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DE19751600A1 - Schalung und Herstellungsverfahren für Estrich-Hohlböden - Google Patents

Schalung und Herstellungsverfahren für Estrich-Hohlböden

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Description

Die Erfindung richtet sich auf eine verlorene Schalung für einen Estrich- Hohlboden sowie auf ein Verfahren zur Herstellung eines Estrich-Hohlbodens unter Verwendung einer derartigen Schalung.
Bei derartigen Hohlraumböden wird der aus einem erhärteten Estrich gebildete Oberboden über eine Vielzahl von Fußelementen auf dem eigentlich tragenden Unterboden abgestützt, damit in dem verbleibenden Hohlraum Kabel od. dgl. ver­ legt werden können. Während der Aushärtephase des Estrichs wird eine abstüt­ zende Schalung benötigt, die nach dem Aushärten des Estrichs in dem Boden verbleibt und daher möglichst einfach konstruiert wird, um die Herstellungskosten des Bodens so weit als möglich zu senken. Man verwendet deshalb vielfach eine sog. Stützfolie aus Kunststoff, die ähnlich der unteren Hälfte eines Eierkartons eingeformte Fußbereiche aufweist, welche auf den Unterboden gestellt werden. Ist dies geschehen, wird die Estrichmasse aufgetragen, welche zunächst in die Standfußformen fließt und diese füllt und sodann schließlich an der Oberseite eine geschlossene Platte bildet, die im ausgehärteten Zustand auf den ebenfalls aus­ gehärten Standfüßen ruht. Um den Abstand zwischen den einzelnen Standfüßen erhöhen zu können, ohne daß die verlorene Schalung während der Aushärtepha­ se in den dazwischen liegenden Bereichen nachgibt, ist bspw. in der DE-OS 44 14 480 zusätzlich vorgesehen, auf eine derartige Stützfolie eine mit Durchbrechun­ gen versehene Tragplatte aufzulegen, welche vorzugsweise aus einem faserver­ stärkten Gips mit einer Dicke von etwa 10 mm gebildet sein kann. Der Konstrukti­ onsaufwand derartiger Schalungen ist zwar auf ein Minimum reduziert, so daß die Herstellungskosten für einen Hohlboden niedrig gehalten sind; andererseits läßt sich mit einer derartigen, vorgefertigten Stützfolie die Höhe der Schalung nicht beeinflussen, sondern sie folgt stets dem Verlauf des Unterbodens, dessen Un­ ebenheiten sich über die Schalung in eine entsprechend unebene Unterseite des ausgehärteten Oberbodens übertragen. Deshalb kann es passieren, daß der Est­ rich-Oberboden in einzelnen Bereichen, an denen der Unterboden größere Erhe­ bungen aufweist, eine verringerte Stärke enthält und der Gefahr von Rißbildungen oder schlimmeren Beschädigungen unterliegt.
Aus diesen Nachteilen des vorbekannten Stands der Technik resultiert das die Erfindung initiierende Problem, im Rahmen des Stützfolienprinzips eine Möglich­ keit zu finden, wie das Niveau der Schalung trotz Unebenheiten des Unterbodens über die gesamte Fläche möglichst konstant gehalten werden kann.
Zur Lösung dieses Problems sieht die Erfindung bei einer gattungsgemäßen Schalung vor, anstelle einer einzigen, steifen Stützfolie wenigstens zwei (dünnere) Folien zu verwenden, welche randseitig miteinander dichtend verschweißt und/oder verschweißbar sind und an Punkten und/oder Linien mit regelmäßigen Ab­ ständen miteinander verbunden sind. Durch die Verschweißungen ergibt sich ein geschlossener Hohlraum, und nach Einfüllen eines flüssigen, fließfähigen oder gasförmigen Mediums kann eine derartige Schalung je nach Bedarf eine mehr oder weniger nachgiebige Konsistenz erhalten, so daß eine aufgelegte Tragplatte trotz Unebenheiten des Unterbodens horizontal und eben ausgerichtet wird. Je nach Ausführungsform kann eine erfindungsgemäße Schalung zusammen mit einer unterseitigen Stützfolie, einer oberseitigen Tragplatte oder ohne zusätzliche Elemente verwendet werden.
