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DE19528905A1 - Sortieranlage - Google Patents

Sortieranlage

Info

Publication number
DE19528905A1
DE19528905A1 DE1995128905 DE19528905A DE19528905A1 DE 19528905 A1 DE19528905 A1 DE 19528905A1 DE 1995128905 DE1995128905 DE 1995128905 DE 19528905 A DE19528905 A DE 19528905A DE 19528905 A1 DE19528905 A1 DE 19528905A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
sorting
conveyor belt
collection
sorting system
container
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE1995128905
Other languages
English (en)
Inventor
Helmut Friedl
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
PLANUNGSGRUPPE fur ABFALLWIRT
Original Assignee
PLANUNGSGRUPPE fur ABFALLWIRT
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by PLANUNGSGRUPPE fur ABFALLWIRT filed Critical PLANUNGSGRUPPE fur ABFALLWIRT
Priority to DE1995128905 priority Critical patent/DE19528905A1/de
Publication of DE19528905A1 publication Critical patent/DE19528905A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B07SEPARATING SOLIDS FROM SOLIDS; SORTING
    • B07BSEPARATING SOLIDS FROM SOLIDS BY SIEVING, SCREENING, SIFTING OR BY USING GAS CURRENTS; SEPARATING BY OTHER DRY METHODS APPLICABLE TO BULK MATERIAL, e.g. LOOSE ARTICLES FIT TO BE HANDLED LIKE BULK MATERIAL
    • B07B13/00Grading or sorting solid materials by dry methods, not otherwise provided for; Sorting articles otherwise than by indirectly controlled devices

Landscapes

  • Refuse Collection And Transfer (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Sortieranlage nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Das Aussortieren von Wertstoffen wie Papier, Glas, Karton, Kunststoffe oder dergleichen aus Trockenmüll ist für die Wiederverwertung der Rohstoffe, beispielsweise aus wertvollem Verpackungsmaterial, von Bedeutung. Hierfür wurde in Deutschland das sogenannte "Duale System" gegründet, welches eine Rücknahmegarantie der Industrie von Verpackungsmaterialien aller Art garantiert. Hierfür sind die Verpackungen mit dem sogenannten "Grünen Punkt" versehen, die einem Recyclingprozeß zur Wiederverwertung zugeführt werden sollen. Dabei handelt es sich um Verpackungen aller Art wie Glas, Weißblech, Aluminium, Pappe/Karton, Papier, Kunststoffe, Verbundsstoffe. Ziel ist es, diese anfallenden Verpackungsmaterialien in großem Umfang zu sammeln, zu sortieren und die zurückgewonnenen Einzelfraktionen einem Recyclingprozeß zuzuführen. Dabei stellt sich das Problem, daß für die Zukunft riesige Mengen an Verpackungsmaterial unsortiert anfallen, die entsprechend behandelt werden müssen.
Zur Sortierung der Einzelkomponente eines derartigen Trockenmülls sind bislang verschiedene Sortieranlagen bekannt geworden.
Mit der DE 44 16 457 ist beispielsweise eine Sortieranlage vorgeschlagen worden, bei der an einer bestimmten Strecke eines Handlesebandes eine Vielzahl von Bedienerpersonen stehen, die an einem im wesentlichen stehenden Sortierband alle gleichzeitig eine einzige bestimmte Wertstofffraktion dem Sortierband entnehmen und einer beigeordneten Sammeleinrichtung zuführen. Die Sammeleinrichtung ist hierbei so geschaltet, daß die während eines Arbeitszyklus gesammelte Wertstofffraktion einem ganz bestimmten Sammelbunker zugeführt wird. Nach Aussortieren dieser Fraktion bzw. nach Beendigung dieses Arbeitszyklus wird in einem nachfolgenden Arbeitszyklus eine andere Wertstofffraktion ebenfalls über einen bestimmten Zeitraum von allen Bedienerpersonen gleichzeitig der Sammeleinrichtung und von dort wiederum einem bestimmten anderen Wertstoffbunker zugeführt. Als Sammeleinrichtung dienen hierbei Förderbänder, die in ihrer Längsrichtung für eine Entleerung in die jeweiligen Sammelbunker verschiebbar angeordnet sind, so daß gezielt einzelne Bunker angefahren werden können.
Die Anlage der beschriebenen Art eignet sich besonders für einen diskontinuierlichen Betrieb, d. h. das Sortierband bzw. das Handleseband wird angehalten oder bewegt sich allenfalls mit einer minimalen Geschwindigkeit, während der Trockenmüll sortiert wird. Die diskontinuierliche Arbeitsweise ergibt sich aus dem sukzessiven Sortieren von Einzelfraktionen durch alle Bedienerpersonen.
