DE19750813A1 - Arbeitsgerät zum Rühren oder Zerkleinern von Nahrungsmitteln, insbesondere Stabmixer - Google Patents
Arbeitsgerät zum Rühren oder Zerkleinern von Nahrungsmitteln, insbesondere StabmixerInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Arbeitsgerät zum Rühren oder Zerkleinern von
Nahrungsmitteln, insbesondere einen Stabmixer, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs
1.
Arbeitsgeräte dieser Art sind beispielsweise aus der WO 96/10944 (PCT/EP95/03932)
oder der EP-A1 0 724 857 bekannt. Solche Arbeitsgeräte bzw. Stabmixer werden in
breiter Vielfalt, insbesondere bei der täglichen Zubereitung von Nahrungsmitteln, einge
setzt, um beispielsweise Nahrungsmittel zu zerkleinern und zu vermischen. Typischer
weise besitzen solche Stabmixer ein Motorgehäuse, an das sich ein langgestrecktes
Gehäuseteil anschließt, das wiederum an seinem Ende in eine Abschirmung mit einem
unten offenen Ende, auch als Gehäuseglocke bezeichnet, übergeht. In dem Motor
gehäuse ist ein Antriebsmotor angeordnet, der eine durch das langgestreckte Gehäuse
teil geführte Arbeitswelle antreibt, an deren Ende, im Bereich der Abschirmung, üblicher
weise ein Schneidmesser, befestigt ist. Die Abschirmung ist so dimensioniert, daß sie
das Schneidmesser vollständig umschließt und, in Richtung der Achse der Arbeitswelle
gesehen, eine bestimmte Strecke über das Ende der Welle bzw. das Schneidmesser
vorsteht. Die Abschirmung dient unter anderem dazu, den Benutzer des Geräts vor dem
sich rotierenden Schneidmesser zu schützen. Weiterhin dient diese Abschirmung auch
als Spritzschutz insbesondere dann, wenn dünnflüssige Nahrungsmittel bearbeitet
werden sollen.
Solche Arbeitsgeräte oder Stabmixer können den jeweiligen Anforderungen durch Wahl
der Drehzahl, mit der sich die Welle und damit das Arbeitsmesser dreht, angepaßt
werden. Probleme können dann entstehen, wenn feste Nahrungsmittel zerkleinert
werden sollen, wie beispielsweise Karotten. Hierzu müssen die Karotten in ausreichend
kurze Stücke vorab zerkleinert werden, damit beim Eintauchen des Stabmixers bzw. der
Gehäuseglocke in die vorgeschnittenen Karotten diese in den Innenraum der Glocke
eindringen können, um das Arbeitsmesser zu erreichen. Falls solche Karottenstücke zu
groß sind oder das Behältnis, in denen die Karotten aufgenommen sind, zu klein ist, so
daß sich die Karottenstücke nicht oder nur schwer gegeneinander verschieben können,
kann es auftreten, daß der Rand der Abschirmung auf solchen großen Stücken zur
Auflage kommt und ein weiteres Vordringen der Abschirmung nicht möglich ist. Dem
zufolge gelangt das Schneidmesser nicht an die Karottenstücke heran, um sie zu zer
kleinern. Dieses Problem kann üblicherweise dadurch behoben werden, indem der
Stabmixer angehoben und erneut in die zu zerkleinernden Nahrungsmittelteile einge
taucht wird, bis es in diese eindringt.
Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, ein Arbeitsgerät, insbesondere einen
Stabmixer, derart weiterzubilden, daß das Arbeitswerkzeug, insbesondere ein Schneid
messer, in einer Grundstellung ausreichend durch die Abschirmung geschützt wird, aber
auch gut dazu geeignet ist, große, feste Nahrungsmittelstücke zu zerkleinern.
