DE19816302C1 - Einrichtung zur Strahlentherapie von Gewebeteilen - Google Patents
Einrichtung zur Strahlentherapie von GewebeteilenInfo
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Abstract
Die Erfindung bezieht sich auf ein medizinisches Bestrahlungsgerät zur Strahlentherapie von Gewebe, vorzugsweise von krankhaften Teilen der Retina des Auges. Sie umfaßt eine Lichtquellenanordnung mit jeweils einer Lichtquelle zur Erzeugung eines Ziel- und eines Therapiestrahls. Durch ein optisches Element werden Ziel- und Therapiestrahl zu einem Strahlengang zusammengeführt. Es ist ferner eine Anordnung zum Applizieren des vereinten Ziel- und Therapiestrahls auf das zu behandelnde Gewebe vorgesehen. Das optische Element ist eine Platte mit zwei optisch wirksamen Flächen, wobei an mindestens einer dieser zwei Flächen ein Teilstrahl aus dem Therapiestrahl auskoppelbar ist. An einer dieser zwei Flächen ist zusätzlich der Zielstrahl gleichachsig in den Therapiestrahl eingekoppelt. Das optische Element ist unter einem Winkel alpha geneigt zum Therapiestrahl angeordnet. Einem jeden der ausgekoppelten Teilstrahlen ist ein Strahlungsempfänger zur Erzeugung von Steuersignalen zur Steuerung der den Therapiestrahl erzeugenden Lichtquelle zugeordnet. Diese Empfänger sind mit einer nachgeordneten, die Steuersignale verarbeitenden Steuer, Regel- oder Überwachungseinrichtung verbunden.
Description
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zur Strahlentherapie von Gewebeteilen,
insbesondere von krankhaften Teilen der Retina oder anderer Bereiche im Auge.
Zur Erzeugung von Strahlungsleistungen werden geeignete Lichtquellen, insbesondere
Laser, benutzt. Diese Strahlungsleistungen werden vor allem als Therapie- und auch als
Zielstrahlen verwendet, wobei es zur Regelung einer zu applizierenden Strahlendosis,
beispielsweise im menschlichen Auge, notwendig ist, die vom Laser abgestrahlte
Lichtleistung bzw. die Lichtmenge oder -dosis zu regeln, kalibrieren und/oder zu
überwachen. Dazu wird meist ein geringer für die Bestrahlung vernachlässigbarer Anteil
der abgegebenen Therapiestrahlung aus dem Therapiestrahlenbündel entnommen bzw.
ausgeblendet und damit ein oder mehrere Strahlungsempfänger beaufschlagt zwecks
Gewinnung von Regel- und/oder Monitorsignalen, die zur Regelung oder Steuerung, z. B.
des den Therapiestrahl erzeugenden Lasers, verwendet werden.
Zusätzlich zum Therapiestrahl wird häufig insbesondere bei ophthalmologischen Geräten
ein von einem weiteren Laser erzeugter Zielstrahl mit zum Therapiestrahl
unterschiedlicher Wellenlänge in den optischen Strahlengang des Therapiestrahls
eingekoppelt, der zur Anzielung des zu bestrahlenden Bereiches im Auge dient und eine
genaue Positionierung des Therapiestrahls ermöglicht.
Es ist allgemein bekannt, für die Ein- und/oder Auskopplung verschiedener Strahlenanteile
in einen gemeinsamen Strahlengang optische Elemente vorzusehen, welche als
Teilerwürfel mit einer teilreflektierenden Fläche im Strahlengang angeordnet sind. Solche
Teilerwürfel werden insbesondere in Interferometern zur Längenmessung zur Aufspaltung
des Strahlenganges in einen Meß- und einen Referenzstrahlengang verwendet, wie es
beispielsweise aus DD 130 172 und DD 243 755 bekannt ist.
Es ist ferner bekannt, ein Lichtbündel mittels einer Planparallelplatte in mehrere
Teillichtbündel aufzuspalten. Solche Anordnungen sind u. a. aus der US 5 640 380
bekannt.
