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DE19755216C1 - Sitzeinheit, insbesondere Fahrradsitz - Google Patents

Sitzeinheit, insbesondere Fahrradsitz

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Publication number
DE19755216C1
DE19755216C1 DE1997155216 DE19755216A DE19755216C1 DE 19755216 C1 DE19755216 C1 DE 19755216C1 DE 1997155216 DE1997155216 DE 1997155216 DE 19755216 A DE19755216 A DE 19755216A DE 19755216 C1 DE19755216 C1 DE 19755216C1
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DE
Germany
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saddle
lever arms
inclination
seat
unit according
Prior art date
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Expired - Fee Related
Application number
DE1997155216
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English (en)
Inventor
Volker Dipl Ing Strotkamp
Bernd Broeker
Franz Riedlsperger
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Application granted granted Critical
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62JCYCLE SADDLES OR SEATS; AUXILIARY DEVICES OR ACCESSORIES SPECIALLY ADAPTED TO CYCLES AND NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, e.g. ARTICLE CARRIERS OR CYCLE PROTECTORS
    • B62J1/00Saddles or other seats for cycles; Arrangement thereof; Component parts
    • B62J1/08Frames for saddles; Connections between saddle frames and seat pillars; Seat pillars
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62KCYCLES; CYCLE FRAMES; CYCLE STEERING DEVICES; RIDER-OPERATED TERMINAL CONTROLS SPECIALLY ADAPTED FOR CYCLES; CYCLE AXLE SUSPENSIONS; CYCLE SIDE-CARS, FORECARS, OR THE LIKE
    • B62K19/00Cycle frames
    • B62K19/30Frame parts shaped to receive other cycle parts or accessories
    • B62K19/36Frame parts shaped to receive other cycle parts or accessories for attaching saddle pillars, e.g. adjustable during ride

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Steering Devices For Bicycles And Motorcycles (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Sitzeinheit, insbesondere Fahrradsitz, mit zumindest einer Sattelstütze, und mit einer Verstellvorrichtung mit Drehgelenk für einen Sattel, wobei
  • - der Sattel mittels des Drehgelenkes im Vergleich zur Sattelstütze mit einer vorgegebenen Sattelneigung gegenüber einer Sattelflächenreferenzebene verschwenkbar ist, wobei ferner
  • - die Verstellvorrichtung als Gabelgelenk mit zwei an das Drehgelenk angeschlossenen Hebelarmen ausgebildet ist, und wobei
  • - der Hebelarm in bezug auf von der Sattel­ flächenreferenzebene abweichende Sattelneigungen vor­ gespannt ist.
Eine Sitzeinheit des eingangs beschriebenen Aufbaus ist durch die US 5,222,781 bekannt geworden. - Bei der Verstellvorrichtung handelt es sich im allgemeinen um eine Schraube, mit deren Hilfe Drehgelenk und Gelenkzapfen nach Einstellung der gewünschten Sattelneigung mittels des Drehgelenkes gegeneinander unverdrehbar festgesetzt werden. Oft ist der Gelenkzapfen gleichzeitig auch als entsprechende Schraube ausgeführt. Die Sattelflächen­ referenzebene ist üblicherweise die Horizontalebene, welche die Grundeinstellung des Sattels bzw. der oberseitigen Sattelfläche repräsentiert.
Je nach Wunsch des Anwenders oder einer Bedienperson läßt sich der Sattel mit vorgegebener Sattelneigung gegenüber dieser Sattelflächenreferenzebene verschwenken. - Selbst­ verständlich ist auch eine Beibehaltung der (Referenz-)­ Position möglich. Allerdings erfordert die Änderung der Sattelneigung in der Praxis regelmäßig spezielles Werkzeug, um das Drehgelenk und den Gelenkzapfen nach gewünschter Verschwenkung wieder gegeneinander zu verspannen. Bei der US 5,222,781 ist hier eine Schraube vorgesehen, welche den zwischen den beiden Hebelarmen eingeschlossenen Neigungswinkel festlegt. Auch hier ist eine Verstellung umständlich.
Sofern an dieser Stelle Schnellschraubverschlüsse oder dergleichen vorgesehen sind, ist es zumindest erforderlich, anzuhalten, um die gewünschte Einstellung vorzunehmen. Dies ist aufwendig und trägt insbesondere unterschiedlichen Geländeeigenschaften kaum Rechnung. So ist es beispiels­ weise beim Bergabfahren wünschenswert, die Sattelneigung gegenüber der Sattelflächenreferenzebene zu verändern, und zwar dergestalt, daß das "Gefälle" ausgeglichen wird. Umgekehrt wünscht man sich bei Berganfahrten einen Ausgleich der entsprechenden "Steigung". Insgesamt besteht in der Praxis schon aufgrund ergonomischer Überlegungen das Problem, die Sattelneigung unterschiedlichen Fahrzuständen anpassen zu können, und zwar während der Fahrt.