Weiterhin ist mit der US 3 595 389 eine Sortieranlage bekannt geworden, bei der jede Bedienerperson eine Vielzahl von Einzelwertstoffen vom Handleseplatz auszusortieren hat. Um die Bedienerperson herum sind eine Vielzahl von Abwurfschächten vorgesehen, in die die aussortierten Wertstoffe wie Papier, Glas, Metall, Stoff, Pappe, Kunststoffe usw. getrennt eingeworfen werden. Die Abwurfschächte werden mit komplizierten Führungseinrichtungen über eine Vielzahl von Förderbändern mit entsprechenden Bunkern verbunden. Die Sortieranlage erstreckt sich dabei über wenigstens zwei, wenn nicht gar noch mehr Stockwerke. Da für jede Bedienerperson mehrere Abwurfschächte vorgesehen sein müssen, ergibt sich ein aufwendiges Gewirr von Führungseinrichtungen und Förderbändern unterhalb der Sortierbühne, auf der die Bedienerpersonen stehen. Der Aufwand zur Herstellung und zum Betrieb einer solchen Anlage ist enorm.
Die Erfindung hat daher die Aufgabe, eine Sortieranlage vorzuschlagen, bei der die zuvor beschriebenen Nachteile vermieden werden und bei der insbesondere der technische Aufwand zum Transport von Wertstoffen zu den Sammelbunkern verringert wird und weiterhin ggf. auch eine kontinuierliche Zufuhr des zu sortierenden Wertstoffgemischs möglich ist und bei dem mit einer hohen Effizienz der Arbeitspersonen gearbeitet wird. Mit dem geringen technischen Aufwand bei der Herstellung und dem Betrieb der Sortieranlage sollen die zu sortierenden Wertstoffe den jeweiligen Sammelbunkern mit einem Minimum an Personal in optimaler Zeit zugeführt werden.
Diese Aufgabe wird ausgehend von einer Sortieranlage der einleitend bezeichneten Art durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
In den Unteransprüchen sind vorteilhafte Weiterbildungen und Ausgestaltungen der Erfindung angegeben.
Die Erfindung geht zunächst davon aus, daß ein kontinuierlicher Betrieb der Sortieranlage, d. h. eine permanente Zufuhr des zu sortierenden Wertstoffgemisches zu den Sortierarbeitsplätzen das gleichzeitige Aussortieren einer Vielzahl von einzelnen Wertstofffraktionen durch jede Bedienerperson erfordert. Dabei ist es zweckmäßig, daß an einer bestimmten Strecke eines Handlesebandes eine bestimmte Anzahl von Bedienerpersonen stehen, die die Vielzahl von einzelnen Wertstofffraktionen dem Handleseband in synchroner oder nicht synchroner Arbeitsweise des Personals entnimmt.
Die Aufbereitung und Vorsortierung des bei der Sortieranlage eintreffenden Abfalls kann beispielsweise auf die in der DE 44 16 457 beschriebenen Weise stattfinden, bevor das genannte Wertstoffgemisch einem erfindungsgemäß ausgestatteten Handsortierarbeitsplatz mittels des Handlesebandes zugeführt wird. Auf diese Druckschrift wird hiermit ausdrücklich Bezug genommen.
Erfindungsgemäß wird nun jeder Handsortierarbeitsplatz mit zunächst geschlossenen Zwischenspeichern für einzelne Monofraktionen versehen. Diese Zwischenspeicher weisen eine Einwurföffnung auf, so daß die aussortierten Wertstoffe von den Bedienerpersonen in die Zwischenspeicher eingeworfen werden können. Weiterhin ist wenigstens ein gemeinsamer, vorzugsweise verfahrbarer Sammelbehälter als Sammeleinrichtung vorgesehen, der jeweils die Zwischenspeicher jedes Handsortierarbeitsplatzes, die die gleiche Monofraktion enthalten, zwecks deren Entleerung nacheinander anfährt und die so eingesammelte Monofraktion einem zugehörigen Bunker zuführt. Anstelle des verfahrbaren Sammelbehälters können jedoch auch in äquivalenter Weise die Zwischenspeicher mit den Handsortierplätzen selbst entlang dem Sortierförderband verfahrbar angeordnet sein, um sowohl die Position der Handsortierplätze am Sortierförderband zu optimieren als auch um die Zwischenspeicher durch Verfahren dem zugehörigen Sammelbunker zwecks Entleerung zuzuordnen.
