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DE19801123A1 - Fundamentaufbau sowie Sockelelement für die Verwendung darin - Google Patents

Fundamentaufbau sowie Sockelelement für die Verwendung darin

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DE19801123A1
DE19801123A1 DE19801123A DE19801123A DE19801123A1 DE 19801123 A1 DE19801123 A1 DE 19801123A1 DE 19801123 A DE19801123 A DE 19801123A DE 19801123 A DE19801123 A DE 19801123A DE 19801123 A1 DE19801123 A1 DE 19801123A1
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DE
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foundation structure
structure according
base
grooves
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DE19801123A
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Peter Grabuschnig
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THERMOZELL ENTWICKLUNGS und VE
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E02HYDRAULIC ENGINEERING; FOUNDATIONS; SOIL SHIFTING
    • E02DFOUNDATIONS; EXCAVATIONS; EMBANKMENTS; UNDERGROUND OR UNDERWATER STRUCTURES
    • E02D27/00Foundations as substructures
    • E02D27/01Flat foundations

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
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  • Civil Engineering (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Foundations (AREA)
  • Diaphragms For Electromechanical Transducers (AREA)
  • Building Environments (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen Fundamentaufbau sowie ein Sockel­ element für die Verwendung darin.
Es ist bekannt, für die Fundamentierung eines Gebäudes Platten- oder Streifenfundamente zu verwenden. Plattenfundamente werden verwendet, um bei schlechtem Baugrund die Gründungsfläche durch eine biegesteife Gründungsplatte aus Stahlbeton, die gewisserma­ ßen auf dem Baugrund schwimmt und ungleichmäßige Setzungen ein­ zelner Gebäude verhindert, wesentlich zu vergrößern.
Bei Streifenfundamenten werden unter allen lasttragenden Wänden des Gebäudes zunächst Fundamentstreifen erstellt.
Um diese Fundamentstreifen zu erstellen, wird der Boden, auf dem das Gebäude gebaut werden soll, zunächst so bearbeitet, daß er absolut eben ist. Bei unterkellerten Gebäuden wird dies an der Sohle der Baugrube und bei nicht unterkellerten Gebäuden, zu ebener Erde ausgeführt. Anschließend werden in den Bereichen, in denen die Fundamentstreifen entstehen sollen, streifenförmige Ausschachtungen bzw. Gräben erstellt. In diese Ausschachtungen werden in bekannter und üblicher Weise Bewehrungen eingelegt und anschließend werden die Ausschachtungen mit Beton gefüllt, wobei oberhalb des Bodens Schalungen vorgesehen sein können, so daß die erhärteten Fundamentstreifen etwa 20 cm über dem Baugrund überstehen. In die von den Fundamentstreifen begrenzten Bereiche wird nun üblicherweise eine Rollierung, d. h., eine Schicht aus Kies oder Schotter, eingefüllt, welche, nachdem sie verdichtet wurde, mit der Oberkante der Fundamentstreifen abschließt. Ggf. kann auf die verdichtete Rollierung einen Folie als Nässeschutz, insbesondere bei Staunässe, aufgelegt werden. Auf die durch die Fundamentstreifen sowie die Rollierung gebildete ebene Fläche kann nun eine Bodenplatte in bekannter Weise aufgegossen werden. Nach dem Erhärten der Bodenplatte werden die Wände des Gebäudes aufgemauert. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Mauern direkt auf den Fundamentstreifen aufzubauen und in die von den Mauern umgrenzten Bereiche jeweils einzelne Bodenplatten auf die Rollierung aufzugießen. Wird auf diese Art und Weise zunächst ein Keller erstellt, erstreckt sich an den Außenwänden von den Fundamentstreifen bis über die Oberkante des Bodens bzw. der Baugrube eine sog. Perimeterdämmung. Diese Perimeterdämmung besteht beispielsweise aus Schaumglas oder Polymerschäumen und hat insbesondere bei Staunässe die Aufgabe, das Mauerwerk vor anstehendem Wasser zu schützen.
Die Fundamentsohle muß so tiefliegen, daß sie durch Gefrieren und Auftauen der unmittelbar darunter liegenden Bodenschicht nicht in Bewegung gerät. Als frostfrei gilt nach DIN 1054 eine Tiefe von mindestens 80 cm; in besonders frostgefährdeten Gegen­ den kann sie 1,50 m und mehr betragen.
Bei derartigen Streifenfundamenten ist von Nachteil, daß im Bereich des Fundamentstreifens oft Wärmebrücken entstehen, über die die Wärme aus dem Gebäude in den Boden abfließt.
Insbesondere in Kellern entstehen in den unteren äußeren Kanten und Eckbereichen kalte Zonen durch das Abfliesen von Wärme, weshalb in diesen Bereichen auch oft Innenisolierungen aus bei­ spielsweise Styropor angebracht werden.
Aus der GB 2 018 854 A ist ein Streifenfundament für Steinwände bekannt, bei dem trapezoedrische Blöcke auf eine Rollierung im Bereich der zu erstellenden Wände aufgelegt werden. Diese trape­ zoedrischen Blöcke weisen im Bereich der Rollierung eine breite Auflagefläche auf, welche sich nach oben hin verjüngt, so daß oben eine schmalere Plattform für die Auflage der Mauerziegel ausgebildet wird. Die durch die Wände wirkenden Gewichtskräfte werden somit auf einen größeren Bereich am Boden verteilt. Diese trapezoedrischen Blöcke sollen sich zudem leicht verlegen las­ sen.
Aus der US 3,673,750 sind Randsteine für ein Gebäudefundament bekannt, wobei diese Randsteine gleichzeitig als Schalungsele­ mente für eine zu gießende Isolierschicht unter einer Bodenplat­ te und als Schalungselemente für die Bodenplatte dienen. Diese Randsteine dienen gleichzeitig als Fundamentblöcke für die Außenwände eines aufzubauenden Gebäudes. Diese Randsteine sollen aus einem isolierenden Beton bestehen. Bei einem derartigen Fundamentaufbau und bei derartigen Randsteinen ist von Nachteil, daß die Randsteine zum einen eine tragende Funktion für die Außenwände ausüben sollen und zum anderen isolierend wirken sollen. Bei einer zum Tragen der Wände ausreichenden Tragfähig­ keit der Randsteine ist es nicht möglich, diese stark isolierend auszubilden, da stark isolierende Leichtbetonblöcke nur geringe Tragfähigkeiten aufweisen können. Mit einem derartigen Funda­ mentaufbau ist es somit nicht möglich, eine optimale Wärmeiso­ lierung bei gleichzeitig hoher Tragfähigkeit zu erreichen.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen Fundamentaufbau zu schaffen, die bei hoher Tragkraft thermisch gut isoliert.
Eine weitere Aufgabe ist es, einen Fundamentaufbau zu schaffen, die einfach und schnell erstellt werden kann.
Darüber hinaus ist eine Aufgabe, ein Sockelelement für einen derartigen Fundamentaufbau zu schaffen, mit welchem ein tragfä­ higes Fundament mit hoher thermischer Isolation schnell verlegt und erstellt werden kann.
