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DE19813139C1 - Transportvorrichtung - Google Patents

Transportvorrichtung

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DE19813139C1
DE19813139C1 DE19813139A DE19813139A DE19813139C1 DE 19813139 C1 DE19813139 C1 DE 19813139C1 DE 19813139 A DE19813139 A DE 19813139A DE 19813139 A DE19813139 A DE 19813139A DE 19813139 C1 DE19813139 C1 DE 19813139C1
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Germany
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transport
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transport device
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DE19813139A
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Inventor
Klaus Wittmaier
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Schober Holding GmbH
Original Assignee
Schober GmbH Werkzeug und Maschinenbau
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Priority to EP99907414A priority patent/EP1066127B1/de
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Transportvorrichtung mit einer Transportbahn zum Abführen von Werkstücken aus einer Schneid- oder Stanzvorrichtung und einem der Transportbahn nachgeschalteten Auslagestern zum Aufstellen der waagerecht herangeführten Werkstücke, wobei zwischen der Transportbahn und dem Auslagestern die Werkstücke an der Unterseite und/oder der Oberseite ergreifende Transportbänder vorgesehen sind, die im wesentlichen die gleiche Transportgeschwindigkeit aufweisen wie die Transportbahn und der Auslagestern und derart angeordnet sind, daß sie die Werkstücke in die Aufnahmen des Auslagesterns hineinführen.

Description

Die Erfindung betrifft eine Transportvorrichtung mit einer Transportbahn zum Abführen von Werkstücken aus einer Schneid- oder Stanzvorrichtung und einem der Transportbahn nachgeschalteten Auslagestern zur Aufnahme und zum Aufstellen der waagerecht herangeführten Werkstücke, wobei zwischen der Transportbahn und dem Auslagestern eine die Werkstücke an der Unterseite und/oder der Oberseite ergreifende Transport- und Führungseinheit vorgesehen ist.
Aus der EP 338 297 A2 ist eine Transportvorrichtung bekannt geworden, über welche kreisrunde Werkstücke, die mit minimalem Stanzabfall aus einer Bahn ausgestanzt werden, in Spalten und Reihen zueinander ausgerichtet werden. Diese ausgerichteten Werkstücke können nun auf einfache Weise geschichtet und verpackt werden.
Aus der DE 33 09 525 C2 und der DE 31 14 718 C2 ist eine Transport- und Stapeleinrichtung für Blechzuschnitte bekannt geworden, bei der die Blechzuschnitte über eine Transportbahn in einen Auslagestern übergeben werden. Dabei werden die Blechzuschnitte jedoch stark abgebremst und beschleunigt, was bei Blechzuschnitten nicht unbedingt von Nachteil ist, bei anderen, insbesondere empfindlichen Materialien zu vermeiden ist. Sollten mit einer derartigen Vorrichtung Wattepads transportiert werden, so könnten diese beschädigt oder zumindest verformt werden. Diese Vorrichtung ist daher nicht oder nur bedingt für derartige Werkstücke geeignet.
Ausgehend von der DE 31 14 718 C2 liegt der Erfindung daher die Aufgabe zugrunde, eine Transportvorrichtung bereitzustellen, mit der Werkstücke problemlos und möglichst ohne Beschädigung angesammelt werden können, so dass sie einer Verpackungsmaschine zugeführt werden können.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Aufnahmen im Auslagestern in im Wesentlichen tangentialer Richtung angeordnet sind, so dass die Werkstücke in den Auslagestern in dessen Umlaufrichtung hineingeführt werden und dass die Transportgeschwindigkeit der Transport- und Führungseinheit und der Transportbahn im Wesentlichen gleich ist, wie die tangentiale Transportgeschwindigkeit der Aufnahmen des Auslagesterns.
Die erfindungsgemäße Ausgestaltung der Transportvorrichtung hat den wesentlichen Vorteil, dass die Werkstücke von der Transportbahn bei gleichbleibender Geschwindigkeit in die Transport- und Führungseinheit übergeben werden, und dadurch im Gegensatz zu einer beschleunigten oder gebremsten Übergabe schonender behandelt werden. Außerdem wird durch Anlage der Transport- und Führungseinheit an die Oberseite und/oder an die Unterseite des Werkstücks eine gezielte Führung erzielt, so dass das Werkstück exakt im Auslagestern plaziert wird. Die Werkstücke werden also in die Aufnahmen des Auslagesterns schonender hineingeführt als beim Stand der Technik.
Da die Werkstücke nicht beschleunigt werden bedarf es keiner Abbremsung der Werkstücke, da die Werkstücke gleichmäßig von der Transportbahn über die Transport- und Führungseinheit in den Auslagestern übergeben werden. Da keine Geschwindigkeitsänderungen erforderlich sind, d. h. keine Beschleunigung des Werkstücks und keine Abbremsung, können höhere Maschinengeschwindigkeiten gefahren werden, so dass der Materialdurchsatz dieser erfindungsgemäßen Vorrichtung höher ist als bei vergleichbaren Vorrichtungen des Standes der Technik.
Bei einer Weiterbildung ist vorgesehen, dass die Transport- und Führungseinheit von einem unteren und einem oberen Transportband gebildet wird, wobei das Transportband von wenigstens zwei nebeneinander angeordneten Ringen, insbesondere O-Ringen gebildet wird. Dies hat den wesentlichen Vorteil, dass die Transportkräfte flächig auf das Werkstück übertragen werden können und somit die Transportbänder nur mit geringer Kraft an den Werkstücken anliegen müssen. Aufgrund der Unterteilung des Transportbandes in Transportstreifen oder O-Ringe kann mit dem Transportband problemlos zwischen die Aufnahmen des Auslagesterns, die insbesondere von Aufnahmefingern gebildet werden, eingefahren werden. Auf diese Weise ist die Übergabe des Werkstücks von den Transportbändern zum Auslagestern problemlos möglich.
Bei einer Variante der Erfindung ist vorgesehen, dass der Auslagestern und das obere und das untere Transportband separate Antriebe aufweisen. Um Unterschiede in der Transportgeschwindigkeit zwischen dem oberen und dem unteren Transportband zu vermeiden weisen bei einer anderen Ausführungsform diese Bauteile einen gemeinsamen Antrieb auf. Außerdem ist vorgesehen, dass der Auslagestern und die Transport- und Führungseinheit einen gemeinsamen Antrieb aufweisen, so dass gewährleistet ist, dass bei der Übergabe des Werkstücks von den Transportbändern zum Auslagestern das Werkstück nicht beschleunigt oder abgebremst wird. Insbesondere wird der gemeinsame Antrieb von einem Antriebsriemen gebildet, der um die Antriebselemente der Transport- und Führungseinheit bzw. des Auslagesterns gelegt ist.
Bei einem Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, dass der Auslagestern von der Transport- und Führungseinheit angetrieben wird. Dies hat den wesentlichen Vorteil, dass bei Schwankungen der Transportgeschwindigkeit diese von der Transport- und Führungseinheit an den Auslagestern weitergegeben werden und dadurch der relative Gleichlauf beibehalten wird.
Mit Vorzug ist am Ausgang des Auslagesterns, an welchem die Werkstücke eine im Wesentlichen vertikale Position einnehmen, eine Aufnahme vorgesehen, in welche die Werkstücke hintereinander stehend abgelegt werden. Diese Aufnahme weist ein geschlitztes Ende auf, in welche Schlitze der Auslagestern mit seinen Transportfingern eingreift, wobei das Ende der Aufnahme die Werkstücke aus dem Auslagestern aushebt. Diese Übergabe der Werkstücke in die Aufnahme ist an sich bekannt, jedoch gestaltet sich das Lösen der Werkstücke aus dem Auslagestern wesentlich einfacher, da die Werkstücke von der Transport- und Führungseinheit mit geringerer Kraft in den Auslagestern eingeschoben worden sind, und deshalb weniger fest in diesem verankert sind.
Mit Vorzug schließt sich an die Aufnahme ein Rohr oder eine rohrähnliche Sammelvorrichtung an. Diese rohrähnliche Sammelvorrichtung wird bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel von mehreren zueinander parallelen Stangen gebildet, zwischen denen die Werkstücke ggf. mit geringer Reibung geführt werden. Die Reibung kann so eingestellt werden, dass die Werkstücke in vertikaler Ausrichtung gehalten werden, jedoch ein Transport in Längsrichtung der Sammelvorrichtung nicht behindert wird. Die Stangen liegen lediglich punktförmig an den Rändern der Werkstücke an, so dass die Reibungskräfte minimal sind. Die Verwendung von Stangen hat außerdem den Vorteil, dass der Querschnitt der Sammelvorrichtung optimal an unterschiedliche Querschnittsformen der Werkstücke angepasst werden kann. Auf diese Weise sind runde, ovale, rechteckförmige usw. ausgestaltete Werkstücke sammel- und transportierbar.
Bei einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass eine Transportvorrichtung, insbesondere ein Transportfinger vorgesehen ist, der in die Sammelvorrichtung eingreift und in Richtung der Längsachse der Sammelvorrichtung verfahrbar ist. Mittels dieses Transportfingers werden die in der Sammelvorrichtung sich befindenden Werkstücke weiter transportiert und/oder ausgeschoben. Der Transportfinger wird nach einer bestimmten Anzahl hinter dem Auslagestern oder in der Sammelvorrichtung abgelegter Werkstücke in diesen bzw. in diese eingefahren und fährt mit diesen Werkstücken bzw. schiebt diese so lange in der Transportvorrichtung in Transportrichtung, bis eine weitere bestimmte Anzahl von Werkstücken abgelegt worden ist und schiebt dann die übrigen Werkstücke aus der Sammelvorrichtung in eine sich im Anschluss an die Sammelvorrichtung befindende Übergabekartusche ein. Diese Übergabekartusche wird nach dem Befüllen in den Arbeitsweg einer Auswerfereinheit verschoben, so dass mittels der Auswerfereinheit, insbesondere mittels eines Stempels die in der Übergabekartusche sich befindenden Werkstücke in eine Befüllungskartusche eingeschoben werden können. Diese Befüllungskartusche ist Teil einer Verpackungsmaschine, in welcher die in der Befüllungskartusche sich befindenden Werkstücke endgültig verpackt werden.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen sowie der nachfolgenden Beschreibung, in der unter Bezugnahme auf die Zeichnung ein besonders bevorzugtes Ausführungsbeispiel im einzelnen beschrieben ist.
Dabei zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer Vorrichtung zum Schneiden oder Stanzen von Werkstücken aus einer Materialbahn;
Fig. 2 eine Vorrichtung zum Transportieren und Abstapeln der ausgestanzten Werkstücke;
Fig. 3 eine Draufsicht auf die Vorrichtung gemäß Fig. 1; und
Fig. 4 eine Seitenansicht eines Auslagesterns mit Transport- und Führungseinheit.
In der Fig. 1 ist eine insgesamt mit 1 bezeichnete Vorrichtung zum Schneiden oder Stanzen von runden Werkstücken 2 (Fig. 3), z. B. Watte-Pads, aus einer Materialbahn 3 dargestellt. Diese Vorrichtung 1 besitzt einen herkömmlichen Aufbau und ist mit einem Rotations­ schneidzylinder 4 mit Gegenwalze 5 versehen. Die Werkstücke 2 werden auf eine Transportbahn 6 ausgelegt und das Stanzgitter 7 wird als Stanzabfall abgeführt und in der Regel aufgewickelt.
In der Fig. 2 ist die Fortsetzung der Transportbahn 6 dargestellt, auf welcher die Werkstücke 2, wie in Fig. 3 dargestellt, an eine Transport- und Führungseinheit 8 übergeben werden. Diese Transport- und Führungseinheit 8 befindet sich im Anschluss an die Transportbahn 6. Die Transport- und Führungseinheit 8 übergibt die Werkstücke 2, wie weiter unten näher beschrieben, einem Auslagestern 9, mit dem die Werkstücke 2 aus einer waagerechten Position in eine vertikale Lage ausgerichtet werden. Vom Auslagestern 9 werden die Werkstücke 2 an eine Aufnahme 10 (Fig. 4) übergeben, in welcher die Werkstücke 2 hintereinanderstehend abgelegt werden. An diese Aufnahme 10 schließt sich eine Sammelvorrichtung 11 an, die aus mehreren, zueinander parallel ausgerichteten Stäben 12 oder Röhren gebildet wird. In diesen Stäben 12 werden die Werkstücke 2 mittels eines Transportfingers 14, der vertikal in den Auslagestern 9 bzw. in die Sammelvorrichtung 11 einfahrbar und in Richtung deren Längsachse verfahrbar ist, in Richtung einer Übergabekartusche 13 verschoben.
Aus Fig. 3 ist ersichtlich, dass insgesamt sieben Transportbahnen 6 nebeneinander vorgesehen sind, auf denen die Werkstücke 2 hintereinander angeordnet sind. Demnach befinden sich im Anschluss an die Transportbahnen 6 ebenso viele Transport- und Fördereinheiten 8 sowie darunter angeordnete Auslagesterne 9, aus denen die Werkstücke 2 über die Sammelvorrichtungen 11 in die Übergabekartuschen 13 eingeführt werden. Diese Übergabekartuschen 13 sind untereinander über Kettenglieder 15 verbunden und mittels zweiseitig beaufschlagbaren Hub- und Zugzylindern 16, welche an den äußersten Übergabekartuschen 13 angreifen aus der in der Fig. 3 dargestellten zusammengeschobenen Lage in eine nicht dargestellte auseinandergezogene Lage überführbar, in welcher die einzelnen Übergabekartuschen 13 vorgegebene Abstände zueinander aufweisen. Außerdem sind die Übergabekartuschen 13 aus einer Position, in welcher sie mit den Sammelvorrichtungen 11 fluchten, mittels eines Antriebs 17 anhebbar, so dass sie mit einem Stempel 18 einer Auswerfereinheit 19 fluchten. Mittels dieser Auswerfereinheit 19 werden die in den Übergabekartuschen 13 sich befindenden Werkstücke 2 in Befüllungskartuschen (nicht dargestellt) eingeschoben, über welche die Werkstücke 2 dann in einer geeigneten Verpackungsmaschine verpackt werden. Der Abstand der Übergabekartuschen 13 ist derart einstellbar, dass er mit dem Abstand der nebeneinander angeordneten Befüllungskartuschen korrespondiert.
Die Fig. 4 zeigt die Transport- und Führungseinheit 8 sowie den Auslagestern 9, die sich an die Transportbahn 6 anschließen. Die Transport- und Führungseinheit 8 weist ein oberes Transportband 20 auf, welches um eine angetriebene Transportrolle 21 und um eine Umlenkrolle 22 gelegt ist. Außerdem weist die Transport- und Führungseinheit 9 ein unteres Transportband 23 auf, welches um eine Transport­ rolle 24 sowie um einen Abschnitt 25 des Auslagesterns 9 geführt ist. Außerdem ist ein Antriebsriemen 26 erkennbar, der in Richtung des Pfeils 27 umläuft und um Umlenkrollen 28 und 29, die Transportrollen 21 und 24 sowie eine Umlenkrolle 30 geführt ist. Auf diese Weise werden die beiden Transportrollen 21 und 24 mit gleicher Winkel­ geschwindigkeit angetrieben. Über das Transportband 23 wird außerdem der Auslagestern 9 angetrieben. Dieser kann auch über einen eigenen Antriebsmotor angetrieben werden.
Aus Fig. 4 ist außerdem erkennbar, dass sich der Transportspalt zwischen den beiden Transportbändern 20 und 23 kontinuierlich erweitert, der die Werkstücke in eine Aufnahme 31 des Auslagesterns 9 führt, welche mit dem Transportspalt der beiden Transportbänder 20 und 23 fluchtet. Ein in der Aufnahme 31 sich befindendes Werkstück 2 wird von einem Transportfinger 32 übergriffen und am Transportband 23 gehalten, so dass das Werkstück in Richtung des Pfeils 33, d. h. in Drehrichtung des Auslagesterns 9 transportiert wird. Sobald das Werkstück in die Aufnahme 10 eintritt und am Grund der Aufnahme 10 anliegt, wird das Werkstück aus der Aufnahme 31 ausgehoben.
Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Übergabe der Werkstücke von der Transportbahn 6 in die Transport- und Führungseinheit 8 und von dieser in den Auslagestern 9 ohne übermäßige Krafteinwirkung auf das Werkstück erfolgt, so dass dieses schonend weitertransportiert wird. Außerdem erfolgt der Transport des Werkstücks im Auslagestern 9 durch Anlage des Werkstücks am Transportband 23, so dass abrupte Geschwindigkeitsänderungen, insbesondere ein Abbremsen des Werkstücks auf jeden Fall vermieden wird. Durch geeignete Transportbänder 20 und 23, z. B. Transportriemen mit gummierter Oberfläche oder O-Ringe werden die Werkstücke 2 sicher und ohne Schlupf weitertransportiert.

Claims (19)

1. Transportvorrichtung mit einer Transportbahn (6) zum Abführen von Werkstücken (2) aus einer Schneid- oder Stanzvorrichtung (1) und einem der Transportbahn (6) nachgeschalteten Auslagestern (9) mit Aufnahmen (31) zur Aufnahme und zum Aufstellen der waagerecht herangeführten Werkstücke (2), wobei zwischen der Transportbahn (6) und dem Auslagestern (9) eine die Werkstücke (2) an der Unterseite und/oder der Oberseite ergreifende Transport- und Führungseinheit (8) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmen (31) im Auslagestern (9) in im Wesentlichen tangentialer Richtung angeordnet sind, so dass die Werkstücke (2) in den Auslagestern (9) in dessen Umlaufrichtung hineingeführt werden und dass die Transportgeschwindigkeit der Transport- und Führungseinheit (8) und der Transportbahn (6) im Wesentlichen gleich ist, wie die tangentiale Transportgeschwindigkeit der Aufnahmen (31) des Auslagesterns (9).
2. Transportvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Transport- und Führungseinheit (8) von einem unteren und/oder einem oberen Transportband (20, 23) gebildet wird.
3. Transportvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Transportband (6) von einem oder mehreren nebeneinander angeordneten Bändern oder Ringen, insbesondere O-Ringen gebildet wird.
4. Transportvorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das untere und das obere Transportband (20, 23) einen gemeinsamen Antrieb aufweisen.
5. Transportvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Auslage­ stern (9) und die Transport- und Führungseinheit (8) einen gemeinsamen Antrieb aufweisen.
6. Transportvorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass der gemeinsame Antrieb ein Antriebsriemen (26) ist.
7. Transportvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Auslage­ stern (9) von der Transport- und Führungseinheit (8) angetrieben wird.
8. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Auslegestern (9) und die Transport- und Führungseinheit (8), insbesondere das untere und das obere Transportband (20, 23) voneinander getrennte Antriebe aufweisen.
9. Transportvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am Ausgang des Auslagesterns (9) an welchem die Werkstücke (2) eine im Wesentlichen vertikale Position einnehmen, eine Aufnahme (10) vorgesehen ist, in welche die Werkstücke (2) hintereinanderstehend abgelegt werden.
10. Transportvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme (10) ein geschlitztes Ende aufweist, in welche Schlitze der Auslagestern (9) mit seinen Transportfingern (32) eingreift und das Ende der Aufnahme (10) die Werkstücke (2) aus dem Auslagestern (9) aushebt.
11. Transportvorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass sich an die Aufnahme (10) eine rohrähnliche Sammelvorrichtung (11) anschließt.
12. Transportvorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die rohrähnliche Sammelvor­ richtung (11) von mehreren Stangen (12) gebildet wird, zwischen denen die Werkstücke (2) ggf. mit geringer Reibung geführt werden.
13. Transportvorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass eine Transportvorrichtung, insbesondere ein Transportfinger (14) vorgesehen ist, der in den Auslegestern (9) oder die Sammelvorrichtung (11) eingreift und in Richtung der Längsachse der Sammelvorrichtung (11) verfahrbar ist.
14. Transportvorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Transportvorrichtung nach einer bestimmten Anzahl in der Sammelvorrichtung (11) abgelegter Werkstücke (2) in diese einfahrbar ist.
15. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass im Anschluss an die Sammelvorrichtung (11) eine Übergabekartusche (13) vorgesehen ist.
16. Transportvorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Übergabekartusche (13) vom Auslass der Sammelvorrichtung (11) orthogonal zur Längsachse der Sammelvorrichtung (11) verfahrbar ist.
17. Transportvorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass bei mehreren nebeneinander angeordneten Übergabekartuschen (13) diese in vertikaler Richtung und auseinander verfahrbar, insbesondere auffächerbar sind.
18. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass eine Auswerfereinheit (19) insbesondere ein in die Übergabekartusche (13) einfahrbarer Stempel (18) vorgesehen ist.
19. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass im Anschluss an die Übergabekartusche (13) eine Befüllungskartusche einer Verpackungsmaschine vorgesehen ist.
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