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DE19802912C2 - Mittel zur Anpassung des Normabstandes eines bauseits vorhandenen Heizkörperanschlusses für Radiatoren und dgl. an einen anderen Heizkörpernabenabstand, insbesondere von Heizplatten - Google Patents

Mittel zur Anpassung des Normabstandes eines bauseits vorhandenen Heizkörperanschlusses für Radiatoren und dgl. an einen anderen Heizkörpernabenabstand, insbesondere von Heizplatten

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DE19802912C2
DE19802912C2 DE1998102912 DE19802912A DE19802912C2 DE 19802912 C2 DE19802912 C2 DE 19802912C2 DE 1998102912 DE1998102912 DE 1998102912 DE 19802912 A DE19802912 A DE 19802912A DE 19802912 C2 DE19802912 C2 DE 19802912C2
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radiator
connection
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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F24HEATING; RANGES; VENTILATING
    • F24DDOMESTIC- OR SPACE-HEATING SYSTEMS, e.g. CENTRAL HEATING SYSTEMS; DOMESTIC HOT-WATER SUPPLY SYSTEMS; ELEMENTS OR COMPONENTS THEREFOR
    • F24D19/00Details
    • F24D19/0002Means for connecting central heating radiators to circulation pipes
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    • F24D19/00Details
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  • Mechanical Engineering (AREA)
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  • Steam Or Hot-Water Central Heating Systems (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf einen Adapter für den Austausch von Heizkörpern mit gleich­ seitigem Anschluß in einem Heizkreis mit bauseitig festgelegtem Abstand der Anschlüsse der Vor- und Rücklaufleitung und somit auf die Anpassung eines bauseitig vorgegebenen an einen anderen Heizkörpernabenabstand.
Zum Austausch von DIN-Radiatoren gegen handelsübliche Heizplatten mit DIN-Maßen war es bisher notwendig, eine große Anzahl zusätzlicher und unansehnlicher Paß- und Formstücke zu verwenden.
Die Aufgabe der Erfindung besteht daher darin, den Austausch von DIN-Heizkörpern zu er­ leichtern und dafür geeignete Mittel vorzuschlagen, mit denen eine Anpassung des Normab­ standes eines bauseitig festgelegten an einen anderen Heizkörpernabenabstand ohne Verwen­ dung zusätzlicher und unansehnlicher Paß- und Formstücke möglich ist.
Diese Aufgabe wird gemäß Patentanspruch 1 gelöst.
Danach wird ein Adapter vorgeschlagen, durch den DIN-Radiatoren gegen handelsübliche Heizplatten mit DIN-Maßen austauschbar sind, wobei die Heizkörper bzw. Heizplatten mit dem abweichenden Heizkörpernabenabstand seitlich am Adapter angeschlossen werden kön­ nen.
Durch den Adapter werden insbesondere die Nabenabstände neu anzuschließender Heizplat­ ten auf bauseitig vorgegebene Normabstände zu tauschender Radiatoren gebracht.
Der Adapter besteht dabei aus einem länglichen Profilrohr, welches zumindest zwei beabstan­ dete Anschlüsse entsprechend dem Normabstand des auszutauschenden Heizkörpers bzw. Radiators aufweist sowie zumindest zwei weitere Anschlüsse entsprechend dem Normabstand des neu anzuschließenden Heizkörpers mit abweichenden Nabenabstand.
Um eine optimale Entlüftung der Heizungsanlage zu erreichen, ist vorzugsweise die Länge des Profilrohrs größer als die des Nabenabstandes des vorhandenen und des neu anzuschlie­ ßenden Heizkörpers. Ferner ist das Profilrohr durch die Anlage einer Blindscheibe in einen oberen und unteren Rohrabschnitt getrennt, so daß das Profilrohr gleichzeitig einen Bypass darstellt durch welchen der Durchfluß durch den Heizkörper bzw. die Rückflußtemperatur beeinflußt werden kann.
