DE19814576C2 - Als Instrumentenkanal für die minimal invasive Chirurgie dienende Hülse - Google Patents
Als Instrumentenkanal für die minimal invasive Chirurgie dienende HülseInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine als Instrumentenkanal für die
minimalinvasive Chirurgie dienende Hülse gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
In der minimalinvasiven Chirurgie ist es notwendig, einen
Zugang für die stabförmigen Instrumente zu dem im Körperinneren
liegenden Operationsgebiet zu schaffen. Hierzu werden Hülsen
in das Gewebe, z. B. die Bauchdecke eingebracht, die als
Instrumentenkanal dienen und deren Innenquerschnitt dem Quer
schnitt der durch die Hülse einzuführenden Instrumente
entspricht. Der Außendurchmesser dieser Instrumente beträgt
üblicherweise 5 bis 12 mm. Dementsprechend ist es erforderlich,
Hülsen mit einem Innendurchmesser von bis zu 12 mm einzubringen.
Es ist bekannt, zum Einbringen der Hülsen Trokare zu verwenden,
die aus einer Trokarhülse und einem in der Trokarhülse
angeordneten Trokardorn mit scharfer Spitze bestehen. Der
Trokardorn mit der scharfen Spitze dient zum Penetrieren des
Gewebes und zum Einbringen der Trokarhülse. Nachdem die Tro
karhülse in das Gewebe eingebracht ist, wird der Trokardorn
herausgezogen und die Trokarhülse verbleibt als Instrumenten
kanalhülse im Gewebe. Das Penetrieren z. B. der Bauchdecke
mittels eines Trokares ist mit einem gewissen Risiko verbunden,
da Verletzungen von Gefäßen der Bauchdecke, von inneren
Organen, von mit der Bauchdecke verwachsenen Organen und von
Gefäßen der hinteren Bauchwand nicht zuverlässig vermieden
werden können.
Um diese Risiken zu reduzieren, ist es bekannt, zunächst in
einem ersten Einstich einen Stichkanal mit geringem Durchmesser
zu erzeugen und diesen Stichkanal dann auf den für das
Einführen der Instrumente erforderlichen Durchmesser aufzuwei
ten.
Aus der US 5,431,676 A ist ein Verfahren bekannt, bei welchem
im ersten Einstich mittels einer Nadel mit abgefedertem
Schutzschild, einer sogenannten Veress-Nadel, eine
aufdilatierbare schlauchartige Hülse in den Einstichkanal
eingezogen wird. Die Veress-Nadel mit der sie umschließenden
Hülse hat dabei einen Außendurchmesser von etwa 3 bis 5 mm. Ist
die schlauchförmige Hülse in den Einstichkanal eingezogen, so
wird die Veress-Nadel herausgezogen und die schlauchförmige
Hülse wird mittels eines Dilatationstrokars aufgeweitet, der
aus einem Trokardorn und einer Trokarhülse mit dem
erforderlichen Innendurchmesser besteht. Die schlauchartige
Hülse dient dabei zur Führung des Dilatationstrokars und
bewirkt, daß das den Einstichkanal umgebende Gewebe beim
Einführen des Dilatationstrokars im wesentlichen nur radial
verdrängt und nicht traumatisch durchtrennt wird. Nach dem
Einführen des Dilatationstrokars und dem Aufweiten der
schlauchförmigen Hülse wird der Dorn des Dilatationstrokars
herausgezogen und die Hülse des Dilatationstrokars verbleibt
als Instrumentenkanal in Position. Nach Beendigung des
chirurgischen Eingriffs wird die Hülse des Dilatationstrokars
herausgezogen, worauf die schlauchförmige Hülse durch den Druck
des umschließenden Gewebes zusammengedrückt wird und aus dem
hierdurch wieder verengten Einstichkanal herausgezogen werden
kann. Auch für dieses Verfahren ist ein umfangreiches und
aufwendiges Instrumentarium erforderlich. Es muß in einem
ersten Einstich die schlauchförmige Hülse eingezogen werden,
während in einem zweiten Schritt mittels des Dilatationstrokars
die Trokarhülse als Instrumentenkanal eingeführt wird.
