DE19806892A1 - Vorrichtung in der Spinnereivorbereitung zum Abscheiden von Fremdstoffen an einer schnellaufenden Walze zum Öffnen von Fasermaterial, z. B. Baumwolle u. dgl. - Google Patents
Vorrichtung in der Spinnereivorbereitung zum Abscheiden von Fremdstoffen an einer schnellaufenden Walze zum Öffnen von Fasermaterial, z. B. Baumwolle u. dgl.Info
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung in der Spinnereivorbereitung zum Abscheiden
von Fremdstoffen an einer schnellaufenden Walze zum Öffnen von Fasermaterial, z. B.
Baumwolle u. dgl., bei der der Garniturfläche der Öffnerwalze mindestens eine
Speisewalze, eine Abdeckung und ein optisches Sensorsystem für das Erkennen von
Fremdstoffen zugeordnet sind, das über eine elektrische Steuer- und Regeleinrichtung
mit einer nachgeordneten Einrichtung zur Abscheidung der Fremdstoffe in Verbindung
steht, die eine Einrichtung zur Erzeugung eines Blasluftstromes aufweist, der in
Richtung auf die oder eine Garniturfläche verläuft und einen Luftstrom erzeugt, der die
Fremdstoffe von der Garniturfläche ablöst und die Fremdstoffe abfördert.
Bei einer bekannten Vorrichtung (DE-A-195 43 526) sind der Öffnerwalze seitlich
horizontal zwei langsamlaufende Zuführwalzen zugeordnet, die das Fasermaterial der
Öffnerwalze zuspeisen. Um den mitrotierenden Luftschirm auf der Öffnerwalze zu
halten, sind Leitbleche vorgesehen. Am unteren Ende der Öffnerwalze ist eine
Einrichtung (Sensoren) zum optischen Erkennen von Fremdteilen in den Faserflocken
vorhanden, die sich in einem Sammelraum für ausgeschiedene Teile befindet. Zwischen
dem Leitblech und einem Messer ist eine Öffnung vorhanden, durch die kurzzeitig ein
Blasluftstrom schräg von unten auf denjenigen Bereich der Walzenoberfläche gerichtet
wird, dessen Faserflocken störende Fremdteile enthalten. Auf diese Weise werden die
kontaminierten Faserflocken von der Walzenoberfläche abgeblasen und anschließend
weggeführt. Nachteilig bei dieser Vorrichtung ist der hohe Platzbedarf, der u. a. durch
die seitliche Zuführung der Faserflocken, die das Fasermaterial von einem seitlich
angeordneten (nicht dargestellten) Speicher, Förderer o. dgl. übernimmt und die
Anordnung der optischen Sensoreinrichtung mit der Blasluftquelle im Raum unterhalb
der Öffnerwalze verursacht ist. Insbesondere stört, daß sich die optische
Sensorregelung und die Blasluftquelle in dem Abfallsammelraum befinden, was zu
erheblichen betrieblichen Beeinträchtigungen, Unterbrechungen u. dgl. führt.
Der Erfindung liegt demgegenüber die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der
eingangs beschriebenen Art zu schaffen, die die genannten Nachteile vermeidet, die
insbesondere konstruktiv einfach und platzsparend ist.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die kennzeichnenden Merkmale des
Anspruchs 1.
Durch den im wesentlichen senkrechten Füllschacht wird das Fasermaterial der
Öffnerwalze über die Abzugswalzen von oben zugeführt. Die Abzugswalzen sind
zugleich die Speisewalzen für die Öffnerwalzen und ebenfalls dem oberen Bereich der
Öffnerwalze zugeordnet. Auf diese Weise wird in horizontaler Richtung im
Spinnereiraum Platz eingespart. Auch das optische Sensorsystem (Kamera) ist oberhalb
der Öffnerwalzen und in räumlicher Nähe des Füllschachtes angeordnet, wodurch eine
platzsparende und kompakte Bauweise erreicht ist. Ein weiterer Vorteil besteht darin,
daß das optische Sensorsystem nicht durch Abfall, Staub, Faserflug u. dgl.
beeinträchtigt ist.
Zweckmäßig ist eine Einrichtung zur Erzeugung eines Blas- und Saugluftstroms
vorgesehen. Vorzugsweise ist das optische Sensorsystem in Drehrichtung der
Öffnerwalze der Einrichtung zur Erzeugung des Blas- und Saugluftstroms vorgeordnet.
