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DE19814785A1 - Dentalchirurgisches Instrument - Google Patents

Dentalchirurgisches Instrument

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Publication number
DE19814785A1
DE19814785A1 DE19814785A DE19814785A DE19814785A1 DE 19814785 A1 DE19814785 A1 DE 19814785A1 DE 19814785 A DE19814785 A DE 19814785A DE 19814785 A DE19814785 A DE 19814785A DE 19814785 A1 DE19814785 A1 DE 19814785A1
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DE
Germany
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instrument
base body
membrane
head section
head
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE19814785A
Other languages
English (en)
Inventor
Rolf Herrmann
Reinhold Rathmer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Wieland Dental and Technik GmbH and Co KG
Original Assignee
Wieland Edelmetalle KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Wieland Edelmetalle KG filed Critical Wieland Edelmetalle KG
Priority to DE19814785A priority Critical patent/DE19814785A1/de
Publication of DE19814785A1 publication Critical patent/DE19814785A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Abstract

Die Erfindung umfaßt ein dentalchirurgisches Instrument, welches insbesondere für den Einsatz bei einer sog. Sinuselevation vorgesehen ist. Dieses Instrument bestitzt einen langgestreckten Grundkörper, an dessen einem Ende ein in Längsrichtung konvexer Kopfabschnitt ausgebildet ist. Dieser Kopfabschnitt ist vorzugsweise von einem Kugelabschnitt, insbesondere einer Halbkugel, gebildet. Bei bevorzugten Ausführungen weist das Dentalinstrument eine den Grundkörper über mindestens einen Teil seiner Länge umschließende Führungshülse auf. Weiter umfaßt die Erfindung ein Instrumentenset oder ein Kombinationsinstrument, das mindestens eines der beschriebenen Dentalinstrumente enthält. Schließlich wird eine Membrankappe beschrieben, die mit Hilfe des Dentalinstruments in ein Implantatlager im Oberkiefer eingebracht werden kann und dort zur Abdeckung der Kieferhöhlenschleimhaut dient.

Description

Die Erfindung betrifft in erster Linie ein dentalchirurgi­ sches Instrument, welches insbesondere für den Einsatz bei einer sog. Sinuselevation vorgesehen ist und einen langge­ streckten Grundkörper aufweist.
Fehlende Einzelzähne oder ganze zahnlose Kieferabschnitte werden in den letzten Jahren zunehmend mit sog. Implantaten versorgt, auf denen dann Einzel-, Teil- oder Vollprothesen befestigt werden können. Die Implantattechnik ist dabei nicht nur bei totalem Zahnverlust, sondern auch bei der Rehabilita­ tion teilbezahnter Kieferabschnitte von immer größerer Bedeu­ tung.
Bekanntlich wird bei der Implantattechnik ein sog. Implantat­ lager im Kieferknochen geschaffen, das an das zu verwendende Implantat in der Form und den Abmessungen angepaßt ist. Im Unterkiefer stellt die Schaffung solcher Implantatlager für Zahnärzte oder Kieferchirurgen, die mit der Implantattechnik vertraut sind, im Regelfall keine Schwierigkeit dar. Dies ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, daß der Unterkiefer (Mandibula) feste Knochen mit Knochenqualitäten der Klassen I und II (nach Brånemark, Klassen I bis IV) aufweist. Außerdem besitzen die Knochen des Unterkiefers vergleichweise breite Knochenleisten bzw. Knochenkämme.
Anders liegt der Fall bei der implantologischen Versorgung des Oberkiefers (Maxilla). Dort handelt es sich in der Regel um vergleichweise weiche Knochen mit Knochenqualitäten der Klassen III oder IV. Zusätzlich sind die Knochenleisten ver­ hältnismäßig schmal. Wird deshalb das Implantatlager im Ober­ kiefer, wie im Unterkiefer üblich, mit Hilfe von Bohrern (bohrende Aufbereitung) geschaffen, so führt dies verhältnis­ mäßig häufig zu einem unbefriedigenden Einwachsen des Implan­ tats in den Oberkieferknochen.
Zur Verbesserung dieser vergleichsweise schlechten Osseointe­ gration in den Oberkiefer wurde von R. B. Summers vorgeschla­ gen, das Implantatlager im Oberkiefer mit Hilfe von Osteoto­ men (Knochenmeißeln) zu schaffen. Damit kann auf ein Aufboh­ ren, bei dem Knochenmaterial ausgetragen wird und somit ver­ loren geht, weitgehend verzichtet werden. Offensichtlich hat das manuelle Eintreiben des Osteotoms in den Oberkiefer den Vorteil, daß das vorhandene Knochenmaterial um das Implantat­ lager herum verdichtet und somit die Osseointegration begün­ stigt wird. Die von Summers verwendeten Osteotome und die verwendete Technik sind beispielsweise in Compend. Contin. Educ. Dent., Vol. XV, No. 6, 698-708, 1994 ausführlich be­ schrieben. Bei den Osteotomen nach Summers handelt es sich um konusförmige Meißel mit tellerförmigen, d. h. konkaven Aufsätzen.