Die vorstehende Aufgabe wird bei einem gattungsgemäßen Arbeitsgerät durch die
kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Es ist wesentlich, daß sich der
Öffnungsrand in seiner relativen Positionierung in axialer Richtung gesehen zu' dem
Arbeitsteil verschieben kann. In einer Grundstellung wird hierbei die Abschirmung so
gehalten, daß sie das Arbeitsteil ausreichend überdeckt, und als Arbeitsschutz gegen
über dem Arbeitsteil dient. Falls dünnflüssige Nahrungsmittel verarbeitet werden,
verbleibt die Abschirmung in jeder Phase der Handhabung des Geräts in dieser vor
geschobenen Stellung und dient als Spritzschutz. Falls mit dem Arbeitsgerät aber feste
Nahrungsmittelstücke, wie beispielsweise Karotten, Kartoffeln, Äpfel oder Zwiebel,
zerkleinert werden sollen, wird das Gerät in das die Nahrungsmittelstücke aufnehmende
Behältnis eingetaucht und setzt sich mit dem unteren Rand der Abschirmung auf die zu
zerkleinernden Nahrungsmittelstücke auf. Sollte sich der Widerstand beim weiteren
Vordringen der Abschirmung in die Nahrungsmittelstücke hinein dann erhöhen, erfolgt
eine relative axiale Verschiebung von Arbeitsteil und Öffnungsrand der Abschirmung
zueinander, so daß das Arbeitsteil weiter zu dem Öffnungsrand hin verschoben wird und
unter Umständen über den Öffnungsrand hinaus vorsteht. Hierbei dringt das Arbeitsteil
in solche Nahrungsmittelstücke ein, auf denen der Öffnungsrand der Abschirmung
aufsitzt, die ansonsten ein weiteres Vordringen der Abschirmung mit dem Arbeitsteil
darin zurückgezogen verhindern würden. Das Zerkleinern von festen Nahrungsmittel
stücken wird auf diese Weise erheblich erleichtert, darüberhinaus ist eine sicherere
Handhabung des Arbeitsgeräts gewährleistet, da es praktisch widerstandslos aufgrund
der axialen Verschiebung von Arbeitsteil und Öffnungsrand der Abschirmung zueinander
in die Nahrungsmittelstücke vordringt. Mit dem so ausgebildeten Arbeitsgerät ist es
auch möglich, Nahrungsmittel zu zerkleinern, die eine Größe besitzen, die dem Durch
messer der Abschirmung entsprechen oder diesen übersteigen, was ansonsten mit einer
feststehenden Abschirmung nicht möglich wäre. Wenn mit dem Arbeitsgerät die großen
Nahrungsmittelstücke zunehmend zerkleinert werden, wobei sich die Abschirmung unter
der Handhabung des Arbeitsgeräts entsprechend dem auftretenden Widerstand beim
Vordringen in die Nahrungsmittel verschiebt, tritt dieses Verschieben mit zunehmendem
Zerkleinern der Nahrungsmittel nicht mehr auf und die Abschirmung übernimmt ihre
Funktion als Spritzschutz und Schutz gegenüber dem Arbeitsteil.
In einem konstruktiv einfachen Ausbau gemäß den Merkmalen des Anspruchs 2 wird die
Abschirmung zwischen einer oberen und einer unteren Stellung verschiebbar angeord
net. In der unteren Stellung liegt das Arbeitsteil in Richtung der Arbeitswelle gesehen
näher zu dem freien Öffnungsrand der Abschirmung hin als in der oberen Stellung, in der
das Arbeitsteil weiter in die Abschirmung hinein zurückgezogen ist. In dieser Anordnung
ist die Arbeitsweise des Arbeitsgerät, beim Zerkleinern von festen Nahrungsmitteln, wie
dies vorstehend beschrieben ist, gewährleistet.
In einer weiteren Ausgestaltung (Anspruch 3) kann die Abschirmung zusammen mit dem
Gehäuseteil verschiebbar im Gehäuse des Arbeitsgeräts angeordnet werden. Bei einem
solchen Aufbau müssen dann entsprechende Einrichtungen, die das Verschieben der
Abschirmung zusammen mit dem Gehäuseteil ermöglichen, innerhalb des Hauptgehäu
ses des Arbeitsgeräts vorgesehen werden.
In einem bevorzugten Aufbau werden die Mittel für die axiale Verschiebung, gemäß
Anspruch 4, aus einem elastischen Zwischenteil gebildet. Dieses Zwischenteil wird
zwischen der Abschirmung und dem Gehäuseteil angeordnet. Falls die Abschirmung
beim Vordringen in zu zerkleinernde Nahrungsmittel auf Widerstand stößt, verformt sich
das Zwischenteil elastisch, so daß eine Verschiebung des Gehäuseteils zwischen einer
unteren Stellung zu einer oberen Stellung und umgekehrt möglich ist.
