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DE19750105B4 - Medizinische Therapie- und/oder Behandlungsanlage sowie Verfahren zum Betrieb einer solchen - Google Patents

Medizinische Therapie- und/oder Behandlungsanlage sowie Verfahren zum Betrieb einer solchen Download PDF

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Abstract

Medizinische Therapie- und/oder Behandlungsanlage umfassend mehrere an einer Leistungsversorgung anliegende Anlagenkomponenten, wobei mehrere Anlagenkomponenten über eine gemeinsame Leistungsversorgungseinrichtung mit für den Betrieb erforderlicher Energie versorgt werden, umfassend eine zentrale AN/AUS-Steuerungseinrichtung, mittels welcher die Anlagenkomponenten bei Gabe lediglich eines Steuerungssignals zum Ein- oder Ausschalten der Anlage automatisch durch Anlegen an die und/oder Trennen von der Leistungsversorgung in einen definierten, vom Steuerungssignal abhängigen Betriebszustand bringbar sind, wobei die AN/AUS-Steuerungseinrichtung derart ausgebildet ist, dass bei Gabe des Steuerungssignals die Anlagenkomponenten einzeln oder in Gruppen nacheinander in den definierten Zustand bringbar sind, wobei bei Gabe des Ausschaltsignals die nacheinander erfolgende Trennung oder bei Gabe des Einschaltsignals das Anlegen der einzelnen Anlagenkomponenten oder der Komponentengruppen in Abhängigkeit eines vorbestimmten Zeitschemas erfolgt, dadurch gekennzeichnet, dass das Zeitschema in der AN/AUS-Steuerungseinrichtung (1) festgelegt ist und die AN/AUS-Steuerungseinrichtung (1) derart ausgebildet ist, dass wenigstens eine der ein- oder auszuschaltenden Anlagenkomponenten bei Gabe des Ausschaltsignals in einen standby-Betrieb bringbar...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine medizinische Therapie- und/oder Behandlungsanlage umfassend mehrere an einer Leistungsversorgung liegende Anlagenkomponenten, wobei gegebenenfalls mehrere Anlagenkomponenten über eine gemeinsame Leistungsversorgungseinrichtung mit für den Betrieb erforderlicher Energie versorgt werden, umfassend eine zentrale AN/AUS-Steuerungseinrichtung, mittels welcher die Anlagenkomponenten bei Gabe lediglich eines Steuerungssignals zum Ein- oder Ausschalten der Anlage automatisch durch Anlegen an die und/oder Trennen von der Leistungsversorgung in einen definierten, vom Steuerungssignal abhängigen Betriebszustand bringbar sind, wobei die AN/AUS-Steuerungseinrichtung derart ausgebildet ist, dass bei Gabe des Steuerungssignals die Anlagenkomponenten einzeln oder in Gruppen nacheinander in den definierten Zustand bringbar sind, wobei bei Gabe des Ausschaltsignals die nacheinander erfolgende Trennung oder bei Gabe des Einschaltsignals das Anlegen der einzelnen Anlagenkomponenten oder der Komponentengruppen in Abhängigkeit eines vorbestimmten Zeitschemas erfolgt.
  • Bei derartigen Anlagen, beispielsweise einer digitalen Röntgenanlage, ist es in der Regel erforderlich, dass mehrere Anlagenkomponenten, wie beispielsweise der Generator, die Bildverarbeitungseinrichtung, die Bildaufnahmeeinrichtung, die zentrale Steuerungselektronik und dergleichen einzeln und in einer bestimmten Reihenfolge ein beziehungsweise ausgeschaltet werden müssen. Dies ist zum einen sehr umständlich, zum anderen können oft Fehler in der Schaltreihenfolge auftreten, as mitunter zu Schwierigkeiten beim Betrieb führen kann.
  • Eine medizinische Therapie- und/oder Behandlungsanlage ist aus der Druckschrift JP-8-112258 A bekannt. Hierbei erfolgt die Ansteuerung eines Endoskops gemäß einer benutzerseitig in einem Speicher hinterlegbaren Steuerungsreihenfolge.
  • An/Aus-Steuerungseinrichtungen üblicher Bauart sind beispielsweise in der Fachzeitung „Atomics” (Jan. 54), Seiten 5 bis 11, sowie in den jeweils Röntgeneinrichtungen betreffenden Patentschriften US 4,170,735 oder US 4,734,924 offenbart.
  • Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, eine Anlage anzugeben, welche einen einfachen Ein- und Ausschaltbetrieb zulässt.
  • Zur Lösung dieses Problems ist bei einer Anlage mit den eingangs genannten Merkmalen erfindungsgemäß vorgesehen, dass das Zeitschema in der AN/AUS-Steuerungseinrichtung festgelegt ist und die AN/AUS-Steuerungseinrichtung derart ausgebildet ist, dass wenigstens eine der ein- oder auszuschaltenden Anlagenkomponenten bei Gabe des Ausschaltsignals in einen standby-Betrieb bringbar ist, wobei der standby-Betrieb dem Einschaltzustand entspricht.
