DE19803707A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Empfang von Lieferungen - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zum Empfang von LieferungenInfo
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Description
Der zunehmende Einsatz elektronischer Vertriebs- und
Einkaufsmöglichkeiten ermöglicht es Verbrauchern, bequem
Gegenstände des täglichen Bedarfs, insbesondere Lebensmittel
oder sonstige Verbrauchsgüter, von einem ersten Ort zu bestellen
oder zu ordern und sie an einem zweiten Ort in Empfang zu
nehmen. Der erste Ort kann beispielsweise die Wohnungs- oder
Geschäftsadresse des Bestellers (im folgenden: Ordernden) sein,
der Lieferort kann z. B. die Wohnadresse des Ordernden sein, so
daß es möglich ist, innerhalb von Geschäftszeiten von
Lieferanten Bestellungen aufzugeben und diese bestellten
Produkte später an einem angegebenen Ort in Empfang zu nehmen,
wo sie der Lieferant abgeliefert hat.
Ein vergleichbares System ist für das Liefern von Briefen und
Paketen erprobt, hierfür ist eine Empfangsvorrichtung mit Namen
"Briefkasten" vorgesehen, in dem der Liefernde die Briefe oder
Pakete niederlegt. Dieses System der Zustellung von Lieferungen
ist allerdings beschränkt hinsichtlich der Größe und Art der
Lieferobjekte und hat dazuhin keine Möglichkeiten, die
gelieferten Briefe oder Pakete sicher aufzubewahren, wenn der
Adressat nicht persönlich zur Entgegennahme angetroffen wird.
Es ist deshalb Aufgabe der Erfindung, die Anlieferung von
Produkten, insbesondere Lebensmitteln oder sonstigen
Verbrauchsgütern, unabhängig davon zu ermöglichen, ob der
Adressat anwesend ist, und eine sichere Lieferung und
Aufbewahrung bis zur Entgegennahme durch den Adressaten
sicherzustellen. Diese Aufgabe wird im technischen Sinn gemäß
Anspruch 1 oder 7 gelöst.
Bei der vorgeschlagenen Lösung werden die Produkte, wie
Lebensmittel oder sonstige Verbrauchsgüter, angeliefert an
bestimmte dezentrale Lieferadressen, wo der angelieferte
Produktbehälter sichernd an einer Empfangsvorrichtung verankert
wird, die erst vom berechtigten Adressaten zeitversetzt wieder
gelöst werden kann, um den Produktbehälter zu entnehmen, der das
gelieferte Produkt enthält. Der Lieferung des Produktes wird
eine Order vorhergehen, die der Adressat an einen Lieferanten
richtet, der das georderte Produkt in dem Produktbehälter
verschlossen zur ordernden Adresse übermittelt. Es ist nicht
notwendig, daß die Adresse, von der die Order ausgeht, auch die
Lieferadresse ist, diese beiden Orte können vielmehr
erfindungsgemäß auch auseinanderfallen, müssen es aber nicht.
Die Empfangsvorrichtung, die die Erfindung zur sichernden
Aufbewahrung des Produktbehälters vorschlägt, hat einen
schnappartig schließenden Riegel (Anspruch 7). Der Riegel
arbeitet zwischen einem Ober- und einem Unterteil der
Empfangsvorrichtung und nimmt bei Einführen einer Öse oder eines
Henkels, die im wesentlichen U-förmig ausgebildet sind, diesen
so auf, daß er mitsamt dem an ihm angeordneten Produktbehälter
sicher verschlossen an der Empfangsadresse für eine längere Zeit
verbleiben kann, bis er von einem Berechtigten, unter Lösen des
Riegels entnommen wird. Das Sperrsystem, das das Lösen für den
Berechtigten erlaubt, wird zeitversetzt betätigt und schließt es
praktisch aus, daß ein Nichtberechtigter den einmal
verschlossenen Riegel löst und den Produktbehälter entfernt.