Aus Born, Max, "Optik" - Lehrbuch der elektromagnetischen Lichttheorie -, Nachdruck der
dritten Auflage, Springer Verlag Berlin, Heidelberg, New York, Tokyo, 1985, Seite 127,
Abb. 70, ist die Aufspaltung eines Strahlenbündels an einer dicken Planparallelplatte
bekannt. Dabei wird ein paralleles Lichtbündel durch Reflexion an der Vorder- und
Hinterfläche der Planparallelplatte in zwei beabstandete parallele Teillichtbündel zerlegt,
wobei der Abstand der Teillichtbündel eine Funktion der Dicke der Planparallelplatte ist.
So ist es die Aufgabe der Erfindung ein medizinisches Bestrahlungsgerät zur
Strahlentherapie von Geweben im Auge zu schaffen, bei welchem es in einfacher Weise
und mit einfachen Mitteln ermöglicht wird, einen Zielstrahl in einen Therapiestrahl
gleichachsig einzukoppeln und aus dem Therapiestrahl mindestens einen Teilstrahl
auszukoppeln.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe bei einem medizinischen Bestrahlungsgerät gemäß
dem Oberbegriff des ersten Anspruchs mit Mitteln gelöst, welche nach der Lehre des
ersten Anspruches gestaltet sind. In den weiteren Ansprüchen sind Einzelheiten und
weitere Ausführungen der Erfindung beschrieben.
So ist es vorteilhaft, wenn die optisch wirksamen Flächen des optischen Elementes mit
einer teildurchlässigen Beschichtung derart versehen sind, daß nur ein geringer Anteil des
Therapiestrahls zur Bildung der Teilstrahlen durch Reflexion an den
beiden Flächen ausgekoppelt ist. Das optische Element selbst kann als eine
Planparallelplatte oder auch als eine Platte ausgebildet sein, deren gegenüberliegende
optisch wirksame Flächen einen Winkel einschließen. Eine Überlagerung der
ausgekoppelten Teilstrahlen oder Interferenzen zwischen den Teilstrahlen werden
dadurch vermieden, daß die Planparallelplatte eine bestimmte Dicke besitzt und damit die
auskoppelnden Flächen des optischen Elementes einen insbesondere durch den
Querschnitt der Teilstrahlen bestimmten Abstand haben. So sollte die Dicke des optischen
Elementes mindestens so groß bemessen sein, daß sich die Reflexe an den
Auskoppelflächen nicht überlappen. Bei Verwendung eines dünnen optischen Elementes
zur Strahlenauskopplung ist es, um eine getrennte Führung der Teilstrahlen zuverlässig zu
realisieren, notwendig, die auskoppelnden Flächen unter einem Winkel zueinander
anzuordnen, so daß eine divergierende Führung der aus dem Therapiestrahl
ausgekoppelten Teilstrahlen vorhanden ist und eine gegenseitige Beeinflussung
vermieden wird.
Um insbesondere Lichtverluste bei der Ein- und Auskopplung des Zielstrahls und der
Teilstrahlen zu minimieren, ist es vorteilhaft, wenn an den Strahlenein- und
Strahlenaustrittsstellen an den optisch wirksamen Flächen des optischen Elementes
Lichtein- bzw. Lichtauskopplungselemente vorgesehen sind, welche z. B. Prismen sind,
deren Lichtein- und Lichtauskoppelfläche senkrecht zu den ein- bzw. auszukoppelnden
Strahlen angeordnet sind. Zwischen den einander zugewandten Flächen des optischen
Elementes und dem entsprechenden Lichtein- und Lichtauskoppelelement ist dann eine
Schicht vorgesehen, die einen Brechungsindexsprung bewirkt. Auch kann auf der
Grenzfläche der Koppelelement/optisches Element eine teilreflektierende Schicht oder ein
kleiner Luftspalt vorgesehen sein. Diese teilreflektierenden Schichten bzw. die
verwendeten Klebe- oder Kittschichten können auch polarisierende Eigenschaften
besitzen und das Licht der Teilstrahlen polarisieren oder polarisiertes Licht unterschiedlich
stark reflektieren.
Vorteilhaft ist weiterhin, wenn die ausgekoppelten Teilstrahlen annähernd den gleichen
Querschnitt besitzen wie der Therapiestrahl.