Schließlich kennt man aus der DE 195 41 760 A1 eine Vorrichtung zur Höhenverstellung eines Fahrradsattels. Dabei ist ein Stützrohr der zugehörigen Sattelstütze relativ zu einem hinteren schrägen Rahmenrohr in diesem höhenverschiebbar, feststellbar und durch ein hydraulisches Druckmittel beaufschlagbar. Insgesamt hat man sich hier das Ziel gesetzt, eine einfache Höhenverstellvorrichtung für einen Sattel zu schaffen, die sich durch eine geringe Baugröße und einfache Montage auszeichnet.
Der Erfindung liegt das technische Problem zugrunde, eine Sitzeinheit der eingangs beschriebenen Ausführungsform so weiter zu bilden, daß die Sattelneigung während des Betriebs bzw. während der Fahrt an unterschiedliche Gegebenheiten flexibel angepaßt werden kann.
Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung bei einer gattungsgemäßen Sitzeinheit, insbesondere Fahrradsitz, vor, daß zwei den beiden beidseitig an das Drehgelenk angeschlossenen Hebelarmen jeweils zugeordnete Federelemente mit gleicher Federkonstante vorgesehen sind, wobei die Hebelarme kollinear auf gegenüberliegenden Seiten des Drehgelenkes angeordnet sind, wobei ferner jeweils zwei sich parallel zu den Hebelarmen erstreckende Auflagerarme unterhalb der Hebelarme vorgesehen sind, und wobei die Federelemente jeweils zwischen Auflagerarm und darüber befindlichem Hebelarm eingespannt sind. Bei dem Federelement kann es sich um eine mechanische Druckfeder oder auch um eine Luftdruckfeder oder Öldruckfeder handeln. D. h., in letztgenanntem Fall wirkt Luft oder Öl als federndes Medium. Dadurch, daß die Auflagerarme parallel zu den Hebelarmen angeordnet sind, erstrecken sie sich ebenfalls kollinear unterhalb der Hebelarme.
Bei einer vorteilhaften Weiterbildung kann zumindest an den einen der Hebelarme eine Betätigungseinrichtung, z. B. ein Seilzug mit Selbsthemmung, angeschlossen sein, wobei mittels der Betätigungseinrichtung die Sattelneigung gegen die Vorspannung des Federelementes oder der Federelemente einstellbar ist. Anstelle des vorerwähnten Seilzuges ist natürlich auch ein Gestänge ggf. mit Selbsthemmung denkbar. Um eine bedienerfreundliche Auslösung und Verstellung der Betätigungseinrichtung zu erreichen, ist der hier verwirklichte Seilzug im allgemeinen mit einem am Lenker angebrachten Schaltelement verbunden, welches eine entsprechende Betätigung ermöglicht. In dieses Schalt­ element kann eine Rastung integriert sein, mit deren Hilfe die eingestellte Sattelneigung blockiert wird bzw. die zur Selbsthemmung dient. Selbstverständlich können auch zwei oder mehr Seilzüge vorgesehen sein. Im Rahmen der Erfindung liegt es auch, einen Seilzug an beide Hebelarme nach Umlenkung anzuschließen.
Bei einer aus der DE-PS 41 491 bekannten Ausführungsform ist vorgesehen, daß die Verstellvorrichtung als Drehschubgelenk mit Drehglied und Schubglied ausgeführt ist, wobei das Drehglied mit dem Drehgelenk verbunden ist, und wobei mittels des Schubgliedes die gewünschte Sattelneigung einstellbar ist. An das Schubglied kann eine Betätigungseinrichtung, z. B. wiederum ein Seilzug mit Selbsthemmung, angeschlossen werden, wobei mittels der Betätigungseinrichtung die gewünschte Sattelneigung einstellbar ist. Bei der Betätigungseinrichtung kann es sich auch um eine Linearstellvorrichtung handeln, worauf im folgenden noch näher eingegangen wird. Auch in diesem Fall wird man üblicherweise ein Schaltelement am Lenker vorsehen, welches eine integrierte Rastung zur Blockierung der eingestellten Sattelneigung aufweist. Selbst­ verständlich ist an dieser Stelle auch ein Gestänge denkbar.
Bei dem Drehglied handelt es sich hauptsächlich um ein Ritzel, während das Schubglied als Zahnstange bzw. Zahnstangenelement ausgeführt ist. Dieses Zahnstangen­ element ist mit einem Festpunkt mit der bereits angesprochenen Betätigungseinrichtung verbunden, so daß die Zahnstange bzw. das Schubglied linear hin- und herbewegt werden kann, und zwar mittels der Betätigungseinrichtung. Auf diese Weise wird das Drehglied bzw. Ritzel entsprechend gedreht und erfährt dementsprechend das Drehgelenk eine zugehörige Verschwenkung. In gleicher Weise wird der Sattel geneigt bzw. verschwenkt.
