DE19755216C1 - Sitzeinheit, insbesondere Fahrradsitz - Google Patents
Sitzeinheit, insbesondere FahrradsitzInfo
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- B62J1/08—Frames for saddles; Connections between saddle frames and seat pillars; Seat pillars
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Description
Die Erfindung betrifft eine Sitzeinheit, insbesondere
Fahrradsitz, mit zumindest einer Sattelstütze, und mit
einer Verstellvorrichtung mit Drehgelenk für einen Sattel,
wobei
- - der Sattel mittels des Drehgelenkes im Vergleich zur Sattelstütze mit einer vorgegebenen Sattelneigung gegenüber einer Sattelflächenreferenzebene verschwenkbar ist, wobei ferner
- - die Verstellvorrichtung als Gabelgelenk mit zwei an das Drehgelenk angeschlossenen Hebelarmen ausgebildet ist, und wobei
- - der Hebelarm in bezug auf von der Sattel flächenreferenzebene abweichende Sattelneigungen vor gespannt ist.
Eine Sitzeinheit des eingangs beschriebenen Aufbaus ist
durch die US 5,222,781 bekannt geworden. - Bei der
Verstellvorrichtung handelt es sich im allgemeinen um eine
Schraube, mit deren Hilfe Drehgelenk und Gelenkzapfen nach
Einstellung der gewünschten Sattelneigung mittels des
Drehgelenkes gegeneinander unverdrehbar festgesetzt werden.
Oft ist der Gelenkzapfen gleichzeitig auch als
entsprechende Schraube ausgeführt. Die Sattelflächen
referenzebene ist üblicherweise die Horizontalebene, welche
die Grundeinstellung des Sattels bzw. der oberseitigen
Sattelfläche repräsentiert.
Je nach Wunsch des Anwenders oder einer Bedienperson läßt
sich der Sattel mit vorgegebener Sattelneigung gegenüber
dieser Sattelflächenreferenzebene verschwenken. - Selbst
verständlich ist auch eine Beibehaltung der (Referenz-)
Position möglich. Allerdings erfordert die Änderung der
Sattelneigung in der Praxis regelmäßig spezielles Werkzeug,
um das Drehgelenk und den Gelenkzapfen nach gewünschter
Verschwenkung wieder gegeneinander zu verspannen. Bei der
US 5,222,781 ist hier eine Schraube vorgesehen, welche
den zwischen den beiden Hebelarmen eingeschlossenen
Neigungswinkel festlegt. Auch hier ist eine Verstellung
umständlich.
Sofern an dieser Stelle Schnellschraubverschlüsse oder
dergleichen vorgesehen sind, ist es zumindest erforderlich,
anzuhalten, um die gewünschte Einstellung vorzunehmen. Dies
ist aufwendig und trägt insbesondere unterschiedlichen
Geländeeigenschaften kaum Rechnung. So ist es beispiels
weise beim Bergabfahren wünschenswert, die Sattelneigung
gegenüber der Sattelflächenreferenzebene zu verändern, und
zwar dergestalt, daß das "Gefälle" ausgeglichen wird.
Umgekehrt wünscht man sich bei Berganfahrten einen
Ausgleich der entsprechenden "Steigung". Insgesamt besteht
in der Praxis schon aufgrund ergonomischer Überlegungen das
Problem, die Sattelneigung unterschiedlichen Fahrzuständen
anpassen zu können, und zwar während der Fahrt.
Schließlich kennt man aus der DE 195 41 760 A1 eine
Vorrichtung zur Höhenverstellung eines Fahrradsattels.
Dabei ist ein Stützrohr der zugehörigen Sattelstütze
relativ zu einem hinteren schrägen Rahmenrohr in diesem
höhenverschiebbar, feststellbar und durch ein hydraulisches
Druckmittel beaufschlagbar. Insgesamt hat man sich hier das
Ziel gesetzt, eine einfache Höhenverstellvorrichtung für
einen Sattel zu schaffen, die sich durch eine geringe
Baugröße und einfache Montage auszeichnet.
Der Erfindung liegt das technische Problem zugrunde, eine
Sitzeinheit der eingangs beschriebenen Ausführungsform so
weiter zu bilden, daß die Sattelneigung während des
Betriebs bzw. während der Fahrt an unterschiedliche
Gegebenheiten flexibel angepaßt werden kann.
Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung bei einer
gattungsgemäßen Sitzeinheit, insbesondere Fahrradsitz, vor,
daß zwei den beiden beidseitig an das Drehgelenk
angeschlossenen Hebelarmen jeweils zugeordnete
Federelemente mit gleicher Federkonstante vorgesehen sind,
wobei die Hebelarme kollinear auf gegenüberliegenden Seiten
des Drehgelenkes angeordnet sind, wobei ferner jeweils zwei
sich parallel zu den Hebelarmen erstreckende Auflagerarme
unterhalb der Hebelarme vorgesehen sind, und wobei die
Federelemente jeweils zwischen Auflagerarm und darüber
befindlichem Hebelarm eingespannt sind. Bei dem
Federelement kann es sich um eine mechanische Druckfeder
oder auch um eine Luftdruckfeder oder Öldruckfeder handeln.
