DE19807677A1 - Verfahrbare Gleisbaumaschine - Google Patents
Verfahrbare GleisbaumaschineInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine verfahrbare Gleisbaumaschine zur Erneuerung des
Unterbaus von Gleisen, mit Gleishebeeinrichtungen, mindestens einer ersten
Aushubeinrichtung zur Aufnahme von kontaminiertem Schotter unter dem
angehobenen Gleis, Bearbeitungseinrichtungen zum Bearbeiten des kontaminierten
Schotters, Einbaueinrichtungen zum Einbauen des bearbeiteten Schotters unter dem
angehobenen Gleis, und mit einer ersten Förderanlage von der ersten Aushubein
richtung zu den Bearbeitungseinrichtungen und einer zweiten Förderanlage von den
Bearbeitungseinrichtungen zu den Einbaueinrichtungen.
Derartige Gleisbaumaschinen sind bekannt und werden eingesetzt, wenn der
Unterbau oder die Schotterbettung von Gleisen erneuert oder saniert werden soll.
Mit einer ersten Aushubeinrichtung wird - unter dem angehobenen Gleis - der
verschmutzte und stumpfe Schotter aufgenommen, dann in der Maschine einer
Bearbeitungseinrichtung, beispielsweise einer Brecheranlage zugeführt, dort
zerkleinert und anschließend wieder - in der Maschine - Einbaueinrichtungen
zugeführt, welche das zerkleinerte Material dann wieder unter den Schwellen des
angehobenen Gleises abgeben und verdichten. Zusätzlich wird ggf. noch eine
Schicht aus frischem Schotter aufgebracht und dann das Gleis wieder abgelegt. Da
bei einer gründlichen Erneuerung der Schotterbettung oftmals auch noch die unter
dem Schotter liegende, aus verdichtetem Sand bestehende Planungsschutzschicht
(PSS) ausgetauscht werden muß, und da die aus Schotter und Sand bestehende
Zwischenzone zwischen der Planungsschutzschicht und dem Schotter besonders
kontaminiert ist, muß bei diesen bekannten Gleisbaumaschinen in der Regel die
gesamte Planungsschutzschicht einschließlich der besonders kontaminierten
Zwischenzone entfernt und als hoch kontaminiertes Abfallmaterial entsorgt werden,
wodurch hohe Entsorgungskosten entstehen.
Aus der DE 30 47 743 ist ferner eine verfahrbare Gleisbaumaschine zum Reinigen
der Schotterbettung von Gleisen bekannt, die eine Reinigungsmaschine mit einer
Gleishebevorrichtung und mit Verladefahrzeugen zur Aufnahme des durch die
Schotterreinigung anfallenden Abraumes aufweist.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Gleisbaumaschine der eingangs genannten Art
derart weiterzubilden, daß mit dem Schotter auch der besonders kontaminierte
obere Bereich der Planungsschutzschicht abräumbar, vom Schotter trennbar ist und
anschließend mittels einer Förderanlage speziell für diesen Abraum vorgesehenen
Verladewagen zugeführt werden kann.
Diese Aufgabe wird bei der Gleisbaumaschine der eingangs genannten Art
erfindungsgemäß dadurch gelöst daß, die Bearbeitungseinrichtungen eine
Trennanlage enthalten zum Trennen des Schotters von kleinteiligem Abraum, und
daß mindestens ein Verladewagen zur Aufnahme des kleinteiligen Abraums, und
eine dritte Förderanlage zum Verbringen des kleinteiligen Abraums zu dem/den
Verladewagen vorgesehen sind.
