DE19802821A1 - Elektrische Anschlußklemme - Google Patents
Elektrische AnschlußklemmeInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine elektrische
Anschlußklemme, die in eine Aufnahmekammer eines
Steckergehäuses einfügbar ist, mit folgenden Merkmalen: Die
Anschlußklemme weist einen Verbindungsbereich zur Verbindung
mit einem elektrischen Leiter auf, die Anschlußklemme weist
einen Kontaktierungsbereich zur Kontaktierung eines
komplementären Kontaktstifts auf, der Kontaktierungsbereich
besteht aus einem inneren Kontaktfederbereich und einer
äußeren Außenfeder, wobei zumindest der innere
Kontaktfederbereich und der Verbindungsbereich aus einem Teil
ausgebildet sind.
Aus der DE 195 267 38-A1 ist eine gattungsgemäße elektrische
Anschlußklemme bekannt. Der Kontaktierungsbereich der
Anschlußklemme, der in einer Aufnahmekammer eines
Steckergehäuses eingefügt werden kann, besteht aus zwei
Teilen aus zwei verschiedenen Werkstoffen: einem inneren
Kontaktfederbereich, der durch Freistanzen und Prägen derart
ausgebildet ist, daß ein zur Anschlußklemme passender
Kontaktstift kontaktiert werden kann, und einer äußeren
Außenüberfeder, die den inneren Kontaktfederbereich umgibt.
Wenn die Anschlußklemme im Steckergehäuse eingefügt ist,
wird der Kontaktierungsbereich in der Aufnahmekammer
gesichert durch federnde Laschen, die an der Außenüberfeder
ausgebildet sind. Die federnden Laschen liegen auf den
Seitenwänden der Aufnahmekammer auf und sorgen unter anderem
für die Positionierung und für die erste Sicherung der
Anschlußklemme im Steckergehäuse. Bei mehrpoligen
elektrischen Steckverbindern, die im Automobilbau eingesetzt
werden, müssen die Anschlußklemmen aus Platzgründen in
möglichst dichter Packung im Steckverbindergehäuse angeordnet
werden. Bei einer Anordnung der federnden Laschen auf den
Seitenwänden der Aufnahmekammern muß eine Mindeststärke der
Wand von Aufnahmekammer zur Aufnahmekammer eingehalten
werden, damit die Federkräfte und die Kräfte für eine
ausreichende Sicherung aufgenommen werden können.
Es ist Aufgabe der Erfindung, eine elektrische
Anschlußklemme anzugeben, die in einer Aufnahmekammer eines
Steckergehäuses einfügbar ist und in einer möglichst dichten
Packung angeordnet werden kann.
Die Aufgabe wird gelöst durch eine elektrische
Anschlußklemme, die in einer Aufnahmekammer eines
Steckergehäuses einfügbar ist, mit folgenden Merkmalen:
Die Anschlußklemme weist einen Verbindungsbereich zur
Verbindung mit einem elektrischen Leiter auf, die
Anschlußklemme weist einen Kontaktierungsbereich zur
Kontaktierung eines komplementären Kontaktstifts auf, der
Kontaktierungsbereich besteht aus einem inneren
Kontaktfederbereich und einer äußeren Außenüberfeder, wobei
zumindest der innere Kontaktfederbereich und der
Verbindungsbereich aus einem Teil ausgebildet sind, die
äußere Außenüberfeder ist im Querschnitt im wesentlichen
achteckig ausgebildet.
Bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den
jeweiligen Unteransprüchen.
Es ist von Vorteil, daß die Anschlußklemme für die
Federbewegungen des Kontaktfederbereiches und der äußeren
Außenüberfeder möglichst wenig Platz beansprucht. Dies wird
dadurch erreicht, daß jeweils vier erste Seitenwände der
Außenüberfeder die Seitenflächen des Kontaktfederbereiches
bedecken und jeweils vier weitere Seitenwände der
Außenüberfeder die dazwischenliegenden Eckflächen des
Kontaktfederbereiches bedecken. Dies wird auch dadurch
erreicht, daß anschließend an jede Eckfläche des inneren
Kontaktfederbereichs in der Steckrichtung jeweils eine
Kontaktfeder zur Kontaktierung des komplementären
Kontaktstifts ausgebildet ist.
