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DE10101680B4 - Vorrichtung zur Zustellung und vorübergehenden Verwahrung von Gegenständen - Google Patents

Vorrichtung zur Zustellung und vorübergehenden Verwahrung von Gegenständen Download PDF

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DE10101680B4
DE10101680B4 DE10101680A DE10101680A DE10101680B4 DE 10101680 B4 DE10101680 B4 DE 10101680B4 DE 10101680 A DE10101680 A DE 10101680A DE 10101680 A DE10101680 A DE 10101680A DE 10101680 B4 DE10101680 B4 DE 10101680B4
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container
containers
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Heinemack GmbH
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Abstract

Vorrichtung zur Zustellung und vorübergehenden Verwahrung von Gegenständen, insbesondere von zuzustellenden Post- oder Kuriersendungen, z. B. von Briefen, Päckchen oder Paketen, wobei die aufbewahrten Gegenstände von mindestens einem zum Öffnen bzw. Schließen eines Behälters (1) Berechtigten aus dem Behälter (1) entnommen bzw. in diesem hinterlegt werden, mit
– mindestens dem Behälter (1) zur verschließbaren Aufnahme der aufzubewahrenden Gegenstände,
– mindestens einem stationären Trägerelement (2) zur lösbaren Befestigung des Behälters (1) durch Personal eines Zustelldienstes mittels zumindest eines Koppelelementes, das derartig ausgebildet ist, dass das Koppelelement nur durch Personal des Zustelldienstes zur lösbaren Befestigung von Behältern (1) verwendet werden kann,
– mindestens einem Identifikationselement (3) zumindest zur Identifizierung des zum Öffnen bzw. Schließen des Behälters (1) Berechtigten und
– zumindest einem Verschlusselement (14, 15) zum Öffnen bzw. Schließen des durch Personal des Zustelldienstes lösbar befestigten Behälters (1) bei erfolgter Identifikation des zum Öffnen bzw. Schließen des...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Zustellung und vorübergehenden Verwahrung von Gegenständen, insbesondere von zuzustellenden Post- oder Kuriersendungen: Ferner betrifft die Erfindung ein Trägerelement sowie einen Behälter für eine derartige Vorrichtung.
  • Als Stand der Technik sind Post- und Kurierdienste bekannt, welche auf Anforderung einzelne Post- oder Kuriersendungen bei einem Besteller anliefern und dem anwesenden Besteller die jeweilige Sendung übergeben. Eine derartige Zustellung von Post- oder Kuriersendungen ist jedoch problematisch, wenn der Besteller oder die Zielperson nicht angetroffen werden kann, da dann weitere u.U. ebenfalls erfolglose Zustellversuche unternommen werden müssen.
  • In DE 91 15 604 U1 ist ein Wechselboxen-System beschrieben, dessen Boxen austauschbar in Wechselrahmen angeordnet und verriegelbar sind. In diesem Zusammenhang wird insbesondere ein Wechselboxen-System zur Anwendung im Bankbereich beschrieben, um z.B. verschließbare Stahlblech-Kassetten für angefallene Belege und Sorten zur Abholung bereitzustellen.
  • Aus DE 200 16 195 U1 geht eine Vorrichtung für das Anliefern und/oder Abholen von Waren, Paket- oder Briefsendungen hervor. Dabei ist für jeweils eine Sendung ein von außen durch eine Tür, Klappe oder anderweitig zugänglich verriegelbares Fach vorhanden und der Zugang kann zu diesem Fach durch einen Berechtigungscode erfolgen.
  • In DE 296 05 986 U1 ist eine High-Tech-Kombination zum automatischen Erstellen und Ausgeben von „Quittungskopien bzw. Empfangsbescheinigungen der unterschiedlichsten Art", als weitgehend fälschungssicherer Beweis für den Einwurf eines Schriftstücks zu einem bestimmten Zeitpunkt in den Nachtbriefkasten zum Zwecke der Fristwahrung beschrieben.
  • DE 91 08 140 U1 ist ein frei kombinierbarer Briefkasten entnehmbar, bei dem ein Grundkasten und ein Aufsteckkasten zu einem Gesamtbriefkasten zusammengesteckt werden können. Damit kann ein bekannter Grundkasten mit in einer großen Bandbreite angebotenen verschiedenen Aufsteckkästen kombiniert werden.
