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DE19804708A1 - Verfahren zur optischen Markierung von Positionen auf einem flächigen Informationsträger sowie Markierelement und Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens - Google Patents

Verfahren zur optischen Markierung von Positionen auf einem flächigen Informationsträger sowie Markierelement und Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens

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Publication number
DE19804708A1
DE19804708A1 DE1998104708 DE19804708A DE19804708A1 DE 19804708 A1 DE19804708 A1 DE 19804708A1 DE 1998104708 DE1998104708 DE 1998104708 DE 19804708 A DE19804708 A DE 19804708A DE 19804708 A1 DE19804708 A1 DE 19804708A1
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Germany
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light
light source
marking element
marking
information carrier
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Withdrawn
Application number
DE1998104708
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Institut Dr Friedrich Foerster Pruefgeraetebau GmbH and Co KG
Original Assignee
Institut Dr Friedrich Foerster Pruefgeraetebau GmbH and Co KG
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Publication date
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Publication of DE19804708A1 publication Critical patent/DE19804708A1/de
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    • G09BEDUCATIONAL OR DEMONSTRATION APPLIANCES; APPLIANCES FOR TEACHING, OR COMMUNICATING WITH, THE BLIND, DEAF OR MUTE; MODELS; PLANETARIA; GLOBES; MAPS; DIAGRAMS
    • G09B29/00Maps; Plans; Charts; Diagrams, e.g. route diagram
    • G09B29/10Map spot or coordinate position indicators; Map reading aids
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    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09BEDUCATIONAL OR DEMONSTRATION APPLIANCES; APPLIANCES FOR TEACHING, OR COMMUNICATING WITH, THE BLIND, DEAF OR MUTE; MODELS; PLANETARIA; GLOBES; MAPS; DIAGRAMS
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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur optischen Markierung von Positionen auf einem flächigen Informationsträger, ein zur Durchführung des Verfahrens geeignetes Markierelement und eine zur Durchführung des Verfahrens geeignete Vorrichtung.
Im geschäftlichen wie privaten Bereich kann es, beispielswei­ se bei Besprechungen oder Präsentationen, erforderlich werden, auf flächigen Informationsträgern wie Landkarten, Terminplänen, Statistiken, Spielen oder dergleichen verschie­ dene Positionen oder Gruppen von Positionen besonders hervor­ zuheben. Hierzu können Markierelemente eingesetzt werden, die an der gewünschten Position schnell und einfach befestig­ bar und genau so leicht wieder abnehmbar sind. Zu diesem Zwecke sind beispielsweise Markiernadeln bekannt, die mit verschiedenfarbigen Köpfen versehen sein können und die an die zu markierenden Punkte des Informationsträgers angesteckt werden können. Zur Hervorhebung einer Gruppe von zusammenge­ hörigen Positionen kann diese Gruppe mit gleichfarbigen Mar­ kiernadeln gekennzeichnet werden, während andere Positionen oder Gruppen von Positionen mit anders farbigen Markiernadeln gekennzeichnet werden. Für ähnliche Zwecke sind auch Markier­ elemente in Form kleiner Permanentmagnete mit verschiedenfar­ bigen Kunststoffüberzügen bekannt. Wird bei einer Präsenta­ tion auf eine bestimmte Gruppe markierter Punkte Bezug genommen, dann kann dies beispielsweise unter Nennung der entsprechenden Farbe geschehen oder dadurch, daß durch einen Referenten auf die einzelnen, gleichfarbig markierten Posi­ tionen mit Hilfe eines Zeigestockes hingewiesen wird. Nach­ teilig bei diesen bekannten Markierelementen ist es, daß deren ggf. vorhandene Unterschiede aus großer Entfernung, insbesondere in abgedunkelten Räumen, nur schwer zu erkennen sind. Die räumliche Verteilung der markierten Positionen, die ggf. wichtige Informationen beinhaltet, kann nur mit Schwie­ rigkeiten direkt erfaßt werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren sowie geeignete Einrichtungen zur Durchführung des Verfahrens vorzuschlagen, durch die eine einfache, effektive und va­ riable Präsentation von Informationen ermöglicht wird, die auf flächigen Informationsträgern wie Landkarten, Terminplä­ nen oder dergleichen vorliegen.
Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung ein Verfahren mit den Merkmalen von Anspruch 1 sowie ein Markierelement mit den Merkmalen von Anspruch 7 und eine Vorrichtung mit den Merkmalen von Anspruch 16 vor.
Bei dem Verfahren der Erfindung kann ein Markierelement an einer zur Markierung vorgesehenen Position in einer Leucht­ stellung angebracht werden, in der das Markierelement mit einer zugeordneten, gesonderten Lichtquelle, die die Vorder­ seite des Informationsträgers nicht direkt bzw. unmittelbar beleuchtet, derart zusammenwirkt, daß bei Beleuchtung durch die Lichtquelle das Markierelement unter Nutzung des Lichtes der Lichtquelle aufleuchtet und es erfolgt eine Beleuchtung des Markierelementes durch die Lichtquelle. Nach dem Verfah­ ren ist es also möglich, an dem Informationsträger ein Markierelement anzubringen, das aus Sicht eines Betrachters aufleuchtet, wenn eine zugeordnete, vorzugsweise elektrische Lichtquelle eingeschaltet ist, deren Licht die dem Betrachter zugewandte Vorderseite des Informationsträgers nicht beleuch­ tet oder erhellt. Dadurch wird das Markierelement gegenüber dem Informationsträger leuchtend hervorgehoben. Die Licht­ quelle ist jedoch nicht Teil des Markierelementes, sondern ist räumlich getrennt von diesem, in der Regel ortsfest, an einer geeigneten Stelle angebracht. Um das frei positionier­ bare, nicht leitungsgebundene Markierelement aufleuchten zu lassen, ist es lediglich notwendig, es bezüglich der zugeord­ neten Lichtquelle in der entsprechenden Leuchtstellung am Informationsträger anzubringen. Eine Stellung, in der das Markierelement zwar durch mindestens eine Lichtquelle be­ leuchtbar ist, für einen Betrachter aber bei eingeschalteter Lichtquelle selbst nicht aufleuchtet, wird als Neutralstel­ lung bezüglich der Lichtquelle bezeichnet.
