DE19750586A1 - Laser-Lötverfahren - Google Patents
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Laser-Lötverfahren, insbesondere ein Laser-
Lötverfahren zur Verlötung zweier oder mehrerer Werkstücke miteinander, die vorzugsweise
als Bleche ausgebildet sind, mittels mindestens eines den Lötbereich einer Wärmestrahlung
aussetzenden Laserstrahls unter Zufuhr eines Lots in den Lötbereich.
Ein Laser-Lötverfahren der vorgenannten Art soll dahingehend weiterentwickelt werden, daß
hohe Arbeitsgeschwindigkeiten möglich sind.
Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß als Lot eine auf Kupfer basierende
Legierung Verwendung findet. Die Relativgeschwindigkeit der beispielsweise als Bleche
ausgeführten Werkstücke relativ zum Lötbereich kann zwischen 0,2 m pro Minute und 10 m
pro Minute gewählt werden, wobei die Relativgeschwindigkeit vorzugsweise bei etwa 4 m
pro Minute liegt. Die Zuführgeschwindigkeit des Lots in den Lötbereich wird
vorteilhafterweise etwa doppelt so schnell gewählt.
Insbesondere bei dem Verlöten von verzinkten Blechen ergibt die Verwendung von auf
Kupfer basierenden Legierungen als Lot eine lokale Messingbildung, so daß die Nähte einen
dekorativen Goldton annehmen.
Gemäß bevorzugter Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Verfahrens werden
Hartlote mit Arbeitstemperaturen zwischen 650°C und 1000°C gewählt. Die Lote können
Messinglote mit mindestens 40 Gew.-% Zink und Spuren von Zinn sein. Weiterhin können
Neusilberlote mit mindestens 40 Gew.-% Zink sowie etwa 10 Gew.-% Nickel und Spuren von
Silber Verwendung finden. Ebenfalls gut geeignet sind Lote mit einer Beimischung von
Silizium, wobei sich CuSi3 (d. h. ein Lot aus etwa 97 Gew.-% Kupfer und etwa 3 Gew.-%
Silizium) als besonders vorteilhaft erweist. Ein weiteres bevorzugtes Lot enthält eine
Beimischung von Aluminium, insbesondere CuAl8 (d. h. ein Lot aus etwa 92 Gew.-% Kupfer
und 8 Gew.-% Aluminium) erweist sich als vorteilhaft. Ein ebenfalls sehr gut geeignetes Lot
enthält neben Kupfer etwa 9 Gew.-% Zinn, etwa 0,3 Gew.-% Mangan und etwa 0,25 Gew.-%
Silizium.
Das erfindungsgemäße Laser-Lötverfahren kann sowohl mit einem Laserstrahl als auch mit
zwei zumindest teilweise überlappenden Laserstrahlen durchgeführt werden. Weiterhin kann
das Verfahren mit zwei Laserstrahlen durchgeführt werden, die nicht oder nur unwesentlich
überlappen, wobei deren Foki jeweils etwa in den Berührungsbereichen des Lots mit den zu
verlötenden Blechen liegen. Diese Foki können beispielsweise als Fokuslinien ausgebildet
sein, die sich längs der Richtung der Relativgeschwindigkeit der Bleche relativ zum
Lötbereich erstrecken. Weiterhin kann auch ein scannender Laserstrahl Verwendung finden,
der in einer Richtung senkrecht zur Relativgeschwindigkeit der Bleche relativ zum Lötbereich
durch den Lötbereich hin und her bewegt wird.
Zur Erzeugung des Laserstrahls können Nd:YAG- oder Kohlendioxid(CO2)-Laser verwendet
werden, mit Laserleistungen zwischen 500 W und 10 000 W bei Nd:YAG-Lasern und 1000
W und 40 000 W bei Kohlendioxid-Lasern.
Es können aber auch ein oder mehrere Halbleiter-Laser zur Erzeugung des Laserstrahls
Verwendung finden, zum Beispiel ein oder mehrere Halbleiterlaser-Arrays. Der bzw. die
Halbleiter-Laser werden bevorzugt bei einer mittleren Wellenlänge um 800 nm betrieben. Die
Laserleistungen liegen bei Verwendung von Halbleiter-Lasern vorzugsweise zwischen 500
W und 10 000 W, insbesondere zwischen 1000 W und 5000 W. Bei der Verwendung von
mehreren Halbleiter-Lasern, insbesondere Halbleiterlaser-Arrays, sind verschiedenste
Fokusformen und -überlappungen möglich.
Insbesondere bei verzinkten Blechen und bei beölten Blechen, wie sie in der
Automobilindustrie Verwendung finden, kann auf ein Flußmittel verzichtet werden.
Das erfindungsgemäße Laser-Lötverfahren kann mit oder ohne Schutzgas betrieben
werden. Als Schutzgas kann Stickstoff, Argon, Helium und/oder Kohlendioxid Verwendung
finden.
