DE19802912C2 - Mittel zur Anpassung des Normabstandes eines bauseits vorhandenen Heizkörperanschlusses für Radiatoren und dgl. an einen anderen Heizkörpernabenabstand, insbesondere von Heizplatten - Google Patents
Mittel zur Anpassung des Normabstandes eines bauseits vorhandenen Heizkörperanschlusses für Radiatoren und dgl. an einen anderen Heizkörpernabenabstand, insbesondere von HeizplattenInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Adapter für den Austausch von Heizkörpern mit gleich
seitigem Anschluß in einem Heizkreis mit bauseitig festgelegtem Abstand der Anschlüsse der
Vor- und Rücklaufleitung und somit auf die Anpassung eines bauseitig vorgegebenen an einen
anderen Heizkörpernabenabstand.
Zum Austausch von DIN-Radiatoren gegen handelsübliche Heizplatten mit DIN-Maßen war
es bisher notwendig, eine große Anzahl zusätzlicher und unansehnlicher Paß- und Formstücke
zu verwenden.
Die Aufgabe der Erfindung besteht daher darin, den Austausch von DIN-Heizkörpern zu er
leichtern und dafür geeignete Mittel vorzuschlagen, mit denen eine Anpassung des Normab
standes eines bauseitig festgelegten an einen anderen Heizkörpernabenabstand ohne Verwen
dung zusätzlicher und unansehnlicher Paß- und Formstücke möglich ist.
Diese Aufgabe wird gemäß Patentanspruch 1 gelöst.
Danach wird ein Adapter vorgeschlagen, durch den DIN-Radiatoren gegen handelsübliche
Heizplatten mit DIN-Maßen austauschbar sind, wobei die Heizkörper bzw. Heizplatten mit
dem abweichenden Heizkörpernabenabstand seitlich am Adapter angeschlossen werden kön
nen.
Durch den Adapter werden insbesondere die Nabenabstände neu anzuschließender Heizplat
ten auf bauseitig vorgegebene Normabstände zu tauschender Radiatoren gebracht.
Der Adapter besteht dabei aus einem länglichen Profilrohr, welches zumindest zwei beabstan
dete Anschlüsse entsprechend dem Normabstand des auszutauschenden Heizkörpers bzw.
Radiators aufweist sowie zumindest zwei weitere Anschlüsse entsprechend dem Normabstand
des neu anzuschließenden Heizkörpers mit abweichenden Nabenabstand.
Um eine optimale Entlüftung der Heizungsanlage zu erreichen, ist vorzugsweise die Länge
des Profilrohrs größer als die des Nabenabstandes des vorhandenen und des neu anzuschlie
ßenden Heizkörpers. Ferner ist das Profilrohr durch die Anlage einer Blindscheibe in einen
oberen und unteren Rohrabschnitt getrennt, so daß das Profilrohr gleichzeitig einen Bypass
darstellt durch welchen der Durchfluß durch den Heizkörper bzw. die Rückflußtemperatur
beeinflußt werden kann.
Die Blindscheibe weist eine Bohrung von ca. 3 mm Durchmesser auf. Ebenso eine von außen
einstellbare Schraube mit Justierspitze, um die Öffnung der Durchlaßbohrung der Blindschei
be in ihrem Durchlaß ändern (Ansprüche 2, 3, 4 und 5).
Das Profilrohr des Adapters kann aus sämtlichen metallischen aber auch heizungstauglichen
Kunststoffen hergestellt sein, wobei es von außen galvanisch verzinkt, lackiert oder auch be
schichtet werden kann.
Gemäß Anspruch 8 und 9 sind zum Anschluß an den bauseitig vorgegebenen Heizkörperan
schluß teilweise Anschlüsse in unterschiedlichen Norm-Nabenabständen angelegt sowie zum
Anschluß von Heizplatten mit unterschiedlichen Nabenabständen ebenfalls teilweise An
schlüsse mit unterschiedlichen Norm-Nabenabständen.