Da ein Markierelement selbst keine eigene Lichtquelle benö­ tigt, kann es einfach und kostengünstig auch in größeren Stückzahlen hergestellt werden. Insbesondere ist es nicht notwendig, an dem Markierelement und/oder im Bereich des Informationsträgers elektrische Verbindungsmittel vorzusehen, die beispielsweise notwendig wären, wenn das Markierelement selbst, beispielsweise nach Art einer Glühbirne, mit einer eigenen Lichtquelle ausgestattet wäre. Es können durch eine einzige Lichtquelle mehrere, an unterschiedlichen Punkten angebrachte Markierelemente zum Aufleuchten gebracht werden.
Weiterhin vorteilhaft ist, daß ein derartiges Markierelement mindestens zwei unterschiedliche optische Erscheinungsbilder hat, nämlich eines, wenn die zugeordnete Lichtquelle ausge­ schaltet ist und/oder das Markierelement nicht in Leucht­ stellung angebracht wird, und mindestens ein anderes, wenn das Markierelement in Leuchtstellung angebracht und die Lichtquelle eingeschaltet ist. Im ersten Fall ist das Markierelement zwar normalerweise erkennbar, aber nicht beleuchtet, während es im zweiten Fall aufleuchtet. Das Erscheinungsbild des Markierelementes in der Leuchtstellung kann durch Ansteuerung der zugeordneten gesonderten Licht­ quelle gesteuert werden. Beispielsweise kann es in unter­ schiedlichen Farben und/oder unterschiedlichen Intensitäten und/oder in unterschiedlichen zeitlichen Abfolgen, beispiels­ weise impulsartig, beleuchtet werden und dem Betrachter entsprechend auffällig, beispielsweise blinkend, erscheinen.
Besonders zweckmäßig ist es, wenn das Licht der Lichtquelle mittels mindestens eines in Leuchtstellung befindlichen Markierelementes durch Lichtbrechung und/oder Reflexion umgelenkt wird, so daß eine Haupt-Abstrahlrichtung der Lichtquelle in einem vorzugsweise rechten Winkel zur Ab­ strahlrichtung des Markierelementes verlaufen kann.
Um die Erkennbarkeit der markierten Position aus unterschied­ lichen Richtungen zu verbessern, kann es vorteilhaft sein, wenn das Markierelement in einer Leuchtstellung das Licht der Lichtquelle diffus streut. Weiterhin kann alternativ oder zusätzlich vorgesehen sein, daß die Farbe des Lichtes der Lichtquelle in einer Leuchtstellung durch das Markierelement beispielsweise durch geeignete Filterung verändert wird. Dadurch wird es möglich, mit einer einzigen Lichtquelle vorgegebener "Farbe" Markierelemente in unterschiedlichen Farben zum Aufleuchten zu bringen. Alternativ oder zusätzlich ist es auch möglich, daß das Markierelement so ausgebildet ist, daß es beispielsweise das für das menschliche Auge nicht direkt wahrnehmbare Licht einer Ultraviolettlicht-Lichtquelle in sichtbares Licht umwandelt.
Bei einem bevorzugten Verfahren ist es möglich, das einem Betrachter erkennbare Erscheinungsbild eines Markierele­ mentes stark zu variieren. Das kann dadurch erreicht werden, daß das Markierelement gleichzeitig oder abwechselnd mit Licht mehrerer unterschiedlicher Farben beleuchtet wird, insbesondere mit Rotlicht, Grünlicht, Blaulicht und/oder Weißlicht. Es ist möglich, dies durch eine einzige Lichtquel­ le zu erreichen, die beispielsweise durch entsprechende Filterung verschiedenfarbiges Licht abgeben kann. Vorzugswei­ se wird jedoch das Markierelement gleichzeitig oder ab­ wechselnd mit mehreren räumlich voneinander getrennten Lichtquellen unterschiedlicher Farbe beleuchtet, insbesondere aus unterschiedlichen, vorzugsweise koplanaren Richtungen. Das Markierelement kann dann jeweils in der Farbe der Licht­ quelle erscheinen, bezüglich derer es sich in einer Leucht­ stellung befindet. Bezüglich der anderen Lichtquellen kann es sich in einer Neutralstellung befinden, so daß deren Licht nicht zum Betrachter geleitet wird.
