DE19820284A1 - Einzelplatz-Sortierer - Google Patents
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Abstract
Es wird eine Sortieranlage für Wertstoffe, insbesondere zur Aussortierung von wiederverwertbaren Verpackungsmaterialien, vorgeschlagen, bei welcher das auf ein Wertstoff-Zuführ-Förderband (3) aufgebrachte Wertstoffgemisch seitlich ausgeschleust und einzelnen Handsortierarbeitsplätzen (7 bis 9) zugeführt wird. Die einzelnen Handsortierarbeitsplätze (7 bis 9) sind mit Abwurfschächten für die einzelnen Werstofffraktionen ausgestattet, die zu zugehörigen Sammelbändern (25) und zu zugehörigen Sammelbunkern (26) führen.
Description
Die Erfindung betrifft eine Sortieranlage nach dem
Oberbegriff des Anspruchs 1.
Das Sortieren von Wertstoffen aus Hausmüll gewinnt zunehmend
an Bedeutung. Überlastete Deponien, hohe Müllgebühren sowie
knapper werdende Rohstoffe zwingen zur Wiederverwertung der
im Müll enthaltenen Wertstoffe. Dies gilt insbesondere für
Wertstoffe aus Trockenmüll wie Papier, Glas, Karton,
Kunststoffe, Metalle usw.
Grundsätzlich ist das Sortieren von Wertstoffen seit langem
bekannt. Hierzu wird beispielsweise auf die US-PS 3 595 389
verwiesen. Bei diesem Stand der Technik wird das zu
sortierende Wertstoffgemisch über Fördereinrichtungen einem
Handsortierarbeitsplatz zugeführt, an welchem Abwurfschächte
für die einzelnen Müllfraktionen vorgesehen sind. Die einer
bestimmten Wertstofffraktion zugeordneten Abwurfschächte
führen zu darunter liegenden Wertstoffbunkern, wobei
zugehörige Sammelbänder zu den Wertstoffbunkern führen.
Die Einrichtung gemäß der US-PS sieht vor, daß mehrere
Personen nebeneinander an einem Förderband arbeiten und die
einzelnen Wertstofffraktionen aussortieren.
Bei derartigen Anlagen hat es sich gezeigt, daß die
Wertstoffe sehr unregelmäßig und in mehr oder weniger starker
Anhäufung auf dem Förderband angeordnet sind. Da beim
Gegenstand der US-PS den einzelnen Bedienerpersonen nur
bestimmte Abwurfschächte zugeordnet sind, werden die
Bedienerpersonen auch bevorzugt nach bestimmten Wertstoffen
im ankommenden Müll recherchieren. Dies kann jedoch zu einer
stark unterschiedlichen Auslastung der Bedienerpersonen
führen. Weiterhin ist es möglich, daß bestimmte
Bedienerpersonen einen zu großen Anfall an ankommenden
Wertstoffen nicht bewältigen können, so daß solche Wertstoffe
an den für sie zuständigen Bedienerpersonen vorbeifährt, ohne
sortiert zu werden.
Stellt man mehrere Bedienerpersonen mit unterschiedlichen
Aufgaben hintereinander an ein Transportband, so stellt
weiterhin die Bedienerperson mit dem schlechtesten
Arbeitspensum das schwächste Glied in der gebildeten
Arbeitskette dar. Dies führt zu einer uneffektiven Sortierung
an solchen Bändern.
Aus der DE 44 16 457 C2 ist eine weitere Sortieranlage
bekannt geworden, bei welcher die Bedienerpersonen an einem
gemeinsamen Sammelband intermittierend jeweils nur eine
Wertstofffraktion auf ein hierfür bestimmtes, parallel
angeordnetes Sammelband aussortieren. Hierdurch kann die
Effektivität des Aussortierens stark erhöht werden. Dieses
System sieht auch weiterhin sogenannte Zwischenablagen vor,
in denen eine andere Müllfraktion zwischengelagert werden
kann, bevor sie auf das zuständige Sammelband geführt wird.