Durch eine derartige Anordnung kann auf die Vielzahl unterschiedlicher Förderbänder und Führungseinrichtungen für jede Einzelfraktion verzichtet werden. Eine erfindungsgemäße Sortieranlage wird somit erheblich preisgünstiger.
Der verfahrbare Sammelbehälter kann hierbei über eine Bedienerperson betrieben werden. Vorzugsweise wird jedoch eine Steuerung vorgesehen, so daß der Sammelbehälter automatisch betrieben wird. Denkbar ist hierbei auch ein Schienensystem, auf dem der Sammelbehälter verschiedene Bunker anfahren kann.
Im Zuge der fortschreitenden Entwicklung von elektronischen Steuerungen ist es jedoch auch möglich, einen Sammelbehälter mit einem entsprechenden Lenksystem zu versehen, so daß er über seine Steuereinrichtung selbsttätig beliebige Wege abfahren kann. Ein solcher Sammelbehälter wäre zwar aufwendiger, jedoch auch wesentlich flexibler einsetzbar.
Vorzugsweise wird der Sammelbehälter auf einer Ebene angeordnet, die sich unterhalb dem Zwischenspeicher und oberhalb der zugehörigen Anzahl von Bunkern für die Monofraktion befindet. Auf diese Weise findet die Entleerung der Wertstofffraktionen stets von oben nach unten statt, so daß die Entleerung mit Hilfe der Schwerkraft durchgeführt werden kann und zusätzliche Hilfsmittel entfallen.
Außerdem kann ein schienengeführter Sammelbehälter in einer solchen Anordnung über eine Reihe von Sammelbunkern hinwegfahren, so daß eine einzige Gleisstrecke ohne Weichen, etc., ausreicht, um eine Vielzahl von Sammelbunkern anzufahren.
Vorzugsweise werden die Zwischenspeicher schwenkbar angeordnet, so daß sie über eine einfache Schwenkbewegung in den Sammelbehälter zu entleeren sind.
Werden zudem mehrere schwenkbare Zwischenspeicher nebeneinander angeordnet, so sind die einzelnen Zwischenspeicher auf besonders einfache Weise wiederum entlang einer einzigen Strecke von dem Sammelbehälter anzufahren.
In einer besonderen Ausführungsform werden mehrere nebeneinander angeordnete Zwischenspeicher gleichzeitig entleert. Hierzu kann ein einziger Sammelbehälter als Mehrkammerbehälter ausgeführt sein, der zugleich den Inhalt mehrerer Zwischenspeicher getrennt aufnimmt und den jeweiligen Sammelbunkern die entsprechende Monofraktion zuführt.
Die Ausführung eines Sammelbehälters als Mehrkammerbehälter bedingt weniger Aufwand als verschiedene einzelne Sammelbehälter. Es muß lediglich ein Behälter für einen Arbeitsgang zur Entleerung mehrerer Zwischenspeicher vorgesehen werden, wobei sich auch eine eventuelle Steuereinrichtung vereinfacht.
Der Einsatz mehrerer verschiedener Sammelbehälter wiederum ermöglicht eine größere Flexibilität für den Einsatz bei verschiedenen Wertstoffgemischen, zum Beispiel mit einer verschiedenen Anzahl unterschiedlicher Wertstofffraktionen. Auch bei großen Abweichungen in der Häufigkeit des Vorkommens einzelner unterschiedlicher Wertstofffraktionen ist der Einsatz mehrerer einzelner Sammelbehälter von Vorteil.
Ebenso wie beim verfahrbaren Sammelbehälter, kann auch die Anordnung der Zwischenspeicher in Form eines Mehrkammerzwischenspeichers, der als Ganzes schwenkbar ist, getroffen werden. Auch hier liegen die Vorteile in einer Verminderung des Aufwands bei der Entleerung.
Auch für die Anordnung der Zwischenspeicher kann unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel bei verschiedenen Wertstoffgemischen mit verschiedenen Anzahlen von Wertstofffraktionen jedoch der Einsatz einzelner Zwischenspeicher für jede Monofraktion gegenüber dem Mehrkammerzwischenspeicher vorteilhaft sein.
Wie beschrieben, kann anstelle des verfahrbaren Sammelbehälters auch eine Verfahrbarkeit der Zwischenspeicher vorgesehen sein. Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden anhand der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert.