Der Wechsel zwischen verschiedenen Leuchtstellungen und Neutralstellungen kann sich durch entsprechende Manipulatio­ nen an dem Markierelement ergeben etwa dadurch, daß ein oder mehrere Teile des Markierelementes gegeneinander bewegt, z. B. gedreht oder verschoben werden. Vorzugsweise ist es so, daß sich bei Bewegung, insbesondere Drehung des gesamten Markier­ elementes die Farbe des von dem Markierelement abgebenden Lichtes ändert, wobei der Begriff Farbe hier auch das Er­ scheinungsbild des Markierelementes umfaßt, das in einer Neutralstellung entsteht, in der es bezüglich keiner Licht­ quelle in Leuchtstellung ist.
Besonders bevorzugt ist es, wenn das Markierelement von der Rückseite des Informationsträgers beleuchtet wird, insbeson­ dere durch mindestens eine von der Vorderseite des Informa­ tionsträgers nicht direkt bzw. unmittelbar sichtbare Licht­ quelle. In diesem Fall gelangt das Licht der Lichtquelle nur über das Markierelement zu den Betrachtern und stört die Präsentation, insbesondere in abgedunkelten Räumen, nicht. Das Licht wird mittels des Markierelementes von der Rückseite des Informationsträgers zu der dem Betrachter zugewandten Vorderseite geführt.
Bei einem bevorzugten Verfahren wird das Markierelement an dem Informationsträger angesteckt, wobei es vorzugsweise mit einem Abschnitt derart durch den Informationsträger hindurch gesteckt werden kann, daß der Abschnitt aus der Rückseite des Informationsträgers herausragt. In diesen Abschnitt kann das Licht der mindestens einen Lichtquelle eingekoppelt und durch das Markierelement hindurch zur für den Betrachter sichtbaren Vorderseite des Informationsträger geführt werden.
Ein insbesondere zur Durchführung des Verfahrens geeignetes Markierelement zur temporären oder bleibenden Markierung von Punkten hat Befestigungsmittel zur lösbaren, insbesondere werkzeuglosen manuellen Befestigung an dem Informationsträger und ist derart zum Zusammenwirken mit mindestens einer gesonderten, externen Lichtquelle ausgebildet, daß es in einer Leuchtstellung bei Beleuchtung durch die Lichtquelle aufleuchtet. Vorzugsweise kann es auch eine Neutralstellung haben, in der es auch bei Beleuchtung durch die Lichtquelle nicht aufleuchtet.
Bei einer bevorzugtesten Ausführungsform ist das Markierelement als Umlenkeinrichtung für das Licht einer Lichtquelle ausge­ bildet, die das Licht durch Lichtbeugung und/oder Reflexion umlenkt. Es können Spiegelflächen und/oder als optische Linsen oder Prismen wirkende Teile vorgesehen sein und/oder solche Teile, an deren Grenzflächen das Licht der Lichtquelle totalreflektiert wird, beispielsweise ein oder mehrere Lichtleiter. Es können auch Lichtstreu-Einrichtungen zur diffusen Streuung von Licht vorgesehen sein.
Ein Markierelement kann z. B. magnetisch am Informationsträger befestigbar sein. Bei einer bevorzugten Weiterbildung ist das Markierelement eine Markiernadel, insbesondere mit einem einzigen Nadelkopf und einem einzigen daran angebrachten Nadelschaft zum Anstecken des Markierelementes an dem Infor­ mationsträger. Der Nadelschaft ist vorzugsweise nach Art einer Kanüle oder eines Rohres mit einem hohlen Innenraum ausgebildet und besteht vorzugsweise aus Metall, insbesondere Edelstahl. Er kann jedoch auch aus Nichtmetall, beispielswei­ se Kunststoff bestehen. Zur Erleichterung des Einsteckens kann der Nadelschaft eine vorzugsweise asymmetrisch ange­ schrägte Spitze haben. Auf der Seite der Schräge entsteht bei im Querschnitt runden Kanülen eine aus radialer Richtung zugängliche, ovale Öffnung zum hohlen Innenraum, während die radial gegenüberliegende Seite durch die Kanülenwand abge­ deckt ist. Die radial offene Seite kann als Lichteintritts­ öffnung in das Innere der Kanüle genutzt werden.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn das Markierelement minde­ stens einen Lichtleiter aufweist, der vorzugsweise in Form einer Lichtleitfaser oder eines Lichtleiter-Faserbündels, beispielsweise aus Glas, vorliegen kann. Der Lichtleiter kann vor mechanischer Beschädigung durch die Kanülenwand ge­ schützt, innerhalb des Nadelschaftes verlaufen, vorzugsweise von der eine Lichteintrittsöffnung bildenden Nadelspitze bis in den Bereich des Nadelkopfes. Durch einen geeigneten Lichtleiter kann das Licht innerhalb des Markierelementes im wesentlichen verlustfrei durch Totalreflexion geleitet werden.
Zur Verbesserung der Einkopplung des extern auftreffenden Lichtes einer Lichtquelle in den Lichtleiter kann dieser an seinem dem Nadelkopf abgewandten Ende derart ausgebildet, insbesondere angeschrägt sein, daß Licht einer quer, insbe­ sondere im wesentlichen senkrecht zur Lichtleiterachse einstrahlenden Lichtquelle optimal in den Lichtleiter einge­ koppelt wird. Hierzu können alternativ oder zusätzlich zu einer geeigneten Anschrägung des Lichtleiterendes eine oder mehrere geeignete ausgerichtete Spiegelflächen vorgesehen sein.
