DE19801123A1 - Fundamentaufbau sowie Sockelelement für die Verwendung darin - Google Patents
Fundamentaufbau sowie Sockelelement für die Verwendung darinInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Fundamentaufbau sowie ein Sockel
element für die Verwendung darin.
Es ist bekannt, für die Fundamentierung eines Gebäudes Platten-
oder Streifenfundamente zu verwenden. Plattenfundamente werden
verwendet, um bei schlechtem Baugrund die Gründungsfläche durch
eine biegesteife Gründungsplatte aus Stahlbeton, die gewisserma
ßen auf dem Baugrund schwimmt und ungleichmäßige Setzungen ein
zelner Gebäude verhindert, wesentlich zu vergrößern.
Bei Streifenfundamenten werden unter allen lasttragenden Wänden
des Gebäudes zunächst Fundamentstreifen erstellt.
Um diese Fundamentstreifen zu erstellen, wird der Boden, auf dem
das Gebäude gebaut werden soll, zunächst so bearbeitet, daß er
absolut eben ist. Bei unterkellerten Gebäuden wird dies an der
Sohle der Baugrube und bei nicht unterkellerten Gebäuden, zu
ebener Erde ausgeführt. Anschließend werden in den Bereichen, in
denen die Fundamentstreifen entstehen sollen, streifenförmige
Ausschachtungen bzw. Gräben erstellt. In diese Ausschachtungen
werden in bekannter und üblicher Weise Bewehrungen eingelegt und
anschließend werden die Ausschachtungen mit Beton gefüllt, wobei
oberhalb des Bodens Schalungen vorgesehen sein können, so daß
die erhärteten Fundamentstreifen etwa 20 cm über dem Baugrund
überstehen. In die von den Fundamentstreifen begrenzten Bereiche
wird nun üblicherweise eine Rollierung, d. h., eine Schicht aus
Kies oder Schotter, eingefüllt, welche, nachdem sie verdichtet
wurde, mit der Oberkante der Fundamentstreifen abschließt. Ggf.
kann auf die verdichtete Rollierung einen Folie als Nässeschutz,
insbesondere bei Staunässe, aufgelegt werden. Auf die durch die
Fundamentstreifen sowie die Rollierung gebildete ebene Fläche
kann nun eine Bodenplatte in bekannter Weise aufgegossen werden.
Nach dem Erhärten der Bodenplatte werden die Wände des Gebäudes
aufgemauert. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Mauern
direkt auf den Fundamentstreifen aufzubauen und in die von den
Mauern umgrenzten Bereiche jeweils einzelne Bodenplatten auf die
Rollierung aufzugießen. Wird auf diese Art und Weise zunächst
ein Keller erstellt, erstreckt sich an den Außenwänden von den
Fundamentstreifen bis über die Oberkante des Bodens bzw. der
Baugrube eine sog. Perimeterdämmung. Diese Perimeterdämmung
besteht beispielsweise aus Schaumglas oder Polymerschäumen und
hat insbesondere bei Staunässe die Aufgabe, das Mauerwerk vor
anstehendem Wasser zu schützen.
Die Fundamentsohle muß so tiefliegen, daß sie durch Gefrieren
und Auftauen der unmittelbar darunter liegenden Bodenschicht
nicht in Bewegung gerät. Als frostfrei gilt nach DIN 1054 eine
Tiefe von mindestens 80 cm; in besonders frostgefährdeten Gegen
den kann sie 1,50 m und mehr betragen.
Bei derartigen Streifenfundamenten ist von Nachteil, daß im
Bereich des Fundamentstreifens oft Wärmebrücken entstehen, über
die die Wärme aus dem Gebäude in den Boden abfließt.
Insbesondere in Kellern entstehen in den unteren äußeren Kanten
und Eckbereichen kalte Zonen durch das Abfliesen von Wärme,
weshalb in diesen Bereichen auch oft Innenisolierungen aus bei
spielsweise Styropor angebracht werden.
Aus der GB 2 018 854 A ist ein Streifenfundament für Steinwände
bekannt, bei dem trapezoedrische Blöcke auf eine Rollierung im
Bereich der zu erstellenden Wände aufgelegt werden. Diese trape
zoedrischen Blöcke weisen im Bereich der Rollierung eine breite
Auflagefläche auf, welche sich nach oben hin verjüngt, so daß
oben eine schmalere Plattform für die Auflage der Mauerziegel
ausgebildet wird. Die durch die Wände wirkenden Gewichtskräfte
werden somit auf einen größeren Bereich am Boden verteilt. Diese
trapezoedrischen Blöcke sollen sich zudem leicht verlegen las
sen.
Aus der US 3,673,750 sind Randsteine für ein Gebäudefundament
bekannt, wobei diese Randsteine gleichzeitig als Schalungsele
mente für eine zu gießende Isolierschicht unter einer Bodenplat
te und als Schalungselemente für die Bodenplatte dienen. Diese
Randsteine dienen gleichzeitig als Fundamentblöcke für die
Außenwände eines aufzubauenden Gebäudes. Diese Randsteine sollen
aus einem isolierenden Beton bestehen. Bei einem derartigen
Fundamentaufbau und bei derartigen Randsteinen ist von Nachteil,
daß die Randsteine zum einen eine tragende Funktion für die
Außenwände ausüben sollen und zum anderen isolierend wirken
sollen. Bei einer zum Tragen der Wände ausreichenden Tragfähig
keit der Randsteine ist es nicht möglich, diese stark isolierend
auszubilden, da stark isolierende Leichtbetonblöcke nur geringe
Tragfähigkeiten aufweisen können. Mit einem derartigen Funda
mentaufbau ist es somit nicht möglich, eine optimale Wärmeiso
lierung bei gleichzeitig hoher Tragfähigkeit zu erreichen.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen Fundamentaufbau zu schaffen,
die bei hoher Tragkraft thermisch gut isoliert.
Eine weitere Aufgabe ist es, einen Fundamentaufbau zu schaffen,
die einfach und schnell erstellt werden kann.
Darüber hinaus ist eine Aufgabe, ein Sockelelement für einen
derartigen Fundamentaufbau zu schaffen, mit welchem ein tragfä
higes Fundament mit hoher thermischer Isolation schnell verlegt
und erstellt werden kann.
Die Aufgabe wird mit einem Fundamentaufbau gemäß Anspruch 1
gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen werden in Unteransprüchen
gekennzeichnet.
Die Erfindung sieht vor, zunächst eine Rollierung, also eine
Ausgleichsschüttung aus Kies oder Schotter in einer Baugrube bei
einem unterkellerten Gebäude oder in einer flachen Grube auf
zubringen. Diese Rollierung muß anschließend verdichtet werden,
damit sie den statischen Anforderungen genügt. Auf die Rollie
rung kann ggf. eine Dichtfolie aufgelegt werden. Auf diese Rol
lierung bzw. die Dichtfolie werden die erfindungsgemäßen Sockel
elemente lose im Bereich geplanter Wände aufgelegt. Diese Soc
kelelemente sind im einfachsten Fall längliche, kastenförmige
und im Querschnitt im wesentlichen rechteckige Formkörper bzw.
