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DE19810481A1 - Kraftfahrzeug mit mindestens einem Knieaufprallelement - Google Patents

Kraftfahrzeug mit mindestens einem Knieaufprallelement

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DE19810481A1
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Germany
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motor vehicle
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steering housing
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DE1998110481
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Gerhard Rackl
Otto Metzger
Joerg Stavermann
Wolfgang Ledschbor
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Bayerische Motoren Werke AG
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Bayerische Motoren Werke AG
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Abstract

Im Bereich der Fahrerseite eines Personenkraftwagens ist ein aus energieverzehrendem Schaumstoff bestehendes Knieaufprallelement (1) vorgesehen, das aus einem am Lenkgehäuse (5) angebrachten Lenkgehäuseabschnitt (10) und aus zwei, jeweils an diesen seitlich angrenzenden Seitenabschnitten (20 und 30) besteht. Dabei sind die Seitenabschnitte (20 und 30) jeweils an einem Haltewinkel (15) befestigt, die ihrerseits an einem sich in einer Fahrzeugquerebene erstreckenden Tragrohr (4) angebracht sind.

Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein Kraftfahrzeug mit mindestens einem Knieaufprall­ element der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 genannten und aus der US 3,897,848 A hervorgehenden Art.
Das aus dieser Druckschrift bekannte Knieaufprallelement erstreckt sich als ein ein­ stückiges Schaumstoffteil nahezu über die ganze Breite der Fahrerseite eines Per­ sonenkraftwagens, wobei im Bereich des Lenkgehäuses am Knieaufprallelement ein eine Ausrundung aufweisender Formzwischenabschnitt ausgebildet ist. Durch die­ sen wird jedoch die Steifigkeit des Knieaufprallelements bei dessen Beaufschlagung durch die Knie des Fahrers bei einem Fahrzeugcrash speziell im Bereich der Lenk­ säule erheblich vermindert, so daß das Knieaufprallelement beim Fahrzeugcrash nicht mehr voll funktionsfähig ist. Hierbei kann sich ferner auch das Lenkgehäuse mit dem Knieaufprallelement verhaken, wodurch dieses keine Schutzwirkung mehr hat. Schließlich kann auch das einstückige Knieaufprallelement nicht für eine hö­ henverstellbare Lenksäule vorgesehen werden.
Ferner geht aus der DE 36 11 486 C2 (Fig. 2) ein Personenkraftwagen hervor, bei dem zwei, sich beidseits der Lenksäule befindende Kniepolster vorgesehen sind, welche aus Schaumstoff bestehen. Bei dieser Einrichtung ist jedoch im Bereich der Lenksäule kein Knieaufprallelement vorhanden.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Knieaufprallelement der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 genannten Art derart auszubilden, daß sich bei einem Fahr­ zeugcrash das Lenkgehäuse nicht mit dem Knieaufprallelement verhaken kann und hierbei dessen Sicherheitswirkung bestehen bleibt.
Zur Lösung der Aufgabe sind die im Patentanspruch 1 dargelegten Merkmale vor­ gesehen.
Da das Knieaufprallelement erfindungsgemäß aus drei nebeneinander liegenden Abschnitten, nämlich einem mittigen, das Lenkgehäuse überdeckenden Lenkgehäu­ seabschnitt und aus zwei, jeweils an diesen angrenzenden Seitenabschnitten be­ steht, ist gewährleistet, daß die Knie des Fahrers bei einem Fahrzeugcrash von der Lenksäule abrutschen können und dadurch das Verletzungsrisiko vermindert wird. Ferner kann sich bei einem Fahrzeugcrash nicht das Lenkgehäuse mit den Seiten­ abschnitten des Knieschutzelements verhaken, so daß dessen Sicherheitswirkung aufrecht erhalten bleibt. Durch den separat am Lenkgehäuse vorgesehenen Lenk­ gehäuseabschnitt kann die Lenksäule auch uneingeschränkt höhenverstellt werden. Dabei besteht das Knieaufprallelement vorteilhafterweise aus einfach und kosten­ günstig herstellbaren Schaumstoffteilen, deren Materialkennung abstimmbar ist und die in einfacher Weise am Fahrzeugaufbau bzw. am Lenkgehäuse anbringbar sind.
Der Lenkgehäuseabschnitt besteht aus einem seinerseits am Lenkgehäuse befe­ stigten, zweckmäßigerweise aus Blech gefertigtem Tragteil, einem auf diesem an­ gebrachten, energieverzehrenden Schaumstoffteil und einer dieses überdeckenden Kunststoffabdeckung. Durch das plattenförmige Tragteil (Blechteil) kann sich der Lenkgehäuseabschnitt bei einem auf ihn auftreffenden Knieaufprall geringfügig um die Lenksäule schwenken, wodurch vorteilhafterweise der gewünschte Abweiseffekt des Knieaufprallelements in bezug auf die Knie des Fahrers noch verstärkt wird. Darüber hinaus wird auch durch das Tragteil bei einem Knieaufprall ein örtliches Eindringen des energieabsorbierenden Schaumstoffs in Teile der Lenksäule vermieden. Schließlich hat auch der Lenkgehäuseabschnitt durch die Kunststoffab­ deckung seines Schaumstoffteils eine gute optische Wirkung (Merkmale der Patentansprüche 2 und 3).