Auch der Produktbehälter selbst ist verschlossen und kann nur
von einem Berechtigten geöffnet werden, um das Produkt zu
entnehmen, das er aufbewahrt. Die Aufbewahrung des Produktes
kann angepaßt sein an die Art, Konsistenz oder Temperatur des
Produktes, so können thermische Abschirmungen in dem
Produktbehälter dafür sorgen, daß warme Speisen oder kalte
Lebensmittel eine längere Zeit bei etwa gleichbleibender
Temperatur aufbewahrt werden können, auch wenn das Trennen des
Produktbehälters aus dem schließenden Riegel nicht kurz, sondern
erst länger nach der Lieferzeit erfolgt.
Besonders vorteilhaft bei einer Anlieferung in einem
Produktbehälter ist die Tatsache, daß das Behältervolumen
optimal an den oder die zu liefernden Gegenstände angepaßt sein
kann (Anspruch 5 oder 10) und somit das Transportvolumen klein
gehalten wird, alternativ vereinheitlicht werden kann, wenn
gleiche Produktbehältergrößen verwendet werden. Weiterhin kann
der Zeitbedarf für die Anlieferung klein gehalten werden, da der
Lieferant keine (losen) Einzelprodukte bewegen muß, sondern
lediglich einen kompletten Produktbehälter abliefert.
Für denjenigen, der das Produkt in dem verschlossenen
Produktbehälter anliefert, ist eine Belegausgabe möglich
(Anspruch 2 oder 8), die eine Quittung ausdruckt oder ein Pfand
abgibt, mit dem der Liefernde nachweisen kann, daß er ein
bestimmtes Produkt mit einem bestimmten Produktbehälter zu der
auf dem Beleg oder auf dem Pfand angegebenen Adresse geliefert
hat. Der Pfand- oder Druckausgabe kann eine weitere Bedingung
vorgeschaltet werden (Anspruch 9).
Damit besteht die Möglichkeit, zu beliebigen Zeiten, auch
außerhalb von Ladenöffnungszeiten, Produkte wie Lebensmittel
oder sonstige Verbrauchsgüter, an Lieferadressen zu übermitteln,
dort sicher für eine mäßige Zeit zwischenzulagern und es dem
Empfänger zu ermöglichen, diese Produkte zeitversetzt in Empfang
zu nehmen. Seine Anwesenheit bei der Lieferung ist nicht
erforderlich. Die Einrichtung, die die Sicherung vornimmt, ist
kostengünstig zu realisieren und hat höhere Sicherheiten und
Sperrwirkungen gegen den Zugriff von Unberechtigten, als andere
bekannte "dezentrale Empfangsvorrichtungen".
Es ist als technische Lehre in einem deutschen Patent schon
mehrfach ein Verfahren patentiert worden, mit dem eine
vorgegebene Anzahl von Fächern so betrieben wird, daß Händler
bestimmte Produkte nach Eingeben eines Codes in Fächer legen
dürfen, aus denen Kunden nach Eingabe der sie identifizierenden
Kontonummern diese Produkte entnehmen können, vgl. hierzu die
reichhaltige Palette an patentierten zentralen
Verkaufsautomaten, wie DE-C 39 14 686 und DE-C 42 02 801. Kern
der jeweiligen dortigen Vorschläge ist es, eine zentrale
Schließfachanordnung zu haben, in der die Händler ihre Produkte
nach telephonischer Vorab-Bestellung deponieren und aus denen
sie nach Eingabe einer Zugangsberechtigung oder Einführen einer
Teilnehmerkarte von Kunden entnommen werden können, die sich
dazu aber zu der zentralen Verkaufseinrichtung bewegen müssen,
um ihre gelieferten Produkte selbst abzuholen. Demgegenüber
schlägt die Erfindung die dezentrale Lieferung von Produkten
vor, die eine zentrale Anordnung nicht mehr benötigt, die
kostensparend Verkaufsraum einsparen kann und die es jedem
Adressaten selbst überläßt, an welcher Stelle seiner
Lieferadresse er die sichernde Empfangsvorrichtung mit dem
schnappartig schließenden Riegel anbringen möchte.
