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DE19750813A1 - Arbeitsgerät zum Rühren oder Zerkleinern von Nahrungsmitteln, insbesondere Stabmixer - Google Patents

Arbeitsgerät zum Rühren oder Zerkleinern von Nahrungsmitteln, insbesondere Stabmixer

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DE19750813A1
DE19750813A1 DE19750813A DE19750813A DE19750813A1 DE 19750813 A1 DE19750813 A1 DE 19750813A1 DE 19750813 A DE19750813 A DE 19750813A DE 19750813 A DE19750813 A DE 19750813A DE 19750813 A1 DE19750813 A1 DE 19750813A1
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Antonio Rebordosa
Mariano Penaranda
Alejandro Hernandez
Francesc Carreras
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Braun GmbH
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Braun GmbH
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    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47JKITCHEN EQUIPMENT; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; APPARATUS FOR MAKING BEVERAGES
    • A47J43/00Implements for preparing or holding food, not provided for in other groups of this subclass
    • A47J43/04Machines for domestic use not covered elsewhere, e.g. for grinding, mixing, stirring, kneading, emulsifying, whipping or beating foodstuffs, e.g. power-driven
    • A47J43/07Parts or details, e.g. mixing tools, whipping tools
    • A47J43/0705Parts or details, e.g. mixing tools, whipping tools for machines with tools driven from the upper side
    • A47J43/0711Parts or details, e.g. mixing tools, whipping tools for machines with tools driven from the upper side mixing, whipping or cutting tools

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  • Mechanical Engineering (AREA)
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  • Food-Manufacturing Devices (AREA)

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Arbeitsgerät zum Rühren oder Zerkleinern von Nahrungsmitteln, insbesondere einen Stabmixer, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Arbeitsgeräte dieser Art sind beispielsweise aus der WO 96/10944 (PCT/EP95/03932) oder der EP-A1 0 724 857 bekannt. Solche Arbeitsgeräte bzw. Stabmixer werden in breiter Vielfalt, insbesondere bei der täglichen Zubereitung von Nahrungsmitteln, einge­ setzt, um beispielsweise Nahrungsmittel zu zerkleinern und zu vermischen. Typischer­ weise besitzen solche Stabmixer ein Motorgehäuse, an das sich ein langgestrecktes Gehäuseteil anschließt, das wiederum an seinem Ende in eine Abschirmung mit einem unten offenen Ende, auch als Gehäuseglocke bezeichnet, übergeht. In dem Motor­ gehäuse ist ein Antriebsmotor angeordnet, der eine durch das langgestreckte Gehäuse­ teil geführte Arbeitswelle antreibt, an deren Ende, im Bereich der Abschirmung, üblicher­ weise ein Schneidmesser, befestigt ist. Die Abschirmung ist so dimensioniert, daß sie das Schneidmesser vollständig umschließt und, in Richtung der Achse der Arbeitswelle gesehen, eine bestimmte Strecke über das Ende der Welle bzw. das Schneidmesser vorsteht. Die Abschirmung dient unter anderem dazu, den Benutzer des Geräts vor dem sich rotierenden Schneidmesser zu schützen. Weiterhin dient diese Abschirmung auch als Spritzschutz insbesondere dann, wenn dünnflüssige Nahrungsmittel bearbeitet werden sollen.
Solche Arbeitsgeräte oder Stabmixer können den jeweiligen Anforderungen durch Wahl der Drehzahl, mit der sich die Welle und damit das Arbeitsmesser dreht, angepaßt werden. Probleme können dann entstehen, wenn feste Nahrungsmittel zerkleinert werden sollen, wie beispielsweise Karotten. Hierzu müssen die Karotten in ausreichend kurze Stücke vorab zerkleinert werden, damit beim Eintauchen des Stabmixers bzw. der Gehäuseglocke in die vorgeschnittenen Karotten diese in den Innenraum der Glocke eindringen können, um das Arbeitsmesser zu erreichen. Falls solche Karottenstücke zu groß sind oder das Behältnis, in denen die Karotten aufgenommen sind, zu klein ist, so daß sich die Karottenstücke nicht oder nur schwer gegeneinander verschieben können, kann es auftreten, daß der Rand der Abschirmung auf solchen großen Stücken zur Auflage kommt und ein weiteres Vordringen der Abschirmung nicht möglich ist. Dem­ zufolge gelangt das Schneidmesser nicht an die Karottenstücke heran, um sie zu zer­ kleinern. Dieses Problem kann üblicherweise dadurch behoben werden, indem der Stabmixer angehoben und erneut in die zu zerkleinernden Nahrungsmittelteile einge­ taucht wird, bis es in diese eindringt.
Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, ein Arbeitsgerät, insbesondere einen Stabmixer, derart weiterzubilden, daß das Arbeitswerkzeug, insbesondere ein Schneid­ messer, in einer Grundstellung ausreichend durch die Abschirmung geschützt wird, aber auch gut dazu geeignet ist, große, feste Nahrungsmittelstücke zu zerkleinern.
Die vorstehende Aufgabe wird bei einem gattungsgemäßen Arbeitsgerät durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Es ist wesentlich, daß sich der Öffnungsrand in seiner relativen Positionierung in axialer Richtung gesehen zu' dem Arbeitsteil verschieben kann. In einer Grundstellung wird hierbei die Abschirmung so gehalten, daß sie das Arbeitsteil ausreichend überdeckt, und als Arbeitsschutz gegen­ über dem Arbeitsteil dient. Falls dünnflüssige Nahrungsmittel verarbeitet werden, verbleibt die Abschirmung in jeder Phase der Handhabung des Geräts in dieser vor­ geschobenen Stellung und dient als Spritzschutz. Falls mit dem Arbeitsgerät aber feste Nahrungsmittelstücke, wie beispielsweise Karotten, Kartoffeln, Äpfel oder Zwiebel, zerkleinert werden sollen, wird das Gerät in das die Nahrungsmittelstücke aufnehmende Behältnis eingetaucht und setzt sich mit dem unteren Rand der Abschirmung auf die zu zerkleinernden Nahrungsmittelstücke auf. Sollte sich der Widerstand beim weiteren Vordringen der Abschirmung in die Nahrungsmittelstücke hinein dann erhöhen, erfolgt eine relative axiale Verschiebung von Arbeitsteil und Öffnungsrand der Abschirmung zueinander, so daß das Arbeitsteil weiter zu dem Öffnungsrand hin verschoben wird und unter Umständen über den Öffnungsrand hinaus vorsteht. Hierbei dringt das Arbeitsteil in solche Nahrungsmittelstücke ein, auf denen der Öffnungsrand der Abschirmung aufsitzt, die ansonsten ein weiteres Vordringen der Abschirmung mit dem Arbeitsteil darin zurückgezogen verhindern würden. Das Zerkleinern von festen Nahrungsmittel­ stücken wird auf diese Weise erheblich erleichtert, darüberhinaus ist eine sicherere Handhabung des Arbeitsgeräts gewährleistet, da es praktisch widerstandslos aufgrund der axialen Verschiebung von Arbeitsteil und Öffnungsrand der Abschirmung zueinander in die Nahrungsmittelstücke vordringt. Mit dem so ausgebildeten Arbeitsgerät ist es auch möglich, Nahrungsmittel zu zerkleinern, die eine Größe besitzen, die dem Durch­ messer der Abschirmung entsprechen oder diesen übersteigen, was ansonsten mit einer feststehenden Abschirmung nicht möglich wäre. Wenn mit dem Arbeitsgerät die großen Nahrungsmittelstücke zunehmend zerkleinert werden, wobei sich die Abschirmung unter der Handhabung des Arbeitsgeräts entsprechend dem auftretenden Widerstand beim Vordringen in die Nahrungsmittel verschiebt, tritt dieses Verschieben mit zunehmendem Zerkleinern der Nahrungsmittel nicht mehr auf und die Abschirmung übernimmt ihre Funktion als Spritzschutz und Schutz gegenüber dem Arbeitsteil.
In einem konstruktiv einfachen Ausbau gemäß den Merkmalen des Anspruchs 2 wird die Abschirmung zwischen einer oberen und einer unteren Stellung verschiebbar angeord­ net. In der unteren Stellung liegt das Arbeitsteil in Richtung der Arbeitswelle gesehen näher zu dem freien Öffnungsrand der Abschirmung hin als in der oberen Stellung, in der das Arbeitsteil weiter in die Abschirmung hinein zurückgezogen ist. In dieser Anordnung ist die Arbeitsweise des Arbeitsgerät, beim Zerkleinern von festen Nahrungsmitteln, wie dies vorstehend beschrieben ist, gewährleistet.