Das dem Lichteintritt abgewandte Ende des Nadelschaftes, insbesondere des Lichtleiters, kann direkt zur Markierung genutzt werden, denn dieses Ende erscheint bei geeigneter Beleuchtung des anderen Endes hell. Eine für eine Beobachtung ggf. besser geeignete Lichtverteilung am Lichtaustritt kann dadurch erreicht werden, daß der Nadelkopf aus transparentem und/oder milchigem Material hergestellt ist, insbesondere aus Glas oder Kunststoff. Ein Kopf aus milchigem oder opakem Material verteilt das am Kopfende des Nadelschaftes austre­ tende Licht durch diffuse Streuung besser, so daß die leuch­ tende Stelle aus unterschiedlichen Richtungen gut wahrgenom­ men werden kann. Der Nadelkopf kann zur Verbesserung der Lichtverteilung nach Art einer optischen Linse, insbesondere einer Sammellinse geformt sein, insbesondere im wesentlichen kugelabschnittsförmig, vorzugsweise halbkugelförmig. Vorzugs­ weise kann das Ende des Lichtleiters in der Nähe des Brenn­ punktes der Linse angeordnet sein. Der Nadelkopf kann somit einerseits hinsichtlich der Funktion als Lichtverteiler optimiert werden. Andererseits kann seine Form so gewählt werden, daß sich die Nadel im Kopfbereich gut greifen läßt.
Die Erfindung betrifft auch eine Vorrichtung zur Anzeige von markierten Positionen auf einem flächigen Informationsträger, die eine Halteeinrichtung zur Halterung mindestens eines Informationsträgers und eine der Halteeinrichtung zugeordne­ te Beleuchtungseinrichtung mit mindestens einer Lichtquelle hat. Der Vorrichtung kann wenigstens ein an dem Informations­ träger lösbar anbringbares, durch die Lichtquelle beleuchtba­ res Markierelement der beschriebenen Art zugeordnet sein oder werden, das vorzugsweise nach Art der beschriebenen Markier­ nadel ausgebildet ist. Die Halteeinrichtung kann ein Rahmen sein, an dem der Informationsträger nach Art einer Bilder­ leinwand bereichsweise freitragend angebracht oder aufge­ spannt wird. Bevorzugt weist die Halteeinrichtung einen vorzugsweise ebenen Träger zum flächigen Auflegen des Infor­ mationsträger auf, wobei der Träger vorzugsweise mindestens bereichsweise aus einem für eine Nadel durchstechbarem, vorzugsweise selbstschließendem Material besteht. Der vor­ zugsweise biegesteife Träger kann nach Art einer Lochplatte oder eines Gitters mit an fest vorgegebenen Stellen vorgese­ henen Durchtrittsöffnungen für ein Markierelement ausgebildet sein, er kann aber auch mindestens bereichsweise aus durch­ stechbarem, hinreichend fest gespanntem textilem Material oder aus Kork, Filz oder Kunststoff, insbesondere Schaumstoff bestehen. Auch Kombinationen dieser Materialien sind möglich. Auf dem Träger kann zum einen der entsprechende, in der Regel blattförmige oder folienartige Informationsträger beispiels­ weise durch Heftzwecken, Befestigungsnadeln oder Befesti­ gungsstifte oder durch Magnethalter angebracht werden. Andererseits können nadelartige Markierelemente nach Durch­ stoßen des Informationsträgers leicht an dem Träger befestigt werden und ggf. durch diesen hindurch stoßen, so daß ein Spitzenbereich aus der Rückseite des Träger hinausragt. Der Träger kann die Vorderseite einer beispielsweise in Form eines flachen Kastens ausgebildeten Anzeigeeinrichtung bilden, die an die Wand gehängt oder, ggf. auf einem Ständer oder einem Podest, frei aufgestellt werden kann.
Obwohl viele der Vorteile der Erfindung schon mit einer Beleuchtungseinrichtung erreicht werden können, die nur eine einzige ggf. auch nur einfarbige Lichtquelle hat, ist es bevorzugt, wenn die Beleuchtungseinrichtung mehrere, insbe­ sondere vier räumlich getrennte Lichtquellen unterschied­ licher Farbe aufweist, die beispielsweise im Randbereich der Halteeinrichtung, insbesondere an den Seiten oder in den Eckbereichen einer im wesentlichen rechteckförmigen Halte­ einrichtung angeordnet sein können. Sie können insbesondere in einer gemeinsamen Ebene parallel zum Träger angeordnet sein. Bevorzugt ist es, wenn die Beleuchtungseinrichtung derart, beispielsweise an der Rückseite des Informationsträ­ gers oder des Trägers für diesen angeordnet ist, daß das Licht der Lichtquellen nicht direkt auf die dem Betrachter zugewandte Vorderseite des Informationsträgers oder in Richtung der Betrachter fällt. Insbesondere kann die Beleuch­ tungseinrichtung derart im Inneren der Anzeigevorrichtung angeordnet sein, daß deren Licht nur an Stellen nach außen dringt, bei denen es durch ein in Leuchtstellung befindliches Markierelement zur Vorderseite des Informationsträgers geleitet wird. Derartige Anzeigeeinrichtungen sind insbeson­ dere auch in abgedunkelten Räumen hervorragend einsetzbar.