D. h., in letztgenanntem Fall wirkt Luft oder Öl als
federndes Medium. Dadurch, daß die Auflagerarme parallel zu
den Hebelarmen angeordnet sind, erstrecken sie sich
ebenfalls kollinear unterhalb der Hebelarme.
Bei einer vorteilhaften Weiterbildung kann zumindest an
den einen der Hebelarme eine Betätigungseinrichtung, z. B.
ein Seilzug mit Selbsthemmung, angeschlossen sein, wobei
mittels der Betätigungseinrichtung die Sattelneigung gegen
die Vorspannung des Federelementes oder der Federelemente
einstellbar ist. Anstelle des vorerwähnten Seilzuges ist
natürlich auch ein Gestänge ggf. mit Selbsthemmung denkbar.
Um eine bedienerfreundliche Auslösung und Verstellung der
Betätigungseinrichtung zu erreichen, ist der hier
verwirklichte Seilzug im allgemeinen mit einem am Lenker
angebrachten Schaltelement verbunden, welches eine
entsprechende Betätigung ermöglicht. In dieses Schalt
element kann eine Rastung integriert sein, mit deren Hilfe
die eingestellte Sattelneigung blockiert wird bzw. die zur
Selbsthemmung dient. Selbstverständlich können auch zwei
oder mehr Seilzüge vorgesehen sein. Im Rahmen der Erfindung
liegt es auch, einen Seilzug an beide Hebelarme nach
Umlenkung anzuschließen.
Bei einer aus der DE-PS 41 491 bekannten Ausführungsform
ist vorgesehen, daß die Verstellvorrichtung als
Drehschubgelenk mit Drehglied und Schubglied ausgeführt
ist, wobei das Drehglied mit dem Drehgelenk verbunden ist,
und wobei mittels des Schubgliedes die gewünschte
Sattelneigung einstellbar ist. An das Schubglied kann eine
Betätigungseinrichtung, z. B. wiederum ein Seilzug mit
Selbsthemmung, angeschlossen werden, wobei mittels der
Betätigungseinrichtung die gewünschte Sattelneigung
einstellbar ist. Bei der Betätigungseinrichtung kann es
sich auch um eine Linearstellvorrichtung handeln, worauf im
folgenden noch näher eingegangen wird. Auch in diesem Fall
wird man üblicherweise ein Schaltelement am Lenker
vorsehen, welches eine integrierte Rastung zur Blockierung
der eingestellten Sattelneigung aufweist. Selbst
verständlich ist an dieser Stelle auch ein Gestänge
denkbar.
Bei dem Drehglied handelt es sich hauptsächlich um ein
Ritzel, während das Schubglied als Zahnstange bzw.
Zahnstangenelement ausgeführt ist. Dieses Zahnstangen
element ist mit einem Festpunkt mit der bereits
angesprochenen Betätigungseinrichtung verbunden, so daß die
Zahnstange bzw. das Schubglied linear hin- und herbewegt
werden kann, und zwar mittels der Betätigungseinrichtung.
Auf diese Weise wird das Drehglied bzw. Ritzel entsprechend
gedreht und erfährt dementsprechend das Drehgelenk eine
zugehörige Verschwenkung. In gleicher Weise wird der Sattel
geneigt bzw. verschwenkt.
Aus der DE 196 06 801 A1 ist es darüber hinaus bekannt, daß
die Verstellvorrichtung als mit einem Festpunkt einerseits
an die Sattelstütze oder den Rahmen und mit dem anderen
Festpunkt andererseits an den Sattel angeschlossene Linear
verstellvorrichtung, z. B. Linearantrieb, ausgebildet ist,
wobei das Drehgelenk zwischen beiden Festpunkten angeordnet
ist, und wobei durch eine Translationsbewegung der
Linearstellvorrichtung die gewünschte Sattelneigung ein
stellbar ist. In diesem Fall läßt sich der Festpunkt am
Sattel als mit dem Sattel verbundenes Gabelgelenk
ausführen.
Die vorerwähnte Linearstellvorrichtung kann elektrisch,
mechanisch oder pneumatisch betätigt werden. Dies gilt auch
für das Schubglied, die Betätigungseinrichtung und das
Federelement. Letzteres gelingt besonders elegant bei einer
Druckluftfeder, deren Druck elektrisch, mechanisch (z. B.
durch Betätigen eines Druckeinlaßventils) oder eben
pneumatisch variiert wird. Selbstverständlich sind auch
kombinierte Antriebe, beispielsweise elektropneumatische
Betätigung, denkbar. Üblicherweise besitzt die Linear
stellvorrichtung eine Selbsthemmung, so daß die einge
stellte Sattelneigung stufenlos blockiert wird.
