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DE19753632A1 - Verwendung eines Bechers zum Aufnehmen eines Törtchens - Google Patents

Verwendung eines Bechers zum Aufnehmen eines Törtchens

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Publication number
DE19753632A1
DE19753632A1 DE19753632A DE19753632A DE19753632A1 DE 19753632 A1 DE19753632 A1 DE 19753632A1 DE 19753632 A DE19753632 A DE 19753632A DE 19753632 A DE19753632 A DE 19753632A DE 19753632 A1 DE19753632 A1 DE 19753632A1
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DE
Germany
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cup
tartlet
cake
tub
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Withdrawn
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DE19753632A
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Gerhard Bauer
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Priority to DE59813186T priority patent/DE59813186D1/de
Priority to AT98963535T priority patent/ATE309155T1/de
Priority to EP98963535A priority patent/EP1036019B1/de
Priority to PCT/EP1998/007855 priority patent/WO1999028214A1/de
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Description

Die Erfindung geht aus von einer handelsüblichen Torte, insbesondere einer Sahnetorte, die in serviergerechte Tortenstücke für den Verzehr aufgeteilt wird.
Solche Torten sind aus Konditoreien und Cafe's bekannt. Sie werden in Form einzelner Tortenstücke verkauft. Nachteilig dabei ist, daß sie nicht lange haltbar sind und besonders an ihrem Anschnitt sehr schnell austrocknen, so daß sie in der Regel innerhalb eines Tages nach Anschnitt verzehrt werden müssen. Die Tortenstücke, die abends nicht verkauft sind, sind in der Regel am nächsten Tag wegen ihrer verminderten Qualität nicht mehr zu verkaufen und müssen wegge­ worfen werden. Dadurch entstehen hohe Kosten.
Außerdem besteht die Möglichkeit, eine große Torte beim Schneiden schräg an­ zuschneiden, wenn der Ausführende nicht geschickt genug ist. Solche schräg an­ geschnittenen Tortenstücke sind nicht zu verkaufen, so daß auch hohe Kosten entstehen.
Ein schwer kalkulierbares Kostenrisiko ergibt sich beispielsweise für ein Aus­ flugslokal, das mit beispielsweise zwanzig Reisebussen an einem Tag rechnet und am Abend vorher die entsprechende Menge an Torten auftaut, jedoch auf­ grund eines nächtlichen Wetterumschwungs am folgenden Tag nur fünf Reise­ busse kommen. Die nicht verzehrten Torten müssen dann weggeworfen werden, da sie nicht wieder eingefroren werden können. Somit ergibt sich ein finanzieller Verlust.
Ziel der Erfindung ist es somit, den Ausschuß beim Verkauf von Torten zu verrin­ gern und somit Kosten einzusparen.
Diese Aufgabe wird durch die Verwendung eines Bechers mit einem luftdicht schließenden Deckel für ein Törtchen gelöst. Unter einem Törtchen wird in dieser Anmeldung eine Verzehrportion verstanden.
Dies hat den Vorteil, daß jedes Törtchen einzeln verpackt ist und somit die Mög­ lichkeit besteht, nur genau so viele Törtchen aus ihrer Verpackung, dem Becher, herauszuholen, wie Kundenwünsche vorliegen. Außerdem besteht die Möglich­ keit, dem Kunden ein verpacktes Törtchen zu verkaufen, das dieser dann zu Hau­ se zu einem von ihm gewünschten Zeitpunkt verspeisen kann. Dadurch entfällt das Problem daß am Ende des Tages noch Tortenstücke übrig sind, die nicht mehr zu verkaufen sind. Dies senkt die Kosten für den Anbieter stark. Außerdem wird auch die Gefahr verringert, daß man einen schrägen Anschnitt für ein Tor­ tenstück erhält, da das Törtchen einfach aus dem Becher herausgeholt werden kann, welcher dem Törtchen zweckmäßigerweise zugleich als Form dient, indem z. B. entlang der Mantelfläche des Bechers zwischen Törtchen und Becher mit ei­ nem Messer das Törtchen vom Becher gelöst wird. Beim anschließenden Stürzen des Bechers gleitet das Törtchen aufgrund der Schwerkraft aus dem Becher heraus.
