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DE19817900A1 - Betätigungsvorrichtung für einen Schalter - Google Patents

Betätigungsvorrichtung für einen Schalter

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DE19817900A1 DE1998117900 DE19817900A DE19817900A1 DE 19817900 A1 DE19817900 A1 DE 19817900A1 DE 1998117900 DE1998117900 DE 1998117900 DE 19817900 A DE19817900 A DE 19817900A DE 19817900 A1 DE19817900 A1 DE 19817900A1
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Abstract

Damit durch das Betätigungsglied 8 eines elektrischen Schalters 7, der mittels einer Druckkraft 9 betätigbar ist, keine unerwünschte oder auch nur versehentliche Schalterbetätigung vorgenommen werden kann, ist er mit einer speziellen Betätigungsvorrichtung ausgestattet. Dabei befindet sich der elektrische Schalter in einem Gehäuse 1, und diese Betätigungsvorrichtung 10 ist auf das Gehäuse aufgesetzt. Über einen Gehäusedurchbruch 20 steht sie mit dem elektrischen Schalter in mechanischer Wirkverbindung. DOLLAR A Die Betätigungsvorrichtung 10 besitzt ein Betätigungsorgan 11, welches nicht niedergedrückt, sondern nur angehoben werden kann. Die Anhebe-Schwenkbewegung des Betätigungsorgans 11 wird über einen zweiarmigen Umlenkhebel 12 auf das Betätigungsglied 8 des elektrischen Schalters 7 übertragen, so daß dieser trotz der aufgegebenen Zugkraft ohne Abänderung betätigt werden kann, weil der Umlenkhebel gewissermaßen die Zugkraft in eine Druckkraft umwandelt.

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Betätigungsvorrichtung für einen Schalter, des sen Schaltmechanismus mittels einer Druckkraft betätigbar ist, die beim Schalten auf einen Stössel, eine schwenkbare Taste oder dergleichen Betätigungsglied des Schaltmechanismus einwirkt. Bevorzugterweise handelt es sich dabei um einen elektrischen Schalter und hiervor wird im folgenden vorwiegend auch die Rede sein, ohne daß dies einschränkend verstanden werden darf. Desweiteren kann der Schalter ein "EIN"-Schalter, ein "AUS"-Schalter oder ein Umschalter sein. Wesentlich ist nur, daß der Schaltvorgang über eine Druckbewegung eingeleitet wird, die auf den Stössel oder ein anderes, auf eine Druckkraft hin verstellbares Betätigungsglied des Schaltmechanismus einwirkt. Zum besseren Verständnis wird deshalb nachfolgend bevorzugt von einem Stössel gesprochen, wobei auch dies nicht als Einschränkung verstanden werden darf.
Wenn ein elektrischer Schalter so montiert ist, daß sein Stössel nach oben zeigt, so erfolgt das Schalten mittels einer nach unten gerichteten Druckkraft. Sofern es sich bspw. um einen EIN-Schalter handelt, wird der Stromkreis in welchem dieser Schalter liegt, beim Niederdrücken der Stössels bzw. bei der Aufgabe der Druckkraft geschlossen. Es sind nun Anwendungsfälle bekannt, wo das versehentliche Drücken des Stössels und damit auch das unerwünschte Schließen des Stromkreises nicht ausgeschlossen werden kann. Entsprechendes gilt, wenn es sich bei dem elektrischen Schalter um einen Umschalter oder einen AUS-Schalter handelt. Der Einfachheit halber wird nachfolgend insoweit in bevorzugter Weise von einem EIN-Schalter gesprochen, ohne daß auch dies einschränkend gemeint ist.
Ein solcher Anwendungsfall ist bspw. in einem Kraftfahrzeug gegeben, wo z. B. an der Armlehne, einer Mittelkonsole oder dergleichen ein derartiger Schalter, insbesondere aber eine ganze Schaltgruppe montiert sein kann, die dazu dient, Fenster an den Türen einzeln öffnen und schließen zu können. Dabei ist dann das Betätigungsglied in der Regel kein Stössel, sondern ein schwenkbarer Hebel in Form einer Betätigungstaste. Dies ist für die vorliegende Erfindung jedoch nebensächlich, vielmehr kommt es wie gesagt nur darauf an, daß der Schaltvorgang über eine Druckkraft bewirkt wird, welche auf den Schaltmechanismus des Schalters im Sinne der gewünschten Verstellung des letzteren einwirkt.