Die Blindscheibe weist eine Bohrung von ca. 3 mm Durchmesser auf. Ebenso eine von außen einstellbare Schraube mit Justierspitze, um die Öffnung der Durchlaßbohrung der Blindschei­ be in ihrem Durchlaß ändern (Ansprüche 2, 3, 4 und 5).
Das Profilrohr des Adapters kann aus sämtlichen metallischen aber auch heizungstauglichen Kunststoffen hergestellt sein, wobei es von außen galvanisch verzinkt, lackiert oder auch be­ schichtet werden kann.
Gemäß Anspruch 8 und 9 sind zum Anschluß an den bauseitig vorgegebenen Heizkörperan­ schluß teilweise Anschlüsse in unterschiedlichen Norm-Nabenabständen angelegt sowie zum Anschluß von Heizplatten mit unterschiedlichen Nabenabständen ebenfalls teilweise An­ schlüsse mit unterschiedlichen Norm-Nabenabständen.
Gemäß Anspruch 12 weist der Adapter an unterschiedlichen Anschlußstellen seitlich, oben und unten, bei Bedarf auch hinten, Gewindemuffen (kurz) in unterschiedlichen Dimensionen auf. Es werden dabei gemäß Anspruch 13, vorzugsweise Gewindemuffen mit ½", 3/8", ¾", 1" Gewinde verwendet, wobei meistens ein 13 Gewinde zur Heizplatte hin eingesetzt ist.
Oben und unten am Adapter werden in der Regel ebenfalls Gewinde der Größe ½" eingesetzt.
Die Gewinde der Größe 3/8", ¾", . . . 1" dienen seitlich und hinten zum Anschluß an die Vor- und Rücklaufrohrleitung des bauseits vorhandene Heizkörperanschlusses.
Um Spannungen und Paßungenauigkeiten an den Heizkörpern bzw. am Adapter (Profilrohr) auszugleichen, können die Gewindeteile auch beweglich mit Kugelköpfen und O-Ring- Abdichtung oder mit flexiblen Übergangsstücken ausgerüstet sein.
Ebenso kann das Profilrohr des Adapters in der Mitte im Bereich der Blindscheibe längenver­ stellbar gemäß Anspruch 7 ausgebildet sein.
Werden keine um ihre eigene Achse drehbare Gewinde benutzt, sondern fest verschweißte oder gelötete oder ähnlich verbundene Gewinde, so sind die Abgangsgewinde zur Heizplatte hin mit "Linksgewinde" ausgestattet.
Dies macht einen Doppelnippel in entsprechender Länge mit ca. ½" Rechts- und Linksgewin­ de erforderlich.
Dieser hat am Adapterprofilrohr eine beliebige Abdichtung.
Anstatt eines Rechts-Links-Doppelnippels kann auch eine Konusverschraubung zum Einsatz kommen.
Um eine elegante Optik zu erreichen, ist das Adapter-Profilrohr mit einer Kunststoffverklei­ dung ummantelt.
Der Kunststoffmantel weist hierfür alle erforderlichen Durchbrüche für die Gewindedurch­ gänge auf.
Des weiteren ist auf der Seite zur Heizplatte hin die Kunststoffaussparung des Mantels mit einem Bund versehen, der zur Aufnahme einer aufklippbaren Abdeckschale dient. Die Kunst­ stoffverkleidung erhält eine Sickenprofilierung, die denen der meisten Heizplatten ähnelt, kann aber auch ohne diese ausgestattet sein.
In der Mitte der Verkleidung ist eine in der Größe änderbare Absenkung, meist quadratisch oder rechteckig angelegt. Diese dient zur Anbringung von firmenspezifischer Werbung. Wer­ bung wird auf ein passendes Kunststoffblättchen aufgedruckt und mittels Klebe- und Klipp­ technik auf dem Kunststoffgehäuse in einer Absenkung angebracht.