Als Becher mit luftdicht schließendem Deckel sind mannigfaltige Ausführungsfor­ men denkbar: Zum Beispiel ein Kunststoffbecher, wie er für Joghurt verwendet wird, der einen Falzrand aufweist, an dem eine die Öffnung verschließende Folie angeschweißt ist; oder auch ein Becher aus Glas, der wie ein Einmachglas über eine Gummidichtung mit einem Glasdeckel verbunden ist; ebenso ist es denkbar, einen Kunststoffbecher zu verwenden, der einen Schraubdeckel mit einer rundumlaufenden Aufreißlasche besitzt.
Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß ein konischer Becher verwendet wird. Dadurch wird in vorteilhafter Weise gewährleistet, daß die Be­ cher in ihrem leeren Zustand, d. h., bevor sie verwendet werden oder auch nach­ dem sie gebraucht wurden, ineinander gesteckt werden können und somit eine große Platzersparnis beim Transport oder bei der Lagerung erreicht werden kann.
Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß der Boden des Bechers nach außen gewölbt ist. Dadurch wird der ästhetische Eindruck des aus dem Becher herausgelösten Törtchens vorteilhaft verändert. Bevorzugt wird bei einer solchen Ausgestaltung des Bodens, daß in der Verlängerung der Man­ telfläche ein Steg über den gewölbten Boden heraussteht, so daß der Becher si­ cher stehen kann. Ein solcher Steg ist jedoch nicht bei einem tiefgezogenen, son­ dern nur bei einem durch ein Spritzguß-Verfahren hergestellten Kunststoffbecher, oder einem Glasbecher möglich.
Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß die Torte kopfüber in dem Becher angeordnet ist. Dies bedeutet, daß die oberste Schicht der Torte sich im Bereich des Bodens des Bechers befindet und der Boden des Törtchens nahe an der Öffnung des Bechers angeordnet ist. Dazwischen liegen die einzelnen Tortenschichten in der gewünschten Reihenfolge. Vorteilhaft daran ist, daß das Törtchen nach dem Entfernen aus dem Becher bereits in der Position ist, in der es verzehrt werden kann, ohne es ein weiteres Mal stürzen zu müssen.
Außerdem steht das aus dem Becher gestürzte Törtchen stabil, da es sich auf­ grund des bevorzugten konischen Verlaufs der Mantelfläche des Bechers, von seiner untersten Schicht her nach oben verjüngt.
Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß der Becher als Form für das Törtchen benutzt wird. Dies bedeutet, daß die Törtchen in den Becher hineinproduziert werden und nicht zuerst außerhalb des Bechers vorge­ fertigt und dann in diesen eingeführt werden. Vorteilhaft daran ist, daß die zwei Schritte der Produktion und des Verpackens des Törtchens in einem Schritt vor­ genommen werden können und somit eine große Zeitersparnis gegeben ist.
Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß ein Trennmit­ tel zumindest zwischen dem Boden des Bechers und dem Törtchen verwendet wird. Bevorzugt handelt es sich hierbei um ein lebensmittelechtes Papier, wel­ ches vor dem Einfüllen der Torte in den Becher auf den Boden gelegt wird. Eine solche Maßnahme hat den Vorteil, daß sich das Törtchen leichter aus dem Be­ cher lösen läßt und somit eine Beschädigung des Törtchens während des Her­ auslösens aus dem Becher weitgehend vermieden werden kann. Außerdem be­ steht die Möglichkeit, die Innenfläche des Bechers mit einem Trennwachs, wie beispielsweise Bienenwachs, zu besprühen, und somit ein leichtes herausgleiten des Törtchens aus dem Becher zu gewährleisten.
Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß auf der Ober­ seite des Törtchens noch keine abschließende Garnitur angebracht ist. Diese wird vielmehr erst nach der Entnahme des Törtchens aus dem Becher ange­ bracht. Dies hat den Vorteil, daß, wenn gewünscht, eine eigene individuelle Ver­ zierung vorgenommen werden kann und somit jedes Törtchen ein Unikat darstellt und daß die Garnitur unbeschädigt bleibt.
Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung werden in dem folgenden Aus­ führungsbeispiel beschrieben.
Fig. 1 zeigt einen Querschnitt durch ein Ausführungsbeispiel eines Be­ chers mit einem Törtchen.
Fig. 1 zeigt einen erfindungsgemäßen Becher 1, in den ein Törtchen 3 einge­ bracht ist, mit einem luftdicht schließenden Deckel 2.