  • Aus JP 04 072192 A (abstract) geht ein System zur Sammlung und Verteilung von aufbewahrtem Gepäck hervor, wobei Erkennungsergebnisse von Mitteln zur Erkennung eines Schließfaches an einen Computer weitergegeben werden.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur Zustellung und vorübergehenden Verwahrung von Gegenständen anzubieten, welche besonders geringen Platzbedarf aufweist und nicht mehr Platz als unbedingt nötig beansprucht.
  • Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Zustellung und vorübergehenden Verwahrung von Gegenständen, insbesondere von zuzustellenden Post- oder Kuriersendungen, z.B. von Briefen, Päckchen oder Paketen, können die aufbewahrten Gegenstände von mindestens einem Berechtigten aus einem Behälter entnommen bzw. in diesem hinterlegt werden.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung umfaßt mindestens einen Behälter zur verschließbaren Aufnahme der aufzubewahrenden Gegenstände, mindestens ein stationäres Trägerelement zur lösbaren Befestigung eines Behälters sowie mindestens ein Identifikationselement zur Identifizierung eines Berechtigten.
  • Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird erreicht, daß die zuzustellende Ware unabhängig von der Anwesenheit des Berechtigten (Zielperson) vom jeweiligen Zustelldienst angeliefert und in einem Behälter des Systems zur vorübergehenden Verwahrung zwischengelagert werden kann. Ein derartiger Behälter ist dabei an einem stationären Trägerelement (z.B. einem Pfeiler oder einer Wand-(hänge-)vorrichtung) z.B. über eine Schnappverbindung angebracht und kann sich an verschiedenen öffentlich zugänglichen Orten (z.B. in Bank-, Post- oder Amtsräumen) oder als eine Art Entnahmebriefkasten auch in einzelnen Stadt-, oder Wohnvierteln oder in einzelnen Häusern befinden. Der zuzustellende Gegenstand wird sicher in dem verschließbaren Behälter aufbewahrt, bis der Berechtigte nach einer erfolgreichen Identifizierung zur Öffnung des Behälters und zur Entnahme des Gegenstandes berechtigt ist. Damit kann der Zeitpunkt der Anlieferung des Gegenstandes durch das Zustellunternehmen unabhängig vom Zeitpunkt der Entnahme durch einen Berechtigten gewählt werden, so daß erfolglose Zustellversuche vermieden werden und eine zeitsparende und direkte Zustellung stattfindet, die den zeitlichen Bedürfnissen sowohl des Zustelldienstleisters als auch des bestellenden Berechtigten Rechnung trägt.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Vorrichtung besitzt diese auch ein Zahlungselement zur Durchführung einer Zahlung des Berechtigten, also insbesondere der Person, welche den beförderten Gegenstand aus dem jeweiligen Behälter entnimmt oder einen zurückzusendenden Gegenstand in einen derartigen Behälter einlegt. In diesem Zusammenhang kann der verschließbare Behälter für den Berechtigten nur dann geöffnet werden, wenn neben der erfolgreichen Identifizierung auch eine ausreichende Zahlung durch den Berechtigten erfolgt.
  • An dem beschriebenen stationären Trägerelement der Vorrichtung können mehrere Behälter lösbar und verschließbar befestigt werden, wodurch die jeweiligen Trägerelemente als Sammelpunkte zur Einlagerung zu befördernder Gegenstände vom Zustelldienstleister und zur Entnahme der jeweiligen zustellenden Gegenstände von den einzelnen Berechtigten dienen kann. Derartige Trägerelemente können z.B. an den Eingangsstraßen von Wohnvierteln aufgestellt oder montiert werden, so daß die dort ansässigen Berechtigten z.B. beim abendlichen Heimkommen für sie bestimmte Gegenstände aus den am Trägerelement angebrachten Behältern entnehmen können.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform können die einzelnen Behälter auch miteinander verbunden werden, wodurch ein modularer Behälteraufbau entsteht und nur einzelne Behälter wiederum mit dem Trägerelement verbunden sind. Hierdurch können an einem Trägerelement eine Vielzahl von Behältern angebracht werden.