Auch beim Gegenstand der DE 44 16 457 C2 zeigt sich das
Problem, daß die Effektivität der Sortierung nach wie vor
stark von einer Einzelperson abhängig ist, da diese jeweils
den eigenen Bereich des im Wesentlichen stehenden
Sortierbands innerhalb einer vorgesehenen Taktzeit abarbeiten
muß. Da andererseits die Anhäufung des Mülls auf einer
solchen Sortierstrecke sehr unterschiedlich ist, kann
beispielsweise einer schwachen Bedienerperson eine besonders
starke Müllanhäufung zugeordnet sein, die er in einem
bestimmten Zeittakt bearbeiten muß. Geschieht dies nicht in
befriedigendem Maß, so wird dieser Teil des Mülls am Ende des
Zeittaktes unbearbeitet von der Sortierstrecke entnommen.
Bei dem bekannten Müllsortieranlagen ist eine individuelle
Erfassung der Arbeitsleistung der einzelnen Bearbeiter nicht
möglich, da diese gemeinsam ihre Arbeit an einer jeweiligen
Sortierstrecke verrichten. Auch ist es nicht möglich, daß
einzelne Bedienerpersonen unterschiedlich stark belastet
werden, da das System sozusagen von der schwächsten Kette im
Arbeitsglied beeinflußt wird. Es wäre jedoch wünschenswert,
auch unerfahrene und weniger produktive Arbeitskräfte in
einen solchen Arbeitsprozeß zu integrieren.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Sortieranlage
zu schaffen, bei welcher die Arbeitsleistung jeder
Einzelperson individuell berücksichtigt werden kann, ohne daß
der Arbeitsprozeß hierunter leidet. Dabei soll die Anlage
insgesamt in kompakter Anordnung eine nahezu vollständige
Aussortierung aller Wertstoffanteile ermöglichen.
Diese Aufgabe wird ausgehend von einer Sortieranlage der
einleitend bezeichnenden Art durch die Merkmale des Anspruchs
1 gelöst. In den Unteransprüchen sind Weiterbildungen und
Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Sortieranlage
angegeben.
Die Erfindung hat gegenüber den bekannten Sortieranlagen den
Vorteil, daß die manuelle Arbeitskraft an solchen
Sortieranlagen optimal eingesetzt werden kann. Dies geschieht
dadurch, daß dem einzelnen Arbeitsplatz das Wertstoffgemisch
individuell zugeführt wird, d. h. daß auf einem Wertstoff-
Zuführ-Förderband ankommende Wertstoffgemisch wird von diesem
Förderband abgezweigt und den einzelnen Arbeitsplätzen nach
Bedarf zugeführt. Je nach Arbeitsleistung der einzelnen
Bedienerperson kann mehr oder weniger Müll vom Zuführ-
Förderband angefordert werden, so daß die Bedienerperson die
eigene Arbeitsleistung selbst bestimmen kann. Es ist auch
möglich, daß ein bestimmter Arbeitsplatz überhaupt nicht
besetzt oder vorübergehend nicht besetzt ist, da in diesem
Fall kein neues Wertstoffgemisch diesem Arbeitsplatz
zugeführt wird. Erst wenn das Wertstoffgemisch am jeweiligen
Arbeitsplatz von dieser Arbeitsperson vollständig
abgearbeitet ist, kann diese vom Zuführ-Förderband ein neues
Wertstoffgemisch anfordern. Dies kann jedoch auch
kontinuierlich erfolgen.
Die Effektivität einer derartigen Arbeitsweise ist dadurch
begründet, daß jede Bedienerperson nach seinen eigenen
optimalen Arbeitfähigkeiten eingesetzt wird, was nicht
zuletzt auch - bei einer entsprechenden Mengenerfassung -
eine leistungsgerechte Bezahlung mit sich führen kann.
Da das jeweilige Wertstoffgemisch an jedem Arbeitsplatz
optimal aussortiert werden kann, ist die zum Schluß
verbleibende Restfraktion nahezu frei von den gewünschten
auszusortierenden Wertstoffen.
Um auch der unterschiedlich starken Belastung des Wertstoff-
Zuführ-Förderbandes gerecht zu werden, kann auch eine
geringere Anzahl von Handsortierarbeitsplätzen eine
entsprechende Bewältigung schaffen, wenn das Wertstoff-
Zuführ-Förderband als eine Art Zirkulationsband auf einer
Kreisbahn geführt wird.
