DE19528905A1 - Sortieranlage - Google Patents
SortieranlageInfo
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Classifications
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- B07B13/00—Grading or sorting solid materials by dry methods, not otherwise provided for; Sorting articles otherwise than by indirectly controlled devices
Landscapes
- Refuse Collection And Transfer (AREA)
Description
Die Erfindung betrifft eine Sortieranlage nach dem
Oberbegriff des Anspruchs 1.
Das Aussortieren von Wertstoffen wie Papier, Glas, Karton,
Kunststoffe oder dergleichen aus Trockenmüll ist für die
Wiederverwertung der Rohstoffe, beispielsweise aus wertvollem
Verpackungsmaterial, von Bedeutung. Hierfür wurde in
Deutschland das sogenannte "Duale System" gegründet, welches
eine Rücknahmegarantie der Industrie von
Verpackungsmaterialien aller Art garantiert. Hierfür sind die
Verpackungen mit dem sogenannten "Grünen Punkt" versehen, die
einem Recyclingprozeß zur Wiederverwertung zugeführt werden
sollen. Dabei handelt es sich um Verpackungen aller Art wie
Glas, Weißblech, Aluminium, Pappe/Karton, Papier,
Kunststoffe, Verbundsstoffe. Ziel ist es, diese anfallenden
Verpackungsmaterialien in großem Umfang zu sammeln, zu
sortieren und die zurückgewonnenen Einzelfraktionen einem
Recyclingprozeß zuzuführen. Dabei stellt sich das Problem,
daß für die Zukunft riesige Mengen an Verpackungsmaterial
unsortiert anfallen, die entsprechend behandelt werden
müssen.
Zur Sortierung der Einzelkomponente eines derartigen
Trockenmülls sind bislang verschiedene Sortieranlagen bekannt
geworden.
Mit der DE 44 16 457 ist beispielsweise eine Sortieranlage
vorgeschlagen worden, bei der an einer bestimmten Strecke
eines Handlesebandes eine Vielzahl von Bedienerpersonen
stehen, die an einem im wesentlichen stehenden Sortierband
alle gleichzeitig eine einzige bestimmte Wertstofffraktion
dem Sortierband entnehmen und einer beigeordneten
Sammeleinrichtung zuführen. Die Sammeleinrichtung ist hierbei
so geschaltet, daß die während eines Arbeitszyklus gesammelte
Wertstofffraktion einem ganz bestimmten Sammelbunker
zugeführt wird. Nach Aussortieren dieser Fraktion bzw. nach
Beendigung dieses Arbeitszyklus wird in einem nachfolgenden
Arbeitszyklus eine andere Wertstofffraktion ebenfalls über
einen bestimmten Zeitraum von allen Bedienerpersonen
gleichzeitig der Sammeleinrichtung und von dort wiederum
einem bestimmten anderen Wertstoffbunker zugeführt. Als
Sammeleinrichtung dienen hierbei Förderbänder, die in ihrer
Längsrichtung für eine Entleerung in die jeweiligen
Sammelbunker verschiebbar angeordnet sind, so daß gezielt
einzelne Bunker angefahren werden können.
Die Anlage der beschriebenen Art eignet sich besonders für
einen diskontinuierlichen Betrieb, d. h. das Sortierband bzw.
das Handleseband wird angehalten oder bewegt sich allenfalls
mit einer minimalen Geschwindigkeit, während der Trockenmüll
sortiert wird. Die diskontinuierliche Arbeitsweise ergibt
sich aus dem sukzessiven Sortieren von Einzelfraktionen durch
alle Bedienerpersonen.
Weiterhin ist mit der US 3 595 389 eine Sortieranlage bekannt
geworden, bei der jede Bedienerperson eine Vielzahl von
Einzelwertstoffen vom Handleseplatz auszusortieren hat. Um
die Bedienerperson herum sind eine Vielzahl von
Abwurfschächten vorgesehen, in die die aussortierten
Wertstoffe wie Papier, Glas, Metall, Stoff, Pappe,
Kunststoffe usw. getrennt eingeworfen werden. Die
Abwurfschächte werden mit komplizierten Führungseinrichtungen
über eine Vielzahl von Förderbändern mit entsprechenden
Bunkern verbunden. Die Sortieranlage erstreckt sich dabei
über wenigstens zwei, wenn nicht gar noch mehr Stockwerke. Da
für jede Bedienerperson mehrere Abwurfschächte vorgesehen
sein müssen, ergibt sich ein aufwendiges Gewirr von
Führungseinrichtungen und Förderbändern unterhalb der
Sortierbühne, auf der die Bedienerpersonen stehen. Der
Aufwand zur Herstellung und zum Betrieb einer solchen Anlage
ist enorm.