Die Aufgabe wird mit einem Fundamentaufbau gemäß Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen werden in Unteransprüchen gekennzeichnet.
Die Erfindung sieht vor, zunächst eine Rollierung, also eine Ausgleichsschüttung aus Kies oder Schotter in einer Baugrube bei einem unterkellerten Gebäude oder in einer flachen Grube auf­ zubringen. Diese Rollierung muß anschließend verdichtet werden, damit sie den statischen Anforderungen genügt. Auf die Rollie­ rung kann ggf. eine Dichtfolie aufgelegt werden. Auf diese Rol­ lierung bzw. die Dichtfolie werden die erfindungsgemäßen Sockel­ elemente lose im Bereich geplanter Wände aufgelegt. Diese Soc­ kelelemente sind im einfachsten Fall längliche, kastenförmige und im Querschnitt im wesentlichen rechteckige Formkörper bzw. Blöcke. Hieraus ergeben sich Fundamentsockelstreifen, welche aus einzelnen Sockelelementen aufgebaut sind. Die Sockelelemente bestehen aus einem Leichtbeton, vorzugsweise aus einem Styropor­ leichtbeton. Diese Elemente lassen sich leicht verlegen, wobei eine Korrektur während des Verlegens jederzeit möglich ist. Die Elemente werden sowohl dort angeordnet, wo zukünftig Außenwände, als auch dort, wo Zwischenwände, insbesondere tragende Zwischen­ wände erstellt werden sollen. Darüber hinaus ist es möglich, diese Sockelelemente auch innerhalb der Außenkonturen des Gebäu­ des bzw. des Fundaments regelmäßig, d. h. in einem Gittermuster anzuordnen.
Die Sockelelemente weisen in der nach oben weisenden Wandung zumindest eine Längsnut auf. In die Längsnuten der die Außenkon­ tur des Gebäudes bildenden Sockelelemente werden hochkant recht­ eckförmige Streifenelemente eingesteckt, welche vorzugsweise mit einer leichten Pressung in den Nuten sitzen und über die Sockel­ elemente nach oben hinausstehen. Die streifenförmigen Elemente können beispielsweise bis zur Oberkante eines geplanten Funda­ ments, bei einem in einer Baugrube angeordneten Fundament für ein Gebäude mit Keller jedoch auch bis über die Oberkante der Baugrube nach oben reichen und als Perimeterdämmung dienen.
Die Bereiche, die innerhalb der Außenkontur des Gebäudes bzw. Fundaments liegen und von den Sockelelementen begrenzt werden, werden mit einem Leichtbeton bis zur Oberkante der Sockelelemen­ te aufgefüllt. Der Leichtbeton weist vorzugsweise gleiche Mate­ rialeigenschaften bezüglich Dichte, Festigkeit und Wärmedurch­ gangsverhalten auf wie der Beton, aus dem die Sockelelemente ge­ fertigt sind.
Die Sockelelemente fungieren für diesen an der Baustelle ein­ zufüllenden Beton (auch Ortbeton genannt) als Schalungen. Als Ergebnis wird eine auf der Rollierung aufliegende Isolierschicht bzw. -platte aus Leichtbeton erzielt.
Die aus den Sockelelementen und dem erhärteten Ortbeton gebilde­ te Isolierplatte oder Isolierschicht dient als Unterlage für eine auf diese aufzubringende Bodenplatte aus Beton. Diese wird nach dem Eingießen des Betons von in die Nuten der äußeren Soc­ kelelemente eingesteckten Schalungselementen begrenzt. Der Beton der Bodenplatte kann in die freien Nuten der innerhalb der Au­ ßenkontur liegenden Sockelelemente fließen, wodurch im erhärte­ ten Zustand eine Verklammerung bewirkt wird. Bei mehreren Nuten pro Sockelelement kann der Beton auch in die freien Nuten der äußeren Elemente fliesen. Auf diese Bodenplatte kann in üblicher Weise ein Gebäude, insbesondere ein Fertighaus oder Holzblock­ haus aufgestellt werden.
Die die Bodenplatte begrenzenden und in die äußeren Sockelelemente eingesteckten Schalungselemente sind vorzugsweise aus einem isolierenden Hartschaummaterial gefertigt, welches derart fest und steif ist, daß es dem eingegossenen Beton standhält und bleiben nach dem Erhärten der Bodenplatte an der Bodenplatte haften. Diese isolierenden Schalungselemente erfüllen die Funk­ tion einer Wärmeisolation seitlich nach außen, wenn sie als Perimeterdämmung bei einem Kellerfundament bis über die Oberkan­ te der Baugrube verlängert sind.
Darüber hinaus ist es möglich, auf die Isolierplatte bzw. Iso­ lierschicht an sich bekannte Trägerplatten für die Heizschlangen von Fußbodenheizungen aufzulegen.
Bei einem derartigen Fundamentaufbau ist von Vorteil, daß die Sockelelemente sehr schnell und einfach nach Art eines Streifen­ fundamentes verlegt werden können und, nachdem eine erwünschte Kontur erreicht wurde und sie miteinander verbunden wurden, die Zwischenräume mit einem isolierenden Leichtbeton aufgefüllt werden. Hierdurch ergibt sich bezüglich des Wärmedurchgangswer­ tes eine homogene, isolierende Schicht als Unterlage für eine darauf aufzubringende Bodenplatte, wobei die Bodenplatte auch Heizschlangen für eine Fußbodenheizung enthalten kann.
Darüber hinaus ist bei einem derartigen Fundamentaufbau von Vorteil, daß dieser durch seinen massiven, aber dennoch leichten Aufbau nicht schwingt und dadurch den Auftrag einer massiven Estrichtschicht erst ermöglicht. Darüber hinaus ist von Vorteil, daß bei dem erfindungsgemäßen Fundamentaufbau durch die einge­ steckten isolierenden Schalungselemente eine hervorragende Wär­ medämmung nach außen erzielt wird, so daß das Gebäude nach unten und unten außen wärmegedämmt ist. Die in einer Fußbodenheizung produzierte Wärme fließt somit nicht über die Außenseite oder durch den Boden der Bodenplatte ab.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der Zeichnung beispiel­ haft erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen Querschnitt durch ein erfindungsgemäßes Sockel­ element;
Fig. 2 eine Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes Sockelelement;
Fig. 3 einen Querschnitt durch ein erfindungsgemäßes Funda­ ment;
Fig. 4 einen Querschnitt durch eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Fundaments für die Verwendung einer Fußbodenheizung;
Fig. 5 eine Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes Ecksockel­ element;
Fig. 6 eine Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes T-Verbin­ dungssockelelement;
Fig. 7 eine Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes Kreuzungs­ sockelelement;
Fig. 8 einen Querschnitt durch ein erfindungsgemäßes Funda­ ment mit verbreitertem Frostriegel.
Fig. 9 eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Sockelelements mit einem verbreiterten Streifenprofil­ element in einer perspektivischen Ansicht von oben;
Fig. 10 ein Sockelelement gemäß Fig. 9 mit einer weiteren Ausführungsform eines Streifenprofilelements in einer perspektivischen Ansicht von oben;
Fig. 11 ein erfindungsgemäßes Streifenprofilelement in einer perspektivischen Ansicht.