Eine vorteilhafte Anordnung ergibt sich, wenn zur Führung des Ziel- und des
Therapiestrahls von ihren Lichtquellen zu den entsprechenden Einkoppelstellen an den
Einkoppelelementen am optischen Element Lichtleiter vorgesehen sind.
Zur Erzeugung elektrischer Steuersignale sind in den Teilstrahlen fotoelektrische
Empfänger vorgesehen, welche mit einer Steuer- oder Regeleinrichtung elektrisch
verbunden sind, durch welche die den Therapiestrahl erzeugende Lichtquelle derart
geregelt ist, daß eine gewünschte voreingestellte Strahlungsleistung weitestgehend
eingehalten bzw. nicht überschritten wird. Als fotoelektrische Empfänger sind
insbesondere Fotodioden vorgesehen, die den ganzen Querschnitt der auf sie
auftreffenden Teilstrahlen erfassen sollten, um so lokale Intensitätsschwankungen
innerhalb dieser Strahlen ausschalten zu können.
Als vorteilhaft hat es sich erwiesen, daß als Lichtquellen für den Ziel- und Therapiestrahl
Laser vorgesehen sind, wobei die Wellenlängen des von den beiden Lasern abgestrahlten
Lichtes unterschiedlich sind. Der den Zielstrahl erzeugende Laser ist wesentlich
leistungsschwächer ausgelegt als der den Therapiestrahl erzeugende Laser. Vorteilhaft
werden auch Halbleiterlaser oder auch Faserlaser zur Erzeugung des Ziel- und des
Therapiestrahls eingesetzt.
Die Erfindung soll nachstehend an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert werden,
wobei in den Figuren gleiche Bauelemente bzw. gleichwirkende Elemente mit gleichen
Bezugszeichen gekennzeichnet werden. In der zugehörigen Zeichnung zeigen
Fig. 1 stark vereinfacht anhand eines Blockbildes das medizinische Bestrahlungsgerät,
Fig. 2 ein Gerät mit Lichtleitern zur Strahlenführung,
Fig. 3 ein optisches Element mit Strahlenversatz,
Fig. 4 ein optisches Element mit Ein- und Auskoppelelementen und
Fig. 5 ein optisches Element mit einen Winkel einschließenden Reflexionsflächen.
Das stark vereinfacht in Fig. 1 als Blockbild dargestellte medizinische Bestrahlungsgerät,
z. B. ein Gerät zur Bestrahlung krankhafter Gewebe auf der Retina des Auges, umfaßt
eine Lichtquellenanordnung 1, in welcher eine einen Zielstrahl erzeugende Ziellichtquelle
2 und eine einen Therapiestrahl erzeugende Therapielichtquelle 3 vereinigt sind. Als
Lichtquellen 2 und 3 sind vorteilhaft Laser, insbesondere Laserdioden, vorgesehen. Der
Lichtquellenanordnung 1 nachgeordnet ist ein optisches Element 4, mit welchem eine
gleichachsige Vereinigung von Zielstrahl und Therapiestrahl zu einem kombinierten, über
einen vorgesehenen Applikator 5 in das zu bestrahlende Auge 6 des Patienten zu
richtenden Behandlungsstrahl vorgenommen wird. Je nach Lage der Ziel- 2 und
Therapielichtquelle 3 können auch noch zur Lenkung der entsprechenden Lichtstrahlen
strahlenumlenkende Elemente 7, beispielsweise Reflektoren, vorgesehen sein. Als
optisches Element 4 ist bei der Ausführung nach Fig. 1 eine Planparallelplatte mit zwei
ebenen, teildurchlässig verspiegelten, optisch wirksamen Flächen 4.1 und 4.2
vorgesehen, wobei an den Flächen 4.1 und 4.2 aus dem von der Therapielichtquelle 3
ausgesandten Therapiestrahl jeweils ein Teilstrahl 8 und 9 durch Reflexion ausgekoppelt
wird. Zusätzlich wird an der Fläche 4.1 von außen her der von der Ziellichtquelle 2
ausgesandte Zielstrahl 10 gleichachsig in den durch die Fläche 4.1 das Element 4
verlassenden Therapiestrahl eingekoppelt. Der kombinierte Strahl wird über den
Applikator 5 dem Auge 6 des Patienten zugeführt.