Der erfindungsgemäße Adapter und dessen Anwendung ist im folgenden anhand eines Aus­ führungsbeispiels mit Bezug auf dessen Zeichnungen näher erläutert:
In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung des Adapters, wobei an einem im Querschnitt rechteckigen Profilrohr an der dargestellten hinteren Schmalseite Rohrstücke mit den Anschlüssen zur Ver­ bindung mit dem einen bestimmten bauseitig festgelegten Nabenabstand aufweisenden Heiz­ körperanschluß des Vor- und Rücklaufes der Heizung angelegt sind und an der vorderen Schmalseite obere und untere Anschlüsse in einem geringeren gegenseitigen Abstand zum Anschluß eines Heizkörpers mit einem geringeren abweichenden Nabenabstand;
Fig. 2 in Seitenansicht eine schematische Darstellung der Anordnung des Adapters zur Montage einer Heizplatte mit einem geringen Nabenabstand (45 cm) an dem einen größeren bauseitig festgelegten Nabenabstand aufweisenden, durch Anschlußstutzen der Vor- und Rücklauflei­ tungen des Heizkreissystems gebildeten Heizkörperanschluß;
Fig. 3 eine schematische Darstellung gem. Fig. 2, wobei an dem einen bauseitig festgelegten Na­ benabstand von 50 cm aufweisenden Heizkörperanschluß unter Verwendung des Adapters nunmehr eine Heizplatte mit einem größeren Nabenabstand von 55 cm statt 45 cm ange­ schlossen ist;
Fig. 4 eine Draufsicht auf den Anschluß einer Heizplatte mittels eines Adapters gem. Fig. 2, wobei der Anschluß des Adapters an die bauseitig vorhandenen Anschlußstutzen der Vor- und Rücklaufleitungen seitlich außen über 90° Winkelstücke erfolgt;
Fig. 5 eine Draufsicht auf den abweichenden Anschluß der größeren Heizplatte gem. Fig. 3, wobei der Anschluß des Adapters zu den Anschlußstutzen der Vor- und Rücklaufleitungen in Ver­ längerung der Anschlüsse des Heizkörperanschlußes über gerade Rohrstücke erfolgt.
Die in Fig. 1 dargestellte Ausführungsform eines Adapters (1) besteht aus einem im Quer­ schnitt rechteckigen einstückigen Profilrohr (6). Dieses weist über seine gesamte Länge die gleiche Breite und Tiefe auf und besitzt an der dargestellten hinteren Schmalseite von gleich­ seitigen Anschlüssen (7', 8') ausgehende Rohransätze (21, 22) in einem bestimmten Abstand entsprechend dem bauseitig festgelegten Nabenabstand der Heizkörperanschlüsse der Vor- und Rücklaufleitungen (4, 5) (Fig. 2-5).
Der Adapter (1) weist zusätzlich zu den an der schmaleren Adapter-Längsseite angelegten Anschlüssen (7', 8') an seiner breiteren Längsseite Anschlüsse (7, 8) auf, an welche unmittel­ bar gem. Fig. 4 über Winkelstücke (25) statt der in Fig. 1 gewählten geraden Rohransätze (21, 22) ein Anschluß an die bauseitig vorgegebenen Anschlüsse der Vorlauf- und Rücklauf­ leitung (4, 5) möglich ist.
In der oberen Stirnwandung des rechteckförmigen Profilrohres (6) des Adapters (1) ist in Ab­ stand oberhalb des Rohransatzes (21) des Vorlaufs ein Entlüftungsstutzen (15) angelegt, so­ wie an der unteren Stirnseite ein Ablaßstutzen (16) für das Heizmedium. Diese Stutzen sind absperrbar.