Gemäß Anspruch 12 weist der Adapter an unterschiedlichen Anschlußstellen seitlich, oben
und unten, bei Bedarf auch hinten, Gewindemuffen (kurz) in unterschiedlichen Dimensionen
auf. Es werden dabei gemäß Anspruch 13, vorzugsweise Gewindemuffen mit ½", 3/8", ¾",
1" Gewinde verwendet, wobei meistens ein 13 Gewinde zur Heizplatte hin eingesetzt ist.
Oben und unten am Adapter werden in der Regel ebenfalls Gewinde der Größe ½" eingesetzt.
Die Gewinde der Größe 3/8", ¾", . . . 1" dienen seitlich und hinten zum Anschluß an die
Vor- und Rücklaufrohrleitung des bauseits vorhandene Heizkörperanschlusses.
Um Spannungen und Paßungenauigkeiten an den Heizkörpern bzw. am Adapter (Profilrohr)
auszugleichen, können die Gewindeteile auch beweglich mit Kugelköpfen und O-Ring-
Abdichtung oder mit flexiblen Übergangsstücken ausgerüstet sein.
Ebenso kann das Profilrohr des Adapters in der Mitte im Bereich der Blindscheibe längenver
stellbar gemäß Anspruch 7 ausgebildet sein.
Werden keine um ihre eigene Achse drehbare Gewinde benutzt, sondern fest verschweißte
oder gelötete oder ähnlich verbundene Gewinde, so sind die Abgangsgewinde zur Heizplatte
hin mit "Linksgewinde" ausgestattet.
Dies macht einen Doppelnippel in entsprechender Länge mit ca. ½" Rechts- und Linksgewin
de erforderlich.
Dieser hat am Adapterprofilrohr eine beliebige Abdichtung.
Anstatt eines Rechts-Links-Doppelnippels kann auch eine Konusverschraubung zum Einsatz
kommen.
Um eine elegante Optik zu erreichen, ist das Adapter-Profilrohr mit einer Kunststoffverklei
dung ummantelt.
Der Kunststoffmantel weist hierfür alle erforderlichen Durchbrüche für die Gewindedurch
gänge auf.
Des weiteren ist auf der Seite zur Heizplatte hin die Kunststoffaussparung des Mantels mit
einem Bund versehen, der zur Aufnahme einer aufklippbaren Abdeckschale dient. Die Kunst
stoffverkleidung erhält eine Sickenprofilierung, die denen der meisten Heizplatten ähnelt,
kann aber auch ohne diese ausgestattet sein.
In der Mitte der Verkleidung ist eine in der Größe änderbare Absenkung, meist quadratisch
oder rechteckig angelegt. Diese dient zur Anbringung von firmenspezifischer Werbung. Wer
bung wird auf ein passendes Kunststoffblättchen aufgedruckt und mittels Klebe- und Klipp
technik auf dem Kunststoffgehäuse in einer Absenkung angebracht.