In einer weiteren Ausgestaltung (Anspruch 3) kann die Abschirmung zusammen mit dem Gehäuseteil verschiebbar im Gehäuse des Arbeitsgeräts angeordnet werden. Bei einem solchen Aufbau müssen dann entsprechende Einrichtungen, die das Verschieben der Abschirmung zusammen mit dem Gehäuseteil ermöglichen, innerhalb des Hauptgehäu­ ses des Arbeitsgeräts vorgesehen werden.
In einem bevorzugten Aufbau werden die Mittel für die axiale Verschiebung, gemäß Anspruch 4, aus einem elastischen Zwischenteil gebildet. Dieses Zwischenteil wird zwischen der Abschirmung und dem Gehäuseteil angeordnet. Falls die Abschirmung beim Vordringen in zu zerkleinernde Nahrungsmittel auf Widerstand stößt, verformt sich das Zwischenteil elastisch, so daß eine Verschiebung des Gehäuseteils zwischen einer unteren Stellung zu einer oberen Stellung und umgekehrt möglich ist.
Um in Verbindung mit einem elastischen Zwischenteil zum einen eine definierte Verfor­ mung des elastischen Zwischenteils zu ermöglichen, zum anderen einer Materialermü­ dung vorzubeugen, sollte sich, gemäß Anspruch 5, das elastische Zwischenteil so verformen, daß sich eine Welle oder Falte, in radialer Richtung zu der Achse der Arbeits­ welle gesehen, bildet. Eine solche Wellen- oder Faltenbildung kann dadurch gefördert werden, daß das elastische Zwischenteil in radialer Richtung zu der Achse der Arbeits­ welle gesehen mit unterschiedlichen Materialstärken ausgebildet ist, so daß Zwangs­ verformungsbereiche entstehen, oder daß das elastische Zwischenteil bereits mit einer Welle oder Falte in radialer Richtung der Wellenachse ausgebildet ist, die beim Ver­ schieben des Gehäuseteils stärker ausgeprägt wird. Vorzugsweise wird das Zwischenteil mit einer Vorspannung ausgestattet, die dann ausreichend ist, beim Nachlassen der auf den Rand der Abschirmung wirkenden Kräfte diese wieder in ihre vorgeschobene Grund­ stellung zurückzustellen.
Die Mittel, um die relative axiale Verschiebung von Arbeitsteil und Öffnungsrand der Abschirmung zueinander zu ermöglichen, können durch eine zwischen einem Zwischen­ gehäuse und dem Gehäuseteil vorgesehenen Verschiebeeinrichtung gebildet werden (Anspruch 6). Beispielsweise kann eine solche Verschiebeeinrichtung ineinandergreifen­ de Hülsen oder andere Gleitteile aufweisen, wobei jeweils ein Teil der Abschirmung zugeordnet ist, während das andere Teil an dem Gehäuseteil befestigt ist. In einer solchen Anordnung sollte eine Feder oder ein Federelement vorgesehen sein, die die Abschirmung in ihrer Grundstellung fixieren und beim Verschieben der Abschirmung relativ zu dem Arbeitsteil vorgespannt werden, um die Abschirmung jeweils wieder in ihre Grundstellung zurückzuführen.
Die vorstehend angegebene Verschiebeeinrichtung kann, entsprechend Anspruch 7, so ausgebildet werden, daß eine Arretiereinrichtung vorgesehen wird. Mittels dieser Arre­ tiervorrichtung kann dann die Abschirmung in ihrer unteren oder oberen Stellung, gegebenenfalls auch in Zwischenstellungen, arretiert werden, um die für den Arbeits­ vorgang jeweils günstigste Stellung des Arbeitswerkzeugs, beispielsweise des Schneid­ messers, zu dem Rand der Abschirmung einzustellen und während des Arbeitsvorgangs beizubehalten. In einer Ausführung, die in Anspruch 8 angegeben ist, wird eine solche Arretiereinrichtung an dem antriebsseitigen Ende des Arbeitsgeräts angeordnet. Hier­ durch ist die Arretiereinrichtung in jeder Phase der Handhabung des Arbeitsgeräts gut zugänglich und kann von dem Benutzer des Geräts jeweils verstellt werden, ohne daß die Gefahr besteht, daß der Benutzer des Geräts während des Verstellvorgangs in die Nähe des Arbeitsteils gelangt.
Eine solche Arretiereinrichtung kann so ausgebildet werden, daß sie drehbar und/oder axial verschiebbar gehalten ist, um, unter Drehung und/oder axialer Verschiebung, eine Arretierung oder Freigabe der relativen Verschiebung zwischen dem Öffnungsrand der Abschirmung und dem Arbeitsteil zu ermöglichen (Anspruch 9).