Durch das erfindungsgemäße Laser-Lötverfahren können sowohl I-Nähte als auch
Kehlnähte und Bördelnähte erzeugt werden. Durch das erfindungsgemäße Laser-
Lötverfahren können Spalte zwischen den zu verlötenden Blechen bis zur Dicke des
verwendeten Lötdrahts, die zwischen 0,4 mm und 2 mm betragen kann, überbrückt bzw.
gefüllt werden.
Das erfindungsgemäße Laser-Lötverfahren kann mit oder ohne einen Hilfsstrom betrieben
werden, der beispielsweise durch eine Spannung hervorgerufen wird, die zwischen dem
Lötdraht und den Blechen angelegt wird. Der Hilfsstrom kann vorzugsweise zwischen 10 A
und 400 A, insbesondere zwischen 100 A und 400 A, bei einer bevorzugten elektrischen
Leistung von etwa 10 kW betragen. Bei Verwendung eines Hilfsstroms kann die
Relativgeschwindigkeit zwischen den Blechen und dem Lötbereich sowie die
Zuführgeschwindigkeit des Drahts in den Lötbereich um ca. 20 Gew.-% bis 50 Gew.-%
erhöht werden.
Weitere Vorteile und Merkmale der vorliegenden Erfindung werden deutlich anhand der
nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die
beiliegenden Abbildungen. Darin zeigen
Fig. 1 eine perspektivische schematische Ansicht einer Vorrichtung zur Durchführung
eines erfindungsgemäßen Laser-Lötverfahrens zur Herstellung einer I-Naht;
Fig. 2 eine perspektivische schematische Ansicht einer Vorrichtung zur Durchführung
eines erfindungsgemäßen Laser-Lötverfahrens zur Herstellung einer Kehlnaht;
Fig. 3 einen schematischen Querschnitt durch eine Vorrichtung zur Durchführung des
erfindungsgemäßen Laser-Lötverfahrens mit auf einer Unterlage aufliegendem
Lötdraht;
Fig. 4a einen schematischen Querschnitt durch eine Vorrichtung zur Durchführung eines
erfindungsgemäßen Laser-Lötverfahrens bei einer Bördelnaht mit Zweistrahltechnik;
Fig. 4b eine Ansicht gemäß den Pfeilen IV b in Fig. 4a;
Fig. 5 eine schematische Schnittansicht einer Vorrichtung zur Durchführung eines
erfindungsgemäßen Laser-Lötverfahrens bei einer Bördelnaht mit einem
scannenden Laserstrahl.
In Fig. 1 ist schematisch eine Vorrichtung abgebildet, mit der ein erfindungsgemäßes Laser-
Lötverfahren durchführbar ist. Im rechten Teil der Fig. 1 ist schematisch ein
Koordinatensystem x, y, z abgebildet, das die Orientierung der in Fig. 1 dargestellten Winkel
verdeutlicht. Die dargestellte Vorrichtung umfaßt eine ebene Unterlage 1, auf der zwei ebene
Bleche 2, 3 stumpf längs der I-Naht 4 aneinanderstoßen. Die Unterlage 1 verläuft somit
parallel zu den Blechwerkstücken 2, 3 sowie parallel zur Tangentialebene an den
Verbindungsbereich der Blechwerkstücke 2, 3. Oberhalb der Bleche 2, 3 ist schematisch ein
Lötkopf 5 angedeutet, der eine Zuführeinheit 6 für einen Laserstrahl (nicht abgebildet) sowie
eine entsprechende Fokussierungsoptik 7 umfaßt. Weiterhin ist in dem Lötkopf 5 eine
Drahtzuführeinrichtung 8 angeordnet, mittels der das als Lötdraht ausgebildete Lot 9 dem
Lötbereich 11, der im wesentlichen dem Fokusbereich eines aus dem Lötkopf 5
austretenden Laserstrahls 10 entspricht, zugeführt werden kann.
Der Winkel zwischen den Oberseiten der Bleche 2, 3 und der Zuführrichtung des Lots 9 in
den Lötbereich 11 in der y-z-Ebene ist mit Q bezeichnet. Der Winkel zwischen der
Zuführrichtung des Lots 9 in den Lötbereich 11 und der mittleren Richtung des Laserstrahls
10 in der y-z-Ebene ist mit y bezeichnet. Der Winkel δ ist in der x-z-Ebene ausgerichtet und
gibt den Winkel zwischen der mittleren Richtung des Laserstrahls 10 und einer in der
Oberfläche der Bleche 2, 3 senkrecht zur Naht 4 durch den Lötbereich 11 hindurchgehenden
Linie an.
Fig. 2 zeigt schematisch die Situation zweier Bleche 12, 13, die sich überlappen. Hier wird
durch ein erfindungsgemäßes Laser-Lötverfahren eine Kehlnaht 14 erzeugt. In Fig. 2 ist
ebenfalls ein Koordinatensystem x, y, z abgebildet, wobei hier ebenfalls wie in Fig. 1 die
y-Richtung in Richtung der Naht 14 zeigt. Aus Fig. 2 ist der Winkel β zwischen der
Zuführrichtung des Lots 9 und der Naht 14 bzw. der Relativgeschwindigkeit der Werkstücke
relativ zum Lötbereich in der x-y-Ebene ersichtlich.