Die reflektierenden Flächen 4.1 und 4.2 sind so mit einer Beschichtung belegt, daß aus
dem einfallenden Therapiestrahl nur ein kleiner Teil (etwa 2%) des Lichtes ausgekoppelt
wird und die Teilstrahlen 8 und 9 bildet. Zusätzlich muß die Beschichtung der Fläche 4.1
so beschaffen sein, daß der Zielstrahl 10 nahezu verlustlos in den das Element 4
verlassenden Therapiestrahl 11 eingekoppelt wird. Mit einer entsprechenden
Beschichtung der Flächen 4.1 und 4.2 werden auch Lichtverluste minimiert.
In den Teilstrahlen 8 und 9 sind je ein fotoelektrischer Empfänger 12 und 13 angeordnet,
die mit einer nachgeschalteten Steuer- oder Regeleinrichtung 14 elektrisch verbunden
sind. Die Empfänger 12 und 13 erzeugen elektrische Steuersignale, die der Steuer- oder
Regeleinrichtung 14 zugeführt werden. So können z. B. die Signale von einem Empfänger
zur Steuerung der Therapielichtquelle 3 entsprechend weiterverarbeitet werden, u. a. in
dem Sinne, daß der Therapiestrahl 11, der zur Bestrahlung verwendet wird, eine
voreingestellte Leistung oder Dosis nicht überschreitet, um auch den mit der Bestrahlung
beabsichtigten Zweck zu erfüllen. Die Signale des zweiten Empfängers können u. a. zu
Monitorzwecken verwendet werden.
Bei dem in Fig. 2 dargestellten Bestrahlungsgerät, bei welchem die gleichen Bezugsziffern
für gleiche Teile wie in Fig. 1 verwendet werden, sind der Ziellichtquelle 2 und der
Therapielichtquelle 3 je ein Lichtleiter 15 und 16 nachgeschaltet und verbinden diese
Lichtquellen mit Koppelelementen 17 und 18, welche an den optisch wirksamen Flächen
4.1 und 4.2 des optischen Elementes 4 angeordnet sind. Diese Koppelelemente 17 und
18 dienen der verlustarmen Einkopplung des von den Lichtquellen 2 und 3 ausgesandten
Lichtes in das optische Element 4. Dabei dient Koppelelement 17 der Einkopplung des
Zielstrahls 10 in den Therapiestrahl 11 und das Koppelelement 18 zum einen der
Einkopplung des Lichtes der Therapielichtquelle 3 in das optische Element 4 und zum
anderen der Auskopplung des an der Fläche 4.2 reflektierten Teilstrahls 8 aus dem
optischen Element 4. Zur Auskopplung des an der Fläche 4.1 reflektierten Teilstrahls 9
aus dem optischen Element 4 ist ein Auskoppelelement 19 an der Fläche 4.2 des
optischen Elementes angeordnet. Durch die Anordnung von Koppelelementen an den Ein-
und/oder Auskoppelstellen am optischen Element 4 können auch Parallelversetzungen
insbesondere im Therapiestrahl 11, wie sie im Zusammenhang mit Fig. 3 beschrieben
werden, vermieden werden. Die Koppelelemente selbst sind Prismen, welche an den Ein-
bzw. Auskoppelstellen am optischen Element 4 beispielsweise durch Kleben oder Kitten
befestigt sind. Des weiteren ist es auch möglich, jedoch nicht in den Figuren dargestellt,
die Führung des Lichtes des Therapiestrahls 11 zwischen dem optischen Element 4 und
dem nachgeschalteten Applikator 5 über Lichtleiter vorzunehmen.
Damit die Auskopplung eines Teils des Ziel- und des Therapiestrahl in der gewünschten
Weise erfolgen kann, ist an jeder Grenzfläche "Koppelelement/optisches Element" eine
Schicht vorgesehen, die einen Brechungsindexsprung bewirkt. So können beispielsweise
teilreflektierende Schichten 4.3; 4.4 (Fig. 2 und 4) bzw. 21.3; 21.4 (Fig. 5) auf den optisch
wirksamen Flächen des optischen Elementes 4 bzw. 21 aufgebracht sein. Eine weitere
Möglichkeit, die Teilstrahlen 8 und 9 zu erzeugen, besteht darin, zwischen den
Koppelelementen und den benachbarten Fläche des optischen Elementes einen Luftspalt
vorzusehen. Sind Koppelelemente und optisches Element durch Kitt oder Kleber
verbunden, ist dieser Brechungsindexsprung durch den Kitt oder den Kleber zu
realisieren.
