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Die
Erfindung betrifft ein Rohrschneidegerät, mit einem Schneidelement
und einem zustellbaren Einspannteil, wobei das Einspannteil über eine
Spindel-Verstelleinrichtung mittels einer auslösbaren Feineinstellung grob-
und feineinstellbar ist, wobei die Spindel-Verstelleinrichtung zur Aussteuerung
der Feineinstellung ausgebildet ist.
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In
der Installationstechnik und im Rohrleitungsbau entfällt ein
erheblicher Anteil der Montage- und Fertigungszeit auf das Zuschneiden
von Rohrstücken
aus Flussstahl, V2A, Gußeisen,
Messing und thermoplastischen Kunststoffen. Hier hat sich der Einsatz
von Rohrschneidern als vorteilhaft erwiesen, mit welchem im kreisförmigen Schnitt
mit umlaufendem Schneidmesser als Schneidelement das Rohr spanlos
durchtrennt wird. Hierbei ist das aktive Element ein profilkeilförmiges,
gehärtetes
Schneidrädchen
aus Schnellschnittstahl, im Sonderfall aus Hartmetall. Das über eine
Spindel-Verstelleinrichtung gegen
das Schneidelement heranfahrbare Einspannteil ist üblicherweise
durch zwei, das zu schneidende Rohr tangential berührende Führungsrollen
gebildet, kann jedoch alternativ auch ein oder mehrere Schneidelemente
aufweisen. Es sind Rohrschneidegeräte bekannt, bei welchen durch
eine fingerbetätigbare Kippverlagerung
eines Gegengewindeteiles die zugeordnete Spindel zur Grobeinstellung
freigebbar ist.
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Ein
solcher Rohrschneider wird z.B. durch die
US 3 376 638 offenbart. Der dort gezeigte
Rohrschneider weist eine Grobeinstellung und einer Feineinstellung
auf. Die Feineinstellung erfolgt über eine drehbare Spindel,
welche in einer Hülse
geführt
ist. Die Hülse
ist dabei unbeweglich, d.h. fest, an einem Bügel des Rohrschneiders vorgesehen.
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Mit
der Spindel wird ein Schlitten mit dem Schneidelement in dem Bügel zur
Einstellung bewegt. Die Spindel bildet mit zwei vorgespannten Halbmuttern,
welche in der Hülse
angeordnet sind, ein Feineinstellgetriebe, über welches die Spindel vorgestellt
bzw. rückgestellt
werden kann – jeweils zum
Schließen
bzw. zum Öffnen
des Rohrschneider. Über
einen federbelasteten Hebelmechanismus welcher an der Hülse vorgesehen
ist, werden die Halbmuttern zur Grobeinstellung auseinandergedrückt, so
dass die Spindel zwischen den Halbmuttern axial in der Hülse bewegt
werden kann. Nachteil dieses Rohrschneiders ist, dass bei der Grobeinstellung
immer zwei Hände
verwendet werden müssen.
Mit der einen Hand wird der Kipp- bzw. Hebelmechanismus für die Grobeinstellung
bedient, mit der anderen wird die Spindel axial verstellt.
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US 2 582 406 beschreibt
einen Rohrschneider, bei dem die Entriegelung der Feineinstellung über ein
weiteres, zweites Stellgetriebe erfolgt. Das weitere Stellgetriebe
weist eine Spindel auf, welche zur Spindel des ersten Stellgetriebes
zur Feineinstellung senkrecht angeordnet ist. Das zweite Stellgetriebe
löst einen
Gewindeteil für
die Feineinstellung. Dies ist umständlich und für den Anwender
unhandlich zu bedienen.
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Ausgehend
von dem zuvor beschriebenen Stand der Technik wird die technische
Aufgabe darin gesehen, ein Rohrschneidegerät der in Rede stehenden Art
handhabungstechnisch verbessert auszugestalten.
