DE19814465B4 - Glasleisten und Sektionaltor mit Glasleisten - Google Patents
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Abstract
Glasleiste
zum Halten einer eine Öffnung
verschließenden
Platte, mit einem Grundkörper,
der eine parallel zur Plattenebene an die Platte anlegbare Fläche sowie
eine mit dieser Anlagefläche
durch einen Übergangsbereich
verbundene, zur Anlagefläche
in einem Winkel verlaufende, im Einbauzustand der Öffnung zugewandte
Stirnfläche
aufweist, und mit einer im Übergangsbereich befestigten,
in unverformtem Zustand über
die Anlagefläche
hinausragenden elastischen Dichtlippe, die abdichtend an die Platte
anlegbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Übergangsbereich durchlaufend
als Aussparung (10) ausgebildet und die Dichtlippe (3) in der Aussparung
(10) befestigt ist, wobei die Oberkante der Dichtlippe (3) an deren
Befestigungsstelle (11) in der Stirnfläche (9) liegt, und daß die Dichtlippe
(3) vollständig
in der Aussparung (10) aufnehmbar ist.
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf eine Glasleiste zum Halten einer eine Öffnung verschließenden Platte, mit einem Grundkörper, der eine parallel zur Plattenebene an die Platte anlegbare Fläche sowie eine mit dieser Anlagefläche durch einen Übergangsbereich verbundene, zur Anlagefläche in einem Winkel verlaufende, im Einbauzustand der Öffnung zugewandte Stirnfläche aufweist, und mit einer im Übergangsbereich befestigten, in unverformtem Zustand über die Anlagefläche hinausragenden elastischen Dichtlippe, die abdichtend an die Platte anlegbar ist. Die Erfindung bezieht sich auch auf ein Sektionaltor, das solche Glasleisten aufweist.
- Eine derartige Glasleiste ist durch die
DE 38 01 172 C2 bekannt. - Glasleisten dienen vorwiegend zum Verklemmen von Platten oder ähnlichen Flächengebilden, wie z. B. Scheiben, die aus Glas oder transparentem Kunststoff oder auch aus undurchsichtigem Material hergestellt sein können, in Öffnungen von Bauwerken oder Bauteilen, wie beispielsweise Sektional- bzw. Deckengliedertoren. Bei rechteckigen Öffnungen z. B. werden die Platten oder Scheiben beidseitig durch jeweils zwei horizontal und zwei vertikal verlaufende Glasleisten gehalten. Die Glasleisten ihrerseits werden üblicherweise mittels einer Steckvorrichtung in einen die Öffnung umschließenden Rahmen eingesteckt. Herkömmliche Glasleisten weisen einen Grundkörper auf, der aus einem Hohlprofil hergestellt ist und dessen Anlagefläche und dessen Stirnfläche eine rechteckige Kante ausbilden, an der eine Dichtlippe befestigt ist, die im Einbauzustand über die Stirnfläche hinaus schräg zur Platte verläuft und sich an diese abdichtend anschmiegt. Dabei kommt es in den Eckbereichen der Öffnungen, in denen die horizontalen Glasleisten und die vertikalen Glasleisten aufeinandertreffen, zu Montageschwierigkeiten, da die Dichtlippen einander und darüberhinaus bei der Montage des Grundkörpers der jeweils nachfolgenden Glasleiste im Wege sind und vor Ort in diesen Bereichen angepaßt werden müssen.
- Demgegenüber liegt die Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin, eine gattungsgemäße Glasleiste so zu verbessern, daß deren Montage erleichtert ist.
- Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe bei einer Glasleiste der eingangs genannten Art dadurch gelöst, daß der Übergangsbereich durchlaufend als Aussparung ausgebildet und die Dichtlippe in der Aussparung befestigt ist, wobei die Oberkante der Dichtlippe an deren Befestigungsstelle in der Stirnfläche liegt, und daß die Dichtlippe vollständig in der Aussparung aufnehmbar ist.
