausnehmung (15) von einem Zylinderkern (6) durch den Schließbart (9) hindurch bis in den gegenüberliegenden Zylinderkern (6) erstreckt.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Schließzylinder gemäß dem Oberbegriff des Hauptanspruches.
  • Es sind Schließzylinder, insbesondere für Einsteckschlösser bekannt, EP 0 526 904 B1 , die mechanisch und/oder rein elektromechanisch funktionierende Sperreinrichtungen aufweisen, wobei letztere über im Schloss oder extern angeordnete elektronische Schaltungen angesteuert werden. Die Stromversorgung der elektronischen Schaltungen und der elektromechanischen Sperreinrichtungen erfolgt bei diesen bekannten Schließzylindern durch eine externe Energieeinspeisung aus dem Stromnetz, wozu entsprechende Strom- und Spannungsumwandler vorgeschaltet sein müssen.
  • Nachteilig an diesem vorbekannten Stand der Technik ist insbesondere, dass die Bereitstellung der Stromversorgung zu den elektromechanischen Sperreinrichtungen eines Schließzylinders und zu dessen elektronischer Schaltung mit erheblichem Aufwand verbunden ist, da Wände, Türzargen, Türen und Schlösser mit entsprechenden Durchführungen und Anschlüssen versehen sein müssen. Eine Umrüstung von rein mechanischen auf solche, mindestens teilweise elektromechanisch arbeitenden Schließzylindern ist deswegen äußerst aufwändig.
  • Aus der DE 195 17 728 A1 ist es zur Vermeidung der externen Stromversorgung bekannt, eine Stromversorgungseinrichtung in einem Fach im Gehäuse des Schließzylinders anzuordnen.
  • Weiterhin ist es aus der DE 196 09 400 C2 bekannt, Elektronik im Schließzylinder, vorzugsweise im Schlüssel und zusätzlich im Zylindergehäuse oder Zylinderkern vorzusehen.
  • Ebenso offenbart die DE 44 16 318 C1 ein Schloss-/Schlüsselsystem, bei dem eine Batterie innerhalb des Schlüssels angeordnet ist.
  • Es ist weiterhin eine Schließvorrichtung bekannt, DE 39 18 445 C1 , die eine elektrische Spannungsquelle im Schlüssel der Schließvorrichtung aufweist und bei der ein elektronischer Codeauswerter gemeinsam mit einer Endsperrvorrichtung im Schließzylinder angeordnet ist.
  • Nachteilig an diesen bekannten Schließvorrichtungen ist, dass die in einen Schlüssel eingesetzten Spannungsquellen, in der Regel kleine Knopfzellen, wenig leistungsfähig sind und oft ausgewechselt werden müssen. Weiterhin sind solche Schlüssel durch die im Griff angeordneten Batterien unnötig unförmig und unpraktisch. Die Anordnung der Spannungsquelle am Gehäuse des Schließzylinders ermöglicht ebenfalls nur geringe Abmessungen und damit eine geringe Leistungsfähigkeit der Spannungsquelle.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, einen Schließzylinder zur Verfügung zu stellen, der eine eigene, vom Stromnetz unabhängige Energieversorgung für die elektronische Schaltung und die elektromechanische Sperreinheit aufweist und ohne zusätzlichen Aufwand gegen herkömmliche mechanische Schließzylinder ausgewechselt werden kann.
  • Die Lösung dieser Aufgabe wird in Verbindung mit den Oberbegriffsmerkmalen erfindungsgemäß durch die im kennzeichnenden Teil des Hauptanspruches angegebene technische Lehre vermittelt.
  • Im Zylinderkern des erfinderischen Schließzylinders ist eine Ausnehmung für eine elektrische Spannungsquelle eingebracht, wodurch die Möglichkeit erzeugt wird, eine verhältnismäßig große Batterie oder einen entsprechenden Akku mit einer hohen Kapazität einzusetzen. Die Umrüstung des Schließsystems eines Gebäudes kann somit durch einfaches Austauschen der Schließzylinder erfolgen, ohne daß separate Versorgungsleitungen zu den Schlössern verlegt werden müssen.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des Gegenstandes der Erfindung ergeben sich im Zusammenhang mit den Unteransprüchen.
  • Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform des Gegenstandes der Erfindung weisen die beiden zueinander gerichteten Stirnseiten der Zylinderkerne eines Doppelprofil-Einsteckschlosses entweder zylindrische Ausnehmung auf oder sind insgesamt verkürzt ausgeführt, wobei der Schließbart mit einer Durchbrechung mit einem identischen Durchmesser der zylindrischen Ausnehmung versehen ist, der dem einer handelsüblichen Mignon- oder Microbatterie entspricht, so daß im Zylinderkern bzw. zwischen den Kernen, in der Kernaussparung, eine Ausnehmung zur Verfügung steht, in die eine entsprechend große Batterie eingesetzt werden kann.
