DE19800482A1 - Meßgerät - Google Patents
MeßgerätInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Meßgerät mit einem
Meßgerätgehäuse, mit einer Meßvorrichtung zur
Durchführung eines ein Meßergebnis liefernden Meßvorgangs
und mit einer innerhalb des Meßgerätgehäuses
angeordneten, das Meßergebnis anzeigenden
Anzeigevorrichtung, wobei die Meßvorrichtung das
Meßergebnis ortsabhängig an einem Meßort bestimmt.
Eine Vielzahl von Meßgrößen weisen eine Abhängigkeit vom
Meßort auf und es sind eine Reihe von Verfahren und
Vorrichtungen bekannt, um die jeweilige Meßgröße in
Abhängigkeit vom Meßort sichtbar zu machen. Es gibt
beispielsweise Thermographie-Aufnahmen, bei denen eine
Art Foto einer Häuserfront aufgenommen wird, wobei in dem
Foto durch unterschiedliche Farben die unterschiedliche
Wärmeabstrahlung von Fenstern, Wänden, Isolationen usw.
sichtbar gemacht wird. Die bekannten Verfahren und
Vorrichtungen zur Sichtbarmachung der Meßergebnisse für
ortsabhängige Meßgrößen sind regelmäßig aufwendig und mit
hohem Kostenaufwand verbunden. Alternativ zu den
Verfahren und Vorrichtungen, die die Ortsabhängigkeit der
Meßgröße mittels beispielsweise einer Aufnahme nach der
Art eines Fotos übersichtlich darstellen, gibt es eine
Vielzahl kleiner Handmeßgeräte, die in die Richtung des
Meßortes gehalten werden und das jeweilige Meßergebnis in
einem Display, üblicherweise einem LCD-Display, anzeigen.
Zur Vermeidung teurer Thermographie-Aufnahmen gibt es
beispielsweise berührungslose Thermometer, die man auf
die jeweiligen Stellen eines Gebäudes richtet und die
dann aktuell das Meßergebnis für die Temperatur an dem
jeweiligen Meßort im Display anzeigen.
Bei den preiswerten, wenig aufwendigen Handmeßgeräten ist
vor allem problematisch, daß kein Gesamtbild des
Verlaufes des Meßergebnisses entsteht, und somit die
Bedienungsperson keine übersichtliche Anzeige der
ortsabhängigen Meßergebnisse erhält. Diese bekannten
Handmeßgeräte eignen sich deshalb nur sehr begrenzt, um
z. B. zu erkennen, an welcher Stelle einer Häuserfront die
meiste Wärme abgegeben wird, oder wo durch eine Wand der
Schall am stärksten hindurchdringt. Die Ursache für die
eingeschränkte Tauglichkeit der bekannten Meßgeräte liegt
in ihrer unergonomischen Art der Anzeige, die aber
umgekehrt gerade für die kompakte Bauweise, den geringen
Stromverbrauch und den geringen Preis solcher Meßgeräte
ausschlaggebend ist.
Ausgehend von der zuvor beschriebenen Problematik liegt
der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Meßgerät mit
einer verbesserten Anzeigevorrichtung zur Verfügung zu
stellen, die eine ergonomische Darstellung eines
Meßergebnisses mit Bezug zu einem Meßort gewährleistet.
Gemäß einer ersten Lehre der Erfindung ist die zuvor
hergeleitete und aufgezeigte Aufgabe dadurch gelöst, daß
die Anzeigevorrichtung das Meßergebnis zumindest
qualitativ am oder in der Nähe des Meßortes unabhängig
vom Meßgerätgehäuse anzeigt. Durch die erfindungsgemäße
Anzeige des Meßergebnisses am Meßort oder in der Nähe des
Meßortes wird für die Bedienungsperson in besonders
ergonomischer Art und Weise ein Bezug zwischen dem Meßort
und dem Meßergebnis hergestellt. Es ist insbesondere
nicht notwendig den Blick ständig zwischen dem Meßort und
einem LCD-Display am Meßgerätgehäuse hin und her
schweifen zu lassen. Es ist im Gegenteil so, daß die
Anzeige des Meßergebnisses und die Angabe des Meßortes
denkbar einfach miteinander verknüpft sind.