  • Die erfindungsgemäße Anlage zeichnet sich dadurch aus, dass lediglich ein einziges Steuerungssignal zum Ein- oder Ausschalten erforderlich ist, wonach die Anlagenkomponenten durch Steuerung mittels der AN/AUS-Steuerungseinrichtung automatisch entsprechend des Signals in den jeweiligen Betriebszustand gebracht werden, das heißt, sie werden beispielsweise der Reihe nach oder in Gruppen oder gemeinsam von der Leistungsversorgung getrennt und damit ausgeschaltet, oder aber entsprechend umgekehrt an die Leistungsversorgung angelegt. Dabei können hinsichtlich des Betriebszustandes auch „Mischzustände” vorgesehen sein, das heißt, diverse Anlagenkomponenten können ausgeschaltet werden, während eine andere Anlagenkomponente, welche bevorzugt stets unter Spannung stehen sollte, nicht ausgeschaltet wird. Dies kann vorteilhaft durch entsprechende softwaremäßige Konfiguration der AN/AUS-Steuerungseinrichtung realisiert werden.
  • Wenngleich es selbstverständlich ohne weiteres möglich ist, sämtliche Anlagenkomponenten sofort von der Leistungsversorgung zu trennen, hat es sich im Hinblick auf eine Sicherung von Arbeitsdaten als besonders vorteilhaft erwiesen, wenn erfindungsgemäß die AN/AUS-Steuerungseinrichtung mit einer oder mehreren Anlagenkomponenten, welchen jeweils ein eigener Arbeitsrechner zugeordnet ist, in Kommunikationsverbindung steht, wobei die AN/AUS-Steuerungseinrichtung dabei derart ausgebildet ist, dass zumindest bei Gabe des Ausschaltsignals der momentane Betrieb des Arbeitsrechners beeinflussbar ist. Im Rahmen dieses Beeinflussungsbetriebes ist es vorteilhaft möglich, beispielsweise noch etwaige laufende Arbeitsprozeduren bzw. offene Applikationen seitens des Arbeitsrechners kontrolliert zu beenden und eine Datensicherung zu erwirken, was insbesondere bei Bildverarbeitungseinrichtungen und/oder der zentralen Anlagensteuerungseinrichtung, welche gemäß einer vorteilhaften Erfindungsausgestaltung mit der AN/AUS-Steuerungseinrichtung in Verbindung stehen, zweckmäßig ist.
  • Wie bereits beschrieben, können die Anlagenkomponenten einzeln, in Gruppen nacheinander oder gemeinsam in den definierten Zustand gebracht werden. Dies erfolgt bei nacheinander erfolgender Beeinflussung sowohl einzeln als auch in Gruppen in Abhängigkeit eines vorbestimmten Zeitschemas. Auf diese Weise ist es möglich, zeitliche Sicherheitspuffer zu realisieren, mittels welchen sichergestellt werden kann, dass diverse Beeinflussungsschritte, also beispielsweise das Herunterfahren der Applikationen oder dergleichen auch tatsächlich beendet sind.
  • Eine zweckmäßige Erfindungsausgestaltung kann dabei vorsehen, dass die AN/AUS-Steuerungseinrichtung derart ausgebildet ist, dass bei Gabe des Ausschaltsignals in einem ersten Schritt eine oder mehrere in ihrem Betriebszustand unmittelbar beeinflussbare Anlagenkomponenten ohne eigenen Arbeitsrechner von der Leistungsversorgung getrennt werden. Diese steuerungstechnische Konfiguration sieht also zweckmäßig vor, derartige Anlagenkomponenten, welche sofort vom Netz getrennt werden können, auch unmittelbar abzuschalten, da diese insoweit bei Gabe des Ausschaltsignals nicht mehr kontrolliert zu beeinflussen sind. Solche Komponenten können beispielsweise der Generator oder die Tiefenblende einer Röntgeneinrichtung sein. Diese Trennung erfolgt zweckmäßig sofort nach Gabe des Ausschaltsignals.
