DE19806693A1 - Tumortherapie - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Auch heutzutage müssen tief und im dichten Gewebe liegende Tumore durch vollständiges
Aufschneiden entfernt werden. Dies betrifft insbesondere die Brust, die Prostata, die Leber, Muskeln
und Fettgewebe. Das Problem besteht darin, daß man noch kein minimal-invasives System kennt,
welches durch dünne Kanülen an den Tumor herangeschoben werden, der Tumor entfernt werden
und danach die dünne Kanüle entfernt werden kann, so daß kein großer Schnitt, sondern nur ein
Kanüleneinstich erfolgt. Auch die laparoskopische Operation funktioniert im besten Fall nur durch
das Einstechen von Trokaren. Insbesondere aber eignet sich das bildgebende Verfahren der
Kernspintomographie, um dünne Nadeln oder Kanülen dicht und gezielt an einen Tumor
heranzuführen, um eine Therapie auszuführen. Es soll das Problem gelöst werden, nur mit Hilfe
eines Nadelsystems unter einem bildgebenden Verfahren tief und im dichten Gewebe liegende
Tumore oder andere krankhafte Gewebe oder generell Gewebe zu entfernen.
Die hier vorgelegte Erfindung löst dieses Problem mittels eines Systems aus ineinanderschiebbaren
Nadeln und Kanülen. Als Beispieltumor dient im folgenden der Brusttumor in der Mamma. Die
Lösung ist aber nicht auf diesen Tumor beschränkt.
Die grundlegende Idee der Lösung dieser Erfindung ist die schrittweise Öffnung des Gewebes durch
stetige mechanische Aufweitung. Prinzipiell besteht die erfundene Vorrichtung aus einem
teleskopartig übereinanderschiebbaren System, bestehend aus einer inneren Führungsnadel, die
gleichzeitig eine Biopsievorrichtung sein kann, einem System von Gewebsaufweitungsnadeln und
einer das Operationslumen definierenden äußeren Nadel. Im einfachsten Falle erfolgt dies durch
eine Nadel mit einer kegelförmigen Spitze, die in das Gewebe gedrückt wird, so daß das Gewebe
aufgeweitet wird. Die Erfindung schlägt jedoch generell vor, eine Vielzahl von ineinanderliegenden
Hohlnadeln zu nutzen, die einzeln in das Gewebe teleskopartig vorgeschoben werden und es Schritt
für Schritt aufweiten.
Die letzte äußere Nadel ist dann z. B. eine Hohlnadel mit einem Längsschlitz, die durch die das
Gewebe aufweitenden Nadeln aufgespannt wird. In einem Fall der Lösung ist diese letzte äußere
Nadel nun fertigungsmäßig so vorgespannt, daß sie, wenn die in ihrem Lumen befindlichen, diese
Nadel aufspannenden Nadeln nach proximal herausgezogen werden, ihren Lumendurchmesser
verringert und das in ihr befindliche Gewebe preßt. Wurde diese äußere Hohlnadel um den Tumor
geschoben bzw. plaziert, komprimiert sie diesen und hält ihn fest in ihrem Lumen.
Ein solch festgehaltener Tumor kann durch einfache Schnittwerkzeuge entfernt werden. Der Tumor
wird gepreßt und herausgeschnitten. Würde der Tumor im lockeren Gewebe liegen, würde ein
Schneidwerkzeug diesen eventuell nicht greifen können.
Anhand der folgenden Figuren sollen exemplarische Bauformen der Lösung gezeigt werden.
Fig. 1 Prinzipdarstellung der Nadelkonstruktionen;
Fig. 2 Prozedur mit einer Innen-, einer Außen- und einer mittleren Aufweitungsnadel im
Längsschnitt;
Fig. 3 Prozedur mit einer Innen-, einer Außen- und mehreren Erweiterungsnadeln im Längsschnitt;
Fig. 4 Innerer Biopsienadelteil im Längsschnitt;
Fig. 5 Querschnitt AA', radial zur Nadel der Fig. 3;
Fig. 6 Ansicht der distalen Spitze der äußeren Hohlnadel;
Fig. 7 distale Spitzen der Aufweitungsnadeln im Längsschnitt;
Fig. 8 Ablauf der Gewebserweiterung mit einer Vielzahl von Nadeln, Längsschnitt;
Fig. 9 Ablauf der Tumortherapie mit einem zu spannenden Schneidefaden, Längsschnitt und
Ansicht;
Fig. 10 Ablauf der Tumortherapie mit einem vorgespannten Schneidefaden, Längsschnitt und
Ansicht;
Fig. 11 Gesamtansicht einer möglichen Brusthalte- und Therapiekonstruktion;
Fig. 12 Gesamtansicht eines möglichen handgehaltenen Nadelvorschubsautomaten.