Es hat sich als günstig erwiesen, daß die Verbindungspunkte und/oder -linien durch Schweißverbindungen gebildet sind. Dies ist die einfachste und preiswerte­ ste Methode, über die Gesamtfläche verteilte, innere Verbindungspunkte zu schaffen, ohne die Folien zu beschädigen. Sind die Verbindungen als zueinander parallele Linien ausgebildet, so erhält der verbleibende Hohlraum die Gestalt von zueinander parallelen Röhren, welche in gefülltem Zustand eine maximale Steifig­ keit aufweisen.
Die Erfindung bevorzugt eine Anordnung, wobei in regelmäßigen Abständen etwa gleichförmige, nach derselben Seite gerichtete Auswölbungen als Formen zur Bil­ dung von Stützfüßen vorgesehen sind. Werden diese Auswölbungen mit ihrer Pe­ ripherie auf dem Unterboden aufgesetzt und sodann die inneren Hohlräume mit einem Medium gefüllt, so versteifen sich diese Auswölbungen und heben die ei­ gentliche Folie an bis diese das gewünschte Höhenniveau erreicht. Da hierbei zwei zueinander parallele Folien ausgewölbt werden, kann das einzufüllende Me­ dium ausschließlich in den mantelseitigen Hohlraum der Auswölbungen eindrin­ gen, während das eigentliche Volumen der Auswölbungen anschließend mit ei­ nem Estrich gefüllt werden kann, um nach dem bekannten Stützfolienprinzip schließlich die Stützfüße des Oberbodens zu bilden.
Weiterhin ist vorgesehen, daß die peripheren Bereiche der Auswölbungen als et­ wa ebene Aufstandsflächen ausgebildet sind. Hierdurch erhalten die ausgehärte­ ten Stützfüße und damit der gesamte Hohlboden eine optimale Stabilität, und eine unerwünschte Rißbildung kann vermieden werden.
Ferner hat sich eine Weiterbildung bewährt, wonach die Folien an den Kanten der Aufstandsflächen miteinander dichtend verschweißt sind. Dadurch ist es dem ein­ gefüllten Medium verwehrt, in den Bereich der Aufstandsflächen einzudringen, so daß hier die beiden Folien sich beim Aufblähen nicht voneinander lösen und ein Standfuß fest auf dem Unterboden aufsitzt. Um eine vollständige Verbindung zwi­ schen einem Standfuß und dem Unterboden herbeizuführen, kann zusätzlich vor­ gesehen sein, daß die beiden Folien innerhalb der miteinander verschweißten Kanten der Aufstandsflächen herausgetrennt sind, so daß die Estrichmasse an diesen Stellen bis zur Oberfläche des Unterbodens hindurchfließen kann.
Außerdem liegt es im Rahmen der Erfindung, daß der Querschnitt der Auswöl­ bungen sich von dem etwa ebenen Folienbereich bis zu der Peripherie hin ver­ jüngt. Hierdurch ergibt sich eine optimale Geometrie der Stützfüße bspw. in Form von umgestülpten Kegelstümpfen.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, daß an wenigstens einer Folie in regel­ mäßigen Abständen randseitig mit der anderen Folie verschweißte Durchbre­ chungen für das Hindurchfließen von Estrich zur Bildung von Stützfüßen vorgese­ hen sind. Während eine nicht durchbrochene Folie in Zusammenwirkung mit her­ kömmlichen Stützfüßen aus den verschiedenartigsten Werkstoffen Verwendung finden kann, ist eine durchbrochene Schalungsfolie im Zusammenwirken mit einer weiteren Folie in der Lage, etwa die Aufgabe einer auf einer Stützfolie aufliegen­ den Lastverteilplatte ähnlich der Konstruktion gemäß der DE-OS 44 14 480 zu erfüllen. Durch die erfindungsgemäßen Durchbrechungen kann die Estrichmasse in die darunterliegenden Stützfußformen fließen, in diesen aushärten und sich oh­ ne weitere Zwischenlage mit der oberen Estrichschicht verbinden, so daß auch eine oberseitige Tragplatte nach dem erfindungsgemäßen Prinzip konstruiert sein kann.