Die Erfindung hat daher die Aufgabe, eine Sortieranlage
vorzuschlagen, bei der die zuvor beschriebenen Nachteile
vermieden werden und bei der insbesondere der technische
Aufwand zum Transport von Wertstoffen zu den Sammelbunkern
verringert wird und weiterhin ggf. auch eine kontinuierliche
Zufuhr des zu sortierenden Wertstoffgemischs möglich ist und
bei dem mit einer hohen Effizienz der Arbeitspersonen
gearbeitet wird. Mit dem geringen technischen Aufwand bei der
Herstellung und dem Betrieb der Sortieranlage sollen die zu
sortierenden Wertstoffe den jeweiligen Sammelbunkern mit
einem Minimum an Personal in optimaler Zeit zugeführt werden.
Diese Aufgabe wird ausgehend von einer Sortieranlage der
einleitend bezeichneten Art durch die kennzeichnenden
Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
In den Unteransprüchen sind vorteilhafte Weiterbildungen und
Ausgestaltungen der Erfindung angegeben.
Die Erfindung geht zunächst davon aus, daß ein
kontinuierlicher Betrieb der Sortieranlage, d. h. eine
permanente Zufuhr des zu sortierenden Wertstoffgemisches zu
den Sortierarbeitsplätzen das gleichzeitige Aussortieren
einer Vielzahl von einzelnen Wertstofffraktionen durch jede
Bedienerperson erfordert. Dabei ist es zweckmäßig, daß an
einer bestimmten Strecke eines Handlesebandes eine bestimmte
Anzahl von Bedienerpersonen stehen, die die Vielzahl von
einzelnen Wertstofffraktionen dem Handleseband in synchroner
oder nicht synchroner Arbeitsweise des Personals entnimmt.
Die Aufbereitung und Vorsortierung des bei der Sortieranlage
eintreffenden Abfalls kann beispielsweise auf die in der
DE 44 16 457 beschriebenen Weise stattfinden, bevor das
genannte Wertstoffgemisch einem erfindungsgemäß
ausgestatteten Handsortierarbeitsplatz mittels des
Handlesebandes zugeführt wird. Auf diese Druckschrift wird
hiermit ausdrücklich Bezug genommen.
Erfindungsgemäß wird nun jeder Handsortierarbeitsplatz mit
zunächst geschlossenen Zwischenspeichern für einzelne
Monofraktionen versehen. Diese Zwischenspeicher weisen eine
Einwurföffnung auf, so daß die aussortierten Wertstoffe von
den Bedienerpersonen in die Zwischenspeicher eingeworfen
werden können. Weiterhin ist wenigstens ein gemeinsamer,
vorzugsweise verfahrbarer Sammelbehälter als
Sammeleinrichtung vorgesehen, der jeweils die
Zwischenspeicher jedes Handsortierarbeitsplatzes, die die
gleiche Monofraktion enthalten, zwecks deren Entleerung
nacheinander anfährt und die so eingesammelte Monofraktion
einem zugehörigen Bunker zuführt. Anstelle des verfahrbaren
Sammelbehälters können jedoch auch in äquivalenter Weise die
Zwischenspeicher mit den Handsortierplätzen selbst entlang
dem Sortierförderband verfahrbar angeordnet sein, um sowohl
die Position der Handsortierplätze am Sortierförderband zu
optimieren als auch um die Zwischenspeicher durch Verfahren
dem zugehörigen Sammelbunker zwecks Entleerung zuzuordnen.
Durch eine derartige Anordnung kann auf die Vielzahl
unterschiedlicher Förderbänder und Führungseinrichtungen für
jede Einzelfraktion verzichtet werden. Eine erfindungsgemäße
Sortieranlage wird somit erheblich preisgünstiger.
Der verfahrbare Sammelbehälter kann hierbei über eine
Bedienerperson betrieben werden. Vorzugsweise wird jedoch
eine Steuerung vorgesehen, so daß der Sammelbehälter
automatisch betrieben wird. Denkbar ist hierbei auch ein
Schienensystem, auf dem der Sammelbehälter verschiedene
Bunker anfahren kann.
Im Zuge der fortschreitenden Entwicklung von elektronischen
Steuerungen ist es jedoch auch möglich, einen Sammelbehälter
mit einem entsprechenden Lenksystem zu versehen, so daß er
über seine Steuereinrichtung selbsttätig beliebige Wege
abfahren kann. Ein solcher Sammelbehälter wäre zwar
aufwendiger, jedoch auch wesentlich flexibler einsetzbar.