Ein erfindungsgemäßes Sockelelement 1 ist ein flach kastenförmi­ ges Element mit einer horizontalen Bodenwandung 2, einer recht­ winklig, zu dieser verlaufenden vertikalen breiten Seitenwandung 3 und einer parallel zu dieser gegenüberliegenden vertikalen schmalen Seitenwandung 4.
Die breite Seitenwandung 3 weist von der Bodenwandung 2 eine Höhe bzw. Breite auf, die etwa das 2,5fache der Breite der schmalen Seitenwandung 4 beträgt. Gegenüber der Bodenwandung 2 verläuft, mit der Breitenseitenwandung 3 einen rechten Winkel einschließend eine Deckenwandung 5 des Sockelelements 1. Die Deckenwandung 5 erstreckt sich von der Seitenwandung 3 in etwa über zwei Drittel der Breite der Bodenwandung 2. Die Deckenwan­ dung 5 und die schmale Seitenwandung 4 werden durch eine Ab­ laufwandung 6 miteinander verbunden, welche beispielsweise um 30° bis 50° geneigt zur Bodenwandung 2 orientiert ist.
An den Stirnseiten weist das Sockelelement vertikale, mit der Bodenwandung einen rechten Winkel einschließende Stirnwandungen 7 auf.
Ein erfindungsgemäßes Sockelelement 1 weist beispielsweise eine Breite von 60 cm, eine Länge von 100 cm und eine Höhe von 25 cm auf (Fig. 2).
Die Deckenwandung 5 weist von ihrer Quermitte in etwa gleich beabstandet zwei parallel zur Längserstreckung des Sockelele­ ments 1 verlaufende Nuten 8a, 8b auf (Fig. 2). Die Nuten 8a, 8b sind rechteckförmige Ausnehmungen oder Aussparungen, die etwa um ein Drittel bis zu einem Fünftel der Höhe des Sockelelements 1 in dieses eingebracht sind. Eine Nut 8a ist zur breiten Seiten­ wandung 3 benachbart angeordnet und von dieser in etwa um die Breite der Nut 8a beabstandet. Eine zweite Nut 8b ist zu der gemeinsamen Kante 9 der Deckenwandung 5 und der Ablaufwandung 6 benachbart angeordnet und von dieser in etwa um die Breite der Nut 8b beabstandet. Die Nuten 8a, 8b sind vorzugsweise gleich breit ausgeführt und weisen eine Breite auf, die in etwa einem Sechstel der gesamten Breite der Deckenwandung 5 entspricht.
Ein derartiges erfindungsgemäßes Sockelelement 1 besteht aus einem Leichtbeton. Unter Leichtbetonen versteht man Betone, die ein mineralisches Bindemittel, im allgemeinen Zement enthalten und als Zuschlagsstoff - im Gegensatz zu Normalbeton - einen Zu­ schlagstoff mit geringer Rohdichte enthalten. Ein derartiger Leichtbeton enthält als Leichtzuschlagstoff beispielsweise auf­ geschäumtes oder expandiertes Polystyrol, wobei aber auch andere organische oder anorganische, insbesondere mineralische Leicht­ zuschlagsstoffe Verwendung finden können. Wesentlich für den Leichtzuschlagstoff ist, daß er eine geringe Wärmeleitfähigkeit aufweist, ohne jedoch die Druckfestigkeit des Leichtbetons zu stark zu schwächen.
Ein erfindungsgemäßes Sockelelement 1 weist bei einer Länge von 1 m beispielsweise ein Volumen von 0,08 bis 0,12 m3 auf, wobei die Dichte des Sockelelements zwischen 200 und 800 kg/m3, vor­ zugsweise 400 kg/m3 liegt. Die Rohdichte des Sockelelements richtet sich nach den statischen Erfordernissen, da ein leichtes Sockelelement eine geringere Druckfestigkeit aufweist als ein schweres Sockelelement. Die Druckfestigkeiten derartiger erfin­ dungsgemäßer Sockelelemente liegen zwischen 30 und 120 t/m2, insbesondere zwischen 50 und 90 t/m2.
Die Sockelelemente sind vorzugsweise von in ihren Abmessungen sowie von ihrem Gewicht so bemessen und eingestellt, daß sie durch zwei Personen noch händisch verlegt werden können.
Ein geeigneter Werkstoff für die Herstellung ist beispielsweise ein Polystyrolleichtbeton gemäß dem deutschen Gebrauchsmuster 91 15 774.9.
Die Sockelelemente sind frostbeständig.
Eine erfindungsgemäße Fundamentstruktur bzw. ein erfindungsgemä­ ßer Fundamentaufbau (Fig. 3) wird in einer flach wannenförmigen Baugrube 10, welche in den gewachsenen Boden 11 eingebracht ist, angeordnet. Die Baugrube 10 wird bis zu einem Drittel bzw. bis zur Hälfte mit einer Schüttung 12 bzw. Rollierung 12 aus Kies, Schotter und dergleichen aufgefüllt. In den Randbereichen der Baugrube 10, welche nicht von dem zu erstellenden Gebäudes abge­ deckt werden, können an sich bekannte Drainagerohre 13 verlegt sein. Mit dieser Ausgleichsschicht 12 wird nicht nur eine Nivel­ lierung, also die Einstellung eines gleichen Höhenniveaus der Oberseite der Rollierung 12 erreicht, sondern auch die Kapilla­ rität des Bodens unterbrochen. D. h., im Boden vorhandene Feuch­ tigkeit wird aufgrund mangelnder Kapillaren nicht durch die Rollierung hindurch zur Unterseite des Gebäudes transportiert. Die Rollierung 12 muß verdichtet sein.
Bei einer zu erwartenden Belastung des Fundaments von aus dem Boden aufsteigenden Wasser, insbesondere Druckwasser oder bei Bauten in Überschwemmungsgebieten wird auf die Rollierung auf der gesamten Fläche, vorzugsweise bis zum Baugrubenrand, eine Dichtfolie aufgelegt.
Auf die Rollierung 12 werden die Sockelelemente 1 auf Stoß lose aufgelegt und können, wenn sie aufgelegt wurden, noch ausgerich­ tet werden. Die Sockelelemente 1 werden entsprechend dem Verlauf der geplanten Wände verlegt und bilden so streifenförmige Fun­ damentsockel. Im Bereich der Außenwände 14 eines zu erstellenden Gebäudes werden die Sockelelemente 1 mit den Ablaufwandungen 6 zum Gebäudeäußeren weisend verlegt. Im Bereich der inneren Wan­ dungen 15 kann die Orientierung der Ablaufwandungen 6 wahlweise erfolgen. In den Eckbereichen der Kontur können auf Gehrung geschnittene Sockelelemente 1 aufeinandergeführt werden, es ist jedoch auch möglich, vorgefertigte Eckelemente (Fig. 5) zu ver­ wenden. Darüber hinaus können an Kreuzungspunkten Kreuzungsele­ mente (Fig. 7) und an Abzweigungspunkten beispielsweise T-förmi­ ge Abzweigelemente (Fig. 6) verwendet werden. Wenn die Sockel­ elemente 1 fertig verlegt und ausgerichtet sind, werden in die äußeren Nuten 8b der die Außenkontur bildenden, äußeren Sockel­ elemente Streifenprofilelemente 19 eingesteckt, mit welchen die einzelnen Sockelelemente miteinander verbunden werden. Die Streifenprofilelemente 19 sind hochkant rechteckförmige Profile, welche vorzugsweise mit Pressung in den Nuten 8b ruhen und sich nach oben über die Deckenwandung 5 der Sockelelemente 1 hinaus erstrecken.