Aus der DE 196 06 801 A1 ist es darüber hinaus bekannt, daß die Verstellvorrichtung als mit einem Festpunkt einerseits an die Sattelstütze oder den Rahmen und mit dem anderen Festpunkt andererseits an den Sattel angeschlossene Linear­ verstellvorrichtung, z. B. Linearantrieb, ausgebildet ist, wobei das Drehgelenk zwischen beiden Festpunkten angeordnet ist, und wobei durch eine Translationsbewegung der Linearstellvorrichtung die gewünschte Sattelneigung ein­ stellbar ist. In diesem Fall läßt sich der Festpunkt am Sattel als mit dem Sattel verbundenes Gabelgelenk ausführen.
Die vorerwähnte Linearstellvorrichtung kann elektrisch, mechanisch oder pneumatisch betätigt werden. Dies gilt auch für das Schubglied, die Betätigungseinrichtung und das Federelement. Letzteres gelingt besonders elegant bei einer Druckluftfeder, deren Druck elektrisch, mechanisch (z. B. durch Betätigen eines Druckeinlaßventils) oder eben pneumatisch variiert wird. Selbstverständlich sind auch kombinierte Antriebe, beispielsweise elektropneumatische Betätigung, denkbar. Üblicherweise besitzt die Linear­ stellvorrichtung eine Selbsthemmung, so daß die einge­ stellte Sattelneigung stufenlos blockiert wird.
Derartiges gilt auch für die Kombination der Linearstellvorrichtung mit dem Schubglied. Im Falle der Verwirklichung eines elektrischen Linearantriebes können als Stromversorgung Blockbatterien, aufladbare Akkus oder der ohnehin an einem Fahrrad befindliche Dynamo dienen. Jedenfalls sorgt eine die Translationsbewegung des Linearantriebes überlicherweise übertragende Kolbenstange für eine Stabilisierung und Fixierung des Sattels und des Rahmens.
Die mit der Erfindung erreichten Vorteile sind größtenteils darin zu sehen, daß eine mechanische, elektrische, pneumatische, jedenfalls stufenlose Verstellung des Sattels ohne Unterbrechung des Fahrbetriebes erfolgen kann. Insofern ist ein komfortables Zubehörteil verwirklicht, welches ergonomische Vorteile dergestalt bietet, als die Krafteinleitung beim Pedaltreten an den jeweiligen Straßenzustand optimal angepaßt werden kann. Dies gilt für City-, Trekking- und Mountainbikes ebenso wie für Crossräder und Querfeldeinsatz. Insbesondere auf technisch anspruchsvollen und unwegsamen Routen werden deutliche Vorteile durch die angepaßte Fahr- und Sitzposition besonders beim Bergauf- und Bergabfahren erreicht, so daß zusammenfassend eine optimale Fahrqualität erzielbar ist.
Hinzukommt, daß der Einbau bzw. die Umrüstung an allen gängigen Fahrradtypen relativ einfach erfolgen kann. Insbesondere die Variante zur mechanischen Neigungs­ verstellung läßt sich problemlos an vorhandenen Sattelstüzen anbringen. Dies gilt letztlich auch für die elektrische bzw. pneumatische Variante mit Linear­ stellvorrichtung. Denn diese Linearstellvorrichtung ist regelmäßig klein und leicht und kann problemlos beispielsweise elektrisch betrieben werden, wobei zur Stromversorgung auf einen ohnehin vorhandenen Akku oder den Dynamo zurückgegriffen werden kann. Selbstverständlich ist auch eine kombinierte Stromversorgung denkbar. Ja sogar die Speisung eines Akkus mit Solarzellen liegt im Rahmen der Erfindung. Insgesamt wird ein besonders nützliches, preisgünstiges, leichtes und einfach nachrüstbares Zubehör­ teil für Fahrräder geschaffen, welches den Fahrkomfort und das Sicherheitsgefühl verbessert sowie die aufzubringende Kraft beim Pedaltreten optimiert.