Um in Verbindung mit einem elastischen Zwischenteil zum einen eine definierte Verfor
mung des elastischen Zwischenteils zu ermöglichen, zum anderen einer Materialermü
dung vorzubeugen, sollte sich, gemäß Anspruch 5, das elastische Zwischenteil so
verformen, daß sich eine Welle oder Falte, in radialer Richtung zu der Achse der Arbeits
welle gesehen, bildet. Eine solche Wellen- oder Faltenbildung kann dadurch gefördert
werden, daß das elastische Zwischenteil in radialer Richtung zu der Achse der Arbeits
welle gesehen mit unterschiedlichen Materialstärken ausgebildet ist, so daß Zwangs
verformungsbereiche entstehen, oder daß das elastische Zwischenteil bereits mit einer
Welle oder Falte in radialer Richtung der Wellenachse ausgebildet ist, die beim Ver
schieben des Gehäuseteils stärker ausgeprägt wird. Vorzugsweise wird das Zwischenteil
mit einer Vorspannung ausgestattet, die dann ausreichend ist, beim Nachlassen der auf
den Rand der Abschirmung wirkenden Kräfte diese wieder in ihre vorgeschobene Grund
stellung zurückzustellen.
Die Mittel, um die relative axiale Verschiebung von Arbeitsteil und Öffnungsrand der
Abschirmung zueinander zu ermöglichen, können durch eine zwischen einem Zwischen
gehäuse und dem Gehäuseteil vorgesehenen Verschiebeeinrichtung gebildet werden
(Anspruch 6). Beispielsweise kann eine solche Verschiebeeinrichtung ineinandergreifen
de Hülsen oder andere Gleitteile aufweisen, wobei jeweils ein Teil der Abschirmung
zugeordnet ist, während das andere Teil an dem Gehäuseteil befestigt ist. In einer
solchen Anordnung sollte eine Feder oder ein Federelement vorgesehen sein, die die
Abschirmung in ihrer Grundstellung fixieren und beim Verschieben der Abschirmung
relativ zu dem Arbeitsteil vorgespannt werden, um die Abschirmung jeweils wieder in
ihre Grundstellung zurückzuführen.
Die vorstehend angegebene Verschiebeeinrichtung kann, entsprechend Anspruch 7, so
ausgebildet werden, daß eine Arretiereinrichtung vorgesehen wird. Mittels dieser Arre
tiervorrichtung kann dann die Abschirmung in ihrer unteren oder oberen Stellung,
gegebenenfalls auch in Zwischenstellungen, arretiert werden, um die für den Arbeits
vorgang jeweils günstigste Stellung des Arbeitswerkzeugs, beispielsweise des Schneid
messers, zu dem Rand der Abschirmung einzustellen und während des Arbeitsvorgangs
beizubehalten. In einer Ausführung, die in Anspruch 8 angegeben ist, wird eine solche
Arretiereinrichtung an dem antriebsseitigen Ende des Arbeitsgeräts angeordnet. Hier
durch ist die Arretiereinrichtung in jeder Phase der Handhabung des Arbeitsgeräts gut
zugänglich und kann von dem Benutzer des Geräts jeweils verstellt werden, ohne daß
die Gefahr besteht, daß der Benutzer des Geräts während des Verstellvorgangs in die
Nähe des Arbeitsteils gelangt.
Eine solche Arretiereinrichtung kann so ausgebildet werden, daß sie drehbar und/oder
axial verschiebbar gehalten ist, um, unter Drehung und/oder axialer Verschiebung, eine
Arretierung oder Freigabe der relativen Verschiebung zwischen dem Öffnungsrand der
Abschirmung und dem Arbeitsteil zu ermöglichen (Anspruch 9).
Alternativ kann die Arretiereinrichtung aus einer gewindeartigen Verstelleinrichtung
aufgebaut werden, die durch eine Klemmeinrichtung in jeder Stellung der Verstellein
richtung fixierbar ist (Anspruch 10). Eine solche gewindeartige Verstelleinrichtung
ermöglicht eine Einstellung der axialen Zuordnung zwischen dem Rand der Abschirmung
und dem Arbeitsteil in jeder gewünschten Stellung.
Alternativ zu einer axialen Verschiebung der gesamten Abschirmung, wie dies vor
stehend angegeben ist, kann eine Abschirmung gemäß Anspruch 11 vorgesehen wer
den, die radial aufweitbar ist. Durch eine radiale Aufweitung der Abschirmung wird die
axiale Position des Abschirmrands verändert, so daß der axiale Abstand zwischen
Arbeitsteil und Öffnungsrand mit einer Aufweitung der Abschirmung verkleinert wird.