Das Grundprinzip der Erfindung besteht darin, eine dünne Feinnadel bis an den Tumor
heranzuführen und über diese dann weitere Nadeln zur Erweiterung des Gewebes zu führen. Ist das
Gewebe dann bis zum maximalen Durchmesser des Tumors erweitert, wird eine äußere Hohlnadel,
die längsförmig aufgeschlitzt ist, über die Erweiterungs- bzw. Aufweitungsnadeln an den Tumor
geführt. Sie schließt den Tumor vollständig ein. Werden dann alle inneren Nadeln entfernt,
entspannt sich die äußere Hohlnadel dadurch, daß sie ihren Durchmesser verringert und den Tumor
fest unter ihrem distalen Ende hält. Ein solch festgehaltenes Gewebe kann dann relativ einfach mit
einem schneidenden Werkzeug entfernt werden.
Fig. 1 zeigt das Prinzip der Vorrichtung 1 exemplarisch an einem einfachen System aus innerer
Führungsnadel 2, äußerer längsgeschlitzter Hohlnadel 3 und innerer Aufweitungsnadel 4. Die
Nadeln sind nach distal trokarmäßig angeschliffen 6.
Fig. 2 zeigt das Prinzip der Vorgehensweise dieser Vorrichtung aus Fig. 1. Die Vorrichtung wird an
die Mamma angesetzt, Fig. 2a, und die innere Führungsnadel 2 in das Mammagewebe 8 bis an den
Tumor 7 herangeführt, Fig. 2 b. Sodann wird die innere Aufweitungsnadel 4 über die innere
Führungsnadel 2 in das Gewebe 8 eingeführt, Fig. 2c. Dabei weitet sich das Gewebe der Mamma
bis zum Durchmesser der Aufweitungsnadel 4 auf, Fig. 2d. Sodann wird die äußere Hohlnadel 3
über die Aufweitungsnadel 4 geschoben, Fig. 2e, und über den Tumor 7 geführt, Fig. 2f. Der Tumor
7 liegt nun innerhalb des distalen Endes der äußeren Hohlnadel 3.
Die äußere Hohlnadel 3 ist fertigungseitig mit einem Längsschlitz 5 erstellt, der im neutralen,
unbelasteten Zustand der Hohlnadel 3 geschlossen ist, so daß seine beiden Längskanten 30 und 31
aufeinanderliegen. Wird nun die Hohlnadel 3 durch den oben beschriebenen Vorgang durch die
Aufweitungsnadel 4 aufgeweitet, öffnet sich der Längsschlitz 5 und die beiden Schlitz-Längskanten
30 und 31 entfernen sich voneinander. Ein solcher Zustand ist in Fig. 1b gezeigt. In einem solchen
Zustand ist die äußere Hohlnadel 3 mechanisch gespannt.
Nachdem nun die äußere Hohlnadel 3 im aufgeweiteten Schlitzzustand über das Tumorgewebe
geschoben wurde, Fig. 2f, wird die innere Führungsnadel 2 sowie die innere Aufweitungsnadel 4
nach proximal entfernt. Die gespannte äußere Hohlnadel 3 entspannt sich dabei vom Durchmesser
3 zum Durchmesser 31, Fig. 2g. Der im distalen Lumen der äußeren Hohlnadel 3 liegende Tumor 7
wird dabei eingespannt und sein Gewebe festgeklemmt.
Ein solches geklemmtes Gewebe läßt sich viel einfacher schneiden und entfernen als ein lockeres
und bewegliches. In Fig. 2h ist gezeigt, wie der in der Nadel 31 eingeklemmte Tumor mittels des
Werkzeuges 9, z. B. durch Eindrehen einer Schneide ähnlich eines Bohrschneiders, entfernt werden
kann.
Vorzugsweise wird das System aus einer Vielzahl von Aufweitungsnadeln 4 aufgebaut und diese
einzeln stetig vorgeschoben, so daß die Aufweitung behutsam und gewebeschonend durchgeführt
wird. Hierzu ist exemplarisch in Fig. 3 ein System aus nur zwei Aufweitungsnadeln 11 und 12
gezeigt.
Die Aufweitungsnadeln haben Wandstärken von 0,05 mm bis 5 mm. Typische Wandstärken liegen
im Bereich von 0,5 mm bis 2,0 mm. Ein solches Aufweitungsnadelsystem besteht aus 1 bis 20
Aufweitungsnadeln unterschiedlicher oder gleicher Wandstärken. Die Aufweitungsnadeln werden
nacheinander mit gleicher oder unterschiedlicher Vorschubgeschwindigkeit vorgeschoben.