Beabstandete paarweise gleichseitige Anschlüsse (9, 10) zum Anschluß eines Heizkörpers mit einem geringeren Nabenabstand sind am Adapter an der vorderen Schmalseite der Wandung des Profilrohres (6) angelegt. Sie sind bereits mit Gewindemuffen (23, 24) versehen, so daß, wie in Fig. 2 u. 4 dargestellt, statt eines ursprünglich installierten Radiators mit einer größe­ ren Bauhöhe und einem größeren bauseitig festgelegten Nabenabstand nunmehr Heizplatten (20) mit einer geringeren Bauhöhe und einem geringeren Nabenabstand leicht und schnell anschließbar sind, wobei die Anschlüsse des Adapters dafür bereits mit den Gewindemuffen (23, 24) versehen sind.
Um nun den Adapter (1) auch für Heizplatten verwenden zu können, deren Nabenabstand geringer als der Nabenabstand des bauseits zunächst vorgesehenen zu installierenden Radia­ tors bzw. des bauseitig festgelegten Abstandes der Anschlüsse (2, 3; 2', 3') der Vor- und Rücklaufleitung (4, 5) ist, also z. B. lediglich 45 cm statt 50 cm beträgt, sind zwischen den beabstandeten Anschlüssen (9, 10) zusätzlich ebenfalls paarweise beabstandete Anschlüsse (9', 10') in einem Abstand entsprechend dem geringeren Nabenabstand angelegt. Diese zu­ sätzlichen Anschlüsse sind zunächst verschlossen, können aber wie die Anschlüsse (9, 10) mit Gewindemuffen versehen werden, wobei insofern dann die Anschlüsse (9, 10) zu verschließen sind.
Das Profilrohr (6) ist etwa auf halber Höhe durch eine eine mittige Durchlaßbohrung (14) aufweisende Blindscheibe (11) in einen oberen Rohrabschnitt (12) und unteren Rohrabschnitt (13) unterteilt.
Durch Wahl der Durchlaßbohrung (14) in geeigneter Größe bzw. durch Einstellung des Durchlaßquerschnittes z. B. mittels einer in diese ragenden Justierspitze und einer äußeren Stellschraube, ist die Größe des sich zwischen den Rohransätzen (21, 22) bzw. den Anschlüs­ sen der Vor- und Rücklaufleitung einstellenden Bypasses einstellbar.
Durch diesen Bypass ist es möglich, die Rücklauftemperatur anzuheben und die Heizleistung und Erhitzung der anzuschließenden Heizkörper zu verändern.
Ferner ist eine Anpassung der Größe des Heizwasserdurchlaufes durch den Heizkörper an eine vorgegebene, z. B. zu hohe Pumpenleistung des Heizsystems möglich. Insofern lassen sich insbesondere auch Geräusche in der Heizungsanlage verringern oder vermeiden.
Wie in Fig. 2-5 dargestellt, weist der Adapter (1) eine Baulänge auf, welche sowohl größer als der vorhandene Abstand der Rohranschlüsse des bauseits vorhandenen Heizkörperan­ schlusses als auch der abweichenden Nabenabstände der alternativ anzuschließenden Heiz­ körper ist.
Da in der oberen Stirnfläche des Profilrohrs (6) ein Entlüftungsstutzen (15) angelegt ist, läßt sich jegliche im Vorlauf bildende Luft auf einfachste Weise abführen.
Letzteres stößt bei Anschluß einer Heizplatte mit geringerem Nabenabstand als dem bauseitig festgelegten Nabenabstand des Heizkörperanschlußes ohne größeren entlüftbaren Adapter insofern auf Schwierigkeiten, als sich Luft im Vorlauf des Heizkörperanschlusses sammeln würde.
In der schematischen Seitendarstellung der Fig. 2 ist die Anordnung des Adapters (1) zur Montage einer Heizplatte (20) an dem einen größeren Nabenabstand als die Heizplatte auf­ weisenden bauseitig vorgesehenen Heizkörperanschluß gezeigt, welcher durch Anschlüsse (2, 3) bzw. entsprechende Rohrleitungsstutzen der Vorlauf- und Rücklaufleitung (4, 5) gebildet wird.
