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DE102022116938A1 - Kraftfahrzeugschloss - Google Patents

Kraftfahrzeugschloss Download PDF

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Publication number
DE102022116938A1
DE102022116938A1 DE102022116938.3A DE102022116938A DE102022116938A1 DE 102022116938 A1 DE102022116938 A1 DE 102022116938A1 DE 102022116938 A DE102022116938 A DE 102022116938A DE 102022116938 A1 DE102022116938 A1 DE 102022116938A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
housing
motor vehicle
circuit board
basic
vehicle lock
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE102022116938.3A
Other languages
English (en)
Inventor
Ömer Inan
Holger Schiffer
Michael Scholz
Peter Szegeny
Andreas Ziganki
Andreas Schmitz
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Kiekert AG
Original Assignee
Kiekert AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Kiekert AG filed Critical Kiekert AG
Priority to DE102022116938.3A priority Critical patent/DE102022116938A1/de
Priority to PCT/DE2023/100412 priority patent/WO2024008226A1/de
Publication of DE102022116938A1 publication Critical patent/DE102022116938A1/de
Pending legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B79/00Mounting or connecting vehicle locks or parts thereof
    • E05B79/02Mounting of vehicle locks or parts thereof
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B81/00Power-actuated vehicle locks
    • E05B81/02Power-actuated vehicle locks characterised by the type of actuators used
    • E05B81/04Electrical
    • E05B81/06Electrical using rotary motors
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B81/00Power-actuated vehicle locks
    • E05B81/54Electrical circuits
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B85/00Details of vehicle locks not provided for in groups E05B77/00 - E05B83/00
    • E05B85/02Lock casings

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  • Lock And Its Accessories (AREA)