Alternativ kann die Arretiereinrichtung aus einer gewindeartigen Verstelleinrichtung aufgebaut werden, die durch eine Klemmeinrichtung in jeder Stellung der Verstellein­ richtung fixierbar ist (Anspruch 10). Eine solche gewindeartige Verstelleinrichtung ermöglicht eine Einstellung der axialen Zuordnung zwischen dem Rand der Abschirmung und dem Arbeitsteil in jeder gewünschten Stellung.
Alternativ zu einer axialen Verschiebung der gesamten Abschirmung, wie dies vor­ stehend angegeben ist, kann eine Abschirmung gemäß Anspruch 11 vorgesehen wer­ den, die radial aufweitbar ist. Durch eine radiale Aufweitung der Abschirmung wird die axiale Position des Abschirmrands verändert, so daß der axiale Abstand zwischen Arbeitsteil und Öffnungsrand mit einer Aufweitung der Abschirmung verkleinert wird. Eine solche Aufweitung wird immer dann hervorgerufen, wenn auf den Öffnungsrand ein Druck ausgeübt wird. Um eine solche Aufweitung der Abschirmung zu erreichen, kann die Abschirmung beispielsweise aus einzelnen sich überdeckenden Flächensegmenten aufgebaut werden, wie dies in Anspruch 12 angegeben ist. Diese Flächensegmente werden dann in ihrem Winkel zu der Achse der Arbeitswelle schwenkbar gehalten, so daß sie sich unter auf den Öffnungsrand ausgeübtem Druck derart verschwenken können, daß die Abschirmung im Bereich des Öffnungsrands vergrößert oder verkleinert wird.
Im Hinblick auf die Möglichkeit einer radialen Aufweitung der Abschirmung ist es auch möglich, die Abschirmung aus einem elastischen Material zu bilden (Anspruch 13).
Weitere Einzelheiten und Merkmale dieses erfindungsgemäßen Arbeitsgeräts ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen eines Stabmixers anhand der Zeichnung. In der Zeichnung zeigt:
Fig. 1 einen Längsschnitt durch das Ende eines Stabmixers mit einer unteren Stellung der Abschirmung bzw. Gehäuseglocke,
Fig. 2 die Anordnung der Fig. 1 mit einer oberen Stellung der Abschirmung,
Fig. 3 eine zweite Ausführungsform der Erfindung, wobei die Abschirmung und ein Wellengehäuse fest verbunden im oberen Bereich an einem Motorgehäuse verschiebbar und arretierbar angeordnet sind, mit einer unteren Stellung der Abschirmung,
Fig. 4 eine der Fig. 3 entsprechende Darstellung, allerdings mit einer oberen Stellung der Abschirmung, und
Fig. 5 eine schematische Anordnung einer Abschirmung, die aus verschwenkbaren Flächensegmenten aufgebaut ist.
Wie die Fig. 1 und 2 zeigen, ist dort ein Arbeitsgerät im Längsschnitt dargestellt mit einer Arbeitswelle 1, die an ihrem unteren, abtriebsseitigen Ende 2 ein Arbeitswerkzeug 3 in Form eines Schneidmessers trägt. An ihrem abtriebsseitigen Ende ist die Arbeits­ welle 1 zentrisch in einem Wellengehäuse 4 geführt. Das Wellengehäuse 4 geht an seinem unteren Ende in eine Abschirmung bzw. Gehäuseglocke 5 über. Diese Ab­ schirmung ist zu ihrem offenen Ende hin so aufgeweitet, daß sie das Arbeitswerkzeug 3 mit Abstand radial umschließt und eine gewisse Strecke über das abtriebsseitige Ende 2 der Arbeitswelle 1 und damit über das Arbeitswerkzeug 3 in Richtung der Achse der Arbeitswelle 1 gesehen vorsteht.
Im Übergangsbereich zwischen dem Wellengehäuse 4 und der Abschirmung 5 ist in das Wellengehäuse 4 ein Lagerteil 6 mit einer Lagerhülse 7, die die Arbeitswelle 1 lagert, eingesetzt. Oberhalb und unterhalb der Lagerhülse 7 sind Klemmringe 8 vorgesehen, die die Arbeitswelle 1 in der Lagerhülse 7 und damit in dem Lagerteil 6 und dem Wellen­ gehäuse 4 gegen ein axiales Verschieben festlegen. Das Lagerteil 6 ist gegen das Wellengehäuse 4 mit einer Ringdichtung 9 abgedichtet. Weiterhin ist auf das Ende des Wellengehäuses 4, das geringfügig in den Innenraum der Abschirmung 5 vorsteht, ein erstes hülsenförmiges Teil 10 aufgesetzt. Diesem ersten hülsenförmigen Teil 10 ist ein zweites hülsenförmiges Teil 11 zugeordnet, das das erste hülsenförmige Teil 10 auf der Außenseite übergreift.
An dem zu dem Arbeitswerkzeug 3 hinweisenden Ende dieses zweiten hülsenförmigen Teils 11 ist eine Abdeckplatte 12 befestigt, die sich etwa senkrecht zu der Achse der Welle 1 erstreckt und bis an die Innenwand der Abschirmung 5 reicht. Diese Abdeck­ platte 12 deckt den Bereich der Abschirmung 5 und des Wellengehäuses 4 ab, in dem die Arbeitswelle 1 gelagert ist und die hülsenförmigen Teile 10 und 11 angeordnet sind. Weiterhin ist die Arbeitswelle 1 gegenüber der Abdeckplatte 12 durch einen Wellen­ dichtring 13 abgedichtet.
Zwischen dem Wellengehäuse 4 und dem unteren Abschnitt der Abschirmung 5, der aus steifem Material ausgebildet ist, ist die Abschirmung 5 durch ein Zwischenteil 15 gebildet. Wie den Fig. 1 und 2 zu entnehmen ist, schließt sich dieses Zwischenteil 15 unmittelbar oberhalb der Abdeckplatte 12 an den unteren Abschnitt 14 der Ab­ schirmung 5 an. Das Zwischenteil 15 ist aus einem elastischen Material, beispielsweise Gummi oder Kunststoff, ausgebildet, so daß die Abschirmung 5 im Bereich dieses Zwischenteils flexibel und damit nachgiebig ausgestaltet ist. Darüberhinaus ist das Zwischenteil 15 mit einem, radial zu der Arbeitswelle 1 gesehen, umlaufenden Wulst 19 versehen, der auf der Innenseite des Zwischenteils 15 über dessen Grundwandstärke vorsteht.
Aufgrund der beiden ineinandergreifenden, hülsenförmigen Teile 10 und 11 ist die Abdeckplatte 12 zusammen mit dem unteren Abschnitt 14 der Abschirmung 5, ausge­ hend von einer unteren Stellung, wie sie in Fig. 1 gezeigt ist, in Richtung des Pfeils 16 in axialer Richtung der Arbeitswelle 1 verschiebbar, wenn auf den Öffnungsrand 17 der Abschirmung 5 bzw. des unteren Abschnitts 14 eine Kraft ausgeübt wird eine solche Kraft wird beim Arbeiten mit dem Arbeitsgerät dann hervorgerufen, wenn die Abschir­ mung 5 mit dem Öffnungsrand 17 auf feste, unzerkleinerte Nahrungsmittel aufliegt. Mit zunehmender Kraft, die auf diesen Öffnungsrand 17 ausgeübt wird, tritt eine Ver­ schiebung des unteren Abschnitts 14 der Abschirmung 5, ausgehend von der Stellung der Fig. 1, auf, bis eine obere Stellung des unteren Abschnitts 14 erreicht ist, die in Fig. 2 gezeigt ist. In dieser verschobenen Stellung des unteren Abschnitts 14 liegt das Arbeitswerkzeug 3 näher zu dem Öffnungsrand 17 hin. Bei dem Übergang von der Stellung des unteren Abschnitts 14 entsprechend der Fig. 1 zu derjenigen Stellung, die in Fig. 2 gezeigt ist, wird das Zwischenteil 15 verformt, wie dies in Fig. 2 zu sehen ist. Hierbei bilden sich definierte Wellen bzw. Falten 18, deren Bildung durch den ringförmigen Wulst 19 bzw. die unterschiedlichen Wandstärken des Zwischenteils 15 gefördert wird. In dem verformten Zustand des Zwischenteils 15 entsprechend Fig. 2 ist das Zwischenteil 15 so vorgespannt, daß es dann, wenn der Druck auf den Öff­ nungsrand 17 nachläßt, den unteren Abschnitt 14 der Abschirmung 5 wieder in die Ausgangsstellung entsprechend Fig. 1 verschiebt.
