DE19819442A1 - Trägermaterial für medizinische Zwecke - Google Patents
Trägermaterial für medizinische ZweckeInfo
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Abstract
Verwendung eines mittels Nähfäden übernähten Vlieses als Trägermaterial für medizinische Zwecke, dadurch gekennzeichnet, daß die Höchstzugkraft des Trägermaterials weniger als 30 N/cm beträgt und das Trägermaterial zumindest einseitig mit einer Selbstklebemasse partiell oder vollflächig beschichtet ist.
Description
Die Erfindung betrifft ein Trägermaterial für medizinische Zwecke, vorzugsweise
orthopädische Binden, Bandagen, welches zumindest einseitig vollflächig oder partiell mit
einer Selbstklebemasse beschichtet ist.
Als Trägermaterialien für medizinische Zwecke sind bereits zahlreiche Materialien auf
Folien-, Gewebe-, Gewirke-, Vlies-, Gel- oder Schaumstoff-Basis bekannt und werden
auch in der Praxis eingesetzt. Die Materialien, welche oft noch mit einer
Selbstklebemasse beschichtet sind, müssen hautverträglich, in der Regel luft- und
wasserdampfdurchlässig sowie gut anmodellierbar und anschmiegsam sein. Aufgrund
dieser Anforderungen wird häufig ein möglichst dünner oder weicher Träger bevorzugt.
Zur Handhabung und beim Gebrauch sind bei den Trägermaterialien aber auch eine
ausreichende Festigkeit und gegebenenfalls begrenzte Dehnbarkeit gefordert. Weiterhin
sollte das Trägermaterial auch nach dem Durchnässen eine ausreichende Festigkeit und
geringe Dehnbarkeit aufweisen.
Dünne Träger, insbesondere solche aus Vliesen, sind gut luft- und
wasserdampfdurchlässig. Für bestimmte Anwendungen ist jedoch ihre Festigkeit zu
gering und ihre Dehnung zu hoch.
Für spezielle Anwendungen, zum Beispiel Tapes für funktionelle Tapeverbände zur
Prophylaxe und Therapie von Verletzungen, Erkrankungen und Veränderungen am
Bewegungsapparat, sind elastische Träger mit einer ausreichender Dehnbarkeit in
Beanspruchungsrichtung erforderlich. Dies wird erreicht, indem gewebte oder gewirkte
Träger, üblicherweise aus Baumwolle oder Viskose, eingesetzt werden, welche stark
verdrillte Fäden beinhalten. In der Regel sind solche Trägermaterialien mit entsprechend
hohem Flächengewicht kostenintensiv. Eine hohe Anschmiegsamkeit und
Anmodellierbarkeit ist nur durch Gewebe oder Gewirke mit geringerer Festigkeit zu
erreichen. Diese verformen sich im allgemeinen irreversibel bei Beanspruchung, welches
für die Anwendung unerwünscht ist.
Generell können beim Durchnässen die aufgeführten Verbände an Festigkeit oder
Dauerdehnfähigkeit verlieren. Dieses ist ebenfalls für die Anwendung unerwünscht und
wird bisher durch ein häufigeres Verbandswechseln, welches auf der anderen Seite
kostenintensiv ist, kompensiert.
Bekannt ist weiterhin im Stand der Technik das Laminieren mit Verstärkungsfäden durch
die Reichspatentschrift 571 244, wobei die dort eingesetzten Verstärkungsfäden aber
nicht vernäht werden sind. Dann ist der Schrift allgemein kein Hinweis auf einen
hochelastischen Träger zu entnehmen.
Weiter beschreibt AU 73555/74 beispielhaft ein mit Glasfäden verstärktes Trägermaterial
für medikale Anwendungen auf Schaumbasis.
US 4,668,563 beschreibt ein mit Glasfaser verstärktes Material, welches jedoch elastisch
ist. Alle genannten Trägermaterialien sind jedoch nicht durch Vernähungen verstärkt
worden.
DE 44 42 092 und DE G 94 01 037 beschreiben Klebebänder auf Nähvliesbasis, welche
teilweise auf der Trägerrückseite beschichtet sind. Solche Klebebänder finden dabei
bevorzugt in der Kabelbandagierung Verwendung. Eine elastische Anwendung ist nicht
beschrieben.
Der DE 44 42 093 liegt auch die Verwendung eins Vlieses als Träger für ein Klebeband
zugrunde, hier wird ein durch die Bildung von Maschen aus den Fasern des Vlieses
verstärktes Querfaservlies beschrieben. Eine elastische Anwendung ist nicht
beschrieben.
DE 44 42 507 offenbart ebenfalls ein Klebeband zur Kabelbandagierung, jedoch basiert
es auf sogenannten Kunit- beziehungsweise Multikunitvliesen. Eine elastische
Anwendung ist nicht beschrieben.
Eine Verwendung oder spezielle Eignung dieser Trägermaterialien für medizinische
Zwecke ist jedoch nicht aus den genannten Schriften abzuleiten. Insbesondere sind in
den Veröffentlichungen weder Hinweise auf eine ausreichende Hautverträglichkeit der
Klebemassen, noch auf ein funktionell sicheres Verkleben auf der Haut oder eine
vorteilhafte Luft- und Wasserdampfdurchlässigkeit gegeben.
US 4,773,238 beschreibt ein längs übernähtes Faservlies, wobei die Nähnähte nicht
mehr als 20 Gew.-% bezogen auf das Gewicht des gesamten Vlieses haben sollen.
Erfindungsgemäß vorgeschlagen wird die Verwendung als Einlage für Filter in der
Staubfilterung. Eine elastische Anwendung ist nicht beschrieben.
Aus US 4,967,740 werden allgemein Trägermaterialien zur Verwendung in der
medizinischen Versorgung offenbart, die in einem 1-Schritt-Verfahren hergestellt werden.
In diesem Verfahren wird der Träger gleichzeitig mit einem Elastomer und mit einer
Releaselösung imprägniert. Das Material kann auf diese Weise ohne Trennpapier auf
einer Rolle dargeboten werden.
In einer Aufzählung einer Vielzahl geeigneter Träger werden auch übernähte Vliese
genannt, ohne dem Fachmann einen Hinweis zu geben, wie das Vlies konkret ausgeführt
sein soll, um die an einen medizinischen Träger gestellten Anforderungen zu erfüllen.
Stark klebende orthopädische Bandagen und andere medizinische Produkte werden
üblicherweise vollflächig mit einer Kautschuk-Klebemasse beschichtet. Diese
Klebemassen erlauben dann eine hohe Klebkraft auf der Trägerrückseite, welche bei
Systemen zirkulär angelegten Verbänden mit mehreren Lagen für einen stabilen
funktionalen Verband sorgt.
Aufgabe der Erfindung war es, ein Trägermaterial auf Vliesbasis zur Verfügung zu
stellen, welches für medizinische Anforderungen geeignet ist und die aus dem Stand der
Technik bekannten Nachteile nicht aufweist.