Diese und weitere Merkmale gehen außer aus den Ansprüchen auch aus der Beschreibung und den Zeichnungen hervor, wobei die einzelnen Merkmale jeweils für sich allein oder zu mehreren in Form von Unterkombinationen bei einer Ausfüh­ rungsform der Erfindung und auf anderen Gebieten verwirklicht sein können. Die Unterteilung der Anmeldung in einzelne Abschnitte sowie Zwischen-Überschriften beschränkt die unter diesen gemachten Aussagen nicht in ihrer Allgemeingültigkeit.
KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt und wird im Folgenden näher erläutert. In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 Eine schematische, perspektivische Vorderan­ sicht einer Ausführungsform einer kasten­ förmigen Anzeigeeinrichtung, auf deren Vorder­ seite eine Landkarte mit eingesteckten Mar­ kiernadeln befestigt ist und
Fig. 2 einen axialen Querschnitt durch eine erfin­ dungsgemäß ausgebildete Markiernadel, die an der Anzeigeeinrichtung nach Fig. 1 festge­ steckt ist.
Die perspektivische, schematische Vorderansicht in Fig. 1 zeigt eine Ausführungsform einer Anzeigevorrichtung 1, mit der es bei Verwendung geeigneter Markierelemente in Form von Markiernadeln 2, 3 möglich ist, durch die Markiernadeln markierte Positionen auf der Vorderseite eines beispielsweise in Form einer Landkarte 4 vorliegenden flächigen Informa­ tionsträgers anzuzeigen und erforderlichenfalls besonders hervorzuheben. Die Anzeigeeinrichtung 1 hat ein lichtundurch­ lässiges, als Halteeinrichtung für den Informationsträger dienendes Gehäuse 5 in Form eines flachen, quaderförmigen Kastens. Die dem Betrachter zugewandte Vorderseite des Kastens 5 wird durch einen plattenförmigen, biegestabilen, ebenen Träger 6 in Form einer Filzplatte gebildet, auf deren Außenseite die Landkarte 4 mit Heftzwecken 7 befestigt ist. Der Träger 6 ist auf den hinteren, schuhkastenförmigen Gehäuseteil 8 aufgeschraubt, der z. B. aus Metall, Kunststoff oder Holz bestehen kann.
Im Inneren des Gehäuses 5 befinden sich die Lichtquellen einer Beleuchtungseinrichtung 10 mit vier in den vier Ecken des Gehäuses 5 angeordneten, schematisch dargestellten Lichtquellen 11, 12, 13, 14, die von einer nicht gezeigten Steuer- und Versorgungseinheit über ein Elektrokabel 15 mit elektrischem Strom versorgt werden können und die getrennt voneinander steuerbar, insbesondere ein- und ausschaltbar sind. Die Lichtquellen 11 bis 14 können Licht hoher Intensi­ tät abgeben, das jedoch durch das Gehäuse 5 vollständig nach außen abgeschirmt wird und nicht direkt oder unmittelbar auf die Vorderseite des Informationsträgers fallen kann. Ihr Licht wird im wesentlichen fächerförmig in Richtung parallel zum Träger 6 derart abgestrahlt, daß von jeder Lichtquelle die gesamte Rückseite des Trägers ausgeleuchtet ist. Die obere linke Lichtquelle 11 ist eine Weißlichtquelle, die obere rechte Lichtquelle 12 eine Blaulichtquelle, die unter linke Lichtquelle 13 eine Rotlichtquelle und die untere rechte Lichtquelle 14 eine Grünlichtquelle. Die Lichtquellen können Dauerlicht abgeben oder in vorgebbarer zeitlicher Abfolge beispielsweise impulsartig betrieben werden. Es kann sich bei den Lichtquellen um Laserlichtquellen oder andere Lichtquellen handeln, die die gewünschte Farbe in ausreichen­ der Intensität und räumlicher Verteilung abgeben. Es ist auch möglich, die Farbe einer Lichtquelle durch entsprechende Filter in einer gewünschten Weise zu verändern.
Auf der Vorderseite des Informationsträgers 4 sind zwei verschiedene Positionen durch Markierelemente 2, 3 besonders hervorgehoben, die an dem Informationsträger bzw. an dem Träger 6 festgesteckt sind. Der Aufbau eines Markierelementes und die Art seiner Anbringung an dem Informationsträger 4 bzw. der Anzeigevorrichtung 1 sind besonders gut in Fig. 2 zu erkennen. Ein Markierelement 2 ist in Form einer Markiernadel oder Markierungsnadel ausgebildet und hat einen langgestreck­ ten, geraden, im Querschnitt runden, biegesteifen Nadel­ schaft 20, an dessen Kopfende ein linsenförmiger Nadelkopf 21 fest angebracht ist. Der Edelstahl-Nadelschaft 20 ist nach Art einer Spritzenkanüle für medizinische Zwecke ausgebildet und hat einen hohlen, axialen Innenraum 22 und eine einsei­ tig, also asymmetrisch angeschrägte Spitze 23, an der der hohle Innenraum mit einer etwa elliptischen Mündung 24 endet. In dem hohlen Innenraum 22 sitzt lagesicher festgeklebt ein gerader Lichtleiter 30 in Form eines Glasfaserbündels. Im Bereich der Spitze 23 ragt das Ende des Lichtleiters bis in den Bereich der Mündung 24 hinein und weist auf der der Mündung 24 radial gegenüberliegenden Seite eine in einem Winkel von 45° zur Längsachse des Lichtleiters angestellte Schrägfläche 31 auf, die eben poliert ist und verspiegelt sein kann.