In den Zeichnungen sind weitere Einzelheiten der Erfindung
dargestellt. Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird
anhand dieser Zeichnung in der nachfolgenden Beschreibung
unter Angabe weiterer Vorteile näher erläutert.
Die Figur zeigt
eine schematische Darstellung eines Teils der Sortieranlage in Draufsicht.
eine schematische Darstellung eines Teils der Sortieranlage in Draufsicht.
Das nachfolgende Ausführungsbeispiel wird anhand einer
Sortierung eines Wertstoffgemisches beschrieben, wie es
beispielsweise im "Dualen System" zur Entsorgung von
Verpackungsmaterial mit dem sogenannten "Grünen Punkt"
angewandt werden kann. Dabei können Verpackungen aus Glas,
Weißblech, Aluminium, Pappe/Karton, Papier, Kunststoffe,
Verbundstoffe oder ähnliches als Wertstoff anfallen.
In der Figur ist eine Draufsicht der Sortieranlage 1 gezeigt.
Die angelieferten Säcke mit dem Verpackungs-Wertstoffgemisch
werden einem nicht näher dargestellten Sacköffnungssystem
zugeführt, in welchem die Säcke geöffnet und vollständig
entleert werden. Dieses lose Wertstoffgemisch wird in einem
Sammelbunker 2 zwischengelagert und einem Wertstoff-Zuführ-
Förderband 3 entsprechend der Transportrichtung 4 zugeführt.
Das Förderband 3 kann beispielsweise auch als
kreisringförmige Förderstrecke ausgeführt sein. Die
Zirkulation des unbearbeiteten Wertstoffgemisches ist
beispielsweise durch die Ringleitung 5 schematisch in der
Figur dargestellt.
Das vom Sammelbunker 2 auf das Förderband 3 aufgegebene
Wertstoffgemisch 6 wird auf dem Zuführ-Förderband 3
transportiert. Anstelle einer unmittelbaren Bearbeitung des
Wertstoffgemisches an diesem Transportband 3 sind mehrere
einzelne Handsortierarbeitsplätze 7 bis 9 vorgesehen, an
welchen Benutzerpersonen 10 bis 12 individuell an einem
Einzelplatz arbeiten. Um das Wertstoffgemisch 6 diesen
einzelnen Arbeitsplätzen 7 bis 9 zuführen zu können, sind
seitlich wegführende Abzweigungsvorrichtungen 13 bis 15
vorgesehen, die jeweils eine Art Schieberweiche 16 aufweisen,
die über einen nicht näher dargestellten Steuermechanismus in
eine Umlenklage 16' gebracht werden kann. Das an den
Abzweigungen 13 bis 15 ankommende Wertstoffgemisch 6 wird
durch die dort in Sperrstellung angeordneten Schieberweichen
16' in Richtung der Pfeile 17 rechtwinklig umgelenkt und auf
Einzelplatz-Förderbänder 19 bis 21 überführt. Das auf diese
Einzelplatz-Förderbänder abgezweigte Wertstoffgemisch ist mit
Bezugszeichen 6' bezeichnet. Zur Umlenkung des
Wertstoffgemisches können auch andere Einrichtungen wie
Schieber, Umlenkblende, Abwurfklappen o. dgl. dienen.
Das Maß der Zuführung des Wertstoffgemisches vom Förderband 3
auf die Einzelplatz-Förderbänder 19 bis 21 bestimmt die
jeweilige Benutzerperson 10 bis 12 durch den Umfang des
Arbeitspensums. Die jeweilige Schieberweiche 16 wird
demzufolge manuell von der jeweiligen Bedienerperson
betätigt, um das zu bearbeitende Wertstoffgemisch zum
jeweiligen Handsortierarbeitsplatz 7 bis 9 intermittierend
abzurufen. Wird kein Wertstoffgemisch am jeweiligen
Handsortierarbeitsplatz 7 bis 9 benötigt, so steht die
Schieberweiche 16 in einer parallel zum Förderband 3
ausgerichteten Stellung, so daß das Wertstoffgemisch
entsprechend der Pfeildarstellung 18 auf dem Förderband 3
weiter transportiert wird. Die Bänder 19 bis 21 sind dann vom
Band 3 abgetrennt.
