DE19814785A1 - Dentalchirurgisches Instrument - Google Patents
Dentalchirurgisches InstrumentInfo
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Abstract
Die Erfindung umfaßt ein dentalchirurgisches Instrument, welches insbesondere für den Einsatz bei einer sog. Sinuselevation vorgesehen ist. Dieses Instrument bestitzt einen langgestreckten Grundkörper, an dessen einem Ende ein in Längsrichtung konvexer Kopfabschnitt ausgebildet ist. Dieser Kopfabschnitt ist vorzugsweise von einem Kugelabschnitt, insbesondere einer Halbkugel, gebildet. Bei bevorzugten Ausführungen weist das Dentalinstrument eine den Grundkörper über mindestens einen Teil seiner Länge umschließende Führungshülse auf. Weiter umfaßt die Erfindung ein Instrumentenset oder ein Kombinationsinstrument, das mindestens eines der beschriebenen Dentalinstrumente enthält. Schließlich wird eine Membrankappe beschrieben, die mit Hilfe des Dentalinstruments in ein Implantatlager im Oberkiefer eingebracht werden kann und dort zur Abdeckung der Kieferhöhlenschleimhaut dient.
Description
Die Erfindung betrifft in erster Linie ein dentalchirurgi
sches Instrument, welches insbesondere für den Einsatz bei
einer sog. Sinuselevation vorgesehen ist und einen langge
streckten Grundkörper aufweist.
Fehlende Einzelzähne oder ganze zahnlose Kieferabschnitte
werden in den letzten Jahren zunehmend mit sog. Implantaten
versorgt, auf denen dann Einzel-, Teil- oder Vollprothesen
befestigt werden können. Die Implantattechnik ist dabei nicht
nur bei totalem Zahnverlust, sondern auch bei der Rehabilita
tion teilbezahnter Kieferabschnitte von immer größerer Bedeu
tung.
Bekanntlich wird bei der Implantattechnik ein sog. Implantat
lager im Kieferknochen geschaffen, das an das zu verwendende
Implantat in der Form und den Abmessungen angepaßt ist. Im
Unterkiefer stellt die Schaffung solcher Implantatlager für
Zahnärzte oder Kieferchirurgen, die mit der Implantattechnik
vertraut sind, im Regelfall keine Schwierigkeit dar. Dies ist
hauptsächlich darauf zurückzuführen, daß der Unterkiefer
(Mandibula) feste Knochen mit Knochenqualitäten der Klassen I
und II (nach Brånemark, Klassen I bis IV) aufweist. Außerdem
besitzen die Knochen des Unterkiefers vergleichweise breite
Knochenleisten bzw. Knochenkämme.
Anders liegt der Fall bei der implantologischen Versorgung
des Oberkiefers (Maxilla). Dort handelt es sich in der Regel
um vergleichweise weiche Knochen mit Knochenqualitäten der
Klassen III oder IV. Zusätzlich sind die Knochenleisten ver
hältnismäßig schmal. Wird deshalb das Implantatlager im Ober
kiefer, wie im Unterkiefer üblich, mit Hilfe von Bohrern
(bohrende Aufbereitung) geschaffen, so führt dies verhältnis
mäßig häufig zu einem unbefriedigenden Einwachsen des Implan
tats in den Oberkieferknochen.
Zur Verbesserung dieser vergleichsweise schlechten Osseointe
gration in den Oberkiefer wurde von R. B. Summers vorgeschla
gen, das Implantatlager im Oberkiefer mit Hilfe von Osteoto
men (Knochenmeißeln) zu schaffen. Damit kann auf ein Aufboh
ren, bei dem Knochenmaterial ausgetragen wird und somit ver
loren geht, weitgehend verzichtet werden. Offensichtlich hat
das manuelle Eintreiben des Osteotoms in den Oberkiefer den
Vorteil, daß das vorhandene Knochenmaterial um das Implantat
lager herum verdichtet und somit die Osseointegration begün
stigt wird. Die von Summers verwendeten Osteotome und die
verwendete Technik sind beispielsweise in Compend. Contin.
Educ. Dent., Vol. XV, No. 6, 698-708, 1994 ausführlich be
schrieben. Bei den Osteotomen nach Summers handelt es sich
um konusförmige Meißel mit tellerförmigen, d. h. konkaven
Aufsätzen.
Weiter bereitet bei der Einbringung von Implantaten in den
Oberkiefer Schwierigkeiten, daß im Oberkiefer die Knochenhöhe
häufig weniger als 10 mm oder sogar weniger als 7 mm beträgt.
Es wird deshalb in vielen Fällen eine sog. kraniale Augmenta
tion durchgeführt, mit deren Hilfe ein tieferes Implantat
lager in die Kieferhöhle hinein zur Verfügung gestellt werden
kann. Dadurch lassen sich längere Implantate einsetzen und
eine bessere Osseointegration erreichen. Diese Augmentation
des Antrums ist mit einer manuell palpativen Anhebung des
Kieferhöhlenbodens, einschließlich der Kieferhöhlenschleim
haut mit der sog. Schneider'schen Membran verbunden. Man
spricht hier vom sog. Sinuslift oder der Sinuselevation. Die
grundsätzlich bereits bekannte Vorgehensweise bei der Anhe
bung des Kieferhöhlenbodens ist ebenfalls in der bereits an
gegebenen Veröffentlichung von Summers beschrieben, und zwar
mit und ohne Einbringung zusätzlichen Augmentationsmaterials.