Im Bereich des griffgünstig linsenförmig geformten Nadelkop­ fes 21 endet der Lichtleiter mit einer senkrecht zur Leiter­ achse verlaufenden, ebenen Stirnfläche 32, die im gezeigten Beispiel noch innerhalb der Kanüle 20 liegt. Der Nadelkopf ist aus transparentem Kunststoff gefertigt und an den Nadel­ schaft angeklebt oder direkt angeformt. Im gezeigten Beispiel ist der Kopf 21 nach Art einer optischen Sammellinse etwa halbkugelförmig geformt, und das Stirnende 32 des Lichtleiters 30 liegt etwa auf Höhe des Brennpunktes der Sammellinse 21. Hierdurch wird in den Lichtleiter 30 im Bereich der Mündung 24 einfallendes, durch den Lichtleiter axial zum Kopf gelei­ tetes Licht optimal in Verlängerung der Markiernadel sicht­ bar. Das Material des als Lichtausgabeeinrichtung wirkenden Linsenkopfes kann auch milchig bzw. diffus streuend ausgebil­ det sein, was ebenfalls die Sichtbarkeit des aus dem Licht­ leiter austretenden Lichtes fördert.
Die Markierung von hervorzuhebenden Positionen auf einem Informationsträger kann mit Hilfe derartiger Markiernadeln wie folgt durchgeführt werden: Zunächst werden Markiernadeln an den zu markierenden Positionen des Informationsträgers angesteckt und, wie in Fig. 2 gezeigt, so weit durch den Informationsträger und den Träger 6 hindurch gesteckt, bis die Spitze 23 mit der Lichteintrittsöffnung 24 auf der Rückseite des Informationsträgers 4 bzw. des Trägers 6 in den Raum hinter dem Träger hineinragt. Der Zwischenraum zwischen Vorderwand 6 der Anzeigeeinrichtung und der in Fig. 2 erkenn­ baren, an ihrer Innenfläche reflexmindernd geschwärzten Rückwand 35 kann so bemessen sein, daß die Spitze 23 an die Rückwand anstößt und somit die Einstecktiefe der Nadel festgelegt ist. Alternativ oder zusätzlich kann beispielswei­ se ein ggf. bundförmiger Vorsprung an der Außenseite des Schaftes die Einstecktiefe so begrenzen, daß die Lichtein­ trittsöffnungen 24 aller eingesteckten Markiernadeln etwa in einer gemeinsamen Ebene liegen, oder es können die Nadeln jeweils so weit eingesteckt werden, daß der Nadelkopf am Informationsträger anliegt.
In Fig. 2 sind zwei der vier in Fig. 1 gezeigten Lichtquellen schematisch gezeigt, nämlich die obere rechte Blaulicht­ quelle 12 und die untere linke Rotlichtquelle 13. Sie liegen bezogen auf die Position der Markiernadel 2 einander etwa radial gegenüber. In Fig. 2 ist die Markiernadel 2 bezogen auf die in der Figur rechte Lichtquelle 13 in einer Leucht­ stellung, in der das Licht der Lichtquelle durch die Licht­ eintrittsöffnung 24 auf die Schrägfläche 31 des Lichtleiters 30 fallen kann, von der es etwa in axialer Richtung in den Lichtleiter hinein in Richtung zum Nadelkopf 21 reflektiert wird. Bei Einschaltung der Lichtquelle 13 leuchtet daher der Nadelkopf 21 in der Farbe der Lichtquelle auf, wenn Lichtlei­ ter und Nadelkopf im wesentlichen farblos sind. Bezogen auf die in der Fig. 2 linke Lichtquelle 12 ist die Markiernadel 2 in einer Neutralstellung, denn das Licht dieser Lichtquelle trifft auf die der Lichteintrittsöffnung 24 radial gegenüber­ liegende Kanülenwand und kann nicht in den Lichtleiter einkoppeln. Allein durch Beleuchtung der Markiernadel 2 mittels einer Lichtquelle, der Lichtquelle 13, kann das optische Erscheinungsbild der Markiernadel für einen auf die Vorderseite des Informationsträgers blickenden Betrachter schon zwischen mindestens zwei Zuständen verändert werden, nämlich einem unbeleuchteten Zustand und einem beleuchteten Zustand.
Das Erscheinungsbild der Markiernadel 2 kann aber auch dadurch geändert werden, daß diese als Ganzes axial bei­ spielsweise um ca. 180° derart gedreht wird, daß die Licht­ eintrittsöffnung 24 nun auf die Blaulichtquelle 12 gerichtet ist und die Rotlichtquelle 13 durch die Kanülenwand ausge­ blendet ist. Es ist also bei eingeschalteten Lichtquellen 12, 13 möglich, allein durch eine leicht manuell durchzuführende Drehung der Markiernadel 2 um ihre Längsachse deren Erschei­ nungsbild so zu ändern, daß der zunächst rot leuchtende Kopf 21 nach der Drehung blau leuchtet. Bei der Anzeigevorrichtung in Fig. 1 mit vier verschiedenfarbigen Lichtquellen kann auf diese Weise durch einfache Drehung der Markiernadeln deren Farbe zwischen vier verschiedenen Farben verändert werden, indem die eingesteckten Markiernadeln jeweils mit ihrer Lichteinfallöffnung 24 auf die gewünschte Lichtquelle ausge­ richtet werden. Bezüglich dieser Lichtquelle ist eine Mar­ kiernadel dann in einer Leuchtstellung, bezüglich aller anderen in einer neutralen Stellung.
