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DE19753627A1 - Anordnung zur Ermittlung der Stückzahl von Presseerzeugnissen - Google Patents

Anordnung zur Ermittlung der Stückzahl von Presseerzeugnissen

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DE19753627A1
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Description

Die Erfindung betrifft eine Anordnung zur Ermittlung der Stückzahl von mit einem Ident-Code versehenen Presse­ erzeugnissen.
Unter Presseerzeugnissen versteht man gedruckte Medien (Printmedien), insbesondere periodisch erscheinende Zei­ tungen oder Zeitschriften, aber auch Bücher, Romane und ähnliches. Sie sind ein Medium, das Informationen, Mei­ nungen, Belehrung und Unterhaltung an eine prinzipiell unbegrenzte Öffentlichkeit vermittelt. Presseerzeugnisse haben daher ihren festen Platz unter den Medien vor allem wegen ihrer lokalen und regionalen Leserbindung.
Nach der Herstellung werden die Presseerzeugnisse von den Verlagen über ein System von Großhändlern, Verteilern und Zwischenhändlern in den Vertrieb gebracht. Nicht ver­ kaufte Erzeugnisse gehen zurück an die Großhändler.
Zur Erfassung, Auswertung und Abrechnung der verkauften Presseerzeugnisse ebenso wie zu statistischen Zwecken wird eine Ermittlung der Stückzahl der zurückkommenden Presseerzeugnisse vorgenommen. Dies erfolgt in der soge­ nannten Remissionsverarbeitung.
Dazu nutzt man die Ident-Codes, mit denen die Presse­ erzeugnisse üblicherweise versehen sind. Hierbei handelt es sich um eine nach dem internationalen System zur Kenn­ zeichnung von Erzeugnissen vorgenommene europäische Arti­ kelnumerierung (EAN-Nummer). Diese ist zur Pro­ duktkennzeichnung im EAN-Strichcode verschlüsselt, der maschinell lesbar ist. Der Ident-Code dient zur automati­ schen Erfassung der Verkaufsdaten an modernen Computer­ kassen und erleichtert die Lagerverwaltung.
Bei der Remissionsverarbeitung wird der Ident-Code mit Hilfe eines Abtastgeräts (Scanner) gelesen und die ermit­ telten Informationen zur Datenverarbeitung geleitet.
Zum Stand der Technik zählt ferner eine optische Remis­ sionsverarbeitung (ORV), bei der eine Bilderfassung durch eine elektronische Kamera erfolgt und der Ident-Code an­ schließend durch Bildvergleich identifiziert wird. Diese Technik ist jedoch vergleichsweise aufwendig und teuer.
Die Stückzahl der jeweils zurückkommenden Presse­ erzeugnisse wird manuell erfaßt oder es wird eine geson­ derte maschinelle Vereinzelung vorgenommen. Dies ist ins­ besondere bei großen Rücklaufmengen und gestapelten bzw. gebündelten Presseerzeugnissen aufwendig. Eine automati­ sche Erfassung und Weiterleitung zur Datenverarbeitung ist bisher nicht verwirklicht.
Der Erfindung liegt daher ausgehend vom Stand der Technik die Aufgabe zugrunde, eine Anordnung zu schaffen, welche eine zuverlässige Ermittlung der Stückzahl von Presse­ erzeugnissen bei der Remissionsverarbeitung ermöglicht.
Die Lösung dieser Aufgabe besteht nach der Erfindung in den Merkmalen des Anspruchs 1.
Kernpunkt der Erfindung bildet die Maßnahme, die Presse­ erzeugnisse über den Ident-Code mit Hilfe eines optischen Lesegerätes zu identifizieren und auf einer Waage das Ge­ wicht der Presseerzeugnisse zu ermitteln. Das Lesegerät und die Waage sind mit einer Datenverarbeitungseinheit verknüpft, welche die Stückzahl einzelner bzw. in einem Stapel durch die Anordnung geführter Presseerzeugnisse ermittelt.
Dies geschieht durch einen Vergleich des bekannten Ein­ zelgewichts eines Presseerzeugnisses mit dem durch die Waage ermittelten Ist-Gewicht. Das jeweilige Einzelge­ wicht eines Presseerzeugnisses kann die Anordnung täglich neu erhalten. Hierbei kann auch das Gewicht von etwaigen Beilagen wie Prospekten und ähnliches erfaßt werden.