Mit Vorteil umfaßt das optische System eine Kamera. Bevorzugt ist die Kamera eine
Dioden-Zeilenkamera. Zweckmäßig ist die Kamera nahe an den Füllschacht angeordnet.
Vorzugsweise ist die Kamera schwenkbar angeordnet. Mit Vorteil reißt der
Saugluftstrom die Fasern mit den Fremdkörpern von der Öffnerwalze heraus.
Bevorzugt weist der Luftstrom eine hohe Geschwindigkeit, z. B. 15 bis 25 m/sec, auf
Zweckmäßig ist ein Raum seitlich, etwa parallel, zu der optischen Sensorvorrichtung
vorhanden, in der der Luftstrom mit den abgelösten Fasern und Fremdkörpern
einzutreten vermag. Vorzugsweise weist der Raum eine derartige Größe auf, daß der
Luftstrom entspannt wird.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von zeichnerisch dargestellten
Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Es zeigt:
Fig. 1 schematisch in Seitenansicht die erfindungsgemäße
Vorrichtung in einer Spinnereivorbereitungsanlage
(Putzerei und Karderie),
Fig. 2 Draufsicht auf eine ähnliche Anlage wie Fig. 1 mit zwei
erfindungsgemäßen Vorrichtungen,
Fig. 3 die erfindungsgemäße Vorrichtung nach Fig. 1 und 2 mit
Füllschacht und nachgeordneter Öffnerwalze,
Fremdstofferkennungs- und -entfernungseinrichtung und
Fasermaterialabscheider,
Fig. 4 in Seitenansicht das optische Sensorsystem neben dem
Füllschacht mit Kamera in Richtung Öffnerwalze,
Fig. 4a das optische Sensorsystem nach Fig. 4 mit von der
Öffnerwalze weggeschwenkter Kamera,
Fig. 5 die Einrichtung zur Erzeugung eines Blasluftstroms
tangential zur Öffnerwalze und Ableitung des Luftstroms
mit den Fremdstoffen,
Fig. 6 ein Luftentspannungs- und Abfallsammel-Raum,
Fig. 6a die Ausbildung des Raumes als an- und abkoppelbarer
Wagen,
Fig. 7 Seitenansicht einer Einrichtung zur Trennung
(Abscheidung) des zugeführten Fasermaterials von Luft
und
Fig. 7a Vorderansicht im Schnitt auf die bewegliche
Faser-Luftstrom-Fühleinrichtung und die Siebfläche.
Fig. 1 zeigt eine Putzereilinie, bei der zwischen einem Ballenöffner 1, z. B.
Trützschler-BLENDOMAT BDT und einem Multimischer 5 ein
Hochleistungskondenser 2 mit nachgeschaltetem Beschickungsschacht 3 und
Fasermaterialtransportventilator 4 angeordnet sind. Dem Multimischer 5 ist über einen
Fasermaterialtransportventilator 6, einen Fasermaterialabscheider 7 mit
Beschickungseinrichtung 8 und einen Mehrwalzenreiniger 9 die erfindungsgemäße
Vorrichtung 10 nachgeordnet, an die mindestens ein Kardenspeiser 11 und mindestens
eine Karde 12, z. B. Trützschler-EXACTACARD DK, angeschlossen sind. Mit 1a ist
eine Faserballenreihe bezeichnet. Die vorbezeichneten Maschinen sind miteinander
durch pneumatische Rohrleitungen 13 verbunden.
Nach Fig. 2 ist bei einer Baumwollreinigungsanlage nach dem Multimischer 5 eine
Zwei-Weg-Verteilung 14 vorhanden, deren Rohrleitungen 13', 13'' jeweils zu einem
nachgeschalteten Sägezahnreiniger 9' bzw. 9'', z. B. Trützschler CLEANOMAT CVT,
führen, denen jeweils eine erfindungsgemäße Vorrichtung 10' bzw. 10'' nachgeschaltet
ist. Den Vorrichtungen 10', 10'' folgen Kardenspeiser 11', 11'' mit zugehörigen Karden
12', 12''. Mit 42 ist ein Doppelwalzenreiniger AXI-FLO bezeichnet.
Entsprechend Fig. 3 ist ein im wesentlichen senkrechter Flockenfüllschacht 15
vorgesehen, an dessen unterem Ende zwei langsamlaufende Speisewalzen 16a, 16b
(Abzugswalzen) mit nachgeordneter schnellaufender Öffnerwalze 17 vorhanden sind.