Eine solche Aufweitung wird immer dann hervorgerufen, wenn auf den Öffnungsrand ein
Druck ausgeübt wird. Um eine solche Aufweitung der Abschirmung zu erreichen, kann
die Abschirmung beispielsweise aus einzelnen sich überdeckenden Flächensegmenten
aufgebaut werden, wie dies in Anspruch 12 angegeben ist. Diese Flächensegmente
werden dann in ihrem Winkel zu der Achse der Arbeitswelle schwenkbar gehalten, so
daß sie sich unter auf den Öffnungsrand ausgeübtem Druck derart verschwenken
können, daß die Abschirmung im Bereich des Öffnungsrands vergrößert oder verkleinert
wird.
Im Hinblick auf die Möglichkeit einer radialen Aufweitung der Abschirmung ist es auch
möglich, die Abschirmung aus einem elastischen Material zu bilden (Anspruch 13).
Weitere Einzelheiten und Merkmale dieses erfindungsgemäßen Arbeitsgeräts ergeben
sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen eines Stabmixers
anhand der Zeichnung. In der Zeichnung zeigt:
Fig. 1 einen Längsschnitt durch das Ende eines Stabmixers mit einer unteren Stellung
der Abschirmung bzw. Gehäuseglocke,
Fig. 2 die Anordnung der Fig. 1 mit einer oberen Stellung der Abschirmung,
Fig. 3 eine zweite Ausführungsform der Erfindung, wobei die Abschirmung und ein
Wellengehäuse fest verbunden im oberen Bereich an einem Motorgehäuse
verschiebbar und arretierbar angeordnet sind, mit einer unteren Stellung der
Abschirmung,
Fig. 4 eine der Fig. 3 entsprechende Darstellung, allerdings mit einer oberen Stellung
der Abschirmung, und
Fig. 5 eine schematische Anordnung einer Abschirmung, die aus verschwenkbaren
Flächensegmenten aufgebaut ist.
Wie die Fig. 1 und 2 zeigen, ist dort ein Arbeitsgerät im Längsschnitt dargestellt mit
einer Arbeitswelle 1, die an ihrem unteren, abtriebsseitigen Ende 2 ein Arbeitswerkzeug
3 in Form eines Schneidmessers trägt. An ihrem abtriebsseitigen Ende ist die Arbeits
welle 1 zentrisch in einem Wellengehäuse 4 geführt. Das Wellengehäuse 4 geht an
seinem unteren Ende in eine Abschirmung bzw. Gehäuseglocke 5 über. Diese Ab
schirmung ist zu ihrem offenen Ende hin so aufgeweitet, daß sie das Arbeitswerkzeug
3 mit Abstand radial umschließt und eine gewisse Strecke über das abtriebsseitige Ende
2 der Arbeitswelle 1 und damit über das Arbeitswerkzeug 3 in Richtung der Achse der
Arbeitswelle 1 gesehen vorsteht.
Im Übergangsbereich zwischen dem Wellengehäuse 4 und der Abschirmung 5 ist in das
Wellengehäuse 4 ein Lagerteil 6 mit einer Lagerhülse 7, die die Arbeitswelle 1 lagert,
eingesetzt. Oberhalb und unterhalb der Lagerhülse 7 sind Klemmringe 8 vorgesehen, die
die Arbeitswelle 1 in der Lagerhülse 7 und damit in dem Lagerteil 6 und dem Wellen
gehäuse 4 gegen ein axiales Verschieben festlegen. Das Lagerteil 6 ist gegen das
Wellengehäuse 4 mit einer Ringdichtung 9 abgedichtet. Weiterhin ist auf das Ende des
Wellengehäuses 4, das geringfügig in den Innenraum der Abschirmung 5 vorsteht, ein
erstes hülsenförmiges Teil 10 aufgesetzt. Diesem ersten hülsenförmigen Teil 10 ist ein
zweites hülsenförmiges Teil 11 zugeordnet, das das erste hülsenförmige Teil 10 auf der
Außenseite übergreift.