Der erfindungsgemäße Adapter und dessen Anwendung ist im folgenden anhand eines Aus
führungsbeispiels mit Bezug auf dessen Zeichnungen näher erläutert:
In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1
eine perspektivische Darstellung des Adapters, wobei an einem im Querschnitt rechteckigen
Profilrohr an der dargestellten hinteren Schmalseite Rohrstücke mit den Anschlüssen zur Ver
bindung mit dem einen bestimmten bauseitig festgelegten Nabenabstand aufweisenden Heiz
körperanschluß des Vor- und Rücklaufes der Heizung angelegt sind und an der vorderen
Schmalseite obere und untere Anschlüsse in einem geringeren gegenseitigen Abstand zum
Anschluß eines Heizkörpers mit einem geringeren abweichenden Nabenabstand;
Fig. 2
in Seitenansicht eine schematische Darstellung der Anordnung des Adapters zur Montage
einer Heizplatte mit einem geringen Nabenabstand (45 cm) an dem einen größeren bauseitig
festgelegten Nabenabstand aufweisenden, durch Anschlußstutzen der Vor- und Rücklauflei
tungen des Heizkreissystems gebildeten Heizkörperanschluß;
Fig. 3
eine schematische Darstellung gem. Fig. 2, wobei an dem einen bauseitig festgelegten Na
benabstand von 50 cm aufweisenden Heizkörperanschluß unter Verwendung des Adapters
nunmehr eine Heizplatte mit einem größeren Nabenabstand von 55 cm statt 45 cm ange
schlossen ist;
Fig. 4
eine Draufsicht auf den Anschluß einer Heizplatte mittels eines Adapters gem. Fig. 2, wobei
der Anschluß des Adapters an die bauseitig vorhandenen Anschlußstutzen der Vor- und
Rücklaufleitungen seitlich außen über 90° Winkelstücke erfolgt;
Fig. 5
eine Draufsicht auf den abweichenden Anschluß der größeren Heizplatte gem. Fig. 3, wobei
der Anschluß des Adapters zu den Anschlußstutzen der Vor- und Rücklaufleitungen in Ver
längerung der Anschlüsse des Heizkörperanschlußes über gerade Rohrstücke erfolgt.
Die in Fig. 1 dargestellte Ausführungsform eines Adapters (1) besteht aus einem im Quer
schnitt rechteckigen einstückigen Profilrohr (6). Dieses weist über seine gesamte Länge die
gleiche Breite und Tiefe auf und besitzt an der dargestellten hinteren Schmalseite von gleich
seitigen Anschlüssen (7', 8') ausgehende Rohransätze (21, 22) in einem bestimmten Abstand
entsprechend dem bauseitig festgelegten Nabenabstand der Heizkörperanschlüsse der Vor-
und Rücklaufleitungen (4, 5) (Fig. 2-5).
Der Adapter (1) weist zusätzlich zu den an der schmaleren Adapter-Längsseite angelegten
Anschlüssen (7', 8') an seiner breiteren Längsseite Anschlüsse (7, 8) auf, an welche unmittel
bar gem. Fig. 4 über Winkelstücke (25) statt der in Fig. 1 gewählten geraden Rohransätze
(21, 22) ein Anschluß an die bauseitig vorgegebenen Anschlüsse der Vorlauf- und Rücklauf
leitung (4, 5) möglich ist.
In der oberen Stirnwandung des rechteckförmigen Profilrohres (6) des Adapters (1) ist in Ab
stand oberhalb des Rohransatzes (21) des Vorlaufs ein Entlüftungsstutzen (15) angelegt, so
wie an der unteren Stirnseite ein Ablaßstutzen (16) für das Heizmedium. Diese Stutzen sind
absperrbar.
Beabstandete paarweise gleichseitige Anschlüsse (9, 10) zum Anschluß eines Heizkörpers mit
einem geringeren Nabenabstand sind am Adapter an der vorderen Schmalseite der Wandung
des Profilrohres (6) angelegt. Sie sind bereits mit Gewindemuffen (23, 24) versehen, so daß,
wie in Fig. 2 u. 4 dargestellt, statt eines ursprünglich installierten Radiators mit einer größe
ren Bauhöhe und einem größeren bauseitig festgelegten Nabenabstand nunmehr Heizplatten
(20) mit einer geringeren Bauhöhe und einem geringeren Nabenabstand leicht und schnell
anschließbar sind, wobei die Anschlüsse des Adapters dafür bereits mit den Gewindemuffen
(23, 24) versehen sind.
Um nun den Adapter (1) auch für Heizplatten verwenden zu können, deren Nabenabstand
geringer als der Nabenabstand des bauseits zunächst vorgesehenen zu installierenden Radia
tors bzw. des bauseitig festgelegten Abstandes der Anschlüsse (2, 3; 2', 3') der Vor- und
Rücklaufleitung (4, 5) ist, also z. B. lediglich 45 cm statt 50 cm beträgt, sind zwischen den
beabstandeten Anschlüssen (9, 10) zusätzlich ebenfalls paarweise beabstandete Anschlüsse
(9', 10') in einem Abstand entsprechend dem geringeren Nabenabstand angelegt. Diese zu
sätzlichen Anschlüsse sind zunächst verschlossen, können aber wie die Anschlüsse (9, 10) mit
Gewindemuffen versehen werden, wobei insofern dann die Anschlüsse (9, 10) zu verschließen
sind.