Blöcke. Hieraus ergeben sich Fundamentsockelstreifen, welche aus
einzelnen Sockelelementen aufgebaut sind. Die Sockelelemente
bestehen aus einem Leichtbeton, vorzugsweise aus einem Styropor
leichtbeton. Diese Elemente lassen sich leicht verlegen, wobei
eine Korrektur während des Verlegens jederzeit möglich ist. Die
Elemente werden sowohl dort angeordnet, wo zukünftig Außenwände,
als auch dort, wo Zwischenwände, insbesondere tragende Zwischen
wände erstellt werden sollen. Darüber hinaus ist es möglich,
diese Sockelelemente auch innerhalb der Außenkonturen des Gebäu
des bzw. des Fundaments regelmäßig, d. h. in einem Gittermuster
anzuordnen.
Die Sockelelemente weisen in der nach oben weisenden Wandung
zumindest eine Längsnut auf. In die Längsnuten der die Außenkon
tur des Gebäudes bildenden Sockelelemente werden hochkant recht
eckförmige Streifenelemente eingesteckt, welche vorzugsweise mit
einer leichten Pressung in den Nuten sitzen und über die Sockel
elemente nach oben hinausstehen. Die streifenförmigen Elemente
können beispielsweise bis zur Oberkante eines geplanten Funda
ments, bei einem in einer Baugrube angeordneten Fundament für
ein Gebäude mit Keller jedoch auch bis über die Oberkante der
Baugrube nach oben reichen und als Perimeterdämmung dienen.
Die Bereiche, die innerhalb der Außenkontur des Gebäudes bzw.
Fundaments liegen und von den Sockelelementen begrenzt werden,
werden mit einem Leichtbeton bis zur Oberkante der Sockelelemen
te aufgefüllt. Der Leichtbeton weist vorzugsweise gleiche Mate
rialeigenschaften bezüglich Dichte, Festigkeit und Wärmedurch
gangsverhalten auf wie der Beton, aus dem die Sockelelemente ge
fertigt sind.
Die Sockelelemente fungieren für diesen an der Baustelle ein
zufüllenden Beton (auch Ortbeton genannt) als Schalungen. Als
Ergebnis wird eine auf der Rollierung aufliegende Isolierschicht
bzw. -platte aus Leichtbeton erzielt.
Die aus den Sockelelementen und dem erhärteten Ortbeton gebilde
te Isolierplatte oder Isolierschicht dient als Unterlage für
eine auf diese aufzubringende Bodenplatte aus Beton. Diese wird
nach dem Eingießen des Betons von in die Nuten der äußeren Soc
kelelemente eingesteckten Schalungselementen begrenzt. Der Beton
der Bodenplatte kann in die freien Nuten der innerhalb der Au
ßenkontur liegenden Sockelelemente fließen, wodurch im erhärte
ten Zustand eine Verklammerung bewirkt wird. Bei mehreren Nuten
pro Sockelelement kann der Beton auch in die freien Nuten der
äußeren Elemente fliesen. Auf diese Bodenplatte kann in üblicher
Weise ein Gebäude, insbesondere ein Fertighaus oder Holzblock
haus aufgestellt werden.
Die die Bodenplatte begrenzenden und in die äußeren Sockelelemente
eingesteckten Schalungselemente sind vorzugsweise aus einem
isolierenden Hartschaummaterial gefertigt, welches derart fest
und steif ist, daß es dem eingegossenen Beton standhält und
bleiben nach dem Erhärten der Bodenplatte an der Bodenplatte
haften. Diese isolierenden Schalungselemente erfüllen die Funk
tion einer Wärmeisolation seitlich nach außen, wenn sie als
Perimeterdämmung bei einem Kellerfundament bis über die Oberkan
te der Baugrube verlängert sind.
Darüber hinaus ist es möglich, auf die Isolierplatte bzw. Iso
lierschicht an sich bekannte Trägerplatten für die Heizschlangen
von Fußbodenheizungen aufzulegen.
Bei einem derartigen Fundamentaufbau ist von Vorteil, daß die
Sockelelemente sehr schnell und einfach nach Art eines Streifen
fundamentes verlegt werden können und, nachdem eine erwünschte
Kontur erreicht wurde und sie miteinander verbunden wurden, die
Zwischenräume mit einem isolierenden Leichtbeton aufgefüllt
werden. Hierdurch ergibt sich bezüglich des Wärmedurchgangswer
tes eine homogene, isolierende Schicht als Unterlage für eine
darauf aufzubringende Bodenplatte, wobei die Bodenplatte auch
Heizschlangen für eine Fußbodenheizung enthalten kann.
Darüber hinaus ist bei einem derartigen Fundamentaufbau von
Vorteil, daß dieser durch seinen massiven, aber dennoch leichten
Aufbau nicht schwingt und dadurch den Auftrag einer massiven
Estrichtschicht erst ermöglicht. Darüber hinaus ist von Vorteil,
daß bei dem erfindungsgemäßen Fundamentaufbau durch die einge
steckten isolierenden Schalungselemente eine hervorragende Wär
medämmung nach außen erzielt wird, so daß das Gebäude nach unten
und unten außen wärmegedämmt ist. Die in einer Fußbodenheizung
produzierte Wärme fließt somit nicht über die Außenseite oder
durch den Boden der Bodenplatte ab.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der Zeichnung beispiel
haft erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen Querschnitt durch ein erfindungsgemäßes Sockel
element;
Fig. 2 eine Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes Sockelelement;
Fig. 3 einen Querschnitt durch ein erfindungsgemäßes Funda
ment;
Fig. 4 einen Querschnitt durch eine weitere Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Fundaments für die Verwendung
einer Fußbodenheizung;
Fig. 5 eine Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes Ecksockel
element;
Fig. 6 eine Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes T-Verbin
dungssockelelement;
Fig. 7 eine Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes Kreuzungs
sockelelement;
Fig. 8 einen Querschnitt durch ein erfindungsgemäßes Funda
ment mit verbreitertem Frostriegel.
Fig. 9 eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Sockelelements mit einem verbreiterten Streifenprofil
element in einer perspektivischen Ansicht von oben;
Fig. 10 ein Sockelelement gemäß Fig. 9 mit einer weiteren
Ausführungsform eines Streifenprofilelements in einer
perspektivischen Ansicht von oben;
Fig. 11 ein erfindungsgemäßes Streifenprofilelement in einer
perspektivischen Ansicht.
Ein erfindungsgemäßes Sockelelement 1 ist ein flach kastenförmi
ges Element mit einer horizontalen Bodenwandung 2, einer recht
winklig, zu dieser verlaufenden vertikalen breiten Seitenwandung
3 und einer parallel zu dieser gegenüberliegenden vertikalen
schmalen Seitenwandung 4.