  • Die Verbindung der einzelnen Behälter untereinander und/oder mit dem Trägerelement kann eine (lösbare) mechanische Verbindung sowie eine elektrische, elektronische, optische oder über Funk erfolgende Datenverbindung sein. Im Falle einer Datenverbindung können zwischen den einzelnen Behältern und/oder dem Trägerelement mit einer z.B. vorhandenen EDV-Einheit Informationen über den Behälterzustand (z.B. offen/geschlossen, befüllt/leer) an die jeweilige EDV-Einheit zur Abfrage durch den Zustelldienst oder durch den Berechtigten weitergegeben werden. Ein Zustelldienst kann auf diese Weise erfahren, ob befüllte Behälter bereits vom jeweiligen Berechtigten entleert wurden, so daß die jeweiligen Behälter wieder abgeholt werden können. Ferner kann vom Zustelldienst abgefragt werden, ob ein Berechtigter z.B. im Zusammenhang mit einer Rücksendung einen Behälter wieder befüllt hat, um zu reklamierende Gegenstände zurückzuschicken. In diesen Fällen kann der Zustelldienst diese Behälter wieder abholen.
  • Schließlich kann der Berechtigte z.B. (mobil-)telefonisch oder per Internet abfragen, ob an einem Trägerelement, das z.B. als Sammelpunkt dem eigenen Wohngebiet zugeordnet ist, eine Sendung für ihn vorhanden ist.
  • Das Identifikationselement zur Identifizierung des Berechtigten, insbesondere eines Bestellers gelieferter Gegenstände, kann am Trägerelement angebracht sein. Hierzu hat der Berechtigte sich vor dem Öffnen des Behälters persönlich einwandfrei zu identifizieren. Dies kann z.B. über eine Kredit- oder EC-Karte, eine sonstige Magnetstreifenkarte oder weitere im Zuge der technologischen Fortentwicklung denkbare Methoden (z.B. über elektronisch lesbaren Ausweis, Fingerabdruck, Pupillenabtastung etc.) geschehen.
  • Ein derartiges Identifikationselement am Trägerelement kann auch vom Personal des Zustelldienstes verwendet werden, um eine Berechtigung zur Anbringung/Abholung von Behältern abzufragen.
  • Bei Verbindung des Identifikationselements mit einem Zahlungselement kann sich der Berechtigte z.B. beim Abholen eines Gegenstandes sowohl identifizieren als auch die Rechnung des Zustelldienstes begleichen. Wenn sowohl Identifikation als auch Zahlung erfolgreich waren, kann der dem jeweiligen Berechtigten zugewiesene Behälter am Trägerelement geöffnet werden, so daß der Berechtigte den dort aufbewahrten Gegenstand entnehmen kann.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung ermöglicht die Übergabe und Bezahlung eines zuzustellenden Gegenstandes an einen identifizierten Berechtigten rund um die Uhr, so daß erfolglose Zustellversuche ausgeschlossen werden und dennoch eine sichere Zustellung an den Berechtigten mit Bezahlung (Prinzip "Ware gegen Geld") erreicht wird.
  • Wenn nun ein Identifikationselement und/oder ein Zahlungselement direkt an einem Behälter angebracht ist, können sämtliche Funktionen der erfindungsgemäßen Vorrichtung, insbesondere eine Identifizierung des Berechtigten und die Ausführung einer Zahlung bereits im Zusammenhang mit einem einzelnen Behälter ausgeführt werden. Dies wäre vorteilhaft, wenn der Zustelldienst die einzelnen Behälter an rein mechanischen stationären Trägerelementen z.B. in Hauseingängen von Mehrfamilienwohnhäusern anbringt, so daß der Berechtigte, wenn er nach Hause kommt, den jeweiligen Behälter durch Identifikation und Zahlung am Identifikations- und Zahlungselement des Behälters öffnen und die gelieferte Ware entnehmen bzw. bei einer Rücksendung (z.B. wegen einer Reklamation) die Ware einlegen kann.
  • Über eine am Trägerelement oder an mindestens einem Behälter angebrachte EDV-Einheit (z.B. einen Kleincomputer) kann eine Datenübertragung zwischen den einzelnen Systemelementen, insbesondere zwischen Identifikationselement, Zahlungselement, Trägerelement und/oder mindestens einen Behälter (z.B. mit dessen Verschlußelement) stattfinden. Über die EDV-Einheit kann eine Datenübertragung und eine Steuerung der Funktionen zwischen den einzelnen Elementen erfolgen.