In Weiterführung dieses Erfindungsgedankens lassen sich insgesamt drei Folien aufeinanderschichten, von denen die unteren beiden mit Auswölbungen und die obere mit Durchbrechungen versehen ist. Hierbei lassen sich unterschiedliche Fo­ liensysteme mit abweichenden Stabilitätseigenschaften kombinieren, bspw. kön­ nen die beiden unteren, teilweise dreidimensional ausgewölbten Folien punktwei­ se miteinander verschweißt sein, während die obere, flächige Folie ähnlich einer Luftmatratze entlang zueinander paralleler Linien an der mittleren Folie festge­ schweißt sein kann, um eine besonders tragfähige Schicht zu bilden.
Diese erfindungsgemäße Konstruktion läßt sich dahingehend optimieren, daß je­ der Auswölbung eine Durchbrechung entspricht. Hierbei bildet die obere Folie ei­ ne weitgehend geschlossene Fläche, die ausschließlich im Bereich der Stützfuß- Auswölbungen durchbrochen ist, um die Füllung dieser Auswölbungen mit Estrich zu erlauben.
Weitere Vorteile ergeben sich, wenn je zwei Folien ein abgeschlossenes Volumen umschließen. Hierdurch besteht die Möglichkeit, die beiden Volumina mit unter­ schiedlichen Medien und/oder mit verschiedenem Druck zu füllen. Bspw. kann das obere Volumen prall gefüllt werden, damit das Lastverteilelement besonders steif und dadurch eben wird, während in dem unteren Volumen durch Regulierung des Druckes die Gesamthöhe der erfindungsgemäßen Schalung eingestellt werden kann.
Als weitere, bevorzugte Merkmale weist die erfindungsgemäße Schalung Elemen­ te zum Anschluß eines Luft- oder Wasserschlauchs od. dgl. auf. Diese Anschlüs­ se sollten mit Ventilen versehen sein oder mit Pfropfen verschließbar, um das ein­ gefüllte Medium zurückzuhalten.
Unter Verwendung einer oben beschriebenen, verlorenen Schalung läßt sich ein Estrich-Hohlboden herstellen, indem die vorgeformten Folien auf die gewünschte Fläche zurechtgeschnitten, randseitig miteinander an den Schnittlinien ver­ schweißt oder verklebt und ausgelegt werden, anschließend der (die) Hohlraum (Hohlräume) zwischen den Folien mit einem flüssigen, fließfähigen oder gasförmi­ gen Medium gefüllt wird (werden), bis die Schalung eine hohe Steifigkeit aufweist, und schließlich der Estrich aufgetragen wird. Dieses Verfahren bietet eine Reihe von Vorteilen: Die Schalung kann in dem unbenutzten Zustand in Rollenform auf­ gewickelt sein, und kann daher bequem transportiert werden. Sie wird bspw. pro­ beweise ausgelegt, mehrere, nebeneinanderliegende Bahnen können mittels Kle­ bestreifen untereinander verbunden werden, sodann wird sie an die Abmessun­ gen des betreffenden Raums angepaßt, entlang der Schnittlinien wieder abge­ dichtet, exakt ausgelegt und dann aufgebläht. Hierbei kann die Schalung im Ge­ gensatz zu herkömmlichen Stützfolien problemlos betreten werden, da die Folie ähnlich einer Luftmatratze oder einem Wasserbett unter dem Gewicht einer Per­ son nachgibt.
Bei dem erfindungsgemäßen Herstellungsverfahren hat sich die Maßnahme be­ währt, daß ein oberes Volumen prall gefüllt wird, um eine maximale Steifigkeit und Ebenheit der Tragschicht zu erreichen. Hierbei hängt die Steifigkeit vor allem von dem Druck des eingefüllten Mediums ab, das sich bei eben ausgebreiteter Folie am stärksten entspannen kann.
Weiterhin ist vorgesehen, daß durch variable Füllung eines unteren Volumens die Höhe der Schalung eingestellt wird. Hierbei kann die Tatsache genutzt werden, daß ein prall gefülltes, oberes Volumen von sich aus bestrebt ist, eine ebene Lage einzunehmen und sodann allenfalls gemeinsam angehoben oder abgesenkt wird.
Ist die gewünschte Aufbauhöhe erreicht, so hat es sich bewährt, zunächst alle Fußformteile bspw. mit Dämm-Leichtestrich zu füllen. Dieser gibt in ausgehärte­ tem Zustand der erfindungsgemäßen Schalung zusätzliche Stabilität, so daß die obere, prall gefüllte Folie unter dem Gewichtsdruck des aufgefüllten Estrichs kaum nachgibt. Um diesen Effekt zu verstärken, können die Durchbrechungen in der oberen Folie kleiner sein als der Querschnitt der ausgehärteten Stützfüße, so daß diese nun selbst die Abstützung des oberen, prall gefüllten Volumens überneh­ men können.