Abstract

Gegenstand der Erfindung ist ein Kraftfahrzeugschloss, insbesondere Kraftfahrzeug-Türschloss, welches mit einem Grundmodul (1) zur Aufnahme eines Gesperres (2, 3) sowie eines Betätigungshebelwerkes (5) in einem Grundgehäuse (4) ausgerüstet ist. Außerdem ist wenigstens ein Ergänzungsmodul (2) mit einem Ergänzungsgehäuse (6) realisiert. Das Grundgehäuse (4) und das Ergänzungsgehäuse (6) sind mechanisch lösbar miteinander gekoppelt. Erfindungsgemäß werden beide Module (1, 2) steckerlos mittels in Steckbuchsen (9) eingreifenden Steckkontakten (10) im Zuge der mechanischen Kopplung elektrisch miteinander verbunden.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeugschloss, insbesondere Kraftfahrzeug-Türschloss, mit einem Grundmodul zur Aufnahme eines Gesperres sowie eines Betätigungshebelwerkes in einem Grundgehäuse, und mit wenigstens einem Ergänzungsmodul mit Ergänzungsgehäuse, wobei das Grundgehäuse und das Ergänzungsgehäuse mechanisch lösbar miteinander gekoppelt sind.
  • Der modulare Aufbau von Kraftfahrzeugschlössern und insbesondere Kraftfahrzeug-Türschlössern ist der Tatsache geschuldet, dass - ähnlich wie bei Kraftfahrzeugen - generell die Variantenvielfalt steigt. Das heißt, neben mechanisch einfach aufgebauten Grundversionen mit lediglich dem Gesperre und dem Betätigungshebelwerk werden auch sogenannte Maximalvarianten realisiert und umgesetzt, die neben dem Gesperre und dem Betätigungshebelwerk zusätzlich noch mit einer Zentralverriegelung, einer Diebstahlsicherung, einem Zuziehantrieb, einem elektromotorischen Öffnungsantrieb und beispielsweise einer elektrischen Kindersicherung ausgerüstet sind. Diese Zusatzfunktionen lassen sich mithilfe eines oder mehrerer Ergänzungsmodule realisieren. Im Vergleich zu einer Basisvariante, die rein mechanisch aufgebaut ist und arbeitet, also im Wesentlichen über das Gesperre und das Betätigungshebelwerk verfügt, sind dann auch noch sämtliche Abstufungen zwischen dieser Basisvariante und der Maximalvariante denkbar und werden in der Praxis umgesetzt. Das setzt zumindest unterschiedlich gestaltete Ergänzungsmodule voraus.
  • Zu diesem Zweck wird beim gattungsbildenden Stand der Technik nach der EP 1 651 833 B1 insgesamt so vorgegangen, dass das Ergänzungsmodul wenigstens einen Elektromotor und ein nachgeschaltetes Getriebe in dem Ergänzungsgehäuse aufweist. Das Ergänzungsgehäuse ist seinerseits zweiteilig mit Getriebegehäuse und Motor-/Anschlussgehäuseschale aufgebaut. Beide Gehäuseschalen sind lösbar miteinander verbunden und weisen hierzu beispielsweise eine Rastverbindung oder Clipsverbindung auf. Zur mechanischen Verbindung des Ergänzungsgehäuses ist dieses mit wenigstens einem fußseitigen Verbindungssteg zur kopfseitigen Kopplung mit dem Grundgehäuse ausgerüstet. Wie die elektrische Kontaktierung im Inneren des auf diese Weise gebildeten Gehäuses vorgenommen wird, bleibt mehr oder minder offen.
  • Der weitere Stand der Technik nach der WO 2015 106 761 A1 beschäftigt sich mit einem Elektrokomponententräger, der seinerseits als modulares Element ausgebildet ist und mindestens eine Leiterbahn und/oder wenigstens ein Schaltmittel sowie ein weiteres elektrisches Bauelement umfasst. Der Elektrokomponententräger ist dazu mit einem separaten Gehäuse ausgerüstet und lässt sich an einer äußeren Oberfläche des Kraftfahrzeugschlosses befestigen. Außerdem kann der Elektrokomponententräger mit einem Schaltmittel einstückig ausgebildet sein, welches seinerseits in das Gehäuse des Kraftfahrzeugschlosses hineinragt.
  • Der Stand der Technik hat sich grundsätzlich bewährt, bietet allerdings noch Raum für Verbesserungen. So bleibt die elektrische Kontaktierung bei der gattungsbildenden Lehre nach der EP 1 651 833 B1 im Endeffekt offen. Hier greifen Praxislösungen regelmäßig auf zugehörige Stecker und Steckerbuchsen zurück, die einerseits und ungeachtet der mechanischen Kopplung zwischen Ergänzungsgehäuse und Grundgehäuse kontaktiert werden müssen und andererseits relativ aufwendig zu fertigen sind. Hier will die Erfindung insgesamt Abhilfe schaffen.
  • Der Erfindung liegt das technische Problem zugrunde, ein derartiges Kraftfahrzeugschloss und insbesondere Kraftfahrzeug-Türschloss so weiterzuentwickeln, dass sowohl der montagetechnische als auch fertigungstechnische Aufwand gegenüber bisherigen Vorgehensweisen nochmals verringert ist.
  • Zur Lösung dieser technischen Problemstellung schlägt die Erfindung bei einem gattungsgemäßen Kraftfahrzeugschloss und insbesondere Kraftfahrzeug-Türschloss vor, dass beide Module steckerlos mittels in Steckbuchsen eingreifenden Steckkontakten im Zuge der mechanischen Kopplung elektrisch miteinander verbunden werden.
  • Im Rahmen der Erfindung wird also zunächst einmal steckerlos und folglich auch buchsenlos bzw. steckerbuchsenlos gearbeitet. Dementsprechend sind die beiden Module generell mit Steckerbuchsen bzw. Steckkontakten ausgerüstet. Bei der mechanischen Kopplung beider Module greifen die Steckerbuchsen in die zugehörigen Steckkontakte und sorgen auf diese Weise zusammen mit der mechanischen Kopplung unmittelbar dafür, dass auch eine gewünschte elektrische Kopplung bzw. elektrische Verbindung zwischen dem Ergänzungsgehäuse und dem Grundgehäuse vorliegt und beobachtet wird.