Der Garniturfläche 17a der Öffnerwalze 17 sind die Speisewalzen 16a, 16b
(Abzugswalzen), eine Mehrzahl von Abdeckungen 18 (vgl. Fig. 5) und ein optisches
Sensorsystem 19, z. B. Zeilen-Kamera 20 (CCD-Kamera) mit elektronischer
Auswerteeinrichtung 21 für das Erkennen von Fremdstoffen, insbesondere mit
Helligkeits- und/oder Farbabweichungen, zugeordnet. Das Sensorsystem 19 steht über
eine elektronische Steuer- und Regeleinrichtung 22 mit einer Einrichtung 23 zur
Abscheidung der Fremdstoffe in Verbindung (sh. Fig. 4). Die Einrichtung 23 ist in der
Lage, kurzfristig einen Blasluftstrom zu erzeugen, der in Richtung auf die
Garniturfläche 17a verläuft und einen Saugluftstrom erzeugt, der die Fremdstoffe
zusammen mit wenigen Fasern von der Garniturfläche 17a ablöst und abfördert.
Der oberen Eintrittsöffnung des Füllschachtes 15 ist ein Fasermaterialtransportventilator
25 als Einrichtung zur pneumatischen Faserzuführung, eine ortsfeste luftdurchlässige
Fläche 26 zur Trennung (Abscheidung) des Fasermaterials von Luft mit Luftabführung
und eine Luftstrom-Führungseinrichtung 27 mit beweglichen Elementen zugeordnet,
wobei eine umkehrbare Führung des im Luftstrom vorhandenen Fasermaterials vor und
zurück quer über die luftdurchlässige Fläche 26 erfolgt und das Fasermaterial im
Anschluß an den Aufprall im wesentlichen durch Schwerkraft von der luftdurchlässigen
Fläche 26 abfällt und nach unten in den Füllschacht 15 eintritt. Die Walzen 16a, 16b
haben eine Doppelfunktion; sie dienen als Abzugswalzen für das Fasermaterial aus dem
Füllschacht 15 und zugleich als Speisewalzen für die Zuspeisung des Fasermaterials zu
der Öffnerwalze 17. Die gefüllten Pfeile stellen Fasermaterial, die leeren Pfeile stellen
Luft und die halbgefüllten Pfeile stellen einen Luftstrom mit Fasern dar.
Das optische Sensorsystem 19 mit der Kamera 20, z. B. Farb-Zeilenkamera, ist nach
Fig. 4 schräg oberhalb der Öffnerwalze 17 nahe an der Außenwand 15a des
Füllschachtes 15 angeordnet. Dadurch ist eine kompakte, raumsparende Konstruktion
verwirklicht. Die Farb-Zeilenkamera 20 ist in Richtung auf die Garnitur 17a der
Öffnerwalze 17 gerichtet und vermag farbige Fremdstoffe, z. B. rote Fasern, im
Fasermaterial zu erkennen. Die Kamera 20 umfaßt den gesamten Bereich über die
Breite der Öffnerwalze 17, z. B. 1 m. Die Öffnerwalze 17 dreht sich in Richtung des
gebogenen Pfeils 17b entgegen dem Uhrzeigersinn. In Drehrichtung 17b ist dem
optischen Sensorsystem 19 eine Einrichtung 23 zur Erzeugung eines Blasluftstroms
nachgeordnet, deren Düsen 23a derart in Richtung auf die Garniturfläche 17a der
Öffnerwalze 17 ausgerichtet sind, daß ein kurzzeitiger scharfer Luftstrahl etwa
tangential in bezug auf die Garniturfläche 17a fließt. Das Sensorsystem 19 steht über
eine Auswerteeinrichtung 21 und eine elektronische Steuer- und Regeleinrichtung 22
mit der Einrichtung 23 in Verbindung, der eine Ventilsteuerung 24 zugeordnet ist.
Wenn die Kamera 20 einen Fremdstoff im Fasermaterial auf der Garniturfläche 17a
anhand von Vergleichs- bzw. Sollwerten erkannt hat, wird über die Ventilsteuerung 24
ein kurzer Luftstoß mit hoher Geschwindigkeit in bezug auf die Garnitur 17a
ausgestoßen, der aus dem Faserbelag auf der Garnitur 17a den Fremdstoff mit wenigen
Fasern durch einen Saugluftstrom herausreißt und anschließend wegführt.