Es ist auch von Vorteil, daß der komplementäre Kontaktstift
im Kontaktierungsbereich der elektrischen Anschlußklemme
sicher und störungsfrei zur Kontaktierung eingefügt werden
kann. Dies wird dadurch erreicht, daß die Außenüberfeder
Führungsflächen zur Einführung des komplementären
Kontaktstiftes aufweist.
Durch die Anordnung sämtlicher federnder Elementen des
Kontaktierungsbereichs auf den Diagonalen der kistenförmigen
Anschlußklemme wird auf den Seitenwänden der Platz für die
Federbewegungen eingespart. Die Anschlußklemme kann
entsprechend kleiner dimensioniert werden und die
Zwischenwände zwischen zwei Aufnahmekammern des
Steckergehäuses erfüllen nur noch die Funktion der Isolation
zweier Anschlußklemmen. Die Federbewegungen wirken statt auf
die Zwischenwände zwischen zwei Aufnahmekammern nur noch in
den Ecken der Aufnahmekammer. Die Zwischenwände zwischen zwei
Aufnahmekammern müssen nicht mehr mit der hohen Festigkeit
und Wandstärke ausgelegt werden, die notwendig wären, um die
Federbewegungen der federnden Elementen des
Kontaktierungsbereichs aufzufangen. Die Anordnung der
federnden Elementen auf den Diagonalen bringt einen weiteren
Vorteil bezüglich der Form des komplementären Kontaktstifts
mit sich. Der komplementäre Kontaktstift kann einen runden,
einen quadratischen oder einen rechteckigen Querschnitt
aufweisen. Wenn der komplementäre Kontaktstift einen
quadratischen Querschnitt aufweist, kann er in verschiedenen
Orientierungen bezüglich der Aufnahmekammer gesteckt werden.
Wenn der komplementäre Kontaktstift einen rechteckigen
Querschnitt aufweist, kann er auch in verschiedenen
Orientierungen gesteckt werden, dann jedoch entfällt der
Vorteil der definierten Bewegung der federnden Elemente.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand der Figuren
beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer elektrischen
Anschlußklemme,
Fig. 2 eine Aufsicht in der Steckrichtung auf die
Anschlußklemme von Fig. 1,
Fig. 3 eine Seitenansicht der Anschlußklemme von Fig. 1
bei abgenommener Außenüberfeder,
Fig. 4 eine Aufsicht in der Steckrichtung auf die
Anschlußklemme von Fig. 3,
Fig. 5 einen Schnitt durch die Anschlußklemme von Fig. 3
entlang der Linie A-A,
Fig. 6 eine weitere Ansicht der Anschlußklemme von Fig. 3,
Fig. 7 eine Seitenansicht der Außenüberfeder,
Fig. 8 eine Aufsicht in der Steckrichtung auf die
Außenüberfeder von Fig. 7,
Fig. 9 eine gestanzte, noch nicht gefaltete Außenüberfeder,
und
Fig. 10 eine gestanzte nocht nicht gefaltete Anschlußklemme.
In Fig. 1 ist eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen
elektrischen Anschlußklemme 1 im zusammengebauten Zustand
dargestellt. Die Anschlußklemme 1 weist einen
Verbindungsbereich 2 zur Verbindung mit einem elektrischen
Leiter auf. Der Verbindungsbereich 2 besteht in diesem
Ausführungsbeispiel aus zwei verschiedenen Crimpbereichen 3
und 4 mit jeweils zwei Crimplaschen. Der erste Crimpbereich 3
ist zur Verbindung mit dem Leiter vorgesehen, während der
zweite Crimpbereich 4, der am Ende der Anschlußklemme 1
angeordnet ist, zur Befestigung der äußeren isolierenden
Hülle des Leiters dient. Der Crimpbereich 2 ist über einen
Übergangsbereich 5 mit einem Kontaktierungsbereich 6 der
Anschlußklemme 1 verbunden. Der Kontaktierungsbereich 6
besteht aus einer äußeren Außenüberfeder 7 und einem
inneren Kontaktfederbereich 8, der hier gestrichelt
dargestellt ist. Die Anschlußklemme 1 ist aus zwei Teilen,
die aus unterschiedlichen Werkstoffen durch Stanzen und
Biegen hergestellt werden, zusammengesetzt.