Es liegt nunmehr die Aufgabe vor, eine Betätigungsvorrichtung für einen durch Druckkraft betätigbaren Schalter zu schaffen, die ein versehentliches bzw. unerwünschtes Betätigen dieses Schalters verhindert, trotzdem aber das Schalten ohne Änderungen am Schalter gestattet.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, daß die Betätigungsvorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 die Merkmale des kennzeichnenden Teils dieses Anspruchs aufweist.
Mit Hilfe dieser Betätigungsvorrichtung ist es nunmehr möglich, ohne Abänderung des Schalters diesen nicht mehr über eine Druckkraft, sondern über eine entgegengerichtete Zugkraft zu betätigen, d. h. wenn die normale Betätigungskraft des Schalters nach unten gerichtet ist, so wird dieser Schalter mit angebauter Betätigungsvorrichtung nun durch eine nach oben gerichtete Zugkraft umgeschaltet um genau den gleichen Schaltvorgang bspw. das Schließen eines Stromkreises zu erreichen. Im genannten Anwendungsfalle, d. h. beim Einbau wenigstens eines solchen Schalters an einer Armlehne oder einer Konsole eines Kraftfahrzeugs kann es nun bspw. beim versehentlichen Armauflegen, beim Ablegen irgendeines Gegenstandes oder bei sonstiger Unachtsamkeit nicht mehr vorkommen, daß bspw. ein Fenster, der Kofferraumdeckel oder eine andere Einrichtung des Kraftfahrzeugs geöffnet wird. Das versehentliche Aufgeben einer Zugkraft mit einer nach oben gegen das Dach des Fahrzeugs gerichtete Kraft ist äußerst unwahrscheinlich, weswegen diese Betätigungsvorrichtung einen optimalen Schutz gegen Fehlbedienung bietet.
Weitere Ausgestaltungen, Wirkungsweisen und Vorteile ergeben sich aus den Unteransprüchen sowie der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels. Hierbei stellen dar:
Fig. 1 Einen Vertikalschnitt durch ein den elektrischen Schalter aufnehmendes und die erfindungsgemäße Betätigungsvorrichtung tragendes Gehäuse der Betätigungsvorrichtung;
Fig. 2 einen Schnitt gemäß zur Linie II-II der Fig. 1, wobei einige Teile dieser Figur bspw. das Betätigungsorgan der Betätigungsvorrichtung weggelassen sind;
Fig. 3 eine Draufsicht auf Fig. 2 in verkleinertem Maßstab;
Fig. 4 ein Detail aus Fig. 3;
Fig. 5 einen Schnitt gemäß zur Linie V-V der Fig. 4;
Fig. 6 eine Ansicht in Pfeilrichtung A der Fig. 4;
Fig. 7 ein weiteres Einzelteil in der Darstellung gemäß Fig. 3, in vergrößertem Maßstab;
Fig. 8 eine Ansicht in Richtung des Pfeils B der Fig. 7;
Fig. 9 eine Ansicht in Pfeilrichtung C der Fig. 7;
Fig. 10 ein weiteres Einzelteil aus der Draufsicht gemäß Fig. 3, in vergrößertem Maßstab;
Fig. 11 eine Ansicht eines Teils der Fig. 10 in Pfeilrichtung D;
Fig. 12 eine Ansicht in Pfeilrichtung E der Fig. 10;
Fig. 13 einen Schnitt durch den äußeren kappenartigen Teil des Betätigungsorgans gemäß der Linie XIII- XIII der Fig. 1; und
Fig. 14 einen dementsprechenden Schnitt gemäß der Linie XIV-XIV der Fig. 1.
Ein Gehäuse 1 ist an seinem in Gebrauchslage unteren Ende mittels einer Grundplatte 2 verschließbar, die mit Hilfe von Rastgliedern 3 abnehmbar gehalten ist, welche Verrastdurchbrüche 4 des Gehäuseteils 5 von innen nach außen durchsetzen. Die Grundplatte 2 trägt eine Leiterplatte 6 auf welcher unter anderem ein elektrischer Schalter 7 montiert ist. Es besitzt einen an sich bekannten und hier nicht näher interessierenden Schaltmechanismus. Dieser kann mittels eines schematisch gezeichneten Betätigungsglieds 8 betätigt werden, wobei bespw. ein elektrischer Stromkreis geschlossen wird, in welchem dieser elektrische Schalter 7 liegt. Das Betätigen des elektrischen Schalters 7 erfolgt mittels einer in Pfeilrichtung wirkenden Druckkraft 9 (Fig. 1).