Schließlich entspricht es der Lehre der Erfindung, daß in das untere Volumen eine aushärtende Masse eingefüllt wird. Dies hat den Vorteil, daß die Folie nach Ab­ lassen des Druckes nicht in sich zusammensinkt und dadurch den geschaffenen Hohlraum für das Einziehen von Kabeln in unvorhersehbarer Weise versperrt, sondern stets in Form gehalten wird.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile auf der Basis der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der Er­ findung sowie anhand der Zeichnung. Diese zeigt in:
Fig. 1 einen Querschnitt durch einen mit einer erfindungsgemäßen Scha­ lung hergesellten Hohlboden, teilweise abgebrochen, sowie
Fig. 2 eine Draufsicht auf ein Teilstück einer erfindungsgemäßen Schalung.
Auf einem Unterboden 1 soll ein Hohlboden 2 in Form einer über eine Vielzahl von Füßen 3 abgestützten Estrich-Platte 4 als Oberboden erstellt werden. Hierzu dient eine verlorene Schalung 5, die gemäß der Erfindung aus drei miteinander ver­ schweißten Folien lagen gebildet ist. Die unterste Folie 6 läuft etwa parallel zu der mittleren Folie 7 und ist in kurzen Abständen punktuell mit dieser verschweißt 8, so daß diese beiden Folien 6, 7 sich allenfalls geringfügig gegeneinander bewe­ gen können, wobei diese Bewegungsmöglichkeit umso geringer ist, je stärker die­ se Folien 6, 7 ausgebildet sind. Die beiden Folien 6, 7 sind in dem in Fig. 1 nicht dargestellten Randbereich der Schalung 5 durch eine rundumlaufende Schweiß­ naht dichtend miteinander verbunden und umschließen somit ein erstes Volumen 9, das über ein ebenfalls nicht dargestelltes Anschlußelement mit einer Luft- oder Wasserpumpe oder einer Druck-, insbesondere Sauerstoffflasche gekoppelt wer­ den kann, um ein strömungs- oder fließfähiges Medium einzufüllen.
Die Folien 6, 7 sind in reglemäßigen Abständen von bspw. 20 cm bis 50 cm mit becherförmigen Auswölbungen 10, 11 versehen. Diese Auswölbungen 10, 11 ha­ ben bei allen Füßen 3 eine identische Höhe, welche etwa dem maximalen Ab­ stand zwischen dem Unterboden 1 sowie der Unterkante 12 des zu erstellenden Oberbodens 4 entspricht. An dem gegenüber der Folienebene 13 peripheren Be­ reich 14 der Auswölbungen 10, 11 befindet sich eine ebene Aufstandsfläche 15, die parallel zur Folienebene 13 ausgerichtet ist. Im Bereich dieser Aufstandsfläche 15 haben die Auswölbungen 10, 11 etwa einen kreisrunden Querschnitt 16. Von diesem divergieren die Mantelbereiche 17, 18 der Auswölbungen 10, 11 nach oben und gehen dabei kontinuierlich in einen vorzugsweise quadratischen Quer­ schnitt 19 im Bereich der Folienebene 13 über. Die Folien 6, 7 sind auch in den Mantelbereichen 17, 18 punktuell miteinander verschweißt 8, so daß sich das aufblasbare Volumen 9 auch bis zu dem Rand 20 der Aufstandsfläche 15 kontinu­ ierlich erstreckt. Dort ist jedoch eine rundumlaufende Schweißnaht 21 vorgese­ hen, so daß der Bereich der Aufstandsfläche 15 von dem Volumen 9 ausgenom­ men ist und das eingefüllte Medium nicht in den Bereich der Aufstandsfläche 15 eindringen kann. Beim Füllen des unteren Volumens 9 richten sich daher die Foli­ en 6, 7 im Bereich der Auswölbungen 10, 11 auf und bilden etwa eine herkömmli­ che stützfolienähnliche Form mit Fußbereichen 3 und dazwischen liegenden Hohl­ räumen 22.