Nach einem weiteren Vorschlag ist ferner vorgesehen, das Federelement in Abhängigkeit von Abweichungen einer Sattelflächenebene von der Sattel­ flächenreferenzebene im Sinne einer Regelung zu verstellen. Diese Abweichungen einer Sattelflächenreferenzebene von der Bezugsebene lassen sich üblicherweise mittels eines Neigungssensors ermitteln. Ein typischer Fall hierfür ist eine Bergan- oder Bergabfahrt. Die Sattelflächen­ referenzebene fällt im allgemeinen mit einer parallel zur Erdoberfläche angeordneten Horizontalebene zusammen. Bei einer Fahrt in der Ebene ist die Sattelflächenebene in der Regel mit der Sattelflächenreferenzebene deckungsgleich. Sofern eine Steigung oder ein Gefälle befahren wird, schließt die Sattelfächenreferenzebene mit der Sattelflächenebene einen Neigungswinkel ein, welcher mit Hilfe des Neigungssensors ermittelt werden kann. Je nach den hiermit verbundenen Abweichungen der Sattel­ flächenreferenzebene von der Sattelflächenebene, mithin der Größe des vorerwähnten Neigungswinkels, wird das Federelement im Sinne einer Regelung verstellt.
Dabei wird üblicherweise so vorgegangen, daß der Sattel so geneigt wird, daß die Sattelflächenreferenzebene mit der Sattelflächenebene wieder zusammenfällt, d. h. die Sattelneigung den vom Gelände vorgegebenen Neigungswinkel kompensiert. Vor­ stehendes erfolgt im allgemeinen dergestalt, daß in Abhängigkeit von Meßwerten des Neigungssensors eine Differenz zwischen Istneigungswinkel und vorgegebenen Sollneigungswinkel in einer Regelvorrichtung ermittelt wird. Bei Überschreiten eines entsprechenden Schwellenwertes wird ein Schaltimpuls zur Verstellung des Federelementes erzeugt und abgegeben, welches daraufhin eine entsprechende Bewegung zur Kompensation ausführt.
Der Schaltimpuls - ausgesandt von der Regelvorrichtung - zur Verstellung des Federelementes wird solange aufrechterhalten bzw. erfolgt mit einer solchen Dauer oder Intensität, bis Sollneigungswinkel und Istneigungswinkel sich soweit angeglichen haben, daß deren Differenz unterhalb des vorgegebenen Schwellenwertes zur Auslösung des Regelmechanismus liegen. Im Klartext wird durch den vorerwähnten Regelalgorithmus erreicht, daß die Sattel­ flächenreferenzebene - unabhängig von Steigung oder Gefälle des Fahrbahnuntergrundes - und die Sattelflächenebene zur Deckung gebracht werden. Dabei kann die Sattel­ flächenreferenzebene natürlich auch von der Horizontalen abweichen.
Infolge der Selbsthemmung der Betätigungseinrichtung nach Anspruch 2 wird die durch den Regelkreis eingestellte Sattelneigung gleichsam eingefroren, weil die Vorrichtung fixiert wird. Selbstverständlich ist dafür gesorgt, daß kurzzeitige Neigungsänderungen im Fahrbetrieb, z. B. beim Überfahren von Bodenwellen, Randsteinen usw., nicht sofort eine Regelung auslösen. Dies kann beispielsweise so realisiert werden, daß eine einstellbare Zeitverzögerung zwischen Signaleingang des Neigungssensors und Regelbeginn vorgesehen wird. Denkbar ist es auch, die mit Hilfe des Neigungssensors ermittelten Neigungswinkelwerte zu filtern, und zwar mit einstellbarer Zeitkonstante. In einem solchen Fall werden kurzzeitige "Peaks" im Zeitdiagramm gleichsam "geglättet". Jedenfalls läßt sich ein entsprechend vorgesehener Regelkreis so realisieren, daß eine Verstellung der Sattelneigung tatsächlich nur bei Bergauf- bzw. Bergabfahrt erfolgt.
Schließlich kann die Sattelstütze als Kolbenstange eines als Sattelstützenrohr ausgebildeten Pneumatikzylinders ausgeführt sein. Für diesen Fall dient ein externer Vorratsbehälter oder ein im Rahmen vorhandener Hohlraum zur Bevorratung eines Pneumatikmediums oder Öl. Folglich kann die Sattelstütze im als Sattelstützenrohr ausgebildeten Pneumatikzylinder auf und ab bewegt werden, je nachdem wie groß der eingestellte Druck des Pneumatikmediums beschaffen ist. Außerdem lassen sich hierdurch wirkungsvoll von der Fahrbahn eingeleitete Stöße dämpfen.