Das Sensorsystem 19 ist in einem Gehäuse 26 angebracht, das entsprechend Fig. 4a um
ein ortsfestes Drehlager 27 ein- und ausschwenkbar ist.
Nach Fig. 5 sind der Garniturfläche 17a der Öffnerwalze 17 schräg oberhalb des
Mittelpunktes M die beiden Speisewalzen 16a, 16b (Abzugswalzen) zugeordnet. In
Drehrichtung 17b gesehen folgen eine Abdeckung 28, ein Abdeckelement 29, eine
Öffnung 30, ein Abdeckelement 31, eine Öffnung 32 und ein Abdeckelement 33. An die
Einrichtung 23 ist eine Druckluftquelle 25 angeschlossen. Über die Ventilsteuerung 24
wird ein (nicht dargestelltes) Ventil in der Einrichtung 23 kurzzeitig geöffnet, so daß ein
scharfer Luftstrahl D1 mit hoher Geschwindigkeit, z. B. 15 bis 25 m/sec, durch die Düse
23 austritt. Zweckmäßig ist eine (nicht dargestellte) Düsenleiste mit mehreren Düsen
23a über die Breite der Öffnerwalze 17 vorhanden. Die Abdeckung 29 und eine
Leitfläche 34a eines gegenüberliegenden Leitelementes 34 sind konisch zueinander
angeordnet und weisen an einer Engstelle einen Abstand a zueinander auf, durch den
der Druckluftstrom D2 derart hindurchtritt, daß er in einem geringen Abstand zu der
Garniturfläche 17a fließt. Dadurch wird nach Art einer Wasserstrahlpumpe ein
Saugluftstrom F1 erzeugt, der kurzzeitig örtlich eine kleine Fasermenge zusammen mit
den Fremdstoffen aus dem Faserbelag auf der Garniturfläche 17a herausreißt. Das
Leitelement 34 weist eine gerundete Nase 34b und eine weitere Leitfläche 34c auf, die
zusammen mit einem gegenüberliegenden Umlenkelement 35 einen Kanal 36 bildet,
durch den der Luftstrom F2 abfließt. Durch einen Kanal 37 fließt ein Blasluftstrom G in
Richtung auf die Öffnung 32, löst den Faserbelag aus der Garnitur 17a und fließt als
Faserluftstrom H durch einen Kanal 38 ab.
Entsprechend Fig. 6 ist seitlich von dem Füllschacht 15 und dem optischen
Sensorsystem 19 ein kastenartiger Raum 39 vorhanden, der eine Öffnung in der Wand
39a aufweist, an die der Kanal 36 angeschlossen ist. Der Faser-Luftstrom F3 tritt in den
Innenraum 39e ein, der eine derartige Größe aufweist, daß der Luftstrom F3 entspannt
wird. Die Geschwindigkeit des Luftstroms F3 wird stark reduziert. Der Innenraum 39e
ist zugleich Sammelraum für das ausgeschiedene Fasermaterial mit den Fremdkörpern.
Die Wandflächen 39a, 39b und die Deckenfläche 39c weisen großflächige
luftdurchlässige Siebflächen auf. In der Wandfläche 39b ist eine Tür 40, Klappe o. dgl.
vorhanden, um aus dem Innenraum 39e den gesammelten Abfall zu entfernen. Zwischen
dem Kanal 36 und der Öffnung in der Wandfläche 39a ist ein luftdurchlässiger Schieber
41 o. dgl. vorhanden, der in Richtung der beiden Pfeile ein- und ausgefahren wird, wenn
die Tür 40 geöffnet bzw. geschlossen ist. Der Raum 39 ist hoch und nach oben
ausgerichtet, so daß auf diese Weise Platz eingespart ist. Nach Fig. 6a ist der Raum 39
als Wagen ausgebildet, der an den Kanal 36 an- und abkoppelbar ist. Die senkrecht zu
den Wandflächen 39a, 39b angeordneten weiteren Wandflächen des Raums 39 sind
nicht dargestellt.
