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DE19820284A1 - Einzelplatz-Sortierer - Google Patents

Einzelplatz-Sortierer

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Publication number
DE19820284A1
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
conveyor belt
sorting
sorting system
recyclable
assigned
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE19820284A
Other languages
English (en)
Inventor
Wolfgang Stehle
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
BEZNER MASCHINEN GmbH
Original Assignee
BEZNER MASCHINEN GmbH
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Filing date
Publication date
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Priority to DE19820284A priority Critical patent/DE19820284A1/de
Priority to EP99932640A priority patent/EP1079932B1/de
Priority to PCT/DE1999/001364 priority patent/WO1999056880A2/de
Priority to DE59901263T priority patent/DE59901263D1/de
Publication of DE19820284A1 publication Critical patent/DE19820284A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B07SEPARATING SOLIDS FROM SOLIDS; SORTING
    • B07CPOSTAL SORTING; SORTING INDIVIDUAL ARTICLES, OR BULK MATERIAL FIT TO BE SORTED PIECE-MEAL, e.g. BY PICKING
    • B07C7/00Sorting by hand only e.g. of mail
    • B07C7/04Apparatus or accessories for hand picking
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B07SEPARATING SOLIDS FROM SOLIDS; SORTING
    • B07BSEPARATING SOLIDS FROM SOLIDS BY SIEVING, SCREENING, SIFTING OR BY USING GAS CURRENTS; SEPARATING BY OTHER DRY METHODS APPLICABLE TO BULK MATERIAL, e.g. LOOSE ARTICLES FIT TO BE HANDLED LIKE BULK MATERIAL
    • B07B13/00Grading or sorting solid materials by dry methods, not otherwise provided for; Sorting articles otherwise than by indirectly controlled devices

Landscapes

  • Processing Of Solid Wastes (AREA)
  • Refuse Collection And Transfer (AREA)
  • Control And Other Processes For Unpacking Of Materials (AREA)

Abstract

Es wird eine Sortieranlage für Wertstoffe, insbesondere zur Aussortierung von wiederverwertbaren Verpackungsmaterialien, vorgeschlagen, bei welcher das auf ein Wertstoff-Zuführ-Förderband (3) aufgebrachte Wertstoffgemisch seitlich ausgeschleust und einzelnen Handsortierarbeitsplätzen (7 bis 9) zugeführt wird. Die einzelnen Handsortierarbeitsplätze (7 bis 9) sind mit Abwurfschächten für die einzelnen Werstofffraktionen ausgestattet, die zu zugehörigen Sammelbändern (25) und zu zugehörigen Sammelbunkern (26) führen.