  • Auf diese Weise wird einerseits der montagetechnische Aufwand reduziert, weil die aufwendige und bisher in der Praxis realisierte Kopplung zwischen einem oder mehreren Steckern einerseits und einer zugehörigen Steckerbuchse andererseits entfällt. Vielmehr wird die Funktion von Stecker einerseits und Steckerbuchse andererseits von den Steckkontakten bzw. Steckbuchsen übernommen. Dabei können die Steckbuchsen bzw. Steckkontakte jeweils am Grundgehäuse bzw. Ergänzungsgehäuse angebracht und mit diesem gekoppelt sein, sodass die mechanische Verbindung beider Gehäuse automatisch für die elektrische Kontaktierung sorgt.
  • Als Folge hiervon werden zusätzlich auch fertigungstechnische Vorteile beobachtet, weil ein ergänzendes Steckergehäuse ebenso wie ein Buchsengehäuse, bzw. Steckerbuchsengehäuse jeweils entbehrlich ist und vielmehr eines der beiden Gehäuse oder beide Gehäuse, d.h. das Grundgehäuse und/oder das Ergänzungsgehäuse, deren Funktion übernehmen.
  • Das lässt sich unschwer dadurch realisieren, dass die betreffende Steckbuchse oder der Steckkontakt schlicht und ergreifend in das zugehörige Gehäuse beim Herstellungsvorgang, insbesondere einem Kunststoffspritzgussvorgang, integriert wird.
  • Nach besonders vorteilhafter Ausgestaltung wird so vorgegangen, dass zur elektrischen Kontaktierung zwischen den Steckbuchsen und den Steckkontakten die elektrischen Steckkontakte an zumindest einer zusätzlichen Leiterplatte in die zugehörigen Steckbuchsen im Grundgehäuse und/oder Ergänzungsgehäuse eingreifen. Es kann auch umgekehrt vorgegangen werden. In diesem Fall sind die Steckbuchsen an der zumindest einen zusätzlichen Leiterplatte vorgesehen, während sich die Steckkontakte im Grundgehäuse und/oder Ergänzungsgehäuse finden. Auch Mischformen sind denkbar.
  • Wie das Grundgehäuse und das Ergänzungsgehäuse, so ist die Leiterplatte in der Regel ebenfalls als Kunststoffspritzgussteil ausgebildet. Dabei mag in die Leiterplatte ein Leiterbahngebilde eingelegt sein, welches ebenso wie die Steckkontakte bzw. Steckbuchsen an der Leiterplatte im Zuge eines Kunststoffspritzgussvorganges hieran festgelegt bzw. in die betreffende Leiterplatte integriert wird. Gleiches gilt für die Steckkontakte bzw. Steckbuchsen, die im Grundgehäuse und/oder Ergänzungsgehäuse vorgesehen sind.
  • Jedenfalls kommt es auch in diesem Fall dazu, dass bei der mechanischen Kopplung beider Module, das heißt des Grundmodules und des Ergänzungsmodules, die zugehörigen Gehäuse in der Regel unter Zwischenschaltung der zusätzlichen Leiterplatte nicht nur mechanisch, sondern auch elektrisch miteinander verbunden werden. Dazu greifen die elektrischen Steckkontakte in die zugehörigen Steckbuchsen ein. Grundsätzlich kann hier beispielsweise so vorgegangen werden, dass die Leiterplatte mit den Steckkontakten ausgerüstet ist, während sich die zugehörigen Steckbuchsen im Grundgehäuse, im Ergänzungsgehäuse oder in beiden Gehäusen finden. Daneben ist natürlich auch eine umgekehrte Vorgehensweise dergestalt denkbar, dass die elektrische Leiterplatte mit den Steckbuchsen ausgerüstet ist, während die Steckkontakte im Grundgehäuse und/oder Ergänzungsgehäuse vorgesehen sind. Schließlich umfasst die Erfindung selbstverständlich auch Mischformen dergestalt, dass die Leiterplatte sowohl mit Steckkontakten als auch Steckbuchsen ausgerüstet ist, die in zugehörige Steckbuchsen bzw. Steckkontakte im Grundgehäuse und/oder Ergänzungsgehäuse eingreifen.
  • Dabei wird darüber hinaus und vorteilhaft so vorgegangen, dass die Steckkontakte und die Steckbuchsen an jeweils festgelegten Ortspositionen variantenübergreifend angeordnet sind. Das heißt, für jede Variante des Kraftfahrzeugschlosses finden sich sowohl die Steckkontakte als auch die Steckbuchsen an zuvor festgelegten und übereinstimmenden Ortspositionen im Vergleich zu den beiden Gehäusen (Grundgehäuse und Ergänzungsgehäuse). Dadurch lässt sich ausgehend von dem Grundmodul bzw. dem Grundgehäuse letztlich jede denkbare Ausbaustufe als eine mögliche Variante bis hin zu der zuvor bereits beschriebenen Maximalvariante realisieren und umsetzen. Denn die elektrische Kontaktierung erfolgt dabei immer an den zuvor festgelegten und übereinstimmenden Ortspositionen. Außerdem wird die elektrische Kontaktierung automatisch dadurch vorgenommen, dass das Grundgehäuse mit dem zumindest einen Ergänzungsgehäuse oder den mehreren Ergänzungsgehäusen gekoppelt wird. Beispielsweise ist es denkbar, dass zwei Ergänzungsgehäuse beidseitig eines mittigen Grundgehäuses platziert werden.