Das Profilrohr (6) ist etwa auf halber Höhe durch eine eine mittige Durchlaßbohrung (14)
aufweisende Blindscheibe (11) in einen oberen Rohrabschnitt (12) und unteren Rohrabschnitt
(13) unterteilt.
Durch Wahl der Durchlaßbohrung (14) in geeigneter Größe bzw. durch Einstellung des
Durchlaßquerschnittes z. B. mittels einer in diese ragenden Justierspitze und einer äußeren
Stellschraube, ist die Größe des sich zwischen den Rohransätzen (21, 22) bzw. den Anschlüs
sen der Vor- und Rücklaufleitung einstellenden Bypasses einstellbar.
Durch diesen Bypass ist es möglich, die Rücklauftemperatur anzuheben und die Heizleistung
und Erhitzung der anzuschließenden Heizkörper zu verändern.
Ferner ist eine Anpassung der Größe des Heizwasserdurchlaufes durch den Heizkörper an eine
vorgegebene, z. B. zu hohe Pumpenleistung des Heizsystems möglich. Insofern lassen sich
insbesondere auch Geräusche in der Heizungsanlage verringern oder vermeiden.
Wie in Fig. 2-5 dargestellt, weist der Adapter (1) eine Baulänge auf, welche sowohl größer
als der vorhandene Abstand der Rohranschlüsse des bauseits vorhandenen Heizkörperan
schlusses als auch der abweichenden Nabenabstände der alternativ anzuschließenden Heiz
körper ist.
Da in der oberen Stirnfläche des Profilrohrs (6) ein Entlüftungsstutzen (15) angelegt ist, läßt
sich jegliche im Vorlauf bildende Luft auf einfachste Weise abführen.
Letzteres stößt bei Anschluß einer Heizplatte mit geringerem Nabenabstand als dem bauseitig
festgelegten Nabenabstand des Heizkörperanschlußes ohne größeren entlüftbaren Adapter
insofern auf Schwierigkeiten, als sich Luft im Vorlauf des Heizkörperanschlusses sammeln
würde.
In der schematischen Seitendarstellung der Fig. 2 ist die Anordnung des Adapters (1) zur
Montage einer Heizplatte (20) an dem einen größeren Nabenabstand als die Heizplatte auf
weisenden bauseitig vorgesehenen Heizkörperanschluß gezeigt, welcher durch Anschlüsse (2,
3) bzw. entsprechende Rohrleitungsstutzen der Vorlauf- und Rücklaufleitung (4, 5) gebildet
wird.
Der Adapter (1) bildet dabei einen Bypass zwischen den bauseitig vorgesehenen Heizkör
peranschlüssen (2, 3) bzw. den Anschlüssen (9, 10) des Vorlaufs und des Rücklaufs der Heiz
platte (20).
Auf halber Höhe des langen senkrechten Profilrohrs (6) des Adapters (1) ist eine den Durch
laßquerschnitt auf eine Durchlaßbohrung (14) versperrende Blindscheibe (11) angelegt, so
daß die Wassermenge des Durchflusses durch die Heizplatte (20) bereits durch Änderung des
Durchlaßquerschnittes der Durchlaßbohrung (14) regelbar ist.
Die paarweisen oberen und unteren Anschlüsse (7, 8) am Profilrohr (6), welche an den An
schlüssen (2, 3) der Vorlaufleitung (4) und der Rücklaufleitung (5) des bauseitig vorgesehenen
Heizkörperanschlusses befestigt werden, haben einen Abstand von 50 cm entsprechend dem
bauseitig festgelegten Nabenabstand des ursprünglich vorgesehenen anzuschließenden Ra
diators von 50 cm.