An dem zu dem Arbeitswerkzeug 3 hinweisenden Ende dieses zweiten hülsenförmigen
Teils 11 ist eine Abdeckplatte 12 befestigt, die sich etwa senkrecht zu der Achse der
Welle 1 erstreckt und bis an die Innenwand der Abschirmung 5 reicht. Diese Abdeck
platte 12 deckt den Bereich der Abschirmung 5 und des Wellengehäuses 4 ab, in dem
die Arbeitswelle 1 gelagert ist und die hülsenförmigen Teile 10 und 11 angeordnet sind.
Weiterhin ist die Arbeitswelle 1 gegenüber der Abdeckplatte 12 durch einen Wellen
dichtring 13 abgedichtet.
Zwischen dem Wellengehäuse 4 und dem unteren Abschnitt der Abschirmung 5, der aus
steifem Material ausgebildet ist, ist die Abschirmung 5 durch ein Zwischenteil 15
gebildet. Wie den Fig. 1 und 2 zu entnehmen ist, schließt sich dieses Zwischenteil
15 unmittelbar oberhalb der Abdeckplatte 12 an den unteren Abschnitt 14 der Ab
schirmung 5 an. Das Zwischenteil 15 ist aus einem elastischen Material, beispielsweise
Gummi oder Kunststoff, ausgebildet, so daß die Abschirmung 5 im Bereich dieses
Zwischenteils flexibel und damit nachgiebig ausgestaltet ist. Darüberhinaus ist das
Zwischenteil 15 mit einem, radial zu der Arbeitswelle 1 gesehen, umlaufenden Wulst 19
versehen, der auf der Innenseite des Zwischenteils 15 über dessen Grundwandstärke
vorsteht.
Aufgrund der beiden ineinandergreifenden, hülsenförmigen Teile 10 und 11 ist die
Abdeckplatte 12 zusammen mit dem unteren Abschnitt 14 der Abschirmung 5, ausge
hend von einer unteren Stellung, wie sie in Fig. 1 gezeigt ist, in Richtung des Pfeils 16
in axialer Richtung der Arbeitswelle 1 verschiebbar, wenn auf den Öffnungsrand 17 der
Abschirmung 5 bzw. des unteren Abschnitts 14 eine Kraft ausgeübt wird eine solche
Kraft wird beim Arbeiten mit dem Arbeitsgerät dann hervorgerufen, wenn die Abschir
mung 5 mit dem Öffnungsrand 17 auf feste, unzerkleinerte Nahrungsmittel aufliegt. Mit
zunehmender Kraft, die auf diesen Öffnungsrand 17 ausgeübt wird, tritt eine Ver
schiebung des unteren Abschnitts 14 der Abschirmung 5, ausgehend von der Stellung
der Fig. 1, auf, bis eine obere Stellung des unteren Abschnitts 14 erreicht ist, die in
Fig. 2 gezeigt ist. In dieser verschobenen Stellung des unteren Abschnitts 14 liegt das
Arbeitswerkzeug 3 näher zu dem Öffnungsrand 17 hin. Bei dem Übergang von der
Stellung des unteren Abschnitts 14 entsprechend der Fig. 1 zu derjenigen Stellung, die
in Fig. 2 gezeigt ist, wird das Zwischenteil 15 verformt, wie dies in Fig. 2 zu sehen
ist. Hierbei bilden sich definierte Wellen bzw. Falten 18, deren Bildung durch den
ringförmigen Wulst 19 bzw. die unterschiedlichen Wandstärken des Zwischenteils 15
gefördert wird. In dem verformten Zustand des Zwischenteils 15 entsprechend Fig. 2
ist das Zwischenteil 15 so vorgespannt, daß es dann, wenn der Druck auf den Öff
nungsrand 17 nachläßt, den unteren Abschnitt 14 der Abschirmung 5 wieder in die
Ausgangsstellung entsprechend Fig. 1 verschiebt.
Wie anhand der vorstehend beschriebenen ersten Ausführungsform des Arbeitsgeräts,
wie es in Fig. 1 und in Fig. 2 dargestellt, ersichtlich wird, paßt sich das Arbeitsgerät
in seiner Positionierung innerhalb der Abschirmung 5 aufgrund des flexiblen Teils 15 den
jeweiligen Arbeitsbedingungen an.