  • Vorteilhafterweise besitzt die EDV-Einheit ein Kommunikationselement zur Datenübertragung, welche auf elektrischem, elektronischem, optischem Wege oder per Funk erfolgen kann. So können einzelne an einem Trägerelement oder an einem Behälter angebrachte EDV-Einheiten vom Zustelldienst oder vom Berechtigten „angefunkt" werden, um zu erfahren, ob die jeweiligen Behälter bereits entleert wurden oder ob bei einem bestimmten Trägerelement ein Behälter mit einer Warensendung für einen Berechtigten eingegangen ist. Eine derartige Kommunikation des Zustelldienstes oder des Berechtigten mit der EDV-Einheit kann auch insbesondere über (Mobil-)telefon erfolgen. Damit entsteht ein „intelligentes" Zustellsystem, dessen Zustands- und Betriebsdaten vom Zustelldienst oder von einem Berechtigten abgefragt werden können.
  • In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform umfaßt die erfindungsgemäße Zustellvorrichtung mehrere stationäre Trägerelemente an verschiedenen Orten, so daß ein flächendeckendes oder sogar landesweites Netz an Trägerelementen aufgebaut wird, über welches Zustelldienste direkt in die Nähe der Berechtigten liefern können und eine Zustellung auch ohne persönliches Antreffen des Berechtigten stattfinden kann.
  • Bei einem derartigen Netz mit einer Mehr- bzw. Vielzahl von Trägerelementen können EDV-Einheiten der einzelnen Trägerelemente oder der Behälter an den einzelnen Trägerelementen miteinander zum Datenaustausch in Verbindung stehen. So kann z.B. von einem Trägerelement an benachbarte Trägerelemente weitergemeldet werden, wie viele abzuholende und bereits entleerte Behälter am vorliegenden Trägerelement vorhanden sind. Neben der Kommunikation der Trägerelemente und/oder Behälter über ihre EDV-Einheiten untereinander kann auch ein Datenaustausch mit einer Zentralstation, z.B. einer Computerzentrale des Zustelldienstes, stattfinden. Damit kann der Zustelldienst sämtliche relevanten Zustands- oder Betriebsdaten der einzelnen Trägerelemente mit den daran angebrachten Behältern erfassen und entsprechend reagieren. So kann z.B. bei einer Anfrage eines Berechtigten, der einen bestimmten Gegenstand versenden will, ein Behälter an einem Trägerelement in der Nähe des Wohnortes des Berechtigten bereitgestellt werden. Ferner kann über die Zentralstation dann abgefragt werden, wenn der Behälter mit dem zurückzusendenden Gegenstand vom Berechtigten befüllt wurde, um daraufhin eine Abholung durch den Zustelldienst einleiten zu können.
  • Zur Ausführung der jeweiligen Datenübertragungen besitzt die EDV-Einheit ein geeignetes Kommunikationsmittel, wobei die Datenübertragung auf elektrischem, elektronischem oder optischem Wege oder per Funk erfolgen kann. Das mobile Personal des Zustelldienstes und/oder der Berechtigte können über geeignete Kommunikationsmittel, z.B. Mobiltelefon oder Laptop-Computer (mit Modem) einen Datenaustausch mit einzelnen Trägerelementen oder Behältern oder mit der Zentralstation durchführen. Damit können die Zustands- und Betriebszustände der jeweiligen Trägersysteme mit den Behältern teilweise oder vollständig abgefragt werden.
  • Die Erfindung betrifft ferner ein Trägerelement für eine Zustellvorrichtung der beschriebenen Art, welches über mindestens ein Verbindungselement mit einem Behälter zur verschließbaren Aufnahme aufzubewahrender Gegenstände verbindbar ist. Hierzu vorhandenes Verbindungselement des Trägerelements kann z.B. als an sich bekannter Schieber, an sich bekannte zur Verbindung von Einkaufswagen bekannte Schnappverbindung oder als an sich bekannter elektromagnetischer Verschluß etc. ausgebildet sein.
  • Wenn der am Trägerelement anzubringende Behälter des Zustellsystems ein mit dem Verbindungselement des Trägerelements korrespondierendes Koppelelement aufweist, kann der jeweilige Behälter am Trägerelement angebracht werden. Wenn das Koppelelement als Ring ausgebildet ist, kann eine Verbindung des Behälters mit dem Trägerelement z.B. dadurch erfolgen, daß durch den Ring des Behälters ein verschiebbarer Schieber des Trägerelements zur Arretierung hindurchgeführt und zur Loslösung wieder herausgeführt wird. Ein hierzu am Behälter angebrachter Ring kann zum platzsparenden Transport des Behälters losgelöst vom Trägerelement vorteilhafterweise an den Behälter angeklappt werden. Der Behälter kann zum Transport einen Griff aufweisen.