Derartiges gilt auch für die Kombination der
Linearstellvorrichtung mit dem Schubglied. Im Falle der
Verwirklichung eines elektrischen Linearantriebes können
als Stromversorgung Blockbatterien, aufladbare Akkus oder
der ohnehin an einem Fahrrad befindliche Dynamo dienen.
Jedenfalls sorgt eine die Translationsbewegung des
Linearantriebes überlicherweise übertragende Kolbenstange
für eine Stabilisierung und Fixierung des Sattels und des
Rahmens.
Die mit der Erfindung erreichten Vorteile sind größtenteils
darin zu sehen, daß eine mechanische, elektrische,
pneumatische, jedenfalls stufenlose Verstellung des Sattels
ohne Unterbrechung des Fahrbetriebes erfolgen kann.
Insofern ist ein komfortables Zubehörteil verwirklicht,
welches ergonomische Vorteile dergestalt bietet, als die
Krafteinleitung beim Pedaltreten an den jeweiligen
Straßenzustand optimal angepaßt werden kann. Dies gilt für
City-, Trekking- und Mountainbikes ebenso wie für
Crossräder und Querfeldeinsatz. Insbesondere auf
technisch anspruchsvollen und unwegsamen Routen werden
deutliche Vorteile durch die angepaßte Fahr- und
Sitzposition besonders beim Bergauf- und Bergabfahren
erreicht, so daß zusammenfassend eine optimale Fahrqualität
erzielbar ist.
Hinzukommt, daß der Einbau bzw. die Umrüstung an allen
gängigen Fahrradtypen relativ einfach erfolgen kann.
Insbesondere die Variante zur mechanischen Neigungs
verstellung läßt sich problemlos an vorhandenen
Sattelstüzen anbringen. Dies gilt letztlich auch für die
elektrische bzw. pneumatische Variante mit Linear
stellvorrichtung. Denn diese Linearstellvorrichtung ist
regelmäßig klein und leicht und kann problemlos
beispielsweise elektrisch betrieben werden, wobei zur
Stromversorgung auf einen ohnehin vorhandenen Akku oder den
Dynamo zurückgegriffen werden kann. Selbstverständlich ist
auch eine kombinierte Stromversorgung denkbar. Ja sogar die
Speisung eines Akkus mit Solarzellen liegt im Rahmen der
Erfindung. Insgesamt wird ein besonders nützliches,
preisgünstiges, leichtes und einfach nachrüstbares Zubehör
teil für Fahrräder geschaffen, welches den Fahrkomfort und
das Sicherheitsgefühl verbessert sowie die aufzubringende
Kraft beim Pedaltreten optimiert.
Nach einem weiteren Vorschlag
ist ferner vorgesehen,
das Federelement in Abhängigkeit von
Abweichungen einer Sattelflächenebene von der Sattel
flächenreferenzebene im Sinne einer Regelung zu verstellen.
Diese Abweichungen einer Sattelflächenreferenzebene von der
Bezugsebene lassen sich üblicherweise mittels eines
Neigungssensors ermitteln. Ein typischer Fall hierfür ist
eine Bergan- oder Bergabfahrt. Die Sattelflächen
referenzebene fällt im allgemeinen mit einer parallel zur
Erdoberfläche angeordneten Horizontalebene zusammen. Bei
einer Fahrt in der Ebene ist die Sattelflächenebene in der
Regel mit der Sattelflächenreferenzebene deckungsgleich.
Sofern eine Steigung oder ein Gefälle befahren wird,
schließt die Sattelfächenreferenzebene mit der
Sattelflächenebene einen Neigungswinkel ein, welcher mit
Hilfe des Neigungssensors ermittelt werden kann. Je nach
den hiermit verbundenen Abweichungen der Sattel
flächenreferenzebene von der Sattelflächenebene, mithin der
Größe des vorerwähnten Neigungswinkels, wird das Federelement
im Sinne einer Regelung verstellt.
Dabei wird üblicherweise so vorgegangen, daß
der Sattel so geneigt wird, daß die
Sattelflächenreferenzebene mit der Sattelflächenebene
wieder zusammenfällt, d. h. die Sattelneigung den vom
Gelände vorgegebenen Neigungswinkel kompensiert. Vor
stehendes erfolgt im allgemeinen dergestalt, daß in
Abhängigkeit von Meßwerten des Neigungssensors eine
Differenz zwischen Istneigungswinkel und vorgegebenen
Sollneigungswinkel in einer Regelvorrichtung ermittelt
wird. Bei Überschreiten eines entsprechenden
Schwellenwertes wird ein Schaltimpuls zur Verstellung des
Federelementes erzeugt und abgegeben, welches
daraufhin eine entsprechende Bewegung zur
Kompensation ausführt.