Weist die Anzeigevorrichtung eine das Meßergebnis in die
Nähe des Meßortes projizierende
Lichtprojektionseinrichtung auf, so ist gewährleistet,
daß schnell ermittelbare Meßergebnisse nahezu instantan
am Meßort anzeigbar sind. Auch sind mit einer
Lichtprojektionseinrichtung größere Entfernungen zu
überbrücken, die beispielsweise das Abtasten einer
Gebäudewand mit einem Meßgerät gemäß der ersten Lehre der
Erfindung ermöglichen.
Eine besonders ergonomische Wiedergabe des Meßergebnisses
am Meßort ergibt sich dann, wenn die
Lichtprojektionseinrichtung das Meßergebnis durch
Projektionen entsprechender Intensität oder Farbe
wiedergibt. Eine derartige Umsetzung der Meßergebnisse in
Licht unterschiedlicher Intensität oder Farbe ermöglicht
für die Bedienungsperson einen besonders einfachen Zugang
zur qualitativen Einordnung des Meßergebnisses.
Erfordert es die jeweilige Meßaufgabe, daß der exakte
Zahlenwert für das Meßergebnis am Meßort bekannt ist, so
ist das Meßgerät gemäß der ersten Lehre der Erfindung
vorteilhaft dadurch ausgestaltet, daß die
Lichtprojektionseinrichtung den Zahlenwert für das
Meßergebnis in die Nähe des Meßortes projiziert. Die
beschriebene Ausgestaltung ermöglicht eine direkte, sehr
einfache Zuordnung zwischen Meßort und dem quantitativen
Meßergebnis. Für diese Ausgestaltung bietet es sich als
weitere Verbesserung an, den exakten Meßort neben den
projizierten Zahlenwert eindeutig, beispielsweise durch
die Projektion eines Fadenkreuzes, zu kennzeichnen.
Die Lichtprojektion gelingt besonders unproblematisch,
wenn die Lichtprojektionseinrichtung einen Laser umfaßt.
Die heute kostengünstig erhältlichen Halbleiterlaser
ermöglichen auch über größere Entfernungen eine
hinreichend scharfe und lichtstarke Projektion. Neben der
Verwendung eines Lasers zur Lichtprojektion bieten sich
jedoch auch andere Lichtquellen, so z. B. auch
Videoprojektoren, zur großflächigen Anzeige der
Meßergebnisse auf einem Meßobjekt an.
Wenn bislang in bezug auf den Meßort und die Projektion
stets von einem Meßobjekt die Rede ist, so ist dies nicht
einschränkend zu verstehen. Es sind beispielsweise auch
Messungen an bestimmten, keinem Meßobjekt zugeordneten
Raumpunkten möglich, wobei hier die Anzeige des
Meßergebnisses am Meßort mittels holographischer
Verfahren möglich ist.
Alternativ zur Anzeige der Meßergebnisse mittels einer
Lichtprojektionseinrichtung ist das Meßgerät gemäß der
ersten Lehre der Erfindung dadurch ausgestaltet, daß die
Anzeigevorrichtung eine das Meßergebnis durch
entsprechenden Materialauftrag wiedergebende
Materialauftragseinrichtung aufweist. Diese Ausgestaltung
der ersten Lehre der Erfindung ermöglicht einerseits
aufgrund der Dauerhaftigkeit einen besseren Überblick bei
komplexeren Meßaufgaben und andererseits aufgrund der
durch die Nähe zum Meßobjekt gegebenen größeren möglichen
Zeitdauer zur Aufnahme des Meßergebnisses die Bearbeitung
von Meßaufgaben, bei denen die Bestimmung der
Meßergebnisse eine gewisse Zeitdauer erfordert.
Eine zumindest qualitative Wiedergabe der Meßergebnisse
ist bei der soeben beschriebenen Ausgestaltung dadurch
gewährleistet, daß die Materialauftragseinrichtung das
Meßergebnis durch unterschiedlich starken oder
unterschiedlich farbigen Materialauftrag wiedergibt.
Ist das Meßgerät gemäß einer weiteren Ausgestaltung der
ersten Lehre der Erfindung dadurch ausgestaltet, daß das
Meßgerät tragbar - insbesondere als Handmeßgerät - aus
gebildet ist, so ergibt sich eine alternative
Ausführung eines Meßgerätes gegenüber den bekannten,
aufwendigen und teuren Meßgeräten, die es gewährleistet,
daß komplizierte Meßaufgaben gleichzeitig kostengünstig
und ergonomisch bewältigbar sind.