Die DE 195 22 301 A1 zeigt eine entsprechende Trokarhülse, die
aus einem Gewebe besteht, welches in Gummi eingelassen oder mit
einem Gummimantel abgeschlossen ist, wodurch die Trokarhülse
gasdicht ist. Der Durchmesser der Hülse kann vergrößert bzw.
verkleinert werden, wobei das Gewebe in Längsrichtung gestaucht
bzw. gestreckt wird.
Aus Patent Abstracts of Japan 070 16 235 A ist eine als
Instrumentenkanal dienende Hülse der eingangs genannten Gattung
bekannt. Die Hülse besteht aus einem Drahtgewebe und kann
mittels axial in dem Mantel der Hülse angeordneten Stäben axial
gestreckt bzw. kontrahiert werden, wobei sich der Durchmesser
verengt bzw. erweitert. Die Stäbe sind mit ihrem distalen Ende
an dem Drahtgewebe und mit ihrem proximalen Ende an einem in
einem Griffteil angeordneten Schieber befestigt, der die
Axialverschiebung der Stäbe ermöglicht. Das Drahtgeflecht und
die axialen Stäbe machen die Hülse wenig flexibel. Das
Drahtgeflecht und die axialen Stäbe bedingen eine relativ große
Wandstärke der Hülse. Der axiale Verschiebungsweg der Stäbe und
damit die mögliche Durchmesseränderung sind gering.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Hülse als
Instrumentenkanal für die minimalinvasive Chirurgie zur
Verfügung zu stellen, die eine große Durchmesserdilatation
zuläßt, einfach aufgebaut ist und eine geringe Wandstärke
aufweist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Instru
mentenkanalhülse mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
Vorteilhafte Ausführungen und Weiterbildungen der Erfindung
sind in den Unteransprüchen angegeben.
Als Instrumentenkanal wird eine Hülse mit veränderbarem
Innenquerschnitt verwendet, an derem proximalen Ende
Stellmittel angeordnet sind, welche extrakorporal verbleiben
und eine Veränderung des Innenquerschnitts der Hülse über in
der Wandung der Hülse vorgesehene bewegliche Strukturelemente
ermöglichen. Die Hülse wird mit nur einem Einstich zunächst mit
geringem Durchmesser eingebracht, wozu vorzugsweise eine
Veress-Nadel verwendet wird. Das Risiko beim ersten Einstich
kann dabei insbesondere dadurch zusätzlich verringert werden,
daß eine Veress-Nadel verwendet wird, bei welcher der Einstich
durch die Veress-Nadel optisch kontrolliert werden kann wie
dies z. B. in der DE 195 47 246 C1 beschrieben ist. Nachdem die
Hülse mit einem geringen Außendurchmesser von etwa 3 bis
maximal 5 mm eingebracht ist, wird die für den Einstich
verwendete Nadel herausgezogen. Die Hülse wird dann mittels der
proximalen extrakorporal verbleibenden Stellmittel aufgeweitet,
ohne daß hierzu zusätzliche Instrumente benötigt werden oder
in die Hülse eingeführt werden müssen. Die auf den gewünschten
Innenquerschnitt dilatierte Hülse bildet selbst den
Instrumentenkanal. Dies hat neben der Verringerung der Anzahl
der erforderlichen Instrumente und der vereinfachten Handhabung
zusätzlich den Vorteil, daß der Einstichkanal im Gewebe im
Durchmesser nur um die Wandstärke der Hülse größer sein muß als
der freie Innendurchmesser der Hülse, der für das Einführen der
Operationselemente benötigt wird. Die in der Wandung der Hülse
angeordneten Strukturelemente verringern den für das Einführen
der Instrumente zur Verfügung stehenden freien Innenquerschnitt
der Hülse nicht. Die Aufweitung des Einstichkanals erfolgt
atraumatisch.