Description

Die Erfindung betrifft eine Sortieranlage nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Das Sortieren von Wertstoffen aus Hausmüll gewinnt zunehmend an Bedeutung. Überlastete Deponien, hohe Müllgebühren sowie knapper werdende Rohstoffe zwingen zur Wiederverwertung der im Müll enthaltenen Wertstoffe. Dies gilt insbesondere für Wertstoffe aus Trockenmüll wie Papier, Glas, Karton, Kunststoffe, Metalle usw.
Grundsätzlich ist das Sortieren von Wertstoffen seit langem bekannt. Hierzu wird beispielsweise auf die US-PS 3 595 389 verwiesen. Bei diesem Stand der Technik wird das zu sortierende Wertstoffgemisch über Fördereinrichtungen einem Handsortierarbeitsplatz zugeführt, an welchem Abwurfschächte für die einzelnen Müllfraktionen vorgesehen sind. Die einer bestimmten Wertstofffraktion zugeordneten Abwurfschächte führen zu darunter liegenden Wertstoffbunkern, wobei zugehörige Sammelbänder zu den Wertstoffbunkern führen.
Die Einrichtung gemäß der US-PS sieht vor, daß mehrere Personen nebeneinander an einem Förderband arbeiten und die einzelnen Wertstofffraktionen aussortieren.
Bei derartigen Anlagen hat es sich gezeigt, daß die Wertstoffe sehr unregelmäßig und in mehr oder weniger starker Anhäufung auf dem Förderband angeordnet sind. Da beim Gegenstand der US-PS den einzelnen Bedienerpersonen nur bestimmte Abwurfschächte zugeordnet sind, werden die Bedienerpersonen auch bevorzugt nach bestimmten Wertstoffen im ankommenden Müll recherchieren. Dies kann jedoch zu einer stark unterschiedlichen Auslastung der Bedienerpersonen führen. Weiterhin ist es möglich, daß bestimmte Bedienerpersonen einen zu großen Anfall an ankommenden Wertstoffen nicht bewältigen können, so daß solche Wertstoffe an den für sie zuständigen Bedienerpersonen vorbeifährt, ohne sortiert zu werden.
Stellt man mehrere Bedienerpersonen mit unterschiedlichen Aufgaben hintereinander an ein Transportband, so stellt weiterhin die Bedienerperson mit dem schlechtesten Arbeitspensum das schwächste Glied in der gebildeten Arbeitskette dar. Dies führt zu einer uneffektiven Sortierung an solchen Bändern.
Aus der DE 44 16 457 C2 ist eine weitere Sortieranlage bekannt geworden, bei welcher die Bedienerpersonen an einem gemeinsamen Sammelband intermittierend jeweils nur eine Wertstofffraktion auf ein hierfür bestimmtes, parallel angeordnetes Sammelband aussortieren. Hierdurch kann die Effektivität des Aussortierens stark erhöht werden. Dieses System sieht auch weiterhin sogenannte Zwischenablagen vor, in denen eine andere Müllfraktion zwischengelagert werden kann, bevor sie auf das zuständige Sammelband geführt wird.
Auch beim Gegenstand der DE 44 16 457 C2 zeigt sich das Problem, daß die Effektivität der Sortierung nach wie vor stark von einer Einzelperson abhängig ist, da diese jeweils den eigenen Bereich des im Wesentlichen stehenden Sortierbands innerhalb einer vorgesehenen Taktzeit abarbeiten muß. Da andererseits die Anhäufung des Mülls auf einer solchen Sortierstrecke sehr unterschiedlich ist, kann beispielsweise einer schwachen Bedienerperson eine besonders starke Müllanhäufung zugeordnet sein, die er in einem bestimmten Zeittakt bearbeiten muß. Geschieht dies nicht in befriedigendem Maß, so wird dieser Teil des Mülls am Ende des Zeittaktes unbearbeitet von der Sortierstrecke entnommen.
Bei dem bekannten Müllsortieranlagen ist eine individuelle Erfassung der Arbeitsleistung der einzelnen Bearbeiter nicht möglich, da diese gemeinsam ihre Arbeit an einer jeweiligen Sortierstrecke verrichten. Auch ist es nicht möglich, daß einzelne Bedienerpersonen unterschiedlich stark belastet werden, da das System sozusagen von der schwächsten Kette im Arbeitsglied beeinflußt wird. Es wäre jedoch wünschenswert, auch unerfahrene und weniger produktive Arbeitskräfte in einen solchen Arbeitsprozeß zu integrieren.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Sortieranlage zu schaffen, bei welcher die Arbeitsleistung jeder Einzelperson individuell berücksichtigt werden kann, ohne daß der Arbeitsprozeß hierunter leidet. Dabei soll die Anlage insgesamt in kompakter Anordnung eine nahezu vollständige Aussortierung aller Wertstoffanteile ermöglichen.
Diese Aufgabe wird ausgehend von einer Sortieranlage der einleitend bezeichnenden Art durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. In den Unteransprüchen sind Weiterbildungen und Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Sortieranlage angegeben.