Wie anhand der vorstehend beschriebenen ersten Ausführungsform des Arbeitsgeräts, wie es in Fig. 1 und in Fig. 2 dargestellt, ersichtlich wird, paßt sich das Arbeitsgerät in seiner Positionierung innerhalb der Abschirmung 5 aufgrund des flexiblen Teils 15 den jeweiligen Arbeitsbedingungen an.
Falls mit dem Arbeitsgerät dünnflüssige Materialien, bearbeitet werden sollen, wird das Gerät in die Flüssigkeit in der Stellung, wie sie in Fig. 1 gezeigt ist, eingetaucht. Das Arbeitsteil 3 ist hierbei ausreichend weit von dem Öffnungsrand 17 der Abschirmung nach innen zurückgezogen, so daß die Abschirmung 5 als Spritzschutz dient.
Falls mit dem Arbeitsgerät unzerkleinerte Nahrungsmittel oder solche, die nur in große Stücke vorab zerkleinert sind, bearbeitet werden sollen, wird das Arbeitsgerät mit einer Stellung der Abschirmung 5, wie sie in Fig. 1 gezeigt ist, in die zu bearbeiteten Nah­ rungsmittel eingebracht. Trifft die Abschirmung mit dem Öffnungsrand 17 auf Nahrungs­ mittelteile auf, die ein weiteres Vordringen der Abschirmung in die Nahrungsmittelstücke nicht möglich machen, verschiebt sich die Abschirmung 5 bzw. deren unterer Abschnitt 14 in Richtung des Pfeils 16 nach oben, indem sich das Zwischenteil 15 entsprechend der Fig. 2 verformt, so daß das Arbeitsgerät bzw. Messer 3 weiter zu dem Öffnungs­ rand 17 hin liegt. In dieser Stellung entsprechend Fig. 2, oder in einer noch weiter nach oben verschobenen Stellung der Abschirmung 5, werden von dem Arbeitswerkzeug 3 unmittelbar solche Nahrungsstücke erfaßt, auf denen der Öffnungsrand 17 aufliegt. Durch das Zerkleinern solcher Nahrungsstücke ist es dann möglich, mit der Abschirmung weiter in die Nahrungsmittel vorzudringen, um sie zu zerkleinern. Mit zunehmender Zerkleinerung der Nahrungsmittel und damit abnehmendem Widerstand, der dem in die Nahrungsmittel vordringenden Öffnungsrand 17 der Abschirmung 5 entgegengebracht wird, kehrt die Abschirmung 5 wieder zu ihrer Grundstellung entsprechend Fig. 1 zurück. Auf diese Art und Weise ist eine sichere Handhabung des Geräts gerade dann, wenn mit dem Gerät sehr unterschiedliche Nahrungsmittel zerkleinert werden sollen, gegeben.
Zwei weitere Ausführungsformen eines Arbeitsgeräts sind in den Fig. 3 und 4 und der Fig. 5 dargestellt, die nachfolgend beschrieben werden. Teile der Arbeitsgeräte, wie sie in den Fig. 3 bis 5 dargestellt sind, die in ihrer Bauweise und Funktion denjenigen der ersten Ausführungsform der Fig. 1 und 2 entsprechen, sind hierbei mit denselben Bezugszeichen bezeichnet, so daß deren Beschreibung nachstehend nicht wiederholt wird.
Die Ausführungsform der Fig. 3 und 4 unterscheidet sich von der ersten Ausfüh­ rungsform entsprechend den Fig. 1 und 3 dadurch, daß die gesamte Abschirmung 5 aus einem formstabilen Material ausgebildet ist. Das sich daran anschließende Wellen­ gehäuse 4 geht an seinem oberen Ende in ein Motorgehäuse 20 über. Dieses Motor­ gehäuse 20 ist in ein Unterteil 21 und ein Oberteil 22 unterteilt. Das Unterteil 21 ist dem Wellengehäuse 4 zugeordnet, während das Oberteil 22, das Unterteil 21 über­ greifend, in axialer Richtung, die durch den Pfeil 23 angedeutet ist, ausgehend von der Stellung, wie sie in Fig. 3 gezeigt ist, verschiebbar gehalten ist. Die Funktionsweise der zweiten Ausführungsform gemäß den Fig. 3 und 4 entspricht derjenigen, die anhand der ersten Ausführungsform beschrieben wurde. Durch die axiale Verschiebbarkeit der Abschirmung 5 zusammen mit dem damit fest verbundenen Wellengehäuse 4 relativ zu der Arbeitswelle 2 und dem Arbeitswerkzeug 3 schiebt sich, wenn auf den Öffnungs­ rand 17 der Abschirmung 5 ein Druck ausgeübt wird, die Abschirmung zurück, so daß das Arbeitswerkzeug 3 weiter zu dem Öffnungsrand 17 hin positioniert wird. Umgekehrt schiebt sich dann, wenn der Druck auf den Öffnungsrand nachläßt, indem die Nahrungs­ mittel zunehmend verkleinert werden, das Wellengehäuse 4 mit der Abschirmung 5 wieder nach vorne, d. h. entgegen der Richtung des Pfeils 16, so daß das Arbeits­ werkzeug in der Abschirmung 5 zurückgezogen positioniert wird.
Die Verschiebung des Gehäuses 4 kann entgegen der Kraft nicht näher dargestellter Federelemente erfolgen, die beispielsweise zwischen dem Unterteil 21 und dem Oberteil 22 des Motorgehäuses 20 wirken. Weiterhin ist in der zweiten Ausführungsform ent­ sprechend den Fig. 3 und 4 ein Arretierring 24 vorgesehen, der dem Oberteil 22 zugeordnet ist und in Umfangsrichtung zu dem Oberteil 22 verdrehbar gehalten ist. Unter Verdrehung dieses Arretierrings 24 ist es möglich, das Unterteil 21 mit dem Wellengehäuse 4 und der Abschirmung 5 in unterschiedlichen axialen Positionen relativ zu der Arbeitswelle 1 und dem Arbeitswerkzeug 3 zu arretieren. Hierzu sind Rastteile (nicht dargestellt) dem Arretierring 24 und dem Motorgehäuse 20 zugeordnet. Eine solche Arretierung der Abschirmung in fest vorgegebenen Positionen ermöglicht, gerade bei der Bearbeitung von dünnflüssigen Nahrungsmitteln, daß eine gewünschte, feste Stellung der Abschirmung eingestellt werden kann, in der das Arbeitswerkzeug 3 einen definierten Abstand zu dem Öffnungsrand 17 besitzt, um die Nahrungsmittel optimal zu bearbeiten.
In der dritten Ausführungsform, wie sie in der Schnittdarstellung der Fig. 5 dargestellt ist, ist die Abschirmung 5 in Umfangsrichtung in einzelne Flächensegmente 25 unter­ teilt, die sich in Umfangsrichtung in der Stellung, wie sie in Fig. 5 gezeigt ist, gegensei­ tig überlappen. Im Bereich des Übergangs der Abschirmung 5 in das Wellengehäuse 4 sind die einzelnen Flächensegmente 25 jeweils über ein Gelenk 26 gelenkig gehalten, so daß sich diese einzelnen Flächensegmente 25 in Richtung der Schwenkpfeile 27 nach außen schwenken können. Um ein solches Verschwenken der Flächensegmente 25 in Richtung der Pfeile 27 zu ermöglichen, ist darüberhinaus die Abdeckplatte 12 mit Zapfen 28 versehen, die in Fig. 5 angedeutet sind, die in entsprechenden, sich in Richtung der Achse der Arbeitswelle 1 erstreckenden, nicht näher dargestellten Nuten auf der Innen­ seite der Flächensegmente 5 geführt werden. Die Abdeckplatte 12 ihrerseits ist wieder­ um mit einer Anordnung aus einem ersten hülsenförmigen Teil 10 und einem zweiten hülsenförmigen Teil 11, vergleichbar mit der Anordnung der Fig. 1 und 2, zentriert und verschiebbar gehalten.
Falls auf den Öffnungsrand 17 ein Druck ausgeübt wird, versuchen die Flächensegmente 25 diesem Druck nachzugeben, indem sie sich um die Gelenke 26 in Richtung der Schwenkpfeile 27 nach außen verschwenken, so daß wiederum das Arbeitswerkzeug 3 näher zu dem Öffnungsrand 17 hin gelangt. Unter Nachlassen des auf den Öffnungsrand 17 ausgeübten Drucks können Federelemente vorgesehen sein, beispielsweise auch zwischen den beiden hülsenförmigen Teilen 10 und 11, um die Flächensegmente 25 der Abschirmung wieder in die Grundstellung, wie in Fig. 5 dargestellt ist, zurückzuführen.
Während die erste und dritte Ausführungsform entsprechend Fig. 1, 2 und 5 nur das vordere Ende des Arbeitswerkzeugs 3 mit der Abschirmung 5 und einem Teil des Wellengehäuses 4 zeigen, wird verständlich werden, daß sich das Wellengehäuse 4 entsprechend der zweiten Ausführungsform nach oben fortsetzen kann und in ein entsprechendes Motorgehäuse übergeht; alternativ können die Anordnungen entspre­ chend den Fig. 1, 2 und 5 auch als Vorsatzteile dienen, die auf eine entsprechende Antriebseinheit aufgesteckt werden.

Claims (13)

1. Arbeitsgerät zum Rühren oder Zerkleinern von Nahrungsmitteln, insbesondere Stabmixer, mit einer von einem Antriebsmotor angetriebenen Arbeitswelle (1), die in einem Gehäuseteil (4) des Gehäuses des Arbeitsgeräts verläuft und an deren Abtriebsende (2) ein Arbeitsteil (3) befestigt ist, wobei das Gehäuseteil (4) im Bereich des Abtriebsendes (2) der Arbeitswelle (1) in eine Abschirmung (5) über­ geht, die das Arbeitsteil (3) in radialer Richtung zumindest teilweise umschließt und an ihrem unteren Ende offen in einem Öffnungsrand (17) endet, dadurch gekennzeichnet, daß Mittel (15; 21, 22) vorgesehen sind, die eine relative axiale Verschiebung von Arbeitsteil (3) und dem Öffnungsrand (17) der Abschirmung (5) zueinander er­ möglichen.
2. Arbeitsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Abschirmung (5), in Richtung der Achse der Arbeitswelle (1) gesehen, zwischen einer unteren Stellung und einer oberen Stellung verschiebbar angeord­ net ist, wobei in der unteren Stellung das Arbeitsteil (3) weiter von dem freien Öffnungsrand (17) der Abschirmung (5) beabstandet ist als in der oberen Stellung.
3. Arbeitsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Abschirmung (5) zusammen mit dem Gehäuseteil (4) verschiebbar im Gehäuse des Arbeitsgeräts angeordnet ist.
4. Arbeitsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel aus einem zwischen der Abschirmung (5) und dem Gehäuseteil (4) angeordneten elastischen Zwischenteil (15) gebildet sind, wobei sich das elasti­ sche Zwischenteil (15) beim Verschieben des Gehäuseteils (4) von der unteren Stellung zu der oberen Stellung und umgekehrt elastisch verformt.
5. Arbeitsgerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß sich das elastische Zwischenteil (15), in radialer Richtung der Achse gesehen, mindestens eine Welle oder Falte (18) bildend verformt.
6. Arbeitsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel aus einer aus Zwischengehäuse (21, 22, 24) und Gehäuseteil (4) ausgebildeten Verschiebeeinrichtung gebildet sind und daß die Abschirmung (5) von der oberen in die untere Stellung entgegen der Kraft einer Feder verschiebbar ist.
7. Arbeitsgerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß in der Verschiebeeinrichtung eine Arretiereinrichtung (24) vorgesehen ist, mittels der die Abschirmung (5) in ihrer unteren oder oberen Stellung arretierbar ist.
8. Arbeitsgerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Arretiereinrichtung (24) an dem antriebsseitigen Ende des Gehäuses des Arbeitsgeräts angeordnet ist.
9. Arbeitsgerät nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Arretiereinrichtung (24) durch eine Anordnung gebildet ist, die für eine Arretierung und/oder Freigabe drehbar und/oder axial verschiebbar gehalten ist.
10. Arbeitsgerät nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Arretiereinrichtung (24) aus einer gewindeartigen Verstelleinrichtung gebildet ist, die durch eine Verklemmeinrichtung in jeder Stellung der Verstellein­ richtung fixierbar ist.
11. Arbeitsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Abschirmung (5) radial aufweitbar ist.
12. Arbeitsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Abschirmung (5) in Flächensegmente (25) unterteilt ist, die sich in ihrem Winkel zu der Achse der Arbeitswelle (1) derart verschwenken, daß sich die Öffnungsweite der Abschirmung im Bereich des Öffnungsrands (17) vergrößert oder verkleinert.
13. Arbeitsgerät nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Abschirmung (5) aus elastischem Material gebildet ist.
DE19750813A 1997-11-17 1997-11-17 Arbeitsgerät zum Rühren oder Zerkleinern von Nahrungsmitteln, insbesondere Stabmixer Expired - Fee Related DE19750813C2 (de)

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