Die Hülse ist so ausgebildet, daß sie bei einer
Längenkontraktion eine Durchmesserdilatation erfährt. Als
Stellmittel sind in der Wandung der Hülse achsparallel
verlaufende Zugfäden angeordnet, die am distalen Ende der Hülse
in der Wandung festgelegt sind und am proximalen Ende der Hülse
an einem Stellglied befestigt sind. Nach dem Einbringen der
Hülse mit geringem Durchmesser wird über das extrakorporal
verbleibende Stellglied eine axiale Zugkraft auf die Zugfäden
ausgeübt, die zu einer Längenkontraktion der Hülse führt. Die
Hülse weitet sich dadurch im Durchmesser auf und verdrängt das
den Einstichkanal umschließende Gewebe radial nach außen. Nach
Beendigung des operativen Eingriffs werden die Zugfäden am
proximalen Ende wieder freigegeben, so daß der radiale Druck
des die Hülse umschließenden Gewebes die Hülse wieder auf den
ursprünglichen geringen Durchmesser zusammendrückt und die
Hülse aus dem Einstichkanal herausgezogen werden kann.
Eine Hülse, bei welcher eine Längenkontraktion mit einer
Durchmesserdilatation verbunden ist, ist vorzugsweise ein
Flechtschlauch, wie er in der US 5,431,676 A beschrieben ist.
Diese Hülse weist als Strukturelemente ein Gitter aus sich
kreuzenden, schraubenlinienförmig verlaufenden nicht elasti
schen Fäden auf, vorzugsweise aus Kunststoff oder Draht. Die
achsparallel verlaufenden Zugfäden sind mit ihrem distalen Ende
am distalen Ende der Hülse befestigt und verlaufen frei
beweglich in der Wandung der Hülse zum proximalen Ende, wo die
Zugfäden an dem Stellglied befestigt sind. Durch axiales Zu
sammenziehen des Fadengitters der Wandung vergrößert sich der
Innendurchmesser der Hülse, wobei die Hülse sich versteift und
eine hohe radiale Druckkraft durch das umgebende Gewebe auf
nehmen kann.
Das Fadengitter ist vorzugsweise in einen elastischen Mantel
eingebettet, der z. B. aus einem Silikonmaterial besteht. Der
Mantel behindert aufgrund seiner Elastizität die Längenkon
traktion und Durchmesserdilatation der Hülse nicht. Der Mantel
bildet eine gas- und flüssigkeitsdichte Wandung der Hülse mit
guten Gleiteigenschaften. Diese Gleiteigenschaften begünstigen
einerseits das Einziehen der Hülse beim Einstich mittels der
Nadel und beim Herausziehen der Hülse nach dem operativen
Eingriff und andererseits das Einführen der Instrumente durch
die dilatierte Hülse während des operativen Eingriffs. Die
elastischen Eigenschaften des Mantels ermöglichen weiter, daß
das die Hülse umschließende Gewebe sich beim radialen Auf
dilatieren der Hülse geringfügig zwischen die Fäden des form
steifen Fadengitters eindrückt, wodurch die aufgeweitete Hülse
während der Operation stabil in dem Gewebekanal festgelegt ist.
