Die Erfindung betrifft eine Transportvorrichtung mit einer
Transportbahn zum Abführen von Werkstücken aus einer Schneid-
oder Stanzvorrichtung und einem der Transportbahn
nachgeschalteten Auslagestern zur Aufnahme und zum Aufstellen
der waagerecht herangeführten Werkstücke, wobei zwischen der
Transportbahn und dem Auslagestern eine die Werkstücke an der
Unterseite und/oder der Oberseite ergreifende Transport- und
Führungseinheit vorgesehen ist.
Aus der EP 338 297 A2 ist eine Transportvorrichtung bekannt
geworden, über welche kreisrunde Werkstücke, die mit minimalem
Stanzabfall aus einer Bahn ausgestanzt werden, in Spalten und
Reihen zueinander ausgerichtet werden. Diese ausgerichteten
Werkstücke können nun auf einfache Weise geschichtet und
verpackt werden.
Aus der DE 33 09 525 C2 und der DE 31 14 718 C2 ist eine
Transport- und Stapeleinrichtung für Blechzuschnitte bekannt
geworden, bei der die Blechzuschnitte über eine Transportbahn
in einen Auslagestern übergeben werden. Dabei werden die
Blechzuschnitte jedoch stark abgebremst und beschleunigt, was
bei Blechzuschnitten nicht unbedingt von Nachteil ist, bei
anderen, insbesondere empfindlichen Materialien zu vermeiden
ist. Sollten mit einer derartigen Vorrichtung Wattepads
transportiert werden, so könnten diese beschädigt oder
zumindest verformt werden. Diese Vorrichtung ist daher nicht
oder nur bedingt für derartige Werkstücke geeignet.
Ausgehend von der DE 31 14 718 C2 liegt der Erfindung daher
die Aufgabe zugrunde, eine Transportvorrichtung
bereitzustellen, mit der Werkstücke problemlos und möglichst
ohne Beschädigung angesammelt werden können, so dass sie einer
Verpackungsmaschine zugeführt werden können.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die
Aufnahmen im Auslagestern in im Wesentlichen tangentialer
Richtung angeordnet sind, so dass die Werkstücke in den
Auslagestern in dessen Umlaufrichtung hineingeführt werden und
dass die Transportgeschwindigkeit der Transport- und
Führungseinheit und der Transportbahn im Wesentlichen gleich
ist, wie die tangentiale Transportgeschwindigkeit der
Aufnahmen des Auslagesterns.
Die erfindungsgemäße Ausgestaltung der Transportvorrichtung
hat den wesentlichen Vorteil, dass die Werkstücke von der
Transportbahn bei gleichbleibender Geschwindigkeit in die
Transport- und Führungseinheit übergeben werden, und dadurch
im Gegensatz zu einer beschleunigten oder gebremsten Übergabe
schonender behandelt werden. Außerdem wird durch Anlage der
Transport- und Führungseinheit an die Oberseite und/oder an
die Unterseite des Werkstücks eine gezielte Führung erzielt,
so dass das Werkstück exakt im Auslagestern plaziert wird. Die
Werkstücke werden also in die Aufnahmen des Auslagesterns schonender
hineingeführt als beim Stand der Technik.
Da die Werkstücke
nicht beschleunigt werden bedarf es keiner Abbremsung der
Werkstücke, da die Werkstücke gleichmäßig von der
Transportbahn über die Transport- und Führungseinheit in den
Auslagestern übergeben werden. Da keine
Geschwindigkeitsänderungen erforderlich sind, d. h. keine
Beschleunigung des Werkstücks und keine Abbremsung, können
höhere Maschinengeschwindigkeiten gefahren werden, so dass der
Materialdurchsatz dieser erfindungsgemäßen Vorrichtung höher
ist als bei vergleichbaren Vorrichtungen des Standes der
Technik.
Bei einer Weiterbildung ist vorgesehen, dass die Transport-
und Führungseinheit von einem unteren und einem oberen
Transportband gebildet wird, wobei das Transportband von
wenigstens zwei nebeneinander angeordneten Ringen,
insbesondere O-Ringen gebildet wird. Dies hat den
wesentlichen Vorteil, dass die Transportkräfte flächig auf
das Werkstück übertragen werden können und somit die
Transportbänder nur mit geringer Kraft an den Werkstücken
anliegen müssen. Aufgrund der Unterteilung des
Transportbandes in Transportstreifen oder O-Ringe kann mit
dem Transportband problemlos zwischen die Aufnahmen des
Auslagesterns, die insbesondere von Aufnahmefingern
gebildet werden, eingefahren werden. Auf diese Weise ist
die Übergabe des Werkstücks von den Transportbändern zum
Auslagestern problemlos möglich.
Bei einer Variante der Erfindung ist vorgesehen, dass der
Auslagestern und das obere und das untere Transportband
separate Antriebe aufweisen. Um Unterschiede in der
Transportgeschwindigkeit zwischen dem oberen und dem
unteren Transportband zu vermeiden weisen bei einer anderen
Ausführungsform diese Bauteile einen gemeinsamen Antrieb
auf. Außerdem ist vorgesehen, dass der Auslagestern und die
Transport- und Führungseinheit einen gemeinsamen Antrieb
aufweisen, so dass gewährleistet ist, dass bei der Übergabe
des Werkstücks von den Transportbändern zum Auslagestern
das Werkstück nicht beschleunigt oder abgebremst wird.
Insbesondere wird der gemeinsame Antrieb von einem
Antriebsriemen gebildet, der um die Antriebselemente der
Transport- und Führungseinheit bzw. des Auslagesterns
gelegt ist.
Bei einem Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, dass der
Auslagestern von der Transport- und Führungseinheit
angetrieben wird. Dies hat den wesentlichen Vorteil, dass
bei Schwankungen der Transportgeschwindigkeit diese von der
Transport- und Führungseinheit an den Auslagestern
weitergegeben werden und dadurch der relative Gleichlauf
beibehalten wird.
Mit Vorzug ist am Ausgang des Auslagesterns, an welchem die
Werkstücke eine im Wesentlichen vertikale Position
einnehmen, eine Aufnahme vorgesehen, in welche die
Werkstücke hintereinander stehend abgelegt werden. Diese
Aufnahme weist ein geschlitztes Ende auf, in welche
Schlitze der Auslagestern mit seinen Transportfingern
eingreift, wobei das Ende der Aufnahme die Werkstücke aus
dem Auslagestern aushebt. Diese Übergabe der Werkstücke in
die Aufnahme ist an sich bekannt, jedoch gestaltet sich das
Lösen der Werkstücke aus dem Auslagestern wesentlich
einfacher, da die Werkstücke von der Transport- und
Führungseinheit mit geringerer Kraft in den Auslagestern
eingeschoben worden sind, und deshalb weniger fest in
diesem verankert sind.
Mit Vorzug schließt sich an die Aufnahme ein Rohr oder eine
rohrähnliche Sammelvorrichtung an. Diese rohrähnliche
Sammelvorrichtung wird bei einem bevorzugten
Ausführungsbeispiel von mehreren zueinander parallelen
Stangen gebildet, zwischen denen die Werkstücke ggf. mit
geringer Reibung geführt werden. Die Reibung kann so
eingestellt werden, dass die Werkstücke in vertikaler
Ausrichtung gehalten werden, jedoch ein Transport in
Längsrichtung der Sammelvorrichtung nicht behindert wird.
Die Stangen liegen lediglich punktförmig an den Rändern der
Werkstücke an, so dass die Reibungskräfte minimal sind. Die
Verwendung von Stangen hat außerdem den Vorteil, dass der
Querschnitt der Sammelvorrichtung optimal an
unterschiedliche Querschnittsformen der Werkstücke
angepasst werden kann. Auf diese Weise sind runde, ovale,
rechteckförmige usw. ausgestaltete Werkstücke sammel- und
transportierbar.
Bei einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass
eine Transportvorrichtung, insbesondere ein Transportfinger
vorgesehen ist, der in die Sammelvorrichtung eingreift und
in Richtung der Längsachse der Sammelvorrichtung verfahrbar
ist. Mittels dieses Transportfingers werden die in der
Sammelvorrichtung sich befindenden Werkstücke weiter
transportiert und/oder ausgeschoben. Der Transportfinger
wird nach einer bestimmten Anzahl hinter dem Auslagestern
oder in der Sammelvorrichtung abgelegter Werkstücke in
diesen bzw. in diese eingefahren und fährt mit diesen
Werkstücken bzw. schiebt diese so lange in der
Transportvorrichtung in Transportrichtung, bis eine weitere
bestimmte Anzahl von Werkstücken abgelegt worden ist und
schiebt dann die übrigen Werkstücke aus der
Sammelvorrichtung in eine sich im Anschluss an die
Sammelvorrichtung befindende Übergabekartusche ein. Diese
Übergabekartusche wird nach dem Befüllen in den Arbeitsweg
einer Auswerfereinheit verschoben, so dass mittels der
Auswerfereinheit, insbesondere mittels eines Stempels die
in der Übergabekartusche sich befindenden Werkstücke in
eine Befüllungskartusche eingeschoben werden können. Diese
Befüllungskartusche ist Teil einer Verpackungsmaschine, in
welcher die in der Befüllungskartusche sich befindenden
Werkstücke endgültig verpackt werden.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung
ergeben sich aus den Unteransprüchen sowie der
nachfolgenden Beschreibung, in der unter Bezugnahme auf die
Zeichnung ein besonders bevorzugtes Ausführungsbeispiel im
einzelnen beschrieben ist.
Dabei zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer Vorrichtung zum
Schneiden oder Stanzen von Werkstücken aus einer
Materialbahn;
Fig. 2 eine Vorrichtung zum Transportieren und Abstapeln
der ausgestanzten Werkstücke;
Fig. 3 eine Draufsicht auf die Vorrichtung gemäß Fig.
1; und
Fig. 4 eine Seitenansicht eines Auslagesterns mit
Transport- und Führungseinheit.
In der Fig. 1 ist eine insgesamt mit 1 bezeichnete
Vorrichtung zum Schneiden oder Stanzen von runden
Werkstücken 2 (Fig. 3), z. B. Watte-Pads, aus einer
Materialbahn 3 dargestellt. Diese Vorrichtung 1 besitzt
einen herkömmlichen Aufbau und ist mit einem Rotations
schneidzylinder 4 mit Gegenwalze 5 versehen. Die Werkstücke
2 werden auf eine Transportbahn 6 ausgelegt und das
Stanzgitter 7 wird als Stanzabfall abgeführt und in der
Regel aufgewickelt.
In der Fig. 2 ist die Fortsetzung der Transportbahn 6
dargestellt, auf welcher die Werkstücke 2, wie in Fig. 3
dargestellt, an eine Transport- und Führungseinheit 8
übergeben werden. Diese Transport- und Führungseinheit 8
befindet sich im Anschluss an die Transportbahn 6. Die
Transport- und Führungseinheit 8 übergibt die Werkstücke 2,
wie weiter unten näher beschrieben, einem Auslagestern 9,
mit dem die Werkstücke 2 aus einer waagerechten Position in
eine vertikale Lage ausgerichtet werden. Vom Auslagestern 9
werden die Werkstücke 2 an eine Aufnahme 10 (Fig. 4)
übergeben, in welcher die Werkstücke 2
hintereinanderstehend abgelegt werden. An diese Aufnahme 10
schließt sich eine Sammelvorrichtung 11 an, die aus
mehreren, zueinander parallel ausgerichteten Stäben 12 oder
Röhren gebildet wird. In diesen Stäben 12 werden die
Werkstücke 2 mittels eines Transportfingers 14, der
vertikal in den Auslagestern 9 bzw. in die
Sammelvorrichtung 11 einfahrbar und in Richtung deren
Längsachse verfahrbar ist, in Richtung einer
Übergabekartusche 13 verschoben.
Aus Fig. 3 ist ersichtlich, dass insgesamt sieben
Transportbahnen 6 nebeneinander vorgesehen sind, auf denen
die Werkstücke 2 hintereinander angeordnet sind. Demnach
befinden sich im Anschluss an die Transportbahnen 6 ebenso
viele Transport- und Fördereinheiten 8 sowie darunter
angeordnete Auslagesterne 9, aus denen die Werkstücke 2
über die Sammelvorrichtungen 11 in die Übergabekartuschen
13 eingeführt werden. Diese Übergabekartuschen 13 sind
untereinander über Kettenglieder 15 verbunden und mittels
zweiseitig beaufschlagbaren Hub- und Zugzylindern 16,
welche an den äußersten Übergabekartuschen 13 angreifen aus
der in der Fig. 3 dargestellten zusammengeschobenen Lage
in eine nicht dargestellte auseinandergezogene Lage
überführbar, in welcher die einzelnen Übergabekartuschen 13
vorgegebene Abstände zueinander aufweisen. Außerdem sind
die Übergabekartuschen 13 aus einer Position, in welcher
sie mit den Sammelvorrichtungen 11 fluchten, mittels eines
Antriebs 17 anhebbar, so dass sie mit einem Stempel 18
einer Auswerfereinheit 19 fluchten. Mittels dieser
Auswerfereinheit 19 werden die in den Übergabekartuschen 13
sich befindenden Werkstücke 2 in Befüllungskartuschen
(nicht dargestellt) eingeschoben, über welche die
Werkstücke 2 dann in einer geeigneten Verpackungsmaschine
verpackt werden. Der Abstand der Übergabekartuschen 13 ist
derart einstellbar, dass er mit dem Abstand der
nebeneinander angeordneten Befüllungskartuschen
korrespondiert.
Die Fig. 4 zeigt die Transport- und Führungseinheit 8
sowie den Auslagestern 9, die sich an die Transportbahn 6
anschließen. Die Transport- und Führungseinheit 8 weist ein
oberes Transportband 20 auf, welches um eine angetriebene
Transportrolle 21 und um eine Umlenkrolle 22 gelegt ist.
Außerdem weist die Transport- und Führungseinheit 9 ein
unteres Transportband 23 auf, welches um eine Transport
rolle 24 sowie um einen Abschnitt 25 des Auslagesterns 9
geführt ist. Außerdem ist ein Antriebsriemen 26 erkennbar,
der in Richtung des Pfeils 27 umläuft und um Umlenkrollen
28 und 29, die Transportrollen 21 und 24 sowie eine
Umlenkrolle 30 geführt ist. Auf diese Weise werden die
beiden Transportrollen 21 und 24 mit gleicher Winkel
geschwindigkeit angetrieben. Über das Transportband 23 wird
außerdem der Auslagestern 9 angetrieben. Dieser kann auch
über einen eigenen Antriebsmotor angetrieben werden.
Aus Fig. 4 ist außerdem erkennbar, dass sich der
Transportspalt zwischen den beiden Transportbändern 20 und
23 kontinuierlich erweitert, der die Werkstücke in eine
Aufnahme 31 des Auslagesterns 9 führt, welche mit dem
Transportspalt der beiden Transportbänder 20 und 23
fluchtet. Ein in der Aufnahme 31 sich befindendes Werkstück
2 wird von einem Transportfinger 32 übergriffen und am
Transportband 23 gehalten, so dass das Werkstück in
Richtung des Pfeils 33, d. h. in Drehrichtung des
Auslagesterns 9 transportiert wird. Sobald das Werkstück in
die Aufnahme 10 eintritt und am Grund der Aufnahme 10
anliegt, wird das Werkstück aus der Aufnahme 31 ausgehoben.
Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Übergabe der
Werkstücke von der Transportbahn 6 in die Transport- und
Führungseinheit 8 und von dieser in den Auslagestern 9 ohne
übermäßige Krafteinwirkung auf das Werkstück erfolgt, so
dass dieses schonend weitertransportiert wird. Außerdem
erfolgt der Transport des Werkstücks im Auslagestern 9
durch Anlage des Werkstücks am Transportband 23, so dass
abrupte Geschwindigkeitsänderungen, insbesondere ein
Abbremsen des Werkstücks auf jeden Fall vermieden wird.
Durch geeignete Transportbänder 20 und 23, z. B.
Transportriemen mit gummierter Oberfläche oder O-Ringe
werden die Werkstücke 2 sicher und ohne Schlupf
weitertransportiert.