Wie aus der Figur zu entnehmen ist, ist die erfindungsgemäße
Sortieranlage in eine Belade- oder Zuführzone 22 und in eine
manuelle Sortierzone 23 unterteilt. Diese Zonen liegen
parallel nebeneinander. Dabei gehören die Einzelplatz-
Förderbänder 19 bis 21 zur Beladezone, da sie ebenfalls als
Puffer für das zu bearbeitende Wertstoffgemisch dienen.
Die in der Sortierzone 23 angeordneten
Handsortierarbeitsplätze 7 bis 9 weisen sechs verschiedene
Abwurfschächte 24 auf, die selbst mit a1 bis a6 am
Arbeitsplatz 9 gekennzeichnet sind. Jedem Abwurfschacht a1
bis a6 ist ein darunter liegendes Sammeltransportband 25
zugeordnet, die im Einzelnen mit s1 bis s6 bezeichnet sind.
Die in den Abwurfschacht a1 von der Benutzerperson
eingeworfene Wertstofffraktion wird demzufolge auf das
Transportband s1, die in den Abwurfschacht a2 eingeworfene
andere Wertstofffraktion auf das Transportband s2 aufgegeben.
Das Gleiche gilt für die Zuordnung der anderen Abwurfschächte
a3 bis a6 mit den Sammeltransportbändern s3 bis s6.
Die Sammeltransportbänder s1 bis s6 führen mit den
aufgegebenen Wertstofffraktionen zu zugehörigen Sammelbunkern
26, die mit Sammelbunker b1 bis b6 in der Figur schematisch
dargestellt sind. Der Sammelbunker b1 enthält deshalb die im
Abwurfschacht a1 abgeworfene Wertstofffraktion usw.
Anstelle der Anordnung von mehreren Sammeltransportbändern s1
bis s6 zur Aufnahme der jeweiligen Wertstofffraktionen aus
den Abwurfschächten a1 bis a6 kann auch ein gemeinsames
einzelnes Transportband verwendet werden. Hierfür ist es
jedoch erforderlich, daß die in den Abwurfschächten a1 bis a6
abgeworfenen Wertstofffraktionen in einem zugeordneten
Zwischenspeicher zwischengelagert werden. Das einzelne
Transportband s entsorgt dann jeweils nur eine
Wertstofffraktion durch Öffnung des Zwischenspeichers und
Zuordnung dieser Wertstofffraktion in einen bestimmten
Wertstoffbunker. Beispielsweise wird der nicht näher
dargestellte Zwischenspeicher aus dem Abwurfschacht a1
geöffnet und auf ein gemeinsames Transportband aufgegeben.
Dieses Transportband bringt dann diese Monofraktion zu einem
bestimmten, dieser Monofraktion zugeordneten Wertstoffbunker.
Danach können hintereinander die anderen Abwurfschächte mit
zugehörigen Zwischenspeichern analog bedient werden.
Während des Aussortierens der Wertstofffraktionen an den
einzelnen Handsortierarbeitsplätzen 7 bis 9 steht das
jeweilige Einzelplatz-Förderband 19 bis 21 still oder wird
nur langsam vorwärts bewegt, damit die Benutzerperson 10 bis
12 eine nahezu vollständige Aussortierung der
Wertstofffraktionen vornehmen kann. Ist dies erfolgt, so kann
die verbleibende Restfraktion 27 in Richtung des
Transportpfeiles 28 auf ein Restfraktion-Sammelband 29
aufgebracht werden, welches mit Sammelband s7 zusätzlich
gekennzeichnet ist. Ein hierfür vorgesehener Sammelbunker 26
für die Restfraktion ist mit b6 bezeichnet.
Die Transportrichtung der Sammeltransportbänder s1 bis s7 ist
mit Pfeil 30 dargestellt.
Die dargestellte Sortieranlage erlaubt demnach das
Aussortieren von sechs verschiedenen Wertstofffraktionen in
die Bunker b1 bis b6 sowie die Abfuhr einer Restfraktion in
den Bunker b7. Die Abwurfschächte a1 und a2 liegen seitlich
der jeweiligen Benutzerperson 10 bis 12, die weiteren
Abwurfschächte a3 bis a6 sind auf der gegenüberliegenden
Bandseite des jeweiligen Einzelplatz-Förderbandes 19 bis 21
angeordnet. Dabei können die Abwurfschächte unterschiedlich
groß ausgeführt sein, um den einzubringenden Wertstoffen in
ihrer Größe nach gerecht zu werden.
