DE19803572C1 - Trachealkanüle - Google Patents
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Abstract
Es wird eine Trachealkanüle zum Einsetzen in die Luftröhre nach einem Luftröhrenschnitt beschrieben, die einen Schaft und eine Manschette zum Blockieren des den Schaft umgebenden Luftröhrenquerschnitts aufweist. Das Sprechen wird auch bei aspirationsgefährdeten Patienten dadurch ermöglicht, daß in dem oberhalb der Manschette liegenden Abschnitt des Schaftes ein membrangeschütztes Fenster ausgebildet ist.
Description
Die Erfindung betrifft eine Trachealkanüle zum Einsetzen in
die Luftröhre nach einem Luftröhrenschnitt mit einem Schaft
und einer Manschette zum Blockieren des den Schaft umgebenden
Luftröhrenquerschnitts.
Nach einem Luftröhrenschnitt (Tracheotomie) wird eine Kanüle
in die Luftröhre eingesetzt, um das geschaffene Lumen
offenzuhalten. Hierzu stehen Kanülen in verschiedenartiger
Form und aus unterschiedlichen Materialien zur Verfügung. So
sind dünnwandige Silberkanülen bekannt, die doppelläufig, d. h.
mit einer Außen- und einer leicht zu entfernenden Innenkanüle
ausgebildet sind. Ferner gibt es dickwandigere Kunststoff
kanülen, die im Gegensatz zu Metallkanülen nicht so steif sind
und sich bei Körpertemperatur etwas der Form der Umgebung
anpassen, ohne ihr Lumen dabei zu verändern.
Besteht eine erhöhte Aspirationsgefahr, so wird eine Tracheal
kanüle mit einer sog. Blockermanschette verwendet, über die
ein Eindringen von Speichel, Magensaft und anderen Flüssig
keiten oder Nahrung (Aspiration) verhindert werden soll. Diese
Manschetten sind üblicherweise um den Schaft der Kanüle
angeordnet oder in diesen integriert und aufblasbar, um sich
der Luftröhrenumgebung anzupassen.
Schließlich gibt es Sprechkanülen, die mit einem Ventilmecha
nismus und einem Loch oder einem Sieb an ihrem Schaft
ausgestattet sind, um dem Patienten das Sprechen zu er
möglichen. Bei der Inspiration öffnet sich der Ventilmecha
nismus am Kanüleneingang und ermöglicht die Zufuhr von Luft
durch die Kanüle in die Lunge. Bei der Ausatmung verschließt
sich dagegen das Ventil und der Luftstrom wird durch das
Kanülenloch oder -fenster auf normalem Wege durch den Kehlkopf
herausgeführt, so daß sowohl eine normale Luftzufuhr als auch
der Gebrauch der Stimme ermöglicht wird. Derartige Sprechkanü
len sind jedoch nur bei nicht aspirationsgefährdeten Patienten
einsetzbar, so daß diese keine Möglichkeit haben zu sprechen.
Während dies im Übergangsstadium unmittelbar nach der
Tracheotomie für die Patienten noch tolerabel ist, ist die
dauerhafte Sprechverhinderung insbesondere bei neurologischen
Patienten mit langandauernder Aspirationsgefahr (beispiels
weise nach einem Schlaganfall) nur schwer hinnehmbar.
Aus der US 4 459 984 ist eine gattungsgemäße Trachealkanüle
zum Einsetzen in die Luftröhre bekannt mit einer gekrümmten
Kanüle, um deren in der Luftröhre befindliches Ende eine
aufblasbare Manschette angeordnet ist. Die Trachealkanüle
weist oberhalb der Manschette eine mit einem Klappenventil
verschließbare Austrittsdüse oder -öffnung auf, wobei das
Ventil durch Erhöhung des Luftdrucks in der Trachealkanüle
öffenbar ist, so dass Luft in die obere Speiseröhre austritt
und der Patient während der mechanischen Entlüftung sprechen
kann. Durch das Ventil, welches im geschlossenen Zustand eine
Aspiration verhindern soll, wird der Luftstrom allerdings
stark umgelenkt und verlangsamt. Dadurch wird das natürliche
Sprechverhalten im Kehlkopf beeinträchtigt. Ferner wird das
Ventil bei nachlassendem Innendruck in der Trachealkanüle
abrupt geschlossen und verhindert somit das Weitersprechen.