Seitlich von der Wand 15b des Füllschachtes 15 ist nach Fig. 7 ein
Fasermaterialtransportventilator 25 als Einrichtung zur pneumatischen Faserzuführung
vorhanden, der über eine Rohrleitung 43 einen Faser-Luftstrom A in einen Raum 44
bläst, der eine ortsfeste luftdurchlässige Fläche 26 zur Trennung (Abscheidung) des
Fasermaterials B von Luft C mit Luftabführung und eine
Luftstrom-Führungseinrichtung 27 mit beweglichen Elementen aufweist, wobei eine
umkehrbare Führung des im Luftstrom vorhandenen Fasermaterials vor und zurück
quer über die luftdurchlässige Fläche 26 erfolgt und das Fasermaterial B im Anschluß an
den Aufprall im wesentlichen durch Schwerkraft von der luftdurchlässigen Fläche 26
abfällt und nach unten in den Füllschacht 15 eintritt. Die gefüllten Pfeile B stellen
Fasermaterial, die leeren Pfeile C stellen Luft und die halbgefüllten Pfeile A stellen einen
Luftstrom mit Fasern dar. Die luftdurchlässige Fläche 26 ist gewölbt und etwa
halbzylinderartig ausgebildet. Der Förderkanal 43, der mit einem Ende an den
Fasermaterialventilator 25 angeschlossen ist, mündet mit seinem anderen Ende in den
Innenraum 44 etwa tangential in Richtung auf die stationäre luftdurchlässige Fläche 26.
Im unteren Bereich des Sammelgefäßes 44 ist die Wand- bzw. Siebfläche 26
unterbrochen und mündet in das obere Ende des Füllschachtes 15. Im Betrieb strömt
durch den pneumatischen Förderkanal 43 das Faser-Luft-Gemisch A mit Überdruck in
Richtung auf die Siebfläche 26. Ein Teil der Luft C dringt zusammen mit Staub durch
die Öffnungen der Siebfläche 26 in den Innenraum eines Gehäuses 45 und wird von dort
über eine Anschlußleitung 46 abgesaugt. Der Luftstrom A streicht nach dem Aufprall
teilweise an der konkav gebogenen Innenfläche der luftdurchlässigen Fläche 26 entlang,
die dadurch auch gereinigt wird. Die Perforationen (Öffnungen) der Fläche 26 weisen
eine ausgewählte Größe auf, die für den Durchtritt der staubbeladenen Luft C und
kleinerer Verunreinigungen an den Faserflocken ausreicht, aber den Durchtritt der
Faserflocken A selbst vermeidet.
Nach Fig. 7a wird die hin- und hergehende Führung des Faser-Luftstroms A durch ein
Paar von einseitig drehbar gelagerten Klappen 27a, 27b, Flügeln o. dgl. verwirklicht.
Die Klappen 27a, 27b, deren Flächen im wesentlichen parallel zueinander angeordnet
sind, werden zur Bewegung durch eine Antriebseinrichtung, z. B. Motor 47,
angetrieben. Der Kanal 43 mündet in den Raum zwischen den beiden Klappen 27a, 27b.
Die Erfindung umfaßt auch eine Ausbildung, bei der der Füllschacht 15 als
Fasermaterial-Speicher in einer Putzereianlage (vgl. Fig. 1) dient. Zweckmäßig weist
der Füllschacht 15 eine Füllhöhenreguliereinrichtung, z. B. Lichtschranke o. dgl., auf
Vorteilhaft ist die Drehzahl der einen oder beider Speisewalzen 16a, 16b
(Abzugswalzen) regelbar. Bevorzugt ist eine elektronische Steuer- und
Regeleinrichtung 22, z. B. Mikrocomputer, vorhanden, an die das Stellglied für die
Drehzahl der mindestens einen Speisewalze 16a, 16b (Abzugswalze) und mindestens ein
Meßglied für die Füllmenge der nachgeschalteten Flockenfüllschächte 11 für Karden 12
angeschlossen ist. Mit Vorteil sind als Meßglieder an den Flockenfüllschächten 11
elektronische Druckschalter vorhanden. Zweckmäßig ist an die Steuer- und
Regeleinrichtung 22 ein Element für die Grunddrehzahlanpassung aus der Summe aller
Produktionen der Karden 11 angeschlossen.
Die Erfindung umfaßt weiterhin eine Ausführungsform, bei der z. B. bei einem
Mehrwalzenreiniger 9, das optische Sensorsystem 19 in Arbeitsrichtung einer
vorgelagerten Öffnerwalze und die Einrichtung zur Erzeugung des Blasluftstroms einer
nachgelagerten Öffnerwalze zugeordnet ist.
Claims (12)
1. Vorrichtung in der Spinnereivorbereitung zum Abscheiden von Fremdstoffen
an einer schnellaufenden Walze zum Öffnen von Fasermaterial, z. B.