Dagegen ist der Abstand der Anschlüsse (9, 10; 9',10') des Profilrohrs (6) zur Befestigung des
Vorlaufes und Rücklaufes der Heizplatte (20) wählbar und beträgt gem. Fig. 2, 4 lediglich 45 cm,
so daß dort eine Heizplatte mit einem Nabenabstand von 45 cm befestigbar ist. Statt eines
Radiators mit einer Bauhöhe von 60 cm und eines Nabenabstandes von 50 cm ist somit z. B.
eine Heizplatte mit einer Bauhöhe von 50 cm und einem Nabenabstand von 45 cm befestig
bar.
In Fig. 3 ist nun der Anschluß einer Heizplatte (20') gezeigt, welche im Gegensatz zur Heiz
platte (20) der Fig. 2,4 einen Nabenabstand von 55 cm aufweist, welcher insofern größer als
der Nabenabstand von 50 cm des zum Anschluß an dem bauseitig vorgesehenen Heizkör
peranschluß vorgesehenen Radiators ist.
Der Anschluß der Heizplatte (20') erfolgt am Profilrohr (6) des Adapters (1) über die seitlich
außerhalb der Anschlüsse (9', 10') vorgesehenen zusätzlichen Anschlüsse (9, 10), die entspre
chend dem Nabenabstand von 55 cm der Heizplatte (20') einen Abstand von 55 cm aufwei
sen.
Die Heizplatte (20') weist eine Bauhöhe von 60 cm bei dem erwähnten Nabenabstand von 55 cm
auf.
In Fig. 2 und Fig. 3 ist jeweils der Entlüftungsstutzen (15) am oberen Ende des Profilrohres
(6) eingezeichnet, wobei insofern durch diesen sich im Vorlauf und Rücklauf bildende Luft
abführbar ist.
Der Durchfluß durch die Heizplatten (20, 20') gem. Fig. 2 und 3 ist außer durch den ver
stellbaren Durchströmungsquerschnitt der Blindscheiben (11) auch noch durch ein im Vorlauf
angeordnetes Stell- und Regelorgan (17) veränderbar.
In der Draufsicht auf die montierten Heizplatten (20, 20') gem. Fig. 4 und 5 erkennt man in
Fig. 4 den Anschluß des Adapters über die seitlich am Profilrohr (6) angelegten Anschlüsse
(7, 8) und die Heizkörperanschlüsse (2, 3) der Vorlauf- und Rücklaufleitung (4, 5). Zur Ver
bindung der Anschlüsse (7, 8) und der Anschlüsse der Vor- und Rücklaufleitung (4, 5) dient
jeweils ein Winkelstück (25) sowie ein an diesem angeordnetes zusätzliches Verbindungs
stück sowie zusätzlich im Vorlauf das Stell- und Regelorgan (17).
Da der Adapter (1) wie in Fig. 1 dargestellt, außer den seitlichen Anschlüssen (7, 8) in der
Breitseite zur Montage an den Anschlüssen der Vor- und Rücklaufleitung (4, 5) auch noch an
der Schmalseite des Profilrohrs angeordnete Anschlüsse (7', 8') aufweist, ist, wie in Fig. 5
dargestellt, auch unmittelbar ein Anschluß an dem Profilrohr (6) an der dort verdeckten
Schmalseite in geradliniger Verlängerung der Vor- und Rücklaufleitung (4, 5) möglich, wobei
insofern auf die Verwendung von Winkelstücken verzichtet werden kann.