In Fig. 2 ist die zusammengesetzte Anschlußklemme 1 gesehen
in der Steckrichtung dargestellt. Der innere
Kontaktfederbereich 8 liegt vollständig innerhalb der
äußeren Außenüberfeder 7. Der Kontaktfederbereich 8 weist
vier Kontaktfedern 9 auf, die auf die Diagonalen des
kistenförmigen Querschnitts des Kontaktfederbereichs 8
jeweils gegenüber einander angeordnet sind und die eine
Aufnahme zur Kontaktierung eines komplementären
Kontaktstifts bilden.
In Fig. 3 ist die Anschlußklemme von Fig. 1 nochmals,
jedoch ohne die Außenüberfeder 7 dargestellt. In der
Seitenansicht von Fig. 3 sind zwei der vier Kontaktfedern 9
besonders gut ersichtlich. Die Seitenansicht von Fig. 3
zeigt eine Seitenfläche 10 und daran anschließend zwei
Eckflächen 11, die unter einem Winkel von 45° zu der
Seitenfläche 10 angeordnet sind. Die Kontaktfedern 9 sind
durch Freistanzen und Prägen aus den Eckflächen 11 in der
Steckrichtung der Anschlußklemme 1 ausgebildet. In Fig. 3
ist auch ersichtlich, wie in den Eckflächen 11 des inneren
Kontaktfederbereiches 8 jeweils eine Öffnung 12 zur
Befestigung des inneren Kontaktfederbereiches 8 mit der
äußeren Außenüberfeder 7 angeordnet ist.
In der Ansicht von Fig. 4 ist ersichtlich, wie der
Kontaktfederbereich 8 vier Seitenflächen 10 und vier
dazwischenliegende Eckflächen 11 aufweist. Durch die
Anordnung der vier Eckflächen 11 und der vier Seitenflächen
10 unter einem Winkel von 45° entsteht zumindest
bereichsweise ein im Querschnitt achteckiger innerer
Kontaktfederbereich 8. Die Seitenflächen 10 des inneren
Kontaktfederbereichs 8 verlaufen, nachdem die Anschlußklemme
in die Aufnahmekammer des Steckergehäuses eingefügt wurde, im
wesentlichen parallel zu den Wänden der Aufnahmekammer. Die
Seitenflächen 10 sind im wesentlichen geschlossene flache
Teile, die lediglich die Stabilität des Kontaktfederbereichs
8 erhöhen und keine weitere Aufgaben erfüllen. Die Eckflächen
11, die unter einem Winkel von 45° zur Kammerwand verlaufen,
erfüllen hingegen sämtliche Aufgaben der Anschlußklemme, wie
beispielsweise die federnde Kontaktierung des komplementären
Kontaktstifts und die Fixierung der Außenüberfeder 7.
In Fig. 5 ist der innere Kontaktfederbereich 8 entlang der
Linie A-A von Fig. 3 dargestellt. Die Kontaktfedern 9 sind
in den Diagonalen des inneren Kontaktfederbereiches 8
angeordnet. Weil die Eckflächen 11 unter einem Winkel von 45°
zu dem Boden des Verbindungsbereichs 2 der Anschlußklemme 1
verlaufen und weil die Seitenflächen 10 des inneren
Kontaktfederbereiches 8 parallel zu den Wänden der
Aufnahmekammer verlaufen, verlaufen die Federwege der
Kontaktfedern 9 in den Diagonalen der Aufnahmekammer. Der
nicht dargestellte komplementäre Kontaktstift kann einen
runden, einen quadratischen oder einen rechteckigen
Querschnitt aufweisen und kann in verschiedenen
Orientierungen bezüglich der Aufnahmekammer gesteckt werden.
Fig. 6 zeigt eine weitere Ansicht des inneren
Kontaktfederbereiches 8 der elektrischen Anschlußklemme 1.
Zur Erhöhung der Stabilität können zwei Teile 13, 14, die nach
dem Biegen und Formen eine Seitenfläche 10 bilden,
beispielweise durch Laserschweißen, zusammengeschweißt
werden. Aus dem Vergleich der Ansicht von Fig. 6 mit der
Ansicht von Fig. 3 geht hervor, daß der innere
Kontaktfederbereich 8 eine im wesentlichen achteckige Form
mit vier identischen Seitenflächen 10 und vier identischen
Eckflächen 11 aufweist.