Der Schaltimpuls - ausgesandt von der Regelvorrichtung -
zur Verstellung des Federelementes wird solange
aufrechterhalten bzw. erfolgt mit einer solchen Dauer oder
Intensität, bis Sollneigungswinkel und Istneigungswinkel
sich soweit angeglichen haben, daß deren Differenz
unterhalb des vorgegebenen Schwellenwertes zur Auslösung
des Regelmechanismus liegen. Im Klartext wird durch den
vorerwähnten Regelalgorithmus erreicht, daß die Sattel
flächenreferenzebene - unabhängig von Steigung oder Gefälle
des Fahrbahnuntergrundes - und die Sattelflächenebene zur
Deckung gebracht werden. Dabei kann die Sattel
flächenreferenzebene natürlich auch von der Horizontalen
abweichen.
Infolge der Selbsthemmung der Betätigungseinrichtung nach Anspruch 2 wird
die durch den Regelkreis eingestellte Sattelneigung
gleichsam eingefroren, weil die Vorrichtung fixiert wird.
Selbstverständlich ist dafür gesorgt, daß kurzzeitige
Neigungsänderungen im Fahrbetrieb, z. B. beim Überfahren
von Bodenwellen, Randsteinen usw., nicht sofort eine
Regelung auslösen. Dies kann beispielsweise so realisiert
werden, daß eine einstellbare Zeitverzögerung zwischen
Signaleingang des Neigungssensors und Regelbeginn
vorgesehen wird. Denkbar ist es auch, die mit Hilfe des
Neigungssensors ermittelten Neigungswinkelwerte zu filtern,
und zwar mit einstellbarer Zeitkonstante. In einem solchen
Fall werden kurzzeitige "Peaks" im Zeitdiagramm gleichsam
"geglättet". Jedenfalls läßt sich ein entsprechend
vorgesehener Regelkreis so realisieren, daß eine
Verstellung der Sattelneigung tatsächlich nur bei Bergauf-
bzw. Bergabfahrt erfolgt.
Schließlich kann
die Sattelstütze als
Kolbenstange eines als Sattelstützenrohr ausgebildeten
Pneumatikzylinders ausgeführt sein. Für diesen Fall dient
ein externer Vorratsbehälter oder ein im Rahmen vorhandener
Hohlraum zur Bevorratung eines Pneumatikmediums
oder Öl. Folglich kann die Sattelstütze im als
Sattelstützenrohr ausgebildeten Pneumatikzylinder auf und
ab bewegt werden, je nachdem wie groß der eingestellte
Druck des Pneumatikmediums beschaffen ist. Außerdem lassen
sich hierdurch wirkungsvoll von der Fahrbahn eingeleitete
Stöße dämpfen.
In Kombination mit der Linearstellvorrichtung, dem
Drehgelenk mit vorgespannten Hebelarmen oder dem
Drehschubgelenk wird insgesamt eine stufenlose Verstellung
des Sattels in Höhe und Neigung erreicht, und zwar ohne daß
der Fahrbetrieb unterbrochen werden muß. Gleichzeitig ist
der Komfort deutlich erhöht, da Stöße zuverlässig gedämpft
werden. - Auch diese Variante weist die typischen
erfindungsgemäßen Vorteile auf, wonach ein einfacher Einbau
bzw. problemlose Umrüstung an allen gängigen Fahrradtypen
erreichbar ist. Änderungsarbeiten am Rahmen oder sonstigen
Konstruktionselementen eines herkömmlichen Fahrrades sind
nicht oder nur in begrenztem Maß erforderlich.
Stromversorgung, Verkabelung, Schalterelemente, Vorrats
behälter usw. lassen sich beliebig am Rahmen anbringen. Das
bereits vorhandene Sattelstützenrohr kann als Pneumatik
zylinder dienen. Die Höhenverstellung des Fahrradsattels
wird üblicherweise dergestalt erreicht, daß das Pneumatik
medium mittels eines im Lenkerbereich angebrachten
Drucktasters dem Pneumatikzylinder gesteuert zugeführt
wird. Im allgemeinen kommen ölhydraulische oder
pneumatische Linearzylinder zum Einsatz. Im letztgenannten
Fall besteht eine besonders elegante Lösung darin, einen im
Rahmen ohnehin vorhandenen Hohlraum als Vorratsbehälter zu
nutzen. Dieser Vorratsbehälter kann über ein herkömmliches
Ventil am Rahmen mit Luft beaufschlagt werden. Dies kann
problemlos an jeder Tankstelle erfolgen, ebenso wie das
Befüllen eines Autoreifens. Außerdem besteht die
Möglichkeit, einen entsprechenden Druckaufbau im Vor
ratsbehälter mit einer ohnehin vorhandenen Luftpumpe
vorzunehmen. Die vorstehende Variante mit dem im Rahmen
integrierten Vorratsbehälter erfordert allerdings
konstruktive Änderungen, die sinnvollerweise nur bei neu
gebauten Fahrrädern kostengünstig durchführbar sind. Ein
Nachrüsten an vorhandenen Rädern ist über den externen
Vorratsbehälter möglich, welcher beispielsweise als leichte
und preisgünstige Druckgasflasche ausgeführt sein kann.