Die Aufweitungsnadeln können auch alle gleichzeitig oder zeitlich versetzt in oder ohne
Zeitüberlappungen mit gleicher oder unterschiedlicher Vorschubgeschwindigkeit vorgeschoben
werden.
In Fig. 3 werden exemplarisch nur zwei Aufweitungsnadeln 10 und 11 nacheinander mit gleicher
Vorschubgeschwindigkeit bis an den Tumor heran übereinandergeschoben. Die äußere
Hohlnadel 3 ist längs ihrer Achse aufgeschlitzt und greift den Tumor. Das System wird an das
Brustgewebe angesetzt, Fig. 3a, und die innere Führungsnadel 2 in das Gewebe an den Tumor 7
geschoben, Fig. 3b. Eine innere Aufweitungsnadel 10 wird vor- und eine äußere Aufweitungsnadel
11 danach über die innere Aufweitungsnadel 10 geschoben, Fig. 3c und Fig. 3d.
Die längsgeschlitzte äußere Hohlnadel 3 wird dann über das System aus Aufweitungsnadeln 10 und
11, Fig. 3e, und über den Tumor 7 geschoben. Durch Herausziehen der Aufweitungsnadeln 10 und
11 in proximale Richtung entspannt sich die äußere Hohlnadel 3 wieder, verringert ihren inneren
Lumendurchmesser und spannt den Tumor damit ein, Fig. 3g. Mit einem Schneidewerkzeug 9 kann
dann das tumoröse Gewebe entfernt werden.
In Fig. 5 ist gezeigt, wie sich der Lumendurchmesser des Nadelsystems an der in Fig. 3c und 3d mit
AA' gezeigten Stelle verändert. In Fig. 3c ist bereits die innere Aufweitungsnadel 10 in das Gewebe
geschoben. Der an der Stelle AA' Querschnitt des Systems ist in Fig. 5a gezeigt. In Fig. 3d ist
gezeigt, wie die äußere Aufweitungsnadel 11 über die innere Aufweitungsnadel 10 geschoben wird
und in Fig. 3f ist gezeigt, wie die äußere Hohlnadel 3 die inneren Nadeln 2, 10 und 11 umhüllt. Der
Querschnitt des Nadelsystems ist in Fig. 5c gezeigt.
Der Schlitz 5 der äußeren Hohlnadel 3 ist weit geöffnet. Werden nun die inneren Nadeln 1, 10 und
11 aus dem System nach proximal entfernt, Fig. 3g, so entspannt sich die äußere Hohlnadel 3 und
schließt den Schlitz 5, Fig. 5c. Dabei wird das Gewebe des Tumors von dem Durchmesser X' auf
den Durchmesser X komprimiert, Fig. 5b und Fig. 5c.
Ein Vorteil der hier erfundenen Lösung zu dem oben genannten Problem ist die Tatsache, daß nur
Gewebe im distalen Teil 32 der äußeren Hohlnadel 3 entfernt wird, Fig. 3f, und das Gewebe auf
dem zum tumorhinführenden Weg 33 nach Entfernen des Gesamtsystems zwar durch den
Aufweitvorgang gedehnt, nicht aber entfernt wird. Diese hier erfundene Eingriffsmethode ist daher
viel schonender als herkömmliche Methoden.
Vor der Entfernung des Gewebes ist es jedoch ratsam zu prüfen, ob es sich um einen Tumor
handelt und in welchem Zustand oder Stadium sich der vermutete Tumor befindet. Üblicherweise
wird hierfür eine Gewebsprobe entnommen. Fig. 4 zeigt, wie zu diesem Zweck eine
Biopsievorrichtung in die innere Führungsnadel 2 integriert ist. Die Führungsnadel 2 besteht aus
einer äußeren Nadel 12, die mit ihrer angeschliffenen Spitze 15 das Bioptat schneiden kann.
Gehalten wird das Bioptat durch ein Bioptathaltefach bzw. Notch 14 in der inneren Biopsienadel
bzw. Obturator 13. In Fig. 4b ist der distale Teil des Biopsiesystems aus Fig. 4a vergrößert
gezeichnet. Die Biopsievorrichtung funktioniert hier wie eine übliche SideCut- bzw. TrueCut- oder
SideSlit-Biopsienadel. Der Obturator 13 liegt zunächst so in der äußeren Biopsienadel 12, daß die
Notch 14 nicht ausgefahren ist. Die Spitze 15 der Biopsienadel 12 wird bis an bzw. kurz vor den
Tumor herangefahren und dann der Obturator 13 ausgefahren, so daß der Tumor in der Notch 14
zu liegen kommt. Sodann wird die äußere Biopsiekanüle 12 vorgeschoben, so daß sie mit ihrer
Schneide 15 den Tumor so schneidet, daß ein Teil des Tumors, das Bioptat, in der Notch 14
verbleibt. Der Obturator 3 kann dann durch die äußere Biopsiekanüle 12 nach proximal
herausgezogen werden und das Bioptat für die Laboruntersuchung entnommen werden. Die hier
erfundene Vorrichtung erlaubt es dann, den Originalobturator 13 wieder in die äußere Biopsiekanüle
12 zurückzuschieben oder einen beliebigen anderen Obturator einzusetzen. Die Schliffe können so
wie in DE 295 13 981.1 ausgeführt sein.