Gelöst wurde die Aufgabe durch ein Vlies, wie es im Anspruch 1 dargelegt ist. Eine
alternative Ausführungsform ist Gegenstand des nebengeordneten Anspruches 2. Die
Untersprüche umfassen vorteilhafte Varianten des Erfindungsgegenstands.
Demgemäß wird ein mittels Nähfäden übernähtes Vlies als Trägermaterial für
medizinische Zwecke verwendet, wobei die Anzahl der Nähte auf dem Vlies
vorteilhafterweise mindestens 31 cm, bevorzugt 5/cm bis 50/cm, beträgt. Die
Höchstzugkraft des Trägermaterials beläuft sich auf weniger 30 N/cm, bevorzugt 5 bis 25
N/cm, und das Trägermaterial ist zumindest einseitig mit einer Selbstklebemasse partiell
oder vollflächig beschichtet.
Die Nähfäden weisen vorzugsweise eine Feuchtigkeitsaufnahme von weniger als 30%
auf, besonders bevorzugt weniger als 20%. Die Feuchtigkeitsaufnahme kann durch die
Luftfeuchtigkeit regeneriert werden.
Als Materialien für die Nähfäden können demzufolge vorteilhafterweise polymere Fasern
aus Polypropylen, Polyester, Polyamid, Aramid oder Polyethylen sowie auch
mineralische Fasern wie Glasfasern oder Kohlenstoffasern eingesetzt werden. Weiter
können auch Zwirne oder Mischzwirne, insbesondere Siromischzwirne, eingesetzt
werden. Für spezielle Anwendungen können auch Mischfaserfäden, -garne oder -zwirne
eingesetzt werden. Weiterhin können die Nähfäden wenigstens teilweise gefärbt sein,
um das Trägermaterial optisch ansprechender zu gestalten.
Für spezielle Anwendungen kann der Nähfaden auch hochelastisch sein. Hieraus
regeneriert sich dann ein elastischer Basisträger mit einer Dehnung bis zu 500%,
bevorzugt 50% bis 280%, bei einer Belastung von 5 N/cm. Beispielsweise sei hier als
ein Polyamidfaden (Lycra®, Firma DuPont) oder ein Polyurethan (Elastan) erwähnt.
Ein derartiges Trägermaterial erzeugt vorteilhafterweise bei einer Dehnung von 20% bis
70% eine Kompressionskraft von 0,2 N/cm bis 10 N/cm und wird in der
Kompressionstechnik eingesetzt. Fig. 1 zeigt den Bereich der bevorzugten
Kompressionskraft des erfindungsgemäßen Trägermaterials.
Bei der alternativen Ausführungsform des Erfindungsgegenstands wird ein Vlies als
Trägermaterial für medizinische Zwecke eingesetzt. Das Vlies ist dabei durch die Bildung
von Nähten, die von Maschen aus den Fasern des Vlieses gebildet werden, verstärkt,
wobei vorteilhafterweise die Anzahl der Nähte auf dem Vlies mindestens 3/cm, bevorzugt
5/cm bis 50/cm, beträgt. Die Höchstzugkraft des Trägermaterials beträgt weniger als 30
N/cm, bevorzugt 5 bis 25 N/cm, und das Trägermaterial ist zumindest einseitig mit einer
Selbstklebemasse partiell oder vollflächig beschichtet.
Die Trägermaterialien basieren auf bekannten Vliesen, die mechanisch verfestigt sind,
und zwar durch das Übernähen mit separaten Fäden oder durch das Vermaschen.
Im ersten Falle ergeben sich die Vlies-Faden-Nähgewirke. Zur Herstellung dieser wird
ein Faservlies vorgelegt, das beispielsweise quergetäfelt sein kann und mittels separater
Fäden in Fransen- oder Trikotlegung übernäht wird.
Diese Vliese sind unter dem Namen "Maliwatt" (von der Firma Malimo) oder Arachne
bekannt.
Bei der zweiten Art der Verfestigung wird ebenfalls vorzugsweise ein quergetäfeltes Vlies
vorgelegt. Während des Verfestigungsvorganges ziehen Nadeln aus dem Vlies selbst
Fasern heraus und formen sie zu Maschen, wobei in Fransenlegung Nähte entstehen.
Dieses Vlies-Nähgewirke ist unter dem Namen "Malivlies", ebenfalls von der Firma
Malimo, verbreitet.
Eine Übersicht über die verschiedenen Arten der mechanisch verfestigten
Faservliesstoffe ist dem Artikel "Kaschierung von Autopolsterstoffen mit Faservliesen"
von G. Schmidt, Melliand Textilberichte 6/1992, Seiten 479 bis 486, zu entnehmen.
Vorteilhafterweise weisen die Vliese Längsnähte auf, wobei die Orientierung der
Nähfäden entsprechend der Beanspruchung des Trägermaterials im Gebrauch
ausgerichtet sein sollte.
Als Ausgangsmaterialien für den Vliesstoff können generell alle organischen und
anorganischen Faserstoffe auf natürlicher und synthetischer Basis verwendet werden.
Beispielhaft seien Viskose, Baumwolle, Seide, Polypropylen, Polyester, Polyamid, Aramid
oder Polyethylen sowie auch mineralische Fasern wie Glasfasern oder Kohlenstoffasern
angeführt. Die vorliegende Erfindung ist aber nicht auf die genannten Materialien
beschränkt, sondern es können eine Vielzahl weiterer Fasern zur Vliesbildung eingesetzt
werden.
Die zur Bildung des Vlieses eingesetzten Fasern weisen vorzugsweise ein
Wasserrückhaltevermögen auf von mehr als 0,5%, bevorzugt zwischen 2 bis 70%,
besonders bevorzugt zwischen 3 und 50%.
Dies wird für ein mittels Nähfäden übernähtes Vlies zum einen durch die Verwendung
eines Nähfadenmaterials mit hohem Elastizitätsmodul, zum anderen durch die
Verwendung eines Nähstiches, der eine möglichst gestreckte Nähfadenlage
gewährleistet, erreicht.
Vorteilhafte Materialkombinationen sind zum Beispiel Nähfäden aus hochfesten
Polymerfasern wie Polyamid, Polyester, hochverstrecktem Polyethylen oder
Mineralfasern wie Glas und vorgelegten Vliesmaterialien wie Baumwolle oder Zellwolle.
Für ein Vlies, bei dem die Bildung von Nähten dadurch erfolgt, daß die Maschen aus den
Fasern des Vlieses gebildet werden, ist das Material des vorgelegten Vlieses
entsprechend auszuwählen, für den Nähstich gilt Entsprechendes.
Weiterhin als vorteilhaft hat sich herausgestellt, daß das Trägermaterial ein
Flächengewicht von weniger als 350 g/m2, bevorzugt 10 bis 180 g/m2, aufweisen soll.
In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist das Trägermaterial von Hand
senkrecht zur Orientierung der Nähte und/oder in Richtung der Nähte reißbar. Weiterhin
reißt es beim Überdehnen.
Des weiteren kann das Trägermaterial mit einem Faden oder mehreren Fäden aus
Monofil, Multifil, Stapelfasergarn oder Spinnfasergarn und/oder mit orientierten
hochfesten Fasern verstärkt sein, wobei die Fäden und/oder Fasern insbesondere eine
Festigkeit von mindestens 40 cN/tex aufweisen.
Weiter können auch Zwirne oder Mischzwirne, insbesondere Siromischzwirne, eingesetzt
werden. Für spezielle Anwendung können auch Mischfaserfäden, -garne oder -zwirne
eingesetzt werden. Hierbei kann es sich zum Beispiel um Umwindegarne oder spezielle
Stapelfaserumwindegarne handeln.
Vorteilhaft ist hier, daß durch die Kombination von verschiedenen Fasertypen besondere
oder spezielle Eigenschaften schon in dem Verstärkungsfaden erreicht werden können.
Beispielhaft sind hier die Kombinationen von Polyester oder Polyamid mit Baum- oder
Zellwolle.
Die Verstärkungsfasern oder -fäden können dabei aus organischen oder anorganischen
Materialien bestehen, so beispielsweise und bevorzugt aus Glas, Kohlenstoff, Polyester
oder speziellen Polyamiden bestehen, weiterhin können die Verstärkungsfasern
wenigstens teilweise gefärbt sein, um das Trägermaterial optisch ansprechender zu
gestalten. Auf diese Art ist es problemlos möglich, die verstärkten Träger optisch zu
differenzieren. Hierzu bieten sich insbesondere gefärbte Glas- oder Polymerfäden an.
Bei einer vorteilhaften Ausführungsvariante zeigt das Trägermaterial durch den Zusatz
von hochfesten Fasern oder Fäden mit einer Höchstzugkraft über 60 cN/tex.
Die Anzahl der an- oder eingebrachten Fäden beziehungsweise hochfesten Fasern
hängt in erster Linie vom jeweils vorgesehenen Verwendungszweck und der
angestrebten Höchstzugkraft sowie Höchstzugkraftdehnung des Trägermaterials, seiner
eigenen Beschaffenheit und der jeweiligen Festigkeit der Fasern und Fäden selbst ab
und kann deshalb in relativ weiten Grenzen variieren.
Vorteilhafte Materialkombinationen sind zum Beispiel Verstärkungsfäden oder -fasern
aus hochfesten Polymerfasern wie Polyamid, Polyester, hochverstrecktem Polyethylen
oder Mineralfasern wie Glas und vorgelegten Vliesmaterialien wie Baumwolle oder
Zellwolle.
Weiter werden die Verstärkungen vorzugsweise gezielt entsprechend der
Beanspruchungsrichtung des Trägermaterials eingefügt, d. h. in Längsrichtung. Sie
können jedoch auch, wenn dies zweckdienlicher ist, zusätzlich oder nur in Quer- oder
Schrägrichtung oder beispielsweise kurven-, spiral- oder zick-zackförmig oder regellos
verlaufen.
Mit höherer Festigkeit des Vliesmaterials sowie steigenden Anteils an
Verstärkungsfasern hält der Träger einer größeren Beanspruchung und Belastung stand.
Auch sehr stark verstärkte Trägermaterialien sind in der Lage, große Mengen an
Feuchtigkeit aufzunehmen oder durchzulassen, und üben somit eine angenehme
Anwenderempfindung aus, wobei die Verstärkungen keine beziehungsweise nur eine
geringe Menge an Feuchtigkeit aufnehmen, wodurch sich ihre Eigenschaften nicht
ändern.
Bei den bekannten Fertigtapeverbänden werden die Verstärkungsfäden oder -fasern
bevorzugt gleich entsprechend der Beanspruchungsrichtung im angelegten Zustand
angeordnet. Da diese Verbände schon fertig zugeschnitten oder ausgestanzt sind, ist
eine Handeinreißbarkeit hier nicht gefordert.
Ein zum Tapen des Ellenbogengelenkes geeigneter derartiger Träger weist
beispielsweise auf eine Höchstzugkraft von 25 N/cm und eine Dehnung von 70% bei
einem Flächengewicht von 120 g/m2 beziehungsweise 250 g/m2 mit der
Selbstklebemasse.
Für die Beschichtung wird eine Selbstklebemasse bevorzugt, welche eine hohe Klebkraft
aufweist. Speziell für orthopädische Anwendungen sollte die Klebemasse einen hohen
Initialtack aufweisen.
Als Klebemassen lassen sich vorteilhafterweise Selbstklebemassen einsetzen auf Basis
natürlicher und synthetischer Kautschuke und anderer synthetischer Polymere wie
Acrylate, Methacrylate, Polyurethane, Polyolefine, Polyvinylderivate, Polyester oder
Silikone mit entsprechenden Zusatzstoffen wie Klebharzen, Weichmachern,
Stabilisatoren und anderen Hilfsstoffen soweit erforderlich.
Insbesondere thermoplastische Heißschmelzklebemassen weisen vorteilhafte
Eigenschaften auf und sind aus produktionstechnischen Gründen begünstigt.
Ihr Erweichungspunkt sollte höher als 50°C liegen, da die Applikationstemperatur bei der
Beschichtung in der Regel mindestens 90°C beträgt, bevorzugt zwischen 120°C und
150°C beziehungsweise 180°C und 220°C bei speziellen Klebemassen wie Silikonen.
Gegebenenfalls kann eine Nachvernetzung durch energiereiche Strahlung wie UV- oder
Elektronenstrahlen angebracht sein.
Bevorzugte Heißschmelzklebemassen auf Basis von Blockcopolymeren zeichnen sich
durch ihre vielfältige Variationsmöglichkeiten aus, denn durch die gezielte Absenkung der
Glasübergangstemperatur der Selbstklebemasse infolge der Auswahl der Klebrigmacher,
der Weichmacher sowie der Polymermolekülgröße und der Molekularverteilung der
Einsatzkomponenten wird die notwendige funktionsgerechte Verklebung mit der Haut
auch an kritischen Stellen des menschlichen Bewegungsapparates gewährleistet.
Die hohe Scherfestigkeit der Heißschmelzklebemasse wird durch die hohe Kohäsivität
des Polymeren erreicht. Die gute Anfaßklebrigkeit ergibt sich durch die eingesetzte
Palette an Klebrigmachern und Weichmachern.
Für besonders starkklebende Systeme basiert die Heißschmelzklebemasse bevorzugt
auf Blockcopolymeren, insbesondere A-B-, A-B-A-Blockcopolymere oder deren
Mischungen. Die harte Phase A ist vornehmlich Polystyrol oder dessen Derivate, und die
weiche Phase B enthält Ethylen, Propylen, Butylen, Butadien, Isopren oder deren
Mischungen, hierbei besonders bevorzugt Ethylen und Butylen oder deren Mischungen.
Polystyrolblöcke können aber auch in der weichen Phase B enthalten sein, und zwar bis
zu 20 Gew.-%. Der gesamte Styrolanteil sollte aber stets niedriger als 35 Gew.-% liegen.
Bevorzugt werden Styrolanteile zwischen 5% und 30%, da ein niedrigerer Styrolanteil die
Klebemasse anschmiegsamer macht.
Insbesondere die gezielte Abmischung von Di-Block- und Tri-Blockcopolymeren ist
vorteilhaft, wobei ein Anteil an Di-Blockcopolymeren von kleiner 80 Gew.-% bevorzugt
wird.
In einer vorteilhaften Ausführung weist die Heißschmelzklebemasse die nachfolgend
angegebene Zusammensetzung auf:
10 Gew.-% bis 90 Gew.-% Blockcopolymere,
5 Gew.-% bis 80 Gew.-% Klebrigmacher wie Öle, Wachse, Harze und/oder deren Mischungen, bevorzugt Mischungen aus Harzen und Ölen,
weniger als 60 Gew.-% Weichmacher,
weniger als 15 Gew.-% Additive,
weniger als 5 Gew.-% Stabilisatoren.
5 Gew.-% bis 80 Gew.-% Klebrigmacher wie Öle, Wachse, Harze und/oder deren Mischungen, bevorzugt Mischungen aus Harzen und Ölen,
weniger als 60 Gew.-% Weichmacher,
weniger als 15 Gew.-% Additive,
weniger als 5 Gew.-% Stabilisatoren.
Die als Klebigmacher dienenden aliphatischen oder aromatischen Öle, Wachse und
Harze sind bevorzugt Kohlenwasserstofföle, -wachse und -harze, wobei sich die Öle, wie
Paraffinkohlenwasserstofföle, oder die Wachse, wie Paraffinkohlenwasserstoffwachse,
durch ihre Konsistenz günstig auf die Hautverklebung auswirken. Als Weichmacher
finden mittel- oder langkettige Fettsäuren und/oder deren Ester Verwendung. Diese
Zusätze dienen dabei der Einstellung der Klebeeigenschaften und der Stabilität.
Gegebenenfalls kommen weitere Stabilisatoren und andere Hilfsstoffe zum Einsatz.
Ein Füllen der Klebemasse mit mineralischen oder organischen Füllstoffen, Fasern,
Mikrohohl- oder -vollkugeln ist möglich.
Die Selbstklebemasse weist einen Erweichungspunkt auf oberhalb von 70°C, bevorzugt
80°C bis 140°C.
Die Heißschmelzselbstklebemassen sind vorzugsweise so eingestellt, daß sie bei einer
Frequenz von 0,1 rad/s eine dynamisch-komplexe Glasübergangstemperatur von
weniger als 5°C, bevorzugt von -3°C bis -30°C, ganz besonders bevorzugt von -9°C
bis -25°C, aufweisen.
Insbesondere an medizinische Trägermaterialien werden hohe Anforderungen bezüglich
der Klebeeigenschaften gestellt. Für eine ideale Anwendung sollte die
Heißschmelzklebemasse eine hohe Anfaßklebrigkeit besitzen. Die funktionsangepaßte
Klebkraft auf der Haut und auf der Trägerrückseite sollte vorhanden sein. Weiterhin ist,
damit es zu keinem Verrutschen kommt, eine hohe Scherfestigkeit der
Heißschmelzklebemasse notwendig.
Durch die gezielte Absenkung der Glasübergangstemperatur der Klebemasse infolge der
Auswahl der Klebrigmacher, der Weichmacher sowie der Polymermolekülgröße und der
Molekularverteilung der Einsatzkomponenten wird die notwendige funktionsgerechte
Verklebung mit der Haut und der Trägerrückseite erreicht.
Die hohe Scherfestigkeit der hier eingesetzten Klebemasse wird durch die hohe
Kohäsivität des Blockcopolymeren erreicht. Die gute Anfaßklebrigkeit ergibt sich durch
die eingesetzte Palette an Klebrigmachern und Weichmachern.
Die Produkteigenschaften wie Anfaßklebrigkeit, Glasübergangstemperatur und
Scherstabilität lassen sich mit Hilfe einer dynamisch-mechanischen Frequenzmessung
gut quantifizieren. Hierbei wird ein schubspannungsgesteuertes Rheometer verwendet.
Die Ergebnisse dieser Meßmethode geben Auskunft über die physikalischen
Eigenschaften eines Stoffes durch die Berücksichtigung des viskoelastischen Anteils.
Hierbei wird bei einer vorgegebenen Temperatur die Selbstklebemasse zwischen zwei
planparallelen Platten mit variablen Frequenzen und geringer Verformung (linear
viskoelastischer Bereich) in Schwingungen versetzt. Über eine Aufnahmesteuerung wird
computerunterstützt der Quotient (Q = tan δ) zwischen dem Verlustmodul (G'' viskoser
Anteil) und dem Speichermodul (G' elastischer Anteil) ermittelt.
Q =tan δ=G''/G'
Für das subjektive Empfinden der Anfaßklebrigkeit (Tack) wird eine hohe Frequenz
gewählt sowie für die Scherfestigkeit eine niedrige Frequenz.
Eine hoher Zahlenwert bedeutet eine bessere Anfaßklebrigkeit und eine schlechtere
Scherstabilität.
Die Glasübergangstemperatur ist die Temperatur, bei der amorphe oder teilkristalline
Polymere vom flüssigen oder gummielastischen Zustand in den hartelastischen oder
glasigen Zustand übergehen oder umgekehrt (Römpp Chemie-Lexikon, 9. Aufl., Band 2,
Seite 1587, Georg Thieme Verlag Stuttgart - New York, 1990). Er entspricht dem
Maximum der Temperaturfunktion bei vorgegebener Frequenz.
Besonders für medizinische Anwendungen ist ein relativ niedriger Glasübergangspunkt
notwendig.
Bevorzugt werden erfindungsgemäß Selbstklebemassen, bei denen das Verhältnis des
viskosen Anteils zum elastischen Anteil bei einer Frequenz von 100 rad/s bei 25°C
größer 0,7 ist, oder Selbstklebemassen, bei denen das Verhältnis des viskosen Anteils
zum elastischen Anteil bei einer Frequenz von 0,1 rad/s bei 25°C kleiner 0,4 ist,
bevorzugt zwischen 0,35 und 0,02, ganz besonders bevorzugt zwischen 0,3 und 0,1.
Vorteilhaft insbesondere für die Verwendung bei medizinischen Produkten ist weiterhin,
wenn die Klebemasse partiell auf dem Trägermaterial aufgetragen ist, beispielsweise
durch Rasterdruck, Siebdruck, Thermoflexodruck oder Tiefdruck, denn im Vollstrich
klebend ausgerüstete Trägermaterialien können unter ungünstigen Voraussetzungen bei
der Applikation mechanische Hautirritationen hervorrufen und sind in der Regel nicht luft- und
wasserdampfdurchlässig.
Bevorzugt wird der Auftrag in Form von polygeometrischen Kalotten und ganz besonders
von solchen Kalotten, bei denen das Verhältnis Durchmesser zu Höhe kleiner 5 : 1 ist.
Weiterhin ist auch der Aufdruck anderer Formen und Muster auf dem Trägermaterial
möglich, so beispielsweise ein Druckbild in Form alphanumerischer
Zeichenkombinationen oder Muster wie Gitter, Streifen und Zickzacklinien.
Die Klebemasse kann gleichmäßig auf dem Trägermaterial verteilt sein, sie kann aber
auch funktionsgerecht für das Produkt über die Fläche unterschiedlich stark oder dicht
aufgetragen sein.
Das Prinzip des Thermosiebdrucks besteht in der Verwendung einer rotierenden
beheizten, nahtlosen, trommelförmigen perforierten Rundschablone, die über eine Düse
mit der bevorzugten Heißschmelzselbstklebemasse beschickt wird. Eine speziell
geformte Düsenlippe (Rund- oder Vierkantrakel) preßt die über einen Kanal eingespeiste
Heißschmelzklebemasse durch die Perforation der Schablonenwand auf die
vorbeigeführte Trägerbahn. Diese wird mit einer Geschwindigkeit, die der
Umgangsgeschwindigkeit der rotierenden Siebtrommel entspricht, mittels einer
Gegendruckwalze gegen den Außenmantel der beheizten Siebtrommel geführt.
Die Ausbildung der kleinen Klebstoffkalotten geschieht dabei nach folgendem
Mechanismus:
Der Düsenrakeldruck fördert die Heißschmelzklebemasse durch die Siebperforation an das Trägermaterial. Die Größe der ausgebildeten Kalotten wird durch den Durchmesser des Siebloches vorgegeben. Entsprechend der Transportgeschwindigkeit der Trägerbahn (Rotationsgeschwindigkeit der Siebtrommel) wird das Sieb vom Träger abgehoben. Bedingt durch die hohe Adhäsion der Klebemasse und die innere Kohäsion des Hotmelts wird von der auf dem Träger bereits haftenden Basis der Kalotten der in den Löchern begrenzte Vorrat an Heißschmelzklebemasse konturenscharf abgezogen beziehungsweise durch den Rakeldruck auf den Träger gefördert.
Der Düsenrakeldruck fördert die Heißschmelzklebemasse durch die Siebperforation an das Trägermaterial. Die Größe der ausgebildeten Kalotten wird durch den Durchmesser des Siebloches vorgegeben. Entsprechend der Transportgeschwindigkeit der Trägerbahn (Rotationsgeschwindigkeit der Siebtrommel) wird das Sieb vom Träger abgehoben. Bedingt durch die hohe Adhäsion der Klebemasse und die innere Kohäsion des Hotmelts wird von der auf dem Träger bereits haftenden Basis der Kalotten der in den Löchern begrenzte Vorrat an Heißschmelzklebemasse konturenscharf abgezogen beziehungsweise durch den Rakeldruck auf den Träger gefördert.
Nach Beendigung dieses Transportes formt sich, abhängig von der Rheologie der
Heißschmelzklebemasse, über der vorgegebenen Basisfläche die mehr oder weniger
stark gekrümmte Oberfläche der Kalotte. Das Verhältnis Höhe zur Basis der Kalotte
hängt vom Verhältnis Lochdurchmesser zur Wandstärke der Siebtrommel und den
physikalischen Eigenschaften (Fließverhalten, Oberflächenspannung und
Benetzungswinkel auf dem Trägermaterial) der Selbstklebemasse ab.
Bei der Siebschablone im Thermosiebdruck kann das Steg/Loch-Verhältnis kleiner 3 : 1
sein, bevorzugt kleiner oder gleich 1 : 1, insbesondere gleich 1 : 3.
Der beschriebene Bildungsmechanismus der Kalotten erfordert bevorzugt saugfähige
oder zumindest von Heißschmelzklebemasse benetzbare Trägermaterialien.
Nichtbenetzende Trägeroberflächen müssen durch chemische oder physikalische
Verfahren vorbehandelt werden. Dies kann durch zusätzliche Maßnahmen wie zum
Beispiel Coronaentladung oder Beschichtung mit die Benetzung verbessernden Stoffen
geschehen.
Mit dem aufgezeigten Druckverfahren kann die Größe und Form der Kalotten definiert
festgelegt werden. Die für die Anwendung relevanten Klebkraftwerte, die die Qualität der
erzeugten Produkte bestimmen, liegen bei sachgerechter Beschichtung in sehr engen
Toleranzen. Der Basisdurchmesser der Kalotten kann von 10 µm bis 5000 µm gewählt
werden, die Höhe der Kalotten von 20 µm bis ca. 2000 µm, bevorzugt 50 µm bis 1000
µm, wobei der Bereich kleiner Durchmesser für glatte Träger, der mit größerem
Durchmesser und größerer Kalottenhöhe für rauhe oder stark porige Trägermaterialien
vorgesehen ist.
Die Positionierung der Kalotten auf dem Träger wird durch die in weiten Grenzen
variierbare Geometrie des Auftragswerkes, zum Beispiel Gravur- oder Siebgeometrie,
definiert festgelegt. Mit Hilfe der aufgezeigten Parameter kann über einstellbare Größen
das gewünschte Eigenschaftsprofil der Beschichtung, abgestimmt auf die verschiedenen
Trägermaterialien und Anwendungen, sehr genau eingestellt werden.
Das Trägermaterial wird bevorzugt mit einer Geschwindigkeit von größer 2 m/min,
bevorzugt 20 bis 200 m/min, beschichtet, wobei die Beschichtungstemperatur größer als
die Erweichungstemperatur zu wählen ist.
Die Selbstklebemasse kann mit einem Flächengewicht von größer 15 g/m2, bevorzugt
zwischen 70 g/m2 und 300 g/m2, ganz besonders bevorzugt zwischen 90 g/m2 und 160
g/m2, auf dem Trägermaterial aufgetragen sein.
Der prozentuale Anteil, der mit der Selbstklebemasse beschichteten Fläche sollte
mindestens 20% betragen und kann bis zu ungefähr 95% reichen, für spezielle
Produkte bevorzugt 40% bis 60% sowie 70% bis 95%. Dieses kann gegebenenfalls
durch Mehrfachapplikation erreicht werden, wobei gegebenenfalls auch
Selbstklebemassen mit unterschiedlichen Eigenschaften eingesetzt werden können.
Die Kombination der bevorzugten Heißschmelzklebemasse und der bevorzugten
partiellen Beschichtung sichert auf der einen Seite eine sichere Verklebung des
medizinischen Produktes auf der Haut, auf der anderen Seite sind zumindest visuell
erkennbare allergische oder mechanische Hautirritationen ausgeschlossen, auch bei
einer Anwendung, die sich über mehrere Tage erstreckt.
Die Epilation entsprechender Körperregionen und der Massetransfer auf die Haut sind
aufgrund der hohen Kohäsivität des Klebers vernachlässigbar, weil der Kleber nicht an
Haut und Haar verankert, vielmehr ist die Verankerung der Klebemasse auf dem
Trägermaterial mit bis zu 12 N/cm (Probenbreite) für medizinische Anwendungen gut.
