DE19820548C2 - Anordnung zur Verbindung der sich überlappenden Endabschnitte von Sammelschienen - Google Patents
Anordnung zur Verbindung der sich überlappenden Endabschnitte von SammelschienenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Anordnung zur Verbindung der sich
überlappenden Endabschnitte von Sammelschienen der jeweiligen
Phase bei im Abstand übereinander angeordneten Sammelschienen
mehrerer Phasen, wobei im Zwischenraum zwischen den
Endabschnitten der Sammelschienen der einzelnen Phasen
Isolierplatten aus einem elektrisch nicht leitenden Werkstoff
angeordnet sind und wobei alle Endabschnitte der Sammelschienen
der einzelnen Phasen durch eine gemeinsame Blockspannvorrichtung
mit den Isolierplatten zusammengepreßt gehalten sind.
Bislang ist es bekannt, die sich überlappenden Endabschnitte
von Sammelschienen durch Schrauben miteinander zu verbinden,
die in Durchtrittsöffnungen der Endabschnitte der
Sammelschienen angeordnet werden. Dazu müssen die
Sammelschienen jeweils entsprechend gebohrt werden. Nachteilig
ist weiterhin, daß zum Einsetzen und Befestigen der Schrauben
relativ viel Platz benötigt wird, so daß die Stromschienen der
einzelnen Phasen einen relativ großen Abstand haben müssen.
Aus der US 3 104 276 ist eine Anordnung zur Verbindung der sich
überlappenden Endabschnitte von Sammelschienen der eingangs
genannten Art bekannt. Bei dieser Blockspannvorrichtung sind in
den Endabschnitten der zu verbindenden Sammelschienen
Durchtrittsöffnungen angeordnet, durch die eine Spannschraube
geführt ist, mit deren Hilfe die Endabschnitte und die
Insolierplatten zusammengepresst werden.
Bei einem Zusammenbau dieser Anordnung nach der US 3 104 276
müssen die Bohrungen in den Endabschnitten der Sammelschienen
exakt übereinander angeordnet sein, damit die Spannschraube
eingesetzt werden kann. Außerdem muss die Spannschraube mit
einer Isolierhülle versehen werden, was entsprechend große
Durchtrittsöffnungen in den Endabschnitten der Sammelschienen
mit der entsprechenden Verringerung des Querschnittes
voraussetzt.
Aus der US 3 644 663 ist eine Anordnung von aus einzelnen
Schichten (Laminat) bestehenden, mit einer Isolierhülle
versehenen flachen Stromleiterbändern in einem geschlossenen
Gehäuse offenbart. Zur Verbindung der einzelnen
Stromleiterbänder werden die übereinander liegenden und von der
Isolierung befreiten Endabschnitte dieser Stromleiterbänder von
einer Spannschraube im Gehäuse zusammenpresst. Die auf der
Gehäuseoberseite angeordnete Spannschraube presst dabei die
Stromleiterbänder auf die Gehäuseunterseite.
Ausgehend von diesem bekannten Stand der Technik besteht die
Aufgabe der Erfindung darin, eine Anordnung der eingangs
genannten Art vorzuschlagen, die bei kompakter Bauweise leicht
herstellbar ist und eine gute elektrische Verbindung
gewährleistet.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die
Blockspannvorrichtung eine obere und untere Spannplatte
aufweist, die die Sammelschienen seitlich überragen und die in
den seitlich überragenden Abschnitten durch Spannschrauben
miteinander verbunden sind.
Durch diese Anordnung der Spannschrauben beiderseits der
Sammelschienen tritt weder eine Schwächung des Querschnittes
auf, noch sind Isolierhüllen oder dergleichen mehr nötig.
Darüber hinaus können mit der erfindungsgemäßen
Blockspannvorrichtung beliebig große Kräfte aufgebracht werden,
so dass ein sehr guter Stromübergang in den
aufeinandergepressten Endabschnitten der Sammelschienen
gewährleistet ist.
Vorteilhaft bestehen die Spannschrauben aus Stahl und ist
zwischen der oberen Spannplatte und der oberen Sammelschiene
und der unteren Spannplatte und der unteren Sammelschiene
jeweils eine Isolierplatte aus einem elektrisch nicht leitenden
Werkstoff angeordnet.
Vorzugsweise sind in den seitlich überragenden Abschnitten der
Spannplatten jeweils zwei Durchtrittsöffnungen für die
Spannschrauben im Abstand zueinander angeordnet.
Vorzugsweise sind die Spannschrauben von einer Isolierhülse aus
einem elektrisch nicht leitenden Werkstoff umgeben.
Vorzugsweise haben die Isolierplatten in ihren überragenden
Randabschnitten halbförmige und/oder langlochartige
Ausnehmungen für die Spannschrauben.
Vorzugsweise sind die Isolierplatten an ihren Rändern spitz
zulaufend ausgebildet.
Vorteilhaft bestehen die Isolierplatten und/oder Isolierhülsen
aus glasfaserverstärktem Kunststoff.
Die Erfindung ist in den Zeichnungen beispielhaft dargestellt.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Anordnung mit Stromschienen mehrerer übereinander
geordneter Phasen und einer Blockspannvorrichtung in
Seitenansicht und
Fig. 2 einen Schnitt nach II-II der Fig. 1.