  • Nach Trennung der ersten Anlagenkomponente(n) kann erfindungsgemäß in einem zweiten Schritt, ggf. nach einer einstellbaren Zeit, beispielsweise 1–10 s seit Gabe des Ausschaltsignals oder erfolgter Trennung, die Beeinflussung wenigstens einer einen zugeordneten Arbeitsrechner aufweisenden Anlagenkomponente derart erfolgen, dass momentan laufende Arbeitsprozeduren beendet werden. Es erfolgt also bei dieser erfindungsgemäßen Ausgestaltung in Verbindung mit dem ersten Schritt eine sukzessive schrittweise Abschaltung der Anlage. Um diese schrittweise Beeinflussung noch weiter zu verbessern kann vorgesehen sein, dass – gegebenenfalls nach Ablauf des zweiten Schrittes – eine Beeinflussung des, gegebenenfalls der Arbeitsrechner derart erfolgt, dass deren Betriebssystem beendet wird, das heißt, die jeweiligen Arbeitsrechner werden vollständig heruntergefahren. Ist dies erfolgt, können bei entsprechender Ausbildung der AN/AUS-Steuerungseinrichtung die verbleibenden Anlagenkomponenten von der gemeinsamen Leistungsversorgung getrennt werden, wobei die Leistungsversorgung gegebenenfalls selbst abgeschaltet wird, das heißt, das komplette System ist dann ausgeschaltet und stromlos. Auch die AN/AUS-Steuerungseinrichtung, die zweckmäßigerweise für eine selbständige Trennung von der Leistungsversorgung, gegebenenfalls von der zentralen Leistungsversorgung ausgebildet ist, ist vollständig abgeschaltet. Da mit Herunterfahren der jeweiligen Betriebssysteme der Arbeitsrechner – zu welchen selbstverständlich auch die Recheneinheit der AN/AUS-Steuerungseinrichtung zählen kann, da auch dieser ein Betriebssystem zugrunde liegen muss, welches heruntergefahren werden muss, wenn die AN/AUS-Steuerungseinrichtung sich selbständig abschalten soll – eine Kommunikation untereinander nicht mehr möglich ist, auf der anderen Seiten aber auch sichergestellt werden soll, dass nicht abgeschaltet wird, bevor die entsprechenden Betriebssysteme vollständig heruntergefahren sind und die Komponente ausgeschaltet werden kann, kann erfindungsgemäß die Trennung und gegebenenfalls die Abschaltung nach Ablauf einer vorbestimmten Zeit seit Beginn der Beendigung des oder der Betriebssysteme erfolgen, insbesondere nach 1–10 Minuten.
  • Wie bereits beschrieben, sieht eine zweckmäßige Erfindungsausgestaltung die sukzessive schrittweise Ausschaltung vor. Mitunter ist es aber trotz gegebenem Ausschaltsignal erforderlich, nochmals in den Einschaltzustand zurückzukehren. Um hierbei nicht bis zum vollständigen Ausschalten der Anlage warten zu müssen, kann erfindungsgemäß die AN/AUS-Steuerungseinrichtung derart ausgebildet sein, dass bei Gabe eines Einschaltsignals während oder nach Ablauf des ersten oder des zweiten Schritts die Trennung und/oder Beeinflussung rückgängig gemacht wird, das heißt, die ganze Anlage wird letztlich wieder hochgefahren, der Ausschaltvorgang wird noch rechtzeitig gestoppt.
  • Wie bereits beschrieben, ist es mitunter erforderlich, eine oder mehrere Anlagenkomponenten nicht vollständig vom Netz zu nehmen. Eine derartige Anlagenkomponente kann beispielsweise die Bildaufnahmeeinrichtung der Anlage sein, beispielsweise ein Röntgenbildverstärker oder ein Festkörper-Bilddetektor. Um dies zu ermöglichen ist die AN/AUS-Steuerungseinrichtung derart ausgebildet, dass wenigstens eine Anlagenkomponente bei Gabe des Ausschaltsignals in einen standby-Betrieb bringbar ist, wobei dieser standby-Betrieb letztlich dem komponentenspezifischen Einschaltzustand entspricht. Es sind also unterschiedliche Betriebszustände denkbar, in welche die Anlagenkomponenten allein durch das einzige zu gebende Steuerungssignal gebracht werden können. Um für den Anwender die Bedienung möglichst komfortabel zu gestalten, kann die AN/AUS-Steuerungseinrichtung derart ausgebildet sein, dass zwischen einem Einschaltbetrieb, einem Ausschaltbetrieb und einem standby-Betrieb gewählt werden kann, wozu zweckmäßigerweise jeweils ein Bedienungselement in Form eines Schalters oder dergleichen vorgesehen sein kann.
  • Während beim Ausschalten insbesondere aus Datensicherungsgründen ein sukzessives Ausschalten unter vorheriger Beeinflussung der Arbeitsrechner oder dergleichen zweckmäßig ist, ist im Rahmen des Einschaltvorgangs ein unmittelbares Anlegen sämtlicher Anlagenkomponenten an die Leistungsversorgung möglich, wozu die erfindungsgemäße AN/AUS-Steuerungseinrichtung ausgebildet sein kann. Das heißt, bei Geben des Einschaltsignals durch Drücken des entsprechenden Knopfes werden sofort sämtliche Anlagenkomponenten wieder an die Leistungsversorgung angelegt. Um nun beispielsweise an den Arbeitsrechnern deren vollständige Betriebsbereitschaften nicht direkt herstellen zu müssen, sieht eine zweckmäßige Weiterbildung des Erfindungsgedankens vor, dass mittels der AN/AUS-Steuerungseinrichtung nach Anlegen an die Leistungsversorgung automatisch das Betriebssystem des oder der Arbeitsrechner in Betrieb setzbar ist und gegebenenfalls nach Erstellung der Betriebsbereitschaft des Betriebssystems etwaige erforderliche Arbeitsprozeduren automatisch aufrufbar sind. Diese erfindungsgemäßen Ausgestaltungen ermöglichen es also, dass durch die Gabe des einzigen Einschaltsignals die vollständige Betriebsbereitschaft des Systems hergestellt wird, ohne dass hierzu einzelne Handlungen an Anlagenkomponenten selbst vorzunehmen sind. Sämtliche Arbeits- und Steuerungsmöglichkeiten der AN/AUS-Steuerungseinrichtung können durch softwaremäßige Konfiguration erreicht werden.