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Diese
Problematik wird durch den Gegenstand des Patentanspruches 1 gelöst, wobei
darauf abgestellt ist, dass die Spindel-Verstelleinrichtung zur
Aussteuerung der Feineinstellung ausgebildet ist und
- a) die Spindel einen, in einer ersten Drehrichtung überlaufbaren,
radial ausgerichteten Steuernocken aufweist zur Aussteuerung eines
Gegengewindeteiles in einer zweiten Drehrichtung,
- b) der Steuernocken mittels einer die Spindel umfassenden Steuerhülse auf
das Gegengewindeteil einwirkt.
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Die
mit dem Anpressteil gekoppelte Spindel besitzt in üblicher
Weise einen kleinen Steigungswinkel zum Heranfahren des Anpressteiles
an das zu schneidende Rohr. Wird bspw. der Rohrschneider mit einer
großen Öffnungsweite
zwischen Schneidelement und Anpressteil an ein zu schneidendes Rohr mit
geringem Durchmesser angesetzt, so ist bei den herkömmlichen
Rohrschneidern entweder ein aufwendiges Heranführen des Anpressteiles vermittels Drehen
der Spindel oder eine handhabungstechnisch umständliche Zweihandbetätigung,
wobei mit einer Hand die Spindel und mit der anderen Hand der Auslösemechanismus
zur Grobeinstellung der Spindel betätigt wird, erforderlich. Durch
die erfindungsgemäße Ausgestaltung
ist die Grobeinstellung einhändig
durchführbar,
wozu die, durch das Feingewinde gegebene Feineinstellung aufgehoben
wird. Die Spindel und das hiermit verbundene Einspannteil sind hiernach
in Axialrichtung der Spindel eingriffslos schnellverstellbar. So
kann bspw. die Spindel aus dem Bereich des Gegengewindes verschwenkt
werden, um die Öffnungsweite
zwischen Schneidelement und Anpressteil grob dem Rohrdurchmesser anzupassen.
Zur Feineinstellung wird das Spindelgewinde wieder in Eingriff gebracht
zum Gegengewinde. Diese Vorgänge,
d. h. sowohl die Fein- als auch die Grobeinstellung erfolgen somit
lediglich durch Betätigung
der Spindelverstelleinrichtung. Hierzu wird vorgeschlagen, dass
die Spindel einen, in einer ersten Drehrichtung überlaufbaren Steuernocken aufweist
zur Aussteuerung eines Gegengewindeteiles in der zweiten Drehrichtung.
Zufolge dieser Ausgestaltung kann das Rohrschneidegerät stets
mit der einen Hand gehalten werden, während mit der anderen Hand
die Abstandseinstellung zwischen Schneidelement und Anpressteil
vorgenommen wird. Durch Drehen in einer ersten Drehrichtung wird
die Spindel in herkömmlicher
Weise über
das Gewinde verlagert unter Mitnahme des Einspannteiles in Richtung
auf das Schneidelement.
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Im
Zuge dieser Drehung wird der Steuernocken ständig überlaufen – tritt demzufolge nicht in Wirkung
-. Bei einer Drehung der Spindel in einer zweiten Drehrichtung,
d. h. entgegen der Drehrichtung zur Vorverlagerung der Spindel,
tritt der Steuernocken in Wirkung derart, dass das Gegengewindeteil
außer
Eingriff zur Spindel gebracht wird. Hiernach kann gleichfalls einhändig eine
Grobverstellung in Spindellängsrichtung
erfolgen, dies sowohl die Öffnungsweite
schmälernd
als auch erweiternd. Dies hat darüber hinaus noch den Vorteil,
dass zum Absetzen des Rohrschneidegerätes nicht die Spindel zum Entfernen
des Anpressteiles vom Rohr aufwendig zurückgedreht werden muss. Vielmehr
ist durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung
die Rückdrehrichtung
die zweite Drehrichtung, bei welcher der Steuernocken das Gegengewindeteil
aussteuert. Das Anpressteil kann mit vermittels der freigegebenen
Spindel vom Rohr in einfacher Weise weggezogen werden. In einer
vorteilhaften Weiterbildung des Erfindungsgegenstandes ist vorgesehen,
dass der Steuernocken in der Spindel aufgenommen ist. Darüber hinaus
wird vorgeschlagen, dass der Steuernocken in der ersten Drehrichtung
der Spindel federnd aussteuerbar ist. Weiter kann der Steuernocken
bspw. eine einseitige Schrägung
aufweisen welche ein Aussteuern desselben bei einer Drehung der
Spindel in einer ersten Drehrichtung bewirkt. Hingegen tritt der Steuernocken
bei einer Drehung in einer zweiten Drehrichtung federbeaufschlagt
in eine Spen- bzw. Mitnahmestellung.