Die erste Lehre der Erfindung umfaßt jedoch nicht nur
tragbare, handliche Meßgeräte, sondern auch aufwendige,
stationäre Meßgeräte, die jedoch in ihrer Handhabung
gegenüber den bekannten Meßgeräten deutlich verbessert
sind. So ist es mit der ersten Lehre der Erfindung
beispielsweise möglich, eine Thermographie-Aufnahme
mittels eines Videoprojektors auf das Meßobjekt zu
projizieren. Eine solche Projektion einer Thermographie-
Aufnahme auf beispielsweise eine Hausfront oder den Teil
einer Hausfront verbessert die Anschaulichkeit bzw.
Ergonomie der Anzeige um ein Vielfaches.
Die zweite Lehre der Erfindung betrifft ein
Anzeigeverfahren für ein Meßgerät mit Hilfe einer
Meßvorrichtung zur Durchführung eines ein Meßergebnis
liefernden Meßvorgangs und mit Hilfe einer innerhalb
eines Meßgerätgehäuses angeordneten, das Meßergebnis
anzeigenden Anzeigevorrichtung, bei welchem von der
Meßvorrichtung das Meßergebnis ortsabhängig an einen
Meßort bestimmt wird. Die auch der zweiten Lehre der
Erfindung zugrundeliegende, eingangs aufgezeigte Aufgabe
ist gemäß der zweiten Lehre der Erfindung dadurch gelöst,
daß das Meßergebnis von der Anzeigevorrichtung zumindest
qualitativ am oder in der Nähe des Meßortes unabhängig
vom Meßgerätgehäuse angezeigt wird. Die durch die
Verwirklichung der zweiten Lehre der Erfindung
gewährleisteten Vorteile entsprechen den bereits in
Verbindung mit der ersten Lehre der Erfindung
beschriebenen Vorteilen.
Das Verfahren gemäß der zweiten Lehre der Erfindung ist
zunächst dadurch besonders vorteilhaft ausgestaltet, daß
das Meßergebnis nur bei Erreichen eines Minimal- und/oder
Maximalwertes angezeigt wird. Diese Ausgestaltung des
erfindungsgemäßen Verfahrens ermöglicht der
Bedienungsperson das besonders einfache Auffinden der
ortsabhängigen Minimal- und/oder Maximalwerte der
Meßergebnisse.
Kommt es vordringlich nicht auf eine genaue
Bestimmbarkeit des Meßortes für die Minimal- und/oder
Maximalwerte an, sondern auf eine besonders
übersichtliche Anzeige, so wird das Verfahren gemäß der
zweiten Lehre der Erfindung besonders vorteilhaft dadurch
gekennzeichnet, daß das Meßergebnis nur in der Umgebung
des Minimal- und/oder Maximalwertes - insbesondere in
einer ± 10% Umgebung - angezeigt wird. Hierbei entsteht
beispielsweise bei der Verwendung eines Lasers als
Lichtprojektionseinrichtung eine für die Bedienungsperson
deutlich sichtbare Lichtlinie.
Im einzelnen gibt es nun ein Vielzahl von Möglichkeiten
das erfindungsgemäße Meßgerät bzw. das erfindungsgemäße
Anzeigeverfahren für ein Meßgerät auszugestalten und
weiterzubilden. Dazu wird einerseits auf die den
Patentansprüchen 1 und 9 nachgeordneten Patentansprüche
sowie andererseits auch die Beschreibung eines
bevorzugten Ausführungsbeispiels in Verbindung mit der
Zeichnung verwiesen. In der Zeichnung zeigt die einzige
Figur schematisch ein Ausführungsbeispiel eines
Meßgerätes gemäß der ersten Lehre der Erfindung.
Das in der einzigen Figur dargestellte Meßgerät weist ein
Meßgerätgehäuse 1, eine Meßvorrichtung 2 zur Durchführung
eines ein Meßergebnis liefernden Meßvorgangs und eine
innerhalb des Meßgerätgehäuses 1 angeordnete, das
Meßergebnis anzeigende Anzeigevorrichtung 3 auf. Darüber
hinaus ist in der einzigen Figur eine Ansteuereinheit 4
dargestellt, die verschiedene Zusammenhänge zwischen dem
Meßergebnis und dem Meßort auf einem ebenfalls in der
einzigen Figur dargestellten Meßobjekt 5 realisieren
kann.
