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DE19816242A1 - Zahn- und Wurzelheber - Google Patents

Zahn- und Wurzelheber

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Publication number
DE19816242A1
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DE
Germany
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tooth
lifter
root
section
teeth
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DE19816242A
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English (en)
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Lieselotte Lindenblatt
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Individual
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61CDENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
    • A61C3/00Dental tools or instruments
    • A61C3/14Dentists' forceps or the like for extracting teeth
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61CDENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
    • A61C5/00Filling or capping teeth
    • A61C5/40Implements for surgical treatment of the roots or nerves of the teeth; Nerve needles; Methods or instruments for medication of the roots

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Description

Die Erfindung betrifft einen Zahn- und Wurzelheber zur Ex­ traktion von Zähnen und/oder Zahnwurzeln, - mit Handgriff, Schaft und an den Schaft angeschlossenem Heberabschnitt mit Heberende. - Es ist bekannt, daß menschliche Zähne als Folge von beispielsweise Karies und/oder Parodontose manch­ mal extrahiert werden müssen. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn eine erfolgversprechende Zahnwurzelbe­ handlung nicht möglich ist, beispielsweise aufgrund der schwer zugänglichen und gekrümmten Wurzelkanäle von Backen­ zähnen oder Mahlzähnen. Wenn andererseits eine Zahnwurzel­ behandlung gelingt, verbleiben nervtote bzw. wurzeltote Zähne, die nicht mehr mit Mineralien und Nährstoffen ver­ sorgt werden. Diese Zähne können im Laufe der Zeit spröde werden und aufgrund hoher Kaubelastung eventuell abbrechen. Wenn derartige Zähne unterhalb des Zahnfleischsaumes ab­ brechen, ist in der Regel eine prothetische Versorgung mit Stiften oder Kronen nicht mehr möglich. Dann müssen die Zahnreste entfernt werden. - Zur Entfernung von nicht er­ haltungswürdigen Zähnen wurde eine Vielzahl von unter­ schiedlich ausgebildeten Zangen entwickelt. Bei Verwendung solcher Zahnzangen besteht jedoch die Gefahr, daß die Zahn­ krone frakturiert und die unter dem Zahnfleischsaum gele­ gene Wurzel für die Zahnzange unzugänglich im Kieferknochen verbleibt. Dieses Problem tritt insbesondere bei gekrümmten Zahnwurzeln auf, die sich vor allem im Seitenzahnbereich befinden.
Mit den eingangs genannten Zahn- und Wurzelhebern werden heutzutage Zähne bzw. Zahnreste und Wurzeln entfernt. Mit einem solchen Zahn- und Wurzelheber werden die Zähne und/oder Zahnwurzeln im Zahnfach bewegt und gelockert. Der Behandler versucht, mit dem Heberabschnitt des Zahn- und Wurzelhebers zwischen Zahn/Zahnwurzel und Zahnfach bzw. Zahnknochen einzudringen. Mit hebelnden Bewegungen wird da­ bei die Zahnwurzel gelockert, um sie aus dem Knochenverband lösen zu können. Dabei reißen die sogenannten Sharpey'schen Fasern, die die Zahnwurzel mit dem Zahnfach verbinden und der Zahn kann vom Knochenverband gelöst werden.