Vorteile der Erfindung
Die Erfindung hat gegenüber den bekannten Sortieranlagen den Vorteil, daß die manuelle Arbeitskraft an solchen Sortieranlagen optimal eingesetzt werden kann. Dies geschieht dadurch, daß dem einzelnen Arbeitsplatz das Wertstoffgemisch individuell zugeführt wird, d. h. daß auf einem Wertstoff- Zuführ-Förderband ankommende Wertstoffgemisch wird von diesem Förderband abgezweigt und den einzelnen Arbeitsplätzen nach Bedarf zugeführt. Je nach Arbeitsleistung der einzelnen Bedienerperson kann mehr oder weniger Müll vom Zuführ- Förderband angefordert werden, so daß die Bedienerperson die eigene Arbeitsleistung selbst bestimmen kann. Es ist auch möglich, daß ein bestimmter Arbeitsplatz überhaupt nicht besetzt oder vorübergehend nicht besetzt ist, da in diesem Fall kein neues Wertstoffgemisch diesem Arbeitsplatz zugeführt wird. Erst wenn das Wertstoffgemisch am jeweiligen Arbeitsplatz von dieser Arbeitsperson vollständig abgearbeitet ist, kann diese vom Zuführ-Förderband ein neues Wertstoffgemisch anfordern. Dies kann jedoch auch kontinuierlich erfolgen.
Die Effektivität einer derartigen Arbeitsweise ist dadurch begründet, daß jede Bedienerperson nach seinen eigenen optimalen Arbeitfähigkeiten eingesetzt wird, was nicht zuletzt auch - bei einer entsprechenden Mengenerfassung - eine leistungsgerechte Bezahlung mit sich führen kann.
Da das jeweilige Wertstoffgemisch an jedem Arbeitsplatz optimal aussortiert werden kann, ist die zum Schluß verbleibende Restfraktion nahezu frei von den gewünschten auszusortierenden Wertstoffen.
Um auch der unterschiedlich starken Belastung des Wertstoff- Zuführ-Förderbandes gerecht zu werden, kann auch eine geringere Anzahl von Handsortierarbeitsplätzen eine entsprechende Bewältigung schaffen, wenn das Wertstoff- Zuführ-Förderband als eine Art Zirkulationsband auf einer Kreisbahn geführt wird.
In den Zeichnungen sind weitere Einzelheiten der Erfindung dargestellt. Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand dieser Zeichnung in der nachfolgenden Beschreibung unter Angabe weiterer Vorteile näher erläutert.
Die Figur zeigt
eine schematische Darstellung eines Teils der Sortieranlage in Draufsicht.
Beschreibung eines Ausführungsbeispiels
Das nachfolgende Ausführungsbeispiel wird anhand einer Sortierung eines Wertstoffgemisches beschrieben, wie es beispielsweise im "Dualen System" zur Entsorgung von Verpackungsmaterial mit dem sogenannten "Grünen Punkt" angewandt werden kann. Dabei können Verpackungen aus Glas, Weißblech, Aluminium, Pappe/Karton, Papier, Kunststoffe, Verbundstoffe oder ähnliches als Wertstoff anfallen.
In der Figur ist eine Draufsicht der Sortieranlage 1 gezeigt. Die angelieferten Säcke mit dem Verpackungs-Wertstoffgemisch werden einem nicht näher dargestellten Sacköffnungssystem zugeführt, in welchem die Säcke geöffnet und vollständig entleert werden. Dieses lose Wertstoffgemisch wird in einem Sammelbunker 2 zwischengelagert und einem Wertstoff-Zuführ- Förderband 3 entsprechend der Transportrichtung 4 zugeführt. Das Förderband 3 kann beispielsweise auch als kreisringförmige Förderstrecke ausgeführt sein. Die Zirkulation des unbearbeiteten Wertstoffgemisches ist beispielsweise durch die Ringleitung 5 schematisch in der Figur dargestellt.
Das vom Sammelbunker 2 auf das Förderband 3 aufgegebene Wertstoffgemisch 6 wird auf dem Zuführ-Förderband 3 transportiert. Anstelle einer unmittelbaren Bearbeitung des Wertstoffgemisches an diesem Transportband 3 sind mehrere einzelne Handsortierarbeitsplätze 7 bis 9 vorgesehen, an welchen Benutzerpersonen 10 bis 12 individuell an einem Einzelplatz arbeiten. Um das Wertstoffgemisch 6 diesen einzelnen Arbeitsplätzen 7 bis 9 zuführen zu können, sind seitlich wegführende Abzweigungsvorrichtungen 13 bis 15 vorgesehen, die jeweils eine Art Schieberweiche 16 aufweisen, die über einen nicht näher dargestellten Steuermechanismus in eine Umlenklage 16' gebracht werden kann. Das an den Abzweigungen 13 bis 15 ankommende Wertstoffgemisch 6 wird durch die dort in Sperrstellung angeordneten Schieberweichen 16' in Richtung der Pfeile 17 rechtwinklig umgelenkt und auf Einzelplatz-Förderbänder 19 bis 21 überführt. Das auf diese Einzelplatz-Förderbänder abgezweigte Wertstoffgemisch ist mit Bezugszeichen 6' bezeichnet. Zur Umlenkung des Wertstoffgemisches können auch andere Einrichtungen wie Schieber, Umlenkblende, Abwurfklappen o. dgl. dienen.