Die beiden, aus energieverzehrendem Schaumstoff bestehenden sowie im Quer­ schnitt winkelförmig gestalteten Seitenabschnitte sind jeweils an einem Haltewinkel befestigt, wobei diese ihrerseits an einem längs des Armaturenbretts verlaufenden Tragrohr angebracht sind. Dabei sind die beiden Seitenabschnitte jeweils über Dübel mit dem Haltewinkel verschraubt, wobei durch die als Distanzhalter wirkenden Dübel auch Knarzgeräusche vermieden werden. Ferner sind die Seitenabschnitte in einfacher und leicht zugänglicher Weise an den Haltewinkeln befestigt und können an diesen bedarfsweise auch in einfacher Weise ausgetauscht werden. Damit die Seitenabschnitte bei Kniebeaufschlagung des Fahrzeuginsassens aufgrund eines Fahrzeugcrashs sich gezielt deformieren, also Energie verzehren können, sind sie mit mehreren, nebeneinander liegenden sowie längsverlaufenden Ausnehmungen versehen. Anstelle von diesen können die Seitenabschnitte auch mehrere neben­ einander liegende Längsnuten aufweisen, die in einer Fahrzeugquerebene verlaufen (Merkmale der Patentansprüche 4 bis 7).
Schließlich sind die beiden Seitenabschnitte von einer deformierbar ausgebildeten Armaturenbrettverkleidung überdeckt, welche sich bis nahe zum Lenkgehäuseab­ schnitt erstreckt, so daß die Seitenabschnitte auch ästhetisch ansprechend unterge­ bracht sind (Merkmale des Patentanspruchs 8).
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird im folgenden erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Gesamtansicht des Knieaufprallelements, beste­ hend aus Lenkgehäuseabschnitt und zwei Seitenabschnitten,
Fig. 2 einen Schnitt längs der Linie II-II in Fig. 1
Fig. 3 einen Schnitt längs der Linie III-III in Fig. 1,
Fig. 4 einen Schnitt längs der Linie IV-IV in Fig. 1 jeweils in größerer Dar­ stellung,
Fig. 5 eine Draufsicht auf das Knieaufprallelement in Pfeilrichtung A in Fig. 1 teilweise im Schnitt.
Bei dem in den Fig. 1 bis 5 dargestellten Knieaufprallelement 1 befindet sich im Bereich des Armaturenbretts 2 eines Personenkraftwagens ein zwischen dessen vorderen Tragsäulen 3 (A-Säulen) verlaufendes und an diesen befestigtes Tragrohr 4. Ferner ist in den Fig. 1 und 3 ein am Fahrzeugaufbau angebrachtes Lenk­ gehäuse 5 zu ersehen, das eine längs- und höhenverstellbare Lenksäule 6 aufweist, wobei an deren Endabschnitt ein Lenkrad 7 drehfest angebracht ist. Darüber hinaus ist an der Unterseite des Lenkgehäuses 5 ein dieses etwa über seine Breitener­ streckung und größtenteils über seine Längserstreckung überdeckender Lenkge­ häuseabschnitt 10 durch mehrere Kunststoffdübel 11 lösbar befestigt. Wie in Fig. 3 ersichtlich, ist das energieverzehrende Schaumstoffteil 10' des Lenkgehäuseab­ schnitts 10 auf einem Blechteil 12 angebracht, das seinerseits über die Kunststoff­ dübel 11 im Abstand von der Unterseite des Lenkgehäuses 5 angebracht ist. Durch diese Anordnung des Lenkgehäuseabschnitts 10 über das Blechteil 12 am Lenkge­ häuse 5 ist gewährleistet, daß bei einer Beaufschlagung des Lenkgehäuseab­ schnitts 10 durch den Bereich der Knie b des Fahrers bei einem Fahrzeugcrash die­ ses geringfügig um das Lenkgehäuse 5 geschwenkt und dadurch der Abweiseffekt des Lenkgehäuseabschnitts 10 in bezug auf das Knie b des Fahrers verstärkt wird. Schließlich ist das Schaumstoffteil 10' des Lenkgehäuseabschnitts 10 von einer Kunststoffabdeckung 13 in ästhetisch ansprechender Weise überdeckt.
Wie in Fig. 1 und 5 ersichtlich, ist am Tragrohr 4 beidseits des Lenkgehäuseab­ schnitts 10 jeweils ein Haltewinkel 15 durch Schweißen oder dergleichen befestigt. Dabei sind an den Haltewinkeln 15 die ebenfalls aus energieverzehrendem Schaumstoff bestehenden Seitenabschnitte 20 und 30 durch Kunststoffdübel 16 oder dergleichen befestigt, wobei zwischen dem Lenkgehäuseabschnitt 10 und den Seitenabschnitten 20 und 30 jeweils ein Abstand a vorgesehen ist. In den Fig. 2 und 4 ist zu ersehen, daß die Seitenabschnitte 20 und 30 in einem in einer Fahr­ zeuglängsebene verlaufenden Querschnitt winkelförmig gestaltet sind. Damit die Seitenabschnitte 20 und 30 bei einem Aufprall der Knie b des Fahrers aufgrund eines Fahrzeugcrashs die Aufprallenergie möglichst optimal aufnehmen, sind sie von mehreren nebeneinander liegenden sowie längsverlaufenden Ausnehmungen 17 durchsetzt. Nach einem nicht dargestellten Ausführungsbeispiel können hierfür die Seitenabschnitte 20 und 30 auch mehrere, in einem Winkelabstand nebeneinan­ der liegende und dabei in einer Fahrzeugquerebene verlaufende Längsnuten auf­ weisen, die zu einer Armaturenbrettverkleidung 18 hin offen sind. Schließlich sind die Seitenabschnitte 20 und 30 jeweils von der deformierbar ausgebildeten Armatu­ renbrettverkleidung 18 mit geringfügigem Abstand überdeckt wobei sich die Armaturenbrettverkleidung 18 bis nahe zum Lenkgehäuseabschnitt 10 erstreckt so daß die Seitenabschnitte 20 und 30 in ästhetisch ansprechender Weise im Fahr­ zeuginnenraum vorgesehen sind.

