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DE19809032A1 - Verpackung für plattenartiges Transportgut, insbesondere Teile von Möbeln - Google Patents

Verpackung für plattenartiges Transportgut, insbesondere Teile von Möbeln

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DE19809032A1
DE19809032A1 DE1998109032 DE19809032A DE19809032A1 DE 19809032 A1 DE19809032 A1 DE 19809032A1 DE 1998109032 DE1998109032 DE 1998109032 DE 19809032 A DE19809032 A DE 19809032A DE 19809032 A1 DE19809032 A1 DE 19809032A1
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DE
Germany
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boxes
transport
box
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plate
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DE1998109032
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Linpac Stucki Kunstoffverarbeitung GmbH
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Linpac Stucki Kunstoffverarbeitung GmbH
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Publication date
Application filed by Linpac Stucki Kunstoffverarbeitung GmbH filed Critical Linpac Stucki Kunstoffverarbeitung GmbH
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Publication of DE19809032A1 publication Critical patent/DE19809032A1/de
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
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    • B65D21/00Nestable, stackable or joinable containers; Containers of variable capacity
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    • B65D71/0092Palletisable loads, i.e. loads intended to be transported by means of a fork-lift truck provided with one or more rigid supports, at least one dimension of the supports corresponding to a dimension of the load, e.g. skids
    • B65D71/0096Palletisable loads, i.e. loads intended to be transported by means of a fork-lift truck provided with one or more rigid supports, at least one dimension of the supports corresponding to a dimension of the load, e.g. skids the dimensions of the supports corresponding to the periphery of the load, e.g. pallets
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    • B65D2571/00111Arrangements of flexible binders

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Stackable Containers (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Verpackung für plattenarti­ ges Transportgut, insbesondere Teile von Möbeln sowie deren Zubehör, u. dgl.
Bisher werden Möbelteile, die an die Kundschaft unzu­ sammengesetzt geliefert werden, damit der Kunde den Zu­ sammenbau selbst vornimmt, in Wellpappkartons transpor­ tiert und ausgeliefert, wobei die meist plattenförmigen Bauteile durch Wellpappzuschnitte und/oder Schaumstoff­ körper voneinander auf Distanz gehalten werden. Diese Verpackung ist eine Einwegverpackung und wird nach dem Auspacken bestenfalls im Recycling entsorgt. Dabei ist diese Art der Verpackung nicht billig und beeinflußt daher auch den Preis der Ware.
Andere Güter werden in Transportbehältern aus Kunst­ stoff verpackt, gelagert und transportiert, welche vielmals benutzt werden können. Zur Einsparung von Transportvolumen beim Leertransport auf dem Wege vom Verbraucher zurück zum Verpacker sind diese Kunststoff­ behälter zum Teil so konstruiert, daß sie ineinander­ schachtelbar sind. Bei der Benutzung dieser Behälter entsteht nur wenig oder gar kein Verpackungsmüll. Al­ lerdings ist es in vielen Fällen notwendig, im Inneren dieser Behälter den Innenraum in Fächer unterteilende Wände oder sonstige Halterungen einzubauen, damit die Ware in den Behältern mit ihren glatten Wänden während des Transportes in einer gewünschten Stellung stehen bleibt. Für den Transports von Flaschen weisen solche Behälter manchmal am Boden befestigte Zapfen auf, zwi­ schen denen die Flaschen stehen und von denen sie gegen ein Umfallen, Verrutschen und Umkippen sowie ein Gegen­ einanderschlagen gehindert werden.
Der Einsatz von Behältern aus Kunststoff erfolgte in der Möbelindustrie für die Auslieferung der Ware an den Kunden nur in sehr geringem Umfang. Wenn sie überhaupt erfolgte, dann nur für kleine Gegenstände oder Klein­ teile. Das lag daran, daß Möbelteile meist sehr groß und sperrig sind, daß Möbelteile sehr empfindlich gegen ein Zerkratzen ihrer Oberflächen bei gegenseitiger Be­ rührung sind, daß Möbelteile von sehr individueller Ge­ stalt sind und daher oft ungleiche Abmessungen aufwei­ sen und daß für die Verpackung von Möbelteilen, nämlich meist plattenförmigen Körpern mit an den Oberflächen angebrachten Leisten, Schlössern, Haken, Stützen, Scharnieren, Schlüssellocheinfassungen etc., sowieso zwischen den verpackten Teilen Wellpappzuschnitte, Schaumstoffmatten und -körper und sonstige eine gegen­ seitige Berührung der Möbelteile verhindernde Mittel einzulegen oder einzustecken waren, die nach dem Ge­ brauch als Müll zu entsorgen waren.