Diese Druckkraft wird jedoch nicht unmittelbar auf den elektrischen Schalter 7 aufgegeben, sondern mittelbar über die erfindungsgemäße Betätigungsvorrichtung 10. Wesentliche Elemente dieser Betätigungsvorrichtung 10 sind ein Betätigungsorgan 11 und ein damit gekuppelter Umlenkhebel 12. Das Betätigungsorgan 11 besteht seinerseits aus zwei Teilen, nämlich einer äußeren kappartigen Betätigungstaste 13 und dem inneren Teil 14, welches sich vollständig im Innern des äußeren Teils bzw. der kappartige Betätigungstaste 13 befindet und mit diesem wie nachstehend noch näher beschrieben wird verrastend verbunden ist. Wichtig ist hierbei, daß das Betätigungsorgan 11 eine nach der Seite hin vorstehende Handhabe 15 aufweist, die von einem Finger einer Hand untergriffen werden kann. Auf diese Weise ist es möglich, eine Zugkraft in Pfeilrichtung 16 auf das Betätigungsorgan 11 aufzugeben, die dessen Drehung im Sinne des Pfeils 17 um eine geometrische Achse 18 bewirkt. Um letztere ist die Einheit 13, 14 des Betätigungsorgans 11 am Gehäuseteil 19 des Gehäuses 1 gelagert. Das Gehäuseteil 19 ist in einen Durchbruch 20 des abgebrochen dargestellten Gehäuseteils 5 von oben her eingesprengt.
Weil das Betätigungsorgan 11 bzw. dessen inneres Teil 14 mit dem ersten Hebelarm 21 des Umlenkhebels 12 gekuppelt ist, bewirkt ein Hochziehen der Handhabe 15 bzw. eine Verschwenkung des Betätigungsorgans 11 um die geometrische Achse 18 eine im gleichen Sinne bewirkende, nämlich in Richtung des Pfeils 22 gerichtete Drehbewegung des Umlenkhebels 12. Wie die Bezeichnung sagt, erfolgt mit Hilfe des Umlenkhebels 12 eine Bewegungsumkehr, weil dessen zweiter Hebelarm 24 bei einer Krafteinleitung in Pfeilrichtung 16 nach unten schwenkt und dabei auf das Betätigungsglied 8 des elektrischen Schalters 7 drückt. Aus dem Vorstehenden wird deutlich, daß ein Niederdrücken des Betätigungsorgans 11 am elektrischen Schalter nichts bewirkt, sondern letzterer nur ganz gezielt durch Hochschwenken und Untergreifen der Handhabe 11 betätigt werden kann. Insofern handelt es sich bei der erfindungsgemäßen Betätigungsvorrichtung um eine Sicherheitseinrichtung. In Fig. 1 ist die Normalstellung des Betätigungsorgans 11 im Vertikalschnitt, also schraffiert gezeichnet. Mit einer durchgezogenen Linie ist die hochgeschwenkte Stellung des Betätigungsorgans zu sehen. Hieraus ergibt sich auch der Betätigungsweg bzw. Betätigungs-Schwenkwinkel.
Je nach Ausbildung der erfindungsgemäßen Betätigungsvorrichtung kann man erreichen, daß bspw. das Betätigungsorgan 11 nach dem Hochschwenken in der oberen Schwenkstellung verbleibt und damit ständig das Betätigungsglied 8 des elektrischen Schalters niederdrückt oder daß man das Hochschwenken auch in zwei genau vorgegebenen Teilschritten durchführt, was leicht durch entsprechende Verrastung möglich gemacht werden kann. Statt dessen kann man, wie beim Ausführungsbeispiel vorgesehen, die Ausgestaltung auch so wählen, daß nach dem Wegfall der Kraft in Pfeilrichtung 16 das Betätigungsorgan 11 der Betätigungsvorrichtung 10 wieder zurückschwenkt, insbesondere durch Federkraft angetrieben.