Die Sockelelemente 1 können darüber hinaus im Bereich ihrer Stirnwandungen 7 mit Nuten und Federn, beispielsweise mit Nuten und Federn in Schwalbenschwanzform versehen sein. Hiermit lassen sich die einzelnen Sockelelemente 1 in geeigneter Weise zusam­ menstecken, wodurch nach der Ausrichtung einer Verschiebung der Sockelelemente vorgebeugt wird. Eine weitere Möglichkeit, eine Verschiebung zu vermeiden, ist, die Sockelelemente miteinander zu verklammern.
Die Zwischenräume 17 zwischen den Sockelelementen 1 sind mit einem Leichtortbeton 16 ausgefüllt. Leichtortbeton ist ein Be­ ton, der an der Einbaustelle verarbeitet, in diesem Fall zwi­ schen die Sockelelemente 1 gegossen wird. Der Leichtbeton wird bis zur Höhe der Deckenwandung 5 zwischen die Sockelelemente 1 gegossen, wobei nach dem Eingießen, wenn notwendig, auf diese Höhe abgestrichen wird. Der Leichtbeton weist vorzugsweise eine gleiche oder ähnliche Zusammensetzung mit gleichen oder ähnli­ chen Festigkeitseigenschaften und Rohstoffen auf, wie das Beton­ material der Sockelelemente 1. Die entstehende Druckfestigkeit muß jedoch nicht die Höhe der Druckfestigkeit der Sockelelemente aufweisen, sie kann beispielsweise 30 bis 60 t/m2 betragen. Die Rohdichte eines derartigen Leichtortbetons 16 beträgt in erhär­ tetem Zustand zwischen 200 und 400 kg/m2. Der Leichtortbeton ist beispielsweise ein Beton, wie er in DE-G-91 15 774.9 beschrieben wird.
Die Sockelelementen 1 fungieren für den Leichtortbeton 16 als Schalungselemente.
Die Sockelelemente 1 und der erhärtete Leichtortbeton 16 ergeben eine isolierende Schicht oder Platte 18, welche auf der Rollie­ rung 12 aufliegt.
Die Randbereiche der Schicht oder Platte 18 weisen durch die nach außen weisenden Ablaufwandungen 6 der äußeren Sockelelemen­ te 1 eine Abschrägung auf. In die, den Ablaufwandungen 6 benach­ barten Nuten 8b der die Außenkontur der Platte 18 begrenzenden Sockelelemente 1, sind die schmalen, länglichen, im Querschnitt hochkant rechteckförmige Streifenelemente bzw. Schalungsprofil­ elemente 19 eingesteckt, welche die Sockelelemente miteinander verbinden.
Die Streifen- oder Schalungsprofilelemente 19 weisen eine Breite auf, die in etwa der der Nut 8b entspricht. Die Streifenelemente 19 sind in den Nuten 8b auf Stoß und mit leichter Pressung ein­ gesteckt. Die Höhe der Streifen oder Schalungsprofilelement 19 ist so gewählt, daß die Oberkante 20 zumindest dem oberen Höhen­ niveau des geplanten Fundaments bzw. einer noch aufzugießenden Bodenplatte entspricht. Sie beträgt beispielsweise das 5- bis 6- fache der Breite des Streifenelementes 19 und steht beispiels­ weise um 20 bis 30 cm über das Sockelelement nach oben hinaus. Bei Sockelelemente, welche in einem Kellerfundament eingebaut sind, können sich die Schalungsprofilelemente 19 bis über die Oberkante der Baugrube erstrecken, insbesondere also 2 bis 3 m. Reichen die Schalungsprofilelemente 19 mit ihrer Oberkante 20 bis auf die Höhe einer Oberkante einer Bodenplatte, umschließen die Schalungsprofilelemente zwischen sich einen flachen, eckig wannenförmigen Raum 27 seitlich und umgrenzen ihn dicht.
Die Streifenprofilelemente 19 bestehen vorzugsweise aus einem wärmeisolierenden Polymerhartschaum, beispielsweise einem ex­ trudierten Polystyrolhartschaumprofil oder vergleichbaren Ele­ menten aus thermischem Isolationsmaterialien wie Polyurethan­ schaum oder Schaumglas. Die Breite der Streifen oder Schalungs­ profilelemente 19 richtet sich im wesentlichen nach der gewünschten wärmeisolierenden Wirkung. Dementsprechend muß auch die Breite der Nuten 8b an die Breite der Streifen oder Scha­ lungsprofilelemente angepaßt sein.
Bei einer weiteren Ausführungsform des Streifenprofilelements 19 ist der nach oben über die Nut 8b hinausstehende Teil 19a dicker ausgebildet, wodurch dieser Teil zur Ablaufwandung 6 hin oder zur Nut 8a hin oder zur Ablaufwandung und zur Nut 8a hin vor­ springend ausgebildet ist. Hierdurch wird insbesondere eine bessere Isolierung einer aufzugießenden Bodenplatte, aber auch eine erhöhte Steifigkeit des Streifenprofilelements 19 erzielt. Darüber hinaus können für Streifenprofilelemente 19 unterschied­ licher Breite Sockelelemente mit gleichbleibend breiten Nuten 18b verwendet werden. Derartige Streifenprofilelemente 19 können im breiten Teil 19a, an den aneinanderstoßenden Kanten der Streifenprofilelemente 19 über Nuten 19b bzw. Federn 19c ver­ fügen. Darüber hinaus können für die Ecken eines Fundaments Eckelementstreifen-Profilelemente 19d vorgesehen sein. Um einen besseren Kraftschluß mit der Betonbodenplatte zu erreichen, können die Streifenprofilelemente 19 über Schwalbenschwanznuten 19e auf der Innenseite verfügen. Auch auf der Außenseite der Streifenprofilelemente 19 können Nuten, insbesondere Schwalben­ schwanznuten vorgesehen sein, beispielsweise um Dekorelemente in diese Nuten einzustecken.
Auf die Schicht- oder Platte 18 können in dem von den Schalungs­ profilelementen 19 umgrenzten Raum 21 für eine Bodenbetonplatte übliche Bewehrungen 22 beispielsweise in Form von Armierungs­ eisen, -gittern oder -geflechten eingelegt sein (Fig. 3) . Die Bewehrung 22 kann flächendeckend oder in bestimmten Bereichen aufgelegt sein, beispielsweise kann die Bewehrung im Bereich der Sockelelemente 1 aufgelegt sein (Fig. 3). Darüber hinaus können, wenn gewünscht, in an sich bekannter Weise Versorgungsleitungen, die im Boden verlaufen sollen, auf der Schicht 18 aufgelegt sein.