1
Adapter
2
,
3
;
2
',
3
' Anschlüsse des bauseitig vorgesehenen Heizkörperanschlusses
4
,
5
Vor- und Rücklaufleitung
6
Profilrohr
7
,
8
;
7
',
8
' Anschlüsse am Profilrohr zur Montage der Anschlüsse der
Vor- und Rücklaufleitung
9
,
10
;
9
',
10
' Anschlüsse des Profilrohrs zur Montage der Anschlüsse des
Heizkörpers mit abweichendem Nabenabstand
11
Blindscheibe
12
oberer Rohrabschnitt des Profilrohrs
13
unterer Rohrabschnitt des Profilrohrs
14
Durchlaßbohrung in der Blindscheibe
15
Entlüfungsstutzen
16
Ablaßstutzen
17
Stell- und Regelorgan
20
Heizplatte mit geringerem Nabenabstand
20
' Heizplatte mit größerem Nabenabstand
21
,
22
Rohransätze
23
,
24
Gewindemuffen
25
Winkelstücke
Claims (19)
1. Adapter für den Austausch von Heizkörpern mit gleichseitigem Anschluss in
einem Heizkreis mit bauseitig festgelegtem Abstand der Anschlüsse (2, 3; 2', 3')
der Vor- und Rücklaufrohrleitung (4, 5), bestehend aus einem länglichen
Profilrohr (6) mit rundem, quadratischem oder rechteckigem Querschnitt,
welches zumindest zwei seitliche, mit einem Nabenabstand entsprechend
dem Abstand der Vor- und Rücklaufrohrleitung (4, 5) des bauseitig
vorhandenen Heizkörperanschlusses, übereinander angeordnete Anschlüsse
(7, 8; 7', 8') aufweist, welche auf der Profilrohraußenwandung bei
quadratischem oder rechteckigem Profilrohrquerschnitt auf der zu den
Anschlüssen (2, 3; 2', 3') der Vor- und Rücklaufrohrleitung (4, 5) parallel
verlaufenden Seitenwandung, wobei der Anschluss über ein 90°-Winkelstück
erfolgt, und/oder auf der zu den Anschlüssen (2, 3; 2', 3') senkrecht
verlaufenden Seitenwandung und bei rundem Profilrohrquerschnitt auf einem
Wandungsbereich in unmittelbar geradliniger Fortsetzung der bauseitigen
Anschlüsse (2', 3') der Vor- und Rücklaufleitung (4, 5) und/oder auf einem
gegenüber diesem Wandungsbereich um 90° versetztem Wandungsbereich
angeordnet sind, und dass zumindest zwei weitere Anschlüsse (9, 10; 9', 10')
den Anschlüssen (7, 8; 7', 8') gegenüberliegend oder seitlich versetzt mit einem
Nabenabstand entsprechend dem Nabenabstand des anzuschließenden
Heizkörpers angeordnet sind.
2. Adapter nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass
das Profilrohr (6) durch eine in ihm angeordnete Blindscheibe (11) mit
Durchlaß unter Bildung eines Bypasses in einen oberen (12) und unteren (13)
Rohrabschnitt getrennt ist.
3. Adapter nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Blindscheibe (11) eine Durchlassbohrung (14) mit einem
Durchlassquerschnitt von ca. 3 mm aufweist und das Profilrohr (6) in der
halben Rohrhöhe in den oberen und unteren Rohrabschnitt (12, 13) trennt.
4. Adapter nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Durchlassbohrung (14) der Blindscheibe (11) in ihrem
Durchlassquerschnitt verstellbar ist.
5. Adapter nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, dass
zur Änderung des Durchlassquerschnittes eine von außen in die
Durchlassbohrung (14) der Blindscheibe (11) hineinragende und betätigbare
Stellschraube mit Justierspitze angeordnet ist.
6. Adapter nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, dass
das Profilrohr (6) einstückig ausgebildet ist.
7. Adapter nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, dass
etwa in der Mitte das Profilrohr (6) des Adapters (1) längenverstellbar
ausgebildet ist.
8. Adapter nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, dass
an dem Profilrohr (6) mehrere beabstandete Anschlusspaare (7, 8; 7', 8') mit
unterschiedlichen Nabenabständen zur Ermöglichung eines Anschlusses an
einem mit seinem Nabenabstand bauseitig festgelegten Heizkörperanschluss
(2, 3; 2', 3') angeordnet sind.
9. Adapter nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, dass
für Heizkörper mit unterschiedlichen Nabenabständen an dem Profilrohr (6)
verschiedene beabstandete Anschlusspaare (9, 10; 9', 10') mit Abständen
entsprechend unterschiedlichen Nabenabständen der neu anzuschließenden
Heizkörper angeordnet sind.
10. Adapter nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Anschlüsse (7, 8; 7', 8'; 9, 10; 9', 10') seitlich in der Wandung des Profilrohrs
(6) angeordnet sind.
11. Adapter nach einem der Ansprüche 8 und 9,
dadurch gekennzeichnet, dass
die verschiedenen beabstandeten Anschlusspaare (7, 8; 7', 8'; 9, 10; 9', 10') am im
Querschnitt rechteckigen Profilrohr (6) an dessen Schmal- und/oder Breitseite
angeordnet sind.
12. Adapter nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, dass
die verschiedenen beabstandeten Anschlusspaare (7, 8; 7', 8'; 9, 10; 9', 10') zur
Montage an die bauseitig vorgegebenen Heizkörper-Anschlüsse (2, 3; 2', 3')
sowie an den anzuschließenden Heizkörper mit Gewindemuffen (23, 24)
unterschiedlicher Abmessung versehen sind.
13. Adapter nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Gewindemuffen eine Größe von ½", 3/8", ¾" oder 1" aufweisen.
14. Adapter nach einem der Ansprüche 12 oder 13,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Gewindeteile beweglich mit Kugelköpfen und O-Ringabdichtungen oder
flexiblen Übergangsstücken ausgebildet sind.
15. Adapter nach einem der Ansprüche 12 oder 13,
dadurch gekennzeichnet, dass
bei Anordnung von fest verschweißten oder gelöteten oder ähnlich
verbundenen Gewinden die Abgangsgewinde mit einem Linksgewinde zum
anzuschließenden Heizkörper hin ausgestattet sind.
16. Adapter nach einem der Ansprüche 12 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Gewinde mit einem Doppelnippel in entsprechender Länge mit je ½"
Rechts- und Linksgewinde versehen sind, welcher an dem Profilrohr (6) eine
Abdichtung aufweist.
17. Adapter nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet, dass
statt eines Rechts-Links-Doppelnippels eine Konusverschraubung angeordnet
ist.
18. Adapter nach einem der Ansprüche 1 bis 17,
dadurch gekennzeichnet, dass
ein Entlüftungsstutzen (15) am oberen Ende des Profilrohrs (6) angelegt ist
und dass das Profilrohr (6) eine Länge aufweist, die sowohl größer als der
andere abweichende Nabenabstand des neu anzuschließenden Heizkörpers
als auch größer als der bauseitig festgelegte Nabenabstand des
Heizkörperanschlusses ist, wobei die Anschlüsse (7, 8; 7', 8'; 9, 10; 9', 10') in
Abstand unterhalb des Entlüftungsstutzens (15) angeordnet sind.
19. Adapter nach einem der Ansprüche 1 bis 18,
dadurch gekennzeichnet, dass
ein Stell- und Regelorgan (17) am Übergang des Vorlaufanschlusses des
Profilrohrs (6) zum Vorlauf des neu anzuschließenden Heizkörpers oder vor
dem zur Montage der Vorlaufleitung dienenden Anschluss des Profilrohrs
angeordnet ist.
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| DE (1) | DE19802912C2 (de) |
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE20309867U1 (de) | 2003-06-25 | 2003-10-02 | Kermi Gmbh, 94447 Plattling | Flachheizkörper |
| DE20309866U1 (de) * | 2003-06-25 | 2003-10-02 | Kermi Gmbh, 94447 Plattling | Flachheizkörper mit integriertem Ventil |
-
1998
- 1998-01-27 DE DE1998102912 patent/DE19802912C2/de not_active Expired - Fee Related
Non-Patent Citations (1)
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|---|
| NICHTS ERMITTELT * |
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|---|---|
| DE19802912A1 (de) | 1999-07-29 |
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