Das innere Teil 14 des Betätigungsorgans 11 ist an seinem in Fig. 11 linken, lagerfernen Ende mit einer Rastnase 25 ausgestattet, welche gemäß Fig. 1 eine Gegenraste 26 des äußeren Teils 13 von oben her übergreift. Selbstverständlich findet die Verrastung im Inneren des Betätigungsorgans 11 und damit unsichtbar sowie gut gesichert statt. Eine zweite Verrastung findet gemäß den nachstehenden Ausführungen im Bereich der Lagerachse bzw. geometrischen Achse 18 statt. Die Schwenkachse des Betätigungsorgans 11 wird durch zwei nach entgegengesetzten Seiten vorstehende Lagerzapfen 26 des Gehäuseteils 19 (Fig. 6) gebildet, die von innen her in jeweils eine Lagerbohrung 28 bzw. 29 des inneren Teils 14 des Betätigungsorgans 11 eingreifen. Sie werden federelastisch eingesprengt und sind aus diesem Grunde an ihrem oberen Ende mit einer Fase 30 ausgestattet (Fig. 6). Am inneren Teil 14 sind dem gleichen Zwecke dienend innen Fasen 31 angebracht.
Wie sich insbesondere aus den Fig. 11 und 12 ergibt, sind konzentrisch zu den Lagerbohrungen 28 bzw. 29 zwei nach entgegengesetzten Seiten nach außen vor stehende Halbschalen 32 und 33 am inneren Teil 14 des Betätigungsorgans 11 angeformt. Es handelt sich dabei um Verrastelemente, die von innen nach außen in Rastaufnahmen 34, 35 gleichen Querschnitt eingreifen, wobei sich diese Rastaufnahmen an den parallelen Wandflächen 36 bzw. 37 der kappartigen Betätigungstaste 13 des Betätigungsorgans 11 befinden (Fig. 13, 14).
Beispielsweise aus Fig. 12 ergibt sich, daß das innere Teil 14 des Betätigungsorgans 11 im Lagerbereich die Form eines U-förmigen Bügels 38 aufweist, an dessen Bügelschenkel nicht nur die Lagerbohrungen 28, 29 sondern auch die nach außen vorstehenden Verrastelemente 32, 33 in Form von Halbschalen angebracht bzw. angeformt sind. Dieser U-förmige Bügel 38 übergreift von oben und außen her das Gehäuse 1 bzw. genauer gesagt das Gehäuseteil 19 der Betätigungsvorrichtung 10.
Wie sich besonders deutlich aus Fig. 1 ergibt, weist das innere Teil 14 des Betätigungsorgans 11 an seinem im Gebrauch freien Ende den quer zur geometrischen Schwenkachse 18 vorstehenden Mitnehmer 39 auf (Fig. 11), der in einen fensterartigen Durchbruch 40 (Fig. 8) eingreift und dadurch die Mitnahme gewährleistet sowie gleichzeitig auch die notwendigen Relativbewegungen ermöglicht.
Der Umlenkhebel 12 hat gemäß bspw. Fig. 7 eine im wesentlichen rahmenartige Gestalt-. An seine längeren Rahmenschenkeln 43 und 44 sind nach außen vorstehende Lageraugen 41 und 42 angeformt, die gemäß Fig. 7 je eine in der Art einer Sackbohrung ausgeführte Lagerbohrung 45 bzw. 46 aufweisen. In jede der beiden Lagerbohrungen greift ein Lagerzapfen 47 bzw. 48 des Gehäuseteils 19 ein, deren Achsen die geometrische Achse 23 festlegen (Fig. 4) und die gegeneinander weisen. Die Lagerzapfen 47 und 48 sind an ihrer unteren Hälfte als Schräge 49 ausgebildet, um die Montage des Umlenkhebels 12 zu erleichtern. Im übrigen erkennt man in Fig. 5 zwei der vier nach unter vorstehenden Verrastzungen 50 die zur Erleichterung der Montage gleichfalls an ihrem unteren Ende angeschrägt sind, so daß sie widerhakenartig den nach unten ragenden Rand des Durchbruchs 20 des Gehäuseteils 5 untergreifen (Fig. 1).
Gemäß Fig. 4 und 5 sind am dortigen linken Ende des Gehäuseteils 19 zwei einander gegenüberliegende, nach innen vorstehende Ansätze 52, 53 angeformt. An ihnen sind geneigt verlaufende Anlageflächen 54 ausgebildet, wodurch sich ihr gegenseitiger Abstand, in Richtung des Pfeils 55 gesehen, von unten nach oben hin verengt.