Im einzelnen zeigen
Fig. 1 eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Handsortierplatzes,
Fig. 2 eine Vorderansicht eines Handsortierplatzes gemäß Fig. 1,
Fig. 3 eine Draufsicht auf eine alternative Ausführungsform mit verfahrbarem Sammelbehälter mit Handsortierplätzen und
Fig. 4 ein Schnitt entlang der Linie I-I in Fig. 3.
1. Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 und 2
Die Sortieranlage 1 besitzt z. B. zwei Handsortierplätze 7.7 gemäß den beiden Fig. 1 und 2 und umfaßt ein Sortierförderband 2, auf dem ein Wertstoffgemisch 3 zugeführt wird. Eine Bedienerperson 4 steht an dem Handsortierplatz 7, um das Wertstoffgemisch 3 manuell zu sortieren. Etwa in Schulterhöhe der Bedienerperson 4 befinden sich mehrere Zwischenspeicher 5a, 5b, 5c. In Fig. 2 ist erkennbar, daß ein weiterer Handsortierplatz 7′ neben dem Handsortierplatz 7 angeordnet ist. Der Handsortierplatz 7′ ist im dargestellten Zustand nicht besetzt. Er weist jedoch weitere Zwischenspeicher 6a, 6b, 6c auf. Auf einer Sortierbühne 8, auf der auch die Bedienerperson 4 steht, ist ein verfahrbarer Sammelbehälter 9 mit seinen Laufrädern 10 in Schienen 11 geführt. Der Sammelbehälter 9 ist, wie insbesondere in Fig. 2 dargestellt, in drei Kammern 12a, 12b, 12c unterteilt. Der solchermaßen als Mehrkammerbehälter ausgebildete Sammelbehälter 9 ist in Richtung des Doppelpfeils P verfahrbar.
Der Boden 13 ist in wenigstens zwei Schwenkklappen 14, 15 eingeteilt. Die beiden Schwenkklappen 14, 15 sind in ihrer geöffneten Stellung 14′, 15′ gestrichelt angedeutet.
Die Sortieranlage 1 mit erfindungsgemäßen Handsortierplätzen 7, 7′ funktioniert folgendermaßen. Die Bedienerperson 4 bzw. weitere nicht näher dargestellte Bedienerpersonen an weiteren Handsortierplätzen, zum Beispiel am Handsortierplatz 7, 7′ sortieren aus dem Wertstoffgemisch 3 verschiedene Wertstofffraktionen, die durch unterschiedliche Symbole (Kreise, Sternchen, Dreiecke) dargestellt sind. Die verschiedenen Wertstoffe werden von der jeweiligen Bedienerperson in die Zwischenspeicher 5a, 5b, 5c bzw. 6a, 6b, 6c, etc. eingeworfen, die zu diesem Zweck über eine nicht näher dargestellte Einwurföffnung verfügen. Die schematisch dargestellten Zwischenspeicher 5a, 5b, 5c bzw. 6a, 6b, 6c sind schwenkbar angeordnet, wie am Beispiel des Zwischenspeichers 5a in Fig. 1 durch seine gestrichelt dargestellte gekippte Stellung 5a′ angedeutet. Die Rückseite 16a des Zwischenspeichers 5a ist offen, so daß die darin befindliche, durch kleine Kreise dargestellte Wertstofffraktion in der gekippten Position 5a′ aus dem Zwischenspeicher 5a herausgleiten kann.
Die Bedienerpersonen 4 sortieren nun während des laufenden Förderbands 2 ständig die verschiedenen Wertstofffraktionen in die unterschiedlichen Zwischenspeicher 5a, 5b, 5c bzw. 6a, 6b, 6c etc. In vorbestimmten Zeitabschnitten fährt der Sammelbehälter 9, der ebenso viele Behälterkammern 12a, 12b, 12c aufweist, wie unterschiedliche Fraktionen sortiert werden, unter jeweils einen Satz von Zwischenspeichern 5a, 5b, 5c bzw. 6a, 6b, 6c. Er fährt hierbei so unter diese Zwischenspeicher, daß jeweils ein Zwischenspeicher einer bestimmten Fraktion über einer zugehörigen Behälterkammer liegt. So liegt zum Beispiel der Zwischenspeicher 6a über der Behälterkammer 12a, der Zwischenspeicher 6b über der Behälterkammer 12b und der Zwischenspeicher 6c über der Behälterkammer 12c. Durch Schwenken der Zwischenspeicher 6a, 6b, 6c wird der Inhalt der Zwischenspeicher in die jeweiligen Behälterkammern 12a, 12b, 12c entleert. Im Anschluß hieran fährt der Sammelbehälter 9 weiter zum nächsten Satz von Zwischenspeichern, zum Beispiel den Zwischenspeichern 5a, 5b und 5c. Auch dort plaziert er sich so unter den Zwischenspeichern, daß die jeweilige Fraktion wiederum in die zugehörige Behälterkammer fällt. Die Fraktion des Zwischenspeichers 5a wird dementsprechend in die Behälterkammer 12a entleert, der Zwischenspeicher 5b in die Behälterkammer 12b und der Zwischenspeicher 5c in die Behälterkammer 12c.