Der Adapter (1) bildet dabei einen Bypass zwischen den bauseitig vorgesehenen Heizkör­ peranschlüssen (2, 3) bzw. den Anschlüssen (9, 10) des Vorlaufs und des Rücklaufs der Heiz­ platte (20).
Auf halber Höhe des langen senkrechten Profilrohrs (6) des Adapters (1) ist eine den Durch­ laßquerschnitt auf eine Durchlaßbohrung (14) versperrende Blindscheibe (11) angelegt, so daß die Wassermenge des Durchflusses durch die Heizplatte (20) bereits durch Änderung des Durchlaßquerschnittes der Durchlaßbohrung (14) regelbar ist.
Die paarweisen oberen und unteren Anschlüsse (7, 8) am Profilrohr (6), welche an den An­ schlüssen (2, 3) der Vorlaufleitung (4) und der Rücklaufleitung (5) des bauseitig vorgesehenen Heizkörperanschlusses befestigt werden, haben einen Abstand von 50 cm entsprechend dem bauseitig festgelegten Nabenabstand des ursprünglich vorgesehenen anzuschließenden Ra­ diators von 50 cm.
Dagegen ist der Abstand der Anschlüsse (9, 10; 9',10') des Profilrohrs (6) zur Befestigung des Vorlaufes und Rücklaufes der Heizplatte (20) wählbar und beträgt gem. Fig. 2, 4 lediglich 45 cm, so daß dort eine Heizplatte mit einem Nabenabstand von 45 cm befestigbar ist. Statt eines Radiators mit einer Bauhöhe von 60 cm und eines Nabenabstandes von 50 cm ist somit z. B. eine Heizplatte mit einer Bauhöhe von 50 cm und einem Nabenabstand von 45 cm befestig­ bar.
In Fig. 3 ist nun der Anschluß einer Heizplatte (20') gezeigt, welche im Gegensatz zur Heiz­ platte (20) der Fig. 2,4 einen Nabenabstand von 55 cm aufweist, welcher insofern größer als der Nabenabstand von 50 cm des zum Anschluß an dem bauseitig vorgesehenen Heizkör­ peranschluß vorgesehenen Radiators ist.
Der Anschluß der Heizplatte (20') erfolgt am Profilrohr (6) des Adapters (1) über die seitlich außerhalb der Anschlüsse (9', 10') vorgesehenen zusätzlichen Anschlüsse (9, 10), die entspre­ chend dem Nabenabstand von 55 cm der Heizplatte (20') einen Abstand von 55 cm aufwei­ sen.
Die Heizplatte (20') weist eine Bauhöhe von 60 cm bei dem erwähnten Nabenabstand von 55 cm auf.
In Fig. 2 und Fig. 3 ist jeweils der Entlüftungsstutzen (15) am oberen Ende des Profilrohres (6) eingezeichnet, wobei insofern durch diesen sich im Vorlauf und Rücklauf bildende Luft abführbar ist.
Der Durchfluß durch die Heizplatten (20, 20') gem. Fig. 2 und 3 ist außer durch den ver­ stellbaren Durchströmungsquerschnitt der Blindscheiben (11) auch noch durch ein im Vorlauf angeordnetes Stell- und Regelorgan (17) veränderbar.
In der Draufsicht auf die montierten Heizplatten (20, 20') gem. Fig. 4 und 5 erkennt man in Fig. 4 den Anschluß des Adapters über die seitlich am Profilrohr (6) angelegten Anschlüsse (7, 8) und die Heizkörperanschlüsse (2, 3) der Vorlauf- und Rücklaufleitung (4, 5). Zur Ver­ bindung der Anschlüsse (7, 8) und der Anschlüsse der Vor- und Rücklaufleitung (4, 5) dient jeweils ein Winkelstück (25) sowie ein an diesem angeordnetes zusätzliches Verbindungs­ stück sowie zusätzlich im Vorlauf das Stell- und Regelorgan (17).