Im folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein
Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher
erläutert; es zeigen:
Fig. 1 die mechanische Sattelneigungsverstellung nach der
Erfindung in Seitenansicht,
Fig. 2 eine andere Variante einer Sitzeinheit mit
Drehschubgelenk,
Fig. 3 und 4 eine Sitzeinheit mit
Linearstellvorrichtung,
Fig. 5 den Regelkreis zur automatischen Kompensation von
Geländesteigungen oder -gefällen und
Fig. 6 einen Pneumatikschaltplan zur Versorgung eines
Pneumatikzylinders zur Höheneinstellung des Sattels
mit einem Pneumatikmedium.
In den Figuren ist eine Sitzeinheit, insbesondere ein
Fahrradsitz gezeigt, welcher in seinem grundsätzlichen
Aufbau zumindest eine Sattelstütze 1, eine Verstell
vorrichtung 2 sowie einen Sattel 3 aufweist. Die
Verstellvorrichtung 2 ist mit einem Drehgelenk 4 mit
Gelenkzapfen 5 für den Sattel 3 ausgerüstet. Der Sattel 3
ist mittels des Drehgelenkes 4 im Vergleich zur
Sattelstütze 1 mit einer vorgegebenen Sattelneigung α
gegenüber einer Sattelflächenreferenzebene R verschwenkbar.
Diese Sattelflächenreferenzebene R fällt üblicherweise mit
einer zur Erdoberfläche parallelen Horizontalebene
zusammen. Die Sattelneigung bemißt sich nach einem
Sattelneigungswinkel α. Für den Fall, daß der Sattel 3
ausweislich der Fig. 1 nach hinten geneigt wird, sei von
einer negativen, andernfalls von einer positiven
Sattelneigung α die Rede. Bei der in Fig. 1 dargestellten
Ausführungsform ist die Verstellvorrichtung 2 als
Gabelgelenk mit zumindest einem an das Drehgelenk 4 bzw.
vorliegend an den Gelenkzapfen 5 angeschlossenen Hebelarm 6
ausgebildet, wobei der Hebelarm 6 in bezug auf von der
Sattelflächenreferenzebene R abweichende Sattelneigungen α
vorgespannt ist. Durch Gewichtsverlagerung einer auf dem
Sattel 3 sitzenden Bedienperson läßt sich die gewünschte
Sattelneigung α gegen die Vorspannung einstellen. Der
jeweilige Hebelarm 6 ist mittels zumindest eines
Federelementes 7 vorgespannt, wobei das Federelement 7
zwischen dem Hebelarm 6 und einem darunter befindlichen
Auflagerarm 8 eingespannt ist.
Nach dem in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel sind
zwischen den beiden Hebelarmen 6 jeweils zugeordnete
Federelemente 7 verwirklicht, wobei die Hebelarme 6
kollinear auf gegenüberliegenden Seiten des Drehgelenkes 4
angeordnet sind. D. h., die Hebelarme 6 liegen in einer
gemeinsamen Ebene. Außerdem sind jeweils zwei sich parallel
zu den Hebelarmen 6 erstreckende Auflagerarme 8 unterhalb
der Hebelarme 6 vorgesehen, wobei die Federelemente 7
jeweils zwischen Auflagerarm 8 und darüber befindlichem
Hebelarm 6 eingespannt sind. Bei den beiden Federelementen
7 handelt es sich um Druckfedern gleicher Federkonstante.
Selbstverständlich sind an dieser Stelle auch Luft- oder
Öldruckfedern denkbar.
Hebelarm 6 und zugehöriger Auflagerarm 8 weisen sich
gegenüberliegende Schrägen 9 unter Bildung eines
einstellbaren Öffnungsspaltes 10 auf. Dieser Öffnungsspalt
10 ist so bemessen, daß hiermit der maximale positive und
negative Neigungswinkel für die Sattelneigung α begrenzt
wird. Dies geschieht schlicht und einfach dadurch, daß die
beiden vorerwähnten Schrägen 9 bei Erreichen der maximalen
Sattelneigung α aneinander anliegen. Eine solche
Vorgehensweise ist schon aus Sicherheitsgründen er
forderlich, da bei der beschriebenen Variante einzig eine
Verstellung der Sattelneigung α durch Gewichtsverlagerung
gegen die Vorspannung der jeweiligen Druckfeder bzw. des
Federelementes 7 erfolgt.