So ist vorgesehen, dass der Steuernocken vermittels einer Steuerhülse auf
das Gegengewindeteil einwirkt. Letzterer nimmt in einer bevorzugten
Ausgestaltung die den Steuernocken aufweisende Spindel auf und besitzt
eine die Hülsenwandung
durchbrechende Querbohrung, in welche der spindelseitige Steuernocken
in der zweiten Drehrichtung sperrend zur Mitnahme der Steuerhülse eintritt.
Bei einem Drehen der Spindel in der zweiten Drehrichtung nimmt somit
der Steuernocken die Steuerhülse
mit, welche zufolge dessen aussteuernd auf das Gegengewindeteil
der Spindel einwirkt. In der Steuerhülse kann nur eine Bohrung zum
Eintritt des Steuernockens vorgesehen sein. Es sind jedoch auch
Ausbildungen denkbar, bei welchen mehrere, gleichmäßig über den
Umfang der Hülse
verteilte Bohrungen vorgesehen sind. So ist bei einer bevorzugten
Ausgestaltung mit zwei gegenüberliegend
angeordneten Bohrungen ein Drehen der Spindel in der zweiten Drehrichtung
um maximal 180° zur
Erlangung der Mitnahmestellung der Steuerhülse nötig. Eine weitere Drehung bspw.
um weitere 45 bis 135° bewirkt
die Aussteuerung des Gegengewindeteiles. In einer Weiterbildung
des Erfindungsgegenstandes kann vorgesehen sein, dass die Steuerhülse in einer Führungshalterung
anschlagbegrenzt ist, dies zum Schutz des Schneidelementes gegen
Auflaufen des Einspannteiles beim Zusammendrehen bzw. -schieben
des Rohrschneidegeräts.
Darüber
hinaus ist vorgesehen, dass die Spindel in Axialrichtung gegenüber der
Steuerhülse
festgelegt ist. Bevorzugt wird hierbei eine Ausgestaltung, bei welcher
die Länge der
Steuerhülse
dem freien Maß der
Spindel zwischen Einspannteil und Handgriff entspricht. Somit vollzieht
die Steuerhülse
jede Axialverlagerung der Spindel mit. Weiter weist die Steuerhülse zumindest im
Bereich des wirksamen Gewindeabschnittes der Spindel einen fensterartigen
Ausbruch auf, durch welchen das Gegengewindeteil auf das Spindelgewinde
einwirken kann. In einer Weiterbildung des Erfindungsgegenstandes
ist vorgesehen, dass das Gegengewindeteil gegen die Kraft einer
Feder aussteuerbar ist. Weiter wird vorgeschlagen, dass das Gegengewindeteil
in einer Radialöffnung
der Führungshalterung
angeordnet ist. In dieser Radialöffnung
ist in einer bevorzugten Ausgestaltung von außen her das Gegengewindeteil
eingesteckt, wonach abschließend
unter Zwischenschaltung einer Druckfeder ein, die Radialöffnung verschließender Blechmantel
oder dergleichen auf die Führungshalterung
bspw. geklipst wird. Die Anordnung ist hierbei bevorzugt so gewählt, dass
das Gegengewindeteil im wesentlichen in tangentialer Richtung zur
Spindel von deren Gewinde zur Aussteuerung der Feineinstellung fortbewegt
wird. Es ergibt sich der weitere vorteilhafte Effekt, dass das Gegengewindeteil
aufgrund der Federbelastung die Spindel ständig in die Eingriffsstellung
zu bewegen sucht. Bevorzugt ist hierbei eine Feder, deren Kraft
ausreichend hoch bemessen ist, um eine selbsttätige Rückstellung der Steuerhülse mitsamt
der mit dieser gekoppelten Spindel über das Gegengewindeteil in
eine Grundstellung zu bewirken. Hierdurch ist automatisch der Gewindeeingriff zwischen
Gegengewindeteil und Spindelgewinde gegeben. Schließlich erweist
es sich als vorteilhaft, dass das Gegengewindeteil in ausgesteuertem
Zustand ein die weitere Drehung in der zweiten Drehrichtung der
Spindel begrenzender Anschlag ist.