Anstatt einer SideCut-Biopsievorrichtung kann auch eine Aspirationsbiopsievorrichtung, eine
Biopsievorrichtung mit einer drehenden Schneide oder jede andere Art einer Biopsievorrichtung die
Führungsnadel 2 bilden.
Ein Vorteil der hier erfundenen Vorrichtung ist es, daß die Diagnose mittels einer Biopsievorrichtung
mit der Therapie unmittelbar verbunden ist. Es müssen keine zwei Operationen durchgeführt
werden. Der Radiologe, der mit Hilfe des Labors das Gewebe diagnostiziert, kann den
therapeutischen Eingriff sofort und mit derselben Vorrichtung durchführen.
Eine Bauform der Vorrichtung kann daher so ausgeführt sein, daß das gesamte Therapiesystem
erst nachträglich auf eine handelsübliche Biopsievorrichtung angesetzt wird, wenn durch den
Laborbericht feststeht, daß das tumoröse Gewebe ganz entfernt werden soll.
Der Einsatz einer solchen Vorrichtung ist genau dann besonders sinnvoll, wenn dieser unter
Sichtführung, wie z. B. unter Kerspintomographie-, Computertomographie (CT)-, Röntgen oder
Ultraschallsicht, durchgeführt werden kann. Um unter Kernspintomographiesicht durchgeführt zu
werden, muß das System z. B. aus einer Titanlegierung, wie sie in DE 195 31 117.5-35 aufgeführt ist,
bestehen.
Andere Materialien können Edelstähle oder Nickellegierungen sein. Insbesondere eignet sich für die
äußere Hohlnadel Federstahl oder super-bzw. pseudoelastisches Nickel-Titan.
Aufgrund des Gewebewiderstandes kann es auch sinnvoll erscheinen, die einzelnen Nadeln nicht
direkt in das Gewebe, sondern drehend in das Gewebe vorzuschieben. Dies gilt insbesondere für
die äußere Hohlnadel 3. Fig. 6 zeigt für diesen Fall den Anschliff der Nadelspitze der äußeren
Hohlnadel 3. Der Schliff ist so gestaltet, daß dieser mehrere facettierte oder unfacettierte
schneidende Zähne 16 aufweist, die bei Drehen in Drehrichtung α und Vorschieben in
Vorschubrichtung A das Gewebe schneiden. Dabei kann es Zähne 16 geben, die in Drehrichtung
rechts herum oder Drehrichtung links herum schneiden. In Fig. 6 ist auch der Längsschlitz 5 der
äußeren Hohlnadel 3 gezeigt.
Durch die Kanülen kann bei der Therapie austretendes Blut nach proximal abgesaugt werden. Die
Vorrichtung kann zu diesem Zweck eine Absaugvorrichtung z. B. mit Auffanggefäß oder einem
Absauganschluß aufweisen.
Die Spitzen 17 und 18 der Aufweitungsnadeln 4, 11 oder 12 können kegelförmig 17 oder konvex 18
oder sogar konkav oder auch anders geschliffen sein, Fig. 7.
In Fig. 8 ist gezeigt, wie ein System aus ineinandergeschobenen Nadeln das Gewebe 46 erweitern
kann. Die innere Nadel kann wieder eine Biopsievorrichtung, wie z. B. in Fig. 4 gezeigt, sein. Um
diese befindet sich eine erste aufweitende Nadel 42 sowie weitere aufweitende Nadeln, angedeutet
durch drei Punkte. Das äußere System besteht aus einer äußeren Nadel 45, einer zweitäußeren
Nadel 44 und einer drittäußeren Nadel 43. Es soll hier gezeigt werden, wie ein Tumor auch ohne
eine äußere Nadel mit Schlitz entfernt werden kann. Wie bisher aus dieser Erfindung bekannt, wird
zunächst die innere Nadel 41 bis an den Tumor herangeschoben, Fig. 8b. Weitere äußere Nadeln
42 folgen, Fig. 8c.