Da der Adapter (1) wie in Fig. 1 dargestellt, außer den seitlichen Anschlüssen (7, 8) in der Breitseite zur Montage an den Anschlüssen der Vor- und Rücklaufleitung (4, 5) auch noch an der Schmalseite des Profilrohrs angeordnete Anschlüsse (7', 8') aufweist, ist, wie in Fig. 5 dargestellt, auch unmittelbar ein Anschluß an dem Profilrohr (6) an der dort verdeckten Schmalseite in geradliniger Verlängerung der Vor- und Rücklaufleitung (4, 5) möglich, wobei insofern auf die Verwendung von Winkelstücken verzichtet werden kann.
Bezugsziffernliste
1
Adapter
2
,
3
;
2
',
3
' Anschlüsse des bauseitig vorgesehenen Heizkörperanschlusses
4
,
5
Vor- und Rücklaufleitung
6
Profilrohr
7
,
8
;
7
',
8
' Anschlüsse am Profilrohr zur Montage der Anschlüsse der Vor- und Rücklaufleitung
9
,
10
;
9
',
10
' Anschlüsse des Profilrohrs zur Montage der Anschlüsse des Heizkörpers mit abweichendem Nabenabstand
11
Blindscheibe
12
oberer Rohrabschnitt des Profilrohrs
13
unterer Rohrabschnitt des Profilrohrs
14
Durchlaßbohrung in der Blindscheibe
15
Entlüfungsstutzen
16
Ablaßstutzen
17
Stell- und Regelorgan
20
Heizplatte mit geringerem Nabenabstand
20
' Heizplatte mit größerem Nabenabstand
21
,
22
Rohransätze
23
,
24
Gewindemuffen
25
Winkelstücke

Claims (19)

1. Adapter für den Austausch von Heizkörpern mit gleichseitigem Anschluss in einem Heizkreis mit bauseitig festgelegtem Abstand der Anschlüsse (2, 3; 2', 3') der Vor- und Rücklaufrohrleitung (4, 5), bestehend aus einem länglichen Profilrohr (6) mit rundem, quadratischem oder rechteckigem Querschnitt, welches zumindest zwei seitliche, mit einem Nabenabstand entsprechend dem Abstand der Vor- und Rücklaufrohrleitung (4, 5) des bauseitig vorhandenen Heizkörperanschlusses, übereinander angeordnete Anschlüsse (7, 8; 7', 8') aufweist, welche auf der Profilrohraußenwandung bei quadratischem oder rechteckigem Profilrohrquerschnitt auf der zu den Anschlüssen (2, 3; 2', 3') der Vor- und Rücklaufrohrleitung (4, 5) parallel verlaufenden Seitenwandung, wobei der Anschluss über ein 90°-Winkelstück erfolgt, und/oder auf der zu den Anschlüssen (2, 3; 2', 3') senkrecht verlaufenden Seitenwandung und bei rundem Profilrohrquerschnitt auf einem Wandungsbereich in unmittelbar geradliniger Fortsetzung der bauseitigen Anschlüsse (2', 3') der Vor- und Rücklaufleitung (4, 5) und/oder auf einem gegenüber diesem Wandungsbereich um 90° versetztem Wandungsbereich angeordnet sind, und dass zumindest zwei weitere Anschlüsse (9, 10; 9', 10') den Anschlüssen (7, 8; 7', 8') gegenüberliegend oder seitlich versetzt mit einem Nabenabstand entsprechend dem Nabenabstand des anzuschließenden Heizkörpers angeordnet sind.
2. Adapter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Profilrohr (6) durch eine in ihm angeordnete Blindscheibe (11) mit Durchlaß unter Bildung eines Bypasses in einen oberen (12) und unteren (13) Rohrabschnitt getrennt ist.
3. Adapter nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Blindscheibe (11) eine Durchlassbohrung (14) mit einem Durchlassquerschnitt von ca. 3 mm aufweist und das Profilrohr (6) in der halben Rohrhöhe in den oberen und unteren Rohrabschnitt (12, 13) trennt.