  • Neben der Anlage selbst betrifft die Erfindung ferner ein Verfahren zum Betreiben einer medizinischen Therapie- und/oder Behandlungsanlage, umfassend mehrere Anlagenkomponenten einschließlich einer diese versorgenden Leistungsversorgung, wobei mittels einer AN/AUS-Steuerungseinrichtung die Anlagenkomponenten bei Gabe lediglich eines Steuerungssignals zum Ein- oder Ausschalten der Anlage in Abhängigkeit des Steuersignals automatisch durch Anlegen an die und/oder Trennen von der Leistungsversorgung einzeln oder in Gruppen nacheinander in Abhängigkeit eines vorbestimmten Zeitschemas in einen definierten Zustand gebracht werden, wobei bei Gabe des Ausschaltsignals die nacheinander erfolgende Trennung oder bei Gabe des Einschaltsignals das Anlegen der einzelnen Anlagenkomponenten oder der Komponentengruppen in Abhängigkeit des Zeitschemas erfolgt. Das erfindungsgemäße Verfahren ist dadurch gekennzeichnet, dass das Zeitschema in der AN/AUS-Steuerungseinrichtung festgelegt wird und wenigstens eine der ein- oder auszuschaltenden Anlagenkomponenten bei Gabe des Ausschaltsignals in einen standby-Betrieb gebracht wird, wobei der standby-Betrieb dem Einschaltzustand entspricht. Weitere Ausgestaltungen des Verfahrens ergeben sich aus den abhängigen Unteransprüchen.
  • Weitere Einzelheiten, Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus dem im Folgenden beschriebenen Ausführungsbeispiel sowie anhand der Zeichnungen. Dabei zeigen:
  • 1 eine Prinzipskizze einer erfindungsgemäßen medizinischen Therapie- und/oder Behandlungsanlage in Form einer Röntgeneinrichtung, und
  • 2 ein Flussdiagramm zur Darstellung des Anschalt-, Ausschalt- und standby-Betriebs.
  • 1 zeigt eine Prinzipskizze einer erfindungsgemäßen medizinischen Anlage, welche lediglich einige der erforderlichen Komponenten zeigt. Abhängig vom jeweiligen Anlagentyp sind selbstverständlich noch weitere Komponenten vorgesehen, aus Übersichtlichkeitsgründen und zu Zwecken der Einfachheit wurde zur Darstellung der Erfindung die Anlage auf einige wenige erforderliche Komponenten reduziert. Dargestellt sind ferner lediglich die Verbindungen zur Leistungsversorgung, nicht aber erforderliche weitere Kommunikationsverbindungen zwischen den einzelnen Komponenten. Gezeigt ist eine AN/AUS-Steuerungseinrichtung 1, welche mit einer gemeinsamen Leistungsversorgungseinrichtung 2 in Steuerverbindung steht. An der Leistungsversorgungseinrichtung 2 sind mehrere Anlagenkomponenten angeschlossen, welche über diese mit Leistung versorgt werden. Exemplarisch gezeigt sind hier eine Bildverarbeitungseinrichtung 3 mit eigenem Arbeitsrechner, eine Bildaufnahmeeinrichtung 4 in Form eines Festkörperdetektors, eine zentrale Steuerungseinrichtung 5, über welche insoweit der Anlagenbetrieb gesteuert wird, eine Tiefenblende 6 sowie ein Röntgengenerator 7. Da jede Komponente in der Regel eine unterschiedliche Versorgungsspannung benötigt, sind seitens der Leistungsversorgung entsprechende Erzeugungseinrichtungen in Form einer oder mehrerer Netztransformatoren vorgesehen und entsprechende Abgriffe für den Anschluss der jeweiligen Anlagenkomponenten angeordnet. Über die AN/AUS-Steuerungseinrichtung 1 kann die Leistungsversorgung der jeweiligen Komponenten 37 unmittelbar an der Leistungsversorgungseinrichtung 2 gesteuert werden, das heißt, diese können an die Leistungsversorgung angelegt werden oder aber von dieser getrennt werden. Zu diesem Zweck wird seitens der AN/AUS-Steuerungseinrichtung lediglich ein einziges Steuerungssignal durch Drücken eines entsprechenden Schalters oder dergleichen gegeben, welcher bewirkt, dass die AN/AUS-Steuerungseinrichtung die signalabhängige Einschalt- oder Ausschaltroutine abarbeitet und entsprechend die Leistungsversorgung steuert. Wie 1 ferner zu entnehmen ist, sind Kommunikationsverbindungen 8, 9 zur Bildverarbeitungseinrichtung 3 beziehungsweise zur zentralen Steuerungseinrichtung 5 vorgesehen. Im gezeigten Beispiel sei angenommen, dass diesen Komponenten eigene Arbeitsrechner zugeordnet sind. Die Kommunikationsverbindungen 8, 9 ermöglichen es, durch Steuerung seitens der AN/AUS-Steuerungseinrichtung 1 laufende Arbeitsprozeduren beziehungsweise Applikationen an den Arbeitsrechnern kontrolliert zu beenden und so sicherzustellen, dass keine Daten verloren gehen.