Bis zur Oberkante 20 der Streifenprofilelemente 19 wird ein Estrich oder Beton in den von den Schalungs- oder Streifenpro­ filelementen 19 umgrenzten Raum 21 eingegossen. Der eingegossene Beton kann beispielsweise ein üblicher Beton der Festigkeits­ klasse B35, d. h. mit einer Nennfestigkeit von 35 N/mm2 nach 28 Tagen sein.
Der eingegossene Estrich oder Beton ergibt in erhärtetem Zustand eine Betonbodenplatte 23, welche von den Schalungselementen bzw. Streifenprofilelementen 19 nach außen begrenzt wird. Der Beton fließt auch in die freien Nuten 8a, 8b der Sockelelemente 1, wodurch die erhärtete Betonbodenplatte 22 in Eingriff mit der Isolierschicht oder Platte 18 steht.
Die Betonbodenplatte 23 wird bevorzugt einstückig, also mono­ lythisch gegossen, so daß die fertige Betonbodenplatte keine Fugen aufweist. Die Betonbodenplatte kann in angesteiftem aber noch nicht erhärtetem Zustand beispielsweise mit einem Glätter, insbesondere einem Flügelglätter abgeglättet werden, so daß die Oberfläche ohne weitere größere Nachbearbeitungen als Fußboden bzw. Unterlage für einen Bodenbelag verwendet werden kann.
Bei als Perimeterdämmung bis über die Baugrube hinaus nach oben verlaufenden Streifenprofilelementen 19 wird der Beton nicht bis zur Oberkante 20, sondern lediglich in der für eine Bodenplatte gewünschten Höhe, insbesondere 20 bis 30 cm, eingegossen.
Auf diese Betonbodenplatte 23 können in üblicher, an sich be­ kannter Weise die Wände 14, 15, insbesondere Leichtbauwände, von Fertig- oder Holzblockhäusern aufgestellt und befestigt werden.
Die Außenwände 14 schließen mit ihrer Außenseite 25 mit der, von den Schalungselementen 19 begrenzten Außenseite 26 der Betonbo­ denplatte 23 ab. Auf die Außenseite 25 der Wand 14 ist ein Au­ ßenputz oder Außenbelag 27, beispielsweise ein wärmedämmender und wasserabweisender Belag 27 aufgebracht, beispielsweise ein Vollwärmeschutzsystem.
Der Belag oder Putz 27 weist beispielsweise eine Dicke auf, die größer ist als die Breite der Schalungsstreifen 19 und steht somit über die Schalungsstreifen 19 nach außen vor. Mit seiner Unterkante 28 steht der Putz oder Belag 27 in Kontakt mit der Oberkante 20 der Schalungselemente 19, wobei die Unterkante 28 des Putzes 27 durch eine U-Profilschiene 29 gebildet und be­ grenzt sein kann.
Da die Schalungsstreifen bzw. Streifenprofilelemente 19 nicht entfernt werden, sondern als Isolation erhalten bleiben, können sie außenseitig mit einem Dekor, beispielsweise einem farbigen Mauerklinkerdekor versehen sein, welches gleichzeitig Witte­ rungsschutzaufgaben übernimmt.
Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform eines erfin­ dungsgemäßen Fundaments (Fig. 4) werden auf die Isolierplatte 18 Trägerplatten 32 für Fußbodenheizungsleitungen 33 aufgelegt. Diese Trägerplatten 32 sind plattenförmige Elemente, beispiels­ weise aus Kunststoff, insbesondere Hartschaumplatten. Oberseitig weisen die Trägerplatten 32 einstückig angeformte Klemmnoppen 34 für die Heizleitungen 33 auf, zwischen welche die Heizleitungen 33 eingeklemmt werden können.
Um die Montage der Platten 32 zu erleichtern, können streifen­ förmige Elemente 35 in die Nuten 8a der äußeren Sockelelemente 1 und in die Nuten 8a, 8b der inneren Sockelelemente 1 einge­ steckt sein. Die streifenförmigen Elemente 35 können beispiels­ weise aus dem gleichen Material wie die Schalungselemente 19, insbesondere aus Hartschaum bestehen. Die Elemente 35 weisen eine Breite auf, die der der Nut 8a, 8b entspricht und weisen eine Höhe auf, die so gewählt ist, daß die Hartschaumelemente 35 über die Deckenwandung 5 der Sockelelemente 1 soweit hinausste­ hen, daß ihre Oberkante 36 mit dem höchsten Bereich der Träger­ platte 32 abschließt.
Durch die streifenförmigen Elemente 35 wird die Oberfläche der Platte 18 in schmale Gefache 37 zwischen den Nuten 8 eines Soc­ kelelementes 1 und weite Gefache 38 zwischen benachbarten Soc­ kelelementen 1 unterteilt.
Die Sockelelemente 1 können regelmäßig, gitterähnlich verlegt sein, so daß viereckige Gefache 38 gleicher Größe gebildet wer­ den.
In die schmalen Gefache 37 können Bewehrungen 22 eingelegt wer­ den, in die weiten Gefache 38 werden die Trägerplatten 32 einge­ legt. In die weiten Gefache 38 können jeweils nur eine Träger­ platte 32 (Fig. 4) oder bei ausreichender Gefachgröße auch meh­ rere Trägerplatten 32 eingelegt sein. Die Trägerplatten 32 wei­ sen beispielsweise eine Größe von 0,5 × 1 m auf.
Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform sind die strei­ fenförmigen Elemente 35 einstückig mit den Trägerplatten 32 an deren Außenkanten ausgebildet. Die Trägerplatten 32 können so direkt mit den Elementen 35 in die Nuten (8a, 8b) gesteckt und an der Isolierplatte 18 verankert werden. Auf die derart mit Heizschlangen versehenen Trägerplatten 32 und Bewehrungen 22 versehene Isolierplatte 18 wird ein Beton oder Estrich in den von den Streifenprofilelementen 19 umgrenzten Raum 21 bis zur Oberkante 20 der Streifenprofilelemente eingegossen. Der Beton oder Estrich ist vorzugsweise ein speziell auf die Verwendung von Fußbodenheizungen abgestimmter Beton.
Bei dem Eingießen des Betons in den von den Streifenprofilele­ menten 19 umgrenzten Raum 21 sorgen die streifenförmigen Elemen­ te 35 dafür, daß die Trägerplatten 32 nicht verrutschen können. Darüber hinaus dichten die streifenförmigen Elemente 35 den Randbereich der Trägerplatten 32 nach unten ab, so daß kein Beton unter die Trägerplatten 32 gelangen kann. Aufgrund der geringen Dichte der Trägerplatten 32 würden diese ansonsten auf dem Beton aufschwimmen.
Auch auf eine derart erzeugte Betonbodenplatte 23 werden die Wände 14, 15 in bekannter und beschriebener Weise aufgestellt.
Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform eines erfin­ dungsgemäßen Fundamentaufbaus wird die gesamte Isolierschicht oder Platte 18 aus Sockelelementen 1 aufgebaut. Bei einer der­ artigen Ausführungsform können z. B. die äußeren Konturen der Platte 18 mit Sockelelementen 1 mit nach außen weisender Ablauf­ wandung 6 ausgebildet sein. Der von diesen Sockelelementen 1 umgrenzte Raum wird dann mit weiteren Sockelelementen flächen­ deckend ausgelegt, wobei diese Sockelelemente auch im Quer­ schnitt rechteckig ausgebildet sein können. Vorzugsweise weisen die Sockelelemente 1 für die Ausbildung einer kompletten ver­ legten Schicht 18 an ihren Seitenwandungen Nuten und Federn beispielsweise in Form von Schwalbenschwanzführungen auf, so daß die Sockelelemente aneinander gesteckt werden können. Eine wei­ tere Möglichkeit besteht darin, die Sockelelemente mit einem Dünnbettmörtel oder einem Fliesenkleber miteinander zu verkle­ ben. Eine derartige Anordnung ist bei hohen Flächenlasten sinn­ voll, da die Sockelelemente 1 eine höhere Druckfestigkeit auf­ weisen als der Leichtortbeton.
Der außenseitig der äußeren Sockelelemente 1 verbleibende Raum 40 der Baugrube 10 wird mit Kies, Schotter oder Aushub bis zur Oberkante 41 des gewachsenen Bodens 11 verfüllt, wobei die Ober­ kante 42 der Verfüllung 43 vorzugsweise höher liegt als der nach außen ragende Abschnitt der Deckenwandung 5 der äußeren Sockel­ elemente 1, so daß die Sockelelemente 1 von außen nicht sichtbar sind. Vorzugsweise wird eine Dichtfolie 44 auf den Randbereich des Fundaments derart aufgelegt, daß sich die Dichtfolie 44 von der Oberkante 42 der Verfüllung 43 oder ein Stück darüber, an der Außenseite der Schalungselemente 19 anliegend zur Deckenwan­ dung 5 der äußeren Sockelelemente 1 erstreckt und sich von diesen über die Ablaufwandungen 6, die schmale Seitenwandung 4 auf die­ sen aufliegend zur unteren äußeren Kante des Sockelelementes 1 erstreckt. Von dieser verläuft die Dichtfolie 44 auf der Ober­ fläche der Rollierung 12 bis zum Baugrubenrand oder zu den ver­ legten Drainagerohren 13. Die Dichtfolie 44 kann aber auch beim Einstecken der Schalungs- bzw. Streifenprofilelemente 19 in die Nuten 8b mit den Streifenprofilelementen 19 in die Nut 8b ge­ klemmt werden.
Von der Außenwandung 15 bzw. dem Außenputz 27 ablaufendes Wasser gelangt so zunächst in die Verfüllung 43 und läuft entlang der Folie 44 über die Ablaufwandungen 6 seitlich in die Verfüllung 43 und zum Rand der Baugrube 10 ab bzw. wird zu den Drainageroh­ ren 13 geleitet. Das Wasser wird also in vorteilhafter Weise durch die Außenkontur bzw. Formgebung der Sockelelemente 1 vom Gebäude weggeführt.
Diese Außenkontur bzw. Formgebung der Sockelelemente 1, welche beispielsweise 30 cm, wahlweise aber auch mehr nach außen über das eigentliche Fundament hinaussteht, fungiert als sogenannte Frostschürze oder sogenannter Frostriegel. Diese Frostriegel bzw. Frostschürzen haben die Aufgabe, das unter ihnen in der Rollierung befindliche Erdreich vor Frosteinfluß zu schützen. Der Einfluß von Frost in diesen Fundamentbereichen ist besonders schädlich, da durch Gefrieren und Auftauen der unmittelbar dar­ unter liegenden Bodenschichten und die damit verbundenen Dehnun­ gen und Schrumpfungen die Fundamentsohle in Bewegung geraten kann, wodurch es zu Setzungen in diesem Bereich kommen kann. Vorteilhafterweise wird durch die erfindungsgemäße Formgebung des Sockelelementes mit einem nach außen ausladenden Frostriegel sowie durch das thermisch gut isolierende Material des Sockel­ elements eine besonders wirkungsvolle Abschirmung der Fundament­ sohle vor Frost erzielt.
Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform eines erfin­ dungsgemäßen Fundamentaufbaus wird außenseitig an die äußeren Sockelelemente 1 ein zusätzlicher Frostriegel 50 angeordnet. Dieser Frostriegel 50 ist beispielsweise eine Polymerhartschaum­ platte, beispielsweise eine Polystyrolschaumplatte (Fig. 8) Diese Platte weist vorzugsweise eine Höhe auf, die der der nach außen weisenden schmalen Seitenwandung 4 des Sockelelementes 1 entspricht und erstreckt sich beispielsweise um einen halben Meter nach außen, d. h. zum Baugrubenrand. Die nach oben weisende Fläche dieses zusätzlichen Frostriegels kann mit einer parallel zum Fundament verlaufenden rinnenförmigen Einbuchtung 51 ver­ sehen sein, so daß dieser erweiterte Frostriegel 50 auch wasser­ abführende Funktionen übernehmen kann. Die Erfindung schafft also vorteilhafterweise einen Fundamentaufbau, welcher hoch iso­ liert ist, wobei durch die sohlenseitige Anordnung der Isolier­ platte 18 sowie die in die Nuten 8b eingesteckten Streifelemente 19 eine wannenartige Isolierung erreicht wird, welche keine Wärmelecks aufweist. Bei Streifenelementen 19, welche als Peri­ meterdämmung bis über die Oberkante einer Baugrube hinaus ver­ längert ausgeführt sind, ist somit der gesamte Keller mit einer wannenförmigen, wärmeleckfreien Isolierschicht umgeben.
Ein weiterer Vorteil bei einem erfindungsgemäßen Fundamentaufbau mit dem erfindungsgemäßen Frostriegel ist, daß der Frostschutz der Fundamentsohle derart gut ausgebildet ist, daß bei nicht unterkellerten Gebäuden die Fundamentsohle nicht bis auf die im Stand der Technik üblichen Tiefen abgeteuft werden muß, sondern die Fundamentsohle oberflächennaher angeordnet werden kann.
Die Erfindung schafft somit ein stabiles, hoch tragfähiges Fun­ dament für Gebäude, insbesondere Leichtbaugebäude wie Fertighäu­ ser und Holzhäuser, welches thermisch gut isoliert ist und sich für den Einbau einer Fußbodenheizung bei minimalem Wärmeverlust eignet und darüber hinaus mit geringem Aufwand in kurzer Zeit erstellt werden kann.
Beispielsweise kann ein derartiges Fundament in zwei Tagen er­ stellt sein.