Die breite Seitenwandung 3 weist von der Bodenwandung 2 eine
Höhe bzw. Breite auf, die etwa das 2,5fache der Breite der
schmalen Seitenwandung 4 beträgt. Gegenüber der Bodenwandung 2
verläuft, mit der Breitenseitenwandung 3 einen rechten Winkel
einschließend eine Deckenwandung 5 des Sockelelements 1. Die
Deckenwandung 5 erstreckt sich von der Seitenwandung 3 in etwa
über zwei Drittel der Breite der Bodenwandung 2. Die Deckenwan
dung 5 und die schmale Seitenwandung 4 werden durch eine Ab
laufwandung 6 miteinander verbunden, welche beispielsweise um
30° bis 50° geneigt zur Bodenwandung 2 orientiert ist.
An den Stirnseiten weist das Sockelelement vertikale, mit der
Bodenwandung einen rechten Winkel einschließende Stirnwandungen
7 auf.
Ein erfindungsgemäßes Sockelelement 1 weist beispielsweise eine
Breite von 60 cm, eine Länge von 100 cm und eine Höhe von 25 cm
auf (Fig. 2).
Die Deckenwandung 5 weist von ihrer Quermitte in etwa gleich
beabstandet zwei parallel zur Längserstreckung des Sockelele
ments 1 verlaufende Nuten 8a, 8b auf (Fig. 2). Die Nuten 8a, 8b
sind rechteckförmige Ausnehmungen oder Aussparungen, die etwa um
ein Drittel bis zu einem Fünftel der Höhe des Sockelelements 1
in dieses eingebracht sind. Eine Nut 8a ist zur breiten Seiten
wandung 3 benachbart angeordnet und von dieser in etwa um die
Breite der Nut 8a beabstandet. Eine zweite Nut 8b ist zu der
gemeinsamen Kante 9 der Deckenwandung 5 und der Ablaufwandung 6
benachbart angeordnet und von dieser in etwa um die Breite der
Nut 8b beabstandet. Die Nuten 8a, 8b sind vorzugsweise gleich
breit ausgeführt und weisen eine Breite auf, die in etwa einem
Sechstel der gesamten Breite der Deckenwandung 5 entspricht.
Ein derartiges erfindungsgemäßes Sockelelement 1 besteht aus
einem Leichtbeton. Unter Leichtbetonen versteht man Betone, die
ein mineralisches Bindemittel, im allgemeinen Zement enthalten
und als Zuschlagsstoff - im Gegensatz zu Normalbeton - einen Zu
schlagstoff mit geringer Rohdichte enthalten. Ein derartiger
Leichtbeton enthält als Leichtzuschlagstoff beispielsweise auf
geschäumtes oder expandiertes Polystyrol, wobei aber auch andere
organische oder anorganische, insbesondere mineralische Leicht
zuschlagsstoffe Verwendung finden können. Wesentlich für den
Leichtzuschlagstoff ist, daß er eine geringe Wärmeleitfähigkeit
aufweist, ohne jedoch die Druckfestigkeit des Leichtbetons zu
stark zu schwächen.
Ein erfindungsgemäßes Sockelelement 1 weist bei einer Länge von
1 m beispielsweise ein Volumen von 0,08 bis 0,12 m3 auf, wobei
die Dichte des Sockelelements zwischen 200 und 800 kg/m3, vor
zugsweise 400 kg/m3 liegt. Die Rohdichte des Sockelelements
richtet sich nach den statischen Erfordernissen, da ein leichtes
Sockelelement eine geringere Druckfestigkeit aufweist als ein
schweres Sockelelement. Die Druckfestigkeiten derartiger erfin
dungsgemäßer Sockelelemente liegen zwischen 30 und 120 t/m2,
insbesondere zwischen 50 und 90 t/m2.
Die Sockelelemente sind vorzugsweise von in ihren Abmessungen
sowie von ihrem Gewicht so bemessen und eingestellt, daß sie
durch zwei Personen noch händisch verlegt werden können.
Ein geeigneter Werkstoff für die Herstellung ist beispielsweise
ein Polystyrolleichtbeton gemäß dem deutschen Gebrauchsmuster
91 15 774.9.
Die Sockelelemente sind frostbeständig.
Eine erfindungsgemäße Fundamentstruktur bzw. ein erfindungsgemä
ßer Fundamentaufbau (Fig. 3) wird in einer flach wannenförmigen
Baugrube 10, welche in den gewachsenen Boden 11 eingebracht ist,
angeordnet. Die Baugrube 10 wird bis zu einem Drittel bzw. bis
zur Hälfte mit einer Schüttung 12 bzw. Rollierung 12 aus Kies,
Schotter und dergleichen aufgefüllt. In den Randbereichen der
Baugrube 10, welche nicht von dem zu erstellenden Gebäudes abge
deckt werden, können an sich bekannte Drainagerohre 13 verlegt
sein. Mit dieser Ausgleichsschicht 12 wird nicht nur eine Nivel
lierung, also die Einstellung eines gleichen Höhenniveaus der
Oberseite der Rollierung 12 erreicht, sondern auch die Kapilla
rität des Bodens unterbrochen. D. h., im Boden vorhandene Feuch
tigkeit wird aufgrund mangelnder Kapillaren nicht durch die
Rollierung hindurch zur Unterseite des Gebäudes transportiert.
Die Rollierung 12 muß verdichtet sein.
Bei einer zu erwartenden Belastung des Fundaments von aus dem
Boden aufsteigenden Wasser, insbesondere Druckwasser oder bei
Bauten in Überschwemmungsgebieten wird auf die Rollierung auf
der gesamten Fläche, vorzugsweise bis zum Baugrubenrand, eine
Dichtfolie aufgelegt.
Auf die Rollierung 12 werden die Sockelelemente 1 auf Stoß lose
aufgelegt und können, wenn sie aufgelegt wurden, noch ausgerich
tet werden. Die Sockelelemente 1 werden entsprechend dem Verlauf
der geplanten Wände verlegt und bilden so streifenförmige Fun
damentsockel. Im Bereich der Außenwände 14 eines zu erstellenden
Gebäudes werden die Sockelelemente 1 mit den Ablaufwandungen 6
zum Gebäudeäußeren weisend verlegt. Im Bereich der inneren Wan
dungen 15 kann die Orientierung der Ablaufwandungen 6 wahlweise
erfolgen. In den Eckbereichen der Kontur können auf Gehrung
geschnittene Sockelelemente 1 aufeinandergeführt werden, es ist
jedoch auch möglich, vorgefertigte Eckelemente (Fig. 5) zu ver
wenden. Darüber hinaus können an Kreuzungspunkten Kreuzungsele
mente (Fig. 7) und an Abzweigungspunkten beispielsweise T-förmi
ge Abzweigelemente (Fig. 6) verwendet werden. Wenn die Sockel
elemente 1 fertig verlegt und ausgerichtet sind, werden in die
äußeren Nuten 8b der die Außenkontur bildenden, äußeren Sockel
elemente Streifenprofilelemente 19 eingesteckt, mit welchen die
einzelnen Sockelelemente miteinander verbunden werden. Die
Streifenprofilelemente 19 sind hochkant rechteckförmige Profile,
welche vorzugsweise mit Pressung in den Nuten 8b ruhen und sich
nach oben über die Deckenwandung 5 der Sockelelemente 1 hinaus
erstrecken.
Die Sockelelemente 1 können darüber hinaus im Bereich ihrer
Stirnwandungen 7 mit Nuten und Federn, beispielsweise mit Nuten
und Federn in Schwalbenschwanzform versehen sein. Hiermit lassen
sich die einzelnen Sockelelemente 1 in geeigneter Weise zusam
menstecken, wodurch nach der Ausrichtung einer Verschiebung der
Sockelelemente vorgebeugt wird. Eine weitere Möglichkeit, eine
Verschiebung zu vermeiden, ist, die Sockelelemente miteinander
zu verklammern.
Die Zwischenräume 17 zwischen den Sockelelementen 1 sind mit
einem Leichtortbeton 16 ausgefüllt. Leichtortbeton ist ein Be
ton, der an der Einbaustelle verarbeitet, in diesem Fall zwi
schen die Sockelelemente 1 gegossen wird. Der Leichtbeton wird
bis zur Höhe der Deckenwandung 5 zwischen die Sockelelemente 1
gegossen, wobei nach dem Eingießen, wenn notwendig, auf diese
Höhe abgestrichen wird. Der Leichtbeton weist vorzugsweise eine
gleiche oder ähnliche Zusammensetzung mit gleichen oder ähnli
chen Festigkeitseigenschaften und Rohstoffen auf, wie das Beton
material der Sockelelemente 1. Die entstehende Druckfestigkeit
muß jedoch nicht die Höhe der Druckfestigkeit der Sockelelemente
aufweisen, sie kann beispielsweise 30 bis 60 t/m2 betragen. Die
Rohdichte eines derartigen Leichtortbetons 16 beträgt in erhär
tetem Zustand zwischen 200 und 400 kg/m2. Der Leichtortbeton ist
beispielsweise ein Beton, wie er in DE-G-91 15 774.9 beschrieben
wird.
Die Sockelelementen 1 fungieren für den Leichtortbeton 16 als
Schalungselemente.
Die Sockelelemente 1 und der erhärtete Leichtortbeton 16 ergeben
eine isolierende Schicht oder Platte 18, welche auf der Rollie
rung 12 aufliegt.
Die Randbereiche der Schicht oder Platte 18 weisen durch die
nach außen weisenden Ablaufwandungen 6 der äußeren Sockelelemen
te 1 eine Abschrägung auf. In die, den Ablaufwandungen 6 benach
barten Nuten 8b der die Außenkontur der Platte 18 begrenzenden
Sockelelemente 1, sind die schmalen, länglichen, im Querschnitt
hochkant rechteckförmige Streifenelemente bzw. Schalungsprofil
elemente 19 eingesteckt, welche die Sockelelemente miteinander
verbinden.
Die Streifen- oder Schalungsprofilelemente 19 weisen eine Breite
auf, die in etwa der der Nut 8b entspricht. Die Streifenelemente
19 sind in den Nuten 8b auf Stoß und mit leichter Pressung ein
gesteckt. Die Höhe der Streifen oder Schalungsprofilelement 19
ist so gewählt, daß die Oberkante 20 zumindest dem oberen Höhen
niveau des geplanten Fundaments bzw. einer noch aufzugießenden
Bodenplatte entspricht. Sie beträgt beispielsweise das 5- bis 6-
fache der Breite des Streifenelementes 19 und steht beispiels
weise um 20 bis 30 cm über das Sockelelement nach oben hinaus.
Bei Sockelelemente, welche in einem Kellerfundament eingebaut
sind, können sich die Schalungsprofilelemente 19 bis über die
Oberkante der Baugrube erstrecken, insbesondere also 2 bis 3 m.
Reichen die Schalungsprofilelemente 19 mit ihrer Oberkante 20
bis auf die Höhe einer Oberkante einer Bodenplatte, umschließen
die Schalungsprofilelemente zwischen sich einen flachen, eckig
wannenförmigen Raum 27 seitlich und umgrenzen ihn dicht.
Die Streifenprofilelemente 19 bestehen vorzugsweise aus einem
wärmeisolierenden Polymerhartschaum, beispielsweise einem ex
trudierten Polystyrolhartschaumprofil oder vergleichbaren Ele
menten aus thermischem Isolationsmaterialien wie Polyurethan
schaum oder Schaumglas. Die Breite der Streifen oder Schalungs
profilelemente 19 richtet sich im wesentlichen nach der
gewünschten wärmeisolierenden Wirkung. Dementsprechend muß auch
die Breite der Nuten 8b an die Breite der Streifen oder Scha
lungsprofilelemente angepaßt sein.
Bei einer weiteren Ausführungsform des Streifenprofilelements 19
ist der nach oben über die Nut 8b hinausstehende Teil 19a dicker
ausgebildet, wodurch dieser Teil zur Ablaufwandung 6 hin oder
zur Nut 8a hin oder zur Ablaufwandung und zur Nut 8a hin vor
springend ausgebildet ist. Hierdurch wird insbesondere eine
bessere Isolierung einer aufzugießenden Bodenplatte, aber auch
eine erhöhte Steifigkeit des Streifenprofilelements 19 erzielt.
Darüber hinaus können für Streifenprofilelemente 19 unterschied
licher Breite Sockelelemente mit gleichbleibend breiten Nuten
18b verwendet werden. Derartige Streifenprofilelemente 19 können
im breiten Teil 19a, an den aneinanderstoßenden Kanten der
Streifenprofilelemente 19 über Nuten 19b bzw. Federn 19c ver
fügen. Darüber hinaus können für die Ecken eines Fundaments
Eckelementstreifen-Profilelemente 19d vorgesehen sein. Um einen
besseren Kraftschluß mit der Betonbodenplatte zu erreichen,
können die Streifenprofilelemente 19 über Schwalbenschwanznuten
19e auf der Innenseite verfügen. Auch auf der Außenseite der
Streifenprofilelemente 19 können Nuten, insbesondere Schwalben
schwanznuten vorgesehen sein, beispielsweise um Dekorelemente in
diese Nuten einzustecken.
Auf die Schicht- oder Platte 18 können in dem von den Schalungs
profilelementen 19 umgrenzten Raum 21 für eine Bodenbetonplatte
übliche Bewehrungen 22 beispielsweise in Form von Armierungs
eisen, -gittern oder -geflechten eingelegt sein (Fig. 3) . Die
Bewehrung 22 kann flächendeckend oder in bestimmten Bereichen
aufgelegt sein, beispielsweise kann die Bewehrung im Bereich der
Sockelelemente 1 aufgelegt sein (Fig. 3). Darüber hinaus können,
wenn gewünscht, in an sich bekannter Weise Versorgungsleitungen,
die im Boden verlaufen sollen, auf der Schicht 18 aufgelegt
sein.
Bis zur Oberkante 20 der Streifenprofilelemente 19 wird ein
Estrich oder Beton in den von den Schalungs- oder Streifenpro
filelementen 19 umgrenzten Raum 21 eingegossen. Der eingegossene
Beton kann beispielsweise ein üblicher Beton der Festigkeits
klasse B35, d. h. mit einer Nennfestigkeit von 35 N/mm2 nach 28
Tagen sein.