  • Nach weiterer vorteilhafter Ausgestaltung ist die Auslegung so getroffen, dass die Steckkontakte und die Steckbuchsen entlang einer mechanischen Kopplungsrichtung von Grundgehäuse und Ergänzungsgehäuse miteinander elektrisch gefügt werden. Das heißt, die Fügerichtung für die elektrische Kontaktierung zwischen den Steckkontakten und den Steckbuchsen fällt mit der mechanischen Kopplungsrichtung von Grundgehäuse und Ergänzungsgehäuse zusammen. Dadurch kommt es automatisch bei einer mechanischen Kopplung zwischen dem Grundgehäuse und dem Ergänzungsgehäuse auch dazu, dass die Steckkontakte und die Steckbuchsen in ihrer elektrischen Fügerichtung miteinander elektrisch gekoppelt werden.
  • Nach vorteilhafter Ausgestaltung ist das Ergänzungsgehäuse als Schlossoberteil mit gegebenenfalls Ausnehmungen oder Konturen für elektrische Energiespeicher oder weitere Hebel des Betätigungshebelwerkes sowie zumindest eine optionale Sicherungseinheit ausgebildet. Das heißt, je nach gewünschter Variante des Kraftfahrzeugschlosses kann das Schlossoberteil mit Ausnehmungen für elektrische Energiespeicher ausgerüstet werden, bei denen es sich beispielhaft um Batterien bzw. Akkumulatoren oder auch Kondensatoren oder allgemein eine Notenergiequelle handelt. Mithilfe dieser elektrischen Energiespeicher kann ein elektromotorischer Antrieb als Bestandteil des erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugschlosses auch dann bestromt werden, wenn eine im Kraftfahrzeug befindliche Hauptenergiequelle ausgefallen sein sollte.
  • Daneben kann das Schlossoberteil auch mit Konturen ausgerüstet werden, die zur Lagerung weiterer Hebel des Betätigungshebelwerkes dienen oder dienen können. Bei diesen weiteren Hebeln kann es sich beispielsweise um außerhalb eines Schlossgehäuses aus dem Grundgehäuse und dem Ergänzungsgehäuse befindliche Hebel wie beispielsweise Innenbetätigungshebel oder auch Außenbetätigungshebel handeln. Diese werden meistens an dem fraglichen Schlossgehäuse gelagert. Hierzu dienen bedarfsweise die Konturen oder auch entsprechend gestaltete Ausnehmungen an dem Ergänzungsgehäuse als Schlossoberteil.
  • Grundsätzlich kann hier auch eine optionale Sicherungseinheit angeordnet werden. Hierbei mag es sich um eine Kindersicherungseinheit handeln, die mechanisch arbeitet, also beispielsweise über eine Nuss oder allgemein ein Betätigungselement verfügt, mit dessen Hilfe eine Innenbetätigungshebelkette wahlweise unterbrochen oder geschlossen wird. Dazu mag die Nuss oder allgemein das Betätigungselement beispielsweise außenseitig am Schlossgehäuse bzw. an einer Ausnehmung oder Kontur des Ergänzungsgehäuses als Schlossoberteil gelagert sein. Auch eine elektrisch arbeitende Kindersicherungseinheit ist an dieser Stelle denkbar. Für die Leiterplatte schlägt die Erfindung zwei grundsätzliche Varianten vor. So kann die Leiterplatte beispielhaft als Elektrokomponententräger ausgebildet sein und zur Aufnahme beispielsweise eines Elektromotors dienen. Mithilfe des Elektromotors können dann elektromotorische Funktionen des erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugschlosses umgesetzt werden, wie beispielsweise eine Zentralverriegelungsfunktion, eine Zuziehhilfe, ein elektrischer Öffnungsvorgang, eine elektrische Kindersicherung usw.
  • Es ist aber auch möglich, dass die Leiterplatte schlicht und ergreifend als Leiterplatine für elektronische Bauteile ausgebildet ist. In diesem Fall handelt es sich nicht um einen Elektrokomponententräger zur Aufnahme eines Elektromotors. Vielmehr mag die Leiterplatte in diesem Fall primär ein oder mehrere Sensoren aufnehmen, mit deren Hilfe beispielsweise Stellungen des Gesperres abgefragt und an eine Steuereinheit übermittelt werden können. Außerdem kann die fragliche Leiterplatte in diesem Fall auch mit der betreffenden Steuereinheit ausgerüstet werden.
  • Im Rahmen der Erfindung liegt es selbstverständlich, sowohl einen Elektrokomponententräger als auch eine Leiterplatine zu realisieren und umzusetzen. Dabei wird in diesen sämtlichen Fällen vorteilhaft so vorgegangen, dass die Leiterplatte zwischen dem Grundgehäuse und dem Ergänzungsgehäuse angeordnet ist. Das gilt selbstverständlich auch für den Fall, dass sowohl ein Elektrokomponententräger als auch eine Leiterplatine als jeweils Leiterplatte realisiert sind. In diesem Fall werden der Elektrokomponententräger ebenso wie die Leiterplatine zwischen dem Grundgehäuse und dem Ergänzungsgehäuse angeordnet.
  • Um die Aufrüstung des erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugschlosses ausgehend von dem Grundmodul zu erleichtern und auch den Einbau der einzelnen Leiterplatte bzw. der mehreren Leiterplatten zu erleichtern, verfügt die Leiterplatte in der Regel über zumindest einen in eine Zentrierausnehmung im Grundgehäuse und/oder Ergänzungsgehäuse eingreifenden Zentrierzapfen. Selbstverständlich können auch mehrere Zentrierzapfen realisiert sein. Dadurch wird die Leiterplatte automatisch zwischen dem Grundgehäuse und dem Ergänzungsgehäuse angeordnet. Darüber hinaus stellt der in die Zentrierausnehmung eingreifende Zentrierzapfen sicher, dass die Steckkontakte bzw. Steckbuchsen an der Leiterplatte die zuvor bereits beschriebene und jeweils festgelegte Ortsposition variantenübergreifend einnehmen können. Auf diese Weise wird ein Kraftfahrzeugschloss zur Verfügung