Die Vorteile der Erfindung liegen insbesondere darin, daß mittels einer Trennanlage
der aufgenommene, kontaminierte Schotter von kleinteiligem Abraum, ver
schmutztem Sand etc. befreit werden kann, und daß dieser kleinteilige Abraum
(Feinmaterial) dann zu Verladewagen transportierbar ist, welche zur Aufnahme
dieses hoch kontaminierten Materials vorgesehen ist. Insbesondere ist es
erfindungsgemäß möglich, mit dem Schotter auch den unmittelbar darunter
liegenden Teil der Planungsschutzschicht abzuräumen, welcher eine besonders hohe
Kontaminierung aufweist und erfindungsgemäß von dem Schotter - vor einer
eventuellen Zerkleinerung oder Wiederverwendung - getrennt und dann mittels der
Verladewagen separat entsorgt werden kann. Es ist dadurch möglich, die hinteren,
weniger kontaminierten Bereiche der Planungsschutzschicht entweder auf dem
Gleisbett zu belassen oder separat abzuräumen und zu entsorgen bzw. zu reinigen
und anschließend wieder zu verwerten.
Besonders bevorzugt enthält die Trennanlage mindestens ein Sieb, vorzugsweise
ein Rüttelsieb, um den Schotter von dem kleinteiligen Abraum zu trennen.
Alternativ kann eine Siebvorrichtung eingesetzt werden, die mehrere parallele,
rotierende Wellen aufweist, welche radial nach außen gerichtete Formansätze
tragen, die in Achsrichtung der Welle schmal sind und je einen vorgegebenen
Abstand von den benachbarten Formansätzen auf derselben Welle aufweisen,
zwischen sich also jeweils einen Freiraum bilden. Die Formansätze sind in Form
eines Kranzes oder als schmale Formscheiben ausgebildet und sind am Umfang der
Welle in vorgegebener Weise verteilt. Der Freiraum zwischen benachbarten
Formansatz-Kränzen oder Formscheiben besitzt eine axiale Breite, welche derjenigen
eines Formansatz-Kranzes oder Formscheibe entspricht. Die Formansätze können
alternativ auch einstückig an den Wellen angeformt sein.
Benachbarte Wellen sind - in Achsrichtung - um die axiale Breite eines Forman
satz-Kranzes oder einer Formscheibe versetzt angeordnet. Der Abstand der Wellen
voneinander ist so bemessen, daß die Formansätze der einen Welle - aufgrund des
axialen Versatzes - in die Freiräume zwischen benachbarten Formansatz-Kränzen
oder Formscheiben der benachbarten Welle greifen. Zwischen einer Welle und den
Formansätzen der anderen Welle ist ausreichend Spaltraum vorhanden, so daß
kleinteilige Schmutzpartikel durch diesen Spaltraum hindurchfallen können, daß
jedoch Schotter am Durchtritt durch den Spaltraum gehindert ist. Bei Rotation der
Wellen erfahren daher die Schottersteine von den rotierenden Formansätzen eine
heftige Schlag- oder Rüttelbewegung, die bewirkt, daß an den Schottersteinen
anhaftende Schmutzteilchen sich lösen und durch den Spaltraum zwischen den
rotierenden Wellen nach unten fallen. Die Schottersteine werden dann in sauberem
Zustand von den Wellen, die eine Art Rüttelbett bilden, abgezogen und können dann
weiter verarbeitet werden.
Die Umfangskontur der Formansätze und die axiale Breite der Formansatz-Kränze
oder Formscheiben sind so gestaltet und bemessen, daß die Schottersteine bei einer
Rotation der Welle von den rotierenden Formansätzen nach oben mitgenommen
werden und nicht zwischen die Formansätze gelangen und dort zu Blockaden
führen.
Zusätzlich können noch Reinigungseinrichtungen der Trennanlage nachgeordnet
sein, welche den Schotter von Schmutzbelägen etc. reinigen.
Besonders bevorzugt ist der Trennanlage eine Brecheranlage nachgeordnet, um den
Schotter zu zerkleinern und anschließend in die gewünschte Korngröße aussieben
zu können. Der zerkleinerte Schotter läßt sich dann mit einer zweiten Förderanlage
zu Einbaueinrichtungen transportieren, welche den zerkleinerten Schotter wieder auf
das Gleisbett - unter die Schwellen des noch angehobenen Gleises - abgeben und
dort verdichten.