  • Die Spannungsquelle kann gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung zu Schutz- oder Isolationszwecken in einer Hülse in der Kernaussparung des Zylindergehäuses angeordnet sein.
  • Weiterhin kann, vorteilhafterweise auf der nach innen gerichteten Türseite eines Schließzylinders, eine Vorrichtung zur Entnahme der elektrischen Spannungsquelle in der Stirnseite des zylindrischen Gehäuseteils angeordnet sein, so daß die nach außen gerichtete Stirnseite eines Schließzylinders mit einem wirkungsvollen Bohr- und Temperaturschutz ausgestattet werden kann.
  • Die elektromechanische Sperreinrichtung ist bevorzugterweise koaxial zu den verdrehbaren Zylinderkernen im unteren Steg des Zylindergehäuses so angeordnet, daß ein Sperrbolzen im verriegelten Zustand in den Bart des Schließbartes eingreift. Damit wird erreicht, daß der Schließzylinder von nur einer elektromechanischen Sperreinrichtung verriegelt werden kann, so daß im Zylindergehäuse ausreichend Platz bleibt, um dort die elektronische Schaltung zu integrieren.
  • Über elektrische Kontaktflächen in den Schlüsselaufnahmen der Zylinderkerne wird über Verbindungsleitungen zur elektronischen Schaltung die Zugangsberechtigung erteilt, verweigert oder zeitlich begrenzt, wobei die elektronische Schaltung über Energieübertragungsverbindungen den Steuerstrom für die elektromechanische Sperreinrichtung freigibt. Innerhalb des Zylindergehäuses kann jedoch auch ein Sender und/oder Empfänger für elektromagnetische, optische oder akustische Signale eingesetzt sein, so daß eine kontaktlose Informationsübertragung zwischen Schlüssel und Schloß möglich ist.
  • Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung weist als elektrische Spannungsquelle einen handelsüblichen zylindrischen Akku auf, der über Kontaktflächen in der Schlüsselaufnahme eines Zylinderkerns nachladbar ist. Das Nachladen kann jedoch auch kontaktlos auf induktivem Weg erfolgen.
  • Der Ladezustand einer im Zylinderkern eines Schließzylinders eingebauten elektrischen Spannungsquelle kann über in den Stirnseiten des Schließzylinders eingebrachte Dioden permanent, auf Abfrage oder vor, während oder nach der Benutzung angezeigt werden.
  • Nachfolgend ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigen:
  • 1 einen Schließzylinder mit integrierter elektrischer Spannungsquelle im Teilschnitt,
  • 2 eine Vorderansicht der 1 im Schnitt,
  • 3 einen Schließzylinder mit einer elektromechanischen Sperreinrichtung im Teilschnitt und
  • 4 eine Vorderansicht der 3 im Teilschnitt.
  • Der Schließzylinder 1 ist als Doppelprofil-Einsteckschloß ausgeführt und besteht aus einem Zylindergehäuse mit zwei zylindrischen Gehäuseteilen 3, 4, einem beide Gehäuseteile 3, 4, verbindenden unteren Steg 5 und einer zwischen den Gehäuseteilen 3, 4 eingebrachten Schließbartausnehmung 8 sowie einem darin verdrehbar gelagerten Schließbart 9. In einem zylindrischen Gehäuseteil 4 ist ein verdrehbarer Zylinderkern 6 in einer Kernaussparung 7 angeordnet und im unteren Steg 5 eine elektromechanische Sperreinrichtung 10 und eine elektronische Schaltung 11 zur Steuerung der Sperreinrichtung 10 vorgesehen. Der Schließzylinder 1 kann zusätzlich, wie zeichnerisch nicht dargestellt, weitere elektromechanische und auch mechanische Sperreinrichtungen aufweisen.
  • Im Zylinderkern 6 ist eine Ausnehmung 15 für eine elektrische Spannungsquelle 19 eingebracht. Diese Spannungsquelle 19 besteht aus einer handelsüblichen zylindrischen Microbatterie oder aus einem Akku gleicher Größe oder bei einer anderen möglichen, zeichnerisch nicht dargestellten Ausführungsform des erfinderischen Schließzylinders, aus einer Spannungsquelle von der Größe einer Mignonbatterie.