Nachdem der Sammelbehälter auf diese Weise eine Vielzahl von Sätzen von Zwischenspeichern entleert hat, fährt er zu nicht näher dargestellten Sammelbunkern, die unterhalb der Sortierbühne 8 angeordnet sind. Durch Öffnen seiner Bodenklappen 14, 15 werden daraufhin die verschiedenen Fraktionen in die entsprechenden Sammelbunker entleert.
Dies kann entweder auf einmal geschehen, indem der gesamte Boden durch zwei durchgehende Schwenkklappen 14, 15 geöffnet wird und der Sammelbunker ebenfalls nebeneinander angeordnete Einfüllöffnungen aufweist, so daß die getrennten Fraktionen wiederum getrennt in den Sammelbunker aufgenommen werden. Die einzelnen Behälterkammern 12a, 12b, 12c können jedoch auch über getrennte Bodenklappen 14, 15 verfügen, so daß jede Behälterkammer 12a, 12b, 12c getrennt an ihrer Bodenseite 13 zu öffnen ist. In diesem Fall kann der Sammelbehälter 9 auch weit auseinanderstehende Sammelbunker anfahren und jeweils die entsprechende Wertstofffraktion in den Sammelbunker abladen.
Wesentlich ist weiterhin, daß ein Sammelbehälter 9 vorhanden ist, der die verschiedenen Wertstofffraktionen von mehreren Handsortierplätzen 7, 7′ aus verschiedenen Zwischenspeichern 5a, 5b, 5c, 6a, 6b, 6c entnimmt. Hierbei ist es wichtig, daß der Sammelbehälter 9 die sortierten Wertstofffraktionen getrennt aufsammelt. Dies kann durch einen Mehrkammerbehälter wie in dem genannten Ausführungsbeispiel geschehen oder aber auch über einen einzelnen Sammelbehälter, der nacheinander einzelne Fraktionen aufsammelt und in die Sammelbunker leert. Wesentlich ist, daß immer der Inhalt der mit derselben Wertstofffraktion gefüllten Zwischenspeicher, d. h. zum Beispiel 5a und 6a, 5b und 6b bzw. 5c und 6c zusammen gesammelt und in einen getrennten Sammelbunker entleert wird.
Die Anordnung der Zwischenspeicher 5a, 5b, 5c, 6a, 6b, 6c muß hierbei nicht in einer Reihe ausgerichtet sein. Sie müssen lediglich für den Sammelbehälter 9 in der Weise zugänglich sein, daß dieser die entsprechenden Wertstofffraktionen einsammeln kann. Der Sammelbehälter 9 muß auch nicht zwangsläufig in Schienen verfahrbar sein. Er könnte wie o. a. auch über ein Lenksystem verfügen und auf der Sortierbühne entweder automatisch gesteuert oder manuell bedient die einzelnen Zwischenspeicher abfahren.
Eine Sortieranlage 1 mit erfindungsgemäßen Handsortierplätzen 7, 7′ und mit einem Sammelbehälter 9 ist erheblich preiswerter herstellbar als bekannte Sortieranlagen mit einer Vielzahl von zusätzlichen Förderbändern für die Förderung einzelner Wertstofffraktionen zu entsprechenden Sammelbunkern. Ein kontinuierlicher Betrieb des Sammelbunkern. Ein kontinuierlicher Betrieb des Sortierförderbandes 2 ist hierbei möglich, ohne daß die Effizienz des Einsatzes der manuellen Arbeitskraft der Bedienerperson 4 beeinträchtigt wird.
2. Ausführungsbeispiel nach Fig. 3 und 4
In kinematischer Umkehr nach dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 und 2 können auch die Zwischenbehälter 20-23 gemeinsam mit den zugehörigen Handsortierarbeitsplätzen 16-18 verfahrbar am Sortierförderband 2 ausgebildet sein.