  • Die Erfindung ist anhand von Ausführungsbeispielen in den Zeichnungsfiguren näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht eines Zustellsystems mit Trägerelement und daran befestigten Behältern;
  • 2 eine Darstellung eines Behälters,
  • 3 eine Draufsicht auf einen Behälter nach 2,
  • 4 eine Teilschnittansicht eines Zustellsystems nach 1 sowie
  • 5 eine schematische Darstellung eines Zustellsystems mit mehreren Trägerelementen und einer Zentralstation.
  • 1 zeigt ein Vorrichtung zur Zustellung und vorübergehenden Verwahrung von Gegenständen mit einem stationären Trägerelement 2, an welchem Behälter 1a, 1b zur verschließbaren Aufnahme aufzubewahrender Gegenstände lösbar befestigt sind. Am oberen Ende des Trägerelements 2 befindet sich ein integriertes Identifikationselement 3 mit Zahlungselement 4 und einem Schlitz 9, z.B. zur Einführung einer Magnetstreifenkarte zur Identifi zierung eines Berechtigten. Das Trägerelement 2 steht auf einem Ständer 11 und kann z.B. auch an einer Wand (z.B. einer Hauswand) befestigt sein (nicht abgebildet).
  • Im Trägerelement 2 sind weitere Öffnungen 10 vorgesehen, so daß weitere Behälter 1 am Trägerelement 2 angebracht werden können, falls der Zustelldienst dies für erforderlich hält oder falls ein neuer Behälter 1 vom Berechtigten zur Zurücksendung eines Gegenstandes angefordert wird. Ferner können an den Behältern 1a, 1b auch weitere Behälter 1c angebracht werden, so daß nur die Behälter 1a, 1b mit dem Trägerelement 2 verbunden sind und die weiteren Behälter 1c modular an den Behältern 1a, 1b angebracht sind (vgl. 4). Die Behälter 1 können auch verschiedene (modular gestufte) Größen besitzen und über ein Kühlaggregat am Behälter 1 oder am Trägerelement 2 klimatisiert werden (nicht abgebildet).
  • Am Trägerelement 2 ist eine EDV-Einheit 5 (z.B. ein Kleincomputer) angebracht, der mit dem Trägerelement 2, dem Identifikationselement 3, dem Zahlungselement 4 und/oder dem Behälter 1a, 1b (oder einem weiteren nicht abgebildeten Behälter 1c) verbunden ist. Über diese EDV-Einheit 5 werden Zu-stands- und Betriebsdaten des erfindungsgemäßen Systems erfaßt. So kann z.B. festgestellt werden, ob die Behälter 1a, 1b (oder 1c) offen oder geschlossen, befüllt oder leer sind und ob nach Identifikation eines Berechtigten am Identifikationselement 3 ein Öffnen der Behälter 1a, 1b erfolgen kann. Die EDV-Einheit 5 besitzt als Kommunikationsmittel eine Antenne 12 zum Datenaustausch mit anderen Trägerelementen 2 oder mit einer Zentralstation 6 (vgl. 5).
  • Aus 2 geht eine vergrößerte und schematische Darstellung des Behälters 1a gemäß 1 hervor. Dabei ist dessen Deckel 13a geöffnet zur Befüllung des Behälters 1a dargestellt. Der Behälter 1a besitzt Verschlußelemente 14, 15, die z.B. als an sich bekannte Schnappelemente oder an sich bekanntes elektromagnetisch betätigtes Verschlußelement ausgeführt sein kann. An der nicht einsehbaren Rückseite dieses Behälters 1a befindet sich ein Koppel element, über welches der Behälter 1a am Trägerelement 2 befestigt werden kann (vgl. 3, 4). An der Oberseite des Behälters 1a ist ein z.B. elektrisches oder elektronisches Kontaktelement 16 angebracht, welches Kontakte 26 aufweist. Bei Anbringung mehrerer Behälter 1 benachbart zueinander kann hierdurch gemäß 3 eine elektrische, elektronische oder sonstige Übertragung zwischen benachbarten Behältern 1 stattfinden. Am Behälter 1a können auch weitere Kontaktelemente zur Kontaktierung benachbart angebrachter weiterer Behälter 1 angebracht sein (nicht abgebildet).