Die Erfindung(en) werden nachfolgend anhand mehrerer
Ausführungsbeispiele erläutert und ergänzt.
Fig. 1 ist eine schematische Darstellung einer
Lieferadresse 1, an der eine Empfangsvorrichtung 30 an
einer vertikalen Wand 2 fest angeordnet ist, um mit
einem Produktbehälter 20 verriegelnd zusammenzuwirken.
Fig. 2 ist eine Aufsicht auf die Empfangsvorrichtung 30 der
Fig. 1.
Fig. 3a, Fig. 3a', Fig. 3b, Fig. 3c sind vier Darstellungen der Wirkungsweise eines
schnappartig schließenden Riegels, einmal in
verschlossenem Zustand ohne Einführen des im Schnitt
dargestellten bügelförmigen Henkels 33 des
Produktbehälters 20 gemäß Fig. 2, ein anderes mal bei
gerade vorgenommener Einführung des horizontalen oberen
Abschnitts des Henkels 33 in die Empfangsvorrichtung
und schließlich im geschlossenen Zustand mit
schnappartig geschlossenem Riegel 35.
Fig. 4 ist ein Zeitablaufschema entsprechend dem der Fig. 3.
Das Liefersystem an der Lieferadresse ist aus Fig. 1 an einer
Mauer 10 verdeutlicht. An einer vertikalen Wand 2 dieser Mauer
ist eine verriegelnde Empfangsvorrichtung 30 vorgesehen, die den
Griff oder Henkel 33 oder allgemein gesprochen "die Öse" eines
Produktbehälters 20 so aufnehmen kann, daß dieser nicht mehr von
Unberechtigten entnommen werden kann. Zwischen dem Oberteil 31
und dem Unterteil 32 der Empfangsvorrichtung 30 wird ein
Riegel 35 geschlossen, der im verschlossenen Zustand die Öse 33
zwischen der Wand 2 und dem Riegel 35 verschließt. Die
beispielhaft gezeigte Mauer 10 kann ebenso eine Hauswand oder
sie könnte auch eine horizontale Fläche sein. Die verriegelnde
Empfangsvorrichtung 30 könnte auch für diese Anwendungsfälle
eingesetzt werden.
Es wird später auf die detailliertere Ausführung der
Empfangsvorrichtung einzugehen sein, zuvor soll das Verfahren
beschrieben werden, mit dem der Produktbehälter 20 an die
Lieferadresse 1 geliefert wird. Einer Bestellung folgend, die
von einem Ordernden ausgeht, wird das bestellte Produkt, wie
z. B. Lebensmittel oder Verbrauchsgüter des täglichen Bedarfs
oder kleinere Wertgegenstände und Einzelobjekte, von dem
Lieferanten zeitversetzt geliefert. Er ist mit der Lieferzeit
nicht an die Anwesenheitszeit des Empfängers gebunden,
hinterläßt vielmehr seine Lieferung in einem Behälter in der
Empfangsvorrichtung 30 der Fig. 1. Der Empfänger kann die
Empfangsvorrichtung, die er zuvor - vor der Lieferung - so
vorbereitet hat, daß sie in einem entriegelten Zustand ist,
durch einen Schlüssel oder eine elektronische
Entriegelvorrichtung, wie eine Magnetkarte oder Chipkarte,
entsperren und den gelieferten Produktbehälter als ganzes
entnehmen, noch bevor er das im Behälter verschlossene Produkt
aus dem Behälter 20 entnimmt. Der Behälter 20 kann dabei mit
bekannten Mitteln so verschlossen sein, daß nur der Berechtigte
ihn öffnen kann. Er kann auch in seiner Öffnung dadurch
behindert sein, daß der Riegel 35 verschlossen ist, was eine
Kopplung zwischen entweder der Winkelstellung der Öse oder des
Henkels 33 und dem Produktbehälter 20 oder eine Kopplung des
schnappartig verschließenden Riegels 35 mit der Oberfläche des
Behälters oder auch eine Kopplung zwischen der Oberseite des
Produktbehälters 20 und dem Unterteil 32 der Empfangsvorrichtung
erfordert. So ist es möglich, die Winkelstellung des Henkels 33
mit einer verrastenden Riegelwirkung des Deckels des
Produktbehälters zu verbinden, der nur dann geöffnet werden
kann, wenn der Henkel in einer bestimmten Winkelposition
gegenüber dem Produktbehälter steht, die entgegengesetzt
derjenigen Winkelposition sein kann, in der der
Produktbehälter 20 im verriegelten Zustand hinter dem Riegel 35
festgelegt ist. Andere Möglichkeiten betreffen eine Kopplung
durch einen Druckstift von dem Unterteil 32 auf die
gegebenenfalls mit einem Scharnier versehene Deckenklappe 20c
des Produktbehälters 20.