Das Maß der Zuführung des Wertstoffgemisches vom Förderband 3 auf die Einzelplatz-Förderbänder 19 bis 21 bestimmt die jeweilige Benutzerperson 10 bis 12 durch den Umfang des Arbeitspensums. Die jeweilige Schieberweiche 16 wird demzufolge manuell von der jeweiligen Bedienerperson betätigt, um das zu bearbeitende Wertstoffgemisch zum jeweiligen Handsortierarbeitsplatz 7 bis 9 intermittierend abzurufen. Wird kein Wertstoffgemisch am jeweiligen Handsortierarbeitsplatz 7 bis 9 benötigt, so steht die Schieberweiche 16 in einer parallel zum Förderband 3 ausgerichteten Stellung, so daß das Wertstoffgemisch entsprechend der Pfeildarstellung 18 auf dem Förderband 3 weiter transportiert wird. Die Bänder 19 bis 21 sind dann vom Band 3 abgetrennt.
Wie aus der Figur zu entnehmen ist, ist die erfindungsgemäße Sortieranlage in eine Belade- oder Zuführzone 22 und in eine manuelle Sortierzone 23 unterteilt. Diese Zonen liegen parallel nebeneinander. Dabei gehören die Einzelplatz- Förderbänder 19 bis 21 zur Beladezone, da sie ebenfalls als Puffer für das zu bearbeitende Wertstoffgemisch dienen.
Die in der Sortierzone 23 angeordneten Handsortierarbeitsplätze 7 bis 9 weisen sechs verschiedene Abwurfschächte 24 auf, die selbst mit a1 bis a6 am Arbeitsplatz 9 gekennzeichnet sind. Jedem Abwurfschacht a1 bis a6 ist ein darunter liegendes Sammeltransportband 25 zugeordnet, die im Einzelnen mit s1 bis s6 bezeichnet sind. Die in den Abwurfschacht a1 von der Benutzerperson eingeworfene Wertstofffraktion wird demzufolge auf das Transportband s1, die in den Abwurfschacht a2 eingeworfene andere Wertstofffraktion auf das Transportband s2 aufgegeben. Das Gleiche gilt für die Zuordnung der anderen Abwurfschächte a3 bis a6 mit den Sammeltransportbändern s3 bis s6.
Die Sammeltransportbänder s1 bis s6 führen mit den aufgegebenen Wertstofffraktionen zu zugehörigen Sammelbunkern 26, die mit Sammelbunker b1 bis b6 in der Figur schematisch dargestellt sind. Der Sammelbunker b1 enthält deshalb die im Abwurfschacht a1 abgeworfene Wertstofffraktion usw.
Anstelle der Anordnung von mehreren Sammeltransportbändern s1 bis s6 zur Aufnahme der jeweiligen Wertstofffraktionen aus den Abwurfschächten a1 bis a6 kann auch ein gemeinsames einzelnes Transportband verwendet werden. Hierfür ist es jedoch erforderlich, daß die in den Abwurfschächten a1 bis a6 abgeworfenen Wertstofffraktionen in einem zugeordneten Zwischenspeicher zwischengelagert werden. Das einzelne Transportband s entsorgt dann jeweils nur eine Wertstofffraktion durch Öffnung des Zwischenspeichers und Zuordnung dieser Wertstofffraktion in einen bestimmten Wertstoffbunker. Beispielsweise wird der nicht näher dargestellte Zwischenspeicher aus dem Abwurfschacht a1 geöffnet und auf ein gemeinsames Transportband aufgegeben. Dieses Transportband bringt dann diese Monofraktion zu einem bestimmten, dieser Monofraktion zugeordneten Wertstoffbunker. Danach können hintereinander die anderen Abwurfschächte mit zugehörigen Zwischenspeichern analog bedient werden.
Während des Aussortierens der Wertstofffraktionen an den einzelnen Handsortierarbeitsplätzen 7 bis 9 steht das jeweilige Einzelplatz-Förderband 19 bis 21 still oder wird nur langsam vorwärts bewegt, damit die Benutzerperson 10 bis 12 eine nahezu vollständige Aussortierung der Wertstofffraktionen vornehmen kann. Ist dies erfolgt, so kann die verbleibende Restfraktion 27 in Richtung des Transportpfeiles 28 auf ein Restfraktion-Sammelband 29 aufgebracht werden, welches mit Sammelband s7 zusätzlich gekennzeichnet ist. Ein hierfür vorgesehener Sammelbunker 26 für die Restfraktion ist mit b6 bezeichnet.
Die Transportrichtung der Sammeltransportbänder s1 bis s7 ist mit Pfeil 30 dargestellt.
Die dargestellte Sortieranlage erlaubt demnach das Aussortieren von sechs verschiedenen Wertstofffraktionen in die Bunker b1 bis b6 sowie die Abfuhr einer Restfraktion in den Bunker b7. Die Abwurfschächte a1 und a2 liegen seitlich der jeweiligen Benutzerperson 10 bis 12, die weiteren Abwurfschächte a3 bis a6 sind auf der gegenüberliegenden Bandseite des jeweiligen Einzelplatz-Förderbandes 19 bis 21 angeordnet. Dabei können die Abwurfschächte unterschiedlich groß ausgeführt sein, um den einzubringenden Wertstoffen in ihrer Größe nach gerecht zu werden.
Die Erfindung ist nicht auf das dargestellte und beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt. Sie umfaßt auch vielmehr alle Weiterbildungen und Verbesserungen im Rahmen der Schutzrechtsansprüche.