gestellt, welches ausgehend von dem Grundmodul mit dem Grundgehäuse und dem darin angeordneten Gesperre sowie dem Betätigungshebelwerk in ganz unterschiedlichen Aufrüstungsvarianten angeboten und eingebaut werden kann. Das heißt, das mit dem Grundmodul zu koppelnde Ergänzungsmodul ist je nach gewünschter Ausstattung entsprechend ausgerüstet. Dabei entfallen ausdrücklich besonders kostenintensive Bauteile wie elektrische Stecker und zugehörige Steckerbuchsen, da ihre Funktionalität von den gleichsam gehäuse- bzw. leiterplatteneigenen Steckbuchsen respektive Steckkontakten übernommen wird. Außerdem besteht hierdurch die Möglichkeit, auf ein und denselben Elektrokomponententräger mit dem zugehörigen elektromotorischen Antrieb gemeinsam zurückgreifen zu können.
  • Dadurch werden insgesamt Doppelungen vermieden und lassen sich die einzelnen Varianten fertigungstechnisch einfach sowie unter Berücksichtigung von gegenüber dem Stand der Technik reduzierten Herstellungskosten realisieren und umsetzen. Das ist in Verbindung mit der einfachen Montage und Handhabung als besonderer Erfolg der Erfindungslehre zu werten.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert, es zeigen:
    • 1 das erfindungsgemäße Kraftfahrzeugschloss in einer Explosionsdarstellung im Zuge der Realisierung einer Maximalvariante,
    • 2 den Gegenstand nach 1 wahlweise bei der Realisierung einer Minimal- und Maximalvariante und
    • 3 eine Seitenansicht einzelner Bestandteile der 1 und 2 zur Verdeutlichung der realisierten elektrischen Kontaktierung.
  • In den Figuren ist ein Kraftfahrzeugschloss dargestellt. Dieses ist nach dem Ausführungsbeispiel und nicht einschränkend als Kraftfahrzeug-Türschloss ausgebildet. Zu diesem Zweck verfügt das Kraftfahrzeugschloss über ein Grundmodul 1, welches nach dem Ausführungsbeispiel und wesentlich ein lediglich angedeutetes Gesperre 2, 3 aus Drehfalle 2 und Sperrklinke 3 aufweist. Das Gesperre 2, 3 wird zu diesem Zweck in einem Grundgehäuse 4 aufgenommen. Das Grundgehäuse 4 (aus Kunststoff) ist dazu mit einem Schlosskasten K gekoppelt, der zur Lagerung des Gesperres 2, 3 dient. Außerdem werden im Grundgehäuse 4 noch einzelne Hebel 5 eines Betätigungshebelwerkes 5 aufgenommen, die im Rahmen der Darstellung nicht näher identifiziert sind.
  • Zum weiteren grundsätzlichen Aufbau des erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugschlosses bzw. Kraftfahrzeug-Türschlosses gehört neben dem Grundmodul 1 ein Ergänzungsmodul 2, welches dazu mit einem Ergänzungsgehäuse 6 ausgerüstet ist.
  • In der einfachsten und im linken Teil der 2 dargestellten Variante werden das Grundgehäuse 4 und das Ergänzungsgehäuse 6 mechanisch miteinander verbunden, indem das als Schlossoberteil ausgebildete Ergänzungsgehäuse 6 mit dem Grundgehäuse 4 mechanisch verbunden wird. Das kann über Rastverbindungen, Clipsverbindungen oder schlicht und ergreifend mithilfe einer Verschraubung geschehen.
  • Bei der Variante nach der 2 ist in diesem Zusammenhang zusätzlich noch eine zwischengeschaltete Leiterplatte 7 realisiert. Anhand der Darstellung in der 1, welche eine mögliche Maximalvariante darstellt, wird deutlich, dass neben der einen Leiterplatte 7 eine weitere zweite Leiterplatte 8 im Innern des aus dem Grundgehäuse 4 und dem Ergänzungsgehäuse 6 insgesamt gebildeten Schlossgehäuses 4, 6 aufgenommen wird bzw. aufgenommen werden kann.
  • Dabei ist sämtlichen Varianten gemein, dass beide Module 1, 2 steckerlos mittels in Steckbuchsen 9 eingreifenden Steckkontakten 10 im Zuge ihrer mechanischen Kopplung elektrisch miteinander verbunden werden. Das kann man am besten anhand der Darstellung in der 3 nachvollziehen, welche die elektrische Verbindung der beiden Leiterplatten 7, 8 untereinander zeigt. Die Leiterplatte 7 greift darüber hinaus mit ihren Steckkontakten 10 in Steckbuchsen 9 im zugehörigen Grundgehäuse 4 ein. Jedenfalls wird nach dem Ausführungsbeispiel so vorgegangen, dass zur elektrischen Kontaktierung zwischen den Steckbuchsen 9 und den Steckkontakten 10 die elektrischen Steckkontakte 10 an der zumindest einen zusätzlichen Leiterplatte 7 in die zugehörigen Steckbuchsen 9 im Grundgehäuse 4 eingreifen. Grundsätzlich kann auch umgekehrt vorgegangen werden. In diesem Fall ist die Leiterplatte 7 mit den Steckbuchsen 9 ausgerüstet, in welche die Steckkontakte 10 im Grundgehäuse 4 eingreifen. Auch Mischformen sind denkbar.
  • Anhand einer vergleichenden Betrachtung der 1 und 2 erkennt man, dass die Steckkontakte 10 und die Steckbuchsen 9 an jeweils festgelegten Ortspositionen variantenübergreifend angeordnet sind. Das wird insbesondere anhand der 2 deutlich. Das heißt, die Position der Steckkontakte 10 bzw. Steckbuchsen 9 bei der links dargestellten Basisvariante ebenso wie bei der rechts wiedergegebenen Maximalvariante, wie sie auch in der 1 gezeigt ist, ist nach dem Ausführungsbeispiel jeweils derart, dass die betreffenden Steckkontakte 10 bzw. Steckbuchsen 9 in Aufsicht benachbart zu einem Einlaufmaul 11 des Schlosskastens K platziert sind. Außerdem finden sich die betreffenden Steckkontakte 10 bzw. Steckbuchsen 9 im Eckbereich des Grundgehäuses 4 nahe einem Sensor bzw. Schalter 12, mit dessen Hilfe im Rahmen des Ausführungsbeispiels die Position der Drehfalle 2 bzw. der Sperrklinke 3 abgefragt wird. Diese festgelegte Ortsposition der Steckkontakte 10 bzw. Steckbuchsen 9 in dem fraglichen Eckbereich des Grundgehäuses 4 wird für sämtliche Varianten beibehalten.
