DE19753632A1 - Verwendung eines Bechers zum Aufnehmen eines Törtchens - Google Patents
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Description
Die Erfindung geht aus von einer handelsüblichen Torte, insbesondere einer
Sahnetorte, die in serviergerechte Tortenstücke für den Verzehr aufgeteilt wird.
Solche Torten sind aus Konditoreien und Cafe's bekannt. Sie werden in Form
einzelner Tortenstücke verkauft. Nachteilig dabei ist, daß sie nicht lange haltbar
sind und besonders an ihrem Anschnitt sehr schnell austrocknen, so daß sie in
der Regel innerhalb eines Tages nach Anschnitt verzehrt werden müssen. Die
Tortenstücke, die abends nicht verkauft sind, sind in der Regel am nächsten Tag
wegen ihrer verminderten Qualität nicht mehr zu verkaufen und müssen wegge
worfen werden. Dadurch entstehen hohe Kosten.
Außerdem besteht die Möglichkeit, eine große Torte beim Schneiden schräg an
zuschneiden, wenn der Ausführende nicht geschickt genug ist. Solche schräg an
geschnittenen Tortenstücke sind nicht zu verkaufen, so daß auch hohe Kosten
entstehen.
Ein schwer kalkulierbares Kostenrisiko ergibt sich beispielsweise für ein Aus
flugslokal, das mit beispielsweise zwanzig Reisebussen an einem Tag rechnet
und am Abend vorher die entsprechende Menge an Torten auftaut, jedoch auf
grund eines nächtlichen Wetterumschwungs am folgenden Tag nur fünf Reise
busse kommen. Die nicht verzehrten Torten müssen dann weggeworfen werden,
da sie nicht wieder eingefroren werden können. Somit ergibt sich ein finanzieller
Verlust.
Ziel der Erfindung ist es somit, den Ausschuß beim Verkauf von Torten zu verrin
gern und somit Kosten einzusparen.
Diese Aufgabe wird durch die Verwendung eines Bechers mit einem luftdicht
schließenden Deckel für ein Törtchen gelöst. Unter einem Törtchen wird in dieser
Anmeldung eine Verzehrportion verstanden.
Dies hat den Vorteil, daß jedes Törtchen einzeln verpackt ist und somit die Mög
lichkeit besteht, nur genau so viele Törtchen aus ihrer Verpackung, dem Becher,
herauszuholen, wie Kundenwünsche vorliegen. Außerdem besteht die Möglich
keit, dem Kunden ein verpacktes Törtchen zu verkaufen, das dieser dann zu Hau
se zu einem von ihm gewünschten Zeitpunkt verspeisen kann. Dadurch entfällt
das Problem daß am Ende des Tages noch Tortenstücke übrig sind, die nicht
mehr zu verkaufen sind. Dies senkt die Kosten für den Anbieter stark. Außerdem
wird auch die Gefahr verringert, daß man einen schrägen Anschnitt für ein Tor
tenstück erhält, da das Törtchen einfach aus dem Becher herausgeholt werden
kann, welcher dem Törtchen zweckmäßigerweise zugleich als Form dient, indem
z. B. entlang der Mantelfläche des Bechers zwischen Törtchen und Becher mit ei
nem Messer das Törtchen vom Becher gelöst wird. Beim anschließenden Stürzen
des Bechers gleitet das Törtchen aufgrund der Schwerkraft aus dem Becher
heraus.
Als Becher mit luftdicht schließendem Deckel sind mannigfaltige Ausführungsfor
men denkbar: Zum Beispiel ein Kunststoffbecher, wie er für Joghurt verwendet
wird, der einen Falzrand aufweist, an dem eine die Öffnung verschließende Folie
angeschweißt ist; oder auch ein Becher aus Glas, der wie ein Einmachglas über
eine Gummidichtung mit einem Glasdeckel verbunden ist; ebenso ist es denkbar,
einen Kunststoffbecher zu verwenden, der einen Schraubdeckel mit einer
rundumlaufenden Aufreißlasche besitzt.
Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß ein konischer Becher
verwendet wird. Dadurch wird in vorteilhafter Weise gewährleistet, daß die Be
cher in ihrem leeren Zustand, d. h., bevor sie verwendet werden oder auch nach
dem sie gebraucht wurden, ineinander gesteckt werden können und somit eine
große Platzersparnis beim Transport oder bei der Lagerung erreicht werden
kann.
Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß der Boden
des Bechers nach außen gewölbt ist. Dadurch wird der ästhetische Eindruck des
aus dem Becher herausgelösten Törtchens vorteilhaft verändert. Bevorzugt wird
bei einer solchen Ausgestaltung des Bodens, daß in der Verlängerung der Man
telfläche ein Steg über den gewölbten Boden heraussteht, so daß der Becher si
cher stehen kann. Ein solcher Steg ist jedoch nicht bei einem tiefgezogenen, son
dern nur bei einem durch ein Spritzguß-Verfahren hergestellten Kunststoffbecher,
oder einem Glasbecher möglich.
Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß die Torte
kopfüber in dem Becher angeordnet ist. Dies bedeutet, daß die oberste Schicht
der Torte sich im Bereich des Bodens des Bechers befindet und der Boden des
Törtchens nahe an der Öffnung des Bechers angeordnet ist. Dazwischen liegen
die einzelnen Tortenschichten in der gewünschten Reihenfolge. Vorteilhaft daran
ist, daß das Törtchen nach dem Entfernen aus dem Becher bereits in der Position
ist, in der es verzehrt werden kann, ohne es ein weiteres Mal stürzen zu müssen.
Außerdem steht das aus dem Becher gestürzte Törtchen stabil, da es sich auf
grund des bevorzugten konischen Verlaufs der Mantelfläche des Bechers, von
seiner untersten Schicht her nach oben verjüngt.
Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß der Becher
als Form für das Törtchen benutzt wird. Dies bedeutet, daß die Törtchen in den
Becher hineinproduziert werden und nicht zuerst außerhalb des Bechers vorge
fertigt und dann in diesen eingeführt werden. Vorteilhaft daran ist, daß die zwei
Schritte der Produktion und des Verpackens des Törtchens in einem Schritt vor
genommen werden können und somit eine große Zeitersparnis gegeben ist.
Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß ein Trennmit
tel zumindest zwischen dem Boden des Bechers und dem Törtchen verwendet
wird. Bevorzugt handelt es sich hierbei um ein lebensmittelechtes Papier, wel
ches vor dem Einfüllen der Torte in den Becher auf den Boden gelegt wird. Eine
solche Maßnahme hat den Vorteil, daß sich das Törtchen leichter aus dem Be
cher lösen läßt und somit eine Beschädigung des Törtchens während des Her
auslösens aus dem Becher weitgehend vermieden werden kann. Außerdem be
steht die Möglichkeit, die Innenfläche des Bechers mit einem Trennwachs, wie
beispielsweise Bienenwachs, zu besprühen, und somit ein leichtes herausgleiten
des Törtchens aus dem Becher zu gewährleisten.
Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß auf der Ober
seite des Törtchens noch keine abschließende Garnitur angebracht ist. Diese
wird vielmehr erst nach der Entnahme des Törtchens aus dem Becher ange
bracht. Dies hat den Vorteil, daß, wenn gewünscht, eine eigene individuelle Ver
zierung vorgenommen werden kann und somit jedes Törtchen ein Unikat darstellt
und daß die Garnitur unbeschädigt bleibt.
Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung werden in dem folgenden Aus
führungsbeispiel beschrieben.
Fig. 1 zeigt einen Querschnitt durch ein Ausführungsbeispiel eines Be
chers mit einem Törtchen.
Fig. 1 zeigt einen erfindungsgemäßen Becher 1, in den ein Törtchen 3 einge
bracht ist, mit einem luftdicht schließenden Deckel 2.
Der Becher 1 hat eine konische Mantelfläche 1a, einen nach außen gewölbten Boden 1b und einen seine Öffnung umgebenden Falzrand 1c.
Der Becher 1 hat eine konische Mantelfläche 1a, einen nach außen gewölbten Boden 1b und einen seine Öffnung umgebenden Falzrand 1c.
In dem Becher 1 ist das Törtchen 3 so eingebracht, daß es in seinem gestürzten
Zustand die gewünschte Abfolge von Schichten 3a bis 3d aufweist. Dies bedeu
tet, daß die oberste Schicht 3d des Törtchens 3 diejenige ist, die dem Boden 1b
des Bechers 1 am nächsten liegt. Darauf folgen in Richtung auf die Öffnung des
Bechers 1 zu, die in gestürztem Zustand unter ihr befindlichen Schichten 3c, 3b
und die als Boden ausgebildete unterste Schicht 3a. Die Schichten 3a bis 3d des
Törtchens 3 liegen dabei an der Innenseite der Mantelfläche 1a des Bechers 1
an.