In Fig. 7 ist die Außenüberfeder 7 für sich alleine
dargestellt. Die Außenüberfeder 7 ist im Querschnitt
ebenfalls im wesentlichen achteckig ausgebildet. Die
Außenüberfeder 7 kann aus einem anderen Werkstoff als der
innere Kontaktfederbereich 8 hergestellt werden. Die
Außenüberfeder 7 wird jedoch ebenso wie der innere
Kontaktfederbereich 8 durch Stanzen, Biegen und
Laserschweißen hergestellt.
In Fig. 8 ist gut ersichtlich, wie die Außenüberfeder 7 ein
achteckiges Profil aufweist. Die achteckige Außenüberfeder 7
besteht aus jeweils vier ersten Seitenwänden 15 und
dazwischenliegend jeweils vier weiteren Seitenwänden 16.
Jeweils vier erste Seitenwände 15 bedecken im
zusammengebauten Zustand die Seitenflächen 10 des inneren
Kontaktfederbereiches 8 und die vier weiteren Seitenwände 16
schließen die Eckflächen 11 des inneren
Kontaktfederbereiches 8 ein.
Die Eckflächen 11 des inneren Kontaktfederbereiches 8 und die
die Eckflächen 11 einschließenden Seitenwände 16 der
Außenüberfeder 7 weisen komplementäre Mittel 12, 17 zur
Befestigung auf. Die Außenüberfeder 7 weist an den
Seitenwänden 16 vier freigestanzte und nach innen gebogene
Nasen 17 auf, die in die vier freigestanzten Öffnungen 12 des
inneren Kontaktfederbereiches eingreifen. An den gleichen
Seitenwänden 16 weist die Außenüberfeder 7 im Bereich der
Eckflächen 11 vier Rastfederzungen 18 zur Sicherung der
Anschlußklemme 1 in dem Steckergehäuse auf. Die
Rastfederzungen 18 sind hier als in der Längsrichtung der
Außenüberfeder 7 freigestanzte und nach außen weggebogene
Bereiche ausgebildet.
Wie der innere Kontaktfederbereich 8 weist auch die äußere
Außenüberfeder 7 einen achteckigen Querschnitt auf. Weil die
Rastfederzungen 18 im Bereich der Eckflächen 11 angeordnet
sind, wirken die Kräfte zur Sicherung der Anschlußklemme 1
in der Aufnahmekammer des Steckergehäuses nicht auf die
Kammerwände, sondern in den Ecken der Aufnahmekammer. Die
Außenüberfeder 7 weist auf der Steckgesichtsseite der
Anschlußklemme 1 einstückig mit ihr verbundene und nach innen
gebogene Führungsflächen 19 zur besseren Einführung des
komplementären Kontaktstiftes auf. Die Führungsflächen 19
reduzieren die Gefahr der Falschsteckung, das heißt ein
Einführen des Kontaktstiftes im Spalt zwischen der
Kontaktfeder 9 und der Außenüberfeder 7.
In Fig. 9 und Fig. 10 sind die äußere Außenüberfeder 7
und die Anschlußklemme 1 gestanzt, jedoch noch nicht
gefaltet dargestellt. In Fig. 10 ist ersichtlich, wie
sämtliche funktionelle Elemente, wie die Kontaktfedern 9
und die Öffnungen 12 des inneren Kontaktierungsbereiches 8
nicht an den Seitenflächen 10, sondern an den dazwischen
liegenden Eckflächen 11 des Kontaktfederbereiches 8
angeordnet sind. Das gleiche gilt sinngemäß auch für die
Nasen 17, die Rastfederzungen 18 und die Führungsflächen 19
der äußeren Außenüberfeder 7 von Fig. 9.
Durch die Verlagerung der Federbewegungen auf die
Diagonale des Kontaktierungsbereiches wird bei
vorgegebener Größe der größtmögliche Federweg der
Kontaktfedern 9 erreicht. Dies hat zur Folge, daß die
Anschlußklemme 1 einen kleineren Querschnitt haben kann.
Weil für die Wände zwischen den Aufnahmekammern des
Steckergehäuses die Funktion als Abstützung der Federkräfte
wegfällt, können diese Wände entsprechend dünner ausgelegt
werden. Insgesamt kann so die dichtestmögliche Packung der
Anschlußklemmen in einem mehrpoligen mehrreihigen
Steckergehäuse erreicht werden.
