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DE19809436A1 - Aufsatz für ein Gerät zum Auszupfen von Haaren der menschlichen Haut - Google Patents

Aufsatz für ein Gerät zum Auszupfen von Haaren der menschlichen Haut

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DE19809436A1
DE19809436A1 DE19809436A DE19809436A DE19809436A1 DE 19809436 A1 DE19809436 A1 DE 19809436A1 DE 19809436 A DE19809436 A DE 19809436A DE 19809436 A DE19809436 A DE 19809436A DE 19809436 A1 DE19809436 A1 DE 19809436A1
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DE
Germany
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axis
hair
plucking
skin
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Inventor
Pedro Sanchenz-Martinez
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Braun GmbH
Original Assignee
Braun GmbH
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Publication date
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    • A45DHAIRDRESSING OR SHAVING EQUIPMENT; EQUIPMENT FOR COSMETICS OR COSMETIC TREATMENTS, e.g. FOR MANICURING OR PEDICURING
    • A45D26/00Hair-singeing apparatus; Apparatus for removing superfluous hair, e.g. tweezers
    • A45D26/0061Hair-singeing apparatus; Apparatus for removing superfluous hair, e.g. tweezers with means for reducing pain during hair removal

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  • Pain & Pain Management (AREA)
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  • Surgical Instruments (AREA)
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Description

Die Erfindung betrifft einen Aufsatz für ein Gerät zum Auszupfen von Haaren der menschlichen Haut, wobei das Gerät mit einem Gehäuse zur Aufnahme eines Motors zum Antrieb von mindestens einer um eine erste Achse drehbaren Klemmvorrichtung zum Auszupfen der Haare versehen ist.
Ein derartiges Gerät ist aus der deutschen Offenlegungsschrift DE 195 21 585 A1 bekannt. Dort ist ein Epilationsgerät zum Auszupfen von Haaren der menschlichen Haut beschrieben, das einen in einem Gehäuse untergebrachten und von einem Motor an­ getriebenen Drehzylinder aufweist, der mit einer Mehrzahl von Klemmvorrichtungen versehen ist. Im eingeschalteten Betriebszustand des Epilationsgeräts führt der Dreh­ zylinder eine Drehbewegung aus, während der die Klemmvorrichtungen zyklisch eine Klemmbewegung durchführen. Setzt der Benutzer das Epilationsgerät auf die Haut auf, so werden durch die Klemmbewegung die Haare der Haut von den Klemmvorrichtungen erfaßt und ausgezupft.
Das bekannte Epilationsgerät ist des weiteren mit Mitteln versehen, die unmittelbar vor jedem Auszupfen von Haaren einen einmaligen Impuls an die Haut abgeben. Dieser Impuls verursacht bei dem Benutzer einen Schmerz, der als weniger unangenehm als der eigentliche, durch das Auszupfen entstehende Schmerz empfunden wird.
Der konstruktive Aufwand für diese Mittel ist erheblich.
Es ist deshalb die Aufgabe der Erfindung, ein Gerät zu schaffen, das mit einem geringen Aufwand eine Schmerzmin­ derung für den Benutzer bei dem Auszupfen von Haaren ermöglicht.
Diese Aufgabe wird bei einem Gerät der eingangs genannten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Aufsatz mit mindestens einem Element zur Verminderung des Schmerzempfindens während des Auszupfens der Haare versehen ist, das vor dem Auszupfen der Haare mit der Haut in Kontakt kommt.
Es wird also ein zusätzlicher Aufsatz für das Epilationsgerät zur Verfügung gestellt, in dem die Mittel zur Schmerzminderung enthalten sind. Damit ist es nicht erforderlich, diese Mittel mit hohem konstruktiven Aufwand in das Gerät selbst zu integrieren, sondern es reicht aus, das unveränderte Epilationsgerät mit dem Aufsatz zu versehen. Ersichtlich stellt dies eine im Hinblick auf die konstruktive Ausgestaltung, wie auch im Hinblick auf die dazu erforderlichen Kosten wesentlich einfachere Möglichkeit dar, den Schmerz bei dem Auszupfen der Haare durch entsprechende vorhergehende Impulse zu verringern.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht darin, daß auch bereits vorhandene Epilations­ geräte nachträglich mit dem Aufsatz versehen werden können, so daß insofern ein Nachrüsten und damit eine nachträgliche Verbesserung vorhandener Epilationsgeräte möglich ist.