Im folgenden soll näher auf eine spezifische Ausgestaltung einer
Empfangsvorrichtung nach Fig. 1 und 2 eingegangen werden, die
in den Fig. 4 und 3 in mehreren Betriebszuständen gezeigt
ist.
Fig. 2 veranschaulicht einen geschlossen Zustand der
Empfangsvorrichtung 30, in der der Produktbehälter 20, der mit
einem verschwenkbaren U-förmigen Henkel 33 versehen ist,
eingerastet ist. Der Riegel 35 ist in abgesenkter und
geschlossener Stellung zu erkennen, er verbindet in
geschlossener Stellung das Oberteil 31 und das Unterteil 32
guillotineartig. Eine Entriegeleinrichtung 36 ist für den
Berechtigten vorgesehen, der durch Betätigen dieses, z. B. durch
Schlüssel betätigbaren Entriegelungssystems den Riegel 35 öffnen
kann und den Produktbehälter 20 aus der Empfangsvorrichtung 30
entnehmen kann. Der U-förmige Henkel 33 ist an den beiden
Seitenteilen 20a, 20b des Produktbehälters 20 vorgesehen, dessen
Deckenplatte 20c über Scharniere geöffnet werden kann, aber nur
dann, wenn der Behälter aus der Empfangsvorrichtung 30 entnommen
ist und beispielsweise der Henkel 33 in eine bestimmte
Winkelstellung geschwenkt ist, die nicht diejenige
Winkelstellung ist, in der er in verriegeltem Zustand von dem
schnappartig schließenden Riegel 35 aufgenommen wird.
Das Verankern des Produktbehälters erfolgt so, wie es in den
Fig. 3a bis 3c oder 4 schematisch verdeutlicht ist.
Fig. 3a veranschaulicht zunächst einen geschlossenen Zustand
des schnappartig abgesenkten Riegels 35, der mit Federkraft oder
aufgrund seines Gewichtes abgesenkt ist. Die Tastnase 40 hinter
ihm, also zwischen der Befestigungswand 2 und dem Riegel 35, ist
aufwärts verschiebbar und durch eine Feder 41 nach abwärts
mechanisch vorgespannt. Beide Schließorgane, das Riegelorgan 35
und die Tastnase 40 sind demnach im abgesenkten Zustand
ersichtlich.
Fig. 3a' veranschaulicht - ohne den horizontalen Schenkel des
U-förmigen Henkels 33 - den geöffneten Zustand, bei dem über das
Schloß 36 ein Benutzer den Schnappriegel 35 in die gehobene
Stellung "a1" gebracht hat und in der die Empfangseinrichtung
für die Entgegennahme eines Produktbehälters 20 durch Einführen
des Henkels 33 vorbereitet ist.