Vorzugsweise wird der Sammelbehälter auf einer Ebene
angeordnet, die sich unterhalb dem Zwischenspeicher und
oberhalb der zugehörigen Anzahl von Bunkern für die
Monofraktion befindet. Auf diese Weise findet die Entleerung
der Wertstofffraktionen stets von oben nach unten statt, so
daß die Entleerung mit Hilfe der Schwerkraft durchgeführt
werden kann und zusätzliche Hilfsmittel entfallen.
Außerdem kann ein schienengeführter Sammelbehälter in einer
solchen Anordnung über eine Reihe von Sammelbunkern
hinwegfahren, so daß eine einzige Gleisstrecke ohne Weichen,
etc., ausreicht, um eine Vielzahl von Sammelbunkern
anzufahren.
Vorzugsweise werden die Zwischenspeicher schwenkbar
angeordnet, so daß sie über eine einfache Schwenkbewegung in
den Sammelbehälter zu entleeren sind.
Werden zudem mehrere schwenkbare Zwischenspeicher
nebeneinander angeordnet, so sind die einzelnen
Zwischenspeicher auf besonders einfache Weise wiederum
entlang einer einzigen Strecke von dem Sammelbehälter
anzufahren.
In einer besonderen Ausführungsform werden mehrere
nebeneinander angeordnete Zwischenspeicher gleichzeitig
entleert. Hierzu kann ein einziger Sammelbehälter als
Mehrkammerbehälter ausgeführt sein, der zugleich den Inhalt
mehrerer Zwischenspeicher getrennt aufnimmt und den
jeweiligen Sammelbunkern die entsprechende Monofraktion
zuführt.
Die Ausführung eines Sammelbehälters als Mehrkammerbehälter
bedingt weniger Aufwand als verschiedene einzelne
Sammelbehälter. Es muß lediglich ein Behälter für einen
Arbeitsgang zur Entleerung mehrerer Zwischenspeicher
vorgesehen werden, wobei sich auch eine eventuelle
Steuereinrichtung vereinfacht.
Der Einsatz mehrerer verschiedener Sammelbehälter wiederum
ermöglicht eine größere Flexibilität für den Einsatz bei
verschiedenen Wertstoffgemischen, zum Beispiel mit einer
verschiedenen Anzahl unterschiedlicher Wertstofffraktionen.
Auch bei großen Abweichungen in der Häufigkeit des Vorkommens
einzelner unterschiedlicher Wertstofffraktionen ist der
Einsatz mehrerer einzelner Sammelbehälter von Vorteil.
Ebenso wie beim verfahrbaren Sammelbehälter, kann auch die
Anordnung der Zwischenspeicher in Form eines
Mehrkammerzwischenspeichers, der als Ganzes schwenkbar ist,
getroffen werden. Auch hier liegen die Vorteile in einer
Verminderung des Aufwands bei der Entleerung.
Auch für die Anordnung der Zwischenspeicher kann unter
bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel bei verschiedenen
Wertstoffgemischen mit verschiedenen Anzahlen von
Wertstofffraktionen jedoch der Einsatz einzelner
Zwischenspeicher für jede Monofraktion gegenüber dem
Mehrkammerzwischenspeicher vorteilhaft sein.
Wie beschrieben, kann anstelle des verfahrbaren
Sammelbehälters auch eine Verfahrbarkeit der Zwischenspeicher
vorgesehen sein. Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in
der Zeichnung dargestellt und werden anhand der nachfolgenden
Beschreibung näher erläutert.
Im einzelnen zeigen
Fig. 1 eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen
Handsortierplatzes,
Fig. 2 eine Vorderansicht eines Handsortierplatzes
gemäß Fig. 1,
Fig. 3 eine Draufsicht auf eine alternative
Ausführungsform mit verfahrbarem
Sammelbehälter mit Handsortierplätzen und
Fig. 4 ein Schnitt entlang der Linie I-I in Fig. 3.