Dabei gibt es in der Möbelindustrie schon seit langem eine Reihe von Normungen, die auch die Abmessungen nicht genormter, individuell gestalteter Teile von Mö­ beln beeinflussen und bestimmen. Es sind dies die Höhen von Arbeitsplatten, Sitzhöhen sowie Schrankhöhen, die Tiefe von Arbeitsplatten, von Kleiderschränken von Re­ galen sowie von Geschirr- und Bücherschränken und ande­ res mehr. Auch andere Normungen, wie die von Raumhöhen, beeinflussen die Gestaltung von Möbelteilen in einer Weise, daß diese oftmals gleiche oder doch sehr ähn­ liche äußere Abmessungen aufweisen. Doch hat dieses nicht dazu geführt, Möbelteile ohne oberflächenschüt­ zende Mittel in Kunststoffbehältern zu transportieren.
Die Erfindung vermeidet die Nachteile des Standes der Technik. Es ist die Aufgabe der Erfindung, mit einfa­ chen Mitteln Mehrweg-Transportbehälter aus Kunststoff zu schaffen, in denen Möbelteile auch unterschiedlicher Größe und Gestalt ohne oberflächenschützende Mittel verpackt und transportiert werden können.
Die Erfindung schafft zur Lösung dieser Aufgabe eine Verpackung für plattenartiges Transportgut, insbesonde­ re Teile von Möbeln sowie deren Zubehör, u. dgl., beste­ hend aus paarweise mit den Rändern ihrer offenen Seiten aufeinander gesetzten Transportkästen aus Kunststoff, die an ihren den offenen Seiten gegenüberliegenden Bö­ den mit in die Kästen hineinstehenden Zapfen versehen sind, zwischen die die zu transportierenden Platten ge­ stellt sind.
Durch das Aufeinandersetzen von zwei Transportkästen wird ein Behältnis mit erheblichem Innenvolumen ge­ schaffen, das zur Aufnahme von Möbelteilen, wie Seiten­ wänden, Fronten, Türen, Oberflächenplatten, Rückwänden etc. bestens geeignet ist. Durch die Anordnung von Zap­ fen am Boden der Transportkästen entsteht beim Aufein­ andersetzen zweier Transportkästen Rand auf Rand ein Behältnis, das Zapfen sowohl am Boden als auch an der Decke des Innenraumes aufweist. Dadurch bekommen die zwischen Boden und Decke stehenden plattenartigen Mö­ belteile an ihrem oberen und an ihrem unteren Rand einen sicheren Halt. Beim Transport können sich ihre Oberflächen nicht berühren. Sie werden so verkratzungs­ frei transportierbar. Die verwendeten Transportkästen sind immer wieder verwendbar. Es entsteht kein Verpac­ kungsmüll.
Bei dieser Verpackung ist es für das formschlüssige Aufeinandersetzen zweier Transportkästen und der hier­ durch erfolgenden Schaffung eines Transportbehälters zweckmäßig, wenn der krempenartig nach außen stehende Rand der Transportkästen mit Vorsprüngen versehen ist, denen auf der gegenüberliegenden Seite des Kastens im Rand Ausnehmungen zugeordnet sind, wobei bei mit ihren Rändern aufeinandergelegten Kästen die Vorsprünge des einen Kastens in die Ausnehmungen des anderen Kastens hineingreifen. Hierdurch wird erreicht, daß die zu einem Behälter zusammengesetzten Transportkästen nicht gegeneinander verrutschen können. Um die beiden Trans­ portbehälter während des ganzen Transportes in dieser Stellung zu halten, auch wenn durch Stöße und Vibrati­ onen während des Transportes die beiden Kästen sich voneinander lösen wollen, ist es zweckmäßig, wenn um die beiden Transportkästen mindestens ein Band herum­ gelegt wird, das die Transportkästen zu einer Einheit zusammenhält.