  • 2 zeigt ein Flussdiagramm zur Darstellung des Einschalt-, Ausschalt- und standby-Betriebs. Wird ausgehend vom EIN-Zustand die AUS-Taste gedrückt, erfolgt die Vorbereitung des Ausschaltbetriebes. Sofort nach dem Ausschalten werden die erforderlichen Komponenten, beispielsweise der Generator und die Tiefenblende von der Versorgungsspannung getrennt. Nach Ablauf der konfigurierbaren Zeit, beispielsweise 1 bis 10 s, und Trennen dieser Komponenten erfolgt automatisch das Herunterfahren offener Applikationen der Bildverarbeitungseinrichtung, das heißt, die Arbeitsrechner werden kontrolliert insoweit beeinflusst, dass offene Arbeitsprozeduren und Anwendungen kontrolliert beendet werden. Dieser zweite Schritt ist beendet, wenn sämtliche Applikationen beendet sind. Wird während des Trennvorgangs, welcher den ersten Schritt darstellt, oder aber während der Applikationsbeendigung die EIN-Taste gedrückt, so werden die jeweils durchgeführten Schritte wieder rückgängig gemacht. Nach Beenden der offenen Applikationen wird in einer dritten Phase das Betriebssystem der Bildverarbeitungseinrichtung beziehungsweise auch der zentralen Steuerungseinrichtung heruntergefahren. Gleichzeitig mit Beginn wird die Zeit für ein automatisches Abschalten aller Komponenten gestartet, wobei diese ca. 1 bis 10 Minuten beträgt. Sämtliche Zeitkomponenten sind entsprechend wahlweise konfigurierbar. Nach Ablauf dieser Zeit ist sichergestellt, dass sämtliche Komponenten insoweit heruntergefahren sind und ausgeschaltet werden können. Das heißt, danach ist das komplette System stromlos. Wird während dieses dritten Schrittes die EIN-Taste gedrückt, so wird dies ignoriert, es wird also zwingend in den AUS-Zustand übergegangen.
  • Alternativ zum Drücken der AUS-Taste kann eine STANDBY-Taste gedrückt werden. Bei Drücken dieser Taste erfolgt zunächst die Vorbereitung des standby-Betriebs, wonach ebenfalls zunächst die erforderlichen Komponenten unmittelbar von der Leistungsversorgung getrennt werden. Anschließend werden wie beim Ausschaltbetrieb offene Applikationen beendet sowie das Betriebssystem. Im Unterschied zum Ausschaltbetrieb verbleibt im standby-Betrieb zumindest die Bildaufnahmeeinrichtung, beispielsweise der Festkörperdetektor am Netz, was aus technischer Sicht erforderlich ist. Sämtliche anderen Komponenten werden anschließend komplett ausgeschaltet. Wird zu irgendeinem Zeitpunkt während des standby-Betriebs die AUS-Taste gedrückt, so wechselt das System in den Ausschaltbetrieb, das heißt, sämtliche Komponenten werden anschließend vom Netz genommen.
  • 2 zeigt ebenfalls anschaulich den Einschaltbetrieb. Ausgehend vom AUS-Zustand werden bei Drücken der EIN-Taste zunächst sämtliche Komponenten wieder an die Leistungsversorgung gelegt. Anschließend wird das Betriebssystem hochgefahren, danach die Einzelapplikationen, bis der EIN-Zustand erreicht ist. Das heißt, in diesem Fall ist bei Drücken lediglich der Einschalttaste nach Ablauf der Einschaltroutine das komplette System betriebsbereit. Ausgehend vom standby-Betrieb werden gleichermaßen sämtliche noch nicht am Netz liegende Komponenten sofort an die Leistungsversorgung angelegt, wonach das Betriebssystem und die Applikationen hochgefahren werden.