Claims (9)
1. Elektrische Anschlußklemme, die in einer Aufnahmekammer
eines Steckergehäuses einfügbar ist, mit folgenden Merkmalen:
- a) die Anschlußklemme (1) weist einen Verbindungsbereich (2) zur Verbindung mit einem elektrischen Leiter auf,
- b) die Anschlußklemme (1) weist einen Kontaktierungsbereich (6) zur Kontaktierung eines komplementären Kontaktstiftes auf,
- c) der Kontaktierungsbereich (6) besteht aus einem inneren
Kontaktfederbereich (8) und einer äußeren Außenüberfeder
(7), wobei zumindest der innere Kontaktfederbereich (8) und
der Verbindungsbereich (2) aus einem Teil ausgebildet sind,
dadurch gekennzeichnet, - d) daß die äußere Außenüberfeder (7) im Querschnitt im Wesentlichen achteckig ausgebildet ist.
2. Elektrische Anschlußklemme nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der innere Kontaktfederbereich (8) im
Querschnitt zumindest bereichsweise einen geschlossenen
Bereich aufweist.
3. Elektrische Anschlußklemme nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß der innere Kontaktfederbereich
(8) im Querschnitt vier Seitenflächen (10) und vier
dazwischenliegende Eckflächen (11) aufweist.
4. Elektrische Anschlußklemme nach einem der Ansprüche 1 bis
3, dadurch gekennzeichnet, daß die Eckflächen (11) des
inneren Kontaktfederbereichs (8) unter einem Winkel von 45°
zu dem Boden des Verbindungsbereichs (2) der Anschlußklemme
(1) angeordnet sind.
5. Elektrische Anschlußklemme nach einem der Ansprüche 1 bis
4, dadurch gekennzeichnet, daß anschließend an jede
Eckfläche (11) des inneren Kontaktfederbereichs (8) in der
Steckrichtung jeweils eine Kontaktfeder (9) zur Kontaktierung
des komplementären Kontaktstiftes ausgebildet ist.
6. Elektrische Anschlußklemme nach einem der Ansprüche 1 bis
5, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils vier erste
Seitenwände (15) der äußeren Außenüberfeder (7) die
Seitenflächen (10) des inneren Kontaktfederbereichs (8)
bedecken und jeweils vier weitere Seitenwände (16)
der Außenüberfeder (7) die dazwischenliegenden Eckflächen (11)
des Kontaktfederbereichs (8) bedecken.
7. Elektrische Anschlußklemme nach einem der Ansprüche 1 bis
6, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest zwei Flächen
(10, 11) des Kontaktfederbereichs (8) und die die Flächen
(10, 11) einschließenden Seitenwänden (15, 16) der
Außenüberfeder (7) komplementäre Mittel (12, 17) zur
Befestigung aufweisen.
8. Elektrische Anschlußklemme nach einem der Ansprüche 1 bis
7, dadurch gekennzeichnet, daß an zumindest zwei die
Eckflächen (11) des inneren Kontaktfederbereichs (8)
bedeckenden Seitenwänden (16) der Außenüberfeder (7) jeweils
eine Rastfederzunge (18) zur Befestigung der Anschlußklemme
in dem Steckergehäuse ausgebildet ist.
9. Elektrische Anschlußklemme nach einem der Ansprüche 1
bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenüberfeder (7)
Führungsflächen (19) zur Einführung des komplementären
Kontaktstifts in die Anschlußklemme aufweist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1998102821 DE19802821B4 (de) | 1998-01-26 | 1998-01-26 | Elektrische Anschlußklemme |
Applications Claiming Priority (1)
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|---|---|---|---|
| DE1998102821 DE19802821B4 (de) | 1998-01-26 | 1998-01-26 | Elektrische Anschlußklemme |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19802821A1 true DE19802821A1 (de) | 1999-07-29 |
| DE19802821B4 DE19802821B4 (de) | 2008-02-07 |
Family
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Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1998102821 Expired - Fee Related DE19802821B4 (de) | 1998-01-26 | 1998-01-26 | Elektrische Anschlußklemme |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19802821B4 (de) |
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- 1998-01-26 DE DE1998102821 patent/DE19802821B4/de not_active Expired - Fee Related
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| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE19802821B4 (de) | 2008-02-07 |
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