Der eingegossene Estrich oder Beton ergibt in erhärtetem Zustand
eine Betonbodenplatte 23, welche von den Schalungselementen bzw.
Streifenprofilelementen 19 nach außen begrenzt wird. Der Beton
fließt auch in die freien Nuten 8a, 8b der Sockelelemente 1,
wodurch die erhärtete Betonbodenplatte 22 in Eingriff mit der
Isolierschicht oder Platte 18 steht.
Die Betonbodenplatte 23 wird bevorzugt einstückig, also mono
lythisch gegossen, so daß die fertige Betonbodenplatte keine
Fugen aufweist. Die Betonbodenplatte kann in angesteiftem aber
noch nicht erhärtetem Zustand beispielsweise mit einem Glätter,
insbesondere einem Flügelglätter abgeglättet werden, so daß die
Oberfläche ohne weitere größere Nachbearbeitungen als Fußboden
bzw. Unterlage für einen Bodenbelag verwendet werden kann.
Bei als Perimeterdämmung bis über die Baugrube hinaus nach oben
verlaufenden Streifenprofilelementen 19 wird der Beton nicht bis
zur Oberkante 20, sondern lediglich in der für eine Bodenplatte
gewünschten Höhe, insbesondere 20 bis 30 cm, eingegossen.
Auf diese Betonbodenplatte 23 können in üblicher, an sich be
kannter Weise die Wände 14, 15, insbesondere Leichtbauwände, von
Fertig- oder Holzblockhäusern aufgestellt und befestigt werden.
Die Außenwände 14 schließen mit ihrer Außenseite 25 mit der, von
den Schalungselementen 19 begrenzten Außenseite 26 der Betonbo
denplatte 23 ab. Auf die Außenseite 25 der Wand 14 ist ein Au
ßenputz oder Außenbelag 27, beispielsweise ein wärmedämmender
und wasserabweisender Belag 27 aufgebracht, beispielsweise ein
Vollwärmeschutzsystem.
Der Belag oder Putz 27 weist beispielsweise eine Dicke auf, die
größer ist als die Breite der Schalungsstreifen 19 und steht
somit über die Schalungsstreifen 19 nach außen vor. Mit seiner
Unterkante 28 steht der Putz oder Belag 27 in Kontakt mit der
Oberkante 20 der Schalungselemente 19, wobei die Unterkante 28
des Putzes 27 durch eine U-Profilschiene 29 gebildet und be
grenzt sein kann.
Da die Schalungsstreifen bzw. Streifenprofilelemente 19 nicht
entfernt werden, sondern als Isolation erhalten bleiben, können
sie außenseitig mit einem Dekor, beispielsweise einem farbigen
Mauerklinkerdekor versehen sein, welches gleichzeitig Witte
rungsschutzaufgaben übernimmt.
Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform eines erfin
dungsgemäßen Fundaments (Fig. 4) werden auf die Isolierplatte 18
Trägerplatten 32 für Fußbodenheizungsleitungen 33 aufgelegt.
Diese Trägerplatten 32 sind plattenförmige Elemente, beispiels
weise aus Kunststoff, insbesondere Hartschaumplatten. Oberseitig
weisen die Trägerplatten 32 einstückig angeformte Klemmnoppen 34
für die Heizleitungen 33 auf, zwischen welche die Heizleitungen
33 eingeklemmt werden können.
Um die Montage der Platten 32 zu erleichtern, können streifen
förmige Elemente 35 in die Nuten 8a der äußeren Sockelelemente
1 und in die Nuten 8a, 8b der inneren Sockelelemente 1 einge
steckt sein. Die streifenförmigen Elemente 35 können beispiels
weise aus dem gleichen Material wie die Schalungselemente 19,
insbesondere aus Hartschaum bestehen. Die Elemente 35 weisen
eine Breite auf, die der der Nut 8a, 8b entspricht und weisen
eine Höhe auf, die so gewählt ist, daß die Hartschaumelemente 35
über die Deckenwandung 5 der Sockelelemente 1 soweit hinausste
hen, daß ihre Oberkante 36 mit dem höchsten Bereich der Träger
platte 32 abschließt.
Durch die streifenförmigen Elemente 35 wird die Oberfläche der
Platte 18 in schmale Gefache 37 zwischen den Nuten 8 eines Soc
kelelementes 1 und weite Gefache 38 zwischen benachbarten Soc
kelelementen 1 unterteilt.
Die Sockelelemente 1 können regelmäßig, gitterähnlich verlegt
sein, so daß viereckige Gefache 38 gleicher Größe gebildet wer
den.
In die schmalen Gefache 37 können Bewehrungen 22 eingelegt wer
den, in die weiten Gefache 38 werden die Trägerplatten 32 einge
legt. In die weiten Gefache 38 können jeweils nur eine Träger
platte 32 (Fig. 4) oder bei ausreichender Gefachgröße auch meh
rere Trägerplatten 32 eingelegt sein. Die Trägerplatten 32 wei
sen beispielsweise eine Größe von 0,5 × 1 m auf.
Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform sind die strei
fenförmigen Elemente 35 einstückig mit den Trägerplatten 32 an
deren Außenkanten ausgebildet. Die Trägerplatten 32 können so
direkt mit den Elementen 35 in die Nuten (8a, 8b) gesteckt und
an der Isolierplatte 18 verankert werden. Auf die derart mit
Heizschlangen versehenen Trägerplatten 32 und Bewehrungen 22
versehene Isolierplatte 18 wird ein Beton oder Estrich in den
von den Streifenprofilelementen 19 umgrenzten Raum 21 bis zur
Oberkante 20 der Streifenprofilelemente eingegossen. Der Beton
oder Estrich ist vorzugsweise ein speziell auf die Verwendung
von Fußbodenheizungen abgestimmter Beton.
Bei dem Eingießen des Betons in den von den Streifenprofilele
menten 19 umgrenzten Raum 21 sorgen die streifenförmigen Elemen
te 35 dafür, daß die Trägerplatten 32 nicht verrutschen können.
Darüber hinaus dichten die streifenförmigen Elemente 35 den
Randbereich der Trägerplatten 32 nach unten ab, so daß kein
Beton unter die Trägerplatten 32 gelangen kann. Aufgrund der
geringen Dichte der Trägerplatten 32 würden diese ansonsten auf
dem Beton aufschwimmen.
Auch auf eine derart erzeugte Betonbodenplatte 23 werden die
Wände 14, 15 in bekannter und beschriebener Weise aufgestellt.
Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform eines erfin
dungsgemäßen Fundamentaufbaus wird die gesamte Isolierschicht
oder Platte 18 aus Sockelelementen 1 aufgebaut. Bei einer der
artigen Ausführungsform können z. B. die äußeren Konturen der
Platte 18 mit Sockelelementen 1 mit nach außen weisender Ablauf
wandung 6 ausgebildet sein. Der von diesen Sockelelementen 1
umgrenzte Raum wird dann mit weiteren Sockelelementen flächen
deckend ausgelegt, wobei diese Sockelelemente auch im Quer
schnitt rechteckig ausgebildet sein können. Vorzugsweise weisen
die Sockelelemente 1 für die Ausbildung einer kompletten ver
legten Schicht 18 an ihren Seitenwandungen Nuten und Federn
beispielsweise in Form von Schwalbenschwanzführungen auf, so daß
die Sockelelemente aneinander gesteckt werden können. Eine wei
tere Möglichkeit besteht darin, die Sockelelemente mit einem
Dünnbettmörtel oder einem Fliesenkleber miteinander zu verkle
ben. Eine derartige Anordnung ist bei hohen Flächenlasten sinn
voll, da die Sockelelemente 1 eine höhere Druckfestigkeit auf
weisen als der Leichtortbeton.
Der außenseitig der äußeren Sockelelemente 1 verbleibende Raum
40 der Baugrube 10 wird mit Kies, Schotter oder Aushub bis zur
Oberkante 41 des gewachsenen Bodens 11 verfüllt, wobei die Ober
kante 42 der Verfüllung 43 vorzugsweise höher liegt als der nach
außen ragende Abschnitt der Deckenwandung 5 der äußeren Sockel
elemente 1, so daß die Sockelelemente 1 von außen nicht sichtbar
sind. Vorzugsweise wird eine Dichtfolie 44 auf den Randbereich
des Fundaments derart aufgelegt, daß sich die Dichtfolie 44 von
der Oberkante 42 der Verfüllung 43 oder ein Stück darüber, an
der Außenseite der Schalungselemente 19 anliegend zur Deckenwan
dung 5 der äußeren Sockelelemente 1 erstreckt und sich von diesen
über die Ablaufwandungen 6, die schmale Seitenwandung 4 auf die
sen aufliegend zur unteren äußeren Kante des Sockelelementes 1
erstreckt. Von dieser verläuft die Dichtfolie 44 auf der Ober
fläche der Rollierung 12 bis zum Baugrubenrand oder zu den ver
legten Drainagerohren 13. Die Dichtfolie 44 kann aber auch beim
Einstecken der Schalungs- bzw. Streifenprofilelemente 19 in die
Nuten 8b mit den Streifenprofilelementen 19 in die Nut 8b ge
klemmt werden.
Von der Außenwandung 15 bzw. dem Außenputz 27 ablaufendes Wasser
gelangt so zunächst in die Verfüllung 43 und läuft entlang der
Folie 44 über die Ablaufwandungen 6 seitlich in die Verfüllung
43 und zum Rand der Baugrube 10 ab bzw. wird zu den Drainageroh
ren 13 geleitet. Das Wasser wird also in vorteilhafter Weise
durch die Außenkontur bzw. Formgebung der Sockelelemente 1 vom
Gebäude weggeführt.
Diese Außenkontur bzw. Formgebung der Sockelelemente 1, welche
beispielsweise 30 cm, wahlweise aber auch mehr nach außen über
das eigentliche Fundament hinaussteht, fungiert als sogenannte
Frostschürze oder sogenannter Frostriegel. Diese Frostriegel
bzw. Frostschürzen haben die Aufgabe, das unter ihnen in der
Rollierung befindliche Erdreich vor Frosteinfluß zu schützen.
Der Einfluß von Frost in diesen Fundamentbereichen ist besonders
schädlich, da durch Gefrieren und Auftauen der unmittelbar dar
unter liegenden Bodenschichten und die damit verbundenen Dehnun
gen und Schrumpfungen die Fundamentsohle in Bewegung geraten
kann, wodurch es zu Setzungen in diesem Bereich kommen kann.
Vorteilhafterweise wird durch die erfindungsgemäße Formgebung
des Sockelelementes mit einem nach außen ausladenden Frostriegel
sowie durch das thermisch gut isolierende Material des Sockel
elements eine besonders wirkungsvolle Abschirmung der Fundament
sohle vor Frost erzielt.
Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform eines erfin
dungsgemäßen Fundamentaufbaus wird außenseitig an die äußeren
Sockelelemente 1 ein zusätzlicher Frostriegel 50 angeordnet.
Dieser Frostriegel 50 ist beispielsweise eine Polymerhartschaum
platte, beispielsweise eine Polystyrolschaumplatte (Fig. 8)
Diese Platte weist vorzugsweise eine Höhe auf, die der der nach
außen weisenden schmalen Seitenwandung 4 des Sockelelementes 1
entspricht und erstreckt sich beispielsweise um einen halben
Meter nach außen, d. h. zum Baugrubenrand. Die nach oben weisende
Fläche dieses zusätzlichen Frostriegels kann mit einer parallel
zum Fundament verlaufenden rinnenförmigen Einbuchtung 51 ver
sehen sein, so daß dieser erweiterte Frostriegel 50 auch wasser
abführende Funktionen übernehmen kann. Die Erfindung schafft
also vorteilhafterweise einen Fundamentaufbau, welcher hoch iso
liert ist, wobei durch die sohlenseitige Anordnung der Isolier
platte 18 sowie die in die Nuten 8b eingesteckten Streifelemente
19 eine wannenartige Isolierung erreicht wird, welche keine
Wärmelecks aufweist. Bei Streifenelementen 19, welche als Peri
meterdämmung bis über die Oberkante einer Baugrube hinaus ver
längert ausgeführt sind, ist somit der gesamte Keller mit einer
wannenförmigen, wärmeleckfreien Isolierschicht umgeben.
Ein weiterer Vorteil bei einem erfindungsgemäßen Fundamentaufbau
mit dem erfindungsgemäßen Frostriegel ist, daß der Frostschutz
der Fundamentsohle derart gut ausgebildet ist, daß bei nicht
unterkellerten Gebäuden die Fundamentsohle nicht bis auf die im
Stand der Technik üblichen Tiefen abgeteuft werden muß, sondern
die Fundamentsohle oberflächennaher angeordnet werden kann.
Die Erfindung schafft somit ein stabiles, hoch tragfähiges Fun
dament für Gebäude, insbesondere Leichtbaugebäude wie Fertighäu
ser und Holzhäuser, welches thermisch gut isoliert ist und sich
für den Einbau einer Fußbodenheizung bei minimalem Wärmeverlust
eignet und darüber hinaus mit geringem Aufwand in kurzer Zeit
erstellt werden kann.
Beispielsweise kann ein derartiges Fundament in zwei Tagen er
stellt sein.
Claims (48)
1. Fundamentaufbau mit einer horizontalen Isolierschicht oder
-platte, wobei die Isolierschicht oder -platte (18)
Sockelelemente (1) aufweist, welche streifenförmige, aus
auf Stoß aneinander gelegten Sockelelementen (1) aufgebaute
Fundamentstreifen bilden und die von den aus Sockelelemen
ten (1) aufgebauten Fundamentstreifen Räume (17) umgrenzen,
wobei die Räume (17) mit einem Leichtortbeton (16) ausge
füllt sind, so daß eine durchgehende, tragfähige, hochiso
lierende Schicht gebildet ist, wobei auf der hoch isolie
renden Schicht eine Betonbodenplatte (23) aufliegend an
geordnet ist, und auf der Betonbodenplatte (23) Wände von
Gebäuden aufbaubar oder aufstellbar und befestigbar sind.