Außerdem kann durch ein mögliches Verklemmen der Klappe des
Ventils eine Aspirationsgefahr nicht zuverlässig ausge
schlossen werden.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, auch bei Trachealkanülen
mit Manschette zuverlässig ein möglichst natürliches Sprechen
zu ermöglichen.
Diese Aufgabe wird mit der Erfindung im wesentlichen dadurch
gelöst, daß in dem oberhalb der Manschette liegenden Abschnitt
des Schaftes ein Fenster ausgebildet ist, das durch eine
luftdurchlässige Membran abgedeckt ist. Die Membran verhindert
somit das Eindringen von Speichel und Speisen in die Kanüle
und damit die unteren Luftwege. Zum anderen wird aber aufgrund
der Luftdurchlässigkeit der Membran das Sprechen ermöglicht.
Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist die
Membran nicht wasserdurchlässig, um zu gewährleisten, daß
keinerlei Speichel- oder Nahrungsbestandteile in die Kanüle
eintreten. Es hat sich hierbei als besonders vorteilhaft
herausgestellt, eine Membran aus Polytetrafluorethylen (PTFE)
zu verwenden, insbesondere ein Gewebe aus PTFE, wie es unter
dem Handelsnamen Gore-Tex® im geschäftlichen Verkehr erhält
lich ist.
Beim Einatmen wird die Luft durch die Kanüle in die Lunge
geführt, während der Patient zum Sprechen die Kanüle zuhalten
kann, so daß die Luft durch den Membran in den Kehlkopf
gelangt. Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung
ist jedoch vorgesehen, daß am Eingang der Kanüle ein Ventil
vorgesehen ist, das sich beim Einatmen selbsttätig öffnet und
beim Ausatmen schließt.
In Weiterbildung der Erfindung ist die Manschette über eine
Leitung mit einem Pilotballon oder dergleichen zum Aufblasen
der Manschette und zur Kontrolle des Manschettendruckes
verbunden.
Weitere Ziele, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der
Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung
eines Ausführungsbeispiels und der Zeichnung. Dabei bilden
alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale
für sich oder in beliebiger Kombination den Gegenstand der
Erfindung, unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den
Ansprüchen oder deren Rückbeziehung.
Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Ansicht der erfindungsgemäßen
Trachealkanüle und
Fig. 2 schematisch die Trachealkanüle eingesetzt in die
Luftröhre eines Patienten.
Wie aus der Zeichnung ersichtlich ist, besteht eine erfin
dungsgemäße Trachealkanüle 1 im wesentlichen aus einem hohlen
Schaft 2, in dessen unterem Bereich eine Manschette 3
vorgesehen ist. Die Manschette 3 kann auf den Schaft 2
aufgeschoben oder einstückig mit diesem ausgebildet sein.
Oberhalb der Manschette 3 ist in dem Schaft 2 ein Fenster 4
ausgebildet, das mit einer luftdurchlässigen aber nicht
wasserdurchlässigen Membran 5 abgedeckt ist. Die Membran
besteht vorzugsweise aus einem Gewebe, wie es unter dem
Handelsnamen Gore-Tex® im geschäftlichen Verkehr erhältlich
ist. Im vorderen Bereich des Schaftes 2 sind Haltearme 6
vorgesehen, über die die Position und Befestigung der
Trachealkanüle 1 am Hals des Patienten erfolgen kann. Über
eine Leitung 7, die mit einem Pilotballon 8 verbunden ist,
kann die Manschette 3 aufgepumpt und der Manschettendruck
kontrolliert werden. Die Leitung 7 kann abnehmbar an der
Kanüle vorgesehen sein.
Die Trachealkanüle 1 wird nach einem Luftröhrenschnitt
(Tracheotomie), wie in Fig. 2 dargestellt, in die Luftröhre 9
des Patienten eingesetzt. Hierbei ist darauf zu achten, daß
das membrangeschützte Fenster 4 des Schaftes 2 im Tracheallu
men der Luftröhre 9 liegt, damit beim Ausatmen die Luftführung
in den Kehlkopf 10 gewährleistet ist. Nach dem Einsetzen der
Trachealkanüle 1 wird die Manschette 3 mit Hilfe des Pilotbal
lons 8 oder auf andere geeignete Weise aufgepumpt, so daß sie
sich dem Luftröhrenquerschnitt anpaßt und die Luftröhre
verschließt. Die Luftzufuhr ist damit allein über die Kanüle 1
möglich.