Als optisches Lesegerät kann grundsätzlich ein Scanner oder eine Kamera mit Fotodiodenzeile oder CCD eingesetzt werden.
Besonders vorteilhaft kommt bei der erfindungsgemäßen An­ ordnung ein Ganzseiten-Scanner zum Einsatz (Anspruch 5), der die gesamte Titelseite einer Zeitung oder einer Zeit­ schrift erfaßt. Der Scanner kommuniziert mit der Datenverarbeitungseinheit. Von der Datenverarbeitungsein­ heit erhält der Scanner alle Objektdaten, die zur Erken­ nung von Presseerzeugnissen anhand des Ident-Codes not­ wendig sind. Gleichzeitig sendet der Scanner die Objekt­ daten von erfaßten Presseerzeugnissen an die Datenverarbeitungseinheit zurück.
Für die Gewichtsermittlung können unterschiedliche Waagensysteme zum Einsatz gelangen. Die Verknüpfung von Lesegerät, Waage und Datenverarbeitungseinheit kann sowohl drahtgebunden als auch drahtlos, beispielsweise mittels Infrarotdatenübertragung, erfolgen.
Die erfindungsgemäße Anordnung ermöglicht somit auf ein­ fache und jedoch zuverlässige Weise, eine automatische und rechnergestützte Zählung der Presseerzeugnisse vorzu­ nehmen. Es kann die Stückzahl der in einem Stapel enthal­ tenen Presseerzeugnisse ermittelt werden, ohne diesen zu vereinzeln bzw. zu entbündeln. Selbstverständlich ist auch die Erfassung von einzelnen Presseerzeugnissen mög­ lich. Die gewonnenen Angaben werden dann der nachgeschal­ teten Datenverarbeitung zugeführt und ausgewertet.
Die Datenverarbeitungseinheit der erfindungsgemäßen An­ ordnung enthält alle Informationen zur Umwandlung und Verarbeitung der eingescannten Ident-Codes in entspre­ chende Objektdaten. Hierbei wird eine Verdichtung der erfaßten Daten und eine Formatierung der Ausgabedaten vorgenommen entsprechend der Vorgaben für die Remissionsverarbeitung.
Mit der Anordnung können alle Arten von codierten Presse­ erzeugnissen erfaßt werden. Bei nicht codierten Presse­ erzeugnissen besteht die Möglichkeit, die Identifizierung manuell vorzunehmen und in der Anordnung weiter zu bear­ beiten.
Bei deutschen Presseerzeugnissen werden die EAN-Strich­ codes automatisch auf der Basis der CCG-Norm (Centrale für Coorganisation der Handel- und Konsumgüterindustrie) für deutsche Pressecodes generiert. Bei Codes, die nicht der CCG-Norm entsprechen, kann eine Korrektur innerhalb des Datenverarbeitungsprogramms der Datenverarbeitungs­ einheit vorgenommen werden.
Es ist ferner möglich, einen Ident-Code nur für eine Aus­ gabe eines Presseerzeugnisses zu ändern oder auch für alle Ausgaben, die zukünftig mit der erfindungsgemäßen Anordnung verarbeitet werden sollen. Damit entfällt auch für ausländische Pressecodes das Einlernen jeder Ausgabe.
Die Datenverarbeitungseinheit der erfindungsgemäßen An­ ordnung enthält eine interne Datenbank, die es ermög­ licht, über definierte Schnittstellen an ein Host-System angebunden zu werden. Über das Host-System werden die je­ weiligen Objekt-, Kunden- und Lieferscheindaten zur Ver­ fügung gestellt. Die Schnittstellen bestehen in Textda­ teien, die zwischen der Datenverarbeitungseinheit, der erfindungsgemäßen Anordnung und dem Host-System ausge­ tauscht werden können.
Nach den Merkmalen des Anspruchs 2 ist das Lesegerät be­ zogen auf die Verlagerungsrichtung der Presseerzeugnisse vor der Waage angeordnet. Dies ermöglicht eine Identifi­ kation der Presseerzeugnisse vor der Gewichtsermittlung und eine eingreifende Steuerung der Anordnung, beispiels­ weise bei Nichtidentifikation.