Im folgenden wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine erste Ausführung der Hülse mit kleinem
Durchmesser,
Fig. 2 diese Hülse mit aufgeweitetem Durchmesser,
Fig. 3 einen Axialschnitt durch das proximale Ende
dieser Hülse,
Fig. 4 eine vergrößerte Teilansicht dieser Hülse,
Fig. 5 einen vergrößerten Querschnitt durch diese Hül
se,
Fig. 6 einen axialen Teilschnitt einer Instrumenten
führung mit kleinerem Durchmesser,
Fig. 7 einen Fig. 6 entsprechenden Teilschnitt der
Instrumentenführung mit großem Durchmesser,
In einem in den Fig. 1 bis 5 dargestellten ersten Ausfüh
rungsbeispiel weist die Hülse 10 als Strukturelement ein Fa
dengitter aus nicht elastischen Fäden 12 auf, z. B. aus Kunst
stoffäden oder Draht. Die Fäden 12 verlaufen schraubenlinien
förmig auf einer Zylindermantelfläche, wobei zumindest ein
Faden 12 im Sinne einer Rechtsschraube und zumindest ein Faden
im Sinne einer Linksschraube verläuft. Die Fäden 12 überkreuzen
sich nach Art einer Leinenbindung, wie dies in Fig. 4 zu
erkennen ist.
Achsparallel zu der Hülse 10 verlaufen Zugfäden 14, z. B. acht
im gleichen Winkelabstand über den Umfang der Hülse 10 ver
teilte Zugfäden 14. Die Zugfäden 14 sind mit ihrem distalen
Ende am distalen Ende der Hülse 10 an dem Fadengitter der Fäden
12 befestigt, z. B. angeschweißt. Die Zugfäden 14 verlaufen
durch die Fäden 12 und sind durch diese geführt, wie ebenfalls
in Fig. 4 zu erkennen ist.
Das Fadengitter ist in einen Mantel aus einem gummielastischen
Material, z. B. aus einem Silikonmaterial eingebettet. Hierzu
ist vorzugsweise auf der Innenseite des Fadengitters eine
innere Beschichtung 16 und auf der Außenseite des Fadengitters
eine äußere Beschichtung 18 aufgebracht, die zusammen einen die
Hülse 10 an ihrem Umfang gas- und flüssigkeitsdicht ab
schließenden Mantel bilden. Dadurch bildet die Hülse 10 einen
nur am distalen und am proximalen Ende offenen Kanal.
Am proximalen Ende der Hülse 10 ist ein Griffteil 20 angeord
net, welches eine zentrisch durchgehende Bohrung 22 aufweist.
Die Bohrung 22 weist einen Innendurchmesser auf, der dem größ
ten Außendurchmesser der durch die Hülse 10 einzuführenden
Instrumente entspricht. Das Fadengitter der Hülse 10 ist mit
seinem proximalen Ende an dem Griffteil 20 koaxial zu der
Bohrung 22 und am Umfang der Bohrung 22 befestigt. Um die
Bohrung 22 herum sind in gleichem gegenseitigen Winkelabstand
achsparallel zu der Bohrung 22 verlaufende Führungsbohrungen
24 angeordnet, durch welche die Zugfäden 14 hindurchgeführt
sind.
An der von der Hülse 10 abgewandten proximalen Stirnfläche des
Griffteiles 20 ist ein zylindrischer Führungsansatz 26 ange
formt, durch welchen koaxial die Bohrung 22 und die Führungs
bohrungen 24 hindurchführen. Auf dem Führungsansatz 26 ist
axial verschiebbar ein Stellglied 28 geführt. Das Stellglied
28 weist eine zentrisch durchgehende Bohrung 30 auf, die mit
der Bohrung 22 des Griffteils 20 fluchtet. Die proximal aus den
Führungsbohrungen 24 des Führungsansatzes 26 austretenden
Zugfäden 14 sind mit ihrem proximalen Ende an dem erweiterten
Innenumfang der Bohrung 30 des Stellglieds 28 befestigt, z. B.
angeschweißt. In den Fig. 1 und 3 ist das Stellglied 28 in
seiner Freigabestellung gezeigt, in welcher das Stellglied 28
auf dem Führungsansatz 26 seinen in proximaler Richtung maxi
malen Abstand von dem Griffteil 20 hat. In dieser Freigabe
stellung laufen die Zugfäden 14 von ihrer Befestigung am In
nenumfang des Stellglieds 28 unmittelbar in die Führungsboh
rungen 24 des Griffteils 20. Die Zugfäden 14 verlaufen somit
unabgelenkt über ihre volle Länge in axialer Richtung.