4. Adapter nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchlassbohrung (14) der Blindscheibe (11) in ihrem Durchlassquerschnitt verstellbar ist.
5. Adapter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass zur Änderung des Durchlassquerschnittes eine von außen in die Durchlassbohrung (14) der Blindscheibe (11) hineinragende und betätigbare Stellschraube mit Justierspitze angeordnet ist.
6. Adapter nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Profilrohr (6) einstückig ausgebildet ist.
7. Adapter nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass etwa in der Mitte das Profilrohr (6) des Adapters (1) längenverstellbar ausgebildet ist.
8. Adapter nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Profilrohr (6) mehrere beabstandete Anschlusspaare (7, 8; 7', 8') mit unterschiedlichen Nabenabständen zur Ermöglichung eines Anschlusses an einem mit seinem Nabenabstand bauseitig festgelegten Heizkörperanschluss (2, 3; 2', 3') angeordnet sind.
9. Adapter nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass für Heizkörper mit unterschiedlichen Nabenabständen an dem Profilrohr (6) verschiedene beabstandete Anschlusspaare (9, 10; 9', 10') mit Abständen entsprechend unterschiedlichen Nabenabständen der neu anzuschließenden Heizkörper angeordnet sind.
10. Adapter nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlüsse (7, 8; 7', 8'; 9, 10; 9', 10') seitlich in der Wandung des Profilrohrs (6) angeordnet sind.
11. Adapter nach einem der Ansprüche 8 und 9, dadurch gekennzeichnet, dass die verschiedenen beabstandeten Anschlusspaare (7, 8; 7', 8'; 9, 10; 9', 10') am im Querschnitt rechteckigen Profilrohr (6) an dessen Schmal- und/oder Breitseite angeordnet sind.
12. Adapter nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die verschiedenen beabstandeten Anschlusspaare (7, 8; 7', 8'; 9, 10; 9', 10') zur Montage an die bauseitig vorgegebenen Heizkörper-Anschlüsse (2, 3; 2', 3') sowie an den anzuschließenden Heizkörper mit Gewindemuffen (23, 24) unterschiedlicher Abmessung versehen sind.
13. Adapter nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Gewindemuffen eine Größe von ½", 3/8", ¾" oder 1" aufweisen.
14. Adapter nach einem der Ansprüche 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Gewindeteile beweglich mit Kugelköpfen und O-Ringabdichtungen oder flexiblen Übergangsstücken ausgebildet sind.
15. Adapter nach einem der Ansprüche 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass bei Anordnung von fest verschweißten oder gelöteten oder ähnlich verbundenen Gewinden die Abgangsgewinde mit einem Linksgewinde zum anzuschließenden Heizkörper hin ausgestattet sind.
16. Adapter nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Gewinde mit einem Doppelnippel in entsprechender Länge mit je ½" Rechts- und Linksgewinde versehen sind, welcher an dem Profilrohr (6) eine Abdichtung aufweist.
17. Adapter nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass statt eines Rechts-Links-Doppelnippels eine Konusverschraubung angeordnet ist.
18. Adapter nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass ein Entlüftungsstutzen (15) am oberen Ende des Profilrohrs (6) angelegt ist und dass das Profilrohr (6) eine Länge aufweist, die sowohl größer als der andere abweichende Nabenabstand des neu anzuschließenden Heizkörpers als auch größer als der bauseitig festgelegte Nabenabstand des Heizkörperanschlusses ist, wobei die Anschlüsse (7, 8; 7', 8'; 9, 10; 9', 10') in Abstand unterhalb des Entlüftungsstutzens (15) angeordnet sind.
19. Adapter nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass ein Stell- und Regelorgan (17) am Übergang des Vorlaufanschlusses des Profilrohrs (6) zum Vorlauf des neu anzuschließenden Heizkörpers oder vor dem zur Montage der Vorlaufleitung dienenden Anschluss des Profilrohrs angeordnet ist.
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