In Fig. 8d ist gezeigt, wie ein System aus einer Vielzahl von äußeren Nadeln 42 und einer
drittäußeren 43 sowie einer zweitäußeren 44 und einer äußeren Nadel 45 den Tumor 47 im
Gewebe 46 umschließen können. Die Haut 48 ist dabei sehr gespannt. Je tiefer die Nadeln an den
Tumor 47 eindringen, desto weniger ist das Gewebe gespannt.
In Fig. 9 ist nun gezeigt, wie der Ablauf der Tumortherapie mit einem zu spannenden
Schneidefaden verlaufen kann. Zunächst wird nach der Aufweitung, wie in Fig. 8d gezeigt, die
äußere Nadel und die zweitäußere Nadel bis auf eine Distanz Y über den Tumor geschoben.
Die Distanz Y ergibt sich aus der Differenz der vordersten Nadelposition der äußeren 45 und
zweitäußeren Nadel 44 sowie der vorderen Spitze der drittäußeren Nadel 43. Es werden nun alle
inneren Nadeln 41 und 42 sowie die zweitäußere Nadel 44 nach proximal entfernt, Fig. 9a.
Übrig bleibt ein Kanal zwischen der äußeren Nadel 45 und der drittäußeren Nadel 43. In diesen
Kanal wird nun eine Kanüle 49 geschoben, die nach dem Muster der Fig. 9c und 9d aufgebaut ist.
In Fig. 9c ist die Kanüle 49 gezeigt. Sie hat einen Längsschlitz 51 mit einer Breite S. Gegenüber
dieses Längsschlitzes 51, quasi um 180° um die Längsachse der Kanüle 49 gedreht, befindet sich
eine Aussparung 42. Eine Hälfte der Kanüle ist an dem distalen Ende um die Distanz T
abgeschliffen 53. In Fig. 9d ist nun gezeigt, wie in einer solchen Struktur ein Faden 50 eingelegt
werden kann. Der Faden 50 ist in der Aussparung 52 mit der Kanüle 49 fest verbunden. Er liegt
locker auf dem distalen Ende der Kanüle 49 auf der oberen Kante des Abschliffes 43 und in dem
Schlitz 51. Er hält dort, weil er die gleiche Breite hat wie die Kanüle 49 und weil er sich zwischen der
äußeren Kanüle 45 und der drittäußeren Kanüle 43 seitlich hält.
Diese Kanüle 49 wird nun mit Faden 50 von proximal in distale Richtung durch die äußere Kanüle
45 und die drittäußere Kanüle 43 geschoben, bis diese Kanüle 49 an die Spitze der äußeren Kanüle
45 mit ihrem distalen Ende um die Distanz T vor dem distalen Ende der drittäußeren Kanüle 43
bzw. um die Fadenbreite T vor dem distalen Ende der drittäußeren Kanüle 43 zu liegen kommt.
Wird nun der Schneidefaden 50, wie in Pfeilrichtung der Fig. 9e nach proximal gezogen, schneidet
er das Gewebe am distalen Ende der Kanüle 49 halbkreisförmig 57 auf. Wird sodann die Kanüle 49
mit gespanntem Faden 50 um 180° um ihre Längsachse gedreht, schneidet der Faden 50 auch
noch die zweite Ebene des Lumens der Nadel 49. Der Faden 50 wird dabei über die drittäußere
Nadel 43 gespannt. Nach dieser Prozedur kann die Nadel 49 um weitere 90° gedreht und der
Faden dabei gelockert werden, so daß die Kanüle 49 und die drittäußere Nadel 43 nach proximal
entfernt werden und das gesamte Gewebe mit dem Tumor 47 nach proximal mit entfernt wird.
Es können auch Kanülen 49' mit zwei oder mehr Schneidefäden 50 und 50', Fig. 9f existieren.
Andere Bauformen können so gestaltet sein, daß die Aussparung 52'' nicht diametral gegenüber
dem Schlitz 51, sondern irgendwo anders auf dem distalen Kanülenende 49'' existieren, Fig. 9g.
Auch braucht gar kein Anschliff 53 vorhanden sein, so daß der Faden 50 bzw. 50' auf dem
Kanülenende locker liegt.
In Fig. 10 ist gezeigt, wie in einem solchen System mit einem nicht zu spannenden Schneidefaden,
sondern mit einem schon vorgespannten Schneidefaden 56 der Tumor 47 entfernt werden kann.
Ausgehend von der Nadelkonfiguration wie in Fig. 8d gezeigt, werden alle inneren Nadeln 41 bis
44 nach proximal entfernt, so daß nur die äußere Nadel 45 im Gewebe 46 verbleibt. Es wird nun
eine Kanüle 54 von proximal nach distal durch die Nadel 45 geschoben. Diese Nadel 54 ist in Fig.
10c und 10d näher erläutert.