Die Sortieranlage 1 besitzt z. B. zwei Handsortierplätze 7.7
gemäß den beiden Fig. 1 und 2 und umfaßt ein
Sortierförderband 2, auf dem ein Wertstoffgemisch 3 zugeführt
wird. Eine Bedienerperson 4 steht an dem Handsortierplatz 7,
um das Wertstoffgemisch 3 manuell zu sortieren. Etwa in
Schulterhöhe der Bedienerperson 4 befinden sich mehrere
Zwischenspeicher 5a, 5b, 5c. In Fig. 2 ist erkennbar, daß
ein weiterer Handsortierplatz 7′ neben dem Handsortierplatz 7
angeordnet ist. Der Handsortierplatz 7′ ist im dargestellten
Zustand nicht besetzt. Er weist jedoch weitere
Zwischenspeicher 6a, 6b, 6c auf. Auf einer Sortierbühne 8,
auf der auch die Bedienerperson 4 steht, ist ein verfahrbarer
Sammelbehälter 9 mit seinen Laufrädern 10 in Schienen 11
geführt. Der Sammelbehälter 9 ist, wie insbesondere in
Fig. 2 dargestellt, in drei Kammern 12a, 12b, 12c
unterteilt. Der solchermaßen als Mehrkammerbehälter
ausgebildete Sammelbehälter 9 ist in Richtung des
Doppelpfeils P verfahrbar.
Der Boden 13 ist in wenigstens zwei Schwenkklappen 14, 15
eingeteilt. Die beiden Schwenkklappen 14, 15 sind in ihrer
geöffneten Stellung 14′, 15′ gestrichelt angedeutet.
Die Sortieranlage 1 mit erfindungsgemäßen Handsortierplätzen
7, 7′ funktioniert folgendermaßen. Die Bedienerperson 4 bzw.
weitere nicht näher dargestellte Bedienerpersonen an weiteren
Handsortierplätzen, zum Beispiel am Handsortierplatz 7, 7′
sortieren aus dem Wertstoffgemisch 3 verschiedene
Wertstofffraktionen, die durch unterschiedliche Symbole
(Kreise, Sternchen, Dreiecke) dargestellt sind. Die
verschiedenen Wertstoffe werden von der jeweiligen
Bedienerperson in die Zwischenspeicher 5a, 5b, 5c bzw. 6a,
6b, 6c, etc. eingeworfen, die zu diesem Zweck über eine nicht
näher dargestellte Einwurföffnung verfügen. Die schematisch
dargestellten Zwischenspeicher 5a, 5b, 5c bzw. 6a, 6b, 6c
sind schwenkbar angeordnet, wie am Beispiel des
Zwischenspeichers 5a in Fig. 1 durch seine gestrichelt
dargestellte gekippte Stellung 5a′ angedeutet. Die Rückseite
16a des Zwischenspeichers 5a ist offen, so daß die darin
befindliche, durch kleine Kreise dargestellte
Wertstofffraktion in der gekippten Position 5a′ aus dem
Zwischenspeicher 5a herausgleiten kann.
Die Bedienerpersonen 4 sortieren nun während des laufenden
Förderbands 2 ständig die verschiedenen Wertstofffraktionen
in die unterschiedlichen Zwischenspeicher 5a, 5b, 5c bzw. 6a,
6b, 6c etc. In vorbestimmten Zeitabschnitten fährt der
Sammelbehälter 9, der ebenso viele Behälterkammern 12a, 12b,
12c aufweist, wie unterschiedliche Fraktionen sortiert
werden, unter jeweils einen Satz von Zwischenspeichern 5a,
5b, 5c bzw. 6a, 6b, 6c. Er fährt hierbei so unter diese
Zwischenspeicher, daß jeweils ein Zwischenspeicher einer
bestimmten Fraktion über einer zugehörigen Behälterkammer
liegt. So liegt zum Beispiel der Zwischenspeicher 6a über der
Behälterkammer 12a, der Zwischenspeicher 6b über der
Behälterkammer 12b und der Zwischenspeicher 6c über der
Behälterkammer 12c. Durch Schwenken der Zwischenspeicher 6a,
6b, 6c wird der Inhalt der Zwischenspeicher in die jeweiligen
Behälterkammern 12a, 12b, 12c entleert. Im Anschluß hieran
fährt der Sammelbehälter 9 weiter zum nächsten Satz von
Zwischenspeichern, zum Beispiel den Zwischenspeichern 5a, 5b
und 5c. Auch dort plaziert er sich so unter den
Zwischenspeichern, daß die jeweilige Fraktion wiederum in die
zugehörige Behälterkammer fällt. Die Fraktion des
Zwischenspeichers 5a wird dementsprechend in die
Behälterkammer 12a entleert, der Zwischenspeicher 5b in die
Behälterkammer 12b und der Zwischenspeicher 5c in die
Behälterkammer 12c.
Nachdem der Sammelbehälter auf diese Weise eine Vielzahl von
Sätzen von Zwischenspeichern entleert hat, fährt er zu nicht
näher dargestellten Sammelbunkern, die unterhalb der
Sortierbühne 8 angeordnet sind. Durch Öffnen seiner
Bodenklappen 14, 15 werden daraufhin die verschiedenen
Fraktionen in die entsprechenden Sammelbunker entleert.