Bei dem bekannten und üblichen Zahn- und Wurzelheber der eingangs genannten Art, von dem die Erfindung ausgeht, weist der Heberabschnitt lediglich an einer Seite eine in Längsrichtung des Heberabschnittes verlaufende Ausformung auf. Der Heberabschnitt ist somit nach Art eines Hohl­ meißels ausgebildet. Der Heberabschnitt wird so zwischen den Zähnen des Patienten eingeführt, daß die Ausformung zu dem zu lockernden bzw. zu lösenden Zahn hin orientiert ist. Die der Ausformung gegenüberliegende Seite des Heberab­ schnittes ist konvex abgerundet ausgeführt. Diese Ausge­ staltung von Zahn- und Wurzelhebern mit nur einer Längsaus­ formung und konvex abgerundet er Rückseite des Heberab­ schnittes wurde Jahrzehnte lang für zweckmäßig und geeignet gehalten. Dabei ist man davon ausgegangen, daß bei den oben erläuterten hebelnden Bewegungen zur Lockerung eines Zahns bzw. einer Zahnwurzel die konvexe Rückseite des Heberab­ schnittes eine ausreichende Abstützung am Zahnknochen bzw. im Zahnfach erfährt. Außerdem wurde angenommen, daß die konvexe Rückseite des Heberabschnittes sich dabei mehr oder weniger formschlüssig in das Zahnfach einfügt. Die bekann­ ten Zahn- und Wurzelheber weisen nichtsdestoweniger erhebliche Nachteile auf. Durch die konvexe Ausgestaltung der Rückseite weist der Heberabschnitt des bekannten Hebers einen relativ großen Durchmesser auf, so daß ein Eindringen zwischen Zahn bzw. Zahnwurzel und Zahnknochen bzw. Zahnfach schwierig und nicht in allen Fällen möglich ist. Die Anmel­ derin hat außerdem festgestellt, daß bei Hebelbewegungen des bekannten Zahn- und Wurzelhebers die konvexe Rückseite des Heberabschnittes sich im wesentlichen lediglich punkt­ förmig oder linienförmig an einer bestimmten Stelle der Knochenwand abstützt. In der Regel erfährt der Heberab­ schnitt im Bereich des Maximums der konvexen Krümmung diesen Kontakt mit der Knochenwand. Hierdurch wird aber nur ein bestimmter Bereich der Knochenwand verhältnismäßig stark belastet. Wenn der Behandler für die Hebelbewegungen einen höheren Kraftaufwand einsetzt, findet leicht in sehr nachteilhafter Weise ein Brechen der Knochenwand statt. Dies gilt insbesondere für dünnere Knochenwandbereiche und vor allem für die dünne Knochenwand zwischen benachbarten Zähnen bzw. Zahnwurzeln, die bei Hebelbewegungen mit dem bekannten Heber besonders stark beansprucht wird. In der Vergangenheit ist es bei Hebelbewegungen mit dem bekannten Zahn- und Wurzelheber außerdem nicht selten zu einem Abrut­ schen des Hebers gekommen, wobei das Heberende bzw. die He­ berspitze beispielsweise in das angrenzende Zahnfleisch des Patienten eindrang. Hierdurch kann es zu sehr schmerzhaften Verletzungen kommen. Die Anmelderin hat festgestellt, daß auch dieses Abrutschen des bekannten Hebers auf die konvexe Ausgestaltung der Rückseite des Heberabschnittes zurückzu­ führen ist, die bei der Behandlung lediglich gleichsam einen Punktkontakt zu der Knochenwand hat. - Zur Behandlung von Oberkiefern sind die bekannten Zahn- und Wurzelheber mit einem in bezug auf den Schaft geraden Heberabschnitt ausgerüstet. Der Heberabschnitt bildet hier eine gerade Verlängerung des Schaftes und ist mit anderen Worten paral­ lel zum Schaft angeordnet. Für die Behandlung von Zähnen des Unterkiefers weisen die bekannten Zahn- und Wurzelheber einen gegenüber dem Schaft abgewinkelten Heberabschnitt auf. Für diese Behandlung des Unterkiefers sind jedoch stets zwei dieser bekannten Heber erforderlich und zwar bei jeweils oberseitiger Anordnung der Längsausformung ein Heber mit gegenüber dem Schaft nach links abgewinkeltem Heberabschnitt sowie ein Heber mit gegenüber dem Schaft nach rechts abgewinkeltem Heberabschnitt. Mit dem Heber, der einen nach links gerichteten Heberabschnitt bei ober­ seitiger Anordnung der Ausformung aufweist, können Zähne bzw. Zahnwurzeln in der linken Unterkieferhälfte eines Patienten nach vorne (in mesialer Richtung) bewegt bzw. ge­ hebelt werden. Mit dem Heber, der einen nach rechts gerich­ teten Heberabschnitt bei oberseitiger Anordnung der Ausfor­ mung aufweist, können dagegen Zähne bzw. Zahnwurzeln in dieser linken Unterkieferhälfte des Patienten nach hinten (dorsal bzw. distal) bewegt bzw. gehebelt werden. Bezüglich der rechten Unterkieferhälfte des Patienten können die beiden Heber entsprechend mit jeweils umgekehrter Hebel­ richtung eingesetzt werden. Wie oben bereits erwähnt, muß dabei die Ausformung stets dem zu lockernden Zahn zugewandt sein. Insoweit muß der Behandler für die Lockerung eines Zahnes bzw. einer Zahnwurzel im Unterkiefer ständig zwischen den beiden Hebern wechseln, da alternierende He­ belbewegungen nach vorne (mesial) und nach hinten (distal, dorsal) durchgeführt werden. Das ist zweifellos sehr auf­ wendig und im übrigen wird durch den ständigen Wechsel der Heber die Behandlungszeit in nachteilhafter Weise verlän­ gert.