  • In der Teil-Draufsicht auf den Behälter 1a gemäß 2 geht aus 3 ein als Ring 8 ausgebildetes Koppelelement hervor, welches einen punktiert gezeichneten Schieber 7 des Trägerelements 2 in einer Aussparung 27 zur lösbaren Befestigung des Behälters 1a am Trägerelement 2 aufnehmen kann (vgl. 4). 4 zeigt in einer Teilschnittdarstellung nach 1 die Anbringung der Behälter 1a, 1b am Trägerelement 2. Das Trägerelement 2 ist dabei in einer Vertikalschnittdarstellung abgebildet. Zur Befestigung der Behälter 1a, 1b am Trägerelement 2 greifen Ringe 8a, 8b der Behälter 1a, 1b in Öffnungen 10 des Trägerelements 2 ein. Diese Ringe 8a, 8b haben in der Draufsicht – von Behälter 1a in Richtung Behälter 1b gesehen – z.B. eine U-förmige Form (vgl. 3). In die Aussparung 27 (vgl. 3) dieser U-förmigen Ringe 8a, 8b greifen wie abgebildet von oben Schieber 7a, 7b des Trägerelements 2 ein. Diese Schieber 7a, 7b können in Verschieberichtung 25 vertikal nach oben und nach unten verschoben werden. In der abgebildeten Position sind die Schieber 7a, 7b nach unten verschoben und greifen in die beschriebenen Aussparungen 27 der Ringe 8a, 8b ein, so daß die Behälter 1a, 1b am Trägerelement 2 angebracht sind.
  • Zum Lösen eines Behälters 1a, 1b wäre zunächst der jeweilige Schieber 7a, 7b in Verschieberichtung 25 vertikal nach oben zu verfahren. Dies kann auf an sich bekannte Weise elektromagnetisch oder über eine an sich bekannte Zahnstangenmechanik geschehen, welche im Trägerelement 2 integriert ist (nicht näher abgebildet).
  • Bei Anlieferung eines neuen Behälters 1 durch den Zustelldienst wird zunächst ein freier Platz für den Behälter 1 ausgewählt mit einer Öffnung 10, die noch nicht belegt ist. Daraufhin wird der Schieber 7 durch das Personal des Zustelldienstes durch entsprechende Betätigung der Mechanik oder des elektromagnetischen Mechanismus im Trägerelement 2 vertikal in Verschieberichtung 25 nach oben verschoben. So kann der jeweilige Ring 8 des neuen Behälters 1 in die Öffnung 10 eingeschoben werden. Daraufhin kann der Schieber 7 wieder nach unten verschoben werden und arretiert so den aufgenommenen Behälter 1. Der Behälter 1 kann daher nicht mehr entnommen werden und nur durch erneute Betätigung des Schiebers 7 durch das Personal des Zustelldienstes wieder entfernt werden.
  • Während über die abgebildeten Ringe 8 und Schieber 7 eine mechanische und lösbare Verbindung zwischen Behälter 1 und Trägerelement 2 hergestellt wird, wird zur Datenübertragung auch eine elektrische, elektronische oder auf sonstige an sich bekannte Weise erfolgende Verbindung zwischen den Behältern 1a, 1b und dem Trägerelement 2 über an den Behältern 1a, 1b angebrachte Kontaktelemente 19, 21 hergestellt, welche mit korrespondierenden Kontaktelementen 18, 20 des Trägerelements 2 eine Verbindung eingehen. Dabei können durch an sich bekannte Steck- und Schnappkontakte elektrische oder elektronische Verbindungen hergestellt werden. Aus 4 geht ferner eine direkte elektrische oder elektronische Verbindung zwischen den Behältern 1a, 1b hervor, welche über die Kontaktelemente 16, 17 der Behälter 1a, 1b erfolgt.
  • Schließlich wird in 4 – ergänzend zu 1 – ein weiterer Behälter 1c dargestellt, der nicht unmittelbar am Trägerelement 2 angebracht ist, sondern über ein eigenes Kupplungselement 23 mit einem Kupplungselement 22 des Behälters 1b verbunden ist. Derartige Kupplungselemente 22, 23 können nur vom Zustelldienst geöffnet oder geschlossen werden und können als an sich bekannte Schnapp- oder Steckverbindungen ausgebildet sein. Durch eine derartige Anbringung eines weiteren Behälters 1c an einem bereits am Trägerelement 2 befestigten Behälter 1b kann insgesamt eine modulare Be hälteranordnung geschaffen werden, wobei von den einzelnen Behältern 1 nur ein einziger oder einige wenige direkt mit dem Trägerelement 2 verbunden sind. Die Kupplungselemente 22, 23 können an jeder geeigneten Stelle des jeweiligen Behälters – also nicht nur an dessen Unterseite – angebracht sein (nicht abgebildet).