Die Erfindung ist nicht auf das dargestellte und beschriebene
Ausführungsbeispiel beschränkt. Sie umfaßt auch vielmehr alle
Weiterbildungen und Verbesserungen im Rahmen der
Schutzrechtsansprüche.
Claims (9)
1. Sortieranlage für Wertstoffe, insbesondere zur
Aussortierung von wieder verwertbaren Verpackungsmaterialien,
wobei das Wertstoffgemisch einzelnen manuellen
Handsortierarbeitsplätzen über ein gemeinsames Wertstoff-
Zuführ-Förderband zuführbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß
dem Wertstoff-Zuführ-Förderband (3) eine Vielzahl von
seitlich abzweigenden Einzelplatz-Förderbändern (19 bis 21)
zugeordnet sind, die jeweils einen abgezweigten Teil des
Wertstoffgemisches (6') zu einem jeweils zugeordneten
Handsortierarbeitsplatz (7 bis 9) führen, daß jeder
Handsortierarbeitsplatz (7 bis 9) eine Vielzahl von
Abwurfschächten (a1 bis a6) aufweist, zur Aufnahme jeweils im
Wesentlichen nur einer Wertstofffraktion und daß den
Abwurfschächten (a1 bis a6) wenigstens ein
Sammeltransportband (s; s1 bis s6) für die Einzelfraktionen
zugeordnet ist, wobei das Sammeltransportband (s; s1 bis s6)
mehrere Handsortierarbeitsplätze (7 bis 9) miteinander
verbindet.
2. Sortieranlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Abzweigung vom Wertstoff-Zuführ-Förderband (3) zum
Einzelplatz-Förderband (19 bis 21) mittels einer
Schieberweiche (16), einer Umlenkblende oder einer
Abwurfklappe oder dergleichen erfolgt.
3. Sortieranlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß beidseitig des Einzelplatz-Förderbandes
(19 bis 21) Abwurfschächte (24/a1 bis a6) vorgesehen sind,
und daß parallel laufende Sammeltransportbänder (25/s1 bis
s6) unterhalb der Handsortierarbeitsplätze (7 bis 9) mit den
jeweiligen Abwurfschächten (a1 bis a6) verbunden sind.
4. Sortieranlage nach einem der vorgenannten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Transportgeschwindigkeit des
Einzelplatz-Förderbandes (19 bis 21) manuell und individuell
von der Benutzerperson (10 bis 12) einstellbar ist.
5. Sortieranlage nach einem der vorgenannten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die jeweilige, nicht
aussortierbare Restfraktion (27) auf den Einzelplatz-
Förderbändern (19 bis 21) einem gemeinsamen Restfraktion-
Förderband (29) zuführbar und von dort in einen zugehörigen
Sammelbunker (b7) abführbar ist.
6. Sortieranlage nach einem der vorgenannten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß den Sammeltransportbändern (25/s1
bis s6) zugehörige Sammelbunker (26/b1 bis b6) zugeordnet
sind.
7. Sortieranlage nach einem der vorgenannten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Sammeltransportbänder (25,
29/s1 bis s7) parallel angeordnet sind und parallel zum
Wertstoff-Zuführ-Förderband (3) verlaufen und daß die
Einzelplatz-Förderbänder (19 bis 21) rechtwinklig hierzu
verlaufen.
8. Sortieranlage nach einem der vorgenannten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das auf das Wertstoff-Zuführ-
Förderband (3) aufgebrachte Wertstoffgemisch in einer
Zirkulationsleitung (5) endlos geführt ist.
9. Sortieranlage nach einem der vorgenannten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß dem Abwurfschacht (a1 bis a6) ein
Zwischenspeicher zugeordnet ist, zur Aufnahme der
Wertstofffraktion und daß mehreren Abwurfschächten (a1 bis
a6) ein gemeinsames Transportband (26; s) zugeordnet ist, auf
welches jeweils nur eine Wertstofffraktion aus einem
Zwischenspeicher aufgebracht und in einem zugehörigen Bunker
entleert wird.
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |