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DE19818992A1 - Steckverbinder mit Montageplatte - Google Patents

Steckverbinder mit Montageplatte

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DE19818992A1
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Hosiden Corp
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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft einen Steckverbinder mit einer Gewindelöcher aufweisenden metallischen Montageplatte zur Montage des Steckverbinders, beispielsweise an einem Chassis, der einen Verriegelungsmechanismus besitzt.
In den Fig. 4A, 4B und 4C ist der Aufbau eines herkömmlichen Steckverbinders 32 dieser Art, hier in der Form einer Buchse, gezeigt. Der Steckverbinder 32 umfaßt einen blockartigen Körper 11 aus einem isolierenden Harzmaterial, der in seiner Vorderfläche mit einer tiefen ring­ förmigen Nut 12 versehen ist. Der Körper 11 weist einen Umfangsflansch 13 mit seitlich vom linken und vom rechten Rand seiner Vorderfläche abstehenden Flanschteilen 13 auf. An einander bezüglich der ringförmigen Nut 12 diametral gegenüberliegenden Stellen weisen diese Flansch­ teile 13 Montagelöcher 14 bzw. 15 auf. In der oberen Umfangswand der ringförmigen Nut 12 ist eine Schlitzöffnung 16 ausgebildet, die sich von der Rückseite des Flansches 13 nach hinten erstreckt und zur Oberseite des Körpers 11 geöffnet ist. Die Schlitzöffnung 16 dient der Aufnah­ me einer Rastnase 35, eines Steckerverbindergegenstücks (Fig. 6), um dieses nach Einstecken in den zuvor beschriebenen Steckverbinder zu verriegeln. Der vordere Endabschnitt der Schlitz­ öffnung 16 ist an der Vorderfläche des Körpers 11 nach innen verjüngt, wie bei 17 angedeutet. In einem zylindrischen Abschnitt 18, den die ringförmige Nut 12 umgibt, ist dem verjüngten Abschnitt 17 gegenüberliegend eine sich durch den Körper 11 erstreckende Nut 19 ausgebildet.
In dem zylindrischen Abschnitt 18 sind mehrere Kontaktaufnahmelöcher 21 ausgebildet, in denen jeweils ein Ende eines L-förmigen Buchsenkontakts 22 gehalten ist. Das jeweilige andere Ende der Buchsenkontakte 22 erstreckt sich nach unten und ragt aus dem Boden des Körpers 11 durch eine Basis 23 aus isolierendem Harzmaterial an dessen Unterseite heraus und bildet einen Kontakt 22a. An der Basis 23 ist ein Massekontaktstück 24 befestigt, das elastisch durch eine Öffnung 25 im Boden des Körpers 11 in die ringförmige Nut 12 hineinragt.
Wie in den Fig. 5A, 5B und 5C gezeigt weist eine metallische Montageplatte 26 einen Basisabschnitt 27 auf, der auf der Oberseite des Körpers 11 ruht, sowie zwei Arme 28, die sich von den beiden Enden des Basisabschnitts 27 nach vorn erstrecken und dann nach unten gebogen sind. Die Arme 28 sind jeweils mit einem durchgehenden Gewindeloch 29 versehen sowie mit einem Ansatz 31, der von ihrer Innenfläche jeweils absteht. Am unteren Ende verengen sich die Arme 28 jeweils zu einem Endabschnitt 28a.
Das Zusammenfügen von Montageplatte 26 und Körper 11 erfolgt in der Weise, daß die Montageplatte 26 von oben auf den Körper 11 aufgesteckt wird derart, daß die Arme 28 an der Rückseite des Flansches 13 an dessen rechter bzw. linker Seite anliegen. Als Folge davon werden die Gewindelöcher 29 der Arme 28 mit den vor ihnen liegenden Montagelöchern 14 bzw. 15 ausgerichtet. Die Vorsprünge 31 werden an die Außenseite des Körpers 11 angepreßt, und die unteren Endabschnitte 28a der Arme 28 werden zwischen dem Körper 11 und der Basis 23 gehalten.
Wenn solch eine Montageplatte 26 vorgesehen ist, kann der Steckverbinder dadurch leicht, beispielsweise an einem Chassis, montiert werden, daß Schrauben in die Gewindelöcher 29 eingeschraubt werden, während die Vorderfläche des Körpers 11 im Eingriff mit der Innenfläche des Chassis gehalten wird.
Fig. 6 ist eine schematische Darstellung eines Steckverbindergegenstücks 33, bei dem es sich im dargestellten Fall um einen Stecker handelt. Obwohl nicht dargestellt, ist der Stecker 33 mit mehreren Stiftkontakten innerhalb einer zylindrischen Abdeckung oder Hülse 34 aus Metall sowie einem Positionierungsvorsprung innerhalb des vorderen Endabschnitts der Hülse 34 zum Eingriff mit der Nut 19 der Buchse 32 versehen. Wie oben erwähnt, ragt die Rastnase 35 elastisch über die Umfangsfläche der Hülse 34 heraus, um mit der Schlitzöffnung 16 der Buchse 32 in Verriegelungseingriff zu treten.
Wenn der Stecker 33 in die Buchse 32 eingesteckt wird, wird die Hülse 34 in der ringförmigen Nut 12 aufgenommen, während zugleich die Stiftkontakte in die Kontaktaufnahmelöcher 21 eintreten. Die Stiftkontakte kommen in Kontakt mit den Buchsenkontakten 22, während die Hülse 34 das Massekontaktstück 24 berührt, wodurch die elektrischen Verbindungen zwischen dem Stecker 33 und der Buchse 32 hergestellt werden. Die Rastnase 35 des Steckers 33 wird zunächst durch den schrägen Abschnitt 17 der zugehörigen Fläche der Buchse 32 in deren Körper 11 hineingeführt und ragt dann aus der Schlitzöffnung 16 heraus nach außen, so daß das hintere Ende der Rastnase 35 mit der Rückseite des Flansches 13 in Eingriff kommt und dadurch den Stecker 33 in der Buchse 32 verriegelt.
Der Flansch 13 ist an der Eingriffsstelle mit der Rastnase 35 durch eine Metallplatte 36 ver­ stärkt, um den Flansch 13 vor einer Beschädigung zu schützen, die durch übermäßige Spannung auftreten könnte, wenn der Stecker 33 gewaltsam aus dem Eingriff mit der Buchse 32 gelöst wird. Die Verstärkungsplatte 36 ist gemäß Darstellung in Fig. 7 mit zwei Wölbungen versehen und wird in eine Nut 39 gepreßt, die an der Oberseite des Körpers 11 mittels zweier Vorsprünge 38 gebildet wird, die sich relativ zur Schlitzöffnung 16 und dem Flansch 13 gegenüberliegen.
Der auf diese Weise mittels der Rastnase 35 an der Buchse 32 verriegelte Stecker 33 kann durch einfaches Drücken eines Druckknopfes 41 des Steckers 33 entriegelt werden. Durch Drücken des Druckknopfes 41 wird die Rastnase 35 in die Hülse 34 zurückgezogen, so daß der Stecker 33 aus der Buchse 32 herausgezogen werden kann.
Ein Nachteil des oben beispielhaft als Buchse beschriebenen Steckverbinders 32 besteht darin, daß beispielsweise bei der Montage an einem Chassis die Montageplatte 26 relativ zum Körper 11 beweglich ist, was die Befestigung mit Hilfe von Schrauben schwierig macht.
Während die Endabschnitte 28a beider Arme 28 zwischen dem Körper 11 und der Basis 23 ergriffen werden, sind keine anderen Verbindungsmittel als die Vorsprünge 31 vorhanden, die gegen den Körper 11 gedrückt werden. Dies bietet keine starre Verbindung zwischen der Montageplatte 26 und dem Körper 11. Wenn das Festschrauben beispielsweise am linken Montageloch 14 auf der linken Seite in Fig. 4A beginnt, wird die Festschraubkraft auf die Montageplatte 26 im Uhrzeigersinn ausgeübt, wodurch diese verschwenkt wird. Dadurch gelangt das Gewindeloch 29 der Montageplatte 26 auf der rechten Seite außer Ausrichtung mit dem Montageloch 15 des Körpers 11, was die Befestigung auf der rechten Seite erschwert.
Weiterhin ist die Montageplatte 26 an ihrem Basisabschnitt 27 nicht an dem Körper 11 fixiert, so daß die Montageplatte 26, wenn eine Kraft in Richtung des Pfeils in Fig. 4B beim Festschrauben ausgeübt wird, um die zwischen dem Körper 11 und der Basis 23 ergriffenen unteren Enden nach hinten fällt oder sich verschwenkt. Dies erschwert ebenfalls den Vorgang des Festschrau­ bens.
Auf der anderen Seite erfordert das Formen des Körpers 11 die Verwendung einer gleitenden Form bzw. eines gleitenden Gesenkteils zur Ausbildung der Nut 39, in welche die Verstärkungs­ platte 36 im Preßsitz eingebracht wird. Dies führt zum Problem eines komplexen Form- oder Gesenkaufbaus.
Zusätzlich ist das Zusammenfügen des herkömmlichen Steckverbinders mühsam, da es das Anbringen der Montageplatte 26 sowie der Verstärkungsplatte 36 an dem Körper 11 beinhaltet.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen Steckverbinder mit einer Montageplatte zu schaffen, bei dem unter Vermeidung der oben beschriebenen Nachteile des Standes der Technik die Anzahl von Einzelteilen verringert ist, die Herstellungskosten gesenkt werden können und der leicht beispielsweise an einem Chassis festgeschraubt werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen Steckverbinder gemäß Patentanspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sowie die mit der Erfindung erzielten Vorteile werden nach­ folgend anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1A eine Vorderansicht eines Steckverbinders gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung,
Fig. 1B eine Seitenansicht des Steckverbinders,
Fig. 1C eine Schnittansicht des Steckverbinders,
Fig. 2A eine Draufsicht auf eine Montageplatte in Fig. 1,
Fig. 2B die Vorderansicht der Montageplatte,
Fig. 2C die Seitenansicht der Montageplatte,
Fig. 3A eine Draufsicht auf den Körper des Steckverbinders von Fig. 1,
Fig. 3B eine Schnittansicht des Körpers,
Fig. 3C eine Vorderansicht des Körpers,
Fig. 3D eine Seitenansicht des Körpers,
Fig. 3E eine Rückansicht des Körpers,
Fig. 4A eine Vorderansicht eines herkömmlichen Steckverbinders mit Montageplatte,
Fig. 4B eine Seitenansicht des herkömmlichen Steckverbinders,
Fig. 4C eine Schnittansicht des herkömmlichen Steckverbinders,
Fig. 5A eine Draufsicht auf die Montageplatte des Steckverbinders von Fig. 4,
Fig. 5B eine Vorderansicht der Montageplatte,
Fig. 5C eine Seitenansicht der Montageplatte,
Fig. 6 eine schematische Ansicht eines zu dem Steckverbinder von Fig. 4 passenden Steckers und
Fig. 7 eine perspektivische Ansicht zur Erläuterung der Befestigung einer Verstärkungsplatte.
Die Fig. 1A, 1B und 1C zeigen ein Ausführungsbeispiel eines Steckverbinders gemäß der vorliegenden Erfindung. Soweit Teile in diesen Figuren solchen in den Fig. 4A, 4B und 4C sowie Fig. 5A, Fig. 5B und Fig. 5C entsprechen, sind sie mit denselben Bezugszahlen versehen und werden nicht noch einmal im einzelnen beschrieben.
Wie beim Stand der Technik von Fig. 4 ist in dem Körper 11 des Steckverbinders eine Schlitzöff­ nung 16 ausgebildet, die mit der Ringnut 12 in Verbindung steht, zur Oberseite des Körpers 11 geöffnet ist und sich vom Flansch 13 nach hinten erstreckt. Im dargestellten Beispiel setzt sich eine metallische Montageplatte 51 aus einem Basisabschnitt 27, zwei Armen 28 und einem quadratischen zungenartigen Einpreßteil 53 zusammen, der vom mittleren Teil des Basisab­ schnitts 27 in gleicher Richtung wie die Arme 28 absteht. Die Arme 28 sind je mit einem Gewindeloch 29 versehen, die hinter den Montagelöchern 14 bzw. 15 des Körpers 11 liegen. In dem Einpreßteil 53 ist ein quadratisches Verriegelungsloch 52 ausgebildet, das in der Schlitzöff­ nung 16 liegt, die in der oberen Umfangswand der Ringnut 12 des Körpers 11 ausgebildet ist.
An beiden Seitenkanten des Einpreßteils 53 ist jeweils eine vorspringende Rastnase 54 ausgebil­ det, die einander bezüglich des Lochs 52 gegenüberliegen. Beim dargestellten Beispiel sind die engen Endabschnitte 28a beider Arme 28 gemäß Darstellung in Fig. 2C nach hinten abgebogen.
An der Oberseite des in den Fig. 3A bis 3E gezeigten Körpers 11 des Steckverbinders ist eine Schulter 55 ausgebildet, die sich über die Schlitzöffnung 16 erstreckt. Die sich von der Schulter 55 nach vorn erstreckende Oberseite des Körpers 11 fluchtet mit der Oberseite des Flansches 13. In der Schulter 55 ist eine Einpreßnut 56 ausgebildet, die sich über die Schlitzöffnung 16 und vor dieser zur Rückseite des sich nach innen verjüngenden Abschnitts 17 erstreckt, welcher in der Vorderfläche des Körpers 11 ausgebildet ist.
Die Montageplatte 51 wird dadurch an dem Körper 11 montiert, daß der Einpreßteil 53 von hinten in die Einpreßnut 56 eingepreßt wird, wodurch das Verriegelungsloch 52 hinter dem sich verjüngenden Abschnitt 17 angeordnet wird, wie in Fig. 1C gezeigt, während die beiden Arme 28 hinter dem rechten bzw. dem linken Randabschnitt des Flansches 13 angeordnet werden, wie in Fig. 1B gezeigt. Dann wird die Basis 23 an dem Körper 11 angebracht, wobei die Endabschnit­ te 28a der beiden Arme 28 zwischen dem Körper 11 und der Basis 23 ergriffen werden.
Bei dem insgesamt mit 57 bezeichneten Steckverbinder der Fig. 1A, 1B und 1C ragt die Rastnase 35 des Steckers 33 (siehe Fig. 6) durch das Verriegelungsloch 52 in dem Einpreßteil 53 heraus, wobei die Rückseite der Rastnase 35 mit der Innenwand des Lochs 52 nahe dessen vorderem Ende im Eingriff steht, wodurch der Stecker 33 verriegelt wird.
Selbst wenn auf den Stecker 33 eine große Kraft ausgeübt wird, um ihn aus dem Steckverbinder 57 herauszuziehen, wird keine Kraft auf den Flansch 13 ausgeübt. Das heißt, der Einpreßteil 53 entspricht der Verstärkungsplatte 36 des herkömmlichen Steckverbinders 32, der in Fig. 4C gezeigt ist.
Wie voranstehend beschrieben, wird gemäß der vorliegenden Erfindung die Montageplatte 51 fest an dem Körper 11 des Steckverbinders fixiert, indem der Einpreßteil 53 in die Nut 56 eingepreßt und dort gehalten wird, welche parallel zur Oberseite des Körpers 11 ausgebildet ist, während die Endabschnitte 28a der beiden Arme 28 fest zwischen dem Körper 11 und der Basis 23 ergriffen werden. Wenn der Steckverbinder 57 gemäß der vorliegenden Erfindung beispiels­ weise an einem Chassis befestigt wird, dreht sich die Montageplatte 51 beim Festziehen der Schrauben nicht relativ zum Körper 11, weshalb das Festschrauben ohne Probleme und leicht vorgenommen werden kann.
Da die Montageplatte 51 das Verriegelungsloch 52 aufweist, das zugleich die Wirkung der herkömmlichen Verstärkungsplatte übernimmt, kann die Anzahl der Einzelteile und die Anzahl von Montageschritten gegenüber dem Bisherigen verringert werden, wodurch die Kosten zur Herstellung des Steckverbinders entsprechend reduziert werden.
Da übrigens die Zunge bzw. der Einpreßteil 53 der Montageplatte 51 von der Rückseite des Körpers 11 her in die Nut 56 eingepreßt wird, ist keine Gleitform zur Ausbildung der Nut 56 erforderlich, so daß der Form- oder Gesenkaufbau für den Körper 11 vereinfacht wird. Auch dies trägt zur Verringerung der Herstellungskosten bei.

Claims (5)

1. Steckverbinder, umfassend:
einen Körper (11) aus isolierendem Material, der einen Umfangsflansch (13) mit vom rechten und vom linken Seitenrand der Vorderfläche seitlich abstehenden Flanschteilen aufweist, und in dessen Vorderfläche eine Ringnut (12) ausgebildet ist, in deren oberer Umfangswand sich eine Schlitzöffnung (16) befindet, die sich an der Rückseite des Flansches (13) zur Oberseite des Körpers öffnet, wobei an relativ zur Ringnut (12) einander diametral gegenüberliegenden Stellen in den Flanschteilen jeweils ein Montageloch (14, 15) ausgebildet ist,
mehrere in einem von der Ringnut (12) gebildeten säulenartigen Abschnitt (18) aufge­ nommene und festgehaltene Kontakte (22),
eine aus Isoliermaterial bestehende Basis (23), die an der Unterseite des Körpers (11) an der Rückseite des Flansches (13) befestigt ist, und
eine metallische Montageplatte (51) mit zwei von entgegengesetzten Enden eines Basisabschnitts (27) nach vorn abstehenden und dann nach unten gebogenen Armen (28), die je von einem Gewindeloch (29) durchsetzt werden, welches hinter einem jeweiligen Montageloch (14, 15) liegend mit diesem ausgerichtet ist,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Montageplatte (51) einen Einpreßabschnitt (53) aufweist, der vom mittleren Abschnitt ihres Basisabschnitts (27) nach vorn vorsteht und von einem Verriegelungsloch (52) durchsetzt wird, welches in der Schlitzöffnung (16) liegt,
der Einpreßabschnitt (53) von hinter der Rückseite des Körpers (11) her in eine Einpreß­ nut (56) eingepreßt ist und dort gehalten wird, welche im Körper (11) mit der Schlitzöffnung (16) in Verbindung stehend ausgebildet ist, und
die Endabschnitte (28a) der Arme (28) fest zwischen dem Körper (11) und der Basis (23) ergriffen sind.
2. Steckverbinder nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Einpreßabschnitt (53) von seinen beiden Seitenkanten abstehende Nasen (54) zum verriegelnden Eingriff mit der Einpreßnut aufweist.
3. Steckverbinder nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß in der oberen Umfangswand der Ringnut (12) ein schräg verlaufender Abschnitt (17) zur Führung einer Rastnase (35) eines zugehörigen Steckverbindergegenstücks (33) ausgebildet ist, wobei sich die Spitze des Einpreßabschnitts (53) zur Rückseite dieses Abschnitts (17) erstreckt.
4. Steckverbinder nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Körper (11) eine Schulter (55) aufweist, die an der Rückseite des Flansches (33) ausgebildet ist und sich von der Oberseite des Körpers (11) zur Schlitzöffnung (16) nach unten erstreckt, wobei sich die Einpreßnut (56) vor der Schulter erstreckt.
5. Steckverbinder nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Arme (28) jeweils einen Eingriffsvorsprung (28a) aufweisen, der sich von gegenüberliegenden inneren Seitenkanten ihrer unteren Endabschnitte nach hinten erstreckt, wobei die Eingriffsvorsprünge von der Basis (23) fest gegen den Körper (11) gehalten werden.
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