  • 2 zeigt schließlich noch den Fall, dass im EIN-Zustand ein plötzlicher Spannungsausfall auftritt. In diesem Fall greift eine Notversorgung ein, mittels welcher es möglich ist, die Versorgungsspannungen für kurze Zeit aufrechtzuerhalten. Ist die Notversorgungskapazität erschöpft, werden anschließend auch hier die offenen Applikationen und nachfolgend das Betriebssystem beendet, bis der AUS-Zustand erreicht ist. Lediglich in dem Fall, dass während des Betriebs der Notversorgung die Spannung wiederkehrt, wird unmittelbar in den EIN-Zustand zurückgekehrt. Andernfalls ist bei Wiederkehr der Spannung durch Drücken der Einschalttaste der normale Einschaltbetrieb vorzunehmen.
  • Es versteht sich, dass während des Einschalt- oder Ausschaltbetriebs eine ständige Kommunikation zwischen den Einzelkomponenten mit Arbeitsrechner, wie beispielsweise der Bildverarbeitungseinrichtung, und der AN/AUS-Steuerungseinrichtung erfolgen muss, da stets Kenntnis über den jeweiligen Zustand gegeben sein muss, um jeweils eine Rückmeldung zu erhalten, ob die Applikationen geschlossen sind, und insoweit der nächste Schritt eingeleitet werden kann.

Claims (36)

  1. Medizinische Therapie- und/oder Behandlungsanlage umfassend mehrere an einer Leistungsversorgung anliegende Anlagenkomponenten, wobei mehrere Anlagenkomponenten über eine gemeinsame Leistungsversorgungseinrichtung mit für den Betrieb erforderlicher Energie versorgt werden, umfassend eine zentrale AN/AUS-Steuerungseinrichtung, mittels welcher die Anlagenkomponenten bei Gabe lediglich eines Steuerungssignals zum Ein- oder Ausschalten der Anlage automatisch durch Anlegen an die und/oder Trennen von der Leistungsversorgung in einen definierten, vom Steuerungssignal abhängigen Betriebszustand bringbar sind, wobei die AN/AUS-Steuerungseinrichtung derart ausgebildet ist, dass bei Gabe des Steuerungssignals die Anlagenkomponenten einzeln oder in Gruppen nacheinander in den definierten Zustand bringbar sind, wobei bei Gabe des Ausschaltsignals die nacheinander erfolgende Trennung oder bei Gabe des Einschaltsignals das Anlegen der einzelnen Anlagenkomponenten oder der Komponentengruppen in Abhängigkeit eines vorbestimmten Zeitschemas erfolgt, dadurch gekennzeichnet, dass das Zeitschema in der AN/AUS-Steuerungseinrichtung (1) festgelegt ist und die AN/AUS-Steuerungseinrichtung (1) derart ausgebildet ist, dass wenigstens eine der ein- oder auszuschaltenden Anlagenkomponenten bei Gabe des Ausschaltsignals in einen standby-Betrieb bringbar ist, wobei der standby-Betrieb dem Einschaltzustand entspricht.
  2. Medizinische Therapie- und/oder Behandlungsanlage nach Anspruch 1, dadurch gekenzeichnet, dass die AN/AUS-Steuerungseinrichtung (1) mit einer oder mehreren Anlagenkomponenten (3, 5), welchen jeweils ein eigener Arbeitsrechner zugeordnet ist, in Kommunikationsverbindung steht, und dass die AN/AUS-Steuerungseinrichtung (1) derart ausgebildet ist, dass zumindest bei Gabe des Ausschaltsignals der momentane Betrieb des Arbeitsrechners in Abhängigkeit des Zeitschemas beeinflussbar ist.
  3. Medizinische Therapie- und/oder Behandlungsanlage nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die AN/AUS-Steuerungseinrichtung (1) zumindest mit einer Bildverarbeitungseinrichtung (3) und/oder einer zentralen Anlagensteuerungseinrichtung (5) in Kommunikationsverbindung steht, wobei im Rahmen der Beeinflussung des Arbeitsrechners etwaige laufende Applikationen seitens des Arbeitsrechners beendet werden.
  4. Medizinische Therapie- und/oder Behandlungsanlage nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die AN/AUS-Steuerungseinrichtung (1) derart ausgebildet ist, dass bei Gabe des Ausschaltsignals in einem ersten Schritt eine oder mehrere in ihrem Betriebszustand unmittelbar beeinflussbare Anlagenkomponenten (6, 7) ohne eigenem Arbeitsrechner von der Leistungsversorgung (2) getrennt werden.
  5. Medizinische Therapie- und/oder Behandlungsanlage nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Anlagenkomponenten der Generator (7) und die Tiefenblende (6) der als Röntgeneinrichtung ausgebildeten Anlage sind.
  6. Medizinische Therapie- und/oder Behandlungsanlage nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Trennung in dem ersten Schritt unmittelbar nach Gabe des Ausschaltsignals erfolgt.