Um das oben erläuterte Abrutschen des Zahn- und Wurzelhe­ bers bei der Behandlung zu vermeiden, sind im übrigen Heber entwickelt worden (DE 43 07 248 A1), die im Bereich des He­ berabschnittes zusätzlich einen Abstützungsfortsatz aufwei­ sen. Dieser Abstützungsfortsatz soll bei den Hebelbewe­ gungen am Kieferkamm oder am Gaumen abgestützt werden. Diese Behandlungsweise ist für den Patienten unangenehm und im übrigen wird auch durch den Abstützfortsatz eine funk­ tionssichere Abstützung nicht gewährleistet. Vielmehr wird bei unsachgemäßer bzw. ungenauer Abstützung die Gefahr des Abrutschens und somit die Verletzungsgefahr noch erhöht. Außerdem sind diese bekannten Zahn- und Wurzelheber mit Ab­ stützungsfortsatz nur in aufwendiger Weise herstellbar.
Demgegenüber liegt der Erfindung das technische Problem zu­ grunde, einen Zahn- und Wurzelheber der eingangs genannten Art anzugeben, mit dem eine einfache, wenig aufwendige und nichtsdestoweniger funktionssichere Behandlung möglich ist, wobei Verletzungsgefahren für den Patienten nahezu ausge­ schlossen werden.
Zur Lösung dieses technischen Problems lehrt die Erfindung einen Zahn- und Wurzelheber zur Extraktion von Zähnen und/oder Zahnwurzeln, - mit
Handgriff, Schaft und an den Schaft angeschlossenem Heberabschnitt mit Heberende,
wobei an zwei gegenüberliegenden Seiten des Heberabschnit­ tes jeweils eine in Längsrichtung des Heberabschnittes ver­ laufende und im Querschnitt konkave Ausformung vorgesehen ist.
Nach bevorzugter Ausführungsform, der im Rahmen der Erfin­ dung besondere Bedeutung zukommt, ist der Heberabschnitt gegenüber dem Schaft abgewinkelt angeordnet. Dieser abge­ winkelte erfindungsgemäße Zahn- und Wurzelheber zeichnet sich zunächst durch den beachtlichen Vorteil aus, daß bei der Behandlung eines Zahnes bzw. einer Zahnwurzel des Unterkiefers derselbe Heber sowohl für eine Hebelbewegung nach vorn (in mesialer Richtung) als auch für eine Hebelbe­ wegung nach hinten (in distaler/dorsaler Richtung) einsetz­ bar ist. In beiden Fällen ist zwangsläufig eine konkave Ausformung des Hebers dem zu lockernden Zahn zugewandt. Ge­ genüber dem Stand der Technik entfällt somit das aufwendige stetige Wechseln zwischen zwei verschiedenen Heberarten. Insoweit wird eine schnellere und effektivere Behandlung ermöglicht. Der Extraktionsvorgang wird in vorteilhafter Weise zeitlich verkürzt. Im Ergebnis wird gegenüber dem Stand der Technik für die gleiche Behandlung weniger In­ strumentarium benötigt und entsprechend weniger Instrumente müssen vom zahnmedizinischen Personal gereinigt und steri­ lisiert werden.
Es liegt aber auch im Rahmen der Erfindung, daß der Heber­ abschnitt parallel zum Schaft angeordnet ist. Dabei bildet der Heberabschnitt zweckmäßigerweise eine gerade Verlänge­ rung des Schaftes. Diese Ausführungsform ist für die Ex­ traktion von Zähnen/Zahnwurzeln des Oberkiefers geeignet.