Wird das Stellglied 28 auf dem Führungsansatz 26 in distaler
Richtung gegen das Griffteil 20 in seine in Fig. 2 gezeigte
Spannstellung geschoben, so werden die proximalen Enden der
Zugfäden 14 über die Kante des Führungsansatzes 26 gezogen und
außerhalb des Führungsansatzes 26 gegen das Griffteil 20 ge
schoben. Dadurch werden die proximalen Enden der Zugfäden 14
in die Führungsbohrungen 24 und somit die distalen Enden der
Zugfäden 14 gegen das Griffteil 20 gezogen und das Fadengitter
der Hülse 10 wird axial verkürzt. Durch die Längskontraktion
des Fadengitters weitet sich dieses radial aus, so daß der
Innendurchmesser der Hülse 10 aufdilatiert wird, wie dies in
Fig. 2 gezeigt ist. Die Länge des Hubweges des Stellgliedes
28 auf dem Führungsansatz 26 ist so dimensioniert, daß bei
maximaler Längenkontraktion der Hülse 10 deren Innendurchmesser
auf den Innendurchmesser der Bohrung 22 des Griffteils 20 und
der Bohrung 30 des Stellglieds 28 aufgeweitet wird.
In dem proximalen Ende der Bohrung 30 des Stellgliedes 28 sind
weiter ein Dichtventil 38 und eine Dichtungsmembran 40 an
geordnet. Das Dichtventil 38 weist sich in distaler Richtung
öffnende Ventillappen auf. Die Dichtungsmembran 40 hat die Form
einer gummielastischen Kreisringscheibe mit einer zentrischen
Durchtrittsöffnung.
In einer in den Fig. 6 und 7 dargestellten Ergänzung weist
das Stellglied 28 eine Instrumentenführung auf, die nach Art
einer Spannzange ausgebildet ist. Hierzu weist die Instrumen
tenführung einen Stellring 32 auf, der nach Art einer Über
wurfmutter auf das Stellglied 28 geschraubt ist. Der Stellring
32 schiebt Führungsbacken 34 in einen Innenkonus 36 des Stell
gliedes 28, durch welchen die Führungsbacken 34 radial gegen
einander verschoben werden, um einen zentrischen
Durchtrittsquerschnitt einstellbaren Durchmesser zu erzeugen.
Die Führungsbacken 34 werden in ihrem Durchtrittsquerschnitt
entsprechend dem Innendurchmesser der Hülse 10 eingestellt, so
daß ein durch die Hülse 10 eingeführtes Instrument auch proxi
mal stabil geführt ist.
Die Hülse wird in folgender Weise verwendet:
Um bei der minimal invasiven Chirurgie einen Instrumentenzugang zu einem z. B. in der Bauchhöhle liegenden Operationsfeld zu schaffen, wird die Hülse 10 zunächst auf eine Nadel für den ersten Einstich aufgezogen. Vorzugsweise wird hierzu eine Veress-Nadel verwendet, insbesondere eine Veress-Nadel, wie sie in der DE-195 47 246 C1 beschrieben ist, die einen Einstich unter Sichtkontrolle ermöglicht. Das Stellglied 28 befindet sich in seiner proximalen Endstellung, d. h. in der in Fig. 1 gezeigten Freigabestellung. Die Hülse 10 wird an der Veress- Nadel arretiert und legt sich dicht an dem Außenumfang der Veress-Nadel an, wobei sich ein möglichst kleiner Außendurchmesser von Veress-Nadel und umschließender Hülse 10 ergibt, der vorzugsweise nur etwa 3 mm beträgt. Mit der Veress- Nadel und der sie umschließenden Hülse 10 wird die Bauchdecke penetriert, bis sich die Spitze der Veress-Nadel mit dem di stalen Ende der Hülse 10 in der Bauchhöhle befindet. Es kann nun CO2-Gas durch die Veress-Nadel in die Bauchhöhle insuf fliert werden. Die Dichtungsmembran 40, die sich dicht an den Umfang der Veress-Nadel anlegt, dient dabei zur Abdichtung der Hülse 10.