Der Becher 1 hat eine konische Mantelfläche 1a, einen nach außen gewölbten Boden 1b und einen seine Öffnung umgebenden Falzrand 1c.
In dem Becher 1 ist das Törtchen 3 so eingebracht, daß es in seinem gestürzten Zustand die gewünschte Abfolge von Schichten 3a bis 3d aufweist. Dies bedeu­ tet, daß die oberste Schicht 3d des Törtchens 3 diejenige ist, die dem Boden 1b des Bechers 1 am nächsten liegt. Darauf folgen in Richtung auf die Öffnung des Bechers 1 zu, die in gestürztem Zustand unter ihr befindlichen Schichten 3c, 3b und die als Boden ausgebildete unterste Schicht 3a. Die Schichten 3a bis 3d des Törtchens 3 liegen dabei an der Innenseite der Mantelfläche 1a des Bechers 1 an.
Zwischen der obersten Schicht 3d des Törtchens 3 und dem Boden 1b des Be­ chers 1 liegt ein Trennmittel 4 in Form eines lebensmittelechten Papiers, das da­ zu dient, daß sich das Törtchen 3 beim Stürzen des Bechers 1 leicht aus dem Be­ cher 1 löst. Neben diesem mechanischen Trennmittel 4 sind auch chemische denkbar, so z. B. eine Beschichtung des Bodens 1b und der Innenseite der Man­ telfläche 1a.
Auf dem Boden 3a des Törtchens 3 liegt ein lebensmittelechtes Papier 5, das bei­ spielsweise auf seiner der Öffnung des Bechers 1 zugewandten Seite ein Logo tragen kann.
Als luftdicht schließender Deckel 2 ist hier eine dünne Folie auf den Falzrand 1c des Bechers 1 umlaufend im Schweißbereich 2a aufgeschweißt. Um den Deckel 2 leichter von dem Becher 1 abziehen zu können, steht zumindest an einer Stelle eine Lasche 2b über den Falzrand 1c des Bechers 1 heraus.
Zwischen Deckel 2 und Papier 5 ist ein Hohlraum 6 ausgebildet, der vor Ver­ schweißen des Deckels 2 mit dem Falzrand 1c evakuiert wird und danach mit ei­ nem Schutzgas, beispielsweise Stickstoff, befüllt wird. Dadurch wird in vorteilhaf­ ter Art und Weise die Lebensdauer des in dem Becher 1 befindlichen Törtchens 2 erheblich gesteigert.
Der Becher 1 ist aus einem Kunststoff wie Polystyrol oder Polyprophylen tiefge­ zogen und hat einen kreisförmigen Querschnitt. Außerdem ist er bevorzugt durchsichtig, damit man den Inhalt des Bechers 1 besser erkennen kann. Jedoch sind auch andere Ausführungsformen, wie nicht durchsichtige oder anders ge­ formte Querschnitte aus anderen lebensmittelechten Materialien denkbar. Der Deckel 2 ist vorzugsweise ebenfalls durchsichtig, so daß die Aufschrift auf dem Papier 5 zu erkennen ist. Ebenso wäre es jedoch auch denkbar, daß das Logo nicht auf dem Papier 5, sondern direkt auf dem Deckel 2 angebracht ist, so daß dieser dann nicht durchsichtig zu sein braucht.
Neben einem vierschichtigen Tortenaufbau mit den Schichten 3a bis 3d sind na­ türlich auch andere Aufbauten möglich, je nach der Art des Törtchens 3, das in den Becher 1 eingebracht werden soll.

Claims (8)

1. Verwendung eines Bechers (1) mit einem luftdicht schließenden Deckel (2) zum Aufnehmen eines Törtchen (3).
2. Verwendung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es sich um ei­ nen konischen Becher (1) handelt.
3. Verwendung nach Anspruch i oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Be­ cher (1) einen nach außen gewölbten Boden (1b) aufweist.
4. Verwendung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Törtchen (3) kopfüber im Becher (1) angeordnet wird.
5. Verwendung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Becher (1) als Form für das Törtchen (3) verwendet wird.
6. Verwendung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß ein Trennmittel (4) zumindest zwischen Boden (i b) und Tört­ chen (3) vorgesehen wird.
7. Verwendung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem Trennmittel (4) um ein lebensmittelechtes Papier handelt.
8. Verwendung eines Bechers nach einem der vorstehenden Ansprüche für ein Törtchen, welches nach dem Entnehmen aus dem Becher abschließend gar­ niert wird.
DE19753632A 1997-12-03 1997-12-03 Verwendung eines Bechers zum Aufnehmen eines Törtchens Withdrawn DE19753632A1 (de)

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