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Die
Erfindung ist nachstehend anhand der beigefügten Zeichnung, welche lediglich
ein Ausführungsbeispiel
darstellt, näher
erläutert.
Es zeigt:
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1 ein
erfindungsgemäßes Rohrschneidegerät in Seitenansicht;
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2 die
Stirnansicht auf das Rohrschneidegerät;
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3 die
Seitenansicht gemäß 1,
jedoch partiell geschnitten;
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4 den
Schnitt gemäß der Linie
IV-IV in 3, die Verstelleinrichtung in
einer Feineinstellung betreffend;
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5 den
Schnitt gemäß der Linie
V-V in 4;
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6 den
Schnitt gemäß der Linie
VI-VI in 3;
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7 eine
der 4 entsprechende Darstellung, jedoch die Verstelleinrichtung
in einer Grobeinstellung darstellend;
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8 eine
der 5 entsprechende Schnittdarstellung, jedoch die
Verstelleinrichtungsstellung gemäß 7 betreffend;
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9 eine
der 6 entsprechende Schnittdarstellung, betreffend
die Verstelleinrichtungsstellung gemäß 7.
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Dargestellt
und beschrieben ist zunächst
mit Bezug zu 1 ein Rohrschneidegerät 1 zum
Zuschneiden von Rohrstücken 2.
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Das
Rohrschneidegerät 1 besitzt
ein drehbar auf einer Achse 3 gelagertes Schneidelement 4,
welches als Gegenanschlag dient. Das Schneidelement 4 ist
als im Profil keilförmiges,
gehärtetes
Schneidrad ausgebildet, welches im freien Endbereich eines oberen
C-Steges eines C-förmig
ausgebildeten Bügels 5 gelagert
ist.
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Der
dem Schneidelement 4 gegenüberliegende C-Steg des Bügels 5 bildet
in seinem freien Endbereich eine Führungshalterung 6 für eine,
von einer Steuerhülse 7 umfassten
Spindel 8 aus.
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Die
Spindel 8 und die Steuerhülse 7 durchtreten
den Bereich der Führungshalterung 6.
Das obere Ende der Spindel 8 ist verbunden mit einem an dem
C-Schenkel des Bügels 5 verfahrbar
angeordneten Schlitten 9. Im gegenüberliegenden Endbereich ist
an der Spindel 8 ein senkrecht zur Längserstreckung der Spindel 8 ausgerichteter
Handgriff 10 angeformt.
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Der
in Axialrichtung der Spindel 8 entlang des C-Schenkels
des Bügels 5 verlagerbare
Schlitten 9 trägt
als Einspannteile 11 dienende, auf Achsen 12 drehbar
gelagerte Führungsrollen 13.
Diese sind dem Schneidelement 4 zugewandt in dem Schlitten 9 angeordnet,
wobei deren Achsen 12 parallel zur Schneidelement-Achse 3 verlaufen.
Zwischen den Führungsrollen 13 und
Schneidelement 4 ist das zu schneidende Rohr 2 einzuspannen.
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Hierzu
ist der Schlitten 9 in Richtung auf das, einen Gegenanschlag
bildende Schneidelement 4 zu verfahren, indem vermittels
des Handgriffes 10 die Spindel 8 gedreht wird.
Ein in der Führungshalterung 6 angeordnetes
Gegengewindeteil 14 kämmt
hierbei mit dem Spindelgewinde 15 zur Axialverlagerung
der Spindel 8. Die hierdurch gebildete Spindel-Verstelleinrichtung
ist in den Figuren mit dem Bezugszeichen 5 versehen. Die
Spindel 8 ist in Axialrichtung gegenüber der Steuerhülse 7 festgelegt,
wozu letztere eine in Axialrichtung gemessene Länge aufweist, welche in etwa
dem stets gleichbleibenden Abstand zwischen der Unterseite des Schlittens 9 und
dem Wurzelbereich von Spindel 8 und Handgriff 10 entspricht.