Die mit der Sinuselevation einhergehende Anhebung der Schnei
der'schen Membran birgt die Gefahr, daß diese während des
Eingriffs zerstört oder zumindest perforiert wird. Folge sind
dann der sofortige Abbruch des chirurgischen Eingriffs und
die Notwendigkeit einer Zweitoperation. Das Risiko einer Be
schädigung/Perforation der Schneider'schen Membran ist selbst
bei Operateuren mit großer Erfahrung in der Implantatein
pflanzung beträchtlich.
Die Erfindung stellt sich deshalb ganz allgemein die Aufgabe,
die Implantationstechnik im Oberkiefer weiter zu verbessern.
Dabei sollen insbesondere dentalchirurgische Instrumente zur
Verfügung gestellt werden, bei denen die Schaffung des Im
plantatlagers und die ggf. erforderliche Sinuselevation so
atraumatisch wie möglich für den Patienten und so genau und
sicher wie möglich für den Operateur durchgeführt werden
kann. Eine unbeabsichtigte Beschädigung, Perforation oder
Zerstörung der Schleimhaut hin zur Kieferhöhle, insbesondere
der Schneider'schen Membran, soll entweder verhindert werden
können oder reparabel sein.
Diese Aufgabe wird gelöst durch das dentalchirurgische In
strument mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und das Instrumen
tenset mit den Merkmalen des Anspruchs 10. Besondere Ausge
staltungen des Instrumentes bzw. des Instrumentensets sind in
den abhängigen Ansprüchen 2 bis 9 und 11 bis 14 dargestellt.
Zur Erfindung gehört weiterhin, die Dentalmembran nach An
spruch 15 einschließlich ihrer in den Unteransprüchen 16 bis
19 dargestellten Ausführungsformen. Der Wortlaut sämtlicher
Ansprüche wird hiermit durch Bezugnahme zum Inhalt dieser
Beschreibung gemacht.
Das erfindungsgemäße Dental- oder Chirurgieinstrument be
sitzt einen langgestreckten Grundkörper, an dessen einem Ende
ein in Längsrichtung konvexer Kopfabschnitt ausgebildet ist.
Der langgestreckte Grundkörper wird dabei üblicherweise die
Form eines Stabes oder Stiftes besitzen. "Konvexer Kopfab
schnitt" bedeutet im wesentlichen, daß der Grundkörper an
seinem einen Ende einen in Längsrichtung nach außen gewölbten
Kopfbereich besitzt, wie dies im Zusammenhang mit der Zeich
nung noch erläutert wird.
Obwohl andere konvexe Ausgestaltungen des Kopfabschnittes
grundsätzlich möglich sind, wird der Kopfabschnitt vorzugs
weise von einem Kugelabschnitt gebildet. Dies bedeutet, daß
der Kopfabschnitt an seinem Außenumfang eine konstante Krüm
mung aufweist. Dementsprechend kann der Kopfabschnitt auch
als kalottenartig beschrieben werden. Insbesondere wird der
Kopfabschnitt von einer Halbkugel gebildet.
Der Grundkörper und/oder dessen Kopfabschnitt besitzen insbe
sondere eine kreisförmige Querschnittsfläche (im rechten Win
kel zur Längsachse), da Implantate im Normalfall, bezogen auf
ihre Längsachse, ebenfalls rotationssymmetrisch aufgebaut
sind. Dementsprechend werden auch die zugehörigen Implantat
lager mit kreisförmigen Querschnittsflächen geschaffen. Die
Durchmesser der erfindungsgemäßen Instrumente betragen des
halb üblicherweise mehr als 1 mm, wobei Bereiche zwischen 2
und 8 mm, insbesondere 3 bis 5 mm, bevorzugt sind.
In Weiterbildung kann der Grundkörper einen geringeren maxi
malen Durchmesser besitzen als dem Kopfabschnitt. Bei übli
chen kreisförmigen Querschnittsflächen ragt somit der Kopf
abschnitt radial über den Grundkörper hinaus. Die Vorteile
solcher Ausführungen gehen aus der nachfolgenden Beschreibung
hervor.
Bei weiteren bevorzugten Ausführungsformen wird der Kopfab
schnitt zum Grundkörper hin von einem Randabschnitt begrenzt,
der insbesondere bei den Ausführungsformen ausgebildet ist,
bei denen der Kopfabschnitt einen größeren maximalen Durch
messer aufweist als der Grundkörper. In diesen Fällen ist
vorzugsweise ein zylinderförmiger Randabschnitt gebildet, der
zum einen einen möglicherweise scharfkantigen Übergang an der
Kante zwischen Kopfabschnitt und Grundkörper vermeidet und
zum anderen über seine Zylindermantelfläche eine gewisse Füh
rung des Instrumentes im Implantatlager gewährleistet.
Die Gesamtlänge des erfindungsgemäßen Instrumentes liegt im
Bereich der üblichen Länge chirurgischer Handinstrumente. Die
wird üblicherweise mehr als 10 cm betragen und kann vorzugs
weise im Bereich zwischen 15 und 20 cm liegen.