Der Fig. 2 entnimmt man, daß in eine rohrförmige Aufnahme 56 unterhalb des fensterartigen Durchbruchs 40 des Umlenkhebels 12 ein Federelement 57 eingeschoben ist. Es besteht aus einer Schraubendruckfeder 58 und zwei auf die Federenden aufgeschobenen Kappen 59 und 60, vorzugsweise aus Stahl. Gemäß Fig. 2 ist leicht einzusehen, daß mit einem Hochschwenken des Betätigungsorgans 11 der Betätigungsvorrichtung 10 über die geneigt verlaufenden Anlageflächen 54 die beiden Kappen 59 und 60 gegeneinander gedrückt werden, was zu einem Spannen bzw. einem weiteren Spannen der Schraubendruckfeder 58 führt. Wenn am oberen Ende keine Verrastung vorgesehen ist, so kehrt das Betätigungsorgan 11 allein aufgrund dieses Federelements 57 in seine Ausgangsstellung zurück, sobald dessen Handhabe 11 freigegeben worden ist.
Gemäß beispielsweise Fig. 8 ist am freien Ende des beim Ausführungsbeispiel kürzeren zweiten Hebelarms 24 des Umlenkhebels 12 ein gewölbtes Druckglied 61 angeformt, welches durch den dortigen Querschenkel des Rahmens gebildet wird.
Fig. 1 entnimmt man, daß im Innern des Betätigungsorgans 11 Platz für eine oder zwei Dioden oder dergleichen Leuchtelemente ist und außerdem kann aufgrund großzügig gewählter Toleranzen das Gehäuseteil 19 gegenüber dem Gehäuseteil 5 im Sinne des Doppelpfeils 62 geringfügig verschoben werden. Desweiteren wird ausdrücklich noch angemerkt, daß zwar beim Ausführungsbeispiel der Umlenkhebel 12 im eigentlichen Sinne ein zweiarmiger Hebel ist, dass aber genau so gut ein scheibenförmiges, konzentrisch oder exzentrisch gelagertes Element dessen Aufgabe übernehmen kann. Der in den Fig. 8 und 9 dargestellten Variante wird aber grundsätzlich der Vorzug gegeben.

Claims (18)

1. Betätigungsvorrichtung für einen Schalter, dessen Schaltmechanismus mittels einer Druckkraft (9) betätigbar ist, die beim Schalten auf einen Stössel, eine schwenkbare Taste oder dergleichen Betätigungsglied (8) des Schaltmechanismus einwirkt, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungsvorrichtung (10) ein drehbar (17) an einem Gehäuse (1), einer Wand oder dergleichen gelagertes Betätigungsorgan (11) aufweist, das mit einem ersten Hebelarm (21) eines zweiarmigen Umlenkhebels (12) gekuppelt oder beim drehen kuppelbar ist und dessen zweiter Hebelarm (24) beim drehen die Druckkraft (9) auf das Betätigungsglied (8) des Schalters (7) ausübt.
2. Betätigungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Betätigungsorgan (11) der Betätigungsvorrichtung (10) aus wenigstens zwei Teilen besteht, wobei der äußere Teil eine kappenartige Betätigungstaste (13) mit einer Handhabe (18) zum Hochschwenken (16) ist, die den anderen, inneren Teil (14) zumindest weitgehend umschließt, der mit dem ersten Hebelarm (21) des Umlenkhebels (12) gekuppelt ist.
3. Betätigungsvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der innere Teil (14) des Betätigungsorgans (11) einen Reflektor der Betätigungsvorrichtung (10) bildet.
4. Betätigungsvorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der innere Teil (14) des Betätigungsorgans (11) verschwenkbar am Gehäuse (1) oder dergleichen der Betätigungsvorrichtung (10) gelagert ist und die beiden Teile (13, 14) rastend gekuppelt sind.
5. Betätigungsvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das innere Teil (14) des Betätigungsorgans (11) mit einer Rastnase (25) am lagerfernen Ende eine Gegenraste des äußeren Teils (13) übergreift, und dass parallel zur Dreh- bzw. Schwenkachse (26, 27) des Betätigungsorgans (11) axial vorstehende Verrastelemente (32, 33) des inneren Teils (14) mit Rastaufnahmen (34, 35) des äußeren Teils (13) federelastisch verrasten oder umgekehrt.
6. Betätigungsvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Verrastelemente des inneren Teils (14) des Betätigungsorgans (11) als Halbschalen (32, 33) ausgebildet sind, welche jeweils eine Lagerbohrung (28, 29) des inneren Teils (14) konzentrisch umgeben, und daß die Rastaufnahmen (34, 35) des äußeren Teils (13) halbkreisförmige Durchbrüche entsprechender Größe, Form und Anordnung des äußeren Teils (13) sind.
7. Betätigungsvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das innere Teil (14) des Betätigungsorgans (11) im Lagerbereich die Form eines U-förmigen Bügels (38) aufweist, der das Gehäuse (19) der Betätigungsvorrichtung (10) außen übergreift, wobei das Gehäuse (19) in diesem Bereich zwei nach entgegengesetzten Richtungen vorstehende Lagerzapfen (26, 27) aufweist, die nach dem Verrasten in jeweils eine zugeordnete Lagerbohrung (28, 29) eingreifen.
8. Betätigungsvorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das innere Teil (14) des Betätigungsorgans (11) an seinem freien Ende den quer zur Schwenkachse (18) vorstehenden Mitnehmer (39) aufweist, der in einen fensterartigen Durchbruch (40) oder dergleichen Aufnahme des ersten Hebelarms (21) des Umlenkhebels (12) eingreift.
9. Betätigungsvorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 8 dadurch gekennzeichnet, daß der Umlenkhebel (12) eine rahmenartige Gestalt ausweist und von den beiden parallelen, vorzugsweise längeren Rahmenschenkeln (43, 44) jeweils ein Lageransatz (41, 42) in Querrichtung vorsteht, in welchen jeweils ein Lagerzapfen (45, 46) des Gehäuses bzw. Gehäuseteils (19) der Betätigungsvorrichtung (10) federelastisch eingerastet ist.
10. Betätigungsvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß insbesondere am freien Ende des zweiten Hebelarms (24) des Umlenkhebels (12) ein Druckglied (61) angeordnet ist, das vorzugsweise durch einen der Rahmenquerschenkel gebildet ist.
11. Betätigungsvorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 2 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß sich der fensterartige Durchbruch (40) am freien Ende des ersten Hebelarms (21) des Umlenkhebels (12) befindet, dieser insbesondere quer gegen die Höhlung des äußeren Teils (13) des Betätigungsorgans (11) weist.
12. Betätigungsvorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß insbesondere das freie Ende des ersten Hebelarms (21) des Umlenkhebels (12) eine sich parallel zu dessen geometrischer Drehachse (23) erstreckende Aufnahme (36) für ein quer zur Hebelarmlängsachse wirksames Federelement (57) aufweist, wobei wenigstens ein freies Ende des Federelements an einer Anlagefläche (54) innen am Gehäuse (19) der Betätigungsvorrichtung (10) anliegt oder beim Verschwenken aufgleitet.
13. Betätigungsvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die oder beide Anlageflächen (54) für das bzw. beide freien Enden des Federelements (57) geneigt zur Schwenkebene verlaufen, wobei jedes freie Ende des Federelements (57) mit zunehmendem Hochschwenken (16) des Betätigungsorgans (11) der Betätigungsvorrichtung (10) verstärkt gegen die Kraft des Federelements (57) angedrückt wird, und daß die Anlageflächen (54) vorzugsweise an inneren Ansätzen (52, 53) des Gehäuseteils (19) angeordnet sind.
14. Betätigungsvorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Federelement (57) aus einer Schraubendruckfeder (58) mit auf dessen Enden aufgesetzten Kappen (59, 60) besteht.
15. Betätigungsvorrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß jedes freie Federelementende (59, 60) beim Betätigen (16) des Betätigungsorgans (11) in wenigstens einer Schwenkstellung verrastbar ist.
16. Betätigungsvorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (1) der Betätigungsvorrichtung (11) wenigstens zweiteilig ist, wobei ein erster, vorzugsweise kleinerer, im wesentlichen rohrartiger Teil (19) die gesamte Betätigungsvorrichtung (10) hält und er in einen Durchbruch (20) einer gehäuseartigen, das zweite Teil (5) darstellenden Konsole eingesetzt, insbesondere verrastend darin gehalten ist.
17. Betätigungsvorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Teil (19) des Gehäuses (1) der Betätigungsvorrichtung (10) geringfügig in Längsrichtung des Umlenkhebels (12) verschiebbar im zweiten Teil (5) gehalten ist.
18. Betätigungsvorrichtung nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß sich im Inneren des zweiten Teils (5) des Gehäuses (1) der Betätigungsvorrichtung (10) eine Leiterplatte (6) und der elektrischen Schalter (7) befinden, wobei die Leiterplatte vorzugsweise einen Gehäuseboden (2) bildet oder sie von diesem gehalten und letzterer verrastend mit dem Gehäuseteil (5) verbunden ist.
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