DE19806647A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen einer etikettierten Kunststoffflasche und ein Rohling für eine Kunststoffflasche - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen einer etikettierten Kunststoffflasche und ein Rohling für eine KunststoffflascheInfo
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B29—WORKING OF PLASTICS; WORKING OF SUBSTANCES IN A PLASTIC STATE IN GENERAL
- B29C—SHAPING OR JOINING OF PLASTICS; SHAPING OF MATERIAL IN A PLASTIC STATE, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; AFTER-TREATMENT OF THE SHAPED PRODUCTS, e.g. REPAIRING
- B29C49/00—Blow-moulding, i.e. blowing a preform or parison to a desired shape within a mould; Apparatus therefor
- B29C49/24—Lining or labelling
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum
Herstellen einer etikettierten Kunststoffflasche gemäß dem
Oberbegriff des Anspruchs 1 bzw. Anspruchs 9 und einen
Rohling für eine Kunststoffflasche gemäß dem Oberbegriff des
Anspruchs 16.
Es ist bekannt, Rohlinge aus Kunststoff im Spritzgußverfahren
so herzustellen, daß sie eine profilierte Dekoration
aufweisen (US 4 233 262). Aus dem Rohling wird dann durch
Streckblasen eine fertige Flasche erzeugt, die diese
Dekoration mit entsprechend vergrößerten Abmessungen
aufweist. Nachteiligerweise erfordert die Erzeugung dieser
Rohlinge eine speziell gestaltete Spritzgußform. Dadurch sind
nicht nur höhere Kosten für die Anfertigung der Gußform
aufzubringen, sondern gleichzeitig zwingt diese Methode zur
Bereithaltung mehrerer Gußformen, wenn Flaschen mit
verschiedenen Dekorationen gewünscht werden. Findet das
Spritzgießen der Rohlinge und das Streckblasen zur fertigen
Flasche an verschiedenen Orten statt, ist überdies eine
Lagerhaltung der verschiedenen Rohlinge im Bereich der
Streckblasmaschine nötig, wenn ein kurzfristiger Wechsel der
Flaschensorte möglich sein soll.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einem
Verfahren, einer Vorrichtung und einem Rohling eine
Verbesserung herbeizuführen, die eine höhere Flexibilität und
geringere Kosten bei der Herstellung von Kunststoffflaschen
bewirkt.
Gelöst wird diese Aufgabe das Verfahren betreffend durch die
kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1, die Vorrichtung
betreffend durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 9
und den Rohling betreffend durch die kennzeichnenden Merkmale
des Anspruchs 16.
Durch die Erfindung ergibt sich der Vorteil, daß wie bisher
konventionelle Formen sowohl zum Spritzgießen der Rohlinge
als auch zum Streckblasen verwendet werden können und
trotzdem jederzeit verschieden dekorierte Flaschen
herstellbar sind. Günstigerweise kann ein einheitlicher
Rohling verwendet werden; das bedeutet, eine Vorratshaltung
verschiedener Rohlinge ist nicht notwendig, weil das Aussehen
durch das Etikettenmaterial bestimmt wird.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind
Gegenstand der Unteransprüche.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand der Figuren erläutert.
Es zeigt:
Fig. 1A bis 1E den Verfahrensablauf von einem Rohling bis zu
einer fertigen Flasche und
Fig. 2 eine Maschine zum Herstellen von Flaschen in
einer schematischen Draufsicht.