Nach den Fig. 1 und 2 sind die Stromschienen 1 mehrerer Phasen
mit ihren Endabschnitten 2 überlappend aufeinanderliegend
übereinander angeordnet, wobei zwischen den einzelnen Phasen
jeweils ein Zwischenraum vorhanden ist, in den Isolierplatten 3
aus einem elektrisch nicht leitenden Werkstoff, vorzugsweise
glasfaserverstärktem Kunststoff eingesetzt sind. Die Fig. 1
zeigt weiter, daß derartige Isolierplatten 2 auch zwischen
einer oberen Spannplatte 4 und der oberen Stromschiene 2 und
zwischen einer unteren Spannplatte 5 und der unteren
Stromschiene 1 angeordnet sind. Die Fig. 1 zeigt ferner, daß
die Stromschienen 1 einzelner Phasen jeweils zweifach
ausgebildet sind, wobei deren Endabschnitte 2 abwechselnd
übereinander liegen.
Die obere Spannplatte 4 und die untere Spannplatte 5 überragen
die Stromschienen 1 seitlich und weisen in diesen seitlichen
Randabschnitten Durchtrittsöffnungen auf, in die
Spannschrauben 6 eingesetzt sind, wie dies die Fig. 1 und 2
zeigen. Die Spannschrauben 6 sind von Isolierhülsen 7 aus einem
elektrisch nicht leitenden Werkstoff, vorzugsweise
glasfaserverstärkten Kunststoff umgeben.
Wie insbesondere die Fig. 2 zeigt, haben die Isolierplatten 3
gleichfalls die Stromschienen 1 seitlich überragende Abschnitte
in denen halbkreisförmige Ausnehmungen 8 bzw. langlochartige
Ausnehmungen 9 angeordnet sind. Die Fig. 1 und 2 zeigen
außerdem, daß die Isolierplatten 3 an ihren Rändern spitz
zulaufend ausgebildet sind.
Die Verbindung der Stromschienen 1 erfolgt nunmehr einfach
dadurch, daß in bekannter Weise die Stromschienen der einzelnen
Phasen mit ihren Endabschnitten 2 übereinander angeordnet
werden. Anschließend werden zwischen die untere und obere
Stromschiene benachbarter Phasen die Isolierplatten 3
eingesetzt und nach Auflage entsprechender Isolierplatten 3 auf
die untere und obere Stromschiene die Spannplatten 4 und 5
aufgelegt und durch die Spannschrauben 6 fest zusammengespannt,
so daß die Isolierplatten 3 und die überlappenden
Endabschnitte 2 der Stromschienen 1 jeweils fest aufeinander
gepreßt werden. Die Ausnehmungen 8 und 9 in den
Isolierplatten 3 gewährleisten dabei einen sicheren Sitz der
Isolierplatten. Durch die langlochartigen Ausnehmungen 9 können
Toleranzen in der Anordnung der Stromschienen 1 aufgefangen
werden. Durch die spitz zulaufenden Ränder der Isolierplatten 3
wird die Ablagerung von Staub od. dgl. verhindert.
Durch die vorgeschlagene Blockspannvorrichtung der
Endabschnitte 2 der einzelnen Stromschienen 1 ergibt sich eine
erheblich kompaktere Bauweise und ein großflächiger
Stromübergang, so daß eine geringe Wärmeentwicklung und somit
auch geringe Stromverluste auftreten. Durch diese
Blockspannvorrichtung ergibt sich außerdem eine erheblich
kürzere Montagezeit.
Claims (7)
1. Anordnung zur Verbindung der sich überlappenden Endabschnitte
von Sammelschienen der jeweiligen Phase bei im Abstand
übereinander angeordneten Sammelschienen mehrerer Phasen, wobei
im Zwischenraum zwischen den Endabschnitten der Sammelschienen
der einzelnen Phasen Isolierplatten aus einem elektrisch nicht
leitenden Werkstoff angeordnet sind und wobei alle Endabschnitte
der Sammelschienen der einzelnen Phasen durch eine gemeinsame
Blockspannvorrichtung mit den Isolierplatten zusammengepreßt
gehalten sind, dadurch gekennzeichnet, daß die
Blockspannvorrichtung (4, 5, 6) eine obere Spannplatte (4) und
eine untere Spannplatte (5) aufweist, die die Sammelschienen (1)
seitlich überragen und die in den seitlich überragenden
Abschnitten durch Spannschrauben (6) miteinander verbunden sind.
2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Spannplatten (4, 5) aus Stahl bestehen und daß zwischen der
oberen Spannplatte (4) und der oberen Sammelschiene (1) und der
unteren Spannplatte (5) und der unteren Sammelschiene (1) jeweils
eine Isolierplatte (3) aus einem elektrisch nicht leitenden
Werkstoff angeordnet ist.
3. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
in den seitlich überragenden Abschnitten der Spannplatten (4, 5)
jeweils zwei Durchtrittsöffnungen für die Spannschrauben (6) im
Abstand zueinander angeordnet sind.
4. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Spannschrauben (6) von einer
Isolierhülse (7) aus einem elektrisch nicht leitenden Werkstoff
umgeben sind.
5. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Isolierplatten (3) in ihren überragenden
Randabschnitten halbkreisförmige und/oder langlochartige
Ausnehmungen (8, 9) für die Spannschrauben (6) haben.
6. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Isolierplatten (3) an ihren Rändern
jeweils spitz zulaufend ausgebildet sind.
7. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Isolierplatten (3) und/oder
Isolierhülsen (7) aus glasfaserverstärktem Kunststoff bestehen.
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Publications (2)
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Cited By (3)
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| DE10337182A1 (de) * | 2003-08-13 | 2005-03-31 | Abb Patent Gmbh | Vorrichtung zur Verbindung zweier Sammelschienenanordnungen in einer elektrischen Schaltanlage |
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1998
- 1998-05-08 DE DE19820548A patent/DE19820548C2/de not_active Expired - Fee Related
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