  • Die Microbatterie erstreckt sich, wie in den Figuren dargestellt, durch eine Durchbrechung im Schließbart 9 hindurch bis in die Ausnehmungen 15 der seitlichen Zylinderkerne 6 und ist über elektrische Verbindungen 16 mit der im Steg 5 angeordneten elektronischen Schaltung 12 verbunden, die wiederum elektrisch leitend mit der elektromechanischen Sperreinrichtung 10, den Kontaktflächen 18 in der Schlüsselaufnahme 14 und möglicherweise auch, zeichnerisch nicht dargestellt, mit in den Stirnseiten des Zylindergehäuses angeordneten optischen Anzeigevorrichtungen verbunden ist.
  • Die elektromechanischen Sperreinrichtungen können rechtwinklig zu den zylindrischen Gehäuseteilen 3, 4 angeordnet sein und radial auf einen Zylinderkern 6 einwirkende Sperrbolzen aufweisen, wie in den 1 und 2 dargestellt, sie können auch koaxial zu einem Zylinderkern 6 ausgerichtet sein und stirnseitig in den Bart eines Schließbartes 9 eingreifen.

Claims (11)

  1. Schließzylinder, insbesondere Doppelprofil-Einsteckschloss, mit einem Zylindergehäuse aus zwei zylindrischen Gehäuseteilen (3, 4), einem beide Gehäuseteile (3, 4) verbindenden unteren Steg (5), einer zwischen den Gehäuseteilen (3, 4) eingebrachten Schließbartausnehmung (8) mit einem darin verdrehbar gelagerten Schließbart (9), mit einem verdrehbaren Zylinderkern (6) in einer Kernaussparung (7) eines zylindrischen Gehäuseteils (3, 4) mit einer elektronischen Schaltung (12) und einer elektromechanischen Sperreinrichtung (10), dadurch gekennzeichnet, dass im Zylinderkern (6) eine Ausnehmung (15) für eine elektrische Spannungsquelle (19) eingebracht ist und dass der Schließbart (9) eine Durchbrechung aufweist und sich die Ausnehmung (15) von einem Zylinderkern (6) durch den Schließbart (9) hindurch bis in den gegenüberliegenden Zylinderkern (6) erstreckt.
  2. Schließzylinder nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (15) Innenabmessungen aufweist, die den Außenmaßen handelsüblicher Batterien oder Akkumulatoren entsprechen.
  3. Schließzylinder nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannungsquelle (19) in einer Hülse in der Kernaussparung (7) des Zylindergehäuses oder der Ausnehmung (15) im Zylinderkern (6) angeordnet ist.
  4. Schließzylinder nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass er im Bereich einer Stirnseite eines zylindrischen Gehäuseteils (3, 4) mit einem Bohr- und Temperaturschutz versehen ist und im Bereich der gegenüberliegenden Stirnseite des anderen zylindrischen Gehäuseteils (3, 4) eine Entnahmevorrichtung für die Spannungsquelle (19) aufweist.
  5. Schließzylinder nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im unteren Steg (5) eine elektromechanische Sperreinrichtung (10) angeordnet ist, die einen Sperrbolzen (11) aufweist, der im verriegelten Zustand in den Bart des Schließbartes (9) eingreift.
  6. Schließzylinder nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im unteren Steg (5) eine elektromechanische Sperreinrichtung (10) angeordnet ist, die einen Sperrbolzen aufweist, der im verriegelten Zustand radial in den Zylinderkern (6) eingreift.
  7. Schließzylinder nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Steg (5) des Zylindergehäuses eine elektronische Schaltung (12) angeordnet ist, die über elektrische Verbindungen (16) für die Daten- und/oder Energieübertragung mit der Spannungsquelle (19), Kontaktflächen (18) in der Schlüsselaufnahme (14) im Zylinderkern (6) und der elektromechanischen Sperreinrichtung (10) verbunden ist.
  8. Schließzylinder nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Steg (5) des Zylindergehäuses eine elektronische Schaltung (12) sowie ein Sender und/oder Empfänger angeordnet ist.
  9. Schließzylinder nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktflächen (18) zusätzliche Kontakte aufweisen, über die eine als Akkumulator ausgebildete Spannungsquelle (19) nachladbar ist.
  10. Schließzylinder nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine als Akkumulator ausgebildete Spannungsquelle (19) im Schließzylinder kontaktfrei durch Induktion nachladbar ist.
  11. Schließzylinder nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in den Stirnseiten des Zylindergehäuses optische Anzeigevorrichtungen für die Zustands- oder Funktionskontrolle der elektrischen Spannungsquelle (19) und/oder der elektronischen Schaltung (12) angeordnet sind.
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