Zwischen der obersten Schicht 3d des Törtchens 3 und dem Boden 1b des Be
chers 1 liegt ein Trennmittel 4 in Form eines lebensmittelechten Papiers, das da
zu dient, daß sich das Törtchen 3 beim Stürzen des Bechers 1 leicht aus dem Be
cher 1 löst. Neben diesem mechanischen Trennmittel 4 sind auch chemische
denkbar, so z. B. eine Beschichtung des Bodens 1b und der Innenseite der Man
telfläche 1a.
Auf dem Boden 3a des Törtchens 3 liegt ein lebensmittelechtes Papier 5, das bei
spielsweise auf seiner der Öffnung des Bechers 1 zugewandten Seite ein Logo
tragen kann.
Als luftdicht schließender Deckel 2 ist hier eine dünne Folie auf den Falzrand 1c
des Bechers 1 umlaufend im Schweißbereich 2a aufgeschweißt. Um den Deckel 2
leichter von dem Becher 1 abziehen zu können, steht zumindest an einer Stelle
eine Lasche 2b über den Falzrand 1c des Bechers 1 heraus.
Zwischen Deckel 2 und Papier 5 ist ein Hohlraum 6 ausgebildet, der vor Ver
schweißen des Deckels 2 mit dem Falzrand 1c evakuiert wird und danach mit ei
nem Schutzgas, beispielsweise Stickstoff, befüllt wird. Dadurch wird in vorteilhaf
ter Art und Weise die Lebensdauer des in dem Becher 1 befindlichen Törtchens 2
erheblich gesteigert.
Der Becher 1 ist aus einem Kunststoff wie Polystyrol oder Polyprophylen tiefge
zogen und hat einen kreisförmigen Querschnitt. Außerdem ist er bevorzugt
durchsichtig, damit man den Inhalt des Bechers 1 besser erkennen kann. Jedoch
sind auch andere Ausführungsformen, wie nicht durchsichtige oder anders ge
formte Querschnitte aus anderen lebensmittelechten Materialien denkbar. Der
Deckel 2 ist vorzugsweise ebenfalls durchsichtig, so daß die Aufschrift auf dem
Papier 5 zu erkennen ist. Ebenso wäre es jedoch auch denkbar, daß das Logo
nicht auf dem Papier 5, sondern direkt auf dem Deckel 2 angebracht ist, so daß
dieser dann nicht durchsichtig zu sein braucht.
Neben einem vierschichtigen Tortenaufbau mit den Schichten 3a bis 3d sind na
türlich auch andere Aufbauten möglich, je nach der Art des Törtchens 3, das in
den Becher 1 eingebracht werden soll.
Claims (8)
1. Verwendung eines Bechers (1) mit einem luftdicht schließenden Deckel (2)
zum Aufnehmen eines Törtchen (3).
2. Verwendung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es sich um ei
nen konischen Becher (1) handelt.
3. Verwendung nach Anspruch i oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Be
cher (1) einen nach außen gewölbten Boden (1b) aufweist.
4. Verwendung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Törtchen (3) kopfüber im Becher (1) angeordnet wird.
5. Verwendung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Becher (1) als Form für das Törtchen (3) verwendet wird.
6. Verwendung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß ein Trennmittel (4) zumindest zwischen Boden (i b) und Tört
chen (3) vorgesehen wird.
7. Verwendung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei
dem Trennmittel (4) um ein lebensmittelechtes Papier handelt.
8. Verwendung eines Bechers nach einem der vorstehenden Ansprüche für ein
Törtchen, welches nach dem Entnehmen aus dem Becher abschließend gar
niert wird.
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| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19753632A DE19753632A1 (de) | 1997-12-03 | 1997-12-03 | Verwendung eines Bechers zum Aufnehmen eines Törtchens |
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Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19753632A1 true DE19753632A1 (de) | 1999-06-10 |
Family
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Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19753632A1 (de) |
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- 1997-12-03 DE DE19753632A patent/DE19753632A1/de not_active Withdrawn
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8141 | Disposal/no request for examination |