Falls mit dem Arbeitsgerät dünnflüssige Materialien, bearbeitet werden sollen, wird das
Gerät in die Flüssigkeit in der Stellung, wie sie in Fig. 1 gezeigt ist, eingetaucht. Das
Arbeitsteil 3 ist hierbei ausreichend weit von dem Öffnungsrand 17 der Abschirmung
nach innen zurückgezogen, so daß die Abschirmung 5 als Spritzschutz dient.
Falls mit dem Arbeitsgerät unzerkleinerte Nahrungsmittel oder solche, die nur in große
Stücke vorab zerkleinert sind, bearbeitet werden sollen, wird das Arbeitsgerät mit einer
Stellung der Abschirmung 5, wie sie in Fig. 1 gezeigt ist, in die zu bearbeiteten Nah
rungsmittel eingebracht. Trifft die Abschirmung mit dem Öffnungsrand 17 auf Nahrungs
mittelteile auf, die ein weiteres Vordringen der Abschirmung in die Nahrungsmittelstücke
nicht möglich machen, verschiebt sich die Abschirmung 5 bzw. deren unterer Abschnitt
14 in Richtung des Pfeils 16 nach oben, indem sich das Zwischenteil 15 entsprechend
der Fig. 2 verformt, so daß das Arbeitsgerät bzw. Messer 3 weiter zu dem Öffnungs
rand 17 hin liegt. In dieser Stellung entsprechend Fig. 2, oder in einer noch weiter nach
oben verschobenen Stellung der Abschirmung 5, werden von dem Arbeitswerkzeug 3
unmittelbar solche Nahrungsstücke erfaßt, auf denen der Öffnungsrand 17 aufliegt.
Durch das Zerkleinern solcher Nahrungsstücke ist es dann möglich, mit der Abschirmung
weiter in die Nahrungsmittel vorzudringen, um sie zu zerkleinern. Mit zunehmender
Zerkleinerung der Nahrungsmittel und damit abnehmendem Widerstand, der dem in die
Nahrungsmittel vordringenden Öffnungsrand 17 der Abschirmung 5 entgegengebracht
wird, kehrt die Abschirmung 5 wieder zu ihrer Grundstellung entsprechend Fig. 1
zurück. Auf diese Art und Weise ist eine sichere Handhabung des Geräts gerade dann,
wenn mit dem Gerät sehr unterschiedliche Nahrungsmittel zerkleinert werden sollen,
gegeben.
Zwei weitere Ausführungsformen eines Arbeitsgeräts sind in den Fig. 3 und 4 und
der Fig. 5 dargestellt, die nachfolgend beschrieben werden. Teile der Arbeitsgeräte,
wie sie in den Fig. 3 bis 5 dargestellt sind, die in ihrer Bauweise und Funktion
denjenigen der ersten Ausführungsform der Fig. 1 und 2 entsprechen, sind hierbei
mit denselben Bezugszeichen bezeichnet, so daß deren Beschreibung nachstehend nicht
wiederholt wird.
Die Ausführungsform der Fig. 3 und 4 unterscheidet sich von der ersten Ausfüh
rungsform entsprechend den Fig. 1 und 3 dadurch, daß die gesamte Abschirmung 5
aus einem formstabilen Material ausgebildet ist. Das sich daran anschließende Wellen
gehäuse 4 geht an seinem oberen Ende in ein Motorgehäuse 20 über. Dieses Motor
gehäuse 20 ist in ein Unterteil 21 und ein Oberteil 22 unterteilt. Das Unterteil 21 ist
dem Wellengehäuse 4 zugeordnet, während das Oberteil 22, das Unterteil 21 über
greifend, in axialer Richtung, die durch den Pfeil 23 angedeutet ist, ausgehend von der
Stellung, wie sie in Fig. 3 gezeigt ist, verschiebbar gehalten ist. Die Funktionsweise der
zweiten Ausführungsform gemäß den Fig. 3 und 4 entspricht derjenigen, die anhand
der ersten Ausführungsform beschrieben wurde. Durch die axiale Verschiebbarkeit der
Abschirmung 5 zusammen mit dem damit fest verbundenen Wellengehäuse 4 relativ zu
der Arbeitswelle 2 und dem Arbeitswerkzeug 3 schiebt sich, wenn auf den Öffnungs
rand 17 der Abschirmung 5 ein Druck ausgeübt wird, die Abschirmung zurück, so daß
das Arbeitswerkzeug 3 weiter zu dem Öffnungsrand 17 hin positioniert wird. Umgekehrt
schiebt sich dann, wenn der Druck auf den Öffnungsrand nachläßt, indem die Nahrungs
mittel zunehmend verkleinert werden, das Wellengehäuse 4 mit der Abschirmung 5
wieder nach vorne, d. h. entgegen der Richtung des Pfeils 16, so daß das Arbeits
werkzeug in der Abschirmung 5 zurückgezogen positioniert wird.