  • Anhand der 3, welche die Koppelung der beiden Leiterplatten 7, 8 untereinander sowie mit dem Grundgehäuse 4 prinzipiell darstellt, erkennt man, dass die dort durch einen Pfeil wiedergegebene mechanische Kopplungsrichtung R mit einer Fügerichtung R der Steckkontakte 10 sowie der Steckbuchsen 9 zusammenfällt. Entlang dieser mechanischen Kopplungsrichtung R werden das Grundgehäuse 4 und das Ergänzungsgehäuse 6 miteinander zu dem Schlossgehäuse 4, 6 vereinigt.
  • Anhand der 1 und 2 erkennt man, dass das Ergänzungsgehäuse 6 als Schlossoberteil mit Ausnehmungen 6a sowie gegebenenfalls Konturen 6b ausgerüstet ist. Die Ausnehmungen 6a dienen nach dem Ausführungsbeispiel zur Aufnahme bzw. Einhausung von einem oder mehreren elektrischen Energiespeichern 13, die in der 1 dargestellt sind und auf der dortigen Leiterplatte 8 eine Anordnung finden. Mithilfe der Konturen 6b können weitere und im Detail nicht dargestellte Hebel als Ergänzungen des Betätigungshebelwerkes 5 außenseitig am Schlossgehäuse 4, 6 gelagert werden. Grundsätzlich lässt sich in diesem Bereich auch eine nicht ausdrücklich dargestellte sowie optionale Sicherungseinheit anbringen, bei der es sich um eine Kindersicherungseinheit und insbesondere elektrische Kindersicherungseinheit handelt oder handeln kann.
  • Wie bereits erläutert, sind bei der in der 1 dargestellten Maximalvariante zwei Leiterplatten 7, 8 realisiert. Dabei kann eine Leiterplatte 7 als Elektrokomponententräger 7 zur Aufnahme eines nicht ausdrücklich dargestellten Elektromotors ausgebildet und eingerichtet sein. Die weitere zweite Leiterplatte 8 ist demgegenüber als Leiterplatine ausgebildet und dient primär zur Aufnahme elektronischer Bauteile. Bei diesen elektronischen Bauteilen handelt es sich um die zuvor bereits angesprochenen Energiespeicher 13, bei denen es sich im Ausführungsbeispiel und nicht einschränkend um Batterien bzw. Akkumulatoren oder auch Kondensatoren handeln kann. Außerdem mag die Leiterplatine 8 zur Aufnahme einer nicht ausdrücklich dargestellten und dem Kraftfahrzeugschloss zugeordneten Steuereinheit dienen.
  • Bei der Maximalvariante entsprechend der 1 sind sowohl der Elektrokomponententräger 7 als auch die Leiterplatine 8 realisiert. In den sämtlichen dargestellten Fällen ist die Auslegung dabei so getroffen, dass die einzelne und einzige Leiterplatte 7 oder auch die beiden Leiterplatten 7, 8 jeweils zwischen dem Grundgehäuse 4 und dem Ergänzungsgehäuse 6 angeordnet werden. Zu diesem Zweck ist nach dem Ausführungsbeispiel die Leiterplatte 7 bzw. der Elektrokomponententräger 7 mit zumindest einer Zentriernase 7a ausgerüstet. Die Zentriernase 7a greift zu diesem Zweck in eine Zentrierausnehmung 4a im Grundgehäuse 4 ein. Grundsätzlich kann die Zentrierausnehmung 4a auch im Ergänzungsgehäuse 6 realisiert sein, was im Detail jedoch nicht dargestellt ist.
  • So oder so kann das erfindungsgemäße Kraftfahrzeugschloss modular aufgebaut werden, indem im Rahmen einer einfachsten Variante schlicht und ergreifend das Grundgehäuse 4 inklusive Schlosskasten K mit dem Ergänzungsgehäuse 6 als Schlossoberteil gekoppelt und vereinigt wird. Im Rahmen einer weiteren Variante kann entsprechend der linken Darstellung in der 2 zusätzlich die eine (einzige) Leiterplatte 7 in Gestalt des Elektrokomponententrägers 7 zwischen dem Grundgehäuse 4 und dem Ergänzungsgehäuse 6 bei ihrer gemeinsamen Bildung des Schlossgehäuses 4, 6 aufgenommen werden. Die schließlich in der 1 bzw. in der 2 rechts dargestellte Maximalvariante ist dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Grundgehäuse 4 und dem Ergänzungsgehäuse 6 beide Leiterplatten 7, 8 aufgenommen werden, wobei zusätzlich noch die Leiterplatten 7, 8 entsprechend der Darstellung in der 3 mechanisch und elektrisch miteinander gekoppelt werden. Dazu greifen die entsprechenden Steckkontakte 10 in zugehörige Steckbuchsen 9 ein. Das geschieht entlang der mechanischen Kopplungsrichtung R, die zur elektrischen Fügerichtung korrespondiert.
  • Bezugszeichenliste:
  • 1
    Grundmodul
    2
    Gesperre
    3
    Gesperre
    4
    Grundgehäuse
    4a
    Zentrierausnehmung
    5
    Betätigungshebelwerk
    6
    Ergänzungsgehäuse
    6a
    Ausnehmungen
    6b
    Konturen
    7
    Leiterplatte als Elektrokomponententräger
    7a
    Zentrierzapfen
    8
    Leiterplatte als Leiterplatine
    9
    Steckbuchse
    10
    Steckkontakte
    11
    Einlaufmaul
    12
    Schalter bzw. Sensor
    13
    Energiespeicher
    K
    Schlosskasten
    R
    Kopplungsrichtung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • EP 1651833 B1 [0003, 0005]
    • WO 2015106761 A1 [0004]