Die Kanüle 54 weist zwei Aussparungen 55 aus, welche sich diametral gegenüberliegend quasi in
der 12-Uhr und 6-Uhr-Position am distalen Ende befinden. In dieser Aussparung 55' und 55'' ist ein
Schneidefaden 56 derart befestigt, daß dieser gespannt zwischen den beiden Aussparungen hält.
Dieser kann z. B. angeschweißt sein. Es kann sich z. B. um einen Edelstahl oder Titandraht
handeln. Die so präparierte Kanüle 54 wird nun von proximal in distaler Richtung geschoben, bis sie
mit ihrem Schneidefaden 56 an der Endposition, wie in Fig. 10b gezeigt, am distalen Ende der
äußeren Kanüle zumindestens über den Tumor 47 hinaus zu liegen kommt. Dabei schneidet sie den
Tumor 47 von proximal nach distal auf. Kommt die Kanüle dann, so wie in Fig. 10b gezeigt zu
liegen und wird um 360° um ihre Längsachse gedreht, schneidet sie eine durch das Lumen der
Kanüle 54 vorgegebene Fläche aus dem Gewebe aus. Wird sie dann um weitere z. B. 90°
weitergedreht und nach proximal entfernt, zieht sie gleichzeitig über den Schneidefaden 56 das
ausgeschnittene Gewebe nach proximal aus.
Ebenso kann für die in Fig. 10 sowie für die in Fig. 9 gezeigte Vorrichtung ein Werkzeug konzipiert
sein, welches das Gewebe von distal nach proximal herausziehen kann. Ein solches Werkzeug
kann ähnlich einem Korkenzieher erstellt sein, der um eine gewisse Distanz in das zu entfernende
Gewebe eingedreht und dann nach proximal gezogen wird.
Wird die Vorrichtung in die Mamma vorgeschoben, muß die Mamma durch den Aufbau eines
Gegendruckes gehalten werden. Hierzu zeigt Fig. 8 eine mögliche Bauform. Die Mamma wird durch
die Halterung 19 unverschiebbar in Position gehalten. Über zwei Verbindungen 21 ist die Halterung
19 mit der Getriebeaufnahme 22 der Vorrichtung verbunden.
Das Nadelgetriebe 20 definiert den Vorschub der einzelnen Nadeln. Dieses sind die innere
Führungsnadel, die Aufweitungsnadeln und die äußere geschlitzte Hohlnadel. Das Nadelgetriebe
definiert die Vorschubgeschwindigkeit, den Vorschubhub bzw. die Eindringtiefe, die ev.
Drehgeschwindigkeit und die proximale Entfernung der einzelnen Nadeln. Das Nadelgetriebe kann
motorisiert oder handgetrieben sein. Im Falle des Motorantriebs unter Kernspintomographiesicht
muß ein entsprechend deflektions- und artefaktfreies Antriebsprinzip genutzt werden.
Hier kann z. B. der Ultraschallmotor, wie er z. B. in DE 197 09 267.5 offengelegt ist, ein
pneumatischer oder hydraulischer Antrieb oder eine flexible oder starre Welle, die an einen weit
abseits stehenden elektromagnetischen Motor angeschlossen ist, zum Einsatz kommen.
Es kann auch erwünscht sein, ein handgehaltenes und auch ev. motorgetriebenes System zu
nutzen. Fig. 9 zeigt ein solches System exemplarisch. Das Nadelsystem 1 ist über einen
Nadelwechsler 23 an den handgehaltenen Nadelvorschubsautomaten 24 angesetzt.
Der Automat 24 besteht aus dem Getriebeteil 29 und dem Antriebsteil 26, die wie oben beschrieben
funktionieren können. Der Automat wird mit dem Handgriff 25 gehalten, die Nadeln werden über
Schalter und Hebel 27 bedient. Ist der Automat elektrisch betrieben, hat er ein Netzkabel 28. Der
Automat kann auch ganz handgetrieben sein. Das Gewebe kann auch mit einem Laser, durch
Hochfrequenzkoagulation oder durch einen Wasserstrahl geschnitten und durch Spülen entfernt
werden.
Die Nadeln können wiederverwendbar oder Einmalartikel (disposable) sein. Die
Nadelvorschubsvorrichtung kann ebenfalls wiederverwend bar oder Einmalartikel sein.
Eine solche, wie hier erfundene Vorrichtung eignet sich auch generell für die Entfernung von
Gewebe, tumorös oder nicht tumorös. Die Anwendung ist nicht auf den Brusttumor beschränkt,
sondern dient lediglich der exemplarischen Darstellung. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit können
andere Gewebe, bei der die erfundene Vorrichtung Einsatz finden kann, Prostata, Gehirn, Leber
oder Muskel- oder Fettgewebe sein.