Des weiteren kann der Aufsatz nach Gebrauch wieder von dem Epilationsgerät abge­ nommen und separat gereinigt werden. Damit wird Handhabung des Epilationsgeräts weiter vereinfacht und verbessert.
Bei einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist eine etwa parallel zu der ersten Achse ausgerichtete zweite Achse vorgesehen, auf der das Element drehbar angeordnet ist. Besonders zweckmäßig ist es dabei, wenn als Element ein Rad oder ein Zahnrad oder dergleichen vorgesehen ist, das vor dem Auszupfen der Haare auf der Haut abrollt. Unter Zahnrädern werden auch verstanden: Reizräder, Zahnscheibe, Profilscheibe und sonstige Elemente, mit denen die menschliche Haut gereizt werden kann.
Bewegt der Benutzer das Epilationsgerät auf der Haut, so kommen die Zahnräder immer vor den Klemmvorrichtungen mit der Haut in Kontakt. Durch die auf der Haut abrollen­ den Zähne des Zahnrads wird die Haut gereizt. Diese Reizung erfolgt dabei vor dem eigentlichen Auszupfen der Haare durch die Klemmvorrichtungen. Aufgrund der Reizung wird das Schmerzempfinden an der betreffenden Stelle vermindert. Dies hat zur Folge, daß das nachfolgende Auszupfen der Haare von dem Benutzer als weniger schmerzhaft empfunden wird.
Bei einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung sind eine Mehrzahl von Elementen beabstandet nebeneinander auf der zweiten Achse drehbar angeordnet. Dabei ist es besonders zweckmäßig, wenn die Mehrzahl der Elemente unabhängig voneinander drehbar sind.
Durch die Mehrzahl voneinander unabhängiger Zahnräder wird die Reizung an der betreffenden Stelle der Haut weiter erhöht, so daß insgesamt der Schmerz bei dem nachfolgenden Auszupfen der Haare weiter vermindert wird.
Bei einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist eine etwa parallel zu der ersten Achse ausgerichtete dritte Achse vorgesehen, auf der eine Rolle oder eine Welle oder dergleichen drehbar angeordnet ist.
Mit Hilfe der Rolle wird eine Straffung der Haut beim Auszupfen der Haare erreicht. Dies erleichtert es den Klemmvorrichtungen, die Haare zu erfassen.
Bei einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist die Halterung der zwei­ ten und/oder dritten Achse derart schwenkbar ausgebildet, daß sie in Richtung zu dem Gehäuse zurückweichen kann. Dabei ist es besonders zweckmäßig, wenn die zweite und/oder dritte Achse derart federbelastet ist, daß sie aus dem Gehäuse heraustreten.
Damit ist es möglich, daß sich insbesondere die Zahnräder jeglichen Wölbungen der Haut anpassen und automatisch diesen folgen.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn der Aufsatz auf das Gehäuse aufsteckbar und gege­ benenfalls lösbar arretierbar ist.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die vorliegende Erfindung nicht nur als Aufsatz realisiert sein kann, sondern auch unmittelbar in das Epilationsgerät als solches integriert sein kann. Aufgrund der einfachen Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung weist auch diese Ausführungsform der Erfindung noch wesentliche Vorteile im Vergleich zu den bekannten Epilationsgeräten auf.
Weitere Merkmale, Anwendungsmöglichkeiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen der Erfindung, die in den Figuren der Zeichnung dargestellt sind. Dabei bilden alle beschriebenen oder dar­ gestellten Merkmale für sich oder in beliebiger Kombination den Gegenstand der Erfin­ dung, unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Patentansprüchen oder deren Rückbeziehung sowie unabhängig von ihrer Formulierung bzw. Darstellung in der Be­ schreibung bzw. in der Zeichnung.