Baumwolle u. dgl., bei der der Garniturfläche der Öffnerwalze mindestens eine
Speisewalze, eine Abdeckung und ein optisches Sensorsystem für das
Erkennen von Fremdstoffen zugeordnet ist, das über eine elektrische Steuer- und
Regeleinrichtung mit einer nachgeordneten Einrichtung zur Abscheidung
der Fremdstoffe in Verbindung steht, die eine Einrichtung zur Erzeugung eines
Blasluftstroms aufweist, der in Richtung auf die oder eine Garniturfläche
verläuft und einen Luftstrom erzeugt, der die Fremdstoffe von der
Garniturfläche ablöst und die Fremdstoffe abfördert, dadurch gekennzeichnet,
daß ein im wesentlichen senkrechter Füllschacht (15) für das Fasermaterial (B)
vorgesehen ist, an dessen unterem Ende die mindestens eine Speisewalze (16a,
16b) (Abzugswalze) mit nachgeordneter Öffnungswalze (17) vorhanden ist
und bei der das optische Sensorsystem (19, 20) oberhalb der Öffnerwalze (17)
und seitlich von dem Füllschacht (15) angeordnet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine Einrichtung
(23) zur Erzeugung eines Blas- und Saugluftstroms (D, F) vorgesehen ist.
3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, daß
das optische Sensorsystem (19, 20) in Drehrichtung (17b) der Öffnerwalze
(17) der Einrichtung (23) zur Erzeugung des Blas- und Saugluftstroms (D, F)
vorgeordnet ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß
das optische System (19) eine Kamera (20) umfaßt.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß
die Kamera (20) eine Farb-Zeilenkamera ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß
die Kamera (20) nahe an dem Füllschacht (15) angeordnet ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß
die Kamera (20) schwenkbar (27) angeordnet ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß
der Saugluftstrom (F) die Fasern mit den Fremdkörpern von der Öffnerwalze
(17) herausreißt.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß
der Luftstrom (D, D2) eine hohe Geschwindigkeit, z. B. 15 bis 25 m/sec,
aufweist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß
ein Raum (39) seitlich, etwa parallel, zu der optischen Sensorvorrichtung (19)
vorhanden ist, in der der Luftstrom (F) mit den abgelösten Fasern und
Fremdkörpern einzutreten vermag.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß
der Raum (39) eine derartige Größe aufweist, daß der Luftstrom (F) entspannt
wird.
12. Vorrichtung in der Spinnereivorbereitung zum Abscheiden von Fremdstoffen
an einer schnellaufenden Walze zum Öffnen von Fasermaterial, z. B.
Baumwolle u. dgl., bei der der Garniturfläche der Öffnerwalze mindestens eine
Speisewalze, eine Abdeckung und ein optisches Sensorsystem für das
Erkennen von Fremdstoffen zugeordnet ist, das über eine elektronische Steuer- und
Regeleinrichtung mit einer nachgeordneten Einrichtung zur Abscheidung
der Fremdstoffe in Verbindung steht, die eine Einrichtung zur Erzeugung eines
Blasluftstroms aufweist, der in Richtung auf die oder eine Garniturfläche
verläuft und einen Luftstrom erzeugt, der die Fremdstoffe von der
Garniturfläche ablöst und die Fremdstoffe abfördert, insbesondere nach einem
der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß ein im wesentlichen
senkrechter Füllschacht (15) für das Fasermaterial (B) vorgesehen ist, an
dessen unterem Ende die mindestens eine Speisewalze (16a, 16b)
(Abzugswalze) mit nachgeordneter Öffnungswalze (17) vorhanden ist und
dessen oberer Eintrittsöffnung eine Einrichtung (25, 43) mit pneumatischer
Faserzuführung (A), eine ortsfeste luftdurchlässige Fläche (26) zur Trennung
(Abscheidung) des Fasermaterials (B) von Luft (C) mit Luftabführung und eine
Luftstrom-Führungseinrichtung (27) mit beweglichen Elementen (27a, 27b)
zugeordnet sind, wobei eine umkehrbare Führung des im Luftstrom
vorhandenen Fasermaterials vor und zurück quer über die luftdurchlässige
Fläche (26) erfolgt und das Fasermaterial (B) im Anschluß an den Aufprall im
wesentlichen durch Schwerkraft von der luftdurchlässigen Fläche (26) abfällt.
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