  • Der Behälter 1c kann auch auf direkte Weise mit dem Trägerelement 2 verbunden werden, wenn der Behälter 1c in einem Bereich des Trägerelements 2 angebracht ist, an dem sich eine Öffnung 10 befindet. Daraufhin kann dann der in der Darstellung nach 3 eingeklappte Ring 8c des Behälters 1c in Klapprichtung 24 wieder ausgeklappt werden und die Anordnung der Ringe 8a, 8b der Behälter 1a, 1b gemäß 3 einnehmen.
  • Am Behälter 1c kann auch ein Identifikationselement 3, ein Zahlungselement 4 und/oder eine EDV-Einheit 5 angebracht sein, so daß die in diesem Zusammenhang beschriebenen Funktionen auch ohne Trägerelement 2 durchführbar sind (nicht abgebildet). Das erfindungsgemäße Vorrichtung zur Zustellung und vorübergehenden Verwahrung von Gegenständen besitzt besonders weitgehende Vorteile, wenn eine Vielzahl von Trägerelementen 2 vorgesehen sind, welche über einen erheblichen Flächenbereich oder sogar landesweit angebracht sind.
  • Über EDV-Einheiten 5 (vgl. 1) können die einzelnen Trägerelemente 2a2g gemäß 5 in einen teilweise durch Pfeile angedeuteten Datenaustausch treten und ferner Daten mit einer Zentralstation 6, z.B. einer Zentrale des Zustelldienstes, austauschen. Von der Zentralstation 6 können die Zustands- und Betriebsdaten sämtlicher Trägerelemente 2a2g abgefragt und kann festgestellt werden, welche Behälter 1 an welchem Trägerelement 2 bereits entleert wurden und ob an einem Trägerelement 2 ein neuer Behälter 1 durch einen Berechtigten z.B. zur Zurücksendung eines Gegenstandes gefüllt wurde. Ferner können Berechtigte nach der Befüllung der Behälter 1 durch den Zustelldienst z.B. per E-Mail oder SMS-Mitteilung informiert werden, daß die gewünschte Ware in den Behältern 1 abgeholt werden kann.
  • Schließlich kann eine unerlaubte Entwendung oder ein Aufbrechen von Behältern 1 festgestellt werden. Wenn die einzelnen Behältern 1 auch mit einem GPS-Vorrichtung (Global-Positioning-System) ausgestattet sind können die Behälter bei unerlaubter Entwendung auch geortet werden. Bei einer Verwendung einer großen Anzahl von Trägerelementen durch einen Zustelldienst kann eine flächendeckende Zustellung erreicht werden, ohne das die jeweilige Zielperson tatsächlich angetroffen werden muß. Die Befüllung der einzelnen Behälter kann durch den Zustelldienst auch nachts bei geringerem Verkehrsaufkommen erfolgen. Die Zustellsysteme können dabei auch vorhandene Infrastruktur mitbenutzen und als Trägerelement 2 zur Anbringung von Behältern 1 auch z.B. bereits vorhandene und entsprechend angepaßte Briefkästen oder Telefonzellen verwenden.
  • 1
    Behälter
    2
    Trägerelement
    3
    Identifikationselement
    4
    Zahlungselement
    5
    EDV-Einheit
    6
    Zentralstation
    7
    Schieber
    8
    Ring
    9
    Schlitz
    10
    Öffnung
    11
    Ständer
    12
    Antenne
    13
    Deckel
    14, 15
    Verschlußelement
    16, 17
    Kontaktelement
    18, 19
    Kontaktelement
    20, 21
    Kontaktelement
    22, 23
    Kupplung
    24
    Klapprichtung
    25
    Verschieberichtung
    26
    Kontakt
    27
    Aussparung

Claims (27)

  1. Vorrichtung zur Zustellung und vorübergehenden Verwahrung von Gegenständen, insbesondere von zuzustellenden Post- oder Kuriersendungen, z. B. von Briefen, Päckchen oder Paketen, wobei die aufbewahrten Gegenstände von mindestens einem zum Öffnen bzw. Schließen eines Behälters (1) Berechtigten aus dem Behälter (1) entnommen bzw. in diesem hinterlegt werden, mit – mindestens dem Behälter (1) zur verschließbaren Aufnahme der aufzubewahrenden Gegenstände, – mindestens einem stationären Trägerelement (2) zur lösbaren Befestigung des Behälters (1) durch Personal eines Zustelldienstes mittels zumindest eines Koppelelementes, das derartig ausgebildet ist, dass das Koppelelement nur durch Personal des Zustelldienstes zur lösbaren Befestigung von Behältern (1) verwendet werden kann, – mindestens einem Identifikationselement (3) zumindest zur Identifizierung des zum Öffnen bzw. Schließen des Behälters (1) Berechtigten und – zumindest einem Verschlusselement (14, 15) zum Öffnen bzw. Schließen des durch Personal des Zustelldienstes lösbar befestigten Behälters (1) bei erfolgter Identifikation des zum Öffnen bzw. Schließen des Behälters (1) Berechtigten, wobei mehrere Behälter (1) unabhängig voneinander in beliebiger Anzahl an dem Trägerelement (2) oder an anderen Behältern (1) lösbar anbringbar sind und die Baugröße der Vorrichtung mit der Anzahl der angebrachten Behälter (1) variiert.