Erfindungsgemäß ist es vorgesehen, daß die Gleisbaumaschine eine zweite
Ausschubeinrichtung aufweist, welche zur Aufnahme der restlichen Planungs
schutzschicht dient. Der dabei aufgenommene Sand wird über eine vierte
Förderanlage zu speziellen Verladewagen verbracht, welche nur dieses Material
aufnehmen, welches eine wesentlich geringere Kontamination aufweist als die zuvor
mit dem Schotter zusammen abgeräumte oberste Teilschicht der Planungsschutz
schicht. Da erfindungsgemäß die stark verunreinigten oberen Teile der Planungs
schutzschicht zusammen mit dem Schotter abgeräumt, dann vom Schotter getrennt
und anschließend in separate Verladewagen gebracht wird, wird mit der zweiten
Aushubeinrichtung nur noch wesentlich geringer belastetes Material (Sand)
abgeräumt und wird ebenfalls in speziell für dieses Material vorgesehene Ver
ladewagen verbracht. Es findet also in der Gleisbaumaschine eine Trennung von
hoch kontaminiertem Sand oder Abraum mit dem geringer kontaminierten Sand
statt, und die unterschiedlich verunreinigten Materialien werden mittels getrennter
Förderanlagen dann getrennt und in verschiedene Verladewagen gebracht. Die
Entsorgung der Materialien, die je nach Verschmutzungsgrad mit ganz unter
schiedlichen Entsorgungskosten verbunden ist, ist auf diese Weise besonders
kostengünstig, weil nämlich das zuvor mit dem Schotter aufgenommene hoch
kontaminierte Material ausgesondert wird und separat entsorgt werden kann.
Besonders bevorzugt enthalten die Verladewagen ein Bodenförderband und je ein
daran anschließendes, in den Nachbarwagen hineinragendes Übergabeband.
Bodenförderband und Übergabeband lassen sich beispielsweise als Teil der dritten
Förderanlage zum Abtransport des kleinteiligen Abraums einsetzen. Parallel zu dem
Boden und dem Übergabeband ist jeweils ein weiteres Transportband vorgesehen,
welches als Teil der vierten Förderanlage einsetzbar ist und dann zum Abtransport
des unteren Materials der Planungsschutzschicht dient.
Alternativ sind über den Verladewagen jeweils zwei gemeinsam oder getrennt
betreibbare Transportbänder, und zwischen den benachbarten Verladewagen
entsprechende Übergabebänder vorgesehen, welche einen Bestandteil der dritten
bzw. der vierten Förderanlage bilden.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind durch die Merkmale der Unter
ansprüche gekennzeichnet.
Im folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung
näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Seitenansicht des zentralen Bereichs der Gleisbau
maschine;
Fig. 2 eine vergrößerte Darstellung des mittleren Bereichs der Fig. 1;
Fig. 3 zwei verschiedene Versionen von über den Verladewagen angeord
neten Transportbändern;
Fig. 4 einen Querschnitt durch einen Gleisunterbau; und
Fig. 5 eine Aufsicht auf einen Teil einer erfindungsgemäßen Trennanlage.
Die Fig. 1 und 2 zeigen eine Seitenansicht einer verfahrbaren Gleisbaumaschine. Die
Gleisbaumaschine enthält als zentrale Anlage eine Arbeitsmaschine 10 mit einer
Brücke 12, deren Enden auf gleisverfahrbaren Drehgestellen 14 ruhen. Die
Arbeitsmaschine 10 wird von einer Antriebseinheit 15 angetrieben.