2. Fundamentaufbau nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Betonbodenplatte (23) einstückigig bzw.
monolythisch ausgebildet ist, so daß die fertige Betonbo
denplatte (23) keine Fugen aufweist.
3. Fundamentaufbau nach Anspruch 1 und/oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß in der Betonbodenplatte (23) eine Fußbodenheizung ange
ordnet ist.
4. Fundamentaufbau nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Sockelelemente (1) in der Deckenwandung (5) zwei
parallel zur Längserstreckung des Sockelelements (1) ver
laufende Nuten (8a, 8b) aufweisen, wobei in die Nuten (8b)
der das Fundament begrenzenden Sockelelemente (1) Streifen
elemente bzw. streifenförmige Schalungsprofilelemente (19)
eingesteckt angeordnet sind, so daß sie zwischen sich einen
eckig wannenförmigen Raum (21) für eine zu gießende Boden
platte (23) umschließen und dicht begrenzen, wobei die Höhe
der Streifen- oder Schalungsprofilelemente (19) auf die
gewünschte Höhe der Bodenplatte (23) abgestimmt ist und so
gewählt ist, daß die Oberkante (20) dem oberen Höhen
niveau des geplanten Fundaments entspricht.
5. Fundamentaufbau nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Höhe der Streifen- oder Schalungsprofilelemente
(19) bei einem Kellerfundament in etwa der Höhe des Kellers
entspricht, wodurch die Schalungsprofilelemente außenseitig
von Kelleraußenmauern eine Perimeterdichtung bilden.
6. Fundamentaufbau nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Streifen- oder Schalungsprofilelemente (19) eine
Breite aufweisen, die in etwa der Nut (8b) entspricht.
7. Fundamentaufbau nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß der nach oben über die Nut (8b) hinausstehende Teil
(19a) des Streifenprofilelements (19) dicker ausgebildet
ist, als der in der Nut steckende Teil des Streifenprofil
elements (19), wodurch der Teil (19a) zur Ablaufwandung (6)
hin oder zur Nut (8a) hin oder zur Ablaufwandung und zur
Nut hin vorspringend ausgebildet ist.
8. Fundamentaufbau nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Streifenprofilelemente (19) an den aneinandersto
ßenden Kanten der Streifenprofilelemente (19) über Nuten
(19b) bzw. Federn (19c) verfügen.
9. Fundamentaufbau nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß in den Eckbereichen eines Fundaments über Eck verlau
fende Eckelementstreifen-Profilelemente (19d) angeordnet
sind.
10. Fundamentaufbau nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Streifenprofilelemente (19) in den den eckig wan
nenförmigen Raum (21) umschließenden Wandungen Schwalben
schwanznuten (19e) aufweisen, um einen besseren Kraftschluß
mit der Betonbodenplatte (23) zu erreichen.
11. Fundamentaufbau nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß an der Außenseite der Streifenprofilelemente (19) Nu
ten, insbesondere Schwalbenschwanznuten angeordnet sind.
12. Fundamentaufbau nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Streifenprofilelemente (19) aus einem wärmeisolie
renden Polymerhartschaum bestehen.
13. Fundamentaufbau nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Streifenprofilelemente (19) aus einem extrudierten
Polystyrolhartschaum bestehen.
14. Fundamentaufbau nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Raum (21) , welcher von den Schalungsprofilelementen
(19) seitlich umschlossen wird, mit einem Beton oder
Estrich bis zur Höhe einer gewünschten Betonbodenplatte
gefüllt ist, so daß die Betonbodenplatte (23) auf der Iso
lierplatte (18) aufliegend ausgebildet ist.
15. Fundamentaufbau nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Leichtortbeton ein Polystyrolbeton ist.
16. Fundamentaufbau nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der erhärtete Leichtortbeton eine Dichte von 200 bis
400 kg/m3 aufweist.
17. Fundamentaufbau nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der erhärtete Leichtortbeton eine Druckfestigkeit von
30 bis 90 t/m2 aufweist.
18. Fundamentaufbau nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Sockelelemente (1) und der erhärtete Leichtortbeton
(16) eine Isolierschicht oder -platte (18) bilden, welche
auf einer in einer Baugrube (10) angeordneten Rollierung
(12) oder Ausgleichsschicht (12) oder einer auf der Rollie
rung aufgebrachten Dichtfolie aufliegend angeordnet ist.
19. Fundamentaufbau nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Sockelelemente (1), welche sich an den Außenseiten
der Isolierplatte (18) befinden, mit den Ablaufwandungen
(6) nach außen weisend angeordnet sind.
20. Fundamentaufbau nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß in die den Ablaufwandungen (6) benachbarten Nuten (8b),
der die Außenkontur der Platte (18) begrenzenden Sockel
elemente (1) schmale, längliche-, im Querschnitt hochkant
rechteckförmige Streifenelemente (19) bzw. Schalungsprofil
elemente (19) eingesteckt sind.
21. Fundamentaufbau nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schalungsprofilelemente (19) auf der der Bodenplat
te (23) abgewandten Seite mit einem Dekor versehen sind.
22. Fundamentaufbau nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß in die Betonbodenplatte (23) im Bereich der Sockelele
mente (1) die für Betonbodenplatten üblichen Bewehrungen
(22) eingelegt angeordnet sind.
23. Fundamentaufbau nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Bewehrungen (22) flächendeckend in der Betonboden
platte (23) eingelegt angeordnet sind.
24. Fundamentaufbau nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß auf der Isolierplatte (18) Trägerplatten (32) für Fuß
bodenheizungsleitungen (33) aufgelegt angeordnet sind,
wobei die Trägerplatten (32) plattenförmige Elemente sind,
welche oberseitig Aufnahmevorrichtungen (34) für Heizlei
tungen (33) aufweisen, in welchen die Heizleitungen (33)
eingelegt angeordnet sind.
25. Fundamentaufbau nach Anspruch 24,
dadurch gekennzeichnet,
daß streifenförmige Elemente (35) in die Nuten (8a) der
äußeren Sockelelemente (1) und in die Nuten (8a, 8b) der
inneren Sockelelemente (1) eingesteckt angeordnet sind,
wobei die Elemente (35) eine Breite aufweisen, die der der
Nut (8a, 8b) entspricht und eine Höhe aufweisen, die so
gewählt ist, daß die Elemente (35) über die Deckenwandung
(5) der Sockelelemente (1) soweit hinausstehen, daß ihre
Oberkante (36) mit dem höchsten Bereich der auf die Iso
lierplatte (18) aufgelegten Trägerplatte (32) abschließt.
26. Fundamentstruktur nach Anspruch 24 und/oder 25,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Elemente (35) die Oberfläche der Platte (18) in
schmale Gefache (37) zwischen den Nuten (8) ein und dessel
ben Sockelelementes (1) und weitere Gefache (38) zwischen
benachbarten Sockelelementen (1) unterteilen.