Vorteilhaft ist es, wenn für diese Verpackung die Transportkästen bodenparallel mittig einen Absatz auf­ weisen, so daß die Seitenwände des Oberteils nach außen versetzt gegenüber den Seitenwandunterteilen angeordnet sind und bei übereinander in gleicher Richtung gesta­ pelten Kästen der Unterteil des darübergestapelten Ka­ stens in den Oberteil eines daruntergestapelten Kastens eintaucht. Auf diese Weise kann das Leertransportvolu­ men auf nahezu die Hälfte reduziert werden.
Zur Erleichterung des Hineinstellens der Möbelteile in den unteren Kasten und zur Erleichterung des Aufstül­ pens des oberen Kastens ist es zweckmäßig, wenn die Zapfen an ihrem freien in den Kasten hineinstehenden Ende in ihrem Querschnitt verjüngt sind.
Um in diese Verpackung Möbelteile unterschiedlicher Di­ mensionen einsetzen zu können ist es zweckmäßig, wenn auf die am Boden befestigten Zapfen rohrförmige Stecker aufgesteckt sind, die mit einer bodenparallelen ring­ förmigen oder kreisförmigen Platte an ihrem offenen En­ de, zwischen den beiden Enden oder an ihrem geschlos­ senen Ende versehen sind. Ist diese Platte am offenen Ende des Steckers angebracht und ist der Stecker kürzer als der Zapfen, so dient sie der Verkürzung des Abstan­ des zur Decke des Behälters. Ist die Platte mittig am Stecker angebracht, so dient sie dem gleichen Zweck. Ist die Platte hingegen am oberen Ende des Steckers an­ gebracht, so bietet sie eine großflächige Auflagefläche für ein Möbelteil, das nicht direkt auf dem oberen Ende des Zapfens liegen soll.
Derartige Stecker können auch zu Vergrößerung des Durchmessers der Zapfen und zu deren Verlängerung die­ nen.
Bei dieser Verpackung kann es zweckmäßig sein, daß zwi­ schen die Zapfen quaderförmige Halter geklemmt sind, die Eckausnehmungen als Anlageflächen für die Zapfen­ wandungen aufweisen und vorzugsweise mit Ausnehmungen versehen sind. Solche Halter sichern Möbelteile gegen ein seitliches Verschieben, ihre Ausnehmungen können z. B. zur Aufnahme der Enden von Stangen, Leisten u. dgl. dienen.
Der mittig angeordnete Absatz der Transportkästen die­ ser Verpackung kann dazu genutzt werden, in die Mitte eines Kastens eine auf dem mittigen Absatz ruhende Platte aufzulegen, welche Träger eines auf diese Platte gestellten oder montierten Gerätes sein kann. Es kann auf diesen Absatz auch ein mit Zubehör oder Kleintei­ len beladener Kasten aufgestellt werden.
Für lange Möbelteile, wie z. B. Kleiderschranktüren, reicht bei dieser Verpackung ein Paar von miteinander zusammengestellten Transportkästen in seiner Länge nicht aus. Man kann die Länge eines Behälters für den Transport von Möbelteilen jedoch verdoppeln, wenn man vier Transportkästen, die lediglich drei Seitenwände aufweisen, mit ihren offenen Seiten aneinandergestellt zu einer Transporteinheit zusammenstellt.
Dabei ist es zweckmäßig, wenn in dieser Transportein­ heit jeweils zwei Kästen durch ein- oder angesetzte Klammern zu einem Behältnis zusammengebaut sind, bei dem sich die hineingestellten plattenförmigen Möbeltei­ le durch beide Kästen erstrecken.
Bei dieser Verpackung kann man an unbesetzten Stellen zwischen die Zapfen Kleinteilverpackungen eingelegen.
Das Wesen der Erfindung ist nachstehend anhand von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines für die er­ findungsgemäße Verpackung verwendeten Trans­ portkastens.
Fig. 2 die erfindungsgemäße Verpackung im Transportzu­ stand.
Fig. 3 zwei erfindungsgemäße Verpackungen für den Leertransport zusammengestellt.
Fig. 4 vier erfindungsgemäße Verpackungen auf einer Transportpalette.
Fig. 5 einen auf einen Zapfen des Transportkastens zu steckenden Stecker.
Fig. 6 verschiedene quaderförmige Halter.
Fig. 7 eine Ansicht von oben auf eine Platte halternde Zapfen, Zapfen mit aufgestecktem Stecker und Zapfen mit eingeklemmten quaderförmigen Halter.