Das Einführen des Henkels 33 geschieht gemäß Fig. 3b durch
horizontales Einschieben in Richtung des Pfeiles A. Die
Tastnase 40 erfaßt den eingeschobenen Henkel 33 und wird gegen
die Federkraft 41 nach aufwärts gedrückt. Mit dieser
mechanischen Bewegung ist eine - nicht eingezeichnete - Kopplung
versehen, die den Riegel 35 aus der angehobenen Stellung "a1" in
die abgesenkte Stellung "a0" gemäß Fig. 3a oder gemäß Fig. 3c
überführt. Die vorgesehene Schließeinrichtung 36 verriegelt
dabei durch ein entsprechendes Riegelstück und verhindert, daß
der schnappartig abgesenkte Riegel 35 erneut aufwärts verschoben
werden kann, solange nicht der Berechtigte einen Schlüssel in
die Verriegelungsvorrichtung 36 einführt und die Sperrung
aufhebt.
Fig. 3c ist somit derjenige Zustand, der nach guillotineartigem
Absenken des Riegels 35 in Richtung des Pfeiles B, veranlaßt
durch die Tastnase 40, den Speicherzustand der
Empfangsvorrichtung zeigt, in der das Produkt im
Produktbehälter 20 längere Zeit am Lieferort verbleiben kann.
Fig. 4 veranschaulicht den Ablauf längs der Zeitachse t, wie in
den Fig. 3 dargestellt: Öffnen, Bereitschaftsstellung,
Henkeleinführen, Schließzustand.
Es versteht sich, daß die hier dargestellte mechanische Kopplung
zwischen der Tastnase 40 und dem schnappartig schließenden
Riegel 35 ein Beispiel von vielen ist, ebenso können
elektronische Varianten verwendet werden, die mit Lichtschranke
oder Mikroschalter das Einführen des Henkels 33 als Beispiel
einer Öse am Produktbehälter 20 erfühlen oder erfassen und den
Riegel 35 schließen. Eine elektronische Variante ist ebenso für
die hier als Schlüsselvariante dargestellte
Entriegelvorrichtung 36 möglich, so daß dem hier zuständigen
Fachmann zur freien Entfaltung seiner Tätigkeit keine Grenzen
gesetzt werden.
Zu erwähnen ist noch eine in den Figuren nicht dargestellte,
sich aber aus dem Kontext ergebende Quittungserstellung, die der
Lieferant des Produktes im Produktbehälter 20 erhält, wenn er
die gemäß den Fig. 3 gezeigte Verankerung aus löst und damit
das gelieferte Produkt in der Sphäre des Lieferadressaten
beläßt. Eine solche Quittung kann mit Hilfe eines
Quittungsdruckers erstellt werden, der mit Solarenergie
angetrieben wird, es kann aber auch eine Vorrichtung zur Ausgabe
eines Pfandstücks oder einer Wertmarke vorgesehen werden, die es
dem Lieferanten erlaubt, diese Wertmarke zu entnehmen, wenn er
seinen Lieferauftrag erfüllt hat. Der Belieferte (der Ordernde)
kennzeichnet sich mit dieser Liefermarke eindeutig und diese
Lösung hätte den Vorteil, daß ein elektrischer Strom oder
Batterien nicht benötigt werden, sondern die Vorrichtung
vollständig mechanisch arbeiten kann.
Zur weitergehenden Sicherung und Bestätigung der tatsächlich
erfolgten Lieferung kann die Ausgabe des Pfandes an eine oder
mehrere weitere Bedingungen geknüpft werden, so z. B. das
Verriegeln des Riegels 35 und das für eine kleine Zeitdauer
bestehende Erfühlen des Henkels 33 hinter dem Riegel 35 über die
Tastvorrichtung 40. Ist die Prüfzeit abgelaufen, wird die
Pfandmarke freigegeben oder der Quittungsdruck erstellt.