In Kombination mit der Linearstellvorrichtung, dem Drehgelenk mit vorgespannten Hebelarmen oder dem Drehschubgelenk wird insgesamt eine stufenlose Verstellung des Sattels in Höhe und Neigung erreicht, und zwar ohne daß der Fahrbetrieb unterbrochen werden muß. Gleichzeitig ist der Komfort deutlich erhöht, da Stöße zuverlässig gedämpft werden. - Auch diese Variante weist die typischen erfindungsgemäßen Vorteile auf, wonach ein einfacher Einbau bzw. problemlose Umrüstung an allen gängigen Fahrradtypen erreichbar ist. Änderungsarbeiten am Rahmen oder sonstigen Konstruktionselementen eines herkömmlichen Fahrrades sind nicht oder nur in begrenztem Maß erforderlich. Stromversorgung, Verkabelung, Schalterelemente, Vorrats­ behälter usw. lassen sich beliebig am Rahmen anbringen. Das bereits vorhandene Sattelstützenrohr kann als Pneumatik­ zylinder dienen. Die Höhenverstellung des Fahrradsattels wird üblicherweise dergestalt erreicht, daß das Pneumatik­ medium mittels eines im Lenkerbereich angebrachten Drucktasters dem Pneumatikzylinder gesteuert zugeführt wird. Im allgemeinen kommen ölhydraulische oder pneumatische Linearzylinder zum Einsatz. Im letztgenannten Fall besteht eine besonders elegante Lösung darin, einen im Rahmen ohnehin vorhandenen Hohlraum als Vorratsbehälter zu nutzen. Dieser Vorratsbehälter kann über ein herkömmliches Ventil am Rahmen mit Luft beaufschlagt werden. Dies kann problemlos an jeder Tankstelle erfolgen, ebenso wie das Befüllen eines Autoreifens. Außerdem besteht die Möglichkeit, einen entsprechenden Druckaufbau im Vor­ ratsbehälter mit einer ohnehin vorhandenen Luftpumpe vorzunehmen. Die vorstehende Variante mit dem im Rahmen integrierten Vorratsbehälter erfordert allerdings konstruktive Änderungen, die sinnvollerweise nur bei neu gebauten Fahrrädern kostengünstig durchführbar sind. Ein Nachrüsten an vorhandenen Rädern ist über den externen Vorratsbehälter möglich, welcher beispielsweise als leichte und preisgünstige Druckgasflasche ausgeführt sein kann.
Im folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert; es zeigen:
Fig. 1 die mechanische Sattelneigungsverstellung nach der Erfindung in Seitenansicht,
Fig. 2 eine andere Variante einer Sitzeinheit mit Drehschubgelenk,
Fig. 3 und 4 eine Sitzeinheit mit Linearstellvorrichtung,
Fig. 5 den Regelkreis zur automatischen Kompensation von Geländesteigungen oder -gefällen und
Fig. 6 einen Pneumatikschaltplan zur Versorgung eines Pneumatikzylinders zur Höheneinstellung des Sattels mit einem Pneumatikmedium.
In den Figuren ist eine Sitzeinheit, insbesondere ein Fahrradsitz gezeigt, welcher in seinem grundsätzlichen Aufbau zumindest eine Sattelstütze 1, eine Verstell­ vorrichtung 2 sowie einen Sattel 3 aufweist. Die Verstellvorrichtung 2 ist mit einem Drehgelenk 4 mit Gelenkzapfen 5 für den Sattel 3 ausgerüstet. Der Sattel 3 ist mittels des Drehgelenkes 4 im Vergleich zur Sattelstütze 1 mit einer vorgegebenen Sattelneigung α gegenüber einer Sattelflächenreferenzebene R verschwenkbar. Diese Sattelflächenreferenzebene R fällt üblicherweise mit einer zur Erdoberfläche parallelen Horizontalebene zusammen. Die Sattelneigung bemißt sich nach einem Sattelneigungswinkel α. Für den Fall, daß der Sattel 3 ausweislich der Fig. 1 nach hinten geneigt wird, sei von einer negativen, andernfalls von einer positiven Sattelneigung α die Rede. Bei der in Fig. 1 dargestellten Ausführungsform ist die Verstellvorrichtung 2 als Gabelgelenk mit zumindest einem an das Drehgelenk 4 bzw. vorliegend an den Gelenkzapfen 5 angeschlossenen Hebelarm 6 ausgebildet, wobei der Hebelarm 6 in bezug auf von der Sattelflächenreferenzebene R abweichende Sattelneigungen α vorgespannt ist. Durch Gewichtsverlagerung einer auf dem Sattel 3 sitzenden Bedienperson läßt sich die gewünschte Sattelneigung α gegen die Vorspannung einstellen. Der jeweilige Hebelarm 6 ist mittels zumindest eines Federelementes 7 vorgespannt, wobei das Federelement 7 zwischen dem Hebelarm 6 und einem darunter befindlichen Auflagerarm 8 eingespannt ist.