Claims (48)

1. Fundamentaufbau mit einer horizontalen Isolierschicht oder -platte, wobei die Isolierschicht oder -platte (18) Sockelelemente (1) aufweist, welche streifenförmige, aus auf Stoß aneinander gelegten Sockelelementen (1) aufgebaute Fundamentstreifen bilden und die von den aus Sockelelemen­ ten (1) aufgebauten Fundamentstreifen Räume (17) umgrenzen, wobei die Räume (17) mit einem Leichtortbeton (16) ausge­ füllt sind, so daß eine durchgehende, tragfähige, hochiso­ lierende Schicht gebildet ist, wobei auf der hoch isolie­ renden Schicht eine Betonbodenplatte (23) aufliegend an­ geordnet ist, und auf der Betonbodenplatte (23) Wände von Gebäuden aufbaubar oder aufstellbar und befestigbar sind.
2. Fundamentaufbau nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Betonbodenplatte (23) einstückigig bzw. monolythisch ausgebildet ist, so daß die fertige Betonbo­ denplatte (23) keine Fugen aufweist.
3. Fundamentaufbau nach Anspruch 1 und/oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß in der Betonbodenplatte (23) eine Fußbodenheizung ange­ ordnet ist.
4. Fundamentaufbau nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Sockelelemente (1) in der Deckenwandung (5) zwei parallel zur Längserstreckung des Sockelelements (1) ver­ laufende Nuten (8a, 8b) aufweisen, wobei in die Nuten (8b) der das Fundament begrenzenden Sockelelemente (1) Streifen­ elemente bzw. streifenförmige Schalungsprofilelemente (19) eingesteckt angeordnet sind, so daß sie zwischen sich einen eckig wannenförmigen Raum (21) für eine zu gießende Boden­ platte (23) umschließen und dicht begrenzen, wobei die Höhe der Streifen- oder Schalungsprofilelemente (19) auf die gewünschte Höhe der Bodenplatte (23) abgestimmt ist und so gewählt ist, daß die Oberkante (20) dem oberen Höhen­ niveau des geplanten Fundaments entspricht.
5. Fundamentaufbau nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Höhe der Streifen- oder Schalungsprofilelemente (19) bei einem Kellerfundament in etwa der Höhe des Kellers entspricht, wodurch die Schalungsprofilelemente außenseitig von Kelleraußenmauern eine Perimeterdichtung bilden.
6. Fundamentaufbau nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Streifen- oder Schalungsprofilelemente (19) eine Breite aufweisen, die in etwa der Nut (8b) entspricht.
7. Fundamentaufbau nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der nach oben über die Nut (8b) hinausstehende Teil (19a) des Streifenprofilelements (19) dicker ausgebildet ist, als der in der Nut steckende Teil des Streifenprofil­ elements (19), wodurch der Teil (19a) zur Ablaufwandung (6) hin oder zur Nut (8a) hin oder zur Ablaufwandung und zur Nut hin vorspringend ausgebildet ist.
8. Fundamentaufbau nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Streifenprofilelemente (19) an den aneinandersto­ ßenden Kanten der Streifenprofilelemente (19) über Nuten (19b) bzw. Federn (19c) verfügen.
9. Fundamentaufbau nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß in den Eckbereichen eines Fundaments über Eck verlau­ fende Eckelementstreifen-Profilelemente (19d) angeordnet sind.
10. Fundamentaufbau nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Streifenprofilelemente (19) in den den eckig wan­ nenförmigen Raum (21) umschließenden Wandungen Schwalben­ schwanznuten (19e) aufweisen, um einen besseren Kraftschluß mit der Betonbodenplatte (23) zu erreichen.
11. Fundamentaufbau nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß an der Außenseite der Streifenprofilelemente (19) Nu­ ten, insbesondere Schwalbenschwanznuten angeordnet sind.
12. Fundamentaufbau nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Streifenprofilelemente (19) aus einem wärmeisolie­ renden Polymerhartschaum bestehen.
13. Fundamentaufbau nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Streifenprofilelemente (19) aus einem extrudierten Polystyrolhartschaum bestehen.
14. Fundamentaufbau nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Raum (21) , welcher von den Schalungsprofilelementen (19) seitlich umschlossen wird, mit einem Beton oder Estrich bis zur Höhe einer gewünschten Betonbodenplatte gefüllt ist, so daß die Betonbodenplatte (23) auf der Iso­ lierplatte (18) aufliegend ausgebildet ist.
15. Fundamentaufbau nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Leichtortbeton ein Polystyrolbeton ist.
16. Fundamentaufbau nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der erhärtete Leichtortbeton eine Dichte von 200 bis 400 kg/m3 aufweist.
17. Fundamentaufbau nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der erhärtete Leichtortbeton eine Druckfestigkeit von 30 bis 90 t/m2 aufweist.
18. Fundamentaufbau nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Sockelelemente (1) und der erhärtete Leichtortbeton (16) eine Isolierschicht oder -platte (18) bilden, welche auf einer in einer Baugrube (10) angeordneten Rollierung (12) oder Ausgleichsschicht (12) oder einer auf der Rollie­ rung aufgebrachten Dichtfolie aufliegend angeordnet ist.
19. Fundamentaufbau nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Sockelelemente (1), welche sich an den Außenseiten der Isolierplatte (18) befinden, mit den Ablaufwandungen (6) nach außen weisend angeordnet sind.
20. Fundamentaufbau nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in die den Ablaufwandungen (6) benachbarten Nuten (8b), der die Außenkontur der Platte (18) begrenzenden Sockel­ elemente (1) schmale, längliche-, im Querschnitt hochkant rechteckförmige Streifenelemente (19) bzw. Schalungsprofil­ elemente (19) eingesteckt sind.
21. Fundamentaufbau nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schalungsprofilelemente (19) auf der der Bodenplat­ te (23) abgewandten Seite mit einem Dekor versehen sind.
22. Fundamentaufbau nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in die Betonbodenplatte (23) im Bereich der Sockelele­ mente (1) die für Betonbodenplatten üblichen Bewehrungen (22) eingelegt angeordnet sind.
23. Fundamentaufbau nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Bewehrungen (22) flächendeckend in der Betonboden­ platte (23) eingelegt angeordnet sind.
24. Fundamentaufbau nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Isolierplatte (18) Trägerplatten (32) für Fuß­ bodenheizungsleitungen (33) aufgelegt angeordnet sind, wobei die Trägerplatten (32) plattenförmige Elemente sind, welche oberseitig Aufnahmevorrichtungen (34) für Heizlei­ tungen (33) aufweisen, in welchen die Heizleitungen (33) eingelegt angeordnet sind.
25. Fundamentaufbau nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß streifenförmige Elemente (35) in die Nuten (8a) der äußeren Sockelelemente (1) und in die Nuten (8a, 8b) der inneren Sockelelemente (1) eingesteckt angeordnet sind, wobei die Elemente (35) eine Breite aufweisen, die der der Nut (8a, 8b) entspricht und eine Höhe aufweisen, die so gewählt ist, daß die Elemente (35) über die Deckenwandung (5) der Sockelelemente (1) soweit hinausstehen, daß ihre Oberkante (36) mit dem höchsten Bereich der auf die Iso­ lierplatte (18) aufgelegten Trägerplatte (32) abschließt.
26. Fundamentstruktur nach Anspruch 24 und/oder 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Elemente (35) die Oberfläche der Platte (18) in schmale Gefache (37) zwischen den Nuten (8) ein und dessel­ ben Sockelelementes (1) und weitere Gefache (38) zwischen benachbarten Sockelelementen (1) unterteilen.