Das Dentalinstrument nach der Erfindung ist vorzugsweise
weiter gekennzeichnet durch eine sog. Führungshülse, die den
Grundkörper an seiner Außenfläche über mindestens einen Teil
seiner Länge im wesentlichen vollständig umschließt. Die tat
sächliche Ausgestaltung der Führungshülse ist nicht kritisch,
so lange die eigentliche Führungsfunktion erfüllt ist. Dazu
kann die Länge der Führungshülse bei bevorzugten Ausführungen
mindestens 50%, vorzugsweise 70 bis 90% der Länge des
Grundkörpers betragen. Legt man die oben angegebene bevorzug
te Länge des gesamten Instrumentes zugrunde, so ergeben sich
bevorzugte Längen für die Führungshülse von 13 bis 15 cm.
Weiter kann die Führungshülse an ihrer Außenfläche derart
ausgestaltet sein, daß die Handhabbarkeit des Instrumentes
insgesamt für den Benutzer erleichtert wird. Dementsprechend
können für die manuelle Handhabung des Instruments an der
Führungshülse Griffmulden oder Oberflächenstrukturen wie Rif
felungen, Beschichtungen und dergleichen vorgesehen sein, um
eine gute Greifbarkeit des Instruments insgesamt zu gewähr
leisten.
Zusätzlich kann am Instrument, insbesondere am Grundkörper,
mindestens eine Markierung vorgesehen sein. Solche Markierun
gen sind vorzugsweise im Bereich des dem Kopfabschnitt abge
wandten Endes des Grundkörpers vorhanden und dienen bei
spielsweise dazu, dem Benutzer des Instrumentes beim chirur
gischen Eingriff die Einführtiefe des Instrumentes in den
Kiefer anzuzeigen. Bei den Markierungen kann es sich bei
spielsweise um rillenförmige Vertiefungen oder um wulstar
tige Erhöhungen am Außenumfang des Grundkörpers handeln.
Solche Markierungen können radial am gesamten Außenumfang des
Grundkörpers verlaufen. Vorzugsweise sind derartige Markie
rungen in einem regelmäßigen Abstand vorgesehen, vorzugsweise
im Abstand von mehreren Millimetern, insbesondere im Abstand
von 2 mm. Zur besseren Erkennbarkeit können die Markierungen
farbig gestaltet sein, wobei insbesondere aufeinanderfolgende
Markierungen eine unterschiedliche Farbe aufweisen.
Wie bereits ausgeführt, kann das erfindungsgemäße Instrument
vom Benutzer ohne weiteres direkt am Grundkörper, vorzugs
weise an dem dem Kopfabschnitt abgewandten Ende gehalten wer
den. Ist eine Führungshülse vorhanden, so wird der Benutzer
üblicherweise an dieser Führungshülse angreifen. In Weiter
bildung ist es möglich, das bei Benutzung untere (dem Kopfab
schnitt abgewandte) Ende des Grundkörpers so auszugestalten,
daß das Instrument in eine weitere Einrichtung einsetzbar
ist. Hierbei kann es sich beispielsweise um ein separates
Griffteil wie einen Handgriff handeln. Vorzugsweise ist der
Grundkörper auf diese Weise in ein Griffteil einsteckbar.
Gegebenenfalls können auch geeignete Arretierungsmittel zum
Festlegen des unteren Endes des Grundkörpers in der zusätzli
chen Einrichtung vorgesehen sein.
Grundsätzlich kann das erfindungsgemäße Instrument aus jedem
geeigneten Material aufgebaut sein, das die für seinen Ein
satz notwendige Festigkeit und Beständigkeit aufweist. Im
Normalfall wird das Instrument aus Stahl, insbesondere V4A-
Stahl gefertigt sein oder aus einem anderen, in der Dental
chirurgie üblichen Werkstoff.
Weiter umfaßt die Erfindung ein Instrumentenset oder ein Kom
binationsinstrument für die Dentalchirurgie. Dieses weist
mindestens zwei der beschriebenen erfindungsgemäßen Instru
mente auf. Vorzugsweise handelt es sich dabei um mindestens
ein erstes und mindestens ein zweites solches Instrument, die
bei einem dentalchirurgischen Eingriff, insbesondere bei
einer implantologischen Versorgung einschließlich Sinuseleva
tion, zusammen verwendet werden. Insbesondere sind dieses
erste Instrument und dieses zweite Instrument bei aufeinan
derfolgenden Verfahrensschritten eines solchen Eingriffs ver
wendbar.
Vorzugsweise umfaßt ein erfindungsgemäßes Instrumentenset ein
erstes Instrument mit einem langgestreckten Grundkörper und
einem konvexen Kopfabschnitt an einem Ende des Grundkörpers,
bei dem der Grundkörper vorzugsweise eine kreisförmige Quer
schnittsfläche hat und der Kopfabschnitt von einem Kugelab
schnitt gebildet ist. Weiter ist der maximale Durchmesser
des Kopfabschnittes größer als der maximale Durchmesser des
Grundkörpers und an dem dem Grundkörper zugewandten Ende des
Kopfabschnittes ist ein vorzugsweise zylinderförmiger Rand
abschnitt ausgebildet. Gegebenenfalls befinden sich im Be
reich des dem Kopfabschnitt abgewandten Endes des Grundkör
pers umlaufende rillenförmige Vertiefungen, die eine Markie
rungsfunktion besitzen. Bezüglich der Ausgestaltung des
ersten Instrumentes wird auf die bisherige Beschreibung
verwiesen und Bezug genommen.