Durch die ausgeformten Sollbruchstellen in der Beschichtung werden Hautlagen beim
Ablösen nicht mehr mit- oder gegeneinander verschoben. Das Nichtverschieben der
Hautlagen und die geringere Epilation führen zu einem bisher nicht gekannten Grad der
Schmerzfreiheit bei solchen stark klebenden Systemen. Weiter unterstützt die
individuelle biomechanische Klebkraftsteuerung, welche eine nachweisliche Absenkung
der Klebkraft dieser Pflaster aufweist, die Ablösbarkeit. Das applizierte Trägermaterial
zeigt gute propriorezeptive Wirkungen.
Je nach Trägermaterial und dessen Temperaturempfindlichkeit kann die
Heißschmelzklebemasse direkt aufgetragen sein oder zuerst auf einen Hilfsträger
aufgebracht und dann auf den endgültigen Träger transferiert werden.
Auch ein nachträgliches Kalandern des beschichteten Produktes und/oder eine Vorbe
handlung des Trägers, wie Coronabestrahlung, zur besseren Verankerung der
Klebeschicht kann vorteilhaft sein.
Weiterhin kann eine Behandlung der Heißschmelzklebemasse mit einer
Elektronenstrahl-Nachvernetzung oder einer UV-Bestrahlung zu einer Verbesserung der
gewünschten Eigenschaften führen.
In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform werden die Selbstklebemassen
geschäumt, bevor sie auf das Trägermaterial aufgetragen werden.
Die Selbstklebemassen werden dabei bevorzugt mit inerten Gasen wie Stickstoff,
Kohlendioxid, Edelgasen, Kohlenwasserstoffen oder Luft oder deren Gemischen
geschäumt. In manchen Fällen hat sich ein Aufschäumen zusätzlich durch thermische
Zersetzung gasentwickelnder Substanzen wie Azo-, Carbonat- und Hydrazid-
Verbindungen als geeignet erwiesen.
Der Schäumungsgrad, d. h. der Gasanteil, sollte mindestens etwa 5 Vol.-% betragen und
kann bis zu etwa 85 Vol.-% reichen. In der Praxis haben sich Werte von 10 Vol.-% bis 75
Vol.-%, bevorzugt 50 Vol.-%, gut bewährt. Wird bei relativ hohen Temperaturen von
ungefähr 100°C und vergleichsweise hohem Innendruck gearbeitet, entstehen sehr
offenporige Klebstoffschaumschichten, die besonders gut luft- und
wasserdampfdurchlässig sind.
Die vorteilhaften Eigenschaften der geschäumten Selbstklebebeschichtungen wie
geringer Klebstoffverbrauch, hohe Anfaßklebrigkeit und gute Anschmiegsamkeit auch an
unebenen Flächen durch die Elastizität und Plastizität sowie der Initialtack lassen ganz
besonders sich auf dem Gebiet der medizinischen Produkte optimal nutzen.
Durch den Einsatz von atmungsaktiven Beschichtungen in Verbindung mit elastischen
ebenfalls atmungsaktiven Trägermaterialien ergibt sich ein vom Anwender subjektiv
angenehmer empfundener Tragekomfort.
Ein besonders geeignetes Verfahren zur Herstellung der geschäumten
Selbstklebemasse arbeitet nach dem Schaum-Mix-System. Hierbei wird die
thermoplastische Selbstklebemasse unter hohem Druck bei einer Temperatur über dem
Erweichungspunkt (ungefähr 120°C) mit den vorgesehenen Gasen wie zum Beispiel
Stickstoff, Luft oder Kohlendioxid in unterschiedlichen Volumenanteilen (etwa 10 Vol.-%
bis 80 Vol.-%) in einem Stator/Rotorsystem umgesetzt.
Während der Gasvordruck größer 100 bar ist, betragen die Mischdrucke
Gas/Thermoplast im System 40 bis 100 bar, bevorzugt 40 bis 70 bar. Der so hergestellte
Haftklebeschaum kann anschließend über eine Leitung in das Auftragswerk gelangen.
Bei dem Auftragswerk finden handelsübliche Düsen, Extruder- oder Kammersysteme
Verwendung.
Durch die Schäumung der Selbstklebemasse und die dadurch entstandenen offenen
Poren in der Masse sind bei Verwendung eines an sich porösen Trägers die mit der
Klebemasse beschichteten Produkte gut wasserdampf- und luftdurchlässig. Die
benötigte Klebemassenmenge wird erheblich reduziert ohne Beeinträchtigung der
Klebeeigenschaften. Die Klebemassen weisen eine überraschend hohe Anfaßklebrigkeit
(tack) auf, da pro Gramm Masse mehr Volumen und damit Klebeoberfläche zum
Benetzen des zu beklebenden Untergrundes zur Verfügung steht und die Plastizität der
Klebemassen durch die Schaumstruktur erhöht ist. Auch die Verankerung auf dem
Trägermaterial wird dadurch verbessert. Außerdem verleiht die geschäumte
Klebebeschichtung, wie bereits oben erwähnt, den Produkten ein weiches und
anschmiegsames Anfühlen.
Durch das Schäumen wird zudem die Viskosität der Klebemassen in der Regel gesenkt.
Hierdurch wird die Schmelzenergie erniedrigt, und es können auch thermoinstabile
Trägermaterialien direkt beschichtet werden.
Das mit der Klebemasse beschichtete Trägermaterial kann eine Luftdurchlässigkeit von
größer 1 cm3/(cm2.s), bevorzugt größer 15 cm3/(cm2.s), ganz besonders bevorzugt
größer 70 cm3/(cm2.s), aufweisen, des weiteren eine Wasserdampfdurchlässigkeit von
größer 500 g/(m2.24 h), bevorzugt größer 1000 g/(m2.24 h), ganz besonders bevorzugt
größer 2000 g/(m2.24 h).
Darüber hinaus kann das Trägermaterial auch mit weiteren Ausrüstungen oder
Behandlungen versehen sein. Dazu zählen zum Beispiel Corona-, Flamm- oder
Plasmavorbehandlungen, um die Verankerung der Selbstklebemasse auf dem Basisvlies
zu erhöhen. Auch das Kalandern des Trägermaterials oder des noch nicht mit
Selbsthaftkleber ausgerüsteten Vlieses zum Zwecke der weiteren Verfestigung
beziehungsweise der Verbesserung der Verankerung des Selbsthaftklebers ist eine
vorteilhafte Behandlung.
Weiterhin kann das Trägermaterial auf der Seite, die der mit Selbstklebemasse
beschichteten Seite gegenüberliegt, mit einer wasserabweisenden Schicht oder
Imprägnierung ausgerüstet sein, die eine schnelle Durchnässung bei Kontakt mit Wasser
oder Schweiß verhindert. Neben den bekannten Imprägnierungen kann dies auch durch
das Aufnähen einer Folie, vorteilhafterweise einer wasserdampfdurchlässigen Folie,
direkt beim Verfestigen des Vlieses durch Nähfäden erfolgen.