27. Fundamentaufbau nach einem oder mehreren der Ansprüche 24,
bis 26,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Elemente (35) aus einem Polymerschaum bestehen.
28. Fundamentaufbau nach einem oder mehreren der Ansprüche 24
bis 27,
dadurch gekennzeichnet,
daß in den schmalen Gefachen (37) Bewehrungen (22) einge
legt angeordnet sind.
29. Fundamentaufbau nach einem oder mehreren der Ansprüche 24
bis 28,
dadurch gekennzeichnet,
daß in den weiteren Gefachen (38) die Trägerplatten (32)
eingelegt angeordnet sind.
30. Fundamentaufbau nach einem oder mehreren der Ansprüche 24
bis 29,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Hartschaumelemente (35) einstückig an den Außen
kanten der Trägerplatten (32) ausgebildet sind.
31. Fundamentaufbau nach einem oder mehreren der Ansprüche 24
bis 30,
dadurch gekennzeichnet,
daß der von den Schalungsprofilelementen (19) umgrenzte
Raum (21) mit einem Estrich oder Beton bis zur Oberkante
(20) einer gewünschten Bodenplatte (23) ausgefüllt ist,
wobei der erhärtete Estrich oder Beton der Betonbodenplatte
(23) ausbilden.
32. Fundamentaufbau nach Anspruch 31,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Estrich oder Beton auf die Verwendung einer in ihm
eingelegten Fußbodenheizung abgestimmt ist.
33. Fundamentaufbau nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der außenseitig der äußeren Sockelelemente (1) verblei
bende Raum (40) der Baugrube (10) mit Kies, Schotter oder
Aushub bis zur Oberkante (41) des gewachsenen Bodens (11)
verfüllt wird.
34. Fundamentaufbau nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine Dichtfolie (44) auf den Randbereich des Fundamen
taufbaus derart aufgelegt angeordnet ist, daß sich die
Dichtfolie (44) von der Oberkante (42) der Verfüllung (43)
oder ein Stück darüber an der Außenseite der Schalungsele
mente (19) anliegend zur Deckenwandung (5) der äußeren
Sockelelemente (1) erstreckt und sich von diesen über die
Ablaufwandungen (6) , die schmalen Seitenwandungen (4) auf
diesen aufliegend zur unteren äußeren Kante des Sockelele
mentes (1) erstreckt.
35. Fundamentaufbau nach Anspruch einem oder mehreren der An
sprüche 1 bis 33,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Dichtfolie (44) mit den Schalungsprofilelementen
(19) in der Nut (8b) klemmend gehaltert ist, so daß die
Dichtfolie (44) sich von der Nut (8b) an der Deckenwandung
(5) anliegend nach außen erstreckt und sich von der Decken
wandung (5) über die Ablaufwandung (6), die schmalen Sei
tenwandungen (4) auf diesen aufliegend zur unteren äußeren
Kante des Sockelelements (1) erstreckt.
36. Fundamentaufbau nach Anspruch 34 oder 35,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Dichtfolie (44) von der unteren äußeren Kante der
äußeren Sockelelemente (1) auf der Oberfläche der Rollie
rung (12) bis zu einem Randbereich der Baugrube (10) oder
zu verlegten Drainagerohren (13) verläuft, so daß von der
Außenwandung (15) ablaufendes Wasser zunächst von der Ver
füllung (43) gelangt und entlang der Folie (44) über die
Ablaufwandungen (6) seitlich in die Verfüllung (43) und zum
Rand der Baugrube (10) bzw. zu den Drainagerohren (13)
abgeleitet wird.
37. Sockelelement (1) für einen Fundamentaufbau, insbesondere
einen Fundamentaufbau nach einem oder mehreren der Ansprü
che 1 bis 30, wobei das Sockelelement (1) flach kastenför
mig ausgebildet ist und das Sockelelement (1) aus einem
erhärteten Leichtbeton besteht, wobei das flach kastenför
mige Sockelelement (1) eine horizontale Bodenwandung (2),
zwei vertikale Seitenwandungen (3, 4), eine horizontale,
parallel zur Bodenwandung verlaufende Deckenwandung (5),
eine Ablaufwandung (6) sowie zwei Stirnwandungen (7) auf
weist, wobei die Ablaufwandung (6) von der Deckenwandung
(5) zu einer der Seitenwandungen (3) mit Neigung gegenüber
der Deckenwandung (5) abfällt und die Deckenwandung (5) von
ihrer Quermitte in etwa gleich beabstandet zwei parallel
zur Längserstreckung des Sockelelements (1) verlaufende Nuten
(8a, 8b) aufweist.
38. Sockelelement nach Anspruch 37,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Leichtbeton in erhärtetem Zustand eine Rohdichte
von 200 bis 800 kg/m3 aufweist.
39. Sockelelement nach Anspruch 37 und/oder 38,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Druckfestigkeit des Leichtbetons zwischen 30 und
120 t/m2 beträgt.
40. Sockelelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 37 bis
39,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Leichtbeton ein Polystyrolleichtbeton ist, welcher
Polystyrolgranulat als Leichtzuschlagstoff enthält.
41. Sockelelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 37 bis
40,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Seitenwandung von 20° bis 50° gegenüber der Boden
wandung (2) geneigt orientiert ist.
42. Sockelelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 37 bis
41,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Nuten (8a, 8b) rechteckförmige Ausnehmungen oder
Aussparungen sind, welche um ein Drittel bis zu einem Fünf
tel der Höhe des Sockelelements (1) in dieses eingebracht
sind.
43. Sockelelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 37 bis
42,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine Nut (8a) zur Seitenwandung (3) benachbart angeord
net und von dieser in etwa um die Breite der Nut (8a) be
abstandet ist und eine zweite Nut (8b) zu einer gemeinsamen
Kante (9) der Deckenwandung (5) und der Ablaufwandung (6)
benachbart angeordnet und von dieser in etwa um die Breite
der Nut (8b) beabstandet angeordnet ist.
44. Sockelelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 37 bis
43,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Nuten (8a, 8b) gleich breit ausgebildet sind und
eine Breite aufweisen, die in etwa einem Sechstel der ge
samten Breite der Deckenwandung (5) entspricht.
45. Sockelelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 37 bis
44,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Sockelelement in einer Stirnwandung (7) vertikal
verlaufende Nuten und in der gegenüberliegenden Stirnwan
dung (7) vertikal verlaufende Federn für Nuten aufweist.
46. Sockelelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 37 bis
45,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Nuten schwalbenschwanzförmig hinterschnitten ausge
führt sind und die Federn eine korrespondierende Schwalben
schwanzform aufweisen.
47. Sockelelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 37 bis
46,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Sockelelement (1) eine Länge von etwa 0,5 m bis
1,5 m und/oder eine Breite von 0,4 m bis 1 in und/oder eine
Höhe von 0,1 in bis 0,5 m aufweist.
48. Sockelelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 37 bis
47,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Sockelelement (1) ein Volumen von 0,05 m3 bis 0,15
m3 aufweist.
Priority Applications (1)
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