Gemäß einer lediglich strichpunktiert dargestellten
Abwandlung der Ausführungsform nach Fig. 1 kann an
zumindest einen Hebelarm 6 eine Betätigungseinrichtung
angeschlossen sein. Bei dieser Betätigungseinrichtung
handelt es sich üblicherweise um einen Seilzug 11 mit
Selbsthemmung. Mittels der Betätigungseinrichtung läßt sich
die Sattelneigung α gegen die Vorspannung des
Federelementes 7 oder der Federelemente 7 einstellen. Dies
ist im einzelnen nur angedeutet, und zwar durch einen
strichpunktiert dargestellten Bowdenzug 11 in Fig. 1.
Dieser Bowdenzug 11 ist mit einem entsprechenden
Schaltelement am Lenker verbunden, und weist eine
Selbsthemmung in Form einer im Schaltelement integrierten
Rastung auf. Dementsprechend läßt sich die mittels des
Bowdenzuges 11 eingestellte Sattelneigung α blockieren.
Selbstverständlich ist an Stelle des Bowdenzuges 11 auch
jede andere Betätigungseinrichtung, beispielsweise ein
Gestänge, denkbar.
Bei der in Fig. 2 dargestellten Sitzeinheit ist die
Verstellvorrichtung 2 als Drehschubgelenk 12 ausgeführt.
Dieses Drehschubgelenk 12 weist ein Drehglied 13 und ein
Schubglied 14 auf. Das Drehglied 13 ist mit dem Drehgelenk
4 verbunden. Mit Hilfe des Schubgliedes 14 läßt sich die
gewünschte Sattelneigung α einstellen. Bei dem Drehglied 13
handelt es sich um ein Zahnrad, während das Schubglied 14
als Zahnstange ausgeführt ist. An das Schubglied 14 ist
eine Betätigungseinrichtung, im Ausführungsbeispiel
wiederum ein Seilzug bzw. Bowdenzug 11 mit Selbsthemmung
angeschlossen. Dieser Bowdenzug 11 ist - wie in Fig. 1 -
strichpunktiert angedeutet. Er ist wiederum mit einem am
Lenker angeordneten Schaltelement mit integrierter Rastung
zur Selbsthemmung verbunden. Mittels der Betätigungs
einrichtung bzw. des Seilzuges oder Bowdenzuges 11 läßt
sich die gewünschte Sattelneigung α einstellen. Anstelle
des Bowdenzuges 11 kann als Betätigungseinrichtung auch
eine nachfolgend noch näher erläuterte Linearstell
vorrichtung 16 vorgesehen sein. Dies ist jedoch nicht
gezeigt.
Die in den Fig. 3 und 4 abgebildete Sitzeinheit
zeigt eine Verstellvorrichtung 2, welche als mit einem
Festpunkt 15a einerseits an die Sattelstütze 1 oder den
nicht gezeigten Rahmen und mit dem anderen Festpunkt 15b an
den Sattel 3 angeschlossene Linearstellvorrichtung 16
ausgebildet ist. Das Drehgelenk 4 ist zwischen beiden
Festpunkten 15a, 15b angeordnet. Bei der Linear
stellvorrichtung 16 handelt es sich um einen Linearantrieb
16, einen sogenannten Hubspindelantrieb. Dieser Hub
spindelantrieb weist einen Hubzylinder und einen
angeschlossenen Elektromotor 17 auf. Dieser Elektromotor 17
treibt über ein mechanisches Vorgelege eine Laufmutter an,
welche in der vorgesehenen Richtung der Spindel folgt.
Durch Umkehren der Motordrehrichtung des Elektromotors 17
wechselt auch die Hubbewegung. Letztlich läßt sich mittels
eines solchen Linearantriebes 16 bzw. Hubspindelantriebes
eine Translationsbewegung T über ein mechanisches Moment
zwischen Laufmutter und Hubspindel erzeugen. Diese
Translationsbewegung T ist durch einen Doppelpfeil in Fig.
3 angedeutet.
Durch diese Translationsbewegung T der Linear
stellvorrichtung bzw. des Linearantriebes 16 läßt sich die
gewünschte Sattelneigung α einstellen. Der Festpunkt 15b am
Sattel 3 ist nach dem Ausführungsbeispiel in Fig. 3 als mit
dem Sattel 3 verbundenes Gabelgelenk 18 ausgeführt. - Nach
dem in Fig. 4 dargestellten Ausführungsbeispiel erfolgt die
Übertragung der Translationsbewegung T über ein Gestänge,
über welches letztlich der Festpunkt 15b am Sattel 3
angeschlossen ist.
Die Linearstellvorrichtung 16 wird nach dem Aus
führungsbeispiel elektrisch betätigt, nämlich durch den
Elektromotor 17. Denkbar ist natürlich auch eine
mechanische oder pneumatische Betätigung. Im Falle der
Verwirklichung eines elektrischen Linearantriebes 16 kann
die Stromversorgung mittels eines Akkumulators oder des
ohnehin vorhandenen Dynamos an einem Fahrrad erfolgen. Dies
ist im einzelnen nicht dargestellt.
Ebenfalls nur angedeutet ist in Fig. 5 die Möglichkeit, die
Linearstellvorrichtung 16 in Abhängigkeit von Abweichungen
der Sattelflächenreferenzebene R von einer Sattel
flächenebene B im Sinne einer Regelung zu verstellen.
Selbstverständlich können anstelle der Linearstell
vorrichtung 16 auch das Schubglied 14, die Be
tätigungseinrichtung, bzw. der Bowdenzug 11, oder das
Federelement 7 im Sinne einer Verstellung beeinflußt
werden. Ebenfalls sind Kombinationen denkbar. Dabei werden
die Abweichungen der Sattelflächenreferenzebene R von der
Sattelflächenebene B mittels eines Neigungssensors 19
ermittelt.
Im einzelnen ist ein Regelkreis, bestehend aus dem
Neigungssensor 19, einer Regelvorrichtung 20, z. B. einem
Mikroprozessor, sowie der Linearstellvorrichtung 16
realisiert. Denkbar ist es natürlich auch, anstelle der
Linearstellvorrichtung 16 jedwede Verstellvorrichtung 2
vorzusehen, wie bereits ausgeführt wurde. Jedenfalls werden
Abweichungen der Sattelflächenreferenzebene R von der
Sattelflächenebene B als Neigungswinkel β mit Hilfe des
Neigungssensors 19 registriert. Sobald ein solcher Ist-
Neigungswinkel β einen in der Regelvorrichtung 20
vorgegebenen Soll-Neigungswinkel überschreitet bzw. die
Differenz aus Soll- und Ist-Neigungswinkel β einen
vorgegebenen Schwellenwert überschreitet, wird von der
Regelvorrichtung 20 ein Schaltimpuls zur Betätigung der
Linearverstellvorrichtung 16 ausgesandt. Dabei ist die
Dauer bzw. Stärke dieses Schaltimpulses so bemessen, daß
sich Soll- und Ist-Neigungswinkel β aneinander angleichen,
folglich Sattelflächenebene B und Sattelflächen
referenzebene R (im Rahmen vorgegebener Abweichungen)
zusammenfallen.
Nach dem in Fig. 6 dargestellten Ausführungsbeispiel ist
schließlich vorgesehen, daß die Sattelstütze 1 als
Kolbenstange eines als Sattelstützenrohr 21 ausgebildeten
Pneumatikzylinders ausgeführt ist. D. h., das als Teil des
Rahmens ausgebildete Sattelstützenrohr 21 übernimmt die
Funktion eines Pneumatikzylinders, in welchen die
Sattelstütze 1 als Kolbenstange eintaucht. Im einfachsten
Fall ist es hierzu lediglich erforderlich, das ohnehin
vorhandene Sattelstützenrohr 21 mittels eines Bodens 22 mit
Zuführungsbohrung 23 abzudichten. Der zwischen Boden 22 und
Kolbenstange 1 befindliche Druckraum 24 läßt sich mittels
eines Pneumatikmediums oder Öl, unter Druck
setzen. Zur Bevorratung dieses Pneumatikmediums dient ein
externer Vorratsbehälter 25 oder ein im Rahmen ohnehin
vorhandener Hohlraum. Je nach dem Druck im Druckraum 24
kann die Höhe des Sattels 3 durch die mehr oder minder
eintauchende Sattelstütze 1 als Kolbenstange eingestellt
werden. Selbstverständlich lassen sich auf diese Weise auch
zuverlässig Stöße dämpfen.
Im Detail wird zur Einstellung des Druckes im Druckraum 24
ein Druckregler 26 eingesetzt. Das im Vorratsbehälter 25
gespeicherte Druckmedium wird über diesen Druckregler 26
und ein Rückschlagventil 27 über die Öffnung 23 dem
Druckraum 24 zugeführt. Zum Absenken der Sitzposition wird
zunächst der Druckregler 26 auf einen niedrigeren Wert
eingestellt und anschließend über ein elektrisch betätigtes
Zwei-Wege-Ventil 28 der Druckraum 24 des Sattel
stützenrohres 22 entlastet. Zusätzlich finden sich Düsen 29
und 30, welche einen unterschiedlichen Durchflußquerschnitt
aufweisen. Hierdurch läßt sich ein sanftes Absenken der
Sitzposition gewährleisten, da die Düse 29 für das
Einströmen des Druckmediums kleiner als die
korrespondierende Düse 30 für das Ausströmen bemessen ist.
Jedenfalls läßt sich durch die in der Fig. 6 dargestellte
Ausführungsform die Sitzposition kontinuierlich anheben und
absenken, wobei zusätzlich das im Druckraum 24 eingespannte
Druckmedium als Feder zur Dämpfung von Fahrbahnstößen
wirkt. Der Vorratsbehälter 25 kann extern ausgeführt sein
oder auch in einen sowieso vorhandenen Hohlraum im Rahmen
des Fahrrades integriert sein. Er ist mit einem nicht
gezeigten Ventil verbunden, so daß im Falle der Verwendung
von Luft als Druckmedium ein einfaches Befüllen mit
Druckluft von außen möglich ist.