Nach dem in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel sind zwischen den beiden Hebelarmen 6 jeweils zugeordnete Federelemente 7 verwirklicht, wobei die Hebelarme 6 kollinear auf gegenüberliegenden Seiten des Drehgelenkes 4 angeordnet sind. D. h., die Hebelarme 6 liegen in einer gemeinsamen Ebene. Außerdem sind jeweils zwei sich parallel zu den Hebelarmen 6 erstreckende Auflagerarme 8 unterhalb der Hebelarme 6 vorgesehen, wobei die Federelemente 7 jeweils zwischen Auflagerarm 8 und darüber befindlichem Hebelarm 6 eingespannt sind. Bei den beiden Federelementen 7 handelt es sich um Druckfedern gleicher Federkonstante. Selbstverständlich sind an dieser Stelle auch Luft- oder Öldruckfedern denkbar.
Hebelarm 6 und zugehöriger Auflagerarm 8 weisen sich gegenüberliegende Schrägen 9 unter Bildung eines einstellbaren Öffnungsspaltes 10 auf. Dieser Öffnungsspalt 10 ist so bemessen, daß hiermit der maximale positive und negative Neigungswinkel für die Sattelneigung α begrenzt wird. Dies geschieht schlicht und einfach dadurch, daß die beiden vorerwähnten Schrägen 9 bei Erreichen der maximalen Sattelneigung α aneinander anliegen. Eine solche Vorgehensweise ist schon aus Sicherheitsgründen er­ forderlich, da bei der beschriebenen Variante einzig eine Verstellung der Sattelneigung α durch Gewichtsverlagerung gegen die Vorspannung der jeweiligen Druckfeder bzw. des Federelementes 7 erfolgt.
Gemäß einer lediglich strichpunktiert dargestellten Abwandlung der Ausführungsform nach Fig. 1 kann an zumindest einen Hebelarm 6 eine Betätigungseinrichtung angeschlossen sein. Bei dieser Betätigungseinrichtung handelt es sich üblicherweise um einen Seilzug 11 mit Selbsthemmung. Mittels der Betätigungseinrichtung läßt sich die Sattelneigung α gegen die Vorspannung des Federelementes 7 oder der Federelemente 7 einstellen. Dies ist im einzelnen nur angedeutet, und zwar durch einen strichpunktiert dargestellten Bowdenzug 11 in Fig. 1. Dieser Bowdenzug 11 ist mit einem entsprechenden Schaltelement am Lenker verbunden, und weist eine Selbsthemmung in Form einer im Schaltelement integrierten Rastung auf. Dementsprechend läßt sich die mittels des Bowdenzuges 11 eingestellte Sattelneigung α blockieren. Selbstverständlich ist an Stelle des Bowdenzuges 11 auch jede andere Betätigungseinrichtung, beispielsweise ein Gestänge, denkbar.
Bei der in Fig. 2 dargestellten Sitzeinheit ist die Verstellvorrichtung 2 als Drehschubgelenk 12 ausgeführt. Dieses Drehschubgelenk 12 weist ein Drehglied 13 und ein Schubglied 14 auf. Das Drehglied 13 ist mit dem Drehgelenk 4 verbunden. Mit Hilfe des Schubgliedes 14 läßt sich die gewünschte Sattelneigung α einstellen. Bei dem Drehglied 13 handelt es sich um ein Zahnrad, während das Schubglied 14 als Zahnstange ausgeführt ist. An das Schubglied 14 ist eine Betätigungseinrichtung, im Ausführungsbeispiel wiederum ein Seilzug bzw. Bowdenzug 11 mit Selbsthemmung angeschlossen. Dieser Bowdenzug 11 ist - wie in Fig. 1 - strichpunktiert angedeutet. Er ist wiederum mit einem am Lenker angeordneten Schaltelement mit integrierter Rastung zur Selbsthemmung verbunden. Mittels der Betätigungs­ einrichtung bzw. des Seilzuges oder Bowdenzuges 11 läßt sich die gewünschte Sattelneigung α einstellen. Anstelle des Bowdenzuges 11 kann als Betätigungseinrichtung auch eine nachfolgend noch näher erläuterte Linearstell­ vorrichtung 16 vorgesehen sein. Dies ist jedoch nicht gezeigt.
Die in den Fig. 3 und 4 abgebildete Sitzeinheit zeigt eine Verstellvorrichtung 2, welche als mit einem Festpunkt 15a einerseits an die Sattelstütze 1 oder den nicht gezeigten Rahmen und mit dem anderen Festpunkt 15b an den Sattel 3 angeschlossene Linearstellvorrichtung 16 ausgebildet ist. Das Drehgelenk 4 ist zwischen beiden Festpunkten 15a, 15b angeordnet. Bei der Linear­ stellvorrichtung 16 handelt es sich um einen Linearantrieb 16, einen sogenannten Hubspindelantrieb. Dieser Hub­ spindelantrieb weist einen Hubzylinder und einen angeschlossenen Elektromotor 17 auf. Dieser Elektromotor 17 treibt über ein mechanisches Vorgelege eine Laufmutter an, welche in der vorgesehenen Richtung der Spindel folgt. Durch Umkehren der Motordrehrichtung des Elektromotors 17 wechselt auch die Hubbewegung. Letztlich läßt sich mittels eines solchen Linearantriebes 16 bzw. Hubspindelantriebes eine Translationsbewegung T über ein mechanisches Moment zwischen Laufmutter und Hubspindel erzeugen. Diese Translationsbewegung T ist durch einen Doppelpfeil in Fig. 3 angedeutet.