Auf der mittleren Folie 7 ist eine weitere Folie 23 angeordnet, die entlang von zu­ einander parallelen Linien 24 an der mittleren Folie 7 angeschweißt ist. Wie Fig. 2 zu entnehmen ist, sind die Auswirkungen 10, 11 der unteren beiden Folien 6, 7 in einem regelmäßigen, vorzugsweise quadratischen Raster angeordnet und die linienförmigen Schweißnähte 24 laufen etwa parallel zu einer Seitenkante dieses Rasters. Die Bereiche 25 zwischen den Schweißnähten 24 können durch Einfüllen eines weiteren Mediums von der mittleren Folie 7 abgehoben werden. Dabei ent­ stehen linienförmige, querschnittlich bspw. halbrunde Kammern 26, welche durch einen randseitigen Kanal 27 miteinander verbunden sind. Durch eine rundumlau­ fende Schweißnaht 28 wird ein zweites Volumen 29 abgegrenzt, das über ein An­ schlußelement 30 mit einer Druckquelle zum Einfüllen eines fließ- oder strömungs­ fähigen Mediums gekoppelt werden kann.
Wie Fig. 1 zeigt, ist die Folie 23 im Bereich der Auswölbungen 10, 11 mit je einem Durchbruch 31 versehen, welcher etwa dem oberen Querschnitt 19 der Auswöl­ bungen 10, 11 entspricht. Damit das in dem Volumen 29 eingefüllte Medium an den Durchbrechungen 31 nicht ausströmen kann, ist die obere Folie 23 entlang des Umfangs der Durchbrechungen 31 mit der mittleren Folie 7 dichtend verschweißt 32. Damit andererseits bei dem Befüllen auch die zwischen zwei Auswölbungen 10, 11 befindlichen Kammern 33 von dem Medium erreicht werden können, sind die Verschweißungslinien 24 nicht bis an die randseitige Schweißnaht 32 heran­ geführt, so daß jede Durchbrechung 31 zusätzlich von einem durchgehenden Ringsystem 34 umgeben ist, welches unter Einbeziehung je einer an der betref­ fenden Durchbrechung 31 tangential vorbeilaufenden Hohlkammer 35 einen Strömungspfad für das eingefüllte Medium zu den inneren Hohlkammern 33 eröff­ net.
Sofern das zweite Volumen zwischen der oberen Folie 23 und der mittleren Folie 7 von einem Medium unter hohem Druck prall gefüllt wird, ergibt sich einerseits die in Fig. 1 wiedergegebene, etwa halbkreisförmige Querschnittsform der Hohl­ kammern 26, andererseits nehmen diese eine gerade gestreckte Form an, wie in Fig. 2 zu sehen ist. Dadurch erhält die Schalung 5 eine hohe, plattenartige Steifig­ keit im Bereich der Folienebene 13.
Zur Anfertigung des Hohlbodens 2 wird die vorgefertigte, zunächst unbefüllte und bspw. auf Rollen antransportierte Schalung 5 in dem betreffenden Raum auf den Unterboden 1 ausgelegt, mehrere Bahnen können hierbei nebeneinander gelegt und mittels Klebeband untereinander verbunden werden. Sodann wird die Scha­ lung 5 auf die gewünschte Fläche zurecht geschnitten und entlang dieser Schnitt­ linie sodann rundum dichtend verschweißt. Die Anschlußelemente 30 einander entsprechender Volumina 9; 29 nebeneinanderliegender Bahnen können durch Schlauchverbindungen untereinander verbunden werden. Als nächstes kann in dem Randbereich der Schalung 5 an den Wänden ein Randdämmstreifen befe­ stigt werden. Sodann werden zunächst sämtliche oberen Volumina 29 prall mit einem unter Druck stehenden Medium gefüllt, so daß dieser Bereich der Schalung 5 eine maximale Steifigkeit erhält. Sodann wird auch das untere Volumen 9 auf­ gepumpt, wobei sich die Schalung 5 langsam von dem Unterboden 1 an hebt und durch Regelung des Druckes bis zu einem bspw. an der Wand markierten Niveau angehoben wird. Um hierbei eine gleichmäßige Verformung im Bereich der Stützfüße zu erhalten, kann die untere oder mittlere Folie 6, 7 mit einem leitenden Belag versehen sein, und durch einen kurzzeitigen Stromfluß kann der Mantelbe­ reich 17, 18 vorübergehend erweicht werden. Nun werden in einem folgenden Arbeitsschritt zunächst die Auswölbungen 10, 11 mit einem Dämm-Leichtestrich etwa bis zu der Höhe der Folienebene 13 gefüllt, und diesem Estrich wird Gele­ genheit gegeben, auszuhärten. Nach Trocknung wird sodann in einem zweiten Arbeitsschritt der eigentliche Fließestrich 4 in der gewünschten Stärke aufgetra­ gen, der nach Aushärten den Oberboden des Hohlbodens 2 bildet.
Das Volumen 9 kann mit einem aushärtenden Medium gefüllt werden, damit die Schalung 5 nicht im Laufe der Zeit zusammensackt. Das Volumen 29 kann als luftführende Kammer verwendet werden, zunächst durch Beschickung mit Heißluft zur Austrocknungsbeschleunigung, später zur Klimatisierung, im Winter zum Be­ heizen, im Sommer als Luftkühlung.

Claims (15)

1. Verlorene Schalung (5) für einen Estrich-Hohlboden (2), gekennzeichnet durch wenigstens zwei Folien (6; 7; 23), welche randseitig miteinander dichtend verschweißt und/oder verschweißbar sind und an Punkten (8) und/oder Linien (24) mit regelmäßigen Abständen miteinander verbunden sind.
2. Schalung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbin­ dungspunkte (8) und/oder -linien (24) durch Schweißverbindungen gebildet sind.
3. Schalung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß in regel­ mäßigen Abständen etwa gleichförmige, nach derselben Seite gerichtete Auswölbungen (10, 11) als Formen zur Bildung von Stützfüßen (3) aus Est­ rich vorgesehen sind.
4. Schalung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die peripheren Bereiche (14) der Auswölbungen (10, 11) als etwa ebene Aufstandsflächen (15) ausgebildet sind.
5. Schalung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Folien (6, 7) an den Kanten (20) der Aufstandsflächen (15) miteinander dichtend ver­ schweißt (21) sind.
6. Schalung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Querschnitt der Auswölbungen (10, 11) sich von dem etwa ebenen Fo­ lienbereich (13) zu der Peripherie (14) verjüngt.
7. Schalung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß an wenigstens einer Folie (23) in regelmäßigen Abständen randseitig mit der anderen Folie (7) verschweißte (32) Durchbrechungen (31) für das Hindurchfließen von Estrich zur Bildung von Stützfüßen (3) vorgesehen sind.
8. Schalung nach einem der Ansprüche 3 bis 6 in Verbindung mit Anspruch 7, gekennzeichnet durch drei Folien (6, 7, 23) von denen die unteren beiden mit Auswölbungen (10, 11) und die obere mit Durchbrechungen (31) verse­ hen ist.
9. Schalung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Auswöl­ bung (10, 11) eine Durchbrechung (31) entspricht.
10. Schalung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß je zwei Folien (6; 7; 23) ein abgeschlossenes Volumen (9; 29) umschließen.
11. Schalung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch Elemente (30) zum Anschluß eines Luft- oder Wasserschlauchs od. dgl.
12. Verfahren zur Herstellung eines Estrich-Hohlbodens (2) unter Verwendung einer verlorenen Schalung (5) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die vorgeformten Folien (6; 7; 23) auf die ge­ wünschte Fläche zurechtgeschnitten, randseitig miteinander an den Schnittlinien verschweißt oder verklebt und ausgelegt werden, daß der (die) Hohlraum (9; 29) (Hohlräume) zwischen den Folien mit einem flüssigen, fließfähigen oder gasförmigen Medium gefüllt wird (werden), bis die Scha­ lung (5) eine hohe Steifigkeit aufweist, und sodann der Estrich (3, 4) aufge­ tragen wird.
13. Verfahren nach Anspruch 12 unter Verwendung einer Schalung (5) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das obere Volumen (29) prall gefüllt wird, um eine maximale Steifigkeit und Ebenheit der Tragschicht (7; 23) zu erreichen.
14. Verfahren nach Anspruch 12 oder 13 unter Verwendung einer Schalung (5) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß durch variable Füllung des unteren Volumens (9) die Höhe der Tragschicht (7, 23) eingestellt wird.
15. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß in das untere Volumen (9) eine aushärtende Masse eingefüllt wird.
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