Die Ausrichtung einer Markiernadel auf eine gewünschte Lichtquelle kann bei eingeschalteter Lichtquelle derart erfolgen, daß die Nadel solange gedreht wird, bis das Licht optimal im Kopf aufleuchtet. Es ist auch möglich, die Licht­ einfallöffnungsseite der Nadel, beispielsweise durch eine Kennzeichnung am Kopf, derart zu kennzeichnen, daß ein Benutzer diese Kennzeichnung in Richtung zur gewünschten Ecke der Anzeigeeinrichtung einstellt. Diese Einstellung kann auch bei ausgeschalteten Lichtquellen erfolgen. Wird dann die entsprechende Lichtquelle eingeschaltet, so ist die Lichtein­ fallsöffnung schon im wesentlichen optimal auf die gewünschte Lichtquelle ausgerichtet und der Nadelkopf leuchtet in der entsprechenden Farbe. Nach Herausziehen der Nadel aus dem Träger 6 schließt sich der Durchstecknadel weitgehend oder ganz von selbst, wenn das Trägermaterial entsprechend rück­ stellende Eigenschaften hat, z. B. eine Schaumstofflage aufweist. Durch ältere Durchstecklöcher kann somit kein Licht nach außen dringen.
Das System eignet sich hervorragend zur Kennzeichnung zu­ sammengehöriger Gruppen von Positionen innerhalb einer größeren Vielzahl von markierten Positionen. Alle zusammenge­ hörigen Markiernadeln können nämlich auf eine gemeinsame Lichtquelle einer gewünschten Farbe ausgerichtet werden, während die anderen Markiernadeln von nicht zu der gewünsch­ ten Gruppe gehörenden Positionen in Neutralstellung bezüglich dieser Lichtquelle gebracht werden. Die Gruppe zusammengehö­ riger Positionen kann dann durch Einschalten der entsprechen­ den Lichtquelle gemeinsam hervorgehoben werden und leuchtet gemeinsam auf, während alle anderen Markiernadeln bei diesem Einschaltvorgang ihr Erscheinungsbild nicht ändern. Durch Ausschalten der entsprechenden Lichtquelle sind die durch die zugehörige Farbe gekennzeichneten Informationen neutrali­ siert, da die Markiernadeln bezüglich einer einzigen Licht­ quelle in Leuchtstellung, bezüglich aller anderen aber in Neutralstellung stehen. Selbstverständlich können auch gleichzeitig mehrere Gruppen zusammengehöriger Positionen mit jeweils unterschiedlichen Farben gekennzeichnet und zum Aufleuchten gebracht werden.
Die Erfindung schafft also die Möglichkeit, auf leuchtende Markierungen durch nicht leitungsgebundene, frei positionier­ bare Markierelemente vorzusehen, die selbst keine eigene Lichtquelle besitzen. Die Markierelemente können wie herkömm­ liche Markiernadeln gehandhabt werden. Sie sind, beispiels­ weise durch Verwendung handelsüblicher Kanülen für den Nadelschaft, kostengünstig herstellbar. Auch der technische Aufwand für den Aufbau geeigneter Anzeigeeinrichtungen kann erforderlichenfalls sehr gering gehalten werden. Es ist dank der Erfindung ohne großen Aufwand möglich, die Aussagekraft von Präsentationen zu steigern und deren Verständlichkeit zu erhöhen. Die bevorzugte, ohne eigene Lichtquelle leuchtende Markiernadel, die durch einfaches Drehen ihre Farbe ändern kann, stellt das Zentralelement eines völlig neuen Präsenta­ tionskonzeptes für Informationen dar, die auf flächigen Informationsträgern wie Charts, Landkarten, Lageplänen, Terminplänen, Statistiken, Spielen usw. vorliegen.

Claims (20)

1. Verfahren zur optischen Markierung von Positionen auf einem flächigen Informationsträger, insbesondere einer Landkarte, einem Terminplan oder dergleichen, bei dem Markierelemente an zur Markierung vorgesehenen Positio­ nen angebracht werden, mit folgenden Schritten:
Anbringung mindestens eines Markierelementes in einer Leuchtstellung, bei der das Markierelement mit einer zugeordneten, gesonderten, räumlich getrennten Licht­ quelle, die den Informationsträger nicht direkt beleuch­ tet, derart zusammenwirkt, daß bei Beleuchtung durch die Lichtquelle das Markierelement unter Nutzung des Lichtes der Lichtquelle aufleuchtet;
Beleuchtung des Markierelementes durch die Lichtquelle.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Licht einer Lichtquelle mittels eines in Leuchtstel­ lung befindlichen Markierelementes durch Lichtbrechung und/oder Reflexion umgelenkt wird, vorzugsweise quer, insbesondere im wesentlichen senkrecht zu einer Ein­ strahlrichtung.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich­ net, daß das Markierelement gleichzeitig oder abwech­ selnd mit Licht mehrerer unterschiedlicher Farben beleuchtet wird, insbesondere mit Rotlicht, Grünlicht, Blaulicht und/oder Weißlicht, insbesondere aus unter­ schiedlichen, vorzugsweise koplanaren Richtungen.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich bei Bewegung, insbeson­ dere Drehung des Markierelementes die Farbe des von dem Markierelement abgegebenen Lichtes ändert.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Markierelement von der Rückseite des Informationsträgers beleuchtet wird, insbesondere durch mindestens eine von der Vorderseite des Informationsträgers nicht direkt wahrnehmbare Lichtquelle.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Markierelement an dem Informationsträger angesteckt, vorzugsweise abschnitts­ weise derart durch den Informationsträger hindurch­ gesteckt wird, daß ein Abschnitt des Markierelementes aus der Rückseite des Informationsträgers beleuchtbar herausragt.