Die Sortieranlage 1 gemäß den beiden Fig. 3 und 4 umfaßt zunächst ebenfalls ein Sortierförderband 2, auf dem ein Wertstoffgemisch aus beispielsweise Folien, Papier, Kartonagen, Kunststoffkörper, Schrott und Holz zugeführt wird. Entlang des Sortierförderbandes 2 sind auf einer Seite B drei verfahrbare Handsortierplätze 16, 17, 18 und auf der anderen Seite A des Sortierförderbandes 2 ein weiterer verfahrbarer Handsortierplatz 19 angeordnet. Links und rechts unmittelbar neben den Handsortierplätzen 16-18 sind zur Zwischenlagerung von Monofraktionen die Zwischenspeicher der Sammelbehälter 20-23 positioniert. Die Sammeleinrichtung auf der anderen Seite des Sortierförderbandes 2 umfaßt hingegen zwei zusätzliche Förderbänder 24, 25, die in einer Ebene unterhalb des Handsortierplatzes 19 entlang des Sortierförderbandes 2 positioniert sind.
Unterhalb der Anordnung von Sortierförderband 2, den Handsortierplätzen 16 bis 19 und den zusätzlichen Förderbändern 24, 25 sind sechs Sammelbunker 26 bis 31 aufgebaut. Im Sammelbunker 26 wird beispielsweise Folie, im Sammelbunker 27 Papier, im Sammelbunker 28 Karton, im Sammelbunker 29 Kunststoffkörper, im Sammelbunker 30 Schrott und im Sammelbunker 31 Holz als Monofraktion gesammelt. Die Sammelbunker sind mit jeweils einer Abdeckplatte 32 versehen, die im Bereich der fahrbaren Handsortierplätze 16-18 entlang des Sortierförderbandes 2 und im Bereich der zusätzlichen Förderbänder 24, 25 die ebenfalls entlang des Sortierförderbandes 2 angeordnet sind, eine Öffnung 33 aufweist. Über dem Sortierförderband ist eine Zuluftzuführung 34 vorgesehen. Eine entsprechende Abluftabsaugung 35, 35′ ist beispielsweise unterhalb der Abdeckplatte 32 vorhanden. Damit kann für die Bedienerpersonen eine ausreichende Frischluftversorgung gewährleistet bzw. ein staubfreier Arbeitsplatz geschaffen werden.
Funktionsweise des erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiels
Auf dem Sortierförderband 2 wird das zu sortierende Wertstoffgemisch, wie beispielsweise sämtliche vorkommende Sekundärwertstoffe, die Folien, Papier, Kartonagen, Kunststoffkörper, Schrott und Holz umfassen können, zunächst in einen Sortierbereich (Sektion C) transportiert, der die drei ersten Sammelbunker 26-28 für Papier, Folie und Karton abdeckt. Auf der Sortierseite A können nun von einer einzelnen Bedienerperson zunächst Kartonagen vom z. B. relativ breiten Sortierförderband 2 auf das zusätzliche Förderband 24 heruntergezogen werden, wobei das zusätzliche Förderband 24 die Kartonagen kontinuierlich dem Sammelbunker 28 am einen Ende des Förderbandes 24 zuführt und eine dementsprechende Laufrichtung besitzt. Auf der Sortierseite B können gleichzeitig mehrere Bedienerpersonen auf den einzeln oder zusammen verfahrbaren Handsortierplätzen 16-18 in einen mit Wertstoffen beschickten Bereich des Sortierförderbands 2 fahren und dort Papier, Kunststoffkörper, Schrott und gegebenenfalls weitere Kartonagen als jeweilige Monofraktion aus sortieren und in den jeweils zugehörigen Sammelbehältern 20-23 zwischenlagern. Beispielsweise wird im Sammelbehälter 20 Papier, im Sammelbehälter 21 Karton, im Sammelbehälter 22 Kunststoffkörper und im Sammelbehälter 23 Schrott als Monofraktion gesammelt. Passieren die Sammelbehälter die Sammelbunker 26-31, so kann ein mit einer entsprechenden Monofraktion gefüllter Sammelbehälter beim Überfahren des dazu passenden Sammelbunkers entleert werden.
Sobald auf der Sortierseite A z. B. keine Kartonagen mehr vorhanden sind, kann die Bedienerperson die Laufrichtung des zusätzlichen Förderbandes 24 umkehren und z. B. Folien aus dem Wertstoffgemisch auf das zusätzliche Förderband 24 herunterziehen, welches diese dann in den Sammelbunker 26 am anderen Abwurfende des Förderbandes 24 transportiert.