Fig. 1 zeigt eine schematische Perspektivansicht eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Aufsatzes für ein Gerät zum Auszupfen von Haaren der menschlichen Haut,
Fig. 2 zeigt eine schematische Perspektivansicht des auf das Gerät zum Auszupfen von Haaren aufgesteckten Aufsatzes der Fig. 1,
Fig. 3a bis 3d zeigen schematische Seitenansichten des auf das Gerät aufgesteckten Aufsatzes der Fig. 1 in verschiedenen Stellungen.
Die nachfolgend anhand der Fig. 1 bis 3 beschriebenen Merkmale sind dazu ge­ eignet, zusammen mit einem Epilationsgerät betrieben zu werden, wie es in der deut­ schen Offenlegungsschrift DE 195 21 585 A1 und/oder in der europäischen Offenle­ gungsschrift EP 596 283 A1 beschrieben ist. Der Inhalt dieser beiden Offenlegungs­ schriften wird hiermit durch ausdrückliche Bezugnahme in den Offenbarungsgehalt der vorliegenden Patentanmeldung aufgenommen.
Insbesondere in der Fig. 2 ist ein Zupfkopf 1 eines Geräts 2 zum Auszupfen von Haaren der menschlichen Haut dargestellt, wie dies in den genannten beiden Offenle­ gungsschriften beschrieben ist. Der Zupfkopf 1 weist ein Gehäuse 3 auf, in dem ein Drehzylinder 4 um eine erste Achse drehbar gelagert ist. In dem Gerät 2 ist ein Motor untergebracht, mit dem der Drehzylinder 4 antreibbar ist. Der Drehzylinder 4 weist eine Mehrzahl von Klemmvorrichtungen 5 auf, die durch eine Öffnung 6 des Gehäuses 3 hindurchragen und auf die Haut aufgesetzt werden können. Im eingeschalteten Betriebs­ zustand des Geräts 1 führen die Klemmvorrichtungen 5 zusammen mit dem Drehzylinder 4 eine Drehbewegung aus, bei der die Klemmvorrichtungen 5 im Bereich der Öffnung 6 des weiteren zyklisch eine Klemmbewegung durchführen. Bei auf die Haut aufgesetzten Klemmvorrichtungen 5 werden die während der Klemmbewegung den Klemmvorrichtun­ gen 5 zugewandten Haare der Haut von den Klemmvorrichtungen 5 erfaßt und ausge­ zupft.
Insbesondere in der Fig. 1 ist ein Aufsatz 7 dargestellt, der auf das Gerät 2 zum Auszupfen der Haare der menschlichen Haut aufgesteckt werden kann. Dazu weisen der Aufsatz 7 und das Gehäuse 3 des Zupfkopfs 1 einander zugeordnete Formteile oder dergleichen auf, mit denen der Aufsatz 7 insbesondere formschlüssig auf das Gehäuse 3 aufgesetzt werden kann. Gegebenenfalls können auch Vorrichtungen vorhanden sein, mit denen der Aufsatz 7 auf dem Gehäuse 3 lösbar arretiert werden kann.
Der Aufsatz 7 weist eine zweite Achse 8 auf, die etwa parallel zu der ersten Achse des Drehzylinders 4 angeordnet ist. Auf der zweiten Achse 8 sind eine Mehrzahl von Zahnrä­ dern 9 nebeneinander beabstandet angeordnet, die drehbar auf der zweiten Achse 8 gelagert sind. Die zweite Achse 8 mit den Zahnrädern 9 besitzt eine Längsausdehnung, die etwa der Längsausdehnung des Drehzylinders 4 entspricht. Quer zur Längsausdeh­ nung der zweiten Achse 8 sind die Zahnräder 9 unmittelbar benachbart zu dem Dreh­ zylinder 4 angeordnet.
Die einzelnen Zahnräder 9 auf der zweiten Achse 8 sind unabhängig voneinander drehbar. Sie sind ebenfalls unabhängig von der Drehbewegung des Motors und/oder des Drehzylinders 4 drehbar. Es ist allerdings möglich, daß die Zahnräder 9 auch miteinander gekoppelt und insbesondere von dem Drehzylinder 4 oder dem Motor einzeln oder gemeinsam angetrieben sind.