An der Arbeitsmaschine 10 sind mehrere Einrichtungen angeordnet, welche die
verschiedenen Arbeitsschritte zur Erneuerung des Gleisunterbaus zum Einsatz
kommen. Mittels Gleishebeeinrichtungen (nicht dargestellt) wird das Gleis, auf
welchem die Gleisbaumaschine fährt, und dessen Unterbau erneuert werden soll,
im Bereich der Brücke 12 angehoben. Eine erste Aushubeinrichtung 16 ist an der
Brücke 12 angebracht und dient zur Aufnahme einer ersten oberen Materialschicht
6, die im wesentlichen aus Schotter und einem unmittelbar darunter befindlichen
Teil der Planungsschutzschicht 8 besteht. Der unmittelbar unter dem Schotter 6
liegende Teil der Planungsschutzschicht 8 wird auch als Zwischenschicht 7
bezeichnet, die im wesentlichen Schotter und stark kontaminierten Sand und
anderen kleinteiligen Abraum enthält. Vorgesehen ist ferner eine zweite
Aushubeinrichtung 18, welche den unteren Teil der Planungsschutzschicht 8 abräumt. Auf
dem Fahrgestell 17 der Antriebseinheit 15 sind noch weitere Bearbeitungsein
richtungen 20 vorgesehen, die eine Trennanlage 22, vorzugsweise ein Rüttelsieb,
enthalten und zum Trennen des Schotters von dem mit der ersten Aushubeinrich
tung ausgehobenen kleinteiligen Abraum dient. An der Brücke 12 sind außerdem
Einbaueinrichtungen 19 angebracht, um den von den Bearbeitungseinrichtungen
stammenden, bearbeiteten Schotter wieder unter dem Gleis einzubauen und mittels
eines Verdichters zu verdichten. Vor der Arbeitsmaschine 10, d. h. vor der
Antriebseinheit 15 befinden sich mehrere Verladewagen 100, am anderen Ende der
Arbeitsmaschine sind ggf. weitere Verladewagen 100 angestellt. Die Verladewagen
100 sind Bestandteil der Gleisbaumaschine und lassen sich jedoch unabhängig von
der Gleisbaumaschine verfahren.
Eine erste Förderanlage 30 verläuft von der ersten Aushubeinrichtung 16 zu den
Bearbeitungseinrichtungen 20, die nach der Trennanlage 22 auch noch eine
Brecheranlage 24 zum Zerkleinern und ggf. Absieben des gebrochenen Schotters
enthalten. Eine zweite Förderanlage 40 läuft von den Bearbeitungseinrichtungen 20
zu den Einbaueinrichtungen 19 und transportiert den bearbeiteten, also gereinigten
und ggf. zerkleinerten Schotter an die Einbaustelle unterhalb der Brücke 12.
Eine dritte Förderanlage 50 verläuft von den Bearbeitungseinrichtungen 20 zu den
vor der Antriebseinheit 15 aufgestellten Verladewagen 100 und transportiert den
kleinteiligen Abraum, der von der Trennanlage 22 abgegeben wird, in einen speziell
für diesen Abraum vorgesehenen Verladewagen 100. Eine vierte Förderanlage läuft
von der zweiten Aushubeinrichtung 18 über die Antriebseinheit 15 hinweg und ggf.
über einige Verladewagen 100 hinweg zu einem noch freien Verladewagen 100 und
transportiert das von der zweiten Aushubeinrichtung 18 aufgenommene Material,
im wesentlichen Sand.
In den Fig. 1 und 2 ist ferner noch eine fünfte Förderanlage 70 dargestellt, welche
frischen Schotter aus einem Verladewagen 100 den Einbaueinrichtungen 19 zufügt.
Die Verladewagen 100 sind mit einem Bodenförderband 52 und einem daran
anschließenden Übergabeband 54 ausgestattet, welches in einen benachbarten
Verladewagen 100 hineinragt und das vom Bodenband 52 geförderte Material in
den benachbarten Verladewagen 100, und zwar auf das dortige Bodenband 59
übergibt. Vorgesehen ist ferner ein zu dem Bodenband und dem Übergabeband
parallel verlaufendes Transportband 62, welches über dem Laderaum der
Verladewagen 100 verläuft und das Material ebenfalls auf ein Übergabeband 64
abgibt, das zwischen benachbarten Verladewagen 100 verläuft. Die Verladewagen
100 lassen sich auch mit zwei gemeinsam oder getrennt betreibbaren Transport
bändern 50, 60 ausschütten, die in gleicher Höhe und parallel zueinander über den
Laderäumen verlaufen und zwischen benachbarten Verladewagen 100 in
entsprechende Übergabebänder übergehen, vgl. Fig. 3.
In Fig. 4 ist ein Querschnitt durch einen Gleisunterbau dargestellt. Die Gleise 2 an
Schwellen 4 befestigt, die auf einer Schotterschicht 6 ruhen. Unter der Schotter
schicht folgt eine Zwischenschicht 7 aus Schotter und Sand sowie weiterem
kleinteiligen Abraum. Unter der Zwischenschicht 7 liegt die Planungsschutzschicht
8 aus Sand, darunter befindet sich das Planum 10. Bei der erfindungsgemäßen
Gleisbaumaschine hebt die erste Hubeinrichtung 16 Schotter und die stark
kontaminierte Zwischenschicht 7 aus, und die zweite Aushubeinrichtung 18 räumt
den mit 8 bezeichneten unteren Teil der Planungsschutzschicht ab.
Fig. 5 zeigt eine Aufsicht auf einen Teil einer Trennanlage, die eine Siebvorrichtung
mit einem speziellen Rüttelbett besitzt. Mehrere parallele Wellen 110 sind in
vorgegebenem Abstand b voneinander angeordnet und tragen jeweils mehrere
Formscheiben 112, die in Achsrichtung der Welle 110 eine geringe Breite aufweist,
und in der dargestellten Ausführungsform eine sternförmige Kontur mit mehreren
radialen Formansätzen 114 besitzen. Benachbarte Formscheiben 112 sind in
Achsrichtung der Welle 110 voneinander beabstandet angeordnet, so daß sich
zwischen zwei benachbarten Formscheiben 112 jeweils ein Freiraum bildet, dessen
axiale Breite etwa der Breite einer Formscheibe 112 entspricht. Benachbarte Wellen
110 sind mit einem axialen Versatz gelagert, welcher der Breite einer Formscheibe
112 entspricht, so daß die Formscheiben 112 der einen Welle 110 jeweils in die
Freiräume zwischen zwei Formscheiben 112 der Nachbarwelle 110 eingreifen.
Der Abstand a zwischen benachbarten Wellen 110 ist so bemessen, daß in radialer
Richtung zwischen der einen Welle und den Formansätzen 114 der anderen Welle
110 ausreichend Spaltraum 116 vorhanden ist, so daß Schmutzpartikel nach unten
fallen können. Der Spaltraum 116 ist jedoch so groß, daß Schottersteine nicht
durch den Spaltraum hindurchfallen können. Die Breite der Formscheiben 112 - in
Achsrichtung der Wellen 110 gemessen - ist so gering, daß bei Rotation der Wellen
jeweils der bei Bewegung nach oben in Drehung befindliche Umfangsabschnitt die
Schottersteine nach oben mitnimmt und auch aus den Zwischenräumen der nach
unten laufenden Umfangsabschnitte der Formscheiben heraus nach oben mitnimmt.
Es wird dadurch verhindert, daß Schottersteine zwischen benachbarte Form
scheiben eingeklemmt werden und zu einer Blockade der Welle führen.
Claims (18)
1. Verfahrbare Gleisbaumaschine zur Erneuerung der Schotterbettung von Gleisen
(2), mit Gleishebeeinrichtungen, mindestens einer ersten Aushubeinrichtung (16)
zur Aufnahme von kontaminiertem Schotter unter dem angehobenen Gleis,
Bearbeitungseinrichtungen (20) zum Bearbeiten des kontaminierten Schotters,
Einbaueinrichtungen (10) zum Einbauen des bearbeiteten Schotters unter dem
angehobenen Gleis (2), und mit einer ersten Förderanlage (30) von der ersten
Aushubeinrichtung zu den Bearbeitungseinrichtungen und einer zweiten Förder
anlage (40) von den Bearbeitungseinrichtungen zu den Einbaueinrichtungen (19),
dadurch gekennzeichnet, daß die Bearbeitungseinrichtungen (20) eine Trennanlage
(22) enthalten zum Trennen des Schotters von kleinteiligem Abraum, und daß
mindestens ein Verladewagen (100) zur Aufnahme des kleinteiligen Abraums, und
eine dritte Förderanlage (50) zum Verbringen des kleinteiligen Abraums zu dem/den
Verladewagen (100) vorgesehen sind.
2. Gleisbaumaschine nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die erste Aushubeinrichtung (16) mit dem Schotter
auch einen unmittelbar darunter liegenden Teil der Planungsschutzschicht abräumt
und der Trennanlage (22) zuführt.
3. Gleisbaumaschine nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Trennanlage (22) mindestens ein Sieb enthält.
4. Verfahrbare Gleisbaumaschine nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Siebvorrichtung mehrere parallele antreibbare
Wellen (110) aufweist, die je mit mehreren Formansatz-Kränzen oder Formscheiben
(112) bestückt sind, welche radial auswärts gerichtete Formansätze (114) tragen.
5. Gleisbaumaschine nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Formansatz-Kränze oder Formscheiben (112) auf
den drehbaren Wellen (110) eine vorgegebene Breite in Achsrichtung der Wellen
aufweisen und zwischen sich jeweils einen Abstand besitzen, welcher der axialen
Breite eines Formansatz-Kranzes oder einer Formscheibe (112) entspricht, und daß
benachbarte Wellen (110) jeweils um die axiale Breite eines Formansatz-Kranzes
oder einer Formscheibe (112) axial versetzt sind und voneinander einen vor
gegebenen Abstand aufweisen.
6. Gleisbaumaschine nach Anspruch 3 oder 4,
dadurch gekennzeichnet, daß der radiale Abstand benachbarter Wellen so bemessen
ist, daß zwischen einer Welle und den Formansätzen der Nachbarwelle (110) ein
vorgegebener geringer Spaltraum (116) vorhanden ist.
7. Gleisbaumaschine nach einem der Ansprüche 3 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die Formansätze (114) einstückig an den Wellen (110)
angeformt sind.
8. Gleisbaumaschine nach einem der Ansprüche 3 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die Formansätze (114) eine weiche, stetige
Umfangskontur besitzen.
9. Gleisbaumaschine nach einem der Ansprüche 4 bis 8,
gekennzeichnet durch Abstreifelemente im Bereich der rotierenden Wellen (110).
10. Gleisbaumaschine nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Bearbeitungseinrichtung (20) nach der Trenn
anlage (22) eine Brecheranlage (24) zum Zerkleinern des Schotters enthalten.
11. Gleisbaumaschine nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß nach der Brecheranlage (24) eine zweite Trennanlage
vorgesehen ist.
12. Gleisbaumaschine nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß eine zweite Aushubeinrichtung (18) zur Aufnahme
von unter dem Schotter befindlichem Bodenmaterial und eine vierte Förderanlage
(60) zum Verbringen des Bodenmaterials zu mindestens einem Verladewagen (100).
13. Gleisbaumaschine nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Verladewagen (100) ein Bodenförderband (52)
und ein daran anschließendes, in den Nachbarwagen hineinragendes Übergabeband
(54) und parallel zu den Boden- und Übergabebändern (52, 54) über dem Laderaum
ein parallel verlaufendes Transportband (62) enthalten.
14. Gleisbaumaschine nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die erste Förderanlage (30) eine vorgegebene Strecke
über der Gleisbaumaschine parallel zu, bevorzugt neben der vierten Förderanlage
(60) verläuft.
15. Gleisbaumaschine nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Verladewagen (100) über dem Laderaum zwei
gemeinsam oder getrennt betreibbare Transportbänder (110, 112), und gegebenen
falls zwischen benachbarten Verladewagen (100) entsprechende Übergabebänder
aufweisen.
16. Gleisbaumaschine nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Förderanlagen die Verladewagen (100) mindestens
abschnittweise überbrücken.
17. Gleisbaumaschine nach einem der vorstehenden Ansprüche,
gekennzeichnet durch eine fünfte Förderanlage (70) zur Zuförderung von frischem
Schotter oder Sand aus einem Verladewagen (100).
18. Gleisbaumaschine nach einem der vorstehenden Ansprüche,
gekennzeichnet durch eine sechste Förderanlage zur Zuförderung von frischem Sand
aus einem Verladewagen (100).
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
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| 8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: HERMANN WIEBE GRUNDSTUECKS- UND MASCHINENANLAGEN G |
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| 8110 | Request for examination paragraph 44 | ||
| 8127 | New person/name/address of the applicant |
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