Weiter bereitet bei der Einbringung von Implantaten in den Oberkiefer Schwierigkeiten, daß im Oberkiefer die Knochenhöhe häufig weniger als 10 mm oder sogar weniger als 7 mm beträgt. Es wird deshalb in vielen Fällen eine sog. kraniale Augmenta­ tion durchgeführt, mit deren Hilfe ein tieferes Implantat­ lager in die Kieferhöhle hinein zur Verfügung gestellt werden kann. Dadurch lassen sich längere Implantate einsetzen und eine bessere Osseointegration erreichen. Diese Augmentation des Antrums ist mit einer manuell palpativen Anhebung des Kieferhöhlenbodens, einschließlich der Kieferhöhlenschleim­ haut mit der sog. Schneider'schen Membran verbunden. Man spricht hier vom sog. Sinuslift oder der Sinuselevation. Die grundsätzlich bereits bekannte Vorgehensweise bei der Anhe­ bung des Kieferhöhlenbodens ist ebenfalls in der bereits an­ gegebenen Veröffentlichung von Summers beschrieben, und zwar mit und ohne Einbringung zusätzlichen Augmentationsmaterials.
Die mit der Sinuselevation einhergehende Anhebung der Schnei­ der'schen Membran birgt die Gefahr, daß diese während des Eingriffs zerstört oder zumindest perforiert wird. Folge sind dann der sofortige Abbruch des chirurgischen Eingriffs und die Notwendigkeit einer Zweitoperation. Das Risiko einer Be­ schädigung/Perforation der Schneider'schen Membran ist selbst bei Operateuren mit großer Erfahrung in der Implantatein­ pflanzung beträchtlich.
Die Erfindung stellt sich deshalb ganz allgemein die Aufgabe, die Implantationstechnik im Oberkiefer weiter zu verbessern. Dabei sollen insbesondere dentalchirurgische Instrumente zur Verfügung gestellt werden, bei denen die Schaffung des Im­ plantatlagers und die ggf. erforderliche Sinuselevation so atraumatisch wie möglich für den Patienten und so genau und sicher wie möglich für den Operateur durchgeführt werden kann. Eine unbeabsichtigte Beschädigung, Perforation oder Zerstörung der Schleimhaut hin zur Kieferhöhle, insbesondere der Schneider'schen Membran, soll entweder verhindert werden können oder reparabel sein.
Diese Aufgabe wird gelöst durch das dentalchirurgische In­ strument mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und das Instrumen­ tenset mit den Merkmalen des Anspruchs 10. Besondere Ausge­ staltungen des Instrumentes bzw. des Instrumentensets sind in den abhängigen Ansprüchen 2 bis 9 und 11 bis 14 dargestellt. Zur Erfindung gehört weiterhin, die Dentalmembran nach An­ spruch 15 einschließlich ihrer in den Unteransprüchen 16 bis 19 dargestellten Ausführungsformen. Der Wortlaut sämtlicher Ansprüche wird hiermit durch Bezugnahme zum Inhalt dieser Beschreibung gemacht.
Das erfindungsgemäße Dental- oder Chirurgieinstrument be­ sitzt einen langgestreckten Grundkörper, an dessen einem Ende ein in Längsrichtung konvexer Kopfabschnitt ausgebildet ist. Der langgestreckte Grundkörper wird dabei üblicherweise die Form eines Stabes oder Stiftes besitzen. "Konvexer Kopfab­ schnitt" bedeutet im wesentlichen, daß der Grundkörper an seinem einen Ende einen in Längsrichtung nach außen gewölbten Kopfbereich besitzt, wie dies im Zusammenhang mit der Zeich­ nung noch erläutert wird.
Obwohl andere konvexe Ausgestaltungen des Kopfabschnittes grundsätzlich möglich sind, wird der Kopfabschnitt vorzugs­ weise von einem Kugelabschnitt gebildet. Dies bedeutet, daß der Kopfabschnitt an seinem Außenumfang eine konstante Krüm­ mung aufweist. Dementsprechend kann der Kopfabschnitt auch als kalottenartig beschrieben werden. Insbesondere wird der Kopfabschnitt von einer Halbkugel gebildet.
Der Grundkörper und/oder dessen Kopfabschnitt besitzen insbe­ sondere eine kreisförmige Querschnittsfläche (im rechten Win­ kel zur Längsachse), da Implantate im Normalfall, bezogen auf ihre Längsachse, ebenfalls rotationssymmetrisch aufgebaut sind. Dementsprechend werden auch die zugehörigen Implantat­ lager mit kreisförmigen Querschnittsflächen geschaffen. Die Durchmesser der erfindungsgemäßen Instrumente betragen des­ halb üblicherweise mehr als 1 mm, wobei Bereiche zwischen 2 und 8 mm, insbesondere 3 bis 5 mm, bevorzugt sind.