Claims (10)

  1. Kraftfahrzeugschloss, insbesondere Kraftfahrzeug-Türschloss, mit einem Grundmodul (1) zur Aufnahme eines Gesperres (2, 3) sowie eines Betätigungshebelwerkes (5) in einem Grundgehäuse (4), und mit wenigstens einem Ergänzungsmodul (2) mit Ergänzungsgehäuse (6), wobei das Grundgehäuse (4) und das Ergänzungsgehäuse (6) mechanisch lösbar miteinander gekoppelt sind, dadurch gekennzeichnet, dass beide Module (1, 2) steckerlos mittels in Steckbuchsen (9) eingreifenden Steckkontakten (10) im Zuge der mechanischen Kopplung elektrisch miteinander verbunden werden.
  2. Kraftfahrzeugschloss nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zur elektrischen Kontaktierung die elektrischen Steckkontakte (10) an zumindest einer zusätzlichen Leiterplatte (7, 8) in die zugehörigen Steckbuchsen (9) im Grundgehäuse (4) und/oder Ergänzungsgehäuse (6) eingreifen, oder umgekehrt.
  3. Kraftfahrzeugschloss nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Steckkontakte (10) und die Steckbuchsen (9) an jeweils festgelegter Ortsposition variantenübergreifend angeordnet sind.
  4. Kraftfahrzeugschloss nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Steckkontakte (10) und die Steckbuchsen (9) entlang einer mechanischen Kopplungsrichtung (R) von Grundgehäuse (4) und Ergänzungsgehäuse (6) miteinander elektrisch gefügt werden.
  5. Kraftfahrzeugschloss nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Ergänzungsgehäuse (6) als Schlossoberteil mit gegebenenfalls Ausnehmungen (6a) oder Konturen (6b) für elektrische Energiespeicher (13) oder weitere Hebel des Betätigungshebelwerkes (5) sowie zumindest eine optionale Sicherungseinheit ausgebildet ist.
  6. Kraftfahrzeugschloss nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Leiterplatte (7) als Elektrokomponententräger (7) zur Aufnahme beispielsweise eines Elektromotors ausgebildet ist.
  7. Kraftfahrzeugschloss nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Leiterplatte (8) als Leiterplatine (8) für elektronische Bauteile ausgebildet ist.
  8. Kraftfahrzeugschloss nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass sowohl ein Elektrokomponententräger (7) als auch eine Leiterplatine (8) vorgesehen sind.
  9. Kraftfahrzeugschloss nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Leiterplatte (7, 8) zwischen dem Grundgehäuse (4) und dem Ergänzungsgehäuse (6) angeordnet ist.
  10. Kraftfahrzeugschloss nach einem der Ansprüche 2 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Leiterplatte (7, 8) mit zumindest einem in eine Zentrierausnehmung (4a) im Grundgehäuse (4) und/oder Ergänzungsgehäuse (6) eingreifenden Zentrierzapfen (7a) ausgerüstet ist.
DE102022116938.3A 2022-07-07 2022-07-07 Kraftfahrzeugschloss Pending DE102022116938A1 (de)