In Fig. 1A ist ein Spritzgußrohling 1 dargestellt, der zur
Herstellung von Kunststoffhohlkörpern 100, wie
Getränkeflaschen oder dgl. verwendet wird. Beim zweistufigen
Herstellungsverfahren wird der in der Regel aus einem
transparenten Material, z. B. Polyethylenterephthalat (PET),
in einer Spritzgußmaschine erzeugte Kunststoffrohling vor dem
Streckblasen auf eine bestimmte Temperatur aufgeheizt, wobei
die Wärmezufuhr auf den zylindrischen Abschnitt des Rohlings,
der sich vom Halskragen bis zu dem der Mündung
gegenüberliegenden Ende erstreckt, beschränkt wird, da die
Mündung und das sich an der Mündungsseitenwand befindende
Schraubgewinde bereits die endgültige Form aufweisen und beim
Blasvorgang nicht mehr verformt werden sollten. Um eine
Erwärmung des Mündungsbereiches zu vermeiden, wird der
Rohling 1 mit der Mündung nach unten weisend an Heizstationen
3 vorbeigeführt, wobei der Rohling durch einen in seine
Mündung eingreifenden, nicht näher dargestellten Dorn 4
gehalten und transportiert wird.
Zum Dekorieren des erwärmten Rohlings kann gemäß Fig. 1B ein
Etikettenzuschnitt 5 aus verformbaren Folienmaterial
verwendet werden, dessen Länge so bemessen ist, daß sich
seine Vorder- und Hinterkante nach dem Herumlegen oder
Aufwickeln auf den Rohling überlappen. Im Überlappungsbereich
5a erfolgt dann eine bleibende Verbindung der Kanten, z. B.
durch Verschweißen oder andere geeignete Maßnahmen. Um das
Aufwickeln des Etikettenzuschnitts 5 zu erleichtern, kann die
zum Rohling weisende Etikettenseite zumindest bereichsweise,
z. B. an der Vorderkante, mit einem Haftvermittler,
insbesondere einer wärmeaktivierbaren Beschichtung, versehen
sein.
Anstelle eines solchen Zuschnitts kann auch eine vorgeformte,
rohrartige Hülse verwendet werden, deren Innendurchmesser
zumindest geringfügig größer bemessen ist als der
Außendurchmesser des Rohlings, so daß sie auf den Rohling
aufschiebbar ist.
Sowohl Hülsen als auch flächige Folienzuschnitte 5 können
durch Abtrennen von einem in Rollenform bereitgehaltenen
Schlauch- oder Bandmaterial 6 erzeugt werden (siehe Fig. 2)
Das bedruckte Material beansprucht im aufgewickelten Zustand
vorteilhafterweise nur wenig Stellfläche. Soll ein anderes
Dekor zum Einsatz kommen, muß lediglich die Materialrolle 7
gewechselt werden, während immer die gleichen Rohlinge 1
verarbeitet werden können.
Das durch den bisher beschriebenen Vorgang entstandene,
dekorierte Zwischenprodukt 10 ist in Fig. 1C abgebildet. Um
die endgültige Flaschenkontur zu erhalten, wird der
dekorierte bzw. etikettierte Rohling 10 in eine Blasform 2
überführt, dort gestreckt und geblasen (Fig. 1D). Da die
Etikettenfolie 5 schon beim Aufbringen auf den heißen Rohling
1 erwärmt wird, kann sie genauso wie das Material des
Rohlings beim Blasen in der Form 2 gedehnt werden, wobei
gleichzeitig ein straffer Sitz der Folie auf dem
Flaschenrumpf und eine Vergrößerung des Druckbildes 11 und
11' durch die Foliendehnung entsteht (siehe Fig. 1C bis 1E)
Vorteilhaft ist die Verwendung einer aus dem selben Material
wie der Rohling bestehenden Folie, weil dann die gleichen
Verformungseigenschaften gegeben sind. Die Abmessungen des
Folienzuschnitts 5 und seines Druckbildes 11 müssen so
gewählt werden, daß nach dem Blasen der fertigen Flasche 100
das gedehnte Etikett 5' und sein Aufdruck 11' die gewünschte
Größe erreichen (Fig. 1E).
Eine für das zuvor genannte Verfahren geeignete Maschine ist
in schematischer Darstellung in Fig. 2 abgebildet. Die
gespritzten Rohlinge 1 werden in Pfeilrichtung mittels einem
Einlaufsternrad 12 kontinuierlich mit der Mündung nach unten
weisend einem umlaufenden Heizrad 13 zugeführt, dem in
Umlaufrichtung versetzt mehrere Heizvorrichtungen 3, z. B.
Infrarotstrahler, zugeordnet sind. Wie bereits erwähnt,
werden die Rohlinge 1 von am Heizrad 13 gelagerten
Haltedornen mit der Mündung nach unten weisend an den
Heizvorrichtungen 3 vorbeigeführt (siehe Fig. 1A). Damit die
Rohlinge gleichmäßig vollumfänglich erwärmbar sind, werden
sie von den Haltedornen 4 um ihre Längsachse gedreht. Hinter
der Heizstrecke befindet sich an einem Transferrad 14 ein
Etikettieraggregat 8, das die Etikettenfolie 6 von einer
Rolle 7 mittels einem Walzenpaar 9 abzieht, durch ein
Schneidwerk 17 in Einzelabschnitte 5 trennt und diese
anschließend mittels einem Vakuumzylinder 18 auf die
rotierenden, heißen Rohlinge 1 überlappend aufwickelt. Um das
Aufwickeln der Etiketten 5 zu unterstützen, kann zusätzlich
eine elektrostatische Aufladung der Etiketten und/oder der
Rohlinge im Bereich des Etikettieraggregats vorgenommen
werden.
Mittels dem Transferrad 14 werden die dekorierten Rohlinge 10
im erwärmten Zustand beschleunigt und in die Formen 2 eines
Blaskarussells 15 überführt, dort in herkömmlicher Weise
geblasen und danach die fertigen Flaschen 100 durch einen
Auslaufstern 16 aus den Formen entnommen, gewendet und
abgeführt, beispielsweise zu einer nachgeordneten
Füllmaschine.
Es besteht alternativ die Möglichkeit, die Rohlinge mittels
einer Hülsenaufsetzvorrichtung, beispielsweise entsprechend
dem Patent EP 0 330 167 B1 zu dekorieren bzw. auszustatten,
wobei eine derartige Vorrichtung hinter der letzten
Heizvorrichtung 3 über dem Heizrad 13 oder dem Transferrad 14
so angeordnet werden kann, daß eine Hülse über das der
Mündung gegenüberliegende, geschlossene Ende eines Rohlings 1
aufgeschoben werden kann.
Auch das Etikettieraggregat 8 für flächige
Etikettenzuschnitte 5 kann abweichend von der Darstellung in
Fig. 2 am Heizrad 13 hinter den Heizvorrichtungen 3
angeordnet werden.
Claims (21)
1. Verfahren zum Herstellen einer etikettierten
Kunststoffflasche, die aus einem Rohling geblasen wird,
dadurch gekennzeichnet, daß der Rohling vor dem Blasen
etikettiert wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Rohling vor dem Blasen einer Wärmebehandlung
unterzogen und nach dieser Wärmebehandlung etikettiert
wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verfahrensschritte Wärmebehandlung,
Etikettieren und Blasen unmittelbar nacheinander
erfolgen.
4. Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß auf den Rohling eine
vorgeformte Etikettenhülse aufgeschoben wird.
5. Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß auf den Rohling ein
flächiger Etikettenzuschnitt aufgebracht wird,
vorzugsweise durch Aufwickeln des Etikettenzuschnitts
auf den Rohling.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
der Etikettenzuschnitt eine Vorder- und eine Hinterkante
aufweist, wobei zuerst die Vorderkante an die
Mantelfläche des Rohlings angelegt, der
Etikettenzuschnitt durch Drehen des Rohlings
aufgewickelt wird bis die Hinterkante die Vorderkante
überlappt und anschließend die Hinterkante mit der
Vorderkante verbunden wird.
7. Verfahren nach Anspruch 5 oder 6, dadurch
gekennzeichnet, daß der Etikettenzuschnitt an der zum
Rohling weisenden Seite zumindest bereichsweise einen
Klebstoffauftrag aufweist, insbesondere aus einem
thermoaktivierbaren Klebstoff.
8. Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 4 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die Etikettenhülse oder der
Etikettenzuschnitt ein Druckbild aufweist, das so
gestaltet ist, daß es nach dem Blasen des Rohlings zur
fertigen Flasche die gewünschte endgültige Abbildung
aufweist.
9. Vorrichtung zum Herstellen von Kunststoffflaschen (100)
aus Rohlingen (1) mit wenigstens einer Blasstation (2)
zum Aufblasen der Rohlinge, dadurch gekennzeichnet, daß
der Blasstation (2) eine Vorrichtung (8) zum
Etikettieren der Rohlinge (1) vorgeordnet ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß der Blasstation (2) wenigstens eine Heizstation (3)
zum Erwärmen der Rohlinge (1) vorgeordnet ist, und daß
die Etikettiervorrichtung (8) im Bereich zwischen der
Heizstation (3) und der Blasstation (2) positioniert
ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Etikettiervorrichtung eine
vorgeformte Etikettenhülse auf die Rohlinge aufschiebt.
12. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Etikettiervorrichtung (8) einen
flächigen Etikettenzuschnitt (5) auf die Rohlinge (1)
aufbringt.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet,
daß die Etikettiervorrichtung (8) einen flächigen
Etikettenzuschnitt (5) von einem Etikettenband (6)
abtrennt, einem Rohling (1) zuführt, auf den der
Etikettenzuschnitt (5) aufgewickelt wird.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
daß die Endkante eines Etikettenzuschnitts (5) nach dem
Aufwickeln die Anfangskante überlappt und mit dieser
verbunden wird.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß die Vorrichtung (8) eine
Bandabzugseinrichtung (9), eine Schneidvorrichtung (17)
und eine Transfervorrichtung (18) zum Übergeben der
Etikettenzuschnitte (5) auf die Rohlinge (1) aufweist
und insbesondere kontinuierlich antreibbar ist.
16. Rohling für durch Blasen erzeugbare Kunststoffflaschen
(100) oder dgl., dadurch gekennzeichnet, daß der
Rohling (10) ein Etikett (5) aufweist.
17. Rohling nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß
das Etikett eine vorgeformte Hülse ist.
18. Rohling nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß
das Etikett (5) ein flächiger Zuschnitt ist, der den
Rohling vollumfänglich umfaßt, wobei die Endkante des
Zuschnitts die Anfangskante überlappt und mit dieser
verbunden ist.
19. Rohling nach einem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, daß das Etikett (5) oder die Hülse
einen Aufdruck (11) aufweist, der in Abhängigkeit der
Größe der fertig geblasenen Flasche (100) verkleinert
ausgeführt ist.
20. Rohling nach einem der Ansprüche 16 bis 19, dadurch
gekennzeichnet, daß das Etikett (5) oder die Hülse aus
einer Kunststoffolie besteht, insbesondere aus dem
gleichen Material wie der Rohling (1).
21. Rohling nach einem der Ansprüche 16 bis 20, dadurch
gekennzeichnet, daß der Rohling (10) eine erhöhte
Temperatur aufweist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19806647A DE19806647A1 (de) | 1998-02-18 | 1998-02-18 | Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen einer etikettierten Kunststoffflasche und ein Rohling für eine Kunststoffflasche |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19806647A DE19806647A1 (de) | 1998-02-18 | 1998-02-18 | Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen einer etikettierten Kunststoffflasche und ein Rohling für eine Kunststoffflasche |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19806647A1 true DE19806647A1 (de) | 1999-08-19 |
Family
ID=7858085
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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| DE19806647A Withdrawn DE19806647A1 (de) | 1998-02-18 | 1998-02-18 | Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen einer etikettierten Kunststoffflasche und ein Rohling für eine Kunststoffflasche |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19806647A1 (de) |
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1998
- 1998-02-18 DE DE19806647A patent/DE19806647A1/de not_active Withdrawn
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