Um bei der minimal invasiven Chirurgie einen Instrumentenzugang zu einem z. B. in der Bauchhöhle liegenden Operationsfeld zu schaffen, wird die Hülse 10 zunächst auf eine Nadel für den ersten Einstich aufgezogen. Vorzugsweise wird hierzu eine Veress-Nadel verwendet, insbesondere eine Veress-Nadel, wie sie in der DE-195 47 246 C1 beschrieben ist, die einen Einstich unter Sichtkontrolle ermöglicht. Das Stellglied 28 befindet sich in seiner proximalen Endstellung, d. h. in der in Fig. 1 gezeigten Freigabestellung. Die Hülse 10 wird an der Veress- Nadel arretiert und legt sich dicht an dem Außenumfang der Veress-Nadel an, wobei sich ein möglichst kleiner Außendurchmesser von Veress-Nadel und umschließender Hülse 10 ergibt, der vorzugsweise nur etwa 3 mm beträgt. Mit der Veress- Nadel und der sie umschließenden Hülse 10 wird die Bauchdecke penetriert, bis sich die Spitze der Veress-Nadel mit dem di stalen Ende der Hülse 10 in der Bauchhöhle befindet. Es kann nun CO2-Gas durch die Veress-Nadel in die Bauchhöhle insuf fliert werden. Die Dichtungsmembran 40, die sich dicht an den Umfang der Veress-Nadel anlegt, dient dabei zur Abdichtung der Hülse 10.
Anschließend wird die Veress-Nadel aus der Hülse 10 herausge
zogen, wobei das Dichtventil 38 die Abdichtung der Hülse 10 an
dem Stellglied 28 bewirkt.
Anschließend wird das Stellglied 28 gegen das Griffteil 20
geschoben. Dadurch werden die Zugfäden 14 verkürzt und die
Hülse 10 durch Längenkontraktion und Durchmesserdilatation
aufgeweitet. Markierungen für den Hubweg des Stellglieds 28
gegenüber dem Griffteil 20 erlauben eine Aufweitung der Hülse
10 auf vorgegebene Innendurchmesserwerte, z. B. auf Innen
durchmesserwerte, die den Außendurchmessern üblicher Instru
mente der minimal invasiven Chirurgie entsprechen, z. B. auf
Durchmesser von 5 mm, 7 mm, 10 mm und 12 mm. Gegebenenfalls können
auch Rastungen für das Stellglied 28 vorgesehen werden, die
diesen üblichen Durchmesserwerten entsprechen.
Zusätzlich wird die Instrumentenführung so eingestellt, daß die
Führungsbacken 34 einen Durchlaßquerschnitt definieren, der dem
Innendurchmesser entspricht, auf welchen die Hülse 10 dilatiert
ist.
Nun kann ein Instrument durch die Hülse 10 eingeführt werden,
dessen Außendurchmesser den Innendurchmessern entspricht, auf
welche die Hülse 10 aufgeweitet und die Führungsbacken 34
eingestellt sind. Der Schaft dieses Instruments wird proximal
durch die Dichtungsmembran 40 abgedichtet, so daß das CO2-Gas
nicht aus der Bauchhöhle entweichen kann. Die Führungsbacken
34 der Instrumentenführung führen und halten den Schaft des
Instruments zentrisch in den Bohrungen 22 und 30 des Griffteils
20 bzw. des Stellglieds 28. Die aufgeweitete Hülse 10 bildet
den Instrumentenkanal.