Sobald das Aussortieren im ersten Abschnitt (Sektion C) abgeschlossen ist, wird das restliche Wertstoffgemisch in einen zweiten Abschnitt (Sektion D) transportiert, der durch die Sammelbunker 29-31 bestimmt wird. Auf beiden Seiten des Sortierförderbandes 2 werden daraufhin die Handsortierplätze 16-19 in diesen Bereich verfahren, wobei je nach Laufrichtung des zusätzlichen Förderbandes 25 die Bedienerperson auf Sortierseite A die Möglichkeit hat, nochmals z. B. Kartonagen oder aber z. B. Holz auszusortieren und in den entsprechenden Sammelbunker 28-31 zu überführen. Für die Handsortierplätze auf der Sortierseite B ändert sich lediglich die Position am Sortierförderband 2; das Aussortieren von Monofraktionen erfolgt wie oben beschrieben. Ist das Aussortieren in der zweiten Sektion D für eine Sortierseite A oder B soweit abgeschlossen, kann durch Verfahren der Handsortierplätze 16-18 oder des Handsortierplatzes 19, das Aussortieren in der ersten Sektion C fortgesetzt werden.
Auf diese Weise wird eine enorme Flexibilität beim Sortieren von Monofraktionen erreicht, wobei die Arbeitsauslastung der Bedienerpersonen entsprechend hoch ist.
Die Funktionsweise des erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiels würde im vorliegenden Fall für ein Sortierförderband 2 beschrieben, das während der Aussortierprozesse in den Sektionen C und D jeweils steht. Für ein langsam laufendes Sortierförderband 2 ist jedoch das Aussortieren in gleicher Weise möglich. Die erfindungsgemäße Sortieranlage kann ebenfalls auf beiden Seiten des Sortierförderbandes beispielsweise mit zusätzlichen Förderbändern oder auf beiden Seiten mit Sammelbehältern ausgerüstet werden. Die flexible Aussortierung der Monofraktionen und dadurch die hohe Arbeitsauslastung der Bedienerpersonen bleibt dabei in gleicher Weise, wie beim eben beschriebenen Ausführungsbeispiel, erhalten.
Schließlich können die Bedienerpersonen auf den Handsortierplätzen 16-18 in einem Arbeitszyklus jeweils eine Monofraktion oder auch beliebige Fraktionen jeweils aussortieren, die dann in die Sammelbehälter 20-23 aussortiert werden.
Die Erfindung ist nicht auf das dargestellte und beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt. Sie umfaßt auch vielmehr alle fachmännischen Ausgestaltungen im Rahmen der Schutzrechtsansprüche bzw. der offenbarten Erfindung.

Claims (16)

1. Sortieranlage für Wertstoffe, insbesondere zur Aussortierung von wiederverwertbaren Verpackungsmaterialien, wobei ein Wertstoffgemisch mit verschiedenen Wertstoffen auf einem Sortierförderband einer Handsortierstrecke mit einem oder mehreren Handsortierarbeitsplätzen zugeführt werden, wobei jedem Handsortierarbeitsplatz mehrere Aufnahmeeinrichtungen zugeordnet sind, die jeweils eine Monofraktion aufnehmen und wobei jeweils gleiche Aufnahmeeinrichtungen mit gleichen Monofraktionen in zugehörige Sammelbunker entleerbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmeeinrichtungen als zunächst geschlossene Zwischenspeicher (5a, 5b, 5c; 6a, 6b, 6c; 20-23) ausgebildet sind, deren jeweilige Entleerung in den zugehörigen Sammelbunker (26-31) entweder durch ein Verfahren der jeweiligen Aufnahmeeinrichtung (5a-c; 6a-c; 20-23) selbst und/oder durch Verfahren wenigstens eines zusätzlichen Sammelbehälters (9) zum jeweiligen Sammelbunker (26-31) erfolgt.
2. Sortieranlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein gemeinsamer verfahrbarer Sammelbehälter (9) als Sammeleinrichtung vorgesehen ist, der jeweils gleiche Zwischenspeicher (5a-c; 6a-c) jedes Handsortierarbeitsplatzes (1, 7) zwecks deren Entleerung nacheinander anfährt, wobei der Sammelbehälter (9) danach jede eingesammelte Monofraktion einem zugehörigen Sammelbunker zuführt.
3. Sortieranlage nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Sammelbehälter (9) auf einer Fahrschiene (11) längs einem Sortierförderband (2) verfahrbar ist.
4. Sortieranlage nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Sammelbehälter (9) auf einer Ebene angeordnet ist, die sich unterhalb der Zwischenspeicher (5a, 5b, 5c; 6a, 6b, 6c) und oberhalb einer zugehörigen Anzahl von Bunkern für die jeweiligen Monofraktionen befindet.