  7. Medizinische Therapie- und/oder Behandlungsanlage nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch ge kennzeichnet, dass die AN/AUS-Steuerungseinrichtung (1) derart ausgebildet ist, dass nach Trennung der mindestens einen Anlagenkomponente im ersten Schritt in einem zweiten Schritt die Beeinflussung wenigstens einer einen zugeordneten Arbeitsrechner aufweisenden Anlagenkomponente derart erfolgt, dass momentan laufende Applikationen beendet werden.
  8. Medizinische Therapie- und/oder Behandlungsanlage nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Anlagenkomponente die Bildverarbeitungseinrichtung (3) und/oder die zentrale Anlagensteuerungseinrichtung (5) ist.
  9. Medizinische Therapie- und/oder Behandlungsanlage nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Beeinflussung bzw. Beendigung nach Ablauf einer vorbestimmten Zeit nach Gabe des Ausschaltsignals oder Trennung der mindestens einen ersten Anlagenkomponente, insb. nach 1–10 s, erfolgt.
  10. Medizinische Therapie- und/oder Behandlungsanlage nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch ge kennzeichnet, dass die AN/AUS-Steuerungseinrichtung (1) derart ausgebildet ist, dass nach Ablauf des zweiten Schritts, eine Beeinflussung des, gegebenenfalls der Arbeitsrechner derart erfolgt, dass deren Betriebssystem beendet wird.
  11. Medizinische Therapie- und/oder Behandlungsanlage nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet dass die AN/AUS-Steuerungseinrichtung (1) derart ausgebildet ist, dass nach Beendigung des Betriebssystems der Arbeitsrechner die verbleibenden Anlagenkomponenten von der zentralen Leistungsversorgung getrennt werden.
  12. Medizinische Therapie- und/oder Behandlungsanlage nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Trennung und gegebenenfalls die Abschaltung nach Ablauf einer vorbestimmten Zeit seit Beginn der Beendigung des oder der Betriebssysteme erfolgt, insbesondere nach 1–10 min.
  13. Medizinische Therapie- und/oder Behandlungsanlage nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass nach erfolgter Trennung die AN/AUS-Steuerungseinrichtung (1) für eine selbständige Trennung von der Leistungsversorgung, gegebenenfalls von der zentralen Leistungsversorgung ausgebildet ist.
  14. Medizinische Therapie- und/oder Behandlungsanlage nach einem der Ansprüche 4 bis 13, dadurch ge kennzeichnet, dass die AN/AUS-Steuerungseinrichtung (1) derart ausgebildet ist, dass bei Gabe eines Einschaltsignals während oder nach Ablauf des ersten oder des zweiten Schritts die Trennung und/oder Beeinflussung rückgängig gemacht wird.
  15. Medizinische Therapie- und/oder Behandlungsanlage nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die in den standby-Betrieb bringbare Anlagenkomponente eine Bildaufnahmeeinrichtung (1) der Anlage, insbesondere der Röntgenanlage ist.
  16. Medizinische Therapie- und/oder Behandlungsanlage nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die AN/AUS-Steuerungseinrichtung (1) derart ausgebildet ist, dass zwischen einem Einschaltbetrieb, einem Ausschaltbetrieb und einem standby-Betrieb gewählt werden kann.
  17. Medizinische Therapie- und/oder Behandlungsanlage nach einem der Ansprüche 2 bis 16, dadurch ge kennzeichnet, dass die AN/AUS-Steuerungseinrichtung (1) derart ausgebildet ist, dass bei Gabe eines Einschaltsignals sämtliche Anlagenkomponenten an die Leistungsversorgung anlegbar sind.
  18. Medizinische Therapie- und/oder Behandlungsanlage nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass mittels der AN/AUS-Steuerungseinrichtung (1) nach Anlegen an die Leistungsversorgung automatisch das Betriebssystem des oder der Arbeitsrechner in Betrieb setzbar ist.
  19. Medizinische Therapie- und/oder Behandlungsanlage nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass nach Erstellen der Betriebsbereitschaft des Betriebssystems etwaige erforderliche Arbeitsprozeduren mittels der AN/AUS-Steuerungseinrichtung automatisch aufrufbar sind.
  20. Medizinische Therapie- und/oder Behandlungsanlage nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die AN/AUS-Steuerungseinrichtung (1) jeweils ein Bedienungselement in Form eines Schalters o. dgl. zur Gabe des Einschaltsignals und des Ausschaltsignals, gegebenenfalls auch eines standby-Signals aufweist.