27. Fundamentaufbau nach einem oder mehreren der Ansprüche 24, bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Elemente (35) aus einem Polymerschaum bestehen.
28. Fundamentaufbau nach einem oder mehreren der Ansprüche 24 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß in den schmalen Gefachen (37) Bewehrungen (22) einge­ legt angeordnet sind.
29. Fundamentaufbau nach einem oder mehreren der Ansprüche 24 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß in den weiteren Gefachen (38) die Trägerplatten (32) eingelegt angeordnet sind.
30. Fundamentaufbau nach einem oder mehreren der Ansprüche 24 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß die Hartschaumelemente (35) einstückig an den Außen­ kanten der Trägerplatten (32) ausgebildet sind.
31. Fundamentaufbau nach einem oder mehreren der Ansprüche 24 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß der von den Schalungsprofilelementen (19) umgrenzte Raum (21) mit einem Estrich oder Beton bis zur Oberkante (20) einer gewünschten Bodenplatte (23) ausgefüllt ist, wobei der erhärtete Estrich oder Beton der Betonbodenplatte (23) ausbilden.
32. Fundamentaufbau nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, daß der Estrich oder Beton auf die Verwendung einer in ihm eingelegten Fußbodenheizung abgestimmt ist.
33. Fundamentaufbau nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der außenseitig der äußeren Sockelelemente (1) verblei­ bende Raum (40) der Baugrube (10) mit Kies, Schotter oder Aushub bis zur Oberkante (41) des gewachsenen Bodens (11) verfüllt wird.
34. Fundamentaufbau nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Dichtfolie (44) auf den Randbereich des Fundamen­ taufbaus derart aufgelegt angeordnet ist, daß sich die Dichtfolie (44) von der Oberkante (42) der Verfüllung (43) oder ein Stück darüber an der Außenseite der Schalungsele­ mente (19) anliegend zur Deckenwandung (5) der äußeren Sockelelemente (1) erstreckt und sich von diesen über die Ablaufwandungen (6) , die schmalen Seitenwandungen (4) auf diesen aufliegend zur unteren äußeren Kante des Sockelele­ mentes (1) erstreckt.
35. Fundamentaufbau nach Anspruch einem oder mehreren der An­ sprüche 1 bis 33, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtfolie (44) mit den Schalungsprofilelementen (19) in der Nut (8b) klemmend gehaltert ist, so daß die Dichtfolie (44) sich von der Nut (8b) an der Deckenwandung (5) anliegend nach außen erstreckt und sich von der Decken­ wandung (5) über die Ablaufwandung (6), die schmalen Sei­ tenwandungen (4) auf diesen aufliegend zur unteren äußeren Kante des Sockelelements (1) erstreckt.
36. Fundamentaufbau nach Anspruch 34 oder 35, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtfolie (44) von der unteren äußeren Kante der äußeren Sockelelemente (1) auf der Oberfläche der Rollie­ rung (12) bis zu einem Randbereich der Baugrube (10) oder zu verlegten Drainagerohren (13) verläuft, so daß von der Außenwandung (15) ablaufendes Wasser zunächst von der Ver­ füllung (43) gelangt und entlang der Folie (44) über die Ablaufwandungen (6) seitlich in die Verfüllung (43) und zum Rand der Baugrube (10) bzw. zu den Drainagerohren (13) abgeleitet wird.
37. Sockelelement (1) für einen Fundamentaufbau, insbesondere einen Fundamentaufbau nach einem oder mehreren der Ansprü­ che 1 bis 30, wobei das Sockelelement (1) flach kastenför­ mig ausgebildet ist und das Sockelelement (1) aus einem erhärteten Leichtbeton besteht, wobei das flach kastenför­ mige Sockelelement (1) eine horizontale Bodenwandung (2), zwei vertikale Seitenwandungen (3, 4), eine horizontale, parallel zur Bodenwandung verlaufende Deckenwandung (5), eine Ablaufwandung (6) sowie zwei Stirnwandungen (7) auf­ weist, wobei die Ablaufwandung (6) von der Deckenwandung (5) zu einer der Seitenwandungen (3) mit Neigung gegenüber der Deckenwandung (5) abfällt und die Deckenwandung (5) von ihrer Quermitte in etwa gleich beabstandet zwei parallel zur Längserstreckung des Sockelelements (1) verlaufende Nuten (8a, 8b) aufweist.
38. Sockelelement nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, daß der Leichtbeton in erhärtetem Zustand eine Rohdichte von 200 bis 800 kg/m3 aufweist.
39. Sockelelement nach Anspruch 37 und/oder 38, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckfestigkeit des Leichtbetons zwischen 30 und 120 t/m2 beträgt.
40. Sockelelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 37 bis 39, dadurch gekennzeichnet, daß der Leichtbeton ein Polystyrolleichtbeton ist, welcher Polystyrolgranulat als Leichtzuschlagstoff enthält.
41. Sockelelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 37 bis 40, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwandung von 20° bis 50° gegenüber der Boden­ wandung (2) geneigt orientiert ist.
42. Sockelelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 37 bis 41, dadurch gekennzeichnet, daß die Nuten (8a, 8b) rechteckförmige Ausnehmungen oder Aussparungen sind, welche um ein Drittel bis zu einem Fünf­ tel der Höhe des Sockelelements (1) in dieses eingebracht sind.
43. Sockelelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 37 bis 42, dadurch gekennzeichnet, daß eine Nut (8a) zur Seitenwandung (3) benachbart angeord­ net und von dieser in etwa um die Breite der Nut (8a) be­ abstandet ist und eine zweite Nut (8b) zu einer gemeinsamen Kante (9) der Deckenwandung (5) und der Ablaufwandung (6) benachbart angeordnet und von dieser in etwa um die Breite der Nut (8b) beabstandet angeordnet ist.
44. Sockelelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 37 bis 43, dadurch gekennzeichnet, daß die Nuten (8a, 8b) gleich breit ausgebildet sind und eine Breite aufweisen, die in etwa einem Sechstel der ge­ samten Breite der Deckenwandung (5) entspricht.
45. Sockelelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 37 bis 44, dadurch gekennzeichnet, daß das Sockelelement in einer Stirnwandung (7) vertikal verlaufende Nuten und in der gegenüberliegenden Stirnwan­ dung (7) vertikal verlaufende Federn für Nuten aufweist.
46. Sockelelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 37 bis 45, dadurch gekennzeichnet, daß die Nuten schwalbenschwanzförmig hinterschnitten ausge­ führt sind und die Federn eine korrespondierende Schwalben­ schwanzform aufweisen.
47. Sockelelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 37 bis 46, dadurch gekennzeichnet, daß das Sockelelement (1) eine Länge von etwa 0,5 m bis 1,5 m und/oder eine Breite von 0,4 m bis 1 in und/oder eine Höhe von 0,1 in bis 0,5 m aufweist.
48. Sockelelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 37 bis 47, dadurch gekennzeichnet, daß das Sockelelement (1) ein Volumen von 0,05 m3 bis 0,15 m3 aufweist.
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