- Erfindungsgemäße Glasleisten können problemlos montiert werden, da unterhalb der Dichtlippe ein Abstand zum Grundkörper vorgesehen ist, durch den ein Freiraum gebildet ist, in den die Dichtlippe bei Bedarf hineingedrückt werden kann. Hierdurch kann in den Bereichen, in denen vertikale und horizontale Glasleisten aufeinandertreffen, eine der beiden Glasleisten durchlaufen und deren Dichtlippe in die Aussparung gedrückt werden, so daß diese Dichtlippe die auftreffende, auf der Stirnfläche der durchlaufenden Glasleiste aufstehende Glasleiste unterläuft und deren Montage ohne irgendeinen Aufwand erfolgen kann. In dem durch die aufeinandertreffenden Glasleisten gebildeten Eckbereich steht die eine Dichtlippe auf der anderen, in die Aussparung gedrückte Dichtlippe auf bzw. schmiegt sich an diese an, so daß durch diese geschaffene Ausweichmöglichkeit die Dichtlippen sauber und ab dichtend aufeinanderliegen und ein sauberes Aussehen des Eckbereiches erzielt wird. Unter einer Aussparung wird im Rahmen der vorliegenden Erfindung jeder Freiraum zwischen Dichtlippe und Grundkörper der Glasleiste verstanden, ohne auf eine bestimmte Formgebung beschränkt zu sein. Wesentlich ist, daß die Dichtlippe im Einbauzustand der Glasleiste in diesem Freiraum zwischen Platte und Grundkörper vollständig aufnehmbar ist, so daß die Dichtlippe bei Bedarf nicht über die Stirnfläche hinausragt.
- Vorzugsweise ist die Aussparung als Abschrägung bzw. Fase ausgebildet, sie kann jedoch ebenso vorteilhaft in Form einer einspringenden Ecke rechteckig ausgebildet sein. Mit diesen Ausführungsformen ist eine besonders einfache Fertigung einer erfindungsgemäßen Glasleiste möglich.
- In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ragt die Dichtlippe in unverformtem Zustand über die Stirnfläche hinaus. Mit dieser Maßnahme wird ein Anschmiegen der Dichtlippe an der Platte erleichtert.
- In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung beträgt die Tiefe der Aussparung senkrecht zur Anlagefläche etwa 4 mm und senkrecht zur Stirnfläche etwa 2 mm, die Breite der Dichtlippe etwa 5 mm und deren Dicke etwa 1 mm, wobei die Dichtlippe über die Anlagefläche und über die Stirnfläche jeweils etwa 1 mm vorragt. Mit dieser Ausbildung wird einerseits eine einwandfreie Abdichtung durch die Dichtlippe erzielt und zum anderen gewährleistet, daß bei Bedarf die Dichtlippe ohne weiteres in die Aussparung hineindrückbar ist, ohne daß für die Dichtlippe zuviel Material eingesetzt wird oder die Aussparung übermäßig groß dimensioniert ist.
- In günstiger Fortbildung der Erfindung ist der Grundkörper aus härterem Material hergestellt als die Dichtlippe. Beispielsweise könnte der Grundkörper aus H-PVC und die Dichtlippe aus T.P.E. hergestellt sein. Eine sichere Halterung bzw. Verklemmung der Platte durch den Grundkörper der Leiste wird auf diese Weise gewährleistet.
- Dabei ist ganz besonders bevorzugt die Leiste durch Co-Extrusion hergestellt. Dies ermöglicht eine einfache und kostengünstige Fertigung einer erfindungsgemäßen Glasleiste.
- Gegenstand der Erfindung ist auch ein Sektionaltor, bei dem in mindestens einer Sektionalpaneele wenigstens eine Platte mittels erfindungsgemäßer Glasleisten gehaltert ist. Die Montage der Sektionaltore wird auf diese weise vereinfacht, so daß sowohl der Kosten- als auch der Zeitaufwand deutlich reduziert ist. Darüberhinaus wird die Abdichtung im Bereich der Glasleisten durch ein sauberes Aufeinanderliegen der Dichtlippen wesentlich verbessert.
- Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung beispielshalber noch näher erläutert. Es zeigen:
-
1 eine Perspektivansicht eines mit erfindungsgemäßen Glasleisten ausgebildeten Eckbereiches; -
2 einen Querschnitt durch den in1 dargestellten Eckbereich längs Linie II-II, wobei beidseits der Platte Glasleisten sowie Profile zu deren Befestigung dargestellt sind; -
3 eine Querschnittsansicht der Glasleisten aus den1 und2 in unverformten Zustand; -
4 eine zweite Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Glasleiste und -
5 eine dritte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Glasleiste. - Die in den Figuren dargestellten Glasleisten
1 weisen jeweils einen Grundkörper2 sowie eine an diesem befestigte Dichtlippe3 auf. Der Grundkörper2 ist aus hartem Kunststoff, z. B. H-PVC, hergestellt, während die Dichtlippe3 aus weichem Kunststoff, z. B. T.P.E., besteht, wobei die Glasleiste1 durch Co-Extrusion hergestellt ist. - Der Grundkörper
2 ist in den dargestellten Beispielen aus einem Hohlquerschnitt gebildet, an dessen Außenwandung zwei elastische Laschen4 mit Rastnasen5 angeformt sind, mittels denen die Glasleiste1 in einer Befestigungsvorrichtung6 eingerastet werden kann. Die Wanddicke des Hohlquerschnitts beträgt etwa 1 bis 1,5 mm. - Er weist eine Fläche
7 auf, die im Einbauzustand an einer Platte8 parallel zur Plattenebene anliegt und die Platte8 in Verbindung mit einem auf der gegenüberliegenden Seite der Platte8 angeordneten Bauteil, beispielsweise einer weiteren Glasleiste1 , festklemmt. Die in den3 bis5 dargestellte obere, der durch die Platte8 zu verschließenden Öffnung zugewandte Fläche9 des Grundkörpers2 bildet eine Stirnfläche aus, die sich in den gezeigten Ausführungsbeispielen senkrecht zur Plattenebene bzw. zur Anlagefläche7 erstreckt. - Im Übergangsbereich von der Stirnfläche
9 zur Anlagefläche7 ist eine Aussparung10 angeordnet, in der eine Dichtlippe3 befestigt ist. An der Befestigungsstelle11 liegt die Oberkante der Dichtlippe3 in der Stirnfläche9 . Die Aussparung10 ist so groß gewählt, daß die Dichtlippe3 im Einbauzustand der Glasleiste1 in den unter der Dichtlippe3 durch die Platte8 und die Wandungen der Aussparung10 gebildeten Freiraum hineingedrückt werden kann, wie es in1 dargestellt ist. - In
1 ist der Eckbereich einer durch eine Platte8 , wie zum Beispiel eine Glasscheibe oder eine transparente Kunst stoffscheibe oder eine Platte aus einem beliebigen anderen Material, verschlossenen Öffnung dargestellt, wobei eine vertikale Glasleiste1b mit einem Ende auf der Stirnfläche9a einer horizontalen Glasleiste1a aufsteht. Außerhalb des Eckbereiches verlaufen die Dichtlippen3a ,3b beider Glasleisten1a ,1b von der jeweiligen Stirnfläche9a ,9b aus schräg zur Platte8 und liegen an dieser abdichtend an. Im Bereich der Aufstandsfläche der vertikalen Glasleiste1b auf der horizontalen Glasleiste1a ist deren Dichtlippe3a in die Aussparung10 hineingedrückt, so daß in diesem Bereich keinerlei Erhebungen über die Stirnfläche9a der horizontalen Glasleiste1a vorragen und dadurch ein problemloses Anliegen der vertikalen Glasleiste1b an der horizontalen Glasleiste1a in der Aufstandsfläche gewährleistet ist. Die Dichtlippe3b der vertikalen Glasleiste1b steht abdichtend auf der Dichtlippe3a der horizontalen Glasleiste1a auf, wobei letztere Dichtlippe3a unmittelbar angrenzend an die Aufstandsfläche der vertikalen Glasleiste1b einen S-förmigen Verlauf12 aufweist, um von der in die Aussparung10 hineingedrückten Position zu einer aus der Aussparung10 herausragenden Stellung außerhalb des Eckbereiches zu gelangen. - Die in den
1 bis3 dargestellte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Glasleiste1 weist einen Grundkörper2 mit einer rechteckigen Aussparung10 für die Dichtlippe3 auf. Wie aus3 ersichtlich ist, erstreckt sich die Dichtlippe3 mit geringer Neigung zur Stirnfläche9 über diese hinaus. Durch die Montage biegt sich die weiche elastische Dichtlippe3 weiter nach oben. Der Hohlquerschnitt ist an der dem Plattenrand zugewandten Kante durch eine geneigte Fläche13 begrenzt. Eine der die Rastnasen5 tragenden Laschen4 ist hier L-förmig ausgebildet, wobei der lange Schenkel4a in Verlängerung der Anlagefläche7 und der kurze Schenkel4b zu der dem Grundkörper2 abgewandten Seite verläuft. Diese L-förmige Lasche4 dient der Aufnahme der Platte8 , wobei eine Rand- bzw. Umfangsfläche der Platte8 auf dem kurzen Schenkel4b der L-förmigen Laschen4 aufliegt. Dabei sind für unter schiedlich dicke Platten auch unterschiedlich bemessene Glasleisten vorgesehen. - Bei der in
4 dargestellten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Glasleiste1 ist der Grundkörper2 bis auf den Übergangsbereich zwischen der Anlagefläche7 und der Stirnfläche9 als rechteckiger Hohlquerschnitt ausgeführt. Die Laschen4 mit den Rastnasen5 sind dabei an der unteren, der Stirnfläche9 gegenüberliegenden Fläche14 des Hohlquerschnitts angeformt. - Der Übergangsbereich ist sowohl bei der Variante nach
3 als auch bei der Variante nach4 als rechteckige Aussparung10 ausgebildet, wobei die Dichtlippe3 in der Aussparung10 an die Stirnfläche9 angrenzend befestigt ist. An der Befestigungsstelle11 liegt die Oberkante der Dichtlippe3 in der Stirnfläche9 , d. h. ist mit dieser bündig. - Die in
5 dargestellte Ausführungsform entspricht der aus4 , jedoch ist der Übergangsbereich zwischen Stirnfläche9 und Anlagefläche7 als Abschrägung10 in Form einer Fase ausgebildet. Die Dichtlippe3 ist wiederum angrenzend an die Stirnfläche9 befestigt und liegt auch hier mit ihrer Oberkante in der Stirnfläche9 .
Claims (8)
- Glasleiste zum Halten einer eine Öffnung verschließenden Platte, mit einem Grundkörper, der eine parallel zur Plattenebene an die Platte anlegbare Fläche sowie eine mit dieser Anlagefläche durch einen Übergangsbereich verbundene, zur Anlagefläche in einem Winkel verlaufende, im Einbauzustand der Öffnung zugewandte Stirnfläche aufweist, und mit einer im Übergangsbereich befestigten, in unverformtem Zustand über die Anlagefläche hinausragenden elastischen Dichtlippe, die abdichtend an die Platte anlegbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Übergangsbereich durchlaufend als Aussparung (
10 ) ausgebildet und die Dichtlippe (3 ) in der Aussparung (10 ) befestigt ist, wobei die Oberkante der Dichtlippe (3 ) an deren Befestigungsstelle (11 ) in der Stirnfläche (9 ) liegt, und daß die Dichtlippe (3 ) vollständig in der Aussparung (10 ) aufnehmbar ist. - Glasleiste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Aussparung (
10 ) als Abschrägung ausgebildet ist. - Glasleiste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Aussparung (
10 ) rechteckig ausgebildet ist. - Glasleiste nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtlippe (
3 ) in unverformtem Zustand über die Stirnfläche (9 ) hinausragt. - Glasleiste nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Tiefe der Aussparung (
10 ) senkrecht zur Anlagefläche (7 ) etwa 4 mm und senkrecht zur Stirnfläche (9 ) etwa 2 mm, die Breite der Dichtlippe (3 ) etwa 5 mm und deren Dicke etwa 1 mm beträgt, wobei die Dichtlippe (3 ) über die Anlagefläche (7 ) und über die Stirnfläche (9 ) jeweils etwa 1 mm vorragt. - Glasleiste nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (
2 ) aus härterem Material hergestellt ist als die Dichtlippe (3 ). - Glasleiste nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß sie durch Co-Extrusion hergestellt ist.
- Sektionaltor, bei dem in mindestens einer Sektionalpaneele wenigstens eine Platte (
8 ) mittels Glasleisten (1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 7 gehaltert ist.
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: NOVOFERM NEDERLAND B.V., WAARDENBURG, NL |
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| 8110 | Request for examination paragraph 44 | ||
| 8364 | No opposition during term of opposition | ||
| R071 | Expiry of right |