Ist kein oder ein nicht lesbarer Ident-Code auf einem Presseerzeugnis, erfolgt die Erfassung direkt über die interne Objektnummer. Dabei besteht die Möglichkeit, eine Objektnummer über eine Namens- oder Preis suche bzw. einer Kombination aus beiden Informationen zu ermitteln.
Eine besonders vorteilhafte Ausbildung des grundlegenden Erfindungsgedankens ist in den Merkmalen des Anspruchs 3 charakterisiert. Danach sind die Presseerzeugnisse auf einem Transportband relativ zum Lesegerät und zur Waage verlagerbar.
Zur Remissionsverarbeitung werden die Presseerzeugnisse auf das Transportband gelegt und unter dem Lesegerät so­ wie über eine Waage verlagert. In der praktischen Reali­ sation ist eine Länge des Transportbands von 2 m vorgese­ hen.
Die Verlagerung der Presseerzeugnisse ist mindestens mit­ telbar in die Abhängigkeit der Identifizierung durch den Scanner gestellt (Anspruch 4). Kann das Lesegerät einen Ident-Code nicht lesen oder können zu einem Ident-Code keine Objektdaten gefunden werden, wird der Vorgang un­ terbrochen und entsprechend korrigierend in die Remis­ sionsverarbeitung eingegriffen.
Die Erfindung ist nachfolgend anhand von in den Zeichnun­ gen dargestellten Ausführungsbeispielen näher beschrie­ ben. Es zeigen:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Anordnung in technisch vereinfachter Darstellungsweise;
Fig. 2 eine Anordnung, deren Komponenten über ein Netzwerk verknüpft sind und
Fig. 3 ein Übersichtsschaubild mit der Darstellung des Datenflusses in einer Anordnung zur Re­ missionsverarbeitung.
In der Fig. 1 ist eine Anordnung zur Ermittlung der Stückzahl von mit einem Ident-Code versehenen Presse­ erzeugnissen dargestellt. Die Anordnung umfaßt im wesentlichen einen Förderer 1 mit einem oberhalb eines Transportbands 2 angeordneten Lesegerätes 3 in Form eines Ganzseiten-Scanners und eine im Förderer 1 integrierte Waage 4.
Auf dem Transportband 2 wird ein Stapel 5 von Presse­ erzeugnissen 6, beispielsweise Zeitungen oder Zeitschrif­ ten, verlagert und unter dem Scanner 3 durchgeführt. Hierbei wird der auf einem Presseerzeugnis 6 aufgedruckte Ident-Code (Strichcode) eingelesen und das Presseerzeug­ nis 6 identifiziert. Anschließend wird der Stapel 5 zur unter dem Transportband 2 angeordneten Waage 4 weiterge­ leitet. Dort wird der Stapel 5 gewogen.
Der Scanner 3 und die Waage 4 sind mit einer Datenverar­ beitungseinheit 7 verknüpft. Durch die Identifizierung eines Presseerzeugnisses 6 mit Hilfe des Scanners 3 ist das Einzelgewicht des Presseerzeugnisses 6 bekannt, so daßdie Datenverarbeitungseinheit 7 durch Rechenoperatio­ nen aus dem Gesamtgewicht des Stapels 5 und dem Einzelge­ wicht eines Presseerzeugnisses 6 die Stückzahl der im Stapel 5 enthaltenen Presseerzeugnisse 6 ermitteln kann. Das Ergebnis wird dann an die weitergehende Datenverar­ beitung geleitet.
Der Fig. 1 ist ferner zu entnehmen, daßder Scanner 3 in Verlagerungsrichtung VR der Presseerzeugnisse 6 vor der Waage 4 angeordnet ist.
Bei dem Scanner 3 handelt es sich um einen Ganzseiten- Scanner mit einer Abtastrate von vorzugsweise 1.200 Bil­ der pro Sekunde. Hierdurch wird eine hohe Leserate und ein hoher Durchsatz gewährleistet. Es ist ein Linienscan­ ner, der die gesamte Breite des Transportbands 2 abdeckt und damit auch die vollständige Titelseite eines Presse­ erzeugnisses 6 erfaßt. Hierbei können Ident-Codes in be­ liebiger Orientierung gelesen werden. Auch das Einlesen von Ident-Codes auf schrägen Flächen ist möglich.