Beim Einatmen wird die Luft durch den Eingang 11 der Tracheal
kanüle 1 angesaugt und in die Lunge transportiert. Beim
Ausatmen verschließt ein nicht dargestelltes Ventil die
Kanüle 1, so daß der Luftstrom durch das membrangeschützte
Fenster 4 in den Kehlkopf 10 austritt und der Patient sprechen
kann.
Bei einer anderen, einfacheren Ausgestaltung ist in der
Trachealkanüle 1 kein Ventil vorgesehen, so daß der Patient
zum Sprechen die Kanüle 1 während der Expiration (Ausatmung)
zuhalten muß.
Mit der Erfindung wird somit zuverlässig das Eintreten von
Flüssigkeit in die Luftröhre verhindert, während beim Ausatmen
Luft durch die Membran in den Kehlkopf gelangt, so daß der
Patient sprechen kann.
1
Trachealkanüle
2
Schaft
3
Manschette
4
Fenster
5
Membran
6
Haltearme
7
Leitung
8
Pilotballon
9
Luftröhre
10
Kehlkopf
11
Eingang
Claims (6)
1. Trachealkanüle zum Einsetzen in die Luftröhre (9) nach
einem Luftröhrenschnitt mit einem Schaft (2) und einer
Manschette (3) zum Blockieren des den Schaft (2) umgebenden
Luftröhrenquerschnitts, dadurch gekennzeichnet, daß in dem
oberhalb der Manschette (3) liegenden Abschnitt des Schaftes
(2) ein Fenster (4) ausgebildet ist, daß durch eine luftdurch
lässige Membran (5) abgedeckt ist.
2. Trachealkanüle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Membran (5) nicht wasserdurchlässig ist.
3. Trachealkanüle nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Membran (5) im wesentlichen aus Polytetra
fluorethylen (PTFE) besteht.
4. Trachealkanüle nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Membran (5) aus einem Gewebe aus PTFE-Schnüren
besteht.
5. Trachealkanüle nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß am Eingang (11) der Kanüle (1) ein Ventil
vorgesehen ist, das sich beim Einatmen öffnet und beim
Ausatmen schließt.
6. Trachealkanüle nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Manschette (3) über eine Leitung (7)
mit einem Pilotballon (8) zum Aufblasen der
Manschette (3) und zur Kontrolle des Manschettendrucks
verbunden ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1998103572 DE19803572C1 (de) | 1998-01-30 | 1998-01-30 | Trachealkanüle |
Applications Claiming Priority (1)
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| DE1998103572 DE19803572C1 (de) | 1998-01-30 | 1998-01-30 | Trachealkanüle |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19803572C1 true DE19803572C1 (de) | 1999-11-18 |
Family
ID=7856119
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1998103572 Expired - Fee Related DE19803572C1 (de) | 1998-01-30 | 1998-01-30 | Trachealkanüle |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19803572C1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2001010490A1 (de) * | 1999-08-06 | 2001-02-15 | Zylka-Eistert, Maria | Trachealkanüle |
| DE102016002841A1 (de) * | 2016-03-10 | 2017-09-14 | Wolf & Riemann Patent GbR (vertretungsberechtigte Gesellschafter: Rosemarie Wolf, 37269 Eschwege; Rainer Wolf, 37269 Eschwege; Claudia Riemann, 37269 Eschwege) | Trachealkanüle |
Citations (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| US3924637A (en) * | 1974-12-23 | 1975-12-09 | Arthur H Swanson | Tracheotomy tube |
| US4459984A (en) * | 1982-09-15 | 1984-07-17 | Liegner Kenneth B | Speaking tracheostomy tube |
-
1998
- 1998-01-30 DE DE1998103572 patent/DE19803572C1/de not_active Expired - Fee Related
Patent Citations (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| US3924637A (en) * | 1974-12-23 | 1975-12-09 | Arthur H Swanson | Tracheotomy tube |
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| WO2001010490A1 (de) * | 1999-08-06 | 2001-02-15 | Zylka-Eistert, Maria | Trachealkanüle |
| DE102016002841A1 (de) * | 2016-03-10 | 2017-09-14 | Wolf & Riemann Patent GbR (vertretungsberechtigte Gesellschafter: Rosemarie Wolf, 37269 Eschwege; Rainer Wolf, 37269 Eschwege; Claudia Riemann, 37269 Eschwege) | Trachealkanüle |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8100 | Publication of the examined application without publication of unexamined application | ||
| D1 | Grant (no unexamined application published) patent law 81 | ||
| 8364 | No opposition during term of opposition | ||
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