Weiter umfaßt das erfindungsgemäße Instrumentenset vorzugs
weise ein zweites Instrument mit einem langgestreckten
Grundkörper und einem konvexen Kopfabschnitt an einem Ende
des Grundkörpers, bei dem der Grundkörper vorzugsweise eine
kreisförmige Querschnittsfläche besitzt. Bei diesem zweiten
Instrument ist der Kopfabschnitt von einem Kugelabschnitt,
vorzugsweise einer Halbkugel, gebildet. Insbesondere kann der
Radius der Halbkugel dem Radius der Querschnittsfläche des
Grundkörpers entsprechen. Auch hier können ggf. im Bereich
des dem Kopfabschnitt abgewandten Endes des Grundkörpers um
laufende rillenförmige Vertiefungen als Markierungen vorge
sehen sein. Zur Erläuterung wird ebenfalls auf die bisherigen
Beschreibungsteile verwiesen und Bezug genommen.
Bei weiteren bevorzugten Ausführungen kann das Instrumenten
set mindestens eine Führungshülse für das erste und/oder
zweite Instrument umfassen. Wie bereits beschrieben, ist die
Führungshülse dabei derart ausgebildet, daß sie den Grundkör
per des jeweiligen Instrumentes über mindestens einen Teil
seiner Länge im wesentlichen vollständig umschließen kann.
Die Führungshülse kann dabei ein (loser) Bestandteil des In
strumentensets, d. h. in diesem separat enthalten sein. In
diesen Fällen wird die Führungshülse erst bei Benutzung des
ersten oder zweiten Instruments auf dieses aufgebracht. Die
Führungshülse kann jedoch im Instrumentenset bereits auf das
erste oder das zweite Instrument aufgebracht sein, so daß das
jeweilige Instrument ohne vorheriges Zusammenbauen benutzbar
ist. Gegebenenfalls kann auch jedes erste oder jedes zweite
Instrument im Instrumentenset bereits mit einer eigenen Füh
rungshülse versehen sein. Diese kann ggf. auch unverlierbar
mit dem entsprechenden Instrument verbunden sein.
In Weiterbildung können bei dem Instrumentenset die ersten
und zweiten Instrumente bzgl. ihrer Form, Abmessungen und
dergleichen derart aneinander angepaßt sein, daß sie bei ver
schiedenen, insbesondere aufeinanderfolgenden Verfahrens
schritten eines dentalchirurgischen Eingriffs wie der Sinus
elevation einsetzbar sein. Dies bedeutet beispielsweise, daß
die Durchmesser der jeweiligen Grundkörper gleich sein kön
nen, damit eine gemeinsame Führungshülse für beide Instru
mente verwendbar ist. Auch die Durchmesser der entsprechenden
Kopfabschnitte (im rechten Winkel zur Längsrichtung der In
strumente) können gleich sein, damit im gleichen Implantat
lager das jeweilige erste und das jeweilige zweite Instrument
nacheinander verwendet werden können. Dies wird im Zusammen
hang mit der Zeichnung noch beschrieben. Die Längen der je
weiligen Instrumente, insbesondere der jeweiligen Grundkör
per sowie Lage und Abstand eventuell vorhandener Markierun
gen können ebenfalls gleich sein, um dem Benutzer ein zuver
lässiges Arbeiten zu ermöglichen.
Das erfindungsgemäße Instrumentenset kann nicht nur erste und
zweite Instrumente unterschiedlicher Ausgestaltung für ver
schiedene Verfahrensschritte eines dentalchirurgischen Ein
griffs, sondern auch vorzugsweise Instrumente gleicher oder
ähnlicher Form mit unterschiedlicher Abmessung, insbesondere
unterschiedlichem Durchmesser aufweisen. Solche Instrumente
können insbesondere bei einer sukzessiven Aufbereitung eines
Implantatlagers nacheinander zum Einsatz kommen. Schließlich
kann das erfindungsgemäße Instrumentenset weitere übliche
Instrumente für die Dentalchirurgie enthalten, wie beispiels
weise Osteotome, Stopfer, Küretten u. a.
Weiter umfaßt die Erfindung eine in der Dentalchirurgie ver
wendbare Membran, die insbesondere bei der implantologischen
Versorgung einsetzbar ist. Diese Membran ist nach Art einer
Kappe ausgeformt. Die damit erreichbaren Vorteile, insbeson
dere bei der Sinuselevation, werden noch erläutert.
Die erfindungsgemäße Membran ist weiter dadurch gekennzeich
net, daß sie in ihrer Form zumindest an den Kopfabschnitt
eines der bereits beschriebenen Instrumente nach der Erfin
dung angepaßt ist oder zumindest anpaßbar ist. Dadurch läßt
sich die Membran auf den oberen Teil des Instrumentes auf
bringen ("aufstecken") und mit diesem in das Implantatlager
einbringen. Vorzugsweise umfaßt die Membrankappe dabei nicht
nur den Bereich des eigentlichen Kopfabschnittes, sondern
auch noch einen Teil des sich an den Kopfabschnitt anschlie
ßenden Grundkörpers.
Die beschriebene Membran besteht vorzugsweise aus einem übli
chen biokompatiblen Material, wobei dieses insbesondere zu
sätzlich resorbierbar ist. Es kann sich um natives biologi
sches Material und dabei vorzugsweise um homologes (von der
gleichen Spezies) oder um heterologes (von einer verschiede
nen Spezies) Material handeln. Als Quelle heterologen Materi
als sind in erster Linie Rind und Schwein zu nennen. Grund
sätzlich kommen jedoch auch synthetische Materialien für die
Herstellung der Membrankappe in Frage. Lediglich als Bei
spiele seien hier als verwendbare Materialien Kollagen, Poly
saccharide und lyophylisierte Dura (homologes Material) ge
nannt.
Die erfindungsgemäße Membran ist vorzugsweise aus einem
feuchtigkeitsliebenden und/oder adhäsiven Material gefertigt,
das dementsprechend einen guten Kontakt mit biologischem
Material ermöglicht. Die Dicke der verwendeten Membran ist
grundsätzlich nicht kritisch, wobei eine ausreichende Flexi
bilität gewährleistet sein sollte. Dementsprechend liegen die
Werte für die Membrandicke üblicherweise zwischen 0,1 und
2 mm, insbesondere zwischen 0,2 und 0,5 mm.
Schließlich umfaßt die Erfindung ein neues Verfahren für die
implantologische Versorgung im Oberkiefer unter Durchführung
einer sog. Sinuselevation. Bei diesem Verfahren wird zum Ende
der Schaffung des Implantatlagers hin, insbesondere im letz
ten Schritt der Elevation, der Sinus mit hoher Sorgfalt und
Genauigkeit definiert (kontrolliert) durchstoßen, wobei die
Gefahr der Beschädigung/Perforation der Schneider'schen
Membran weitgehend vermieden wird. Diese Vorgehensweise wird
durch bestimmte Ausführungen der bereits beschriebenen
Instrumente, die Teil eines Instrumentensets sein können,
ermöglicht.
Darüber hinaus kann das erfindungsgemäße Verfahren vorsehen,
daß eine möglicherweise beschädigte Schneider'sche Membran
durch eine (Reparatur-)Membran ersetzt wird, die mit Hilfe
eines weiteren, bereits beschriebenen Instrumentes einge
bracht wird. Wie bereits erwähnt, sind dabei die (ersten)
Instrumente zum Durchstoßen des Sinusbodens und die (zweiten)
Instrumente zum Einbringen der Membran/Membrankappe in Form
und Abmessungen weitgehend aufeinander abgestimmt. Die be
schriebene Vorgehensweise ermöglicht es auch, eine Membran/
Membrankappe quasi prophylaktisch in das Implantatlager ein
zubringen. Dadurch entfallen aufwendige Untersuchungen, ob
die Schneider'sche Membran beim Durchstoßen des Bodens des
Implantatlagers nicht doch beschädigt wurde. Die vorsorgliche
Einbringung einer Membran ist insbesondere dann angezeigt,
wenn zusätzlich Augmentationsmaterial zur besseren Osseoin
tegration in das Implantatlager eingebracht wird. Durch die
Membran wird die (ggf. verletzte) Schleimhaut abgedeckt und
die Implantation kann fortgeführt und abgeschlossen werden.
Mit Hilfe der beschriebenen Instrumente gelingt eine exakte
Positionierung der Membran im Bodenbereich des jeweiligen
Implantatlagers.
Die beschriebenen Merkmale und weitere Merkmale der Erfindung
ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von bevorzug
ten Ausführungsformen in Verbindung mit den Unteransprüchen
und den Zeichnungen. Hierbei können die einzelnen Merkmale
jeweils für sich oder zu mehreren in Kombination miteinander
verwirklicht sein. In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 die schematische Darstellung eines ersten
dentalchirurgischen Instrumentes nach der
Erfindung, und
Fig. 2 die schematische Darstellung eines zweiten
dentalchirurgischen Instrumentes nach der
Erfindung einschließlich erfindungsgemäßer
Membrankappe.
Das in Fig. 1 dargestellte (erste), aus zwei Teilen bestehen
de Dentalinstrument 1 besitzt als erstes Bauteil einen lang
gestreckten Grundkörper 2 und einen in Längsrichtung des
Grundkörpers 2 konvexen Kopfabschnitt 3. Dieses erste Teil
kann auch als Elevationsstempel bezeichnet werden. Der kon
vexe Kopfabschnitt 3 ist nach Art einer Kalotte von einem
Kreisabschnitt konstanter Krümmung an einem (hier dem oberen)
Ende des Grundkörpers 2 gebildet. An seiner dem Grundkörper 2
zugewandten Seite weist der Kopfabschnitt 3 einen zylinder
förmigen Randabschnitt 4 auf. Sowohl der Grundkörper 2 als
auch der Kopfabschnitt 3 sind rotationssymmetrisch mit kreis
förmiger Querschnittsfläche aufgebaut. Der maximale Durchmes
ser des Kopfabschnittes 3 bzw. seines zugehörigen Randab
schnittes 4 ist größer als der Durchmesser des Grundkörpers
2. Dadurch entsteht am Übergang des Kopfabschnittes 3 in den
Grundkörper 2 ein umlaufender Rücksprung.
Im Bereich seines unteren Endes weist der Grundkörper 2 meh
rere Markierungen 5 in Form umlaufender rillenförmiger Ver
tiefungen auf. Diese sind im dargestellten Fall in regel
mäßigen Abständen angeordnet.
Weiter zeigt Fig. 1 als zweites Bauteil des Instruments 1
eine Führungshülse 6, die den Grundkörper 2 über einen Teil
seiner Länge vollständig umschließt. Am Außenumfang der
Führungshülse 6 sind zeichnerisch Riffelungen 7 angedeutet,
die eine bessere Handhabung des Instrumentes 1 durch den
Benutzer ermöglichen.
Die waagerechten Unterbrechungslinien in Fig. 1 zeigen, daß
Grundkörper 2 und Führungshülse 6 in Wirklichkeit länger als
dargestellt sein können. Daraus geht hervor, daß die Gesamt
länge des Grundkörpers 2 (wesentlich) größer ist als die
Dimension des Kopfabschnittes 3. An seinem unteren, dem Kopf
abschnitt 3 abgewandten Ende ist der Grundkörper 2 nach Art
eines Konus ausgebildet, um eine leichtere Einführung in die
Hülse 6 oder eine zusätzliche Einrichtung wie einen Hand
griff oder dergleichen zu ermöglichen.
Das in Fig. 2 dargestellte (zweite) Dentalinstrument 11 be
sitzt einen Grundkörper 12 und einen in Längsrichtung des
Grundkörpers 12 konvexen Kopfabschnitt 13. Dieser Kopf ab
schnitt 13 ist von einem Kugelabschnitt mit konstanter Krüm
mung, nämlich einer Halbkugel, an einem (hier dem oberen)
Ende des Grundkörpers 12 gebildet. Grundkörper 12 und Kopf
abschnitt 13 sind rotationssymmetrisch mit kreisförmiger
Querschnittsfläche aufgebaut. Im vorliegenden Fall stimmen
der Radius der den Kopfabschnitt 13 bildenden Halbkugel und
der Radius der Querschnittsfläche des Grundkörpers 12 über
ein.
Auch das Instrument gemäß Fig. 2 zeigt im unteren, dem Kopf
abschnitt 13 abgewandten Ende des Grundkörpers 12 Markierun
gen 14. Auf die entsprechende Beschreibung der Markierungen 5
in Fig. 1 wird Bezug genommen. Dies gilt ebenfalls für die
waagerechten Unterbrechungslinien und das konusförmige untere
Ende des Grundkörpers 12.
Eine der Führungshülse 6 in Fig. 1 entsprechende Führungs
hülse ist für das Instrument 11 der Fig. 2 nicht dargestellt.
Grundsätzlich kann eine baugleiche Führungshülse verwendet
werden. Bei gleichem Durchmesser der Instrumente 1 und 11
bzw. deren Grundkörper 2 und 12 kann für beide Instrumente
die gleiche Hülse benutzt werden, wie dies im folgenden noch
beschrieben wird.
Schließlich zeigt Fig. 2 eine erfindungsgemäße Membrankappe
15, die in ihrer Form an den Kopfabschnitt 13 und das sich
daran anschließende obere Ende des Grundkörpers 12 angepaßt
ist. Bezüglich der Dicke der Membran und der möglichen ver
wendbaren Materialien wird auf die Beschreibung verwiesen.
Wie ein Vergleich der Fig. 1 und 2 zeigt, sind Form und
Abmessungen der Instrumente 1 und 11 weitgehend aneinander
angepaßt. Dies ermöglicht ihren (aufeinanderfolgenden) Ein
satz beim gleichen dentalchirurgischen Eingriff, insbesondere
einer sog. Sinuselevation.
Dabei kann vom Zahnarzt oder Kieferchirurg wie folgt vorge
gangen werden:
Das Implantatlager für ein Implantat im Oberkiefer wird in bekannter Weise mit Hilfe eines Bohrers oder vorzugsweise mit Hilfe eines Osteotoms (vorzugsweise nach Summers) vorgear beitet. In diesem Zusammenhang kann auf die bereits zitierte Veröffentlichung von Summers verwiesen werden. Vor dem Durch stoßen des Sinusbodens kommen dann die erfindungsgemäßen In strumente, die erfindungsgemäße Membrankappe und das erfin dungsgemäße Verfahren zur Anwendung. Selbstverständlich sind die im folgenden herangezogenen Fig. 1 und 2 insofern nur als Beispiele zu verstehen.
Das Implantatlager für ein Implantat im Oberkiefer wird in bekannter Weise mit Hilfe eines Bohrers oder vorzugsweise mit Hilfe eines Osteotoms (vorzugsweise nach Summers) vorgear beitet. In diesem Zusammenhang kann auf die bereits zitierte Veröffentlichung von Summers verwiesen werden. Vor dem Durch stoßen des Sinusbodens kommen dann die erfindungsgemäßen In strumente, die erfindungsgemäße Membrankappe und das erfin dungsgemäße Verfahren zur Anwendung. Selbstverständlich sind die im folgenden herangezogenen Fig. 1 und 2 insofern nur als Beispiele zu verstehen.
Zum Durchstoßen des Sinusbodens wird das Dentalinstrument 1
nach Fig. 1 verwendet. Durch die konvexe Ausgestaltung des
Kopfabschnittes 3 wird dabei ein definiertes und kontrollier
tes Durchstoßen des Sinusbodens ermöglicht. Der zylinderför
mige Randbereich 4 ermöglicht eine Führung des Instrumentes 1
im vorgearbeiteten Implantatlager. Die Hülse 6, in die der
Grundkörper 2 ggf. vor Benutzung (von oben) eingeführt wird,
dient als Griffteil für den Operateur und wird mit seinem
oberen Ende auf den Oberkieferknochen aufgesetzt. Die Markie
rungen 5 dienen dem Operateur zur Kontrolle, wie weit er das
Instrument 1 in das Implantatlager eingebracht hat.
Durch die Kombination der Konstruktionsmerkmale von Instru
ment 1 wird eine Beschädigung der Schleimhaut bzw. Perfora
tion der Schneider'schen Membran weitgehend verhindert, so
daß die Einbringung des Implantats einschließlich des ggf.
notwendigen Augmentationsmaterials in einer Operation durch
geführt werden kann. Bezüglich der sich anschließenden Ver
fahrensschritte kann wiederum auf die Veröffentlichung von
Summers verwiesen werden (OSFE- bzw. BAOSFE-Techniken).
Das Instrument 11 der Fig. 2 dient entweder unabhängig vom
Instrument 1 zur Reparatur einer beschädigten/perforierten
Schleimhaut/Schneider'schen Membran oder (auch in Verbindung
mit Instrument 1) zur vorsorglichen Einbringung einer Mem
bran. Für den Fall, daß das Instrument 11 nicht von vorn
herein eine eigene Führungshülse besitzt, wird diese nach
träglich (von oben) in eine solche, möglicherweise die
gleiche wie bei Fig. 1, eingesetzt. Vor oder nach diesem
Schritt wird dann eine erfindungsgemäße Membrankappe 15 auf
den halbkugelförmigen Kopfabschnitt 13 des Instruments 11
aufgesetzt. Diese Membrankappe 15 wird dann mit Hilfe des
Instrumentes 11 durch das bisher geschaffene Implantatlager
hindurch eingebracht. Die Membrankappe 15 legt sich aufgrund
ihrer feuchtigkeitsliebenden adhäsiven Eigenschaften an die
beschädigte Schleimhaut/Schneider'sche Membran (oder prophy
laktisch an die unversehrte) an. Dadurch ist die Abdichtung
des Implantatlagers gegenüber der Kieferhöhle (wieder) gesi
chert. Dann kann in der bekannten Weise (siehe Veröffentli
chung von Summers) das Implantat eingebracht werden.
Claims (19)
1. Dentalchirurgisches Instrument, insbesondere für den
Einsatz bei einer Sinuselevation, mit einem langge
streckten Grundkörper, dadurch gekennzeichnet, daß an
einem Ende des Grundkörpers (2; 12) ein in Längsrichtung
des Grundkörpers konvexer Kopfabschnitt (3; 13) ausge
bildet ist.
2. Instrument nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Kopfabschnitt (3; 13) von einem Kugelabschnitt, vor
zugsweise einer Halbkugel, gebildet ist.
3. Instrument nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Grundkörper (2; 12) und/oder des
sen Kopfabschnitt (3; 13) eine kreisförmige Quer
schnittsfläche aufweisen.
4. Instrument nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (2) einen ge
ringeren maximalen Durchmesser aufweist als sein Kopfab
schnitt (3).
5. Instrument nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß der Kopfabschnitt (3) zum
Grundkörper (2) hin von einem Randabschnitt (4), vor
zugsweise einem zylinderförmigen Randabschnitt, begrenzt
ist.
6. Instrument nach einem der vorhergehenden Ansprüche, ge
kennzeichnet durch eine Führungshülse (6), die den
Grundkörper (2) über mindestens einen Teil seiner Länge
im wesentlichen vollständig umschließt.
7. Instrument nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
die Länge der Führungshülse mindestens 50%, vorzugs
weise 70% bis 90% der Länge des Grundkörpers beträgt.
8. Instrument nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß am Grundkörper (2; 12), vor
zugsweise im Bereich des dem Kopfabschnitt (3; 13) ab
gewandten Endes des Grundkörpers, Markierungen (5; 14),
insbesondere in Form von rillenförmigen Vertiefungen,
vorgesehen sind.
9. Instrument nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß der Grundkörper an seinem dem
Kopfabschnitt abgewandten Ende derart ausgebildet ist,
daß das Instrument in eine zusätzliche Einrichtung, vor
zugsweise in einen separaten Handgriff für das Instru
ment einsetzbar ist.
10. Instrumentenset oder Kombinationsinstrument für die
Dentalchirurgie, dadurch gekennzeichnet, daß es minde
stens ein erstes und mindestens ein zweites Instrument
nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 9 umfaßt.
11. Instrumentenset nach Anspruch 10, mit einem ersten
Instrument, das die folgenden Merkmale aufweist:
- - einen langgestreckten Grundkörper, vorzugsweise mit kreisförmiger Querschnittsfläche,
- - einen konvexen Kopfabschnitt an einem Ende des
Grundkörpers, vorzugsweise einen von einem Kugelab
schnitt gebildeten Kopfabschnitt,
wobei - - der maximale Durchmesser des Kopfabschnittes größer ist als der maximale Durchmesser des Grundkörpers,
- - an dem dem Grundkörper zugewandten Ende des Kopf abschnittes ein vorzugsweise zylinderförmiger Rand abschnitt ausgebildet ist, und
- - ggf. im Bereich des dem Kopfabschnitt abgewandten Endes des Grundkörpers umlaufende rillenförmige Vertiefungen als Markierungen vorgesehen sind.
12. Instrumentenset nach Anspruch 10 oder Anspruch 11, mit
einem zweiten Instrument, das die folgenden Merkmale
aufweist:
- - einen langgestreckten Grundkörper, vorzugsweise mit kreisförmiger Querschnittsfläche,
- - einen konvexen Kopfabschnitt an einem Ende des
Grundkörpers,
wobei - - der Kopfabschnitt von einem Kugelabschnitt, vor zugsweise einer Halbkugel, gebildet ist,
- - vorzugsweise der Radius der Halbkugel dem Radius
der Querschnittsfläche des Grundkörpers entspricht,
und - - ggf. im Bereich des dem Kopfabschnitt abgewandten Endes des Grundkörpers umlaufende rillenförmige Vertiefungen als Markierungen vorgesehen sind.
13. Instrumentenset nach einem der Ansprüche 10 bis 12, da
durch gekennzeichnet, daß es mindestens eine Führungs
hülse für das erste und/oder zweite Instrument umfaßt,
wobei die Führungshülse derart ausgebildet ist, daß sie
den Grundkörper des Instruments über mindestens einen
Teil seiner Länge im wesentlichen vollständig umschlie
ßen kann.
14. Instrumentenset nach einem der Ansprüche 10 bis 13, da
durch gekennzeichnet, daß das erste und das zweite In
strument bzgl. ihrer Form und Abmessungen und ggf. ihrer
sonstigen Gestaltung derart aneinander angepaßt sind,
daß sie bei aufeinanderfolgenden Verfahrensschritten
eines dentalchirurgischen Eingriffs, insbesondere bei
der Sinuselevation, einsetzbar sind.
15. Membran für die Dentalchirurgie, insbesondere bei der
implantologischen Versorgung, dadurch gekennzeichnet,
daß die Membran (15) nach Art einer Kappe ausgeformt
ist.
16. Membran nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß
sie in ihrer Form mindestens an den Kopfabschnitt eines
Instrumentes nach einem der Ansprüche 1 bis 9 angepaßt
oder anpaßbar ist.
17. Membran nach Anspruch 15 oder Anspruch 16, dadurch ge
kennzeichnet, daß sie aus einem biokompatiblen, vor
zugsweise einem biokompatiblen resorbierbaren Material
aufgebaut ist.
18. Membran nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch ge
kennzeichnet, daß sie aus einem homologen oder hetero
logen nativen Material aufgebaut ist.
19. Membran nach einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Dicke der Membran zwischen 0,1 und
2 mm, insbesondere zwischen 0,2 und 0,5 mm, beträgt.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19814785A DE19814785A1 (de) | 1998-04-02 | 1998-04-02 | Dentalchirurgisches Instrument |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19814785A DE19814785A1 (de) | 1998-04-02 | 1998-04-02 | Dentalchirurgisches Instrument |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19814785A1 true DE19814785A1 (de) | 1999-10-07 |
Family
ID=7863359
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19814785A Withdrawn DE19814785A1 (de) | 1998-04-02 | 1998-04-02 | Dentalchirurgisches Instrument |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19814785A1 (de) |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE10222636A1 (de) * | 2002-05-17 | 2003-11-27 | Lamouki Mohammad Mahmoudi | Vorrichtung zur Präparation und/oder Feststellung einer Perforation einer Gewebeschicht |
| EP1658824A3 (de) * | 2004-11-18 | 2007-01-17 | Johann Ebenberger | Stützkegelstumpf zur Anwendung bei einer Sinusmembranelevation zur Vorbereitung der Insertion eines Dentalimplantats |
| CN113456263A (zh) * | 2021-08-09 | 2021-10-01 | 首都医科大学附属北京口腔医院 | 一种改良上颌窦底内的提升工具及使用方法 |
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| DE19608250A1 (de) * | 1996-03-04 | 1997-10-02 | Kirsch Axel | Abdeckmembran, daraus hergestellter Formkörper und Verfahren zu deren Herstellung |
-
1998
- 1998-04-02 DE DE19814785A patent/DE19814785A1/de not_active Withdrawn
Patent Citations (2)
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| CN113456263A (zh) * | 2021-08-09 | 2021-10-01 | 首都医科大学附属北京口腔医院 | 一种改良上颌窦底内的提升工具及使用方法 |
| CN113456263B (zh) * | 2021-08-09 | 2022-05-20 | 首都医科大学附属北京口腔医院 | 一种改良上颌窦底内的提升工具及使用方法 |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| OM8 | Search report available as to paragraph 43 lit. 1 sentence 1 patent law | ||
| 8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: WIELAND DENTAL + TECHNIK GMBH & CO KG, 75179 PFORZ |
|
| 8141 | Disposal/no request for examination |