Nach Beendigung des operativen Eingriffs wird das Instrument
aus der Hülse 10 herausgezogen. Das Stellglied 28 wird wieder
in die in den Fig. 1 und 3 gezeigte Freigabestellung ge
schoben, wodurch die Zugfäden 14 an ihrem proximalen Ende lose
liegen. Das die Hülse 10 umschließende Gewebe kann nun die
Hülse 10 radial zusammendrücken, wodurch sich die Hülse 10
wieder auf ihre ursprüngliche axiale Länge ausdehnt und auf
ihren ursprünglichen geringen Durchmesser zusammenzieht. Die
Hülse 10 kann nun wieder aus dem Einstichkanal herausgezogen
werden. Es verbleibt im Gewebe der Einstichkanal mit geringem
Durchmesser, da die Aufweitung des Einstichkanals durch die
dilatierbare Hülse 10 atraumatisch durch Verdrängung des Gewe
bes erfolgt.
10
Hülse
12
Fäden
14
Zugfäden
16
innere Beschichtung
18
äußere Beschichtung
20
Griffteil
22
Bohrung
24
Führungsbohrungen
26
Führungsansatz
28
Stellglied
30
Bohrung
32
Stellring
34
Führungsbacken
36
Innenkonus
38
Dichtventil
40
Dichtungsmembran
Claims (8)
1. Als Instrumentenkanal für die minimal invasive Chirurgie
dienende Hülse (10), die einen veränderbaren
Innenquerschnitt aufweist, mit an dem extrakorporal
verbleibenden proximalen Ende der Hülse (10) betätigbaren
Stellmitteln (14, 28), wobei die Wandung der Hülse (10)
bewegliche Strukturelemente (12) aufweist, auf welche die
Stellmittel (14, 28) einwirken, um durch eine
Lageveränderung der Strukturelemente (12) eine axiale
Längenkontraktion und eine Dilatation des Durchmessers
der Hülse (10) zu bewirken, dadurch gekennzeichnet, daß
die Stellmittel in der Wandung der Hülse (10) achsparallel
verlaufende Zugfäden (14) aufweisen, deren distales Ende
am distalen Ende der Hülse (10) und deren proximales Ende
an einem Stellglied (28) festgelegt ist.
2. Hülse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Strukturelemente durch ein Fadengitter aus
schraubenlinienförmig angeordneten, sich kreuzenden,
nicht elastischen Fäden (12) gebildet sind.
3. Hülse nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Fäden (12) sich nach Art einer Leinenbindung kreuzen.
4. Hülse nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Hülse (10) einen elastisch verformbaren
gas- und flüssigkeitsdichten Mantel (16, 18) aufweist.
5. Hülse nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der
Mantel durch eine innere Beschichtung (16) und eine äußere
Beschichtung (18) gebildet ist, zwischen denen die
Strukturelemente (12) und die Zugfäden (14) aufgenommen
sind.
6. Hülse nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Stellglied (28) in Bezug auf ein mit der
Hülse (10) verbundenes Griffteil (20) zur Betätigung
bewegbar ist.
7. Hülse nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das
Stellglied (28) gegenüber dem Griffteil (20) axial
bewegbar ist und daß die Zugfäden (14) an dem Stellglied
(28) befestigt sind.
8. Hülse nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß
das Griffteil (20) eine mit der Hülse (10) axial
fluchtende Bohrung (22) aufweist, deren Innendurchmesser
dem maximalen Innendurchmesser entspricht, auf welchen die
Hülse (10) dilatierbar ist, und daß die Hülse (10) an
ihrem proximalen Ende eine Instrumentenführung (34)
aufweist, die einen mit der Bohrung (22) des Griffteils
(20) axial fluchtenden, im Durchmesser verstellbaren
Durchtrittsquerschnitt aufweist.
Priority Applications (2)
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