Mit distal ist das Ende der Vorrichtung bezeichnet, die nahe am Tumor, in einer Entfernung zum
Operateur ist. Mit proximal ist das Ende der Vorrichtung bezeichnet, die in einer Entfernung zum
Tumor, nahe am Operateur ist. Mit Kanüle ist eine Röhre oder ein Röhrchen gemeint, welches distal
nicht explizit scharf schneidend angeschliffen ist, sondern senkrecht zur Rohrlängsachse endet bzw.
abgetrennt ist. Mit Nadel ist eine Kanüle gemeint, die distal explizit scharf schneidend angeschliffen
ist. Mit Lumen ist der Innenraum einer Kanüle, einer Nadel oder eines Röhrchens gemeint. Mit
Abschliff ist die Kürzung der Kanülenlänge an einen Kreissegment eines distalen Kanülenendes
gemeint.
1
Vorrichtung (Prinzip)
2
innere Führungsnadel
3
äußere Hohlnadel, längs geschlitzt
4
Aufweitungsnadel
5
Schlitz der äußeren Hohlnadel
6
Trokaranschliff
7
Tumor
8
Gewebe der Mamma
9
Schneidwerkzeug
10
innere Aufweitungsnadel eines Aufweitungssets
11
äußere Aufweitungsnadel eines Aufweitungssets
12
äußere, das Bioptat schneidende Biopsienadel
13
innere Nadel mit Notch
14
, Obturator
14
Notch (Bioptathaltefach)
15
schneidende Kante der Biopsienadel
16
schneidende Zähne an der Spitze von
3
17
Spitze der Aufweitungsnadel, kegelförmig angespitzt
18
Spitze der Aufweitungsnadel, konvex angespitzt
19
Halterung der Brust
20
Nadelgetriebe
21
Verbindung der Brusthalterung
19
zum Getriebe
20
22
Getriebeaufnahme
23
Nadelwechsler
24
handgehaltener Nadelvorschubsautomat
25
Handgriff von
24
26
Antriebseinheit von
24
27
Schalter zur Nadelpositionswahl
28
Netzkabel
29
Getriebeteil von
24
30
Längskante des Schlitzes
5
der Hohlnadel
3
31
Längskante des Schlitzes
5
der Hohlnadel
3
32
Hohlnadellumen, in dem Gewebe entfernt wird
33
Hohlnadellumen, in dem kein Gewebe entfernt wird
41
innere Nadel
42
aufweitende Nadel
43
drittäußere Nadel
44
zweitäußere Nadel
45
äußere Nadel
46
Gewebe
47
Tumor
48
Haut
49
Kanüle mit Schneidfaden
50
50
Schneidfaden
51
Schlitz der Breite s in Kanüle
49
52
Aussparung der Kanüle
49
für Schneidfaden
50
53
Abschliff der Kanüle
49
für Schneidfaden
50
54
Kanüle mit Schneidfaden
56
55
Aussparung der Kanüle
54
für Schneidfaden
56
56
Schneidfaden der Kanüle
54
57
Schnittebene, halbkreisförmig
x Durchmesser des komprimierten Gewebes
x' Durchmesser des unkomprimierten Gewebes
y Distanz der Nadelspitze der Nadel
x Durchmesser des komprimierten Gewebes
x' Durchmesser des unkomprimierten Gewebes
y Distanz der Nadelspitze der Nadel
45
zu Nadelspitze der Nadel
43
S Distanz des Schlitzes in der Nadel
49
T Distanz der Abschliffes der Nadel
49
A Vorschubsrichtung
α Alpha
α Alpha
Claims (18)
1. Vorrichtung zur Entfernung eines Tumors in einem dichten Gewebe mittels einer
teleskopartigen gewebserweiternden Vorrichtung,
gekennzeichnet durch
ein übereinanderschiebbares Kanülen- und Nadelsystem mit einer die Richtung angebenden inneren
Nadel (2), mindestens einer das Gewebe aufweitenden Nadel (4, 42) und einer das Operationslumen
definierenden äußeren Nadel (3, 45) und daß mindestens eine äußere Nadel (3, 43, 44, 45) ganz über
und die restlichen Nadeln bis vor das zu entfernende Gewebe geschoben werden.
2. Vorrichtung nach einem oder mehreren der hier beanspruchten Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet,
daß die äußere Hohlnadel (3) mit einem Längsschlitz (5) versehen ist, die, wenn die inneren Nadeln
(2, 4) nach proximal entfernt werden, durch Lumendurchmesserverringerung entspannt und das zu
entfernende Gewebe (8) spannt und hält, so daß dieses Gewebe (8) entfernt werden kann.