Das Trägermaterial kann darüber hinaus mit einer die Klebkraft der Selbstklebemasse
vermindernden Releaseschicht oder -imprägnierung und/oder Lackierung ausgerüstet
sein. Auch hierbei kann neben den bekannten Releasematerialien eine Folie,
vorteilhafterweise eine wasserdampfdurchlässige Folie, direkt beim Verfestigen des
Vlieses aufgenäht werden.
Vorteilhaft hat sich auch das Laminieren des Vliesträgers mit zumindest einer
zusätzlichen Schicht aus Schäumen oder Folien herausgestellt, da sich hierdurch eine
Kombination von Eigenschaften besonderer Art ergibt. Ein Schaum hat eine wesentlich
höhere Dämpfungseigenschaft auf als ein nicht laminierter Träger. Folien können zum
Beispiel zum Versiegeln der Oberfläche verwendet werden.
Schließlich kann das Trägermaterial nach dem Beschichtungsvorgang mit einem
klebstoffabweisenden Trägermaterial, wie silikonisiertes Papier, eingedeckt oder mit
einer Wundauflage oder einer Polsterung versehen werden.
Des weiteren kann das Trägermaterial mit metallischen Substanzen bedampft werden.
Besonders vorteilhaft ist, daß das Trägermaterial sterilisierbar, bevorzugt γ-(gamma)
sterilisierbar, ist. So sind besonders geeignet für eine nachträgliche Sterilisation
Heißschmelzklebemassen auf Blockcopolymerbasis, welche keine Doppelbindungen
enthalten. Dieses gilt ins besondere für Styrol-Butylen-Ethylen-Styrol-
Blockcopolymerisate oder Styrol-Butylen-Styrol-Blockcopolymerisate. Es treten hierbei
keine für die Anwendung signifikanten Änderungen in den Klebeeigenschaften auf.
Das erfindungsgemäße Trägermaterial weist eine Klebkraft auf der Trägerrückseite von
mindestens 0,5 N/cm auf, besonders eine Klebkraft zwischen 2,5 N/cm und 5 N/cm. Auf
anderen Untergründen können höhere Klebkräfte erreicht werden.
Die hervorragenden Eigenschaften des erfindungsgemäßen, selbstklebend
ausgerüsteten Trägermaterials legen die Verwendung für medizinische Produkte,
insbesondere Pflaster, medizinische Fixierungen, Wundabdeckungen, orthopädische
oder phlebologische Bandagen und Binden nahe.
Vorteilhaft zeigte sich, daß ein so klebend beschichtetes, verstärktes Trägermaterial
beim Durchnässen, wie es zum Beispiel bei wassersportlichen Aktivitäten unvermeidlich
ist, eine gegenüber den handelsüblichen Trägermaterialien verbesserte Stabilität innehat.
Die relative Zunahme der Höchstzugkraft-Dehnung erfindungsgemäßer selbstklebend
ausgerüsteter Trägermaterialien ist nach dem Durchnässen nur halb so groß wie bei
handelsüblichen selbstklebend ausgerüsteten Trägermaterialien.
Hierdurch werden die erfindungsgemäßen Trägermaterialien, die ja somit im
wesentlichen unelastisch sind, für spezielle medizinische Zwecke nutzbar, und weiter
können Trägermaterialien, deren Einsatz bisher an mangelnder Festigkeit und/oder zu
hoher Dehnung gescheitert ist, eingesetzt werden.
Bevorzugt können Trägermaterialien auf Basis von Gewebe, Gewirke, Vliese oder
Verbundprodukte verwendet werden, sofern sie ansonsten die Anforderungen an den
medizinischen Einsatz erfüllen.
Im folgenden sei beispielhaft ein bevorzugtes Trägermaterial beschrieben, ohne damit
die Erfindung unnötig einschränken zu wollen.
Als Trägermaterial wurde ein Vliesstoff auf Basis von Viskose verwendet. Der Vliesstoff
wurde mit einem elastischen Polyamidfaden übernäht, wobei die Nähfadenzahl 22/cm
Probenbreite betrug. Die Wasseraufnahme des Polyamidfadens betrug 0,3%. Das
Trägermaterial wurde kalandert und imprägniert.
Das so hergestellte Trägermaterial wies in Längsrichtung eine Höchstzugkraft von 20
N/cm und eine Höchstzugkraft-Dehnung von 60% auf. Das Flächengewicht betrug 100
g/cm2. Ein vollständiges Durchnässen war bei dem Trägermaterial aufgrund der Auswahl
der Verstärkungsmaterialien nicht möglich
Das Trägermaterial wies eine Luftdurchlässigkeit von mehr als 100 cm3/cm2.s) und Wasserdampfdurchlässigkeit von größer 2500 g/(m2.24 h) auf und ließ sich von Hand in Querrichtung und Längsrichtung ein- und durchreißen.
Das Trägermaterial wies eine Luftdurchlässigkeit von mehr als 100 cm3/cm2.s) und Wasserdampfdurchlässigkeit von größer 2500 g/(m2.24 h) auf und ließ sich von Hand in Querrichtung und Längsrichtung ein- und durchreißen.
Insgesamt ließ sich das Trägermaterial im durchnäßten Zustand weniger stark dehnen
als vergleichbare Träger, welche nur aus Baumwolle bestanden.
Die Heißschmelzklebemasse wurde im Thermosiebdruck auf den Träger appliziert.
Die Heißschmelzklebemasse setzte sich wie folgt zusammen:
- - ein A-B/A-B-A Blockcopolymer, welches aus harten und weichen Segmenten besteht, mit einem Verhältnis der A-B-A zur A-B von 2 : 1 und einem Styrolgehalt im Polymer von 13 Mol.-%; der Anteil an der Klebemasse beträgt 40 Gew.-% (Kraton G),
- - ein Paraffinkohlenwasserstoffwachs mit einem Anteil an der Klebmasse von 52 Gew.-%,
- - Kohlenwasserstoffharze mit einem Anteil von 7,5 Gew.-% (Super Resin HC 140),
- - ein Alterungsschutzmittel mit einem Anteil von weniger als 0,5 Gew.-% (Irganox).
Die eingesetzten Komponenten wurden in einem Thermomischer bei 185°C
homogenisiert.
Die Glasübergang betrug nach oben genannter Methode -9°C.
Die direkte Beschichtung erfolgte mit 50 m/min bei einer Temperatur von 120°C. Das
Trägermaterial wurde mit 120 g/m2 partiell beschichtet, wobei eine 14 Meshsieb-
Schablone mit einer Siebstärke von 300 µm verwendet wurde.
Die nach diesem Verfahren hergestellte Binde zeigte ein reversibles Ablösen von der
Haut sowie eine gute Luft- und Wasserdampfdurchlässigkeit. Aufgrund der hohen
Scherstabilität des Schmelzhaftklebers wurde eine ausreichend Stabilisierung und eine
gute propriorezeptive Wirkung festgestellt. Es wurden keine Hautirritationen und eine
vernachlässigbar geringe Epilation nach dem Abnehmen der Binde beobachtet.