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Diese
Spindel-Verstelleinrichtung S ist zur Erzielung einer Grobverstellung
des Schlittens 9 aussteuerbar. Hierzu besitzt die Führungshalterung 6 eine
nach außen
hin offene Radialöffnung 16 zur
Aufnahme des Gegengewindeteiles 14. Diese Axialöffnung 16 ist überdeckt
von einem der Außenkontur der
Führungshalterung 6 angepassten
Blechmantel 17, welcher im Bereich der Radialöffnung 16 innenseitig
eine Abstützfläche ausbildet
für eine
gegen das Gegengewindeteil 14 in Gewindeeingriffsrichtung wirkende
Druckfeder 18.
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Das
Gegengewindeteil 14 weist einen Gewindeabschnitt 19 auf,
welcher sich etwa über
45° des
Spindelumfanges erstreckt. Aufgrund der Federbelastung des Gegengewindeteiles 14 wird
dieses stets in die Eingriffsstellung zur Spindel 8 gedrängt.
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Wie
bereits erwähnt,
durchtritt auch die Steuerhülse 7 die
Führungshalterung 6.
Um den Gewindeeingriff zwischen Gegengewindeteil 14 und
Spindel 8 zu gewährleisten,
ist die Steuerhülse 7 in
Axialrichtung über
den wirksamen Gewindebereich mit einem fensterartigen Ausbruch 20 versehen.
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Der
Ausbruch 20 erstreckt sich in Axialrichtung über eine
Länge,
welche dem gesamten Verstellweg des Schlittens 9 entspricht.
Die Steuerhülse 7 besitzt
im Bereich des Ausbruches 20 im Querschnitt eine Kreisringabschnittsform
mit einer Kreisabschnittserstreckung von mehr als 180° – in dem gezeigten
Ausführungsbeispiel
ca. 225° (vergl. 4)
-.
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Nahe
dem Wurzelbereich zwischen Spindel 8 und Handgriff 10 ist
in der Spindel 8 ein radial ausgerichteter Steuernocken 21 in
einer Querbohrung 22 gelagert. Das nach außen vortretende
Ende des Steuernockens 21 ist mit einer Schräge 23 versehen. Anderenends
besitzt der Steuernocken 21 einen Radialkragen 24,
welcher gegen eine in der Querbohrung 22 ausgebildete Stufe
zur Anschlagbegrenzung des Steuernockens 21 tritt.
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Rückseitig,
d. h. im Bereich des Kragens 24 ist der Steuernocken 21 beaufschlagt
durch eine in der Querbohrung 22 angeordnete Druckfeder 25, welche
wiederum Abstützung
findet an einer in die Querbohrung 22 eingedrehten Schraube 26,
bspw. einer Madenschraube.
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Vermittels
der Druckfeder 25 ist der Steuernocken 21 stets
bestrebt, nach außen
aus der Querbohrung 22 mit seinem geschrägten Ende
auszutreten.
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Die
Steuerhülse 7 weist
in dem gezeigten Ausführungsbeispiel
zwei sich im Querschnitt gegenüberliegende
Bohrungen 27 auf, welche auf Höhe der Querbohrung 22 der
Spindel 8 positioniert sind. Die Größe der Bohrungen 27 sind
etwa dem Querschnitt des Steuernockens 21 angepasst.
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In
einer durch die Federbeaufschlagung des Gegengewindeteiles 14 bedingten
Grundstellung gemäß den 3 bis 6 ist
eine Verstellung der Spindel 8 zur Verlagerung des Schlittens 9 in
Richtung auf das Schneidelement 4 in herkömmlicher Weise
durchführbar.