Claims (8)
1. Sitzeinheit, insbesondere Fahrradsitz, mit zumindest
einer Sattelstütze (1), und mit einer Verstellvorrichtung
(2) mit Drehgelenk (4) für einen Sattel (3), wobei
- 1. der Sattel (3) mittels des Drehgelenkes (4) im Vergleich zur Sattelstütze (1) mit einer vorgegebenen Sattelneigung (α) gegenüber einer Sattelflächenreferenzebene (R) ver schwenkbar ist, wobei ferner
- 2. die Verstellvorrichtung (2) als Gabelgelenk mit zwei an das Drehgelenk (4) angeschlossenen Hebelarmen (6) ausgebildet ist, und wobei
- 3. der Hebelarm (6) in bezug auf von der Sattel flächenreferenzebene (R) abweichende Sattelneigungen (α) vorgespannt ist,
- 1. zwei den beiden an das Drehgelenk (4) angeschlossenen Hebelarmen (6) jeweils zugeordnete Federelemente (7) mit gleicher Federkonstante vorgesehen sind, wobei
- 2. die Hebelarme (6) kollinear auf gegenüberliegenden Seiten des Drehgelenkes (4) angeordnet sind, wobei ferner
- 3. jeweils zwei sich parallel zu den Hebelarmen (6) erstreckende Auflagerarme (8) unterhalb der Hebelarme (6) vorgesehen sind, und wobei
- 4. die Federelemente (7) jeweils zwischen Auflagerarm (8) und darüber befindlichem Hebelarm (6) eingespannt sind.
2. Sitzeinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
zumindest an einen der Hebelarme (6) eine Betätigungs
einrichtung, z. B. ein Seilzug (11) mit Selbsthemmung,
angeschlossen ist, wobei mittels der Betätigungseinrichtung
die Sattelneigung (α) gegen die Vorspannung des
Federelementes (7) einstellbar ist.
3. Sitzeinheit nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß das jeweilige Federelement (7) als Druckfeder
ausgeführt ist.
4. Sitzeinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß das jeweilige Federelement (7)
elektrisch, mechanisch oder pneumatisch betätigbar ist.
5. Sitzeinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß das jeweilige Federelement (7) in
Abhängigkeit von Abweichungen einer Sattelflächenebene (B)
von der Sattelflächenreferenzebene (R) im Sinne einer
Regelung verstellbar ist.
6. Sitzeinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Abweichungen der Sattel
flächenreferenzebene (R) von der Sattelflächenebene (B)
mittels eines Neigungssensors (19) ermittelt werden.
7. Sitzeinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Sattelstütze (1) als Kolbenstange
eines als Sattelstützenrohr (22) ausgebildeten Pneumatik
zylinders ausgeführt ist.
8. Sitzeinheit nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
zur Bevorratung eines Pneumatikmediums oder Öl,
ein externer Vorratsbehälter (25) oder ein im Rahmen
vorhandener Hohlraum dient.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1997155216 DE19755216C1 (de) | 1997-12-12 | 1997-12-12 | Sitzeinheit, insbesondere Fahrradsitz |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1997155216 DE19755216C1 (de) | 1997-12-12 | 1997-12-12 | Sitzeinheit, insbesondere Fahrradsitz |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19755216C1 true DE19755216C1 (de) | 1999-04-29 |
Family
ID=7851651
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1997155216 Expired - Fee Related DE19755216C1 (de) | 1997-12-12 | 1997-12-12 | Sitzeinheit, insbesondere Fahrradsitz |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19755216C1 (de) |
Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2002020337A1 (de) * | 2000-09-07 | 2002-03-14 | Andrae Juergen | Sitzflächenanpassung für fortbewegungsmittel mit pedalantrieb |
| DE10206230B4 (de) * | 2002-02-15 | 2007-05-03 | Franz Freund | Sattel für ein Zweirad |
| US10358180B2 (en) | 2017-01-05 | 2019-07-23 | Sram, Llc | Adjustable seatpost |
| EP4259516A4 (de) * | 2020-12-16 | 2024-10-30 | Koch Bein LLC | Neigungsempfindlicher neigungsversteller für fahrradsitz |
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| DE41491C (de) * | E. COHN in Königsberg i. Pr., Kneiphöfische Langgasse 57 III | Hinterbügel mit Stellvorrichtung an Fahrrädern. • | ||
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| DE19541760A1 (de) * | 1995-11-09 | 1997-05-15 | Guenter Dr Ing Schroeder | Vorrichtung zur Höhenverstellung eines Fahrradsattels |
| DE19606801A1 (de) * | 1996-02-23 | 1997-08-28 | Walter Reidinger | Fahrradsitz mit variabler Neigungseinstellung |
-
1997
- 1997-12-12 DE DE1997155216 patent/DE19755216C1/de not_active Expired - Fee Related
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