Die Verschiebung des Gehäuses 4 kann entgegen der Kraft nicht näher dargestellter
Federelemente erfolgen, die beispielsweise zwischen dem Unterteil 21 und dem Oberteil
22 des Motorgehäuses 20 wirken. Weiterhin ist in der zweiten Ausführungsform ent
sprechend den Fig. 3 und 4 ein Arretierring 24 vorgesehen, der dem Oberteil 22
zugeordnet ist und in Umfangsrichtung zu dem Oberteil 22 verdrehbar gehalten ist.
Unter Verdrehung dieses Arretierrings 24 ist es möglich, das Unterteil 21 mit dem
Wellengehäuse 4 und der Abschirmung 5 in unterschiedlichen axialen Positionen relativ
zu der Arbeitswelle 1 und dem Arbeitswerkzeug 3 zu arretieren. Hierzu sind Rastteile
(nicht dargestellt) dem Arretierring 24 und dem Motorgehäuse 20 zugeordnet. Eine
solche Arretierung der Abschirmung in fest vorgegebenen Positionen ermöglicht, gerade
bei der Bearbeitung von dünnflüssigen Nahrungsmitteln, daß eine gewünschte, feste
Stellung der Abschirmung eingestellt werden kann, in der das Arbeitswerkzeug 3 einen
definierten Abstand zu dem Öffnungsrand 17 besitzt, um die Nahrungsmittel optimal zu
bearbeiten.
In der dritten Ausführungsform, wie sie in der Schnittdarstellung der Fig. 5 dargestellt
ist, ist die Abschirmung 5 in Umfangsrichtung in einzelne Flächensegmente 25 unter
teilt, die sich in Umfangsrichtung in der Stellung, wie sie in Fig. 5 gezeigt ist, gegensei
tig überlappen. Im Bereich des Übergangs der Abschirmung 5 in das Wellengehäuse 4
sind die einzelnen Flächensegmente 25 jeweils über ein Gelenk 26 gelenkig gehalten, so
daß sich diese einzelnen Flächensegmente 25 in Richtung der Schwenkpfeile 27 nach
außen schwenken können. Um ein solches Verschwenken der Flächensegmente 25 in
Richtung der Pfeile 27 zu ermöglichen, ist darüberhinaus die Abdeckplatte 12 mit Zapfen
28 versehen, die in Fig. 5 angedeutet sind, die in entsprechenden, sich in Richtung der
Achse der Arbeitswelle 1 erstreckenden, nicht näher dargestellten Nuten auf der Innen
seite der Flächensegmente 5 geführt werden. Die Abdeckplatte 12 ihrerseits ist wieder
um mit einer Anordnung aus einem ersten hülsenförmigen Teil 10 und einem zweiten
hülsenförmigen Teil 11, vergleichbar mit der Anordnung der Fig. 1 und 2, zentriert
und verschiebbar gehalten.
Falls auf den Öffnungsrand 17 ein Druck ausgeübt wird, versuchen die Flächensegmente
25 diesem Druck nachzugeben, indem sie sich um die Gelenke 26 in Richtung der
Schwenkpfeile 27 nach außen verschwenken, so daß wiederum das Arbeitswerkzeug 3
näher zu dem Öffnungsrand 17 hin gelangt. Unter Nachlassen des auf den Öffnungsrand
17 ausgeübten Drucks können Federelemente vorgesehen sein, beispielsweise auch
zwischen den beiden hülsenförmigen Teilen 10 und 11, um die Flächensegmente 25 der
Abschirmung wieder in die Grundstellung, wie in Fig. 5 dargestellt ist, zurückzuführen.
Während die erste und dritte Ausführungsform entsprechend Fig. 1, 2 und 5 nur das
vordere Ende des Arbeitswerkzeugs 3 mit der Abschirmung 5 und einem Teil des
Wellengehäuses 4 zeigen, wird verständlich werden, daß sich das Wellengehäuse 4
entsprechend der zweiten Ausführungsform nach oben fortsetzen kann und in ein
entsprechendes Motorgehäuse übergeht; alternativ können die Anordnungen entspre
chend den Fig. 1, 2 und 5 auch als Vorsatzteile dienen, die auf eine entsprechende
Antriebseinheit aufgesteckt werden.