7. Markierelement zur Markierung von Positionen auf einem flächigen Informationsträger, insbesondere einer Land­ karte, einem Terminplan oder dergleichen, mit Befesti­ gungsmitteln zur lösbaren Befestigung an dem Informa­ tionsträger, dadurch gekennzeichnet, daß das Markierele­ ment (2, 3) derart zum Zusammenwirken mit mindestens einer externen, den Informationsträger (4) nicht direkt beleuchtenden Lichtquelle (11 bis 14) ausgebildet ist, daß es in einer Leuchtstellung bei Beleuchtung durch die Lichtquelle unter Nutzung des Lichtes der Lichtquelle aufleuchtet.
8. Markierelement nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß es derart ausgebildet ist, daß es in einer Neutral­ stellung bei Beleuchtung durch eine Lichtquelle nicht aufleuchtet.
9. Markierelement nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekenn­ zeichnet, daß es als Umlenkeinrichtung für das Licht der Lichtquelle ausgebildet ist, die das Licht durch Licht­ beugung und/oder Reflexion umlenkt, vorzugsweise quer, insbesondere im wesentlichen senkrecht zu einer Ein­ strahlrichtung.
10. Markierelement nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß es eine Markiernadel (2, 3) ist, vorzugsweise mit einem Nadelkopf (21) und einem fest daran angebrachten Nadelschaft (20) zum Anstecken des Markierelementes an dem Informationsträger (4).
11. Markierelement nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Nadelschaft (20) nach Art einer vorzugsweise aus Edelstahl hergestellten Kanüle mit einem hohlen Innen­ raum (22) ausgebildet ist, vorzugsweise mit einer asymmetrisch abgeschrägten Spitze (23).
12. Markierelement nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß es mindestens einen Licht­ leiter (30) aufweist, vorzugsweise in Form einer Licht­ leitfaser oder eines Lichtleitfaserbündels, wobei vorzugsweise der Lichtleiter im wesentlichen innerhalb des Nadelschaftes (20) verläuft.
13. Markierelement nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Lichtleiter an seinem dem Nadelkopf (21) abge­ wandten Ende derart ausgebildet, insbesondere ange­ schrägt ist, daß Licht einer quer, insbesondere senk­ recht zur Lichtleiterachse einstrahlenden Lichtquelle (11 bis 14) in den Lichtleiter einkoppelbar ist.
14. Markierelement nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Nadelkopf (21) aus transparentem und/oder milchigem Material hergestellt ist, insbesondere aus Glas oder Kunststoff.
15. Markierelement nach einem der Ansprüche 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Nadelkopf (21) nach Art einer optischen Linse, insbesondere einer Sammellinse, geformt ist, wobei vorzugsweise ein Ende (32) des Lichtleiters im Bereich eines Brennpunktes der Linse angeordnet ist.
16. Vorrichtung zur Anzeige von markierten Positionen auf einem flächigen Informationsträger, insbesondere einer Landkarte, einem Terminplan oder dergleichen, wobei eine Position durch ein Markierelement (2, 3) nach einem der Ansprüche 7 bis 15 markierbar ist, mit einer Halteein­ richtung (5) zur Halterung mindestens eines Informa­ tionsträgers (4) und einer der Halteeinrichtung zugeord­ neten Beleuchtungseinrichtung (10) mit mindestens einer Lichtquelle (11 bis 14) zur Beleuchtung des Markierele­ mentes (2, 3).
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteeinrichtung (5) einen vorzugsweise ebenen Träger (6) zum flächigen Auflegen des Informationsträ­ gers (4) aufweist, wobei vorzugsweise der Träger minde­ stens bereichsweise aus einem für eine Nadel durchstech­ barem Material besteht, das vorzugsweise derart selbst­ rückstellende Eigenschaften hat, daß es nach Entfernung der Nadel einen Durchsteckkanal wieder schließt.
18. Vorrichtung nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Beleuchtungseinrichtung (10) mehrere, insbesondere vier räumlich getrennte Lichtquellen (11 bis 14) unterschiedlicher Farbe aufweist, die vorzugs­ weise im Randbereich der Halteeinrichtung (5), insbeson­ dere an den Seiten oder Ecken einer rechtwinkligen Halteeinrichtung (5), angeordnet sind.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Lichtquelle, vor­ zugsweise alle Lichtquellen (11 bis 14) an der Rückseite des vorzugsweise lichtundurchlässigen Trägers (6) angeordnet ist.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 16 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine Lichtquelle (11 bis 14) derart verdeckt angeordnet ist, daß ihr Licht nicht unmittelbar auf die Vorderseite des Informations­ trägers und/oder in Richtung auf Betrachter fällt, wobei vorzugsweise die mindestens eine Lichtquelle im Inneren einer im wesentlichen lichtundurchlässigen Halteeinrich­ tung (5) angeordnet ist.
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