Fig. 8 eine in einen der Transportkästen einsetzbare Platte mit aufmontierter Ware.
Fig. 9 eine perspektivische Ansicht eines anderen für die erfindungsgemäße Verpackung verwendeten Transportkastens, welcher für den Transport von langen plattenartigen Teilen bestimmt ist und dafür vorgesehen ist, eine Verpackung aus vier gleichgeformten Kästen zu bilden.
Fig. 10 einen für den Leertransport zusammengestellten Stapel von paarweise zusammengeklammerten Transportkästen der Fig. 9.
Fig. 11 einen aus vier Transportkästen der Fig. 9 zu­ ammengestellten Transportbehälter.
Fig. 12 eine Palette mit zwei aus je vier Transport­ kästen der Fig. 9 zusammengestellten Behältern.
Die Fig. 1 bis 7 zeigen ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Verpackung für plattenartiges Verpac­ kungsgut, insbesondere Fronten, Seiten, Rückwände, Zwi­ schenwände, Regalbretter, Böden und Oberflächen von tischhohen Möbeln.
Der Transportkasten 1 weist vier Seitenwände 2, 3, 4, 5 sowie einen Boden 6 auf. Die Seitenwände 2, 3, 4, 5 weisen mittig einen Absatz 7 auf, wobei der untere Seitenwand­ teil 2A, 3A, 4A, 5A jeweils gegenüber dem oberen Seiten­ wandteil 2B, 3B, 4B, 5B nach innen versetzt ist. Diese Ausbildung der Transportkästen dient der Volumenverrin­ gerung beim Leertransport, denn auf diese Weise können Stapel von Transportkästen aufgebaut werden, bei denen jeweils ein Unterteil eines darüber gestapelten Kastens in den oberen Teil eines darunter gestapelten Kastens eintaucht, wie es in Fig. 3 dargestellt ist.
Der obere Rand 8 eines jeden dieser Transportkästen weist Vorsprünge 9 und Ausnehmungen 10 auf. Diese sind so angeordnet, daß jeweils einem Vorsprung 9 auf dem oberen Rand 8 einer Seitenwand 2, 3 eine Ausnehmung 10 auf dem oberen Rand 8 der gegenüberliegenden Seitenwand 4, 5 entspricht. Sind zwei Transportkästen 1 mit ihren Rändern 8 aufeinandergesetzt, um, wie in Fig. 2 gezeigt, einen Behälter mit dem doppelten Volumens eines Trans­ portkastens 1 zu bilden, greift jeweils ein Vorsprung 9 des einen Transportkastens 1 in eine Ausnehmung 10 des anderen Transportkastens 1 ein und verhindert damit eine gegenseitige seitliche Verschiebung der beiden ge­ meinsam einen Behälter bildenden Transportkästen. Zur Sicherung der Lage der beiden aufeinandergelegten Transportkästen werden um diese Einheit Bänder 11 her­ umgeschlungen.
Jeder dieser Transportkästen 1 weist an seinem Boden Zapfen 12 auf. Diese Zapfen sind in geraden Reihen an­ geordnet, die sich parallel zu den Seitenwänden er­ strecken. Zweckmäßigerweise sind sie auch versetzt zu­ einander angeordnet, wie Fig. 7 zeigt, indem neben einem Zapfen in einer Reihe eine Lücke in der Nachbarreihe befindlich ist. Diese Zapfen bilden aber nicht nur sei­ tenwandparallele Reihen, sondern auch Reihen, die unter einem Winkel von 45° zu den Seitenwänden 2, 3, 4, 5 des Transportkastens verlaufen. Diese Zapfen 12 weisen zweckmäßigerweise eine Höhe auf, die kleiner als die Höhe der Seitenwandteile 2A, 3A, 4A, 5A ist. Dadurch sind die Zapfen 12 sehr stabil, sie lassen sich nicht ver­ biegen oder gar abbrechen. Da in einem aus zwei Trans­ portkästen 1 gebildeten Behälter diese Zapfen sowohl am Boden (des einen Transportkastens) nach oben stehend als auch unter der Decke (gebildet vom Boden des ande­ ren Transportkasten) nach unten hängend angeordnet sind, werden in den Behälter hineingestellte Platten sowohl oben als auch unten durch die Platten gehaltert.