Der Aufsatz 7 weist eine dritte Achse 10 auf, die etwa parallel zu der ersten Achse des Drehzylinders 4 angeordnet ist. Auf der dritten Achse 10 ist eine Rolle 11 vorgesehen, die drehbar auf der dritten Achse 10 gelagert ist. Die dritte Achse 10 und die Rolle 11 besitzen eine Längsausdehnung, die etwa der Längsausdehnung des Drehzylinders 4 entspricht. Des weiteren sind die Längsausdehnungen der zweiten Achse 8 und der dritten Achse 10 etwa gleich. Quer zur Längsausdehnung der dritten Achse 10 ist die Rolle 11 unmittelbar benachbart zu dem Drehzylinder 4 angeordnet.
Die Rolle 11 ist unabhängig von der Drehbewegung des Motors und/oder des Dreh­ zylinders 4 und/oder der Zahnräder 9 drehbar. Es ist allerdings möglich, daß die Rolle 11 auch von dem Drehzylinder 4 oder dem Mopor angetrieben ist. Ebenfalls ist es möglich, daß die Rolle 11 und die Zahnräder 9 bezüglich ihrer Drehbewegung miteinander gekop­ pelt sind.
Die zweite Achse 8 ist an einem Rahmen 12 und die dritte Achse 10 ist an einem Rahmen 13 gehalten. Die Rahmen 12, 13 sind jeweils etwa U-förmig ausgebildet, wobei an den freien Enden der Schenkel 14 die jeweilige Achse 8, 10 gelagert ist. Des weite­ ren sind die Schenkel 14 der Rahmen 12, 13 etwa entsprechend der Form des Auf­ satzes 7 und des Gehäuses 3 gebogen bzw. gewölbt ausgebildet.
Die beiden Rahmen 12, 13 tauchen in den Aufsatz 7 ein und sind dort durch entspre­ chende Mittel gehalten. In dem Aufsatz 7 sind Führungen 15 enthalten, in denen die Rahmen 12, 13 in Richtung der Schenkel 14 verschoben werden können. Der Ver­ schiebeweg ist durch entsprechende Anschläge begrenzt. In den Führungen 15 sind Federn oder dergleichen untergebracht, mit denen die Rahmen 12, 13 aus dem Aufsatz herausgedrückt werden.
Die beiden Rahmen 12, 13 sind unabhängig voneinander in den Führungen 15 verfahr­ bar. Die Zahnräder 9 und die Rolle 11 können somit unabhängig voneinander in den Aufsatz 7 eintauchen bzw. aus dem Aufsatz 7 herausfahren. Es ist allerdings auch möglich, daß die Rahmen 12, 13 miteinander gekoppelt sind und eine gemeinsame Schwenkbewegung durchführen.
In letztgenannten Fall ist es möglich, daß diese gemeinsame Schwenkbewegung auch noch zu anderen Zwecken verwendet wird, beispielsweise zu einer Schließzeitpunktver­ stellung der Klemmvorrichtungen 5.
Insbesondere in den Fig. 3a bis 3d sind unterschiedliche Stellungen der Rahmen 12, 13 und damit der zweiten Achse 8 mit den Zahnrädern 9 und der dritten Achse 10 mit der Rolle 11 dargestellt. In der Fig. 3a befinden sich die Zahnräder 9 und die Rolle 11 in einer ausgefahrenen Normalstellung, die durch die Federbelastung erreicht und ohne äußere Einwirkungen beibehalten wird. In der Fig. 3b sind die Rahmen 12, 13 voll­ ständig in den Aufsatz 7 eingetaucht, so daß die Zahnräder 9 und die Rolle 11 sich in einer zurückgezogenen Stellung befinden. In den Fig. 3c und 3d sind zwei von einer Vielzahl von Zwischenstellungen beispielhaft dargestellt, in denen die Zahnräder 9 und die Rolle 11 unabhängig voneinander jegliche Stellungen zwischen der jeweiligen Normal­ stellungen und zurückgezogenen Stellungen einnehmen können.