In Weiterbildung kann der Grundkörper einen geringeren maxi­ malen Durchmesser besitzen als dem Kopfabschnitt. Bei übli­ chen kreisförmigen Querschnittsflächen ragt somit der Kopf­ abschnitt radial über den Grundkörper hinaus. Die Vorteile solcher Ausführungen gehen aus der nachfolgenden Beschreibung hervor.
Bei weiteren bevorzugten Ausführungsformen wird der Kopfab­ schnitt zum Grundkörper hin von einem Randabschnitt begrenzt, der insbesondere bei den Ausführungsformen ausgebildet ist, bei denen der Kopfabschnitt einen größeren maximalen Durch­ messer aufweist als der Grundkörper. In diesen Fällen ist vorzugsweise ein zylinderförmiger Randabschnitt gebildet, der zum einen einen möglicherweise scharfkantigen Übergang an der Kante zwischen Kopfabschnitt und Grundkörper vermeidet und zum anderen über seine Zylindermantelfläche eine gewisse Füh­ rung des Instrumentes im Implantatlager gewährleistet.
Die Gesamtlänge des erfindungsgemäßen Instrumentes liegt im Bereich der üblichen Länge chirurgischer Handinstrumente. Die wird üblicherweise mehr als 10 cm betragen und kann vorzugs­ weise im Bereich zwischen 15 und 20 cm liegen.
Das Dentalinstrument nach der Erfindung ist vorzugsweise weiter gekennzeichnet durch eine sog. Führungshülse, die den Grundkörper an seiner Außenfläche über mindestens einen Teil seiner Länge im wesentlichen vollständig umschließt. Die tat­ sächliche Ausgestaltung der Führungshülse ist nicht kritisch, so lange die eigentliche Führungsfunktion erfüllt ist. Dazu kann die Länge der Führungshülse bei bevorzugten Ausführungen mindestens 50%, vorzugsweise 70 bis 90% der Länge des Grundkörpers betragen. Legt man die oben angegebene bevorzug­ te Länge des gesamten Instrumentes zugrunde, so ergeben sich bevorzugte Längen für die Führungshülse von 13 bis 15 cm.
Weiter kann die Führungshülse an ihrer Außenfläche derart ausgestaltet sein, daß die Handhabbarkeit des Instrumentes insgesamt für den Benutzer erleichtert wird. Dementsprechend können für die manuelle Handhabung des Instruments an der Führungshülse Griffmulden oder Oberflächenstrukturen wie Rif­ felungen, Beschichtungen und dergleichen vorgesehen sein, um eine gute Greifbarkeit des Instruments insgesamt zu gewähr­ leisten.
Zusätzlich kann am Instrument, insbesondere am Grundkörper, mindestens eine Markierung vorgesehen sein. Solche Markierun­ gen sind vorzugsweise im Bereich des dem Kopfabschnitt abge­ wandten Endes des Grundkörpers vorhanden und dienen bei­ spielsweise dazu, dem Benutzer des Instrumentes beim chirur­ gischen Eingriff die Einführtiefe des Instrumentes in den Kiefer anzuzeigen. Bei den Markierungen kann es sich bei­ spielsweise um rillenförmige Vertiefungen oder um wulstar­ tige Erhöhungen am Außenumfang des Grundkörpers handeln. Solche Markierungen können radial am gesamten Außenumfang des Grundkörpers verlaufen. Vorzugsweise sind derartige Markie­ rungen in einem regelmäßigen Abstand vorgesehen, vorzugsweise im Abstand von mehreren Millimetern, insbesondere im Abstand von 2 mm. Zur besseren Erkennbarkeit können die Markierungen farbig gestaltet sein, wobei insbesondere aufeinanderfolgende Markierungen eine unterschiedliche Farbe aufweisen.
Wie bereits ausgeführt, kann das erfindungsgemäße Instrument vom Benutzer ohne weiteres direkt am Grundkörper, vorzugs­ weise an dem dem Kopfabschnitt abgewandten Ende gehalten wer­ den. Ist eine Führungshülse vorhanden, so wird der Benutzer üblicherweise an dieser Führungshülse angreifen. In Weiter­ bildung ist es möglich, das bei Benutzung untere (dem Kopfab­ schnitt abgewandte) Ende des Grundkörpers so auszugestalten, daß das Instrument in eine weitere Einrichtung einsetzbar ist. Hierbei kann es sich beispielsweise um ein separates Griffteil wie einen Handgriff handeln. Vorzugsweise ist der Grundkörper auf diese Weise in ein Griffteil einsteckbar. Gegebenenfalls können auch geeignete Arretierungsmittel zum Festlegen des unteren Endes des Grundkörpers in der zusätzli­ chen Einrichtung vorgesehen sein.
Grundsätzlich kann das erfindungsgemäße Instrument aus jedem geeigneten Material aufgebaut sein, das die für seinen Ein­ satz notwendige Festigkeit und Beständigkeit aufweist. Im Normalfall wird das Instrument aus Stahl, insbesondere V4A- Stahl gefertigt sein oder aus einem anderen, in der Dental­ chirurgie üblichen Werkstoff.
Weiter umfaßt die Erfindung ein Instrumentenset oder ein Kom­ binationsinstrument für die Dentalchirurgie. Dieses weist mindestens zwei der beschriebenen erfindungsgemäßen Instru­ mente auf. Vorzugsweise handelt es sich dabei um mindestens ein erstes und mindestens ein zweites solches Instrument, die bei einem dentalchirurgischen Eingriff, insbesondere bei einer implantologischen Versorgung einschließlich Sinuseleva­ tion, zusammen verwendet werden. Insbesondere sind dieses erste Instrument und dieses zweite Instrument bei aufeinan­ derfolgenden Verfahrensschritten eines solchen Eingriffs ver­ wendbar.
Vorzugsweise umfaßt ein erfindungsgemäßes Instrumentenset ein erstes Instrument mit einem langgestreckten Grundkörper und einem konvexen Kopfabschnitt an einem Ende des Grundkörpers, bei dem der Grundkörper vorzugsweise eine kreisförmige Quer­ schnittsfläche hat und der Kopfabschnitt von einem Kugelab­ schnitt gebildet ist. Weiter ist der maximale Durchmesser des Kopfabschnittes größer als der maximale Durchmesser des Grundkörpers und an dem dem Grundkörper zugewandten Ende des Kopfabschnittes ist ein vorzugsweise zylinderförmiger Rand­ abschnitt ausgebildet. Gegebenenfalls befinden sich im Be­ reich des dem Kopfabschnitt abgewandten Endes des Grundkör­ pers umlaufende rillenförmige Vertiefungen, die eine Markie­ rungsfunktion besitzen. Bezüglich der Ausgestaltung des ersten Instrumentes wird auf die bisherige Beschreibung verwiesen und Bezug genommen.
Weiter umfaßt das erfindungsgemäße Instrumentenset vorzugs­ weise ein zweites Instrument mit einem langgestreckten Grundkörper und einem konvexen Kopfabschnitt an einem Ende des Grundkörpers, bei dem der Grundkörper vorzugsweise eine kreisförmige Querschnittsfläche besitzt. Bei diesem zweiten Instrument ist der Kopfabschnitt von einem Kugelabschnitt, vorzugsweise einer Halbkugel, gebildet. Insbesondere kann der Radius der Halbkugel dem Radius der Querschnittsfläche des Grundkörpers entsprechen. Auch hier können ggf. im Bereich des dem Kopfabschnitt abgewandten Endes des Grundkörpers um­ laufende rillenförmige Vertiefungen als Markierungen vorge­ sehen sein. Zur Erläuterung wird ebenfalls auf die bisherigen Beschreibungsteile verwiesen und Bezug genommen.
Bei weiteren bevorzugten Ausführungen kann das Instrumenten­ set mindestens eine Führungshülse für das erste und/oder zweite Instrument umfassen. Wie bereits beschrieben, ist die Führungshülse dabei derart ausgebildet, daß sie den Grundkör­ per des jeweiligen Instrumentes über mindestens einen Teil seiner Länge im wesentlichen vollständig umschließen kann. Die Führungshülse kann dabei ein (loser) Bestandteil des In­ strumentensets, d. h. in diesem separat enthalten sein. In diesen Fällen wird die Führungshülse erst bei Benutzung des ersten oder zweiten Instruments auf dieses aufgebracht. Die Führungshülse kann jedoch im Instrumentenset bereits auf das erste oder das zweite Instrument aufgebracht sein, so daß das jeweilige Instrument ohne vorheriges Zusammenbauen benutzbar ist. Gegebenenfalls kann auch jedes erste oder jedes zweite Instrument im Instrumentenset bereits mit einer eigenen Füh­ rungshülse versehen sein. Diese kann ggf. auch unverlierbar mit dem entsprechenden Instrument verbunden sein.
In Weiterbildung können bei dem Instrumentenset die ersten und zweiten Instrumente bzgl. ihrer Form, Abmessungen und dergleichen derart aneinander angepaßt sein, daß sie bei ver­ schiedenen, insbesondere aufeinanderfolgenden Verfahrens­ schritten eines dentalchirurgischen Eingriffs wie der Sinus­ elevation einsetzbar sein. Dies bedeutet beispielsweise, daß die Durchmesser der jeweiligen Grundkörper gleich sein kön­ nen, damit eine gemeinsame Führungshülse für beide Instru­ mente verwendbar ist. Auch die Durchmesser der entsprechenden Kopfabschnitte (im rechten Winkel zur Längsrichtung der In­ strumente) können gleich sein, damit im gleichen Implantat­ lager das jeweilige erste und das jeweilige zweite Instrument nacheinander verwendet werden können. Dies wird im Zusammen­ hang mit der Zeichnung noch beschrieben. Die Längen der je­ weiligen Instrumente, insbesondere der jeweiligen Grundkör­ per sowie Lage und Abstand eventuell vorhandener Markierun­ gen können ebenfalls gleich sein, um dem Benutzer ein zuver­ lässiges Arbeiten zu ermöglichen.
Das erfindungsgemäße Instrumentenset kann nicht nur erste und zweite Instrumente unterschiedlicher Ausgestaltung für ver­ schiedene Verfahrensschritte eines dentalchirurgischen Ein­ griffs, sondern auch vorzugsweise Instrumente gleicher oder ähnlicher Form mit unterschiedlicher Abmessung, insbesondere unterschiedlichem Durchmesser aufweisen. Solche Instrumente können insbesondere bei einer sukzessiven Aufbereitung eines Implantatlagers nacheinander zum Einsatz kommen. Schließlich kann das erfindungsgemäße Instrumentenset weitere übliche Instrumente für die Dentalchirurgie enthalten, wie beispiels­ weise Osteotome, Stopfer, Küretten u. a.
Weiter umfaßt die Erfindung eine in der Dentalchirurgie ver­ wendbare Membran, die insbesondere bei der implantologischen Versorgung einsetzbar ist. Diese Membran ist nach Art einer Kappe ausgeformt. Die damit erreichbaren Vorteile, insbeson­ dere bei der Sinuselevation, werden noch erläutert.
Die erfindungsgemäße Membran ist weiter dadurch gekennzeich­ net, daß sie in ihrer Form zumindest an den Kopfabschnitt eines der bereits beschriebenen Instrumente nach der Erfin­ dung angepaßt ist oder zumindest anpaßbar ist. Dadurch läßt sich die Membran auf den oberen Teil des Instrumentes auf­ bringen ("aufstecken") und mit diesem in das Implantatlager einbringen. Vorzugsweise umfaßt die Membrankappe dabei nicht nur den Bereich des eigentlichen Kopfabschnittes, sondern auch noch einen Teil des sich an den Kopfabschnitt anschlie­ ßenden Grundkörpers.
Die beschriebene Membran besteht vorzugsweise aus einem übli­ chen biokompatiblen Material, wobei dieses insbesondere zu­ sätzlich resorbierbar ist. Es kann sich um natives biologi­ sches Material und dabei vorzugsweise um homologes (von der gleichen Spezies) oder um heterologes (von einer verschiede­ nen Spezies) Material handeln. Als Quelle heterologen Materi­ als sind in erster Linie Rind und Schwein zu nennen. Grund­ sätzlich kommen jedoch auch synthetische Materialien für die Herstellung der Membrankappe in Frage. Lediglich als Bei­ spiele seien hier als verwendbare Materialien Kollagen, Poly­ saccharide und lyophylisierte Dura (homologes Material) ge­ nannt.
Die erfindungsgemäße Membran ist vorzugsweise aus einem feuchtigkeitsliebenden und/oder adhäsiven Material gefertigt, das dementsprechend einen guten Kontakt mit biologischem Material ermöglicht. Die Dicke der verwendeten Membran ist grundsätzlich nicht kritisch, wobei eine ausreichende Flexi­ bilität gewährleistet sein sollte. Dementsprechend liegen die Werte für die Membrandicke üblicherweise zwischen 0,1 und 2 mm, insbesondere zwischen 0,2 und 0,5 mm.
Schließlich umfaßt die Erfindung ein neues Verfahren für die implantologische Versorgung im Oberkiefer unter Durchführung einer sog. Sinuselevation. Bei diesem Verfahren wird zum Ende der Schaffung des Implantatlagers hin, insbesondere im letz­ ten Schritt der Elevation, der Sinus mit hoher Sorgfalt und Genauigkeit definiert (kontrolliert) durchstoßen, wobei die Gefahr der Beschädigung/Perforation der Schneider'schen Membran weitgehend vermieden wird. Diese Vorgehensweise wird durch bestimmte Ausführungen der bereits beschriebenen Instrumente, die Teil eines Instrumentensets sein können, ermöglicht.
Darüber hinaus kann das erfindungsgemäße Verfahren vorsehen, daß eine möglicherweise beschädigte Schneider'sche Membran durch eine (Reparatur-)Membran ersetzt wird, die mit Hilfe eines weiteren, bereits beschriebenen Instrumentes einge­ bracht wird. Wie bereits erwähnt, sind dabei die (ersten) Instrumente zum Durchstoßen des Sinusbodens und die (zweiten) Instrumente zum Einbringen der Membran/Membrankappe in Form und Abmessungen weitgehend aufeinander abgestimmt. Die be­ schriebene Vorgehensweise ermöglicht es auch, eine Membran/­ Membrankappe quasi prophylaktisch in das Implantatlager ein­ zubringen. Dadurch entfallen aufwendige Untersuchungen, ob die Schneider'sche Membran beim Durchstoßen des Bodens des Implantatlagers nicht doch beschädigt wurde. Die vorsorgliche Einbringung einer Membran ist insbesondere dann angezeigt, wenn zusätzlich Augmentationsmaterial zur besseren Osseoin­ tegration in das Implantatlager eingebracht wird. Durch die Membran wird die (ggf. verletzte) Schleimhaut abgedeckt und die Implantation kann fortgeführt und abgeschlossen werden. Mit Hilfe der beschriebenen Instrumente gelingt eine exakte Positionierung der Membran im Bodenbereich des jeweiligen Implantatlagers.
Die beschriebenen Merkmale und weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von bevorzug­ ten Ausführungsformen in Verbindung mit den Unteransprüchen und den Zeichnungen. Hierbei können die einzelnen Merkmale jeweils für sich oder zu mehreren in Kombination miteinander verwirklicht sein. In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 die schematische Darstellung eines ersten dentalchirurgischen Instrumentes nach der Erfindung, und
Fig. 2 die schematische Darstellung eines zweiten dentalchirurgischen Instrumentes nach der Erfindung einschließlich erfindungsgemäßer Membrankappe.
Das in Fig. 1 dargestellte (erste), aus zwei Teilen bestehen­ de Dentalinstrument 1 besitzt als erstes Bauteil einen lang­ gestreckten Grundkörper 2 und einen in Längsrichtung des Grundkörpers 2 konvexen Kopfabschnitt 3. Dieses erste Teil kann auch als Elevationsstempel bezeichnet werden. Der kon­ vexe Kopfabschnitt 3 ist nach Art einer Kalotte von einem Kreisabschnitt konstanter Krümmung an einem (hier dem oberen) Ende des Grundkörpers 2 gebildet. An seiner dem Grundkörper 2 zugewandten Seite weist der Kopfabschnitt 3 einen zylinder­ förmigen Randabschnitt 4 auf. Sowohl der Grundkörper 2 als auch der Kopfabschnitt 3 sind rotationssymmetrisch mit kreis­ förmiger Querschnittsfläche aufgebaut. Der maximale Durchmes­ ser des Kopfabschnittes 3 bzw. seines zugehörigen Randab­ schnittes 4 ist größer als der Durchmesser des Grundkörpers 2. Dadurch entsteht am Übergang des Kopfabschnittes 3 in den Grundkörper 2 ein umlaufender Rücksprung.
Im Bereich seines unteren Endes weist der Grundkörper 2 meh­ rere Markierungen 5 in Form umlaufender rillenförmiger Ver­ tiefungen auf. Diese sind im dargestellten Fall in regel­ mäßigen Abständen angeordnet.
Weiter zeigt Fig. 1 als zweites Bauteil des Instruments 1 eine Führungshülse 6, die den Grundkörper 2 über einen Teil seiner Länge vollständig umschließt. Am Außenumfang der Führungshülse 6 sind zeichnerisch Riffelungen 7 angedeutet, die eine bessere Handhabung des Instrumentes 1 durch den Benutzer ermöglichen.
Die waagerechten Unterbrechungslinien in Fig. 1 zeigen, daß Grundkörper 2 und Führungshülse 6 in Wirklichkeit länger als dargestellt sein können. Daraus geht hervor, daß die Gesamt­ länge des Grundkörpers 2 (wesentlich) größer ist als die Dimension des Kopfabschnittes 3. An seinem unteren, dem Kopf­ abschnitt 3 abgewandten Ende ist der Grundkörper 2 nach Art eines Konus ausgebildet, um eine leichtere Einführung in die Hülse 6 oder eine zusätzliche Einrichtung wie einen Hand­ griff oder dergleichen zu ermöglichen.
Das in Fig. 2 dargestellte (zweite) Dentalinstrument 11 be­ sitzt einen Grundkörper 12 und einen in Längsrichtung des Grundkörpers 12 konvexen Kopfabschnitt 13. Dieser Kopf ab­ schnitt 13 ist von einem Kugelabschnitt mit konstanter Krüm­ mung, nämlich einer Halbkugel, an einem (hier dem oberen) Ende des Grundkörpers 12 gebildet. Grundkörper 12 und Kopf­ abschnitt 13 sind rotationssymmetrisch mit kreisförmiger Querschnittsfläche aufgebaut. Im vorliegenden Fall stimmen der Radius der den Kopfabschnitt 13 bildenden Halbkugel und der Radius der Querschnittsfläche des Grundkörpers 12 über­ ein.
Auch das Instrument gemäß Fig. 2 zeigt im unteren, dem Kopf­ abschnitt 13 abgewandten Ende des Grundkörpers 12 Markierun­ gen 14. Auf die entsprechende Beschreibung der Markierungen 5 in Fig. 1 wird Bezug genommen. Dies gilt ebenfalls für die waagerechten Unterbrechungslinien und das konusförmige untere Ende des Grundkörpers 12.
Eine der Führungshülse 6 in Fig. 1 entsprechende Führungs­ hülse ist für das Instrument 11 der Fig. 2 nicht dargestellt.
Grundsätzlich kann eine baugleiche Führungshülse verwendet werden. Bei gleichem Durchmesser der Instrumente 1 und 11 bzw. deren Grundkörper 2 und 12 kann für beide Instrumente die gleiche Hülse benutzt werden, wie dies im folgenden noch beschrieben wird.
Schließlich zeigt Fig. 2 eine erfindungsgemäße Membrankappe 15, die in ihrer Form an den Kopfabschnitt 13 und das sich daran anschließende obere Ende des Grundkörpers 12 angepaßt ist. Bezüglich der Dicke der Membran und der möglichen ver­ wendbaren Materialien wird auf die Beschreibung verwiesen.
Wie ein Vergleich der Fig. 1 und 2 zeigt, sind Form und Abmessungen der Instrumente 1 und 11 weitgehend aneinander angepaßt. Dies ermöglicht ihren (aufeinanderfolgenden) Ein­ satz beim gleichen dentalchirurgischen Eingriff, insbesondere einer sog. Sinuselevation.
Dabei kann vom Zahnarzt oder Kieferchirurg wie folgt vorge­ gangen werden:
Das Implantatlager für ein Implantat im Oberkiefer wird in bekannter Weise mit Hilfe eines Bohrers oder vorzugsweise mit Hilfe eines Osteotoms (vorzugsweise nach Summers) vorgear­ beitet. In diesem Zusammenhang kann auf die bereits zitierte Veröffentlichung von Summers verwiesen werden. Vor dem Durch­ stoßen des Sinusbodens kommen dann die erfindungsgemäßen In­ strumente, die erfindungsgemäße Membrankappe und das erfin­ dungsgemäße Verfahren zur Anwendung. Selbstverständlich sind die im folgenden herangezogenen Fig. 1 und 2 insofern nur als Beispiele zu verstehen.
Zum Durchstoßen des Sinusbodens wird das Dentalinstrument 1 nach Fig. 1 verwendet. Durch die konvexe Ausgestaltung des Kopfabschnittes 3 wird dabei ein definiertes und kontrollier­ tes Durchstoßen des Sinusbodens ermöglicht. Der zylinderför­ mige Randbereich 4 ermöglicht eine Führung des Instrumentes 1 im vorgearbeiteten Implantatlager. Die Hülse 6, in die der Grundkörper 2 ggf. vor Benutzung (von oben) eingeführt wird, dient als Griffteil für den Operateur und wird mit seinem oberen Ende auf den Oberkieferknochen aufgesetzt. Die Markie­ rungen 5 dienen dem Operateur zur Kontrolle, wie weit er das Instrument 1 in das Implantatlager eingebracht hat.
Durch die Kombination der Konstruktionsmerkmale von Instru­ ment 1 wird eine Beschädigung der Schleimhaut bzw. Perfora­ tion der Schneider'schen Membran weitgehend verhindert, so daß die Einbringung des Implantats einschließlich des ggf. notwendigen Augmentationsmaterials in einer Operation durch­ geführt werden kann. Bezüglich der sich anschließenden Ver­ fahrensschritte kann wiederum auf die Veröffentlichung von Summers verwiesen werden (OSFE- bzw. BAOSFE-Techniken).
Das Instrument 11 der Fig. 2 dient entweder unabhängig vom Instrument 1 zur Reparatur einer beschädigten/perforierten Schleimhaut/Schneider'schen Membran oder (auch in Verbindung mit Instrument 1) zur vorsorglichen Einbringung einer Mem­ bran. Für den Fall, daß das Instrument 11 nicht von vorn­ herein eine eigene Führungshülse besitzt, wird diese nach­ träglich (von oben) in eine solche, möglicherweise die gleiche wie bei Fig. 1, eingesetzt. Vor oder nach diesem Schritt wird dann eine erfindungsgemäße Membrankappe 15 auf den halbkugelförmigen Kopfabschnitt 13 des Instruments 11 aufgesetzt. Diese Membrankappe 15 wird dann mit Hilfe des Instrumentes 11 durch das bisher geschaffene Implantatlager hindurch eingebracht. Die Membrankappe 15 legt sich aufgrund ihrer feuchtigkeitsliebenden adhäsiven Eigenschaften an die beschädigte Schleimhaut/Schneider'sche Membran (oder prophy­ laktisch an die unversehrte) an. Dadurch ist die Abdichtung des Implantatlagers gegenüber der Kieferhöhle (wieder) gesi­ chert. Dann kann in der bekannten Weise (siehe Veröffentli­ chung von Summers) das Implantat eingebracht werden.

Claims (19)

1. Dentalchirurgisches Instrument, insbesondere für den Einsatz bei einer Sinuselevation, mit einem langge­ streckten Grundkörper, dadurch gekennzeichnet, daß an einem Ende des Grundkörpers (2; 12) ein in Längsrichtung des Grundkörpers konvexer Kopfabschnitt (3; 13) ausge­ bildet ist.
2. Instrument nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kopfabschnitt (3; 13) von einem Kugelabschnitt, vor­ zugsweise einer Halbkugel, gebildet ist.
3. Instrument nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Grundkörper (2; 12) und/oder des­ sen Kopfabschnitt (3; 13) eine kreisförmige Quer­ schnittsfläche aufweisen.
4. Instrument nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (2) einen ge­ ringeren maximalen Durchmesser aufweist als sein Kopfab­ schnitt (3).
5. Instrument nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß der Kopfabschnitt (3) zum Grundkörper (2) hin von einem Randabschnitt (4), vor­ zugsweise einem zylinderförmigen Randabschnitt, begrenzt ist.
6. Instrument nach einem der vorhergehenden Ansprüche, ge­ kennzeichnet durch eine Führungshülse (6), die den Grundkörper (2) über mindestens einen Teil seiner Länge im wesentlichen vollständig umschließt.
7. Instrument nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge der Führungshülse mindestens 50%, vorzugs­ weise 70% bis 90% der Länge des Grundkörpers beträgt.
8. Instrument nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß am Grundkörper (2; 12), vor­ zugsweise im Bereich des dem Kopfabschnitt (3; 13) ab­ gewandten Endes des Grundkörpers, Markierungen (5; 14), insbesondere in Form von rillenförmigen Vertiefungen, vorgesehen sind.
9. Instrument nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß der Grundkörper an seinem dem Kopfabschnitt abgewandten Ende derart ausgebildet ist, daß das Instrument in eine zusätzliche Einrichtung, vor­ zugsweise in einen separaten Handgriff für das Instru­ ment einsetzbar ist.
10. Instrumentenset oder Kombinationsinstrument für die Dentalchirurgie, dadurch gekennzeichnet, daß es minde­ stens ein erstes und mindestens ein zweites Instrument nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 9 umfaßt.
11. Instrumentenset nach Anspruch 10, mit einem ersten Instrument, das die folgenden Merkmale aufweist:
  • - einen langgestreckten Grundkörper, vorzugsweise mit kreisförmiger Querschnittsfläche,
  • - einen konvexen Kopfabschnitt an einem Ende des Grundkörpers, vorzugsweise einen von einem Kugelab­ schnitt gebildeten Kopfabschnitt,
    wobei
  • - der maximale Durchmesser des Kopfabschnittes größer ist als der maximale Durchmesser des Grundkörpers,
  • - an dem dem Grundkörper zugewandten Ende des Kopf­ abschnittes ein vorzugsweise zylinderförmiger Rand­ abschnitt ausgebildet ist, und
  • - ggf. im Bereich des dem Kopfabschnitt abgewandten Endes des Grundkörpers umlaufende rillenförmige Vertiefungen als Markierungen vorgesehen sind.
12. Instrumentenset nach Anspruch 10 oder Anspruch 11, mit einem zweiten Instrument, das die folgenden Merkmale aufweist:
  • - einen langgestreckten Grundkörper, vorzugsweise mit kreisförmiger Querschnittsfläche,
  • - einen konvexen Kopfabschnitt an einem Ende des Grundkörpers,
    wobei
  • - der Kopfabschnitt von einem Kugelabschnitt, vor­ zugsweise einer Halbkugel, gebildet ist,
  • - vorzugsweise der Radius der Halbkugel dem Radius der Querschnittsfläche des Grundkörpers entspricht,
    und
  • - ggf. im Bereich des dem Kopfabschnitt abgewandten Endes des Grundkörpers umlaufende rillenförmige Vertiefungen als Markierungen vorgesehen sind.
13. Instrumentenset nach einem der Ansprüche 10 bis 12, da­ durch gekennzeichnet, daß es mindestens eine Führungs­ hülse für das erste und/oder zweite Instrument umfaßt, wobei die Führungshülse derart ausgebildet ist, daß sie den Grundkörper des Instruments über mindestens einen Teil seiner Länge im wesentlichen vollständig umschlie­ ßen kann.
14. Instrumentenset nach einem der Ansprüche 10 bis 13, da­ durch gekennzeichnet, daß das erste und das zweite In­ strument bzgl. ihrer Form und Abmessungen und ggf. ihrer sonstigen Gestaltung derart aneinander angepaßt sind, daß sie bei aufeinanderfolgenden Verfahrensschritten eines dentalchirurgischen Eingriffs, insbesondere bei der Sinuselevation, einsetzbar sind.
15. Membran für die Dentalchirurgie, insbesondere bei der implantologischen Versorgung, dadurch gekennzeichnet, daß die Membran (15) nach Art einer Kappe ausgeformt ist.
16. Membran nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß sie in ihrer Form mindestens an den Kopfabschnitt eines Instrumentes nach einem der Ansprüche 1 bis 9 angepaßt oder anpaßbar ist.
17. Membran nach Anspruch 15 oder Anspruch 16, dadurch ge­ kennzeichnet, daß sie aus einem biokompatiblen, vor­ zugsweise einem biokompatiblen resorbierbaren Material aufgebaut ist.
18. Membran nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch ge­ kennzeichnet, daß sie aus einem homologen oder hetero­ logen nativen Material aufgebaut ist.
19. Membran nach einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Dicke der Membran zwischen 0,1 und 2 mm, insbesondere zwischen 0,2 und 0,5 mm, beträgt.
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