Durch diese Translationsbewegung T der Linear­ stellvorrichtung bzw. des Linearantriebes 16 läßt sich die gewünschte Sattelneigung α einstellen. Der Festpunkt 15b am Sattel 3 ist nach dem Ausführungsbeispiel in Fig. 3 als mit dem Sattel 3 verbundenes Gabelgelenk 18 ausgeführt. - Nach dem in Fig. 4 dargestellten Ausführungsbeispiel erfolgt die Übertragung der Translationsbewegung T über ein Gestänge, über welches letztlich der Festpunkt 15b am Sattel 3 angeschlossen ist.
Die Linearstellvorrichtung 16 wird nach dem Aus­ führungsbeispiel elektrisch betätigt, nämlich durch den Elektromotor 17. Denkbar ist natürlich auch eine mechanische oder pneumatische Betätigung. Im Falle der Verwirklichung eines elektrischen Linearantriebes 16 kann die Stromversorgung mittels eines Akkumulators oder des ohnehin vorhandenen Dynamos an einem Fahrrad erfolgen. Dies ist im einzelnen nicht dargestellt.
Ebenfalls nur angedeutet ist in Fig. 5 die Möglichkeit, die Linearstellvorrichtung 16 in Abhängigkeit von Abweichungen der Sattelflächenreferenzebene R von einer Sattel­ flächenebene B im Sinne einer Regelung zu verstellen. Selbstverständlich können anstelle der Linearstell­ vorrichtung 16 auch das Schubglied 14, die Be­ tätigungseinrichtung, bzw. der Bowdenzug 11, oder das Federelement 7 im Sinne einer Verstellung beeinflußt werden. Ebenfalls sind Kombinationen denkbar. Dabei werden die Abweichungen der Sattelflächenreferenzebene R von der Sattelflächenebene B mittels eines Neigungssensors 19 ermittelt.
Im einzelnen ist ein Regelkreis, bestehend aus dem Neigungssensor 19, einer Regelvorrichtung 20, z. B. einem Mikroprozessor, sowie der Linearstellvorrichtung 16 realisiert. Denkbar ist es natürlich auch, anstelle der Linearstellvorrichtung 16 jedwede Verstellvorrichtung 2 vorzusehen, wie bereits ausgeführt wurde. Jedenfalls werden Abweichungen der Sattelflächenreferenzebene R von der Sattelflächenebene B als Neigungswinkel β mit Hilfe des Neigungssensors 19 registriert. Sobald ein solcher Ist- Neigungswinkel β einen in der Regelvorrichtung 20 vorgegebenen Soll-Neigungswinkel überschreitet bzw. die Differenz aus Soll- und Ist-Neigungswinkel β einen vorgegebenen Schwellenwert überschreitet, wird von der Regelvorrichtung 20 ein Schaltimpuls zur Betätigung der Linearverstellvorrichtung 16 ausgesandt. Dabei ist die Dauer bzw. Stärke dieses Schaltimpulses so bemessen, daß sich Soll- und Ist-Neigungswinkel β aneinander angleichen, folglich Sattelflächenebene B und Sattelflächen­ referenzebene R (im Rahmen vorgegebener Abweichungen) zusammenfallen.
Nach dem in Fig. 6 dargestellten Ausführungsbeispiel ist schließlich vorgesehen, daß die Sattelstütze 1 als Kolbenstange eines als Sattelstützenrohr 21 ausgebildeten Pneumatikzylinders ausgeführt ist. D. h., das als Teil des Rahmens ausgebildete Sattelstützenrohr 21 übernimmt die Funktion eines Pneumatikzylinders, in welchen die Sattelstütze 1 als Kolbenstange eintaucht. Im einfachsten Fall ist es hierzu lediglich erforderlich, das ohnehin vorhandene Sattelstützenrohr 21 mittels eines Bodens 22 mit Zuführungsbohrung 23 abzudichten. Der zwischen Boden 22 und Kolbenstange 1 befindliche Druckraum 24 läßt sich mittels eines Pneumatikmediums oder Öl, unter Druck setzen. Zur Bevorratung dieses Pneumatikmediums dient ein externer Vorratsbehälter 25 oder ein im Rahmen ohnehin vorhandener Hohlraum. Je nach dem Druck im Druckraum 24 kann die Höhe des Sattels 3 durch die mehr oder minder eintauchende Sattelstütze 1 als Kolbenstange eingestellt werden. Selbstverständlich lassen sich auf diese Weise auch zuverlässig Stöße dämpfen.