Claims (13)
1. Arbeitsgerät zum Rühren oder Zerkleinern von Nahrungsmitteln, insbesondere
Stabmixer, mit einer von einem Antriebsmotor angetriebenen Arbeitswelle (1), die
in einem Gehäuseteil (4) des Gehäuses des Arbeitsgeräts verläuft und an deren
Abtriebsende (2) ein Arbeitsteil (3) befestigt ist, wobei das Gehäuseteil (4) im
Bereich des Abtriebsendes (2) der Arbeitswelle (1) in eine Abschirmung (5) über
geht, die das Arbeitsteil (3) in radialer Richtung zumindest teilweise umschließt
und an ihrem unteren Ende offen in einem Öffnungsrand (17) endet,
dadurch gekennzeichnet,
daß Mittel (15; 21, 22) vorgesehen sind, die eine relative axiale Verschiebung von
Arbeitsteil (3) und dem Öffnungsrand (17) der Abschirmung (5) zueinander er
möglichen.
2. Arbeitsgerät nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Abschirmung (5), in Richtung der Achse der Arbeitswelle (1) gesehen,
zwischen einer unteren Stellung und einer oberen Stellung verschiebbar angeord
net ist, wobei in der unteren Stellung das Arbeitsteil (3) weiter von dem freien
Öffnungsrand (17) der Abschirmung (5) beabstandet ist als in der oberen Stellung.
3. Arbeitsgerät nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Abschirmung (5) zusammen mit dem Gehäuseteil (4) verschiebbar im
Gehäuse des Arbeitsgeräts angeordnet ist.
4. Arbeitsgerät nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Mittel aus einem zwischen der Abschirmung (5) und dem Gehäuseteil (4)
angeordneten elastischen Zwischenteil (15) gebildet sind, wobei sich das elasti
sche Zwischenteil (15) beim Verschieben des Gehäuseteils (4) von der unteren
Stellung zu der oberen Stellung und umgekehrt elastisch verformt.
5. Arbeitsgerät nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß sich das elastische Zwischenteil (15), in radialer Richtung der Achse gesehen,
mindestens eine Welle oder Falte (18) bildend verformt.
6. Arbeitsgerät nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Mittel aus einer aus Zwischengehäuse (21, 22, 24) und Gehäuseteil (4)
ausgebildeten Verschiebeeinrichtung gebildet sind und daß die Abschirmung (5)
von der oberen in die untere Stellung entgegen der Kraft einer Feder verschiebbar
ist.
7. Arbeitsgerät nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß in der Verschiebeeinrichtung eine Arretiereinrichtung (24) vorgesehen ist,
mittels der die Abschirmung (5) in ihrer unteren oder oberen Stellung arretierbar
ist.
8. Arbeitsgerät nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Arretiereinrichtung (24) an dem antriebsseitigen Ende des Gehäuses des
Arbeitsgeräts angeordnet ist.
9. Arbeitsgerät nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Arretiereinrichtung (24) durch eine Anordnung gebildet ist, die für eine
Arretierung und/oder Freigabe drehbar und/oder axial verschiebbar gehalten ist.
10. Arbeitsgerät nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Arretiereinrichtung (24) aus einer gewindeartigen Verstelleinrichtung
gebildet ist, die durch eine Verklemmeinrichtung in jeder Stellung der Verstellein
richtung fixierbar ist.
11. Arbeitsgerät nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Abschirmung (5) radial aufweitbar ist.
12. Arbeitsgerät nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Abschirmung (5) in Flächensegmente (25) unterteilt ist, die sich in ihrem
Winkel zu der Achse der Arbeitswelle (1) derart verschwenken, daß sich die
Öffnungsweite der Abschirmung im Bereich des Öffnungsrands (17) vergrößert
oder verkleinert.
13. Arbeitsgerät nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Abschirmung (5) aus elastischem Material gebildet ist.
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
| 8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: BRAUN GMBH, 61476 KRONBERG, DE |
|
| D2 | Grant after examination | ||
| 8364 | No opposition during term of opposition | ||
| 8339 | Ceased/non-payment of the annual fee |