Dies kann entweder auf einmal geschehen, indem der gesamte
Boden durch zwei durchgehende Schwenkklappen 14, 15 geöffnet
wird und der Sammelbunker ebenfalls nebeneinander angeordnete
Einfüllöffnungen aufweist, so daß die getrennten Fraktionen
wiederum getrennt in den Sammelbunker aufgenommen werden. Die
einzelnen Behälterkammern 12a, 12b, 12c können jedoch auch
über getrennte Bodenklappen 14, 15 verfügen, so daß jede
Behälterkammer 12a, 12b, 12c getrennt an ihrer Bodenseite 13
zu öffnen ist. In diesem Fall kann der Sammelbehälter 9 auch
weit auseinanderstehende Sammelbunker anfahren und jeweils
die entsprechende Wertstofffraktion in den Sammelbunker
abladen.
Wesentlich ist weiterhin, daß ein Sammelbehälter 9 vorhanden
ist, der die verschiedenen Wertstofffraktionen von mehreren
Handsortierplätzen 7, 7′ aus verschiedenen Zwischenspeichern
5a, 5b, 5c, 6a, 6b, 6c entnimmt. Hierbei ist es wichtig, daß
der Sammelbehälter 9 die sortierten Wertstofffraktionen
getrennt aufsammelt. Dies kann durch einen Mehrkammerbehälter
wie in dem genannten Ausführungsbeispiel geschehen oder aber
auch über einen einzelnen Sammelbehälter, der nacheinander
einzelne Fraktionen aufsammelt und in die Sammelbunker leert.
Wesentlich ist, daß immer der Inhalt der mit derselben
Wertstofffraktion gefüllten Zwischenspeicher, d. h. zum
Beispiel 5a und 6a, 5b und 6b bzw. 5c und 6c zusammen
gesammelt und in einen getrennten Sammelbunker entleert wird.
Die Anordnung der Zwischenspeicher 5a, 5b, 5c, 6a, 6b, 6c muß
hierbei nicht in einer Reihe ausgerichtet sein. Sie müssen
lediglich für den Sammelbehälter 9 in der Weise zugänglich
sein, daß dieser die entsprechenden Wertstofffraktionen
einsammeln kann. Der Sammelbehälter 9 muß auch nicht
zwangsläufig in Schienen verfahrbar sein. Er könnte wie o. a.
auch über ein Lenksystem verfügen und auf der Sortierbühne
entweder automatisch gesteuert oder manuell bedient die
einzelnen Zwischenspeicher abfahren.
Eine Sortieranlage 1 mit erfindungsgemäßen Handsortierplätzen
7, 7′ und mit einem Sammelbehälter 9 ist erheblich
preiswerter herstellbar als bekannte Sortieranlagen mit einer
Vielzahl von zusätzlichen Förderbändern für die Förderung
einzelner Wertstofffraktionen zu entsprechenden
Sammelbunkern. Ein kontinuierlicher Betrieb des
Sammelbunkern. Ein kontinuierlicher Betrieb des
Sortierförderbandes 2 ist hierbei möglich, ohne daß die
Effizienz des Einsatzes der manuellen Arbeitskraft der
Bedienerperson 4 beeinträchtigt wird.
In kinematischer Umkehr nach dem Ausführungsbeispiel nach
Fig. 1 und 2 können auch die Zwischenbehälter 20-23
gemeinsam mit den zugehörigen Handsortierarbeitsplätzen
16-18 verfahrbar am Sortierförderband 2 ausgebildet sein.
Die Sortieranlage 1 gemäß den beiden Fig. 3 und 4 umfaßt
zunächst ebenfalls ein Sortierförderband 2, auf dem ein
Wertstoffgemisch aus beispielsweise Folien, Papier,
Kartonagen, Kunststoffkörper, Schrott und Holz zugeführt
wird. Entlang des Sortierförderbandes 2 sind auf einer Seite
B drei verfahrbare Handsortierplätze 16, 17, 18 und auf der
anderen Seite A des Sortierförderbandes 2 ein weiterer
verfahrbarer Handsortierplatz 19 angeordnet. Links und rechts
unmittelbar neben den Handsortierplätzen 16-18 sind zur
Zwischenlagerung von Monofraktionen die Zwischenspeicher der
Sammelbehälter 20-23 positioniert. Die Sammeleinrichtung
auf der anderen Seite des Sortierförderbandes 2 umfaßt
hingegen zwei zusätzliche Förderbänder 24, 25, die in einer
Ebene unterhalb des Handsortierplatzes 19 entlang des
Sortierförderbandes 2 positioniert sind.