Es liegt im Rahmen der Erfindung, daß durch die beidseitige Anordnung der Ausformungen am Heberabschnitt zwei benach­ barte Zähne/Zahnwurzeln des Oberkiefers zwischen denen der Heberabschnitt eingeführt ist, durch entsprechende Hebelbe­ wegungen gelockert werden können. Dies ist vor allem bei Serienextraktionen von Vorteil.
Im einzelnen bestehen verschiedene Möglichkeiten der weite­ ren Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Zahn- und Wurzelhe­ bers. Nach einer Ausführungsform der Erfindung ist die Oberfläche der Ausformungen im wesentlichen glatt ausge­ führt. Nach einer anderen bevorzugten Ausführungsform weist die Oberfläche der Ausformungen Rillen auf. Durch die Aus­ bildung von Rillen wird die Haftung des Hebers beim Hebel­ vorgang verbessert. Die Rillen können senkrecht zur Längs­ richtung des Heberabschnittes und/oder parallel zur Längs­ richtung des Heberabschnittes ausgebildet sein. Es liegt auch im Rahmen der Erfindung, sich kreuzende Rillen in der Ausformung des Heberabschnittes vorzusehen. - Die Länge der Ausformung in Längsrichtung des Heberabschnittes beträgt vorzugsweise 10 bis 25 mm. Die Länge des Heberabschnittes beträgt bevorzugt 15 bis 30 mm. Das Heberende des Heberab­ schnittes ist zweckmäßigerweise spitzwinklig ausgeführt. Es liegt jedoch auch im Rahmen der Erfindung, das Heberende des Heberabschnittes abgerundet auszubilden. Zumindest der Heberabschnitt des erfindungsgemäßen Zahn- und Wurzelhebers besteht vorzugsweise aus einem gehärteten nichtrostenden Material, bevorzugt aus nichtrostendem Stahl. Es versteht sich, daß das Material desinfizierbar bzw. dampf- oder heißluftsterilisierbar sein muß. Es liegt im Rahmen der Er­ findung, daß auch der Schaft und der Handgriff aus dem gleichen Material wie der Heberabschnitt bestehen, bevor­ zugt aus nichtrostendem Stahl. Der Heberabschnitt des er­ findungsgemäßen Zahn- und Wurzelhebers muß gegenüber dem Heberabschnitt der bekannten Zahn- und Wurzelheber in seinem Durchmesser keinesfalls vergrößert werden. Vielmehr ist anstelle der konvexen Rückseite des bekannten Zahn- und Wurzelhebers vorzugsweise bei ansonsten im wesentlichen gleicher Dimensionierung des Heberabschnittes bei dem er­ findungsgemäßen Heber eine weitere konkave Längsausformung vorgesehen. Nach bevorzugter Ausführungsform sind die auf den beiden Seiten des Heberabschnittes angeordneten Ausfor­ mungen in bezug auf Länge und Tiefe gleich ausgeführt. Zweckmäßigerweise weist der Heberabschnitt des erfindungs­ gemäßen Zahn- und Wurzelhebers gegenüber dem bekannten He­ ber aufgrund des Ersatzes der konvexen Rückseite durch die weitere Ausformung einen reduzierten Durchmesser bzw. eine geringere Breite auf.
Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, daß ein Zahn- und Wurzelheber überraschende Vorteile aufweist, wenn im Gegensatz zum Stand der Technik an zwei gegenüberliegenden Seiten des Heberabschnittes konkave Ausformungen vorgesehen werden. Zunächst weist der Heberabschnitt des erfindungsge­ mäßen Hebers durch die beidseitigen Ausformungen eine ver­ hältnismäßig geringe Breite auf, so daß ein Eindringen des Heberabschnittes zwischen Zahn bzw. Zahnwurzel und Knochen auch bei relativ schmalen Zwischenräumen beachtlich er­ leichtert wird. Fernerhin wird bei Hebelbewegungen mit dem erfindungsgemäßen Heber aufgrund der konkaven Ausbildung der Rückseite des Heberabschnittes eine überraschend funk­ tionssichere und effektive Abstützung gewährleistet. Ein Abrutschen des Hebers, beispielsweise in das angrenzende Zahnfleisch, kann so gut wie ausgeschlossen werden. Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung des Heberabschnittes wird die bei den bekannten Hebern auftretende punktförmige Abstützung an der Knochenwand vermieden. Vielmehr stützt sich der erfindungsgemäße Heber an mehreren Stellen ab und somit wird die beim Hebelvorgang aufzuwendende Kraft auf verschiedene Bereiche verteilt. Damit wird die Gefahr von Knochenfrakturen erheblich reduziert. Wie weiter unten noch näher erläutert wird, wirken bei dem erfindungsgemäßen He­ ber beim Hebelvorgang die Hauptkräfte auf die stärkeren Be­ reiche der Knochenaußenwand ein und die zwischen zwei Zähnen vorhandene Knochenlamelle wird nur verhältnismäßig gering mit Druckkräften belastet. Durch die erfindungsge­ mäße Ausgestaltung des Heberabschnittes aufgrund der beid­ seitigen Ausformungen ist im übrigen ein überraschend ge­ zieltes und flexibles Hebeln möglich, ohne daß in unbeab­ sichtigter Weise benachbarte Zähne ebenfalls gelockert werden oder das angrenzende Zahnfleisch verletzt wird. Von besonderer Bedeutung ist fernerhin, daß im Gegensatz zum Stand der Technik für eine Unterkieferbehandlung lediglich ein und derselbe Zahn- und Wurzelheber mit abgewinkeltem Heberabschnitt funktionssicher eingesetzt werden kann.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläu­ tert. Es zeigen in schematischer Darstellung:
Fig. 1 eine Draufsicht auf zwei Zahn- und Wurzelheber nach dem Stand der Technik,
Fig. 2 Schnitte durch die Gegenstände nach Fig. 1,
Fig. 3 den erfindungsgemäßen Zahn- und Wurzelheber in Stirnansicht,
Fig. 4 den Gegenstand nach Fig. 3 aus Richtung des Pfeiles A,
Fig. 5 den Gegenstand nach Fig. 3 aus Richtung des Pfeiles B,
Fig. 6 einen Schnitt durch den erfindungsgemäßen Zahn- und Wurzelheber,
Fig. 7 eine Draufsicht auf zwei Zahnwurzeln und einen zu­ geordneten Unterkieferknochen mit angedeutetem Zahn- und Wurzelheber nach dem Stand der Technik und
Fig. 8 eine Draufsicht auf den Gegenstand nach Fig. 1 mit angedeutetem erfindungsgemäßen Zahn- und Wurzelhe­ ber.
Die Fig. 1 und 2 zeigen zwei Zahn- und Wurzelheber 1 nach dem Stand der Technik zur Extraktion von Zähnen und/oder Zahnwurzeln 2. Die Zahn- und Wurzelheber 1 weisen jeweils einen Handgriff 3, einen Schaft 4 sowie einen an den Schaft angeschlossenen Heberabschnitt 5 mit Heberende 6 auf. Bei diesen Zahn- und Wurzelhebern 1 nach dem Stand der Technik ist lediglich an einer Seite des Heberabschnittes 5 eine in Längsrichtung des Heberabschnittes 5 verlaufende und im Querschnitt konkave Ausformung 7 vorgesehen. Bei den beiden in Fig. 1 dargestellten Zahn- und Wurzelhebern 1 mit ober­ seitiger Ausformung 7 handelt es sich zum einen um einen Heber 1a mit einem gegenüber dem Schaft 4 nach rechts abge­ winkelten Heberabschnitt und zum anderen um einen Heber 1b mit einem gegenüber dem Schaft 4 nach links abgewinkelten Heberabschnitt 5. Wie oben bereits dargelegt, sind zum Lockern bzw. Lösen von Zähnen und Zahnwurzeln im Unter­ kiefer stets beide Zahn- und Wurzelheber 1a, 1b erforder­ lich, um wechselweise nach vorne (in mesialer Richtung) bzw. nach hinten (in distaler/dorsaler Richtung) hebeln zu können. In der Fig. 2 ist erkennbar, daß beide Zahn- und Wurzelheber 1a, 1b eine konvex ausgebildete Rückseite 9 aufweisen. Es wurde bislang angenommen, daß die konvexe Rückseite 9 für eine günstige Einpassung des Heberab­ schnittes 5 in das Zahnfach erforderlich ist. Nichtsdesto­ weniger mußten mit den bekannten Zahn- und Wurzelhebern 1, wie oben erläutert, Knochenbrüche und Weichteilverletzungen in Kauf genommen werden. Aufgrund der konvexen Rückseite 9 (Fig. 2) ist der Heberabschnitt 5 der bekannten Zahn- und Wurzelheber 1 relativ sperrig ausgeführt und somit ist ein Eindringen des Heberabschnittes 5 zwischen Zahnwurzel 2 und Zahnfach erschwert.
In den Fig. 3 bis 6 ist ein erfindungsgemäßer Zahn- und Wurzelheber 1 dargestellt. Der Heberabschnitt 5 weist an zwei gegenüberliegenden Seiten jeweils eine in Längsrich­ tung des Heberabschnittes 5 verlaufende und im Querschnitt konkave Ausformung 7, 8 auf. Die beidseitige konkave Aus­ formung des Heberabschnittes 5 führt dazu, daß der Heberab­ schnitt 5 in einer Raumrichtung relativ schmal ausgebildet ist (Fig. 3 und 6) und somit ein Eindringen zwischen Zahn bzw. Zahnwurzel 2 und Zahnfach im Vergleich zu dem aus dem Stand der Technik bekannten Zahn- und Wurzelheber 1 erheb­ lich erleichtert wird. In den Fig. 3 bis 6 ist eine bevor­ zugte Ausführungsform der Erfindung dargestellt, bei der der Heberabschnitt 5 gegenüber dem Schaft 4 abgewinkelt an­ geordnet ist. Dieser erfindungsgemäße Zahn- und Wurzelheber 1 mit abgewinkeltem Heberabschnitt 5 bietet den beacht­ lichen Vorteil, daß für eine Unterkieferbehandlung ledig­ lich ein Zahn- und Wurzelheber 1 sowohl für Hebelbewegungen nach vorne (mesial) als auch für Hebelbewegungen nach hin­ ten (distal/dorsal) erforderlich ist. Dies bedeutet gegen­ über dem Stand der Technik eine erhebliche Vereinfachung. Vorzugsweise und im Ausführungsbeispiel nach den Fig. 3 bis 6 ist das Heberende 6 des Heberabschnittes 5 spitzwinklig ausgeführt. Auch diese Ausführungsform erleichtert ein Ein­ dringen des Heberabschnittes 5 zwischen Zahn bzw. Zahn­ wurzel 2 und Zahnfach. Zweckmäßigerweise weist der Hand­ griff 3 zumindest eine Aussparung 10, vorzugsweise und im Ausführungsbeispiel (Fig. 3) zwei einander gegenüber­ liegende Aussparungen 10 auf, welche Aussparungen 10 als Griffhilfe für den Daumen bzw. die Finger des Behandlers dienen. Dadurch wird die Sicherheit der Handhabung des er­ findungsgemäßen Zahn- und Wurzelhebers 1 noch erhöht.
Von der Fachwelt wurde über einen Zeitraum von einer Viel­ zahl von Jahren angenommen, daß eine konvexe Rückseite des Heberabschnittes 5 erforderlich ist, um eine gute Einpas­ sung des Heberabschnittes 5 in das Zahnfach zu erreichen. Eine solche Einpassung ist aber allenfalls bei den Prämola­ ren (erster bis fünfter Zahn von der Mitte des Kiefers aus gesehen) bis zu einem gewissen Grade gewährleistet.
Zur Lockerung eines Zahnes bzw. einer Zahnwurzel 2a wird der Heberabschnitt 5 zwischen Zahn/Zahnwurzel 2a und Zahn­ fach eingeführt und die eine konkave Ausformung 7 des bekannten Zahn- und Wurzelhebers 1 ist dem zu lockernden Zahn bzw. der zu lockernden Zahnwurzel 2a zugewandt (Fig. 7). Die konvexe Rückseite 9 stützt sich an der der Zahn­ wurzel 2a benachbarten Knochenwand 11 ab. Diese Abstützung findet vorwiegend gleichsam punktkontaktförmig insbesondere über das Maximum der konvexen Rückseite statt. In Fig. 7 sind die Kraftverhältnisse für einen aus dem Stand der Technik bekannten Zahn- und Wurzelhebel 1 mit Hilfe von Kraftvektorpfeilen 12 dargestellt worden. Berücksichtigt wurden nur die einwirkenden Hauptkräfte, die gleichsam einen Dreipunkt-Kontakt für den bekannten Heber ergeben.
Die Fig. 8 zeigt demgegenüber die Kraftverhältnisse bei einem erfindungsgemäßen Zahn- und Wurzelheber 1. Aufgrund der beidseitig konkaven Ausführung des Heberabschnittes 5 werden die auf die Knochenwand 11 einwirkenden Kräfte gün­ stiger verteilt. Insbesondere wirken die Hauptkräfte bei der Abstützung der Rückseite 13 des Heberabschnittes 5 außen an den stärkeren und dickeren Knochenwandbereichen ein. Dies wurde in Fig. 8 durch die Kraftvektorpfeile 12a verdeutlicht. Auch in Fig. 8 wurden nur die einwirkenden Hauptkräfte berücksichtigt, so daß sich hier gleichsam ein Vierpunkt-Kontakt ergibt. Aufgrund der beidseitig konkaven Ausführung kann sich der Heberabschnitt 5 des erfindungsge­ mäßen Zahn- und Wurzelhebers 1 überraschend effektiv und funktionssicher abstützen, so daß ein Abrutschen des Hebers und die damit verbundenen Verletzungsgefahren vermieden werden. Auf zusätzliche Abstützeinrichtungen, die bei­ spielsweise bei einem eingangs erläuterten Zahn- und Wur­ zelheber 1 (DE 43 07 248 Al) vorgesehen sind, kann erfin­ dungsgemäß verzichtet werden. Mit dem erfindungsgemäßen Zahn- und Wurzelheber 1 ist im Gegensatz zu dem bekannten Heber auch die Extraktion von Zähnen im Molarenbereich (Zähne sechs bis acht, Mahlzähne), die zwei Zahnwurzeln be­ sitzen einfach und problemlos möglich. Durch die beidseitig konkave Ausführung des Heberabschnittes 5 ist der Heberab­ schnitt 5 so schmal ausgeführt, daß ein Eindringen zwischen einer vorderen und einer hinteren Wurzel eines der genann­ ten Zähne ohne Schwierigkeiten möglich ist.

Claims (8)

1. Zahn- und Wurzelheber (1) zur Extraktion von Zähnen und/oder Zahnwurzeln (2), - mit
Handgriff (3), Schaft (4) und an den Schaft (4) ange­ schlossenem Heberabschnitt (5) mit Heberende (6),
wobei an zwei gegenüberliegenden Seiten des Heberab­ schnittes (5) jeweils eine in Längsrichtung des Heberab­ schnittes (5) verlaufende und im Querschnitt konkave Aus­ formung (7, 8) vorgesehen ist.
2. Zahn- und Wurzelheber nach Anspruch 1, wobei der Heber­ abschnitt (5) gegenüber dem Schaft (4) abgewinkelt angeord­ net ist.
3. Zahn- und Wurzelheber nach Anspruch 1, wobei der Heber­ abschnitt (5) parallel zum Schaft (4) angeordnet ist.
4. Zahn- und Wurzelheber nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei die Oberfläche der Ausformung (7, 8) im wesentlichen glatt ausgebildet ist.
5. Zahn- und Wurzelheber nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei die Oberfläche der Ausformung (7, 8) Rillen aufweist.
6. Zahn- und Wurzelheber nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei die Länge des Heberabschnittes (5) 15 bis 30 mm be­ trägt.
7. Zahn- und Wurzelheber nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei die Länge der Ausformung (7, 8) in Längsrichtung des Heberabschnittes (5) 10 bis 25 mm beträgt.
8. Zahn- und Wurzelheber nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei das Heberende (6) spitzwinklig ausgeführt ist.
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