Claims (10)
1. Verfahren zum Liefern von Produkten, insbesondere
Lebensmitteln oder sonstigen Verbrauchsgütern, an
bestimmte, dezentrale Lieferadressen (1), bei welchem
Verfahren
- (a) anläßlich einer vorhergehenden Order ein Lieferant das georderte Produkt in einem Produktbehälter (20) verschlossen zur ordernden Adresse (1) übermittelt;
- (b) An der Orderadresse (1) der Produktbehälter (20) sichernd an einer beim Adressaten fest angeordneten Empfangsvorrichtung (30; 31, 32) verankert wird, um erst vom berechtigten Adressaten später aus der Verankerung (35) gelöst zu werden (36).
2. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem nach der verankernden
Sicherung des Produktbehälters (20) in der insbesondere
mechanischen Empfangsvorrichtung (30) der Lieferant einen
Quittungsausdruck vor Ort erhält.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, bei dem der
Produktbehälter (20) für Unbefugte unzugänglich
ausgestaltet ist.
4. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, bei dem die
Empfangsvorrichtung (30) fest an einer horizontalen oder
vertikalen Fläche (2) angeordnet ist.
5. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, bei dem der
Produktbehälter (20) an das Produkt, das er aufbewahrend
verschließt, angepaßt ist,
- (a) hinsichtlich der Größe oder Form des Produktes,
- (b) hinsichtlich der reduzierten oder erhöhten Temperatur für eine bestimmte Aufbewahrungszeit, insbesondere eine oder mehrere Stunden (Pizza, Pasta, Eis).
6. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, bei dem nur
einige wenige, insbesondere nur ein oder zwei
Empfangsvorrichtungen (30) an einer Lieferadresse (1)
vorgesehen sind.
7. Empfangsvorrichtung zum Durchführen des Verfahrens eines
voriger Ansprüche,
gekennzeichnet durch
- (a) einen schnappartig schließenden Riegel (35) zwischen einem Oberteil und einem Unterteil (31, 32), welcher Riegel (35) bei Einführen einer Öse oder eines Henkels (33) eines Produktbehälters (20), der das Produkt zuverlässig umgibt, schnappartig schließt, um das Entfernen des Produktbehälters aus der Empfangsvorrichtung für Unberechtigte unheimlich zu erschweren bis praktisch unmöglich zu machen;
- (b) ein Sperrsystem (36), das das Lösen des Riegels (35) (erst) für einen Berechtigten ermöglicht, um den Produktbehälter (20) zeitversetzt zu seiner Lieferung ohne Beschädigung der Empfangsvorrichtung (30) zu entnehmen.
8. Empfangsvorrichtung nach Anspruch 7, bei der ein
Quittungsdrucker oder eine Pfandentnahme vorhanden ist,
die bei schnappartig schließendem Riegel (35) das Pfand
freigibt oder eine Quittung für den Lieferanten ausdruckt,
zur eindeutigen Identifizierung des Ortes der
Anbringung (10) der Empfangsvorrichtung (30) bzw. der
Lieferadresse (1) und Lieferzeit.
9. Empfangsvorrichtung nach Anspruch 8, die die Quittung oder
das Pfand erst freigibt, wenn auch nach dem schnappartigen
Schließen des Riegels (35) eine Tastvorrichtung (40) die
Anwesenheit eines Bügels oder einer Öse (33) des
Produktbehälters (20) hinter dem Riegel (35) erfaßt, wobei
insbesondere die Tastvorrichtung (40) bei Betätigung den
Riegel (35) zum Verriegeln auslöst.
10. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem der
Produktbehälter (20) an das Produkt in seiner Größe
angepaßt ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1998103707 DE19803707A1 (de) | 1998-01-30 | 1998-01-30 | Verfahren und Vorrichtung zum Empfang von Lieferungen |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1998103707 DE19803707A1 (de) | 1998-01-30 | 1998-01-30 | Verfahren und Vorrichtung zum Empfang von Lieferungen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19803707A1 true DE19803707A1 (de) | 1999-08-05 |
Family
ID=7856200
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1998103707 Ceased DE19803707A1 (de) | 1998-01-30 | 1998-01-30 | Verfahren und Vorrichtung zum Empfang von Lieferungen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19803707A1 (de) |
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