Claims (25)
1. Verwendung eines mittels Nähfäden übernähten Vlieses als Trägermaterial für
medizinische Zwecke, dadurch gekennzeichnet, daß die Höchstzugkraft des
Trägermaterials weniger als 30 N/cm beträgt und das Trägermaterial zumindest
einseitig mit einer Selbstklebemasse partiell oder vollflächig beschichtet ist.
2. Verwendung eines Vlieses als Trägermaterial für medizinische Zwecke, dadurch
gekennzeichnet, daß das Vlies durch die Bildung von Nähten, die von Maschen aus
den Fasern des Vlieses gebildet werden, verstärkt ist, wobei die Anzahl der Nähte auf
dem Vlies mindestens 3/cm beträgt, daß die Höchstzugkraft des Trägermaterials
weniger als 30 N/cm beträgt und daß das Trägermaterial zumindest einseitig mit einer
Selbstklebemasse partiell oder vollflächig beschichtet ist.
3. Trägermaterial für medizinische Zwecke nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Nähfäden eine Feuchtigkeitsaufnahme von weniger als 30% aufweisen,
bevorzugt weniger als 20%.
4. Trägermaterial für medizinische Zwecke nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Anzahl der Nähte auf dem Vlies mindestens 3/cm, bevorzugt 5 bis 50/cm,
beträgt.
5. Trägermaterial für medizinische Zwecke nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Vliese Längsnähte aufweisen.
6. Trägermaterial für medizinische Zwecke nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß das Trägermaterial eine Dehnung von weniger als 500%,
bevorzugt 50% bis 280%, bei einer Belastung von 5 N/cm aufweist.
7. Trägermaterial für medizinische Zwecke nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß bei einer Dehnung des Trägermaterials von 20% bis 70% eine
Kompressionskraft von 0,2 N/cm bis 10 N/cm erzeugt wird.
8. Trägermaterial für medizinische Zwecke nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß das Trägermaterial ein Flächengewicht von weniger als 350
g/m2, bevorzugt 10 bis 180 g/m2, aufweist.
9. Trägermaterial für medizinische Zwecke nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß das Trägermaterial von Hand senkrecht zur Orientierung der
Nähte und/oder in Richtung der Nähte reißbar ist.
10. Trägermaterial für medizinische Zwecke nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die zur Bildung des Vlieses eingesetzten Fasern ein
Wasserrückhaltevermögen aufweisen von mehr als 0,5%, bevorzugt zwischen 2 bis
70%, besonders bevorzugt zwischen 3 und 50%.
11. Trägermaterial für medizinische Zwecke nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß das Trägermaterial mit einem Faden oder mehreren Fäden aus
Monofil, Multifil, Stapelfasergarn oder Spinnfasergarn und/oder mit orientierten
hochfesten Fasern verstärkt ist, wobei die Fäden und/oder Fasern insbesondere eine
Festigkeit von mindestens 40 cN/tex aufweisen.
12. Trägermaterial für medizinische Zwecke nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Selbstklebemasse eine
dynamisch-komplexe Glasübergangstemperatur bei einer Frequenz von 0,1 rad/s von
weniger als 5°C, bevorzugt von -3°C bis -30°C, besonders bevorzugt von -9°C bis
-25°C, aufweist.
13. Trägermaterial für medizinische Zwecke nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Selbstklebemasse eine
Heißschmelzklebemasse ist.
14. Trägermaterial für medizinische Zwecke nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Heißschmelzklebemasse auf Blockcopolymerbasis aufgebaut ist, insbesondere A-B- oder
A-B-A-Blockcopolymere oder deren Mischungen, wobei Phase A vornehmlich
Polystyrol oder dessen Derivate und Phase B Ethylen, Propylen, Butylen, Butadien,
Isopren oder deren Mischungen, hierbei besonders bevorzugt Ethylen und Butylen
oder deren Mischungen, sind.
15. Trägermaterial für medizinische Zwecke nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Heißschmelzklebemasse besteht aus
- - 10 Gew.-% bis 90 Gew.-% Blockcopolymeren,
- - 5 Gew.-% bis 80 Gew.-% Klebrigmachern wie Ölen, Wachsen, Harzen und deren Mischungen, bevorzugt Mischungen aus Harzen und Ölen,
- - weniger als 60 Gew.-% Weichmachern,
- - weniger als 15 Gew.-% Additiven
- - weniger als 5 Gew.-% Stabilisatoren.
16. Trägermaterial für medizinische Zwecke nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Heißschmelzklebemasse durch Rasterdruck, Thermosiebdruck oder Tiefdruck
aufgebracht ist.
17. Trägermaterial für medizinische Zwecke nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Heißschmelzklebemasse in Form von polygeometrischen Kalotten auf das
Trägermaterial gebracht wird.
18. Trägermaterial für medizinische Zwecke nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Heißschmelzklebemasse mit einem Flächengewicht von größer 15 g/m2, bevorzugt
zwischen 70 g/m2 und 300 g/m2, ganz besonders bevorzugt zwischen 90 g/m2 und 160
g/m2, auf dem Trägermaterial beschichtet ist.
19. Trägermaterial für medizinische Zwecke nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Heißschmelzklebemasse geschäumt ist.
20. Trägermaterial für medizinische Zwecke nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das beschichtete
Trägermaterial aufweist eine Luftdurchlässigkeit von größer 1 cm3/(cm2.s), bevorzugt
größer 15 cm3(cm2.s), ganz besonders bevorzugt größer 70 cm3(cm2.s), und/oder
eine Wasserdampfdurchlässigkeit von größer 500 g/(m2.24 h), bevorzugt größer 1000
g/(m2.24 h), ganz besonders bevorzugt größer 2000 g/(m2.24 h).
21. Trägermaterial für medizinische Zwecke nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägermaterial auf der
Seite, die der mit der Selbstklebemasse beschichteten Seite gegenüberliegt, mit einer
wasserabweisenden Schicht, Imprägnierung, Releaseschicht und/oder Lackierung
ausgerüstet ist.
22. Trägermaterial für medizinische Zwecke nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß auf das Trägermaterial
zumindest eine zusätzliche Schicht aus Folie, Schäumen oder Vliesen aufgebracht ist.
23. Trägermaterial für medizinische Zwecke nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das beschichtete
Trägermaterial nach der Applikation der Selbstklebemasse eingedeckt oder mit einer
Wundauflage oder Polsterung versehen wird.
24. Trägermaterial für medizinische Zwecke nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägermaterial mit
metallischen Substanzen bedampft worden ist.
25. Trägermaterial für medizinische Zwecke nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das beschichtete
Trägermaterial sterilisierbar, bevorzugt γ (gamma)-sterilisierbar, ist.
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| DE19819442A DE19819442A1 (de) | 1998-04-30 | 1998-04-30 | Trägermaterial für medizinische Zwecke |
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