In der einzigen Figur sind die Meßvorrichtung 2, die
Anzeigevorrichtung 3 und die Ansteuereinheit 4 gemeinsam
in dem Meßgerätgehäuse 1 untergebracht. Es ist jedoch
auch eine getrennte Anordnung der Bestandteile des
Meßgerätes in verschiedenen Gehäusen denkbar. Als
Meßgerätgehäuse im Sinne der Erfindung wird stets das
Gehäuse bezeichnet, in dem die Anzeigevorrichtung 3
angeordnet ist.
In der einzigen Figur deutet ein erster Pfeil 6 die
Empfindlichkeitsrichtung der Meßvorrichtung 2 an. Der
erste Pfeil 6 ist dabei nicht zwingend als die einzige
Richtung der Empfindlichkeit der Meßvorrichtung 2 zu
interpretieren, sondern als mittlere
Empfindlichkeitsrichtung der Meßvorrichtung 2.
Der zweite Pfeil 7 beschreibt nun die Richtung, in der
die Anzeigevorrichtung 3 das Meßergebnis anzeigt. In der
einzigen Figur treffen beide Pfeile 6, 7 am Meßort 8
exakt zusammen. Ein solches exaktes Zusammentreffen ist
zunächst nicht für jede Meßaufgabe notwendig. Sollte das
exakte Zusammentreffen jedoch für eine Meßaufgabe
notwendig sein, und sollte bei dieser Meßaufgabe auch der
Abstand zwischen dem Meßgerätgehäuse 1 und dem Meßobjekt
5 variieren, so ist es unter Umständen notwendig, zur
optimalen Projektion eine Entfernungsbestimmung zwischen
dem Meßgerätgehäuse 1 und dem Meßobjekt 5 in bekannter
Art und Weise durchzuführen. Als Alternative hierzu ist
denkbar, daß die Anzeigevorrichtung manuell oder
automatisch - z. B. in einem Justiermodus - justiert wird,
so daß die räumliche Kopplung zwischen der Meßwertanieige
und dem Meßobjekt gewährleistet ist. Beispielsweise
könnte die Anzeigevorrichtung ein Muster auf dem
Meßobjekt erzeugen, das von der Meßvorrichtung erkannt
und zur Justierung zwischen Meßobjekt und
Anzeigevorrichtung genutzt wird.
Die Meßvorrichtung 2 ist beispielsweise für eine der
Meßgrößen Temperatur, Schallpegel, Helligkeit, Farbe,
Anwesenheit von Metall empfindlich. Die
Anzeigevorrichtung 3 kann beispielsweise als Laserzeiger,
Videoprojektor, Kreidemarkierungsvorrichtung oder
Tintenstrahldrucker ausgebildet sein.
Der Einsatz eines Laserzeigers als Anzeigevorrichtung
eignet sich beispielsweise bei der Messung eines
Schallpegels in der Umgebung einer Tür. Der Laserzeiger
zeichnet dabei eine Lichtlinie auf der Tür, die umso
heller ist, je mehr Schall das Meßgerät in der jeweiligen
Meßrichtung gemessen hat. Die Bedienungsperson kann also
direkt erkennen, ob das Türblatt den Schall durchläßt
oder ob der Schall durch einen Spalt hindurchtritt. Ein
Laserzeiger eignet sich als Anzeigevorrichtung 3 auch in
Verbindung mit einem berührungslosen Thermometer zum
Ersatz einer Thermographie-Aufnahme. In diesem Fall kann
man an der Intensität einer sichtbaren Laserlinie an der
Fassade eines Hauses ablesen, wo die meiste Wärme
verloren geht.
Der Einsatz eines Tintendruckkopfes als
Anzeigevorrichtung 3 eignet sich besonders für die
Verbindung mit einem Metallsuchgerät. Ein derart
erfindungsgemäß ausgestaltetes Metallsuchgerät erzeugt
bei der Abtastung einer Wand eine Linie auf der Wand, die
entweder in ihrer Dicke oder ihrer Farbe genau anzeigt,
wo das Metallsuchgerät Metall detektiert hat. So wird ein
sicheres Bohren in einer Wand möglich, in der unter
anderem eventuell Wasserrohre verlegt sind. Als
Anzeigevorrichtung für Metallsuchgeräte im größeren
Maßstab, also z. B. Metallsuchgeräte zum Einsatz auf
Baustellen, eignet sich beispielsweise ein
Kreidestreugerät. Mit einem derart ausgestalteten
Meßgerät ist es möglich, in einem auszuhebenden Bereich
die Positionen dauerhaft und anschaulich zu markieren, in
deren Umgebung beim Aushub besondere Vorsicht angebracht
ist.