Die Steuerung des Transportbands 2 erfolgt über einen in­ tegrierten Rechner des Scanners 3, so daß alle Operatio­ nen in zeitlicher und logischer Reihenfolge ausgeführt werden.
Kann der Scanner 3 einen Ident-Code nicht lesen oder kön­ nen zu einem eingelesenen Ident-Code keine Objektdaten durch die Datenverarbeitungseinheit 7 gefunden werden, wird das Transportband 2 gestoppt. In die Remissionsver­ arbeitung kann dann korrigierend eingegriffen werden und, falls erforderlich, die Identifizierung manuell vorgenom­ men werden.
Die in der Fig. 2 dargestellte Anordnung entspricht prinzipiell der vorstehend beschriebenen Anordnung. Sie umfaßt einen Förderer 8, auf dem vorzugsweise gestapelte Presseerzeugnisse durch einen Scanner 9 identifizierbar und das Gewicht eines Stapels mit einer Waage 10 bestimmt wird.
Die Verknüpfung von Scanner 9 und Waage 10 mit einer Da­ tenverarbeitungseinheit 11, in der die Stückzahl der identifizierten Presseerzeugnisse ermittelt wird, erfolgt über ein Netzwerksystem 12. In dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel handelt es sich bei dem benutzten Netzwerk um das sogenannte Eternet.
Die Verknüpfung von Scanner 9, Waage 10 und Datenverar­ beitungseinheit 11 über das Netzwerk 12 ermöglicht eine Verbindung von mehreren Anordnungen untereinander und den Anschluß an eine übergeordnete Datenverarbeitungsanlage.
Der Datenfluß einer erfindungsgemäßen Anordnung zur Re­ missionsverarbeitung, welcher an ein Host-System angebun­ den ist, ist der Fig. 3 zu entnehmen.
Auf dem Host-System stehen die jeweiligen Objekt-, Kun­ den- und Lieferscheindaten zur Verfügung, die für die Re­ missionsverarbeitung der Presseerzeugnisse notwendig sind. Hierauf greift das Datenverarbeitungsprogramm der Anordnung zurück, um den Scanner mit den benötigten Ob­ jektdaten zu instruieren.
Der Scanner steuert seinerseits die Bewegung des Trans­ portbands in Abhängigkeit vom Vorhandensein und der Iden­ tifikation eines Stapels von Presseerzeugnissen. Mit Hilfe der dem Transportband zugeordneten Waage wird das Gesamtgewicht des Stapels ermittelt. Da durch die Identi­ fizierung das Einzelgewicht eines Presseerzeugnisses be­ kannt ist, kann die Stückzahl festgestellt werden. Das Ergebnis wird dann der weiteren EDV-Verarbeitung zur Host übertragen.
Bezugszeichenliste
1
Förderer
2
Transportband
3
Scanner
4
Waage
5
Stapel
6
Presseerzeugnis
7
Datenverarbeitungseinheit
8
Förderer
9
Scanner
10
Waage
11
Datenverarbeitungseinheit
12
Netzwerk
VR Verlagerungsrichtung

Claims (5)

1. Anordnung zur Ermittlung der Stückzahl von mit einem Ident-Code versehenen Presseerzeugnissen (6), welche zu einer Waage (4, 10) relativ verlagerbar und durch ein optisches Lesegerät (3, 9) identifizierbar sind, wobei die Waage (4, 10) und das Lesegerät (3, 9) mit einer die Stückzahl ermittelnden Datenverarbeitungs­ einheit (7, 11) verknüpft sind.
2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in Verlagerungs­ richtung (VR) der Presseerzeugnisse (6) das Lesegerät (3) vor der Waage (4) angeordnet ist.
3. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Presseerzeug­ nisse (6) auf einem Transportband (2) relativ zum Le­ segerät (3) und zur Waage (4) verlagerbar sind.
4. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Verlagerung der Presseerzeugnisse (6) mindestens mit­ telbar in die Abhängigkeit der Identifizierung durch das Lesegerät (3, 9) gestellt ist.
5. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Lesegerät ein Scanner, vorzugsweise ein Ganzseiten- Scanner (3, 9), ist.
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