Im eingeschalteten Betriebszustand des Geräts 2 setzt der Benutzer den drehenden Drehzylinder 4 mit den Klemmvorrichtungen 5 auf die Haut auf. Dies hat zur Folge, daß die Zahnräder 9 und die Rolle 11 ebenfalls mit der Haut in Kontakt kommen und ins­ besondere auf der Haut aufliegen. Der Benutzer bewegt dann das Gerät 2 derart auf der Haut, daß die Zahnräder 9 in Bewegungsrichtung vor den Klemmvorrichtungen 5 an­ geordnet sind. Dies hat zur Folge, daß die Zahnräder 9 vor den Klemmvorrichtungen 5 auf der Haut abrollen.
Durch die abrollenden Zähne der Zahnräder 9 wird die Haut gereizt. Diese Reizung bewirkt, daß das Schmerzempfinden an dieser Stelle der Haut vermindert wird. Wie erläutert, erfolgt die Reizung der Haut vor dem eigentlichen Auszupfen der Haare durch die Klemmvorrichtungen 5. Dies hat zur Folge, daß aufgrund des verminderten Schmerz­ empfindens der durch das Auszupfen der Haare entstehende Schmerz nicht mehr so stark empfunden wird.
Durch die Rolle 11 wird eine Straffung der Haut während des Auszupfens der Haare erreicht. Es ist allerdings auch möglich, daß anstelle der Rolle 11 ebenfalls Zahnräder auf der dritten Achse 10 angeordnet sind, so daß der Benutzer das Gerät 2 in beide Richtun­ gen auf der Haut bewegen kann.
Durch die schwenkbaren Rahmen 12, 13 und die damit zurückweichenden erste und zweite Achse 8, 10 können sich die Zahnräder 9 bzw. die Rolle 11 jeder Wölbung der Haut anpassen.

Claims (11)

1. Aufsatz (7) für ein Gerät (2) zum Auszupfen von Haaren der menschlichen Haut, wobei das Gerät (2) mit einem Gehäuse (3) zur Aufnahme eines Motors zum Antrieb von mindestens einer um eine erste Achse drehbaren Klemmvorrichtung (5) zum Auszupfen der Haare versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufsatz (7) mit mindestens einem Element zur Verminderung des Schmerz­ empfindens während des Auszupfens der Haare versehen ist, das vor dem Auszupfen der Haare mit der Haut in Kontakt kommt.
2. Aufsatz (7) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine etwa parallel zu der ersten Achse ausgerichtete zweite Achse (8) vorgesehen ist, auf der das Element drehbar angeordnet ist.
3. Aufsatz (7) nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß als Element ein Rad oder ein Zahnrad (9) oder dergleichen vorgesehen ist, das vor dem Auszupfen der Haare auf der Haut abrollt.
4. Aufsatz (7) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß eine Mehrzahl von Elementen beabstandet nebeneinander auf der zweiten Achse (8) drehbar angeordnet sind.
5. Aufsatz (7) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Mehrzahl der Elemente unabhängig voneinander drehbar sind.
6. Aufsatz (7) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Element bzw. die Elemente unabhängig von dem Motor und/oder der Klemmvorrichtung (5) drehbar ist bzw. sind.
7. Aufsatz (7) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine etwa parallel zu der ersten Achse ausgerichtete dritte Achse (10) vorgesehen ist, auf der eine Rolle (11) oder eine Welle oder dergleichen Räder, Reizräder etc. drehbar angeordnet sind.
8. Aufsatz nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung der zweiten und/oder dritten Achse (8, 10) derart schwenkbar ausgebildet ist, daß sie in Richtung zu dem Gehäuse (3) zurückweichen kann.
9. Aufsatz (7) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite und/oder dritte Achse (8, 10) derart federbelastet ist, daß sie aus dem Gehäuse (3) her­ austreten.
10. Aufsatz (7) nach einem der Ansprüche 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Achse (8) und die dritte Achse (10) unabhängig voneinander schwenkbar sind.
11. Aufsatz (7) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufsatz (7) auf das Gehäuse (3) aufsteckbar und gegebenenfalls lösbar arretierbar ist.
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