Neben den bereits angesprochenen Möglichkeiten der
qualitativen oder quantitativen Anzeige des
Meßergebnisses in der Nähe des Meßortes besteht eine
besondere Möglichkeit der qualitativen Anzeige in der
Anzeige von bestimmten Meßergebnissen zuordnenbaren
Texten, wie beispielsweise bei der Temperaturabtastung
einer Hausfassade des Textes "Achtung: Fenster ist auf",
etwa für den Fall, daß besonders hohe Temperaturen
gemessen werden.
1
Meßgerätgehäuse
2
Meßvorrichtung
3
Anzeigevorrichtung
4
Ansteuereinheit
5
Meßobjekt
6
erster Pfeil
7
zweiter Pfeil
8
Meßort
Claims (11)
1. Meßgerät mit einem Meßgerätgehäuse (1), mit einer
Meßvorrichtung (2) zur Durchführung eines ein Meßergebnis
liefernden Meßvorgangs und mit einer innerhalb des
Meßgerätgehäuses (1) angeordneten, das Meßergebnis
anzeigenden Anzeigevorrichtung (3), wobei die
Meßvorrichtung (2) das Meßergebnis ortsabhängig an einem
Meßort (8) bestimmt,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Anzeigevorrichtung (3) das Meßergebnis zumindest
qualitativ am oder in der Nähe des Meßortes (8)
unabhängig vom Meßgerätgehäuse (1) anzeigt.
2. Meßgerät nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Anzeigevorrichtung (3) eine das Meßergebnis in die Nähe
des Meßortes (8) projizierende
Lichtprojektionseinrichtung aufweist.
3. Meßgerät nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Lichtprojektionseinrichtung das Meßergebnis durch
Projektionen entsprechender Intensität oder Farbe
wiedergibt.
4. Meßgerät nach Anspruch 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Lichtprojektionseinrichtung den Zahlenwert für das
Meßergebnis in die Nähe des Meßortes (8) projiziert.
5. Meßgerät nach einem der Ansprüche 2 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Lichtprojektionseinrichtung einen Laser umfaßt.
6. Meßgerät nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Anzeigevorrichtung (3) eine das Meßergebnis durch
entsprechenden Materialauftrag wiedergebende
Materialauftragseinrichtung aufweist.
7. Meßgerät nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Materialauftragseinrichtung das Meßergebnis durch
unterschiedlich starken oder unterschiedlich farbigen
Materialauftrag wiedergibt.
8. Meßgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß das Meßgerät
tragbar - insbesondere als Handmeßgerät - ausgebildet
ist.
9. Anzeigeverfahren für ein Meßgerät, mit Hilfe
einer Meßvorrichtung zur Durchführung eines ein
Meßergebnis liefernden Meßvorgangs und mit Hilfe einer
innerhalb eines Meßgerätgehäuses angeordneten, das
Meßergebnis anzeigenden Anzeigevorrichtung, bei welchem
von der Meßvorrichtung das Meßergebnis ortsabhängig an
einem Meßort bestimmt wird, insbesondere zur
Verwirklichung in einem Meßgerät nach einem der Ansprüche
1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß das
Meßergebnis von der Anzeigevorrichtung zumindest
qualitativ am oder in der Nähe des Meßortes unabhängig
voms Meßgerätgehäuse angezeigt wird.
10. Anzeigeverfahren nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, daß das
Meßergebnis nur bei Erreichen eines Minimal- und/oder
Maximalwertes angezeigt wird.
11. Anzeigeverfahren nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, daß das Meßergebnis
nur in der Umgebung des Minimal- und/oder Maximalwertes - ins
besondere in einer ± 10% Umgebung - angezeigt wird.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1998100482 DE19800482B4 (de) | 1998-01-09 | 1998-01-09 | Messgerät |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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| DE1998100482 DE19800482B4 (de) | 1998-01-09 | 1998-01-09 | Messgerät |
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| DE19800482A1 true DE19800482A1 (de) | 1999-07-22 |
| DE19800482B4 DE19800482B4 (de) | 2008-05-21 |
Family
ID=7854178
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1998100482 Expired - Lifetime DE19800482B4 (de) | 1998-01-09 | 1998-01-09 | Messgerät |
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