Claims (9)

1. Sortieranlage für Wertstoffe, insbesondere zur Aussortierung von wieder verwertbaren Verpackungsmaterialien, wobei das Wertstoffgemisch einzelnen manuellen Handsortierarbeitsplätzen über ein gemeinsames Wertstoff- Zuführ-Förderband zuführbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß dem Wertstoff-Zuführ-Förderband (3) eine Vielzahl von seitlich abzweigenden Einzelplatz-Förderbändern (19 bis 21) zugeordnet sind, die jeweils einen abgezweigten Teil des Wertstoffgemisches (6') zu einem jeweils zugeordneten Handsortierarbeitsplatz (7 bis 9) führen, daß jeder Handsortierarbeitsplatz (7 bis 9) eine Vielzahl von Abwurfschächten (a1 bis a6) aufweist, zur Aufnahme jeweils im Wesentlichen nur einer Wertstofffraktion und daß den Abwurfschächten (a1 bis a6) wenigstens ein Sammeltransportband (s; s1 bis s6) für die Einzelfraktionen zugeordnet ist, wobei das Sammeltransportband (s; s1 bis s6) mehrere Handsortierarbeitsplätze (7 bis 9) miteinander verbindet.
2. Sortieranlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Abzweigung vom Wertstoff-Zuführ-Förderband (3) zum Einzelplatz-Förderband (19 bis 21) mittels einer Schieberweiche (16), einer Umlenkblende oder einer Abwurfklappe oder dergleichen erfolgt.
3. Sortieranlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß beidseitig des Einzelplatz-Förderbandes (19 bis 21) Abwurfschächte (24/a1 bis a6) vorgesehen sind, und daß parallel laufende Sammeltransportbänder (25/s1 bis s6) unterhalb der Handsortierarbeitsplätze (7 bis 9) mit den jeweiligen Abwurfschächten (a1 bis a6) verbunden sind.
4. Sortieranlage nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Transportgeschwindigkeit des Einzelplatz-Förderbandes (19 bis 21) manuell und individuell von der Benutzerperson (10 bis 12) einstellbar ist.
5. Sortieranlage nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die jeweilige, nicht aussortierbare Restfraktion (27) auf den Einzelplatz- Förderbändern (19 bis 21) einem gemeinsamen Restfraktion- Förderband (29) zuführbar und von dort in einen zugehörigen Sammelbunker (b7) abführbar ist.
6. Sortieranlage nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß den Sammeltransportbändern (25/s1 bis s6) zugehörige Sammelbunker (26/b1 bis b6) zugeordnet sind.
7. Sortieranlage nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Sammeltransportbänder (25, 29/s1 bis s7) parallel angeordnet sind und parallel zum Wertstoff-Zuführ-Förderband (3) verlaufen und daß die Einzelplatz-Förderbänder (19 bis 21) rechtwinklig hierzu verlaufen.
8. Sortieranlage nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das auf das Wertstoff-Zuführ- Förderband (3) aufgebrachte Wertstoffgemisch in einer Zirkulationsleitung (5) endlos geführt ist.
9. Sortieranlage nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß dem Abwurfschacht (a1 bis a6) ein Zwischenspeicher zugeordnet ist, zur Aufnahme der Wertstofffraktion und daß mehreren Abwurfschächten (a1 bis a6) ein gemeinsames Transportband (26; s) zugeordnet ist, auf welches jeweils nur eine Wertstofffraktion aus einem Zwischenspeicher aufgebracht und in einem zugehörigen Bunker entleert wird.
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