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1 mit mindestens einem Zahlungselement (4) zur Durchführung einer Zahlung des zum Öffnen bzw. Schließen eines Behälters (1) Berechtigten.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, bei dem das mindestens eine Identifikationselement (3) auch vom Personal des Zustelldienstes verwendet werden kann, um eine Berechtigung zur Anbringung/Abholung von zumindest einem Behälter (1) abzufragen.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, mit einem Trägerelement (2) zur lösbaren Befestigung mehrerer Behälter (1).
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, mit mehreren miteinander verbindbaren Behältern (1)
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, wobei die einzelnen Behälter (1) mechanisch miteinander verbindbar sind.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, wobei die einzelnen Behälter (1) elektrisch, elektronisch, optisch oder über Funk miteinander verbindbar sind.
  8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Identifikationselement (3) am Trägerelement (2) angebracht ist.
  9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Identifikationselement (3) an mindestens einem Behälter (1) angebracht ist.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 9, wobei das Identifikationselement (3) mit dem Zahlungselement (4) verbindbar ist.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 10, wobei ein mit einem Zahlungselement (4) verbundenes Identifikationselement (3) als Kartenleser ausgebildet ist.
  12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei eine EDV-Einheit (5) vorgesehen ist.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 12, wobei die EDV-Einheit an einem Trägerelement (2) angebracht ist.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, wobei die EDV-Einheit (5) an mindestens einem Behälter (1) angebracht ist.
  15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 14, wobei die EDV-Einheit (5) zur Datenübertragung zwischen Identifikationselement (3), Zahlungselement (4), Trägerelement (2) und/oder mindestens einem Behälter (1) dient.
  16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 15, wobei die EDV-Einheit (5) ein Kommunikationselement zur Datenübertragung aufweist.
  17. Vorrichtung nach Anspruch 16, wobei das Kommunikationselement zur elektrischen, elektronischen, optischen oder Funk-Datenübertragung dient.
  18. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei mehrere stationäre Trägerelemente (2) an verschiedenen Orten vorgesehen sind.
  19. Vorrichtung nach Anspruch 18, wobei die einzelnen Trägerelemente (2) EDV-Einheiten (5) mit Kommunikationselementen zum Datenaustausch miteinander aufweisen.
  20. Vorrichtung nach Anspruch 19, wobei die einzelnen EDV-Einheiten (5) ein Kommunikationselement zur Datenübertragung mit mindestens einer Zentralstation (5) aufweisen.
  21. Vorrichtung nach Anspruch 20, wobei die Zentralstation (6) und/oder eine EDV-Einheit (5) zum Datenaustausch mit einem zum Öffnen bzw. Schließen eines Behälters (1) Berechtigten über ein geeignetes Kommunikationsmittel ausgebildet ist.
  22. Vorrichtung nach Anspruch 21, wobei das Kommunikationsmittel ein Mobiltelefon oder Laptop-Computer ist.
  23. Trägerelement für eine Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 22, wobei das Trägerelement (2) über mindestens ein Verbindungselement mit einem Behälter (1) verbindbar ist.
  24. Trägerelement nach Anspruch 23, wobei das Verbindungselement ein Schieber (7) ist.
  25. Behälter für eine Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 22, wobei der Behälter (1) über mindestens ein Koppelelement mit einem stationären Trägerelement (2) verbindbar ist.
  26. Behälter nach Anspruch 25, wobei das Koppelelement ein Ring (8) ist.
  27. Behälter nach Anspruch 26, wobei der Ring (8) an den Behälter (1) anklappbar ist.
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