Claims (8)

1. Kraftfahrzeug mit mindestens einem Knieaufprallelement, das an wenigstens einem Bereich am Lenkgehäuse befestigt ist und einen energieverzehrenden Schaumstoff aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß das Knieaufprallelement (1) aus einem am Lenkgehäuse (5) angebrachten und dieses dabei zumindest teilweise überdeckenden Lenkgehäuseabschnitt (10) und aus wenigstens zwei, jeweils an diesen seitlich angrenzenden Seitenabschnitten (20, 30) be­ steht.
2. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Lenkge­ häuseabschnitt (10) zumindest aus einem am Lenkgehäuse (5) befestigten Tragteil (Blechteil 12) und einem auf diesem angebrachten, energiever­ zehrenden Schaumstoffteil (10') besteht.
3. Kraftfahrzeug nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Schaum­ stoffteil (10') des Lenkgehäuseabschnitts (10) von einer Kunststoffabdeckung (13) überdeckt ist.
4. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden, aus energieverzehrendem Schaumstoff bestehenden Seitenabschnitte (20 und 30) an einem in einer Fahrzeugquerebene verlaufenden Tragrohr (4) befestigt sind.
5. Kraftfahrzeug nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden, im Querschnitt winkelförmig gestalteten Seitenabschnitte (20 und 30) jeweils an einem seinerseits am Tragrohr (4) angebrachten Haltewinkel (15) befestigt sind.
6. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Seitenabschnitte (20 und 30) jeweils von mehreren nebeneinander liegenden sowie in einer Fahrzeugquerebene verlaufenden Ausnehmungen (17) durch­ setzt sind.
7. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Seitenabschnitte (20 und 30) mehrere, nebeneinander liegende, jeweils etwa in einer Fahrzeugquerebene verlaufende Längsnuten aufweisen, die zu einer Armaturenbrettverkleidung (18) hin offen sind.
8. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Seitenabschnitte (20 und 30) von der deformierbar ausgebildeten Armaturen­ brettverkleidung (18) überdeckt sind, die sich jeweils bis nahe zum Lenkge­ häuseabschnitt (10) erstreckt.
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