Im Detail wird zur Einstellung des Druckes im Druckraum 24 ein Druckregler 26 eingesetzt. Das im Vorratsbehälter 25 gespeicherte Druckmedium wird über diesen Druckregler 26 und ein Rückschlagventil 27 über die Öffnung 23 dem Druckraum 24 zugeführt. Zum Absenken der Sitzposition wird zunächst der Druckregler 26 auf einen niedrigeren Wert eingestellt und anschließend über ein elektrisch betätigtes Zwei-Wege-Ventil 28 der Druckraum 24 des Sattel­ stützenrohres 22 entlastet. Zusätzlich finden sich Düsen 29 und 30, welche einen unterschiedlichen Durchflußquerschnitt aufweisen. Hierdurch läßt sich ein sanftes Absenken der Sitzposition gewährleisten, da die Düse 29 für das Einströmen des Druckmediums kleiner als die korrespondierende Düse 30 für das Ausströmen bemessen ist. Jedenfalls läßt sich durch die in der Fig. 6 dargestellte Ausführungsform die Sitzposition kontinuierlich anheben und absenken, wobei zusätzlich das im Druckraum 24 eingespannte Druckmedium als Feder zur Dämpfung von Fahrbahnstößen wirkt. Der Vorratsbehälter 25 kann extern ausgeführt sein oder auch in einen sowieso vorhandenen Hohlraum im Rahmen des Fahrrades integriert sein. Er ist mit einem nicht gezeigten Ventil verbunden, so daß im Falle der Verwendung von Luft als Druckmedium ein einfaches Befüllen mit Druckluft von außen möglich ist.

Claims (8)

1. Sitzeinheit, insbesondere Fahrradsitz, mit zumindest einer Sattelstütze (1), und mit einer Verstellvorrichtung (2) mit Drehgelenk (4) für einen Sattel (3), wobei
  • 1. der Sattel (3) mittels des Drehgelenkes (4) im Vergleich zur Sattelstütze (1) mit einer vorgegebenen Sattelneigung (α) gegenüber einer Sattelflächenreferenzebene (R) ver­ schwenkbar ist, wobei ferner
  • 2. die Verstellvorrichtung (2) als Gabelgelenk mit zwei an das Drehgelenk (4) angeschlossenen Hebelarmen (6) ausgebildet ist, und wobei
  • 3. der Hebelarm (6) in bezug auf von der Sattel­ flächenreferenzebene (R) abweichende Sattelneigungen (α) vorgespannt ist,
dadurch gekennzeichnet, daß
  • 1. zwei den beiden an das Drehgelenk (4) angeschlossenen Hebelarmen (6) jeweils zugeordnete Federelemente (7) mit gleicher Federkonstante vorgesehen sind, wobei
  • 2. die Hebelarme (6) kollinear auf gegenüberliegenden Seiten des Drehgelenkes (4) angeordnet sind, wobei ferner
  • 3. jeweils zwei sich parallel zu den Hebelarmen (6) erstreckende Auflagerarme (8) unterhalb der Hebelarme (6) vorgesehen sind, und wobei
  • 4. die Federelemente (7) jeweils zwischen Auflagerarm (8) und darüber befindlichem Hebelarm (6) eingespannt sind.
2. Sitzeinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest an einen der Hebelarme (6) eine Betätigungs­ einrichtung, z. B. ein Seilzug (11) mit Selbsthemmung, angeschlossen ist, wobei mittels der Betätigungseinrichtung die Sattelneigung (α) gegen die Vorspannung des Federelementes (7) einstellbar ist.
3. Sitzeinheit nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das jeweilige Federelement (7) als Druckfeder ausgeführt ist.
4. Sitzeinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das jeweilige Federelement (7) elektrisch, mechanisch oder pneumatisch betätigbar ist.
5. Sitzeinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das jeweilige Federelement (7) in Abhängigkeit von Abweichungen einer Sattelflächenebene (B) von der Sattelflächenreferenzebene (R) im Sinne einer Regelung verstellbar ist.
6. Sitzeinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Abweichungen der Sattel­ flächenreferenzebene (R) von der Sattelflächenebene (B) mittels eines Neigungssensors (19) ermittelt werden.
7. Sitzeinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Sattelstütze (1) als Kolbenstange eines als Sattelstützenrohr (22) ausgebildeten Pneumatik­ zylinders ausgeführt ist.
8. Sitzeinheit nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß zur Bevorratung eines Pneumatikmediums oder Öl, ein externer Vorratsbehälter (25) oder ein im Rahmen vorhandener Hohlraum dient.
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