5. Sortieranlage nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenspeicher (5a, 5b, 5c; 6a, 6b, 6c) zur Entleerung schwenkbar sind.
6. Sortieranlage nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere schwenkbare Zwischenspeicher (5a, 5b, 5c; 6a, 6b, 6c) nebeneinander angeordnet sind.
7. Sortieranlage nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Zwischenspeicher (5a, 5b, 5c) bzw. (6a, 6b, 6c) gleichzeitig entleerbar sind.
8. Sortieranlage nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur gleichzeitigen Entleerung mehrerer Zwischenspeicher (5a, 5b, 5c) bzw. (6a, 6b, 6c) ein Mehrkammerbehälter (9) vorgesehen ist.
9. Sortieranlage nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Zwischenspeicher (5a-c; 6a-c) zu einem Mehrkammerzwischenspeicher zusammengefaßt sind.
10. Sortieranlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Handsortierarbeitsplatz (16-18) mit einem oder mehreren zugehörigen Aufnahmeeinrichtungen als geschlossene Zwischenspeicher (20-23) gemeinsam entlang des Sortierförderbandes (2) zur Aufnahme von Wertstoffen vom Sortierförderband (2) und/oder zur Entleerung in zugehörige Bunker (26-31) verfahrbar sind.
11. Sortieranlage nach Anspruch 1 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Handsortierplätze (16-19) entlang wenigstens einer Seite eines stehenden oder langsam laufenden Sortierförderbandes (2) verfahrbar sind.
12. Sortieranlage nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmeeinrichtungen wenigstens ein zusätzliches Förderband (24, 25) umfaßt, das in einer Ebene unterhalb dem verfahrbaren Handsortierplatz (19) angeordnet ist und die aussortierte Monofraktion wenigstens entlang eines Abschnitts des Sortierförderbandes (2) aufnimmt und einem zugehörigen Sammelbunker (26-28) zuführt.
13. Sortieranlage nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß das zusätzliche Förderband (24, 25) zur Beschickung von jeweils wenigstens zwei Sammelbunkern für unterschiedliche Monofraktionen ein reversierbares Förderband ist.
14. Sortieranlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Sammeleinrichtung wenigstens einen Sammelbehälter (20-23) umfaßt, der im Bereich neben einem oder mehreren verfahrbaren Handsortierplätzen (16-18) angebracht ist, wobei der mit einer Monofraktion befüllte Sammelbehälter (20-23) in einen Sammelbunker (27-30) dann entleerbar ist, wenn der Sammelbehälter (20-23) mit dem Handsortierplatz (16-18) während eines Arbeitszyklus beim Verfahren des Handsortierplatzes (16-18) vor dem dazugehörigen Sammelbunker (27-30) positioniert ist oder diesen überfährt.
15. Sortieranlage nach einem der Ansprüche 11-14, dadurch gekennzeichnet, daß die Sammeleinrichtungen (20-23, 24, 25) auf einer Seite A oder B des Sortierförderbandes (2) wenigstens ein zusätzliches Förderband (11, 12) auf einer Seite A und/oder auf der anderen Seite B des Sortierförderbandes (2) oder wenigstens einen Sammelbehälter (20-23) umfassen.
16. Sortieranlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche 11 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß der oder die Sammelbunker (26-31) im Bereich unterhalb des oder der verfahrbaren Handsortierplätze (16-19) angeordnet sind.
DE1995128905 1995-08-05 1995-08-05 Sortieranlage Withdrawn DE19528905A1 (de)

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DE1995128905 DE19528905A1 (de) 1995-08-05 1995-08-05 Sortieranlage

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DE19528905A1 true DE19528905A1 (de) 1997-02-06

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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
FR2784907A1 (fr) * 1998-10-23 2000-04-28 Comdec Procede et installation pour le triage de produits achemines en vrac
PL126789U1 (pl) * 2017-11-15 2019-05-20 Integra Kaminski Spolka Z Ograniczona Odpowiedzialnoscia Production Spolka Komandytowa Mobilny kontener segregacyjny

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* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
FR2784907A1 (fr) * 1998-10-23 2000-04-28 Comdec Procede et installation pour le triage de produits achemines en vrac
PL126789U1 (pl) * 2017-11-15 2019-05-20 Integra Kaminski Spolka Z Ograniczona Odpowiedzialnoscia Production Spolka Komandytowa Mobilny kontener segregacyjny

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