  21. Verfahren zum Betreiben einer medizinischen Therapie- und/oder Behandlungsanlage umfassend mehrere an einer Leistungsversorgung anliegende Anlagenkomponenten, wobei mehrere Anlagenkomponenten über eine gemeinsame Leistungsversorgungseinrichtung mit Leistung versorgt werden, wobei mittels einer AN/AUS-Steuerungseinrichtung die Anlagenkomponenten bei Gabe lediglich eines Steuerungssignals zum Ein- oder Ausschalten der Anlage in Abhängigkeit des Steuersignals automatisch durch Anlegen an die und/oder Trennen von der Leistungsversorgung einzeln oder in Gruppen nacheinander in Abhängigkeit eines vorbestimmten Zeitschemas in einen definierten Betriebszustand gebracht werden, wobei bei Gabe des Ausschaltsignals die nacheinander erfolgende Trennung oder bei Gabe des Einschaltsignals das Anlegen der einzelnen Anlagenkomponenten oder der Komponentengruppen in Abhängigkeit des Zeitschemas erfolgt, dadurch gekennzeichnet, dass das Zeitschema in der AN/AUS-Steuerungseinrichtung festgelegt wird und wenigstens eine der ein oder auszuschaltenden Anlagenkomponenten bei Gabe des Ausschaltsignals in einen standby-Betrieb gebracht wird, wobei der standby-Betrieb dem Einschaltzustand entspricht.
  22. Verfahren nach Anspruch 21, dadurch ge kennzeichnet, dass bei Gabe des Ausschaltsignals in einem ersten Schritt eine oder mehrere in ihrem Betriebszustand unmittelbar beeinflussbare Anlagenkomponenten ohne eigenem Arbeitsrechner von der Leistungsversorgung getrennt werden.
  23. Verfahren nach Anspruch 22, dadurch ge kennzeichnet, dass im ersten Schritt der Generator und die Tiefenblende der als Röntgeneinrichtung ausgebildeten Anlage von der Leistungsversorgung getrennt werden.
  24. Verfahren nach Anspruch 23, dadurch ge kennzeichnet, dass die Trennung in dem ersten Schritt unmittelbar nach Gabe des Ausschaltsignals, insbesondere nach 1 bis 10 s, erfolgt.
  25. Verfahren nach Anspruch 23 oder 24, dadurch gekennzeichnet, dass in einem zweiten Schritt wenigstens eine einen zugeordneten Arbeitsrechner aufweisende Anlagenkomponente derart beeinflusst wird, dass momentan laufende Applikationen beendet werden.
  26. Verfahren nach Anspruch 25, dadurch ge kennzeichnet, dass die Beeinflussung oder Beendigung nach Ablauf einer vorbestimmten Zeit nach Gabe des Ausschaltsignals oder nach erfolgter Trennung der ersten Anlagenkomponenten, insb. nach 1–10 s, erfolgt.
  27. Verfahren nach Anspruch 25 oder 26, dadurch gekennzeichnet, dass nach Ablauf des zweiten Schritts eine Beeinflussung des, gegebenenfalls der Arbeitsrechner derart erfolgt, dass deren Betriebssystem beendet wird.
  28. Verfahren nach Anspruch 27, dadurch ge kennzeichnet, dass nach Beendigung des Betriebssystems der Arbeitsrechner die verbleibenden Anlagenkomponenten von der zentralen Leistungsversorgung getrennt werden.
  29. Verfahren nach Anspruch 28, dadurch ge kennzeichnet, dass die Trennung und gegebenenfalls die Abschaltung nach Ablauf einer vorbestimmten Zeit seit Beginn der Beendigung des Betriebssystems oder der Betriebssysteme erfolgt, insbesondere nach 1–10 min.
  30. Verfahren nach Anspruch 28 oder 29, dadurch gekennzeichnet, dass nach erfolgter Trennung die AN/AUS-Steuerungseinrichtung sich selbständig von der Leistungsversorgung, gegebenenfalls von der zentralen Leistungsversorgung trennt.
  31. Verfahren nach einem der Ansprüche 21 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass bei Gabe eines Einschaltsignals während oder nach Ablauf des ersten oder des zweiten Schritts die Trennung und/oder Beeinflussung rückgängig gemacht wird.
  32. Verfahren nach einem der Ansprüche 21 bis 31, dadurch gekennzeichnet, dass als Anlagenkomponente die Bildaufnahmeeinrichtung der Anlage, insbesondere der Röntgenanlage, in den standby-Betrieb gebracht wird.
  33. Verfahren nach einem der Ansprüche 21 bis 32, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen einem Einschaltbetrieb, einem Ausschaltbetrieb und einem standby-Betrieb gewählt werden kann.
  34. Verfahren nach einem der Ansprüche 22 bis 33, dadurch gekennzeichnet, dass bei Gabe eines Einschaltsignals sämtliche Anlagenkomponenten an die Leistungsversorgung angelegt werden.
  35. Verfahren nach Anspruch 34, dadurch ge kennzeichnet, dass mittels der AN/AUS-Steuerungseinrichtung nach Anlegen an die Leistungsversorgung automatisch das Betriebssystem des oder der Arbeitsrechner in Betrieb gesetzt wird.
  36. Verfahren nach Anspruch 35, dadurch ge kennzeichnet, dass nach dem Erstellen der Betriebsbereitschaft des Betriebssystems etwaige erforderliche Arbeitsprozeduren mittels der AN/AUS-Steuerungseinrichtung automatisch aufgerufen werden.
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