Unterhalb der Anordnung von Sortierförderband 2, den
Handsortierplätzen 16 bis 19 und den zusätzlichen
Förderbändern 24, 25 sind sechs Sammelbunker 26 bis 31
aufgebaut. Im Sammelbunker 26 wird beispielsweise Folie, im
Sammelbunker 27 Papier, im Sammelbunker 28 Karton, im
Sammelbunker 29 Kunststoffkörper, im Sammelbunker 30 Schrott
und im Sammelbunker 31 Holz als Monofraktion gesammelt. Die
Sammelbunker sind mit jeweils einer Abdeckplatte 32 versehen,
die im Bereich der fahrbaren Handsortierplätze 16-18
entlang des Sortierförderbandes 2 und im Bereich der
zusätzlichen Förderbänder 24, 25 die ebenfalls entlang des
Sortierförderbandes 2 angeordnet sind, eine Öffnung 33
aufweist. Über dem Sortierförderband ist eine Zuluftzuführung
34 vorgesehen. Eine entsprechende Abluftabsaugung 35, 35′ ist
beispielsweise unterhalb der Abdeckplatte 32 vorhanden. Damit
kann für die Bedienerpersonen eine ausreichende
Frischluftversorgung gewährleistet bzw. ein staubfreier
Arbeitsplatz geschaffen werden.
Auf dem Sortierförderband 2 wird das zu sortierende
Wertstoffgemisch, wie beispielsweise sämtliche vorkommende
Sekundärwertstoffe, die Folien, Papier, Kartonagen,
Kunststoffkörper, Schrott und Holz umfassen können, zunächst
in einen Sortierbereich (Sektion C) transportiert, der die
drei ersten Sammelbunker 26-28 für Papier, Folie und Karton
abdeckt. Auf der Sortierseite A können nun von einer
einzelnen Bedienerperson zunächst Kartonagen vom z. B.
relativ breiten Sortierförderband 2 auf das zusätzliche
Förderband 24 heruntergezogen werden, wobei das zusätzliche
Förderband 24 die Kartonagen kontinuierlich dem Sammelbunker
28 am einen Ende des Förderbandes 24 zuführt und eine
dementsprechende Laufrichtung besitzt. Auf der Sortierseite B
können gleichzeitig mehrere Bedienerpersonen auf den einzeln
oder zusammen verfahrbaren Handsortierplätzen 16-18 in
einen mit Wertstoffen beschickten Bereich des
Sortierförderbands 2 fahren und dort Papier,
Kunststoffkörper, Schrott und gegebenenfalls weitere
Kartonagen als jeweilige Monofraktion aus sortieren und in den
jeweils zugehörigen Sammelbehältern 20-23 zwischenlagern.
Beispielsweise wird im Sammelbehälter 20 Papier, im
Sammelbehälter 21 Karton, im Sammelbehälter 22
Kunststoffkörper und im Sammelbehälter 23 Schrott als
Monofraktion gesammelt. Passieren die Sammelbehälter die
Sammelbunker 26-31, so kann ein mit einer entsprechenden
Monofraktion gefüllter Sammelbehälter beim Überfahren des
dazu passenden Sammelbunkers entleert werden.
Sobald auf der Sortierseite A z. B. keine Kartonagen mehr
vorhanden sind, kann die Bedienerperson die Laufrichtung des
zusätzlichen Förderbandes 24 umkehren und z. B. Folien aus
dem Wertstoffgemisch auf das zusätzliche Förderband 24
herunterziehen, welches diese dann in den Sammelbunker 26 am
anderen Abwurfende des Förderbandes 24 transportiert.
Sobald das Aussortieren im ersten Abschnitt (Sektion C)
abgeschlossen ist, wird das restliche Wertstoffgemisch in
einen zweiten Abschnitt (Sektion D) transportiert, der durch
die Sammelbunker 29-31 bestimmt wird. Auf beiden Seiten des
Sortierförderbandes 2 werden daraufhin die Handsortierplätze
16-19 in diesen Bereich verfahren, wobei je nach
Laufrichtung des zusätzlichen Förderbandes 25 die
Bedienerperson auf Sortierseite A die Möglichkeit hat,
nochmals z. B. Kartonagen oder aber z. B. Holz auszusortieren
und in den entsprechenden Sammelbunker 28-31 zu überführen.
Für die Handsortierplätze auf der Sortierseite B ändert sich
lediglich die Position am Sortierförderband 2; das
Aussortieren von Monofraktionen erfolgt wie oben beschrieben.