3. Vorrichtung nach einem oder mehreren der hier beanspruchten Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet,
daß, wenn bis auf die äußere (45) und die drittäußere (43) Nadel alle Nadeln (41, 42, 44) nach
proximal entfernt werden, eine Kanüle (49) anstelle der zweitäußeren Nadel (44) von proximal nach
distal geschoben werden kann, und daß diese Kanüle (49) an ihrem distalen Ende eine Aussparung
(52) aufweist, in der ein schneidender Faden (50) befestigt ist, der locker über einen Abschliff (53) in
einen Längsschlitz (51) geführt nach proximal verläuft, und daß, wenn das distale Ende der Kanüle
(49) mit mindestens in der Dicke des Fadens (50) über das distale Ende der drittäußeren Nadel (43)
hinweggeschoben ist, der Faden (50) nach proximal gezogen wird, dieser Faden (50) das Gewebe
(46) schneidet.
4. Vorrichtung nach einem oder mehreren der hier beanspruchten Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet,
daß, wenn bis auf die äußere Nadel (45) alle Nadeln (41, 42, 43, 44) nach proximal entfernt
werden, eine Kanüle (54) anstelle der zweitäußeren Nadel (44) von proximal nach distal geschoben
werden kann, und daß diese Kanüle (54) an ihrem distalen, senkrecht zur Kanülenlängsachse
abgetrennten Ende einen über den Durchmesser (55', 55'') der Kanülenquerschnittsfläche
verlaufenden, gespannten und an der Kanülenwandung fest befestigten Faden (56) aufweist, und
daß dieser Faden (56) das Gewebe (46) schneidet, wenn die Kanüle (54) um ihre Längsachse
gedreht wird.
5. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß das zu entfernende Gewebe (8) durch eine mechanische Schneidevorrichtung (9) entfernt wird.
6. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß das zu entfernende Gewebe (8) durch Laserstrahlen zerstört und durch Spülen entfernt wird.
7. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß das zu entfernende Gewebe (8) durch Hochfrequenz zerstört und durch Spülen entfernt wird.
8. Vorrichtung nach einem oder mehreren der hier beanspruchten Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet,
daß die Vorrichtung aus Materialien wie Titanlegierungen, Edelstählen, Nickel, Titan oder anderen
Nickellegierungen gefertigt ist.
9. Vorrichtung nach einem oder mehreren der hier beanspruchten Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß
die innere Führungsnadel (2, 41) als Biopsienadel, bestehend aus schneidender äußerer Nadel (12)
und innerer Nadel -Obturator- (13) mit Haltefach -Notch- (14), ausgeformt ist und der innere
Obturator (13) proximal zur Gewebsentnahme entnommen werden kann.
10. Vorrichtung nach einem oder mehreren der hier beanspruchten Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß
die innere Führungsnadel (2, 41) als Aspirationsbiopsienadel ausgeführt ist.
11. Vorrichtung nach einem oder mehreren der hier beanspruchten Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet,
daß die innere Führungsnadel (2, 41) als Biopsievorrichtung mit einer drehenden Schneide
ausgeführt ist.
12. Vorrichtung nach einem oder mehreren der hier beanspruchten Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet,
daß das distale Ende einer aufweitenden (4, 42, 53, 44) oder äußeren Hohlnadel (3, 45) zu
schneidenden Zähnen (16) geformt ist und daß eine solche Nadel drehend vorgeschoben wird.
13. Vorrichtung nach einem oder mehreren der hier beanspruchten Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß
die distalen Enden der Aufweitungsnadeln (4,11, 12, 42, 43, 44) kegelförmig (17) oder konvex (18)
geformt sein können.
14. Vorrichtung nach einem oder mehreren der hier beanspruchten Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß
das einzustechende und zu therapierende Gewebe durch eine Halterung (19) gehalten wird und
daß diese Halterung (19) starr oder flexibel durch z. B. ein Band (21) oder einen Riemen (21) mit der
Nadelvorschubsvorrichtung (20, 22) verbunden ist.
15. Vorrichtung nach einem oder mehreren der hier beanspruchten Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß
die Nadelvorschubsvorrichtung motorisch, pneumatisch oder hydraulisch oder mit einer sich
drehenden Welle getrieben sein kann.
16. Vorrichtung nach einem oder mehreren Ansprüchen 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
daß
ein linear- oder rotationsgetriebener, piezoelektrischer Ultraschallmotor zum Antrieb genutzt wird.
17. Vorrichtung nach einem oder mehreren der hier beanspruchten Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß
die Vorrichtung handgetrieben ist.
18. Vorrichtung nach einem oder mehreren der hier beanspruchten Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß
eine solche Vorrichtung unter einem bildgebenden Verfahren insbesondere der
Kernspintomographie betrieben wird.
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