Werden längere Zapfen oder dickere Zapfen benötigt, steckt man auf die Zapfen rohrförmige Stecker 13, von denen einer in Fig. 5 gezeigt ist. Dieser hier darge­ stellte Stecker ist am oberen Ende verjüngt. Er weist am unteren Ende einen plattenförmigen Ring 14 auf. Die­ ser kann auch mittig am oberen Ende (hier vorzugsweise als durchgehende Platte) angeordnet sein, um in den Behälter eingelegte Ware abzustützen.
Fig. 7 zeigt solche auf Zapfen 12 aufgesteckte Stecker 13 mit einem plattenförmigen Ring 14, der ein zwischen den Steckern 13 befindliches Bauteil 15 haltert. Weiter zeigt die Fig. 7 eine Platte 16, welche beidseitig von Zapfen 12 gehaltert wird. Schließlich zeigt die Fig. 7 einen quaderförmigen Halter 17, der das Bauteil 15 an einem seitlichen Verrutschen hindert. Dieser quaderför­ mige Halter 17 ist in größerem Maßstab in Fig. 6 neben zwei weiteren quaderförmigen Haltern 18, 19 dargestellt. Diese quaderförmigen Halter weisen an ihrer Außenseite Ausnehmungen 20 auf, mit deren Wandflächen sie an den Zapfen 12 anliegen.
Fig. 8 zeigt eine Platte 22 mit einer Ware 23 (z. B. ei­ nem Mikrowellenofen). Diese Platte hat Abmessungen, die kleiner als die Abstände zwischen den oberen Seiten­ wandteilen 2B, 4B; 3B, 5B und größer als die Abstände zwi­ schen den unteren Seitenwandteilen 2A, 4A; 3A, 5A sind. Eine solche Platte kann daher in einen Transportkasten 1 hineingesetzt werden und ruht auf dem Absatz 7.
Wie Fig. 4 zeigt, können mehrere, in diesem Ausführungs­ beispiel vier, aus jeweils Transportkastenpaaren zu­ sammengestellte Behälter auf einer Palette 21 gelagert sein und als solche eine Transporteinheit bilden.
Die Fig. 9 bis 12 zeigen ein anderes Ausführungsbei­ spiel der erfindungsgemäßen Verpackung für plattenarti­ ges Verpackungsgut, und zwar insbesondere längere Tei­ le, wie Fronten, Seiten, Rückwände, Zwischenwände, Bö­ den und Decken von schrankhohen Möbeln.
So zeigt Fig. 9 eine perspektivische Ansicht eines ande­ ren für diese erfindungsgemäße Verpackung verwendeten Transportkastens 24, welcher für den Transport von lan­ gen plattenartigen Teilen bestimmt ist und dafür vorge­ sehen ist, eine Verpackung aus vier gleichgeformten Kästen 24 zu bilden. Aus diesem Grund hat der Trans­ portkasten 24, der ganz ähnlich und in der gleichen Herstellungsform wie der Transportkasten der Fig. 1 her­ gestellt ist, nur drei Seitenwände 2, 3, 4 und einen Bo­ den 6. Zwei solcher Transportkästen 24 sind durch Klam­ mern 25 miteinander zu einer Einheit verbunden.
Fig. 10 zeigt einen für den Leertransport zusammenge­ stellten Stapel von paarweise zusammengeklammerten Transportkästen 24 der Fig. 9, Fig. 11 einen aus vier Transportkästen 24 der Fig. 9 zusammengestellten Trans­ portbehälter, Fig. 12 eine Palette 21 mit zwei aus je vier Transportkästen 24 der Fig. 9 zusammengestellten Behältern.
Die äußeren Dimensionen der Transportkästen 1, 24 sind von den Palettenabmessungen so hergeleitet, daß jeweils vier Transportkästen die Oberfläche einer Palette ein­ nehmen.
Bezugszeichenliste
1
Transportkasten
2
Seitenwand
3
Seitenwand
4
Seitenwand
5
Seitenwand
6
Boden
7
Absatz
8
oberer Rand
9
Vorsprung
10
Ausnehmung
11
Band
12
Zapfen
13
rohrförmiger Stecker
14
plattenförmiger Ring
15
Bauteil
16
Platte
17
quaderförmiger Halter
18
quaderförmiger Halter
19
quaderförmiger,Halter
20
Ausnehmung
21
Palette
22
Platte
23
Ware
24
Transportkasten
25
Klammer

Claims (10)

1. Verpackung für plattenartiges Transportgut, insbesondere Teile von Möbeln sowie deren Zubehör u. dgl., bestehend aus paarweise mit den Rändern (8) ihrer offenen Seiten aufeinander gesetzten Transportkäs­ ten (1, 24) aus Kunststoff, die an ihren den offenen Seiten gegenüberliegenden Böden (6) mit in die Kästen (1, 24) hineinstehenden Zapfen (12) versehen sind, zwischen die die zu transportierenden Platten gestellt sind.