Ist das Aussortieren in der zweiten Sektion D für eine
Sortierseite A oder B soweit abgeschlossen, kann durch
Verfahren der Handsortierplätze 16-18 oder des
Handsortierplatzes 19, das Aussortieren in der ersten
Sektion C fortgesetzt werden.
Auf diese Weise wird eine enorme Flexibilität beim Sortieren
von Monofraktionen erreicht, wobei die Arbeitsauslastung der
Bedienerpersonen entsprechend hoch ist.
Die Funktionsweise des erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiels
würde im vorliegenden Fall für ein Sortierförderband 2
beschrieben, das während der Aussortierprozesse in den
Sektionen C und D jeweils steht. Für ein langsam laufendes
Sortierförderband 2 ist jedoch das Aussortieren in gleicher
Weise möglich. Die erfindungsgemäße Sortieranlage kann
ebenfalls auf beiden Seiten des Sortierförderbandes
beispielsweise mit zusätzlichen Förderbändern oder auf beiden
Seiten mit Sammelbehältern ausgerüstet werden. Die flexible
Aussortierung der Monofraktionen und dadurch die hohe
Arbeitsauslastung der Bedienerpersonen bleibt dabei in
gleicher Weise, wie beim eben beschriebenen
Ausführungsbeispiel, erhalten.
Schließlich können die Bedienerpersonen auf den
Handsortierplätzen 16-18 in einem Arbeitszyklus jeweils
eine Monofraktion oder auch beliebige Fraktionen jeweils
aussortieren, die dann in die Sammelbehälter 20-23
aussortiert werden.
Die Erfindung ist nicht auf das dargestellte und beschriebene
Ausführungsbeispiel beschränkt. Sie umfaßt auch vielmehr alle
fachmännischen Ausgestaltungen im Rahmen der
Schutzrechtsansprüche bzw. der offenbarten Erfindung.
Claims (16)
1. Sortieranlage für Wertstoffe, insbesondere zur
Aussortierung von wiederverwertbaren Verpackungsmaterialien,
wobei ein Wertstoffgemisch mit verschiedenen Wertstoffen auf
einem Sortierförderband einer Handsortierstrecke mit einem
oder mehreren Handsortierarbeitsplätzen zugeführt werden,
wobei jedem Handsortierarbeitsplatz mehrere
Aufnahmeeinrichtungen zugeordnet sind, die jeweils eine
Monofraktion aufnehmen und wobei jeweils gleiche
Aufnahmeeinrichtungen mit gleichen Monofraktionen in
zugehörige Sammelbunker entleerbar sind, dadurch
gekennzeichnet, daß die Aufnahmeeinrichtungen als zunächst
geschlossene Zwischenspeicher (5a, 5b, 5c; 6a, 6b, 6c;
20-23) ausgebildet sind, deren jeweilige Entleerung in den
zugehörigen Sammelbunker (26-31) entweder durch ein
Verfahren der jeweiligen Aufnahmeeinrichtung (5a-c; 6a-c;
20-23) selbst und/oder durch Verfahren wenigstens eines
zusätzlichen Sammelbehälters (9) zum jeweiligen Sammelbunker
(26-31) erfolgt.
2. Sortieranlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß wenigstens ein gemeinsamer verfahrbarer Sammelbehälter
(9) als Sammeleinrichtung vorgesehen ist, der jeweils gleiche
Zwischenspeicher (5a-c; 6a-c) jedes Handsortierarbeitsplatzes
(1, 7) zwecks deren Entleerung nacheinander anfährt, wobei
der Sammelbehälter (9) danach jede eingesammelte Monofraktion
einem zugehörigen Sammelbunker zuführt.
3. Sortieranlage nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Sammelbehälter (9) auf einer Fahrschiene (11) längs
einem Sortierförderband (2) verfahrbar ist.
4. Sortieranlage nach einem der vorgenannten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Sammelbehälter (9) auf einer
Ebene angeordnet ist, die sich unterhalb der Zwischenspeicher
(5a, 5b, 5c; 6a, 6b, 6c) und oberhalb einer zugehörigen
Anzahl von Bunkern für die jeweiligen Monofraktionen
befindet.
5. Sortieranlage nach einem der vorgenannten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenspeicher (5a, 5b, 5c;
6a, 6b, 6c) zur Entleerung schwenkbar sind.
6. Sortieranlage nach einem der vorgenannten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß mehrere schwenkbare
Zwischenspeicher (5a, 5b, 5c; 6a, 6b, 6c) nebeneinander
angeordnet sind.
7. Sortieranlage nach einem der vorgenannten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Zwischenspeicher (5a, 5b,
5c) bzw. (6a, 6b, 6c) gleichzeitig entleerbar sind.