Hierzu wird die Spindel 8 vermittels des Handgriffes 10 in
einer ersten Drehrichtung a gedreht, was durch den Eingriff von
Spindelgewinde 15 und Gewindeabschnitt 19 eine
Axialverlagerung der Spindel 8 zur Folge hat. Bei dieser
Drehbewegung a wird lediglich die Spindel 8 gedreht, wobei
der in dieser gelagerte Steuernocken 21 überlaufen
wird. Dessen Schräge 23 bewirkt
in dieser Drehrichtung a ein Eintauchen des Steuernockens 21 in
die Querbohrung 22. Die Steuerhülse 7 ist außer Eingriff
und verharrt somit in ihrer Grundstellung. Eine leichte Mitdrehbewegung
durch Reibung zwischen Spindel 8 und Steuerhülse 7 ist
begrenzt durch Anschlagen einer Flanke 28 des Ausbruches 20 an
einem ersten Anschlag 29 des Gegengewindeteiles 14 (vergl. 4).
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Im
Zuge der Axialverlagerung der Spindel 8 wird auch die Steuerhülse 7 mitgeschleppt,
dies durch die längenmäßige Anpassung
der Steuerhülse 7 an
den lichten Abstand zwischen Schlitten 9 und Handgriff 10.
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Um
eine Schnellverstellung bzw. Grobeinstellung der Spindel 8 zu
tätigen,
wird diese vermittels des Handgriffes 10 entgegen der Spindelvorschubdrehung
verdreht, und zwar in einer zweiten Drehrichtung b, wobei im Zuge
dieser Drehung der Steuernocken 21 in eine der Bohrungen 27 sperrend eintaucht.
Durch die Anordnung von zwei sich gegenüberliegenden Bohrungen 27 ist
hierzu eine Drehung in Richtung b von maximal 180° erforderlich.
Der in eine Bohrung 27 eingetretene Steuernocken 21 bewirkt
im Zuge einer weiteren Drehung von etwa 45° in Richtung b eine Drehmitnahme
der Steuerhülse 7, welche
wiederum mit ihrer zweiten Ausbruchflanke 30 gegen eine
quer zur Kraftrichtung der Feder 18 ausgerichtete Steuerfläche 31 tritt.
Aufgrund dieser Beaufschlagung wird das Gegengewindeteil 14 im wesentlichen
in tangentialer Richtung von der Spindel 8 entgegen der
Federkraft der Feder 18 fortbewegt unter Aufhebung des
Gewindeeingriffs (vergl. 7). Die Spindel 8 -mit
der Steuerhülse 7-
ist nunmehr in der Führungshalterung 6 in
Axialrichtung frei verschiebbar zur Grobverlagerung des Schlittens 9.
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Durch
einfaches Loslassen des Handyriffes 10 wird automatisch über das
federbeaufschlagte Gegengewindeteil 14 die Steuerhülse 7 wieder
in ihre Grundstellung zurückdrehverlagert
mit abschließendem
Eingriff von Spindelgewinde 15 und Gewindeabschnitt 19.
Somit ist hiernach direkt eine weitere Feineinstellung über einen
Spindelvortrieb durchführbar.
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Durch
die erfindungsgemäße Ausgestaltung ist
auch ein Öffnen
nach Gebrauch des Rohrschneidegerätes 1 erleichtert.
Die die Grobverstellung ermöglichende
Drehbewegung in Drehrichtung b entspricht der üblichen Drehrichtung zum Zurückdrehen der
Spindel 8. Bei einem Versuch des Benutzers, die Spindel 8 in üblicher
Weise zurückzudrehen,
wird zufolge der erfindungsgemäßen Ausgestaltung
automatisch das Gegengewindeteil 14 ausgesteuert, wonach
die Spindel 8 mitsamt dem Schlitten 9 in Öffnungsrichtung
gezogen werden kann.
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In
weiterer Ausgestaltung ist denkbar, die Steuerhülse 7 in der Führungshalterung 6 anschlagzubegrenzen,
dies um einem Auflaufen der Führungsrollen 13 auf
das Schneidelement 4 bei der Vorverlagerung der Spindel 8 entgegenzuwirken.
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Darüber hinaus
ist diese Ausgestaltung auch bei Rohrschneidegeräten denkbar, welche anstelle der
Führungsrollen
weitere Schneidelemente aufweisen.