2. Verpackung nach Anspruch 1 bei der die Transportkästen (1, 24) bodenparallel mittig einen Absatz (7) aufweisen, so daß die Sei­ tenwände (2B, 3B, 4B, 5B) des Oberteils nach außen versetzt gegenüber den Seitenwandunterteilen (2A, 3A, 4A, 5A) angeordnet sind und bei übereinander in gleicher Richtung gestapelten Kästen der Unterteil des darübergestapelten Kastens (1, 24) in den Ober­ teil eines daruntergestapelten Kastens (1, 24) ein­ taucht.
3. Verpackung nach Anspruch 1 bei der der krempenartig nach außen stehende Rand (8) der Transportkästen (1, 24) mit Vorsprüngen (9) versehen ist, denen auf der gegenüberliegenden Seite des Kastens (1, 24) im Rand (8) Ausnehmungen (10) zugeordnet sind, wobei bei mit ihren Rändern (8) aufeinandergeleg­ ten Kästen (1, 24) die Vorsprünge (9) des einen Kastens (1, 24) in die Ausnehmungen (10) des ande­ ren Kastens (1, 24) hineingreifen.
4. Verpackung nach Anspruch 1 bei der die Zapfen (12) an ihrem freien in den Kasten (1, 24) hineinstehenden Ende in ihrem Quer­ schnitt verjüngt sind.
5. Verpackung nach Anspruch 1, bei der auf die am Boden (6) befestigten Zapfen (12) rohrförmige Stecker (13) aufgesteckt sind, die mit einer achsparallelen ringförmigen oder kreisförmigen Platte (14) an ihrem offenen Ende, zwischen den beiden Enden oder an ihrem geschlos­ senen (oberen) Ende versehen sind.
6. Verpackung nach Anspruch 1, bei der zwischen die Zapfen (12) quaderförmige Halter (17, 18, 19) geklemmt sind, die Ausnehmungen (20) als Anlageflächen für die Zapfenwandungen aufweisen und vorzugsweise mit Ausnehmungen verse­ hen sind.
7. Verpackung nach Anspruch 1, bei der in die Mitte eines Kastens (1, 24) eine auf dem mittigen Absatz (7) ruhende Platte (22), wel­ che Träger eines auf diese Platte (22) gestellten oder montierten Gerätes (23) ist, oder ein mit Zu­ behör oder Kleinteilen beladener Kasten eingelegt ist.
8. Verpackung nach Anspruch 1, bei der vier Transportkästen (24), die lediglich drei Seitenwände (2, 3, 4) aufweisen, mit ihren offenen Seiten aneinandergestellt zu einer Trans­ porteinheit zusammengestellt sind.
9. Verpackung nach Anspruch 8, bei der in dieser Transporteinheit jeweils zwei Kästen (24) durch ein- oder angesetzte Klammern (25) zu einem Behältnis zusammengebaut sind, bei dem sich die hineingestellten Platten durch beide Kästen (24) erstrecken.
10. Verpackung nach Anspruch 1, bei der zwischen die Zapfen (12) Kleinteilverpac­ kungen eingelegt sind.
DE1998109032 1998-03-04 1998-03-04 Verpackung für plattenartiges Transportgut, insbesondere Teile von Möbeln Withdrawn DE19809032A1 (de)

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Cited By (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
WO2005054074A1 (en) * 2003-12-01 2005-06-16 Albion Group, S.R.O. Container, namely for parts of a swimming-pool roof
CN106184988A (zh) * 2016-08-25 2016-12-07 杭州五星铝业有限公司 一种电容器用铝箔卷专用包装箱
EP4253279A1 (de) * 2022-03-30 2023-10-04 Schoeller Allibert GmbH System mit zumindest einer leichtbaupalette und zumindest einer behälterlage mit einem oder mehreren behältern

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Legal Events

Date Code Title Description
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