8. Sortieranlage nach einem der vorgenannten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß zur gleichzeitigen Entleerung
mehrerer Zwischenspeicher (5a, 5b, 5c) bzw. (6a, 6b, 6c) ein
Mehrkammerbehälter (9) vorgesehen ist.
9. Sortieranlage nach einem der vorgenannten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Zwischenspeicher (5a-c;
6a-c) zu einem Mehrkammerzwischenspeicher zusammengefaßt
sind.
10. Sortieranlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Handsortierarbeitsplatz (16-18) mit einem oder
mehreren zugehörigen Aufnahmeeinrichtungen als geschlossene
Zwischenspeicher (20-23) gemeinsam entlang des
Sortierförderbandes (2) zur Aufnahme von Wertstoffen vom
Sortierförderband (2) und/oder zur Entleerung in zugehörige
Bunker (26-31) verfahrbar sind.
11. Sortieranlage nach Anspruch 1 oder 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Handsortierplätze (16-19) entlang
wenigstens einer Seite eines stehenden oder langsam laufenden
Sortierförderbandes (2) verfahrbar sind.
12. Sortieranlage nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß die Aufnahmeeinrichtungen wenigstens ein zusätzliches
Förderband (24, 25) umfaßt, das in einer Ebene unterhalb dem
verfahrbaren Handsortierplatz (19) angeordnet ist und die
aussortierte Monofraktion wenigstens entlang eines Abschnitts
des Sortierförderbandes (2) aufnimmt und einem zugehörigen
Sammelbunker (26-28) zuführt.
13. Sortieranlage nach Anspruch 11 oder 12, dadurch
gekennzeichnet, daß das zusätzliche Förderband (24, 25) zur
Beschickung von jeweils wenigstens zwei Sammelbunkern für
unterschiedliche Monofraktionen ein reversierbares Förderband
ist.
14. Sortieranlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche 11
bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Sammeleinrichtung
wenigstens einen Sammelbehälter (20-23) umfaßt, der im
Bereich neben einem oder mehreren verfahrbaren
Handsortierplätzen (16-18) angebracht ist, wobei der mit
einer Monofraktion befüllte Sammelbehälter (20-23) in einen
Sammelbunker (27-30) dann entleerbar ist, wenn der
Sammelbehälter (20-23) mit dem Handsortierplatz (16-18)
während eines Arbeitszyklus beim Verfahren des
Handsortierplatzes (16-18) vor dem dazugehörigen
Sammelbunker (27-30) positioniert ist oder diesen
überfährt.
15. Sortieranlage nach einem der Ansprüche 11-14, dadurch
gekennzeichnet, daß die Sammeleinrichtungen (20-23, 24, 25)
auf einer Seite A oder B des Sortierförderbandes (2)
wenigstens ein zusätzliches Förderband (11, 12) auf einer
Seite A und/oder auf der anderen Seite B des
Sortierförderbandes (2) oder wenigstens einen Sammelbehälter
(20-23) umfassen.
16. Sortieranlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche 11
bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß der oder die Sammelbunker
(26-31) im Bereich unterhalb des oder der verfahrbaren
Handsortierplätze (16-19) angeordnet sind.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1995128905 DE19528905A1 (de) | 1995-08-05 | 1995-08-05 | Sortieranlage |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1995128905 DE19528905A1 (de) | 1995-08-05 | 1995-08-05 | Sortieranlage |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19528905A1 true DE19528905A1 (de) | 1997-02-06 |
Family
ID=7768847
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1995128905 Withdrawn DE19528905A1 (de) | 1995-08-05 | 1995-08-05 | Sortieranlage |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19528905A1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| FR2784907A1 (fr) * | 1998-10-23 | 2000-04-28 | Comdec | Procede et installation pour le triage de produits achemines en vrac |
| PL126789U1 (pl) * | 2017-11-15 | 2019-05-20 | Integra Kaminski Spolka Z Ograniczona Odpowiedzialnoscia Production Spolka Komandytowa | Mobilny kontener segregacyjny |
-
1995
- 1995-08-05 DE DE1995128905 patent/DE19528905A1/de not_active Withdrawn
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| FR2784907A1 (fr) * | 1998-10-23 | 2000-04-28 | Comdec | Procede et installation pour le triage de produits achemines en vrac |
| PL126789U1 (pl) * | 2017-11-15 | 2019-05-20 | Integra Kaminski Spolka Z Ograniczona Odpowiedzialnoscia Production Spolka Komandytowa | Mobilny kontener segregacyjny |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8125 | Change of the main classification |
Ipc: B07C 7/04 |
|
| 8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |