Enossales Dentalimplantat mit selbst- schneidendem Gewinde
Anwendungsgebiet der Erfindung
Die vorliegende Erfindung betrifft ein enossales Dentalimplantat mit Selbst-schneidendem Gewinde, so dass das Im- plantat ohne vorheriges Herstellen eines Innengewindes im Kieferknochen implantierbar ist:. Das Implantat besteht aus einer nach apikal orientierten Spitze, einem als Schaft ausgebildeten Mittelteil sowie einem Implantatkopf. Vorzugsweise besteht das Implantat aus Titan mit einer seine Osseointegration fördernden Oberflächenstruktur. Sämtliche Indikationen kommen für das Implantat in Betracht, soweit es die anatomischen Gegebenheiten mit dem speziellen lokalen Knochenangebot und die prothetische Situation zulassen.
Stand der Technik
Man unterscheidet zwischen gewindelosen Implantaten und Schraubenimplantaten. Für beide Typen muss in einem relativ aufwendigen Prozedere das Implantatlager vorbereitet werden. Sofern es die Gesamtheit der Verhältnisse erlaubt, bevorzugt man zumeist Schraubenimplantate, da diese eine erhöhte Pri- märstabilität und eine günstigere Krafteinleitung unter den Gewindeflanken gewährleisten, wobei abgerundete Gewinde lokale Spannungsspitzen vermeiden (s. Hartmann, Hans-Jürgen, Herausgeber: Aktueller Stand der zahnärztlichen Implantolo- gie. Spitta Verlag GmbH, Baiingen, DE, Loseblattausgabe,
Scand November 1997, Teil 4, Kapitel B4 , Bildseite 2) . Mit Schraubenimplantaten befasst sich die vorliegende Erfindung.
Die Vorbereitung des Implantatlagers zur Aufnahme eines Schraubenimplantats umfasst üblicherweise folgende Schritte (s. Monographie von SCHROEDER/SUTTER/BUSER/KREKELER: Oral Implantology , Georg Thieme Verlag Stuttgart und New York, 2. Aufl. , 1996, S. 181f . ) :
a) Markieren der vorgesehenen Implantationsstelle mit einem Kugelkopffräser; zumeist werden mehrere solcher Fräser mit zunehmenden Durchmessern verwendet; b) Erstellen des Bohrstollens mit mehreren Spiralbohrern zunehmenden Durchmessers; c) Ausspülen des Bohrstollens zur Beseitigung von Knochen- εpänen; d) Messen der Tiefe des Bohrstollens mit einer Tiefenmess- lehre; e) je nach Implantatform Bohren einer Ansenkung oder einer konischen Halspartie am Ausgang des Bohrstollens mit einem Spezialbohrer; f) Vorschneiden des Gewindes mit einem Gewindeschneider bis in die ermittelte Tiefe.
Diese zahlreichen Verfahrensschritte erfordern ein umfangreiches Instrumentarium, verursachen erheblichen Arbeitsaufwand, strapazieren den Patienten und stellen ausserdem eine erhöhte Fehlerquelle dar.
Um den Aufwand zur Vorbereitung des Implantatlagers zu reduzieren und damit insgesamt eine Vereinfachung des Implan- tierens zu erreichen, hat man selbst-schneidende Implantate entwickelt, die in das vorbereitete Implantatlager eingebracht werden, ohne dass zuvor ein Gewinde in den Knochen
geschnitten werden muss. Von solchen selbst-schneidenden Implantaten gibt es verschiedene Ausführungen.
Eine Ausführung weist über den gesamten Schaft bis zum api- kalen Ende Gewinde auf, wobei am Ende drei je um 120° versetzte Kerben vorgesehen sind, die transversal in den Implantatkörper eindringen und sich über eine Länge, z.B. ca. 1/3 der Schaftlänge, in koronaler Richtung erstrecken. Durch die eingebrachten Kerben sind die Querschnitte einiger Ge- windegänge freigelegt, die auf diese Weise Gewindeschneidkanten bilden, während die durch die Kerben entstandenen Hohlräume als Reservoir für die gebildeten Knochenspäne dienen (s. Hartmann, a.a.O., Kapitel B3 , Bildseite 5; EP-B- 0 282 789) . Zur Verminderung der Reibung ist es bekannt, hinter den Gewindeschneidkanten Freiflächen zu schaffen (s. EP-B-0 530 160) . Anstelle der Kerben hat man auch eine transversal durchgehende Öffnung vorgesehen, die als Reservoir für die beim Gewindeschneiden angefallenen Knochenspäne und zugleich zum Durchwachsen des Knochens für die festere Verankerung des Implantats dient (s. EP-A-0 705 574).
Bei einer anderen Ausführung sind am apikalen Ende kurze Anschnittnuten vorhanden und dazu versetzt longitudinale oder spiralförmige Nuten zur Spanaufnahme und zum besseren Ver- wachsen, die sich über die gesamte Schaftlänge erstrecken (s. Hartmann, a.a.O., Kapitel Hl, Bildseite 1; EP-A-0 622 058).
Bei einer weiteren Ausführung ist das Aussengewinde am Schaft des Implantats verkürzt und endet bereits im Abstand vor dem apikalen Ende. Auch hier sind Anschnittnuten vorhanden, um Gewindeschneidkanten zu bilden (s. EP-B-0 263 274).
Mit den soweit vorbekannten selbst-schneidenden Implantaten ist der vorbereitende Arbeitsschritt des Gewindeschneidens im Implantatlager entfallen, das gesamte chirurgische Proze- dere damit etwas verkürzt und das nötige Instrumentarium reduziert. Dennoch verbleibt zur Herstellung des Implantatlagers weiterhin ein erheblicher präparatorischer und instru- menteller Aufwand.
Es sind selbst-gewindeschneidende und selbst-bohrende Kno- chenfixationselemente mit Gewindeschneidkanten und einer Bohrspitze bekannt (s. DΞ-U-86 31649, EP-A-0 657 142, WO-A- 96 41573, US-A-2 388 482) . Jedoch lässt sich die Schneidengeometrie dieser Instrumente nicht auf Dentalimplantate übertragen. So ist die Schneidleistung unbefriedigend, es muss ein zu hoher Schneiddruck aufgewendet v/erden, die Abfuhr der entstehenden Knochenspäne ist unzureichend oder die Instrumente schlagen während des Betriebs.
Aufgabe der Erfindung
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein selbst - gewindeschneidendes Dentalimplantat vorzuschlagen, welches mit geringerem chirurgischem und instrumentellem Aufwand einsetzbar ist, so dass auch weniger Fehlerquellen auftre- ten und zugleich der Aufwand zur Sterilisation der benötigten Instrumente abnimmt. Ferner soll ein eingesetztes Dentalimplantat postoperativ eine hohe Primärstabilität aufweisen und damit sogleich die Abdrucknahme ermöglichen.
Wesen der Erfindung
Das erfindungsgemässe Implantat besitzt an seinem Schaft einen Aussengewindeabschnitt , wobei zumindest einige Gewindegänge selbst-schneidend sind, und das apikale Ende ist als selbst-bohrende Spitze ausgebildet. Die übrigen Merkmale ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
Dank der Erfindung steht nun ein Dentalimplantat mit folgenden Vorteilen zur Verfügung:
reduzierter und vereinfachter chirurgischer sowie instru- enteller Aufwand beim Erstellen des Implantatlagers und damit auch geringerer Aufwand, Instrumente zu sterilisieren; - Reduzierung möglicher Fehlerquellen; hohe postoperative Primärstabilität eines gesetzten Implantats bei optimaler Einbettung des Implantats und vorzeitige Möglichkeit der Abdrucknahme sowie der Voll- prothesenversorgung; und - Vermeidung apikal zu tiefer Implantatlager, somit mini- mal-invasives chirurgisches Prozedere bei Schonung der Knochensubstanz .
Kurzbeschreibung der beigefügten Zeichnungen Es zeigen:
Figur 1: ein erfindungsgemässes Implantat als Gesamtansicht;
Figur 2A: die selbst-bohrende Spitze des Implantats gemass Figur 1 als Perspektivansicht von apikal; Figur 2B : die selbst-bohrende Spitze des Implantats gemass Figur 2A als Frontansicht;
Figur 3A: die selbst-schneidende Gewindepartie des Implan-
tats gemass Figur 1 als Perspektivansicht von apikal ; Figur 3B: die selbst-schneidende Gewindepartie gemass Figur
3A als Frontansicht;
Figur 4A: einen Implantatkopf mit einem Achtkant und einer zuoberst abschliessenden konischen Partie als Perspektivansicht ; Figur 4B: einen Implantatkopf mit einem Achtkant und einer zuoberst abschliessenden zylindrischen Partie als
Perspektivansicht ;
Figur 5A: ein kappenförmiges Traggerüst mit Innenachtkant als Perspektivansicht im Teilschnitt; und Figur 5B: ein kappenförmiges Traggerüst mit rotationssymmetrischer Innenkontur als Perspektivansicht im Teilschnitt .
Ausführungsbeispiel Mit Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen erfolgt nachstehend die detaillierte Beschreibung eines bevorzugten Aus- führungsbeispiels des erfindungsgemässen Dentalimplantats. Abschliessend werden mögliche Modifikationen erwähnt.
Für die gesamte weitere Beschreibung gilt folgende Festlegung: sind in einer Figur zum Zweck zeichnerischer Eindeutigkeit Bezugsziffern enthalten, aber im unmittelbar zugehörigen Beschreibungstext nicht erläutert, so wird auf deren Erwähnung in vorangehenden oder späteren Figurenbe- Schreibungen Bezug genommen. Im Interesse der Übersichtlichkeit wird auf die v/iederholte Bezeichnung von Bauteilen in nachfolgenden Figuren zumeist verzichtet, sofern zeich-
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nerisch eindeutig erkennbar ist, dass es sich um "wiederkehrende" Bauteile handelt.
Figuren 1 , 2A und 2B Das im Prinzip zylindrische Implantat 1 besteht oben aus dem Kopf 10, dem mittleren, sich abwärts erstreckenden Schaft 20 und der unteren, nach apikal weisenden Spitze 30. Am Übergang zwischen dem Schaft 20 und dem Kopf 10 liegt eine radial umlaufende, horizontale Schulter 11, über die sich der Kopf 10 axial erstreckend erhebt und hier als Aus- senachtkant 12 mit acht Seitenflächen 13, die sich parallel zur Mittelachse M aufspannen. Der zum Kopf 10 hingewandte obere Teil des Schafts 20 wird von einer trompetenförmigen Erweiterung 21 gebildet. Nicht dargestellt ist die bei Den- talimplantaten zumeist vorhandene sacklochförmige Innengewindebohrung, welche sich von der Oberseite 14 des Kopfes 10 axial in das Implantat 1 hinein erstreckt. Diese Innengewindebohrung dient dem Eingriff einer Okklusalschraube zum Fixieren der Einheilkappe oder der später aufgesetzten Prothetikteile, wie z.B. einer über einer Goldkappe modellierten künstlichen Zahnkrone.
Etwa im mittleren Bereich des Schafts 20 befindet sich ein Aussengewindeabschnitt 22 mit mehreren Gewindegängen 23, die den Kerndurchmesser des Schafts 20 überragen. Der Gewindeanfang 24 des ersten Gewindegangs 23, welcher der Spitze 30 zugewandt ist, erhebt sich harmonisch ansteigend von der Oberfläche 25 des Schafts 20 bis zur voll ausgebildeten Gewindehöhe der nachfolgenden Gewindegänge 23. Analog läuft das Gewindeende 26 des letzten Gewindegangs 23, welches dem Kopf 10 zugewandt ist, harmonisch absteigend auf
der Oberfläche 25 des Schafts 20 aus. Das Gewindeende 26 liegt im Bereich des Ansatzes der Erweiterung 21. Der Aus- sengewindeabschnitt 22 ist so auf dem Schaft 20 positioniert, dass im später eingesetzten Zustand die Gewindegänge 23 im Bereich der harten Corticalis des Kieferknochens zu liegen kommen.
Zur an sich bekannten Bildung von Gewindeschneidkanten 27 sind hinter dem Gewindeanfang 24, über die ersten Gewinde- gänge 23, Kerben 28 vorgesehen; üblich sind drei je um 120° versetzte Kerben 28. Eine Kerbe 28 wird von einer transversal in den Schaft 20 eindringenden, auf die Mittelachse M gerichteten Einstichfläche 280 und einer auf letzterer senkrecht auftreffenden Peripheriefläche 281 gebildet. Die Einstichfläche 280 hat - abgesehen von den erhabenen Gewindeschneidkanten 27 - die Form eines Kreissegments, so dass die Peripheriefläche 281 entsprechend konkav ist. Durch die eingebrachten Kerben 28 sind die Querschnitte einiger Gewindegänge 23 freigelegt; auf diese Weise entstehen die Ge- windeschneidkanten 27. Die mit den Kerben 28 gewonnenen
Hohlräume dienen als Reservoir für die beim Gewindeschneiden produzierten Knochenspäne . Vorteilhaft wird man die Kerben 28 durch Fräsen herstellen.
Die sich am apikalen Ende des Implantats 1 befindende Spitze
30 erstreckt sich von der zuunterst liegenden Querschneide
31 bis jeweils zum oberen Auslauf 32,32' beider Spanräume 33,33'. Zwischen Auslauf 32,32' und Gewindeanfang 24 bzw. den einsetzenden Kerben 28 verbleibt ein Abschnitt des voll ausgebildeten zylindrischen Schafts 20, um damit die feste
Verankerung des in den Kieferknochen eingesetzten Implantats
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1 zu gewährleisten. Wesensmerkmale der Spitze 30 sind ferner die beiden Bohrschneiden 34,34' mit der jeweils angrenzenden Freifläche 35,35', die Auskerbungen 36,36' sowie die prinzipielle Gestalt eines zweiseitigen Kanonenbohrers.
Mit Vorteil sind die Bohrschneiden 34,34' und die Gewindeschneidkanten 27 gegenläufig angeordnet, d.h. in einer Drehrichtung erfolgt das Bohren des Bohrstollens mit dem Durchdringen der Corticalis und in entgegengesetzter Dreh- richtung wird anschliessend das Gewinde geschnitten. Die grössere Tiefe des Bohrstollens - nun im Bereich der weicheren Spongiosa liegend - kann problemlos in der Drehrichtung mit den Freiflächen 35,35' voran geschnitten werden. Diese Schneidenanordnung und die Arbeitsweise in zwei Dreh- richtungen verhindert, dass beim Bohren der Aussengewindeabschnitt 22 mit dem Kieferknochen in Eingriff kommt und die relativ grosse Gewindesteigung dann den Vorschub bestimmt. Vorteilhaft wird man, wie mit der folgend beschriebenen Anordnung von Gewindeschneidkanten 27 und Bohrschnei- den 34,34', linksdrehend den Bohrstollen im Knochen herstellen und anschliessend rechtsdrehend das Gewinde im Kieferknochen schneiden.
Die Spitze 30 ist der Fortsatz des Schafts 20, von welchem zur Herstellung der speziellen Schneidengeometrie an mehreren Seiten - vorzugsweise durch Fräsen - Material entfernt wurde. Von der Unterseite 37 der Spitze 30 steigen zwei zur Mittelachse und zueinander parallele Abflachungen 38,38' auf, so dass von der vorherigen zylindrischen Oberfläche 25 nur mehr konvexe Seitenflanken 39,39' verbleiben. An beide Abflachungen 38,38' schliesst sich je eine aufsteigende
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konkave Übergangsfläche 40,40' an, die in je einem Auslauf 32,32' an der Oberfläche 25 des Schafts 20 münden. Das so geschaffene freie Volumen stellt die beiden Spanräume 33,33' dar.
In beide Abflachungen 38,38' ist von der Unterseite 37, nächst zur Mittelachse M, je eine aufsteigende, nach unten offene Auskerbung 36,36' eingebracht. Beide Auskerbungen 36,36' liegen sich gegenüber, so dass an der Unterseite 37 im Bereich der Mittelachse M, zwischen den Abflachungen
38,38' eine Zuspitzung des apikalen Implantatendes entsteht. Die Unterseite 37 ist ferner von den Seitenflanken 39,39' her V-förmig zugespitzt. Überdies sind an der Unterseite 37 zwischen den Seitenflanken 39,39' und den Abflachungen 38,38' zwei sich gegenüberliegende Freiflächen 35,35' vorgesehen. Die Freifläche 35 ist von der Abflachung 38 hin zur Abflachung 38' aufsteigend, so dass zuunterst der Abflachung 38 die Bohrschneide 34 entsteht. Die Freifläche 35' steigt von der Abflachung 38' zur Abflachung 38 auf, somit entsteht die Bohrschneide 34' zuunterst der Abflachung 38'. Z.B. besitzen die Freiflächen 35,35' einen Hinterschliff von 30°, während zwischen den Bohrschneiden 34,34' ein Winkel von 118° liegt.
Durch die Auskerbungen 36,36' und die Lage der Freiflächen 35,35' wird an der Unterseite 37, im Bereich der Mittelachse M, die Querschneide 31 gebildet. Um den Bohrvorgang zu erleichtern, d.h. die Reibung zwischen der Oberfläche 25 und der Innenwand des entstehenden Bohrstollens zu verrin- gern, ist es vorteilhaft, von der Spitze 30 bis etwa zum
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Gewindeanfang 24, eine geringfügige konische Verjüngung - z.B. 0,5° - vorzusehen.
Figuren 3A und 3B Die Gewindeschneidkanten 27 und die Bohrschneiden 34,34' sind hier beispielhaft so entgegengesetzt angeordnet, dass man zuerst mit Linksdrehungen des Implantats 1 im Kieferknochen den Bohrstollen weitgehend vorantreibt. Hierauf werden bei Bedarf mit Herausziehen des Implantats 1 aus dem Bohrstollen die beiden Spanräume 33,33' entleert. Anschliessend erfolgt eine Umkehr der Drehrichtung - nun rechtsdrehend -, um das Gewinde im Bohrstollen zu schneiden, wozu die Gewindeschneidkanten 27 in Aktion kommen. Beim maschinellen Gewindeschneiden muss die Drehzahl erheb- lieh vermindert werden. Arbeitet man mit einem neueren elektrisch angetriebenen zahnärztlichen Handstück, so findet sich an dessen Antriebsvorrichtung ein Umschalter zum Wechsel der Drehrichtung und ein Drehzahlregler.
Figur 4A
Der Kopf 10 des Implantats 1 kann in Abweichung zur Figur 1 verschiedene Gestalt besitzen. In Figur 4 ist die am Übergang zwischen dem Schaft 20 und dem Kopf 10 liegende radial umlaufende Schulter 11 zum Kopf 10 hin konisch verjüngt. Über der Schulter 11 erhebt sich der Kopf 10 axial erstreckend. Auch dieser Kopf besitzt einen Aussenachtkant 12 mit acht Seitenflächen 13, die sich parallel zur Mittelachse M aufspannen. Der oberste Teil des Kopfes 10 schliesst mit einer aufsteigend verjüngenden Konuspartie 15 ab. Von der Oberseite 14 des Kopfes 10 erstreckt sich eine sackloch-
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förmige Innengewindebohrung 16 axial in das Implantat 1 hinein.
Figur 4B Die Unterschiede zur Vorgängervariante gemass Figur 4A bestehen darin, dass zuoberst der Kopf 10 mit einem zylindrischen Abschnitt 17 abschliesst, welcher auf die Konuspartie 15 aufgesetzt ist. Ferner überragt auch dieser Kopf 10 eine konische Schulter 11, und er besitzt einen Aussenachtkant 12 mit acht Seitenflächen 13 sowie an der Oberseite 14 die
Innengewindebohrung 16. Zwischen Schulter 11 und Aussenachtkant 12 ist ein radialer Einstich 18 erkennbar, welcher bei der Bearbeitung des einteiligen Implantats 1 entstanden sein kann oder demonstrieren soll, dass der Kopf 10 als separates Abutment in das dann zweiteilige Implantat 1 eingesetzt ist. Der zylindrische Abschnitt 17 verleiht zusammen mit der Schulter 11 den weiter aufgesetzten Prothetikteilen, z.B. einer Goldkappe, eine verbesserte seitliche Abstützung. Die Kanten 19 des Aussenachtkants 12 sind angefast.
Figur 5A
Das gezeigte, im Prinzip glockenförmige, kappenartige Traggerüst 50 - zumeist als Goldkappe bezeichnet - besitzt unten eine konische Aufsetzschulter 51, komplementär zur Schulter 11 des Implantats 1. Dieses Traggerüst 50 ist für die Konfiguration des Kopfes 10 gemass Figur 4A geeignet. Über einem zum Ausgleich von Höhentoleranzen dienenden Freistich 52 ist ein auf den Aussenachtkant 12 des Kopfes 10 aufsteckbarer Innenachtkant 53 vorgesehen. Über dem Innenachtkant 53 folgt eine Konuspartie 54 und zuoberst ein Schraubensitz 55 zur Aufnahme des Kopfes einer Okklusalschraube, deren Gewinde-
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schaft in die Innengewindebohrung 16 im Kopf 10 eingreift. Möglichst spaltfrei soll die Aufsetzschulter 51 mit der Schulter 11 zusammenwirken; daher ist zwischen der Konus- partie 15 des Kopfes 10 und der Konuspartie 54 des Tragge- rüstes 50 ein Spiel vorgesehen. Typischerweise ist das Traggerüst 50 aus Gold, Titan oder aus ausbrennbarem Kunststoff.
Figur 5B
Das abgewandelte Traggerüst 50 unterscheidet sich nur durch seine Innenkontur; anstelle des Innenachtkants 53 ist eine Zylinderpartie 56 vorgesehen. Auch das hier gezeigte Traggerüst 50 kommt im Zusammenhang mit dem Kopf 10 gemass Figur 4A zum Einsatz. Dieses Traggerüst 50 wird man für Brücken- oder Stegkonstruktionen verwenden, wo eine radiale Positionierung durch einen Mehrkant nicht nötig oder sogar störend ist.
Zu den vorbeschriebenen Vorrichtungen sind weitere konstruktive Variationen realisierbar. Hier ausdrücklich er- wähnt seien noch:
- Die radial umlaufende Schulterfläche 11 gemass Figur 1 könnte anstelle horizontal, z.B. auch einen Winkel von
45° einnehmen.
- Vorzugsweise ist das Implantat 1 einteilig. Verwendet man zweiteilige Implantate 1, so muss im Hinblick auf die auftretenden Drehmomente beim Setzen des Implantats 1 eine sehr rigide Verbindung zwischen dem Eindrehinstrument und dem Implantat 1 gewährleistet sein.
- Zur Förderung der Osseointegration wird man der Oberfläche
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25 des Schafts 20 eine an sich bekannte spezifische Rauhigkeit durch Materialauftrag als Beschichtung oder durch Materialabtrag durch mechanisch/chemische Behandlung verleihen .
- Die trompetenförmige Erweiterung 21 ist nicht zwingend, aber für die spätere Verankerung des Implantats 1 im Kieferknochen vorteilhaft. So könnte sich der Schaft 20 auch bis zum Kopf 10 zylindrisch fortsetzen. Mit Vorzug ist die Erweiterung 21 bzw. die adäquate zylindrische Partie an der Oberfläche 25 glatt.
- Will man die Drehrichtungen beim Bohren mit den Bohrschneiden 34 und beim Gewindeschneiden mit den Gewindeschneidkan- ten 27 entgegen dem Ausführungsbeispiel umkehren - d.h. rechtsdrehend bohren und linksdrehend gewindeschneiden -, so wäre es erforderlich, die Einstich- und Peripherieflächen 280,281 sowie die Bohrschneiden 34 analog zu verlegen.
Das Gewinde 22,23 ist in einem solchen Fall linksgängig.
- Anstelle des Aussenachtkants 12 am Kopf 10 sind auch sonstige äussere, nicht-rotationssymmetrische Geometrien denkbar, z.B. ein anderer Aussenvielkant . Schliesslich könnte die Angriffskontur für das Eindrehwerkzeug nicht eine äus- sere nicht-rotationssymmetrische Kontur sein, sondern intern im obersten Bereich des Implantats 1 liegen. Eine solche Innenkontur wäre z.B. ein Innensechskant .
- Bei besonderer Achtsamkeit können Bohren und Gewindeschnei - den in der gleichen Drehrichtung erfolgen, um zu vermeiden, dass der Aussengewindeabschnitt 22 mit der höheren Drehzahl beim Bohren nicht in den Bohrstollen vordringt und damit das Implantatlager im Gewindeabschnitt beschädigt. Das Ge-
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windeschneiden muss mit erheblich verminderter Drehzahl ausgeführt werden. Als Sicherheitsvorkehrung ist beim Bohren eine Abdeckung des Aussengewindeabschnitts 22 denkbar. Hierzu bietet sich z.B. eine auf das Implantat 1 aufsteck- bare Hülse an.
Ein zur Konfiguration des Kopfes 10 gemass Figur 4B komplementäres Traggerüst 50 würde über der Konuspartie 54 eine weitere Zylinderpartie aufweisen, die zum zylindrischen Ab- schnitt 17 passend ist .