Priority Applications (2)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE102022116938.3A DE102022116938A1 (de) 2022-07-07 2022-07-07 Kraftfahrzeugschloss
PCT/DE2023/100412 WO2024008226A1 (de) 2022-07-07 2023-06-01 Kraftfahrzeugschloss

Applications Claiming Priority (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE102022116938.3A DE102022116938A1 (de) 2022-07-07 2022-07-07 Kraftfahrzeugschloss

Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE102022116938A1 true DE102022116938A1 (de) 2024-01-18

Family

ID=86776372

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DE102022116938.3A Pending DE102022116938A1 (de) 2022-07-07 2022-07-07 Kraftfahrzeugschloss

Country Status (2)

Country Link
DE (1) DE102022116938A1 (de)
WO (1) WO2024008226A1 (de)

Cited By (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102023116209A1 (de) * 2023-06-21 2024-12-24 Kiekert Aktiengesellschaft Kraftfahrzeugschloss mit einem elektronischen Steuergerät
DE102023121579A1 (de) * 2023-08-11 2025-02-13 Kiekert Aktiengesellschaft Kraftfahrzeug-Schloss
WO2025218861A1 (de) * 2024-04-19 2025-10-23 Kiekert Aktiengesellschaft Kraftfahrzeug-schlosseinheit

Citations (5)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP1651833B1 (de) 2003-08-01 2011-01-12 Kiekert Aktiengesellschaft Kraftfahrzeugtürverschluss
WO2015106761A1 (de) 2014-01-15 2015-07-23 Kiekert Ag Seitentürschloss für ein kraftfahrzeug
DE102014114579A1 (de) * 2014-10-08 2016-04-14 Kiekert Ag Komponententräger
DE112014004455T5 (de) * 2013-09-25 2016-06-23 Magna Closures S.P.A. Elektrisches Fahrzeugschloss
DE102019115445A1 (de) * 2019-06-06 2020-12-10 Brose Schließsysteme GmbH & Co. Kommanditgesellschaft Kraftfahrzeugschloss

Family Cites Families (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
US20200315040A1 (en) * 2019-03-29 2020-10-01 Inteva Products, Llc Modular electrical circuit carrier for vehicle latch and vehicle latch with modular electrical circuit carrier

Patent Citations (5)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP1651833B1 (de) 2003-08-01 2011-01-12 Kiekert Aktiengesellschaft Kraftfahrzeugtürverschluss
DE112014004455T5 (de) * 2013-09-25 2016-06-23 Magna Closures S.P.A. Elektrisches Fahrzeugschloss
WO2015106761A1 (de) 2014-01-15 2015-07-23 Kiekert Ag Seitentürschloss für ein kraftfahrzeug
DE102014114579A1 (de) * 2014-10-08 2016-04-14 Kiekert Ag Komponententräger
DE102019115445A1 (de) * 2019-06-06 2020-12-10 Brose Schließsysteme GmbH & Co. Kommanditgesellschaft Kraftfahrzeugschloss

Cited By (4)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102023116209A1 (de) * 2023-06-21 2024-12-24 Kiekert Aktiengesellschaft Kraftfahrzeugschloss mit einem elektronischen Steuergerät
DE102023121579A1 (de) * 2023-08-11 2025-02-13 Kiekert Aktiengesellschaft Kraftfahrzeug-Schloss
WO2025218861A1 (de) * 2024-04-19 2025-10-23 Kiekert Aktiengesellschaft Kraftfahrzeug-schlosseinheit
DE102024111023A1 (de) * 2024-04-19 2025-10-23 Kiekert Aktiengesellschaft Kraftfahrzeug-Schlosseinheit

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