Bei den Anordnungen nach den Fig. 1 bis 4 ist das optischen Element 4 als eine
Planparallelplatte mit einer solchen Dicke d ausgebildet, daß die an Ihr ausgeblendeten
Teilstrahlen 8 und 9 räumlich voneinander getrennt sind und eine gegenseitige
Beeinflussung vermieden wird, so daß es zu keinerlei Interferenzeffekten oder
irgendwelchen Überlagerungen zwischen diesen Teilstrahlen 8 und 9 kommt. Die Dicke d
der Planparallelplatte ist u. a. abhängig von Durchmesser des Therapiestrahls bzw. der
auf den Flächen 4.1 und 4.2 liegenden Reflexflächen des einfallenden Therapiestrahls.
Das optische Element 4 ist unter einem Winkel α geneigt zum einfallenden Lichtstrahl
angeordnet.
Bei der Anordnung nach Fig. 3 ist als optisches Element 4 eine Planparallelplatte
vorgesehen. Entsprechend den bekannten optischen Gesetzen tritt hier eine
Parallelversetzung des Therapiestrahls um einen Betrag g beim Durchlaufen des
Elementes 4 auf. Eine entsprechende Strahlversetzung h tritt auch bei dem Teilstrahl 9
auf.
Wie schon weiter oben erwähnt, werden solche Strahlversetzungen dadurch vermieden,
daß an den Ein- bzw. Auskoppelstellen am Element 4 Koppelelemente 17 und 20
angeordnet sind. Die entsprechende Strahlenführung ist bei der Anordnung nach Fig. 4
veranschaulicht. Diese Koppelelemente 17 und 20 wirken hier sowohl als Ein- als auch als
Auskoppelelemente. In den Therapiestrahl wird der Zielstrahl 10 ein- und der aus Ziel- und
Therapiestrahl zusammengesetzte Strahl 11 ausgekoppelt. Das Koppelelement 20 dient
der Einkopplung des von der Therapielichtquelle 3 ausgehenden Lichtes und der
Auskopplung der beiden Teilstrahlen 8 und 9. Das optische Element 4 ist eine
Planparallelplatte, deren Dicke d auch hier den Abstand der Teilstrahlen 8 und 9
bestimmt.
Bei der Anordnung nach Fig. 5 ist ein optisches Element 21 vorgesehen, bei welchem die
optisch wirksamen Flächen 21.1 und 21.2 einen Winkel γ einschließen. Dieser Winkel ist
so bemessen, daß eine gegenseitige Beeinflussung der durch Reflexion an den Flächen
21.1 und 21.2 ausgekoppelten Teilstrahlen 8 und 9 mit Sicherheit vermieden wird. Es sind
auch hier Koppelelemente 17 und 22 an den Flächen 21.1 und 21.2 angekittet.
Claims (14)
1. Medizinisches Bestrahlungsgerät zur Strahlentherapie von Gewebe, umfassend
- 1. eine Lichtquellenanordnung mit jeweils einer Lichtquelle zur Erzeugung eines Ziel- und eines Therapiestrahls,
- 2. ein optisches Element zur gleichachsigen Vereinigung von Ziel- und Therapiestrahl zu einem vereinten Strahlengang
- 3. und eine Anordnung zum Applizieren des vereinten Ziel- und Therapiestrahls auf zu
behandelnde Gewebe, wobei das optische Element eine Platte mit zwei optisch wirksamen Flächen
ist, welches unter einem Winkel geneigt zum Therapiestrahl angeordnet ist,
dadurch gekennzeichnet, - 4. daß an jeder dieser zwei Flächen ein Teilstrahl aus dem Therapiestrahl auskoppelbar ist, derart,
- 5. daß eine gegenseitige Beeinflußung der ausgekoppelten Teilstrahlen nicht vorliegt,
- 6. daß an einer dieser zwei Flächen zusätzlich der Zielstrahl gleichachsig in den Therapiestrahl eingekoppelt ist,
- 7. und daß dem optischen Element, einem jeden der ausgekoppelten Teilstrahlen zugeordnet, Empfänger zur Erzeugung von Steuersignalen zur Steuerung der den Therapiestrahl erzeugenden Lichtquelle vorgesehen sind, wobei diese Empfänger mit einer nachgeordneten, die Steuersignale verarbeitenden Steuer-, Regel- oder Überwachungseinrichtung verbunden sind.
2. Bestrahlungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die optisch wirksamen Flächen des optischen Elementes mit einer teildurchlässigen
Beschichtung derart versehen sind, daß nur ein geringer Anteil des Therapiestrahls zur Bildung der
Teilstrahlen durch Reflexion an diesen beiden Flächen ausgekoppelt ist.
3. Bestrahlungsgerät nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die optisch wirksamen Flächen des optischen Elementes einen Winkel γ einschließen, derart,
daß eine gegenseitige Beeinflußung der ausgekoppelten Teilstrahlen vermieden ist.
4. Bestrahlungsgerät nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet,
daß das optische Element eine Planparallelplatte ist.
5. Bestrahlungsgerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Dicke der Planparallelplatte so dimensioniert ist, daß die durch Reflexion an den optisch
wirksamen Flächen ausgekoppelten Teilstrahlen soweit voneinander beabstandet sind, daß eine
gegenseitige Beeinflussung vermieden ist.
6. Bestrahlungsgerät nach mindestens einem der vorgehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet,
daß zur Ein- und/oder Auskopplung von Strahlen an den Strahlen ein- und Strahlenaustrittsstellen an
den optisch wirksamen Flächen des optischen Elementes Koppelelemente vorgesehen sind.
7. Bestrahlungsgerät nach mindestens einem der vorgehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet,
daß die ausgekoppelten Teilstrahlen annähernd den gleichen Querschnitt besitzen wie der
Therapiestrahl.
8. Bestrahlungsgerät nach mindestens einem der vorgehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet,
daß die Koppelelemente als Prismen ausgebildet sind.
9. Bestrahlungsgerät nach mindestens einem der vorgehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet,
daß zur Führung des Ziel- und des Therapiestrahls von ihren Lichtquellen zu den entsprechenden
Einkoppelstellen Lichtleiter vorgesehen sind.
10. Bestrahlungsgerät nach mindestens einem der vorgehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet,
daß Strahlungsempfänger in Form von fotoelektrischen Empfängern in den Teilstrahlen zur
Erzeugung elektrischer Steuersignale vorgesehen,
und daß diese Empfänger elektrisch mit der Steuer-, Regel- oder Überwachungseinrichtung
verbunden sind.
11. Bestrahlungsgerät nach mindestens einem der vorgehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet,
daß durch die Steuer-, Regel- oder Überwachungseinrichtung die den Therapiestrahl
erzeugende Lichtquelle derart eingeregelt ist, daß eine gewünschte voreingestellte
Strahlungsleistung weitestgehend eingehalten und/oder nicht überschritten wird.
12. Bestrahlungsgerät nach mindestens einem der vorgehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet,
daß die Strahlungsempfänger Fotodioden sind.
13. Bestrahlungsgerät nach mindestens einem der vorgehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet,
daß als Lichtquellen für den Ziel- und Therapiestrahl Laser vorgesehen sind, wobei die
Wellenlängen des von den beiden Lasern abgestrahlten Lichtes unterschiedlich sind.
14. Bestrahlungsgerät nach mindestens einem der Ansprüche 2 bis 13, dadurch
gekennzeichnet,
daß die teildurchlässigen Schichten polarisierende
Eigenschaften besitzen.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1998116302 DE19816302C1 (de) | 1998-04-11 | 1998-04-11 | Einrichtung zur Strahlentherapie von Gewebeteilen |
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1998
- 1998-04-11 DE DE1998116302 patent/DE19816302C1/de not_active Expired - Fee Related
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