Die Relativgeschwindigkeiten, mit denen die Bleche 2, 3 oder 12, 13 in y-Richtung während
des Lötprozesses relativ zum Laserstrahl 10 bewegt werden können, liegen zwischen 0,2
und 10 m pro Minute, wobei vorzugsweise ein Wert von etwa 4 m pro Minute gewählt wird.
Die Zuführung des Lots 9 kann stechend erfolgen und somit in der gleichen Richtung wie die
Relativgeschwindigkeit der Bleche 2, 3 bzw. 12, 13 relativ zum Lötbereich 11. In diesem Fall
ist β = 0°. Weiterhin kann die Zufuhr des Lots 9 auch schleppend erfolgen und somit
entgegengesetzt der Richtung der Relativgeschwindigkeit, mit der sich die Bleche 2, 3 bzw.
12, 13 relativ zur Position des Laserstrahls 10 bewegen. In diesem Fall ist β = 180°. Bei
einer I-Naht 4 wird vorzugsweise β = 0° gewählt. Bei einer Kehlnaht 14 wird vorzugsweise β
= 30° bis 50° gewählt. Bei einer Bördelnaht (siehe Fig. 4 und Fig. 5) werden vorzugsweise
Winkel von β = 0° oder β = 90° gewählt.
Die Zuführgeschwindigkeit des Lots 9 kann in einem Geschwindigkeitsbereich von 0,2 m pro
Minute bis 30 m pro Minute gewählt werden. Vorteilhafterweise werden hier
Geschwindigkeiten von 3 m pro Minute bis 15 in pro Minute ausgewählt. Insbesondere ein
Verhältnis der Vorschubgeschwindigkeit der Bleche 2, 3 bzw. 12, 13 zur
Vorschubgeschwindigkeit des Lots 9 von 1 : 2 erweist sich als besonders vorteilhaft.
Es besteht die Möglichkeit, einen Hilfsstrom zu verwenden, wobei beispielsweise das als
Lötdraht ausgeführte Lot 9 mit dem positiven Pol einer Spannungsquelle und die Bleche 2, 3
bzw. 12, 13 mit dem negativen Pol der Spannungsquelle verbunden werden. Der Hilfsstrom
kann beispielsweise Stromstärken zwischen 100 A und 400 A bei einer elektrischen Leistung
von ungefähr 10 kW aufweisen. In der Regel erweist sich der Einsatz einer
Gleichspannungsquelle als günstig, es besteht aber auch die Möglichkeit eine
Wechselspannungsquelle zu verwenden. Durch den zusätzlichen Hilfsstrom besteht die
Möglichkeit, die Relativgeschwindigkeit der Bleche 2, 3 bzw. 12, 13 relativ zur Position des
Laserstrahls 10 und die Vorschubgeschwindigkeit des Lots 9 um etwa 20 Gew.-% bis 50
Gew.-% zu steigern.
Der Winkel α, unter dem das Lot 9 in der y-z-Ebene dem Lötbereich 11 zugeführt werden
kann, kann zwischen 0° und 90° gewählt werden, wobei vorzugsweise α = 8° bis α = 30° ist.
Gleichzeitig kann die Zuführrichtung des Laserstrahls 10 in der y-z-Ebene gegenüber der
Zuführrichtung des Lots 9 in einem Winkelbereich von γ = 0° bis γ = 180° gewählt werden,
wobei γ = 30° bis γ = 90° der Vorzug zu geben ist. In Fig. 3 ist ein Beispiel abgebildet, bei
dem der Winkel α zwischen Zuführrichtung des Lots 9 und Oberfläche des Bleches 16 in
y-z-Richtung gleich 0° ist und wobei gleichzeitig der Winkel γ zwischen der Zuführrichtung des
Laserstrahls 10 und der Zuführrichtung des Lots 9 90° beträgt. In dem darin abgebildeten
Ausführungsbeispiel wird das Lot 9 am Blech 16 abgebogen, so daß es in der Nähe des
Lötbereiches auf dem Blech aufliegt.
Der Winkel δ, unter dem die Zuführrichtung des Laserstrahls 10 in der x-z-Ebene gegenüber
der Blechoberfläche gekippt ist, sollte in einem Bereich von 0° bis 150° gewählt werden,
wobei hier Winkeln zwischen 20° und 90° der Vorzug zu geben ist. Alternativ dazu kann der
gesamte Lötkopf 5 in der x-z-Ebene um einen Winkel δ von beispielsweise 0° bis 90° gekippt
werden, so daß dadurch sowohl die Zuführrichtung des Lots 9 als auch die Zuführrichtung
des Laserstrahls 10 beeinflußt werden. Bei einer solchen Verkippung ist Winkeln δ von 60°
bis 90° der Vorzug zu geben.
Die Dicke des verwendeten Lots 9 kann zwischen 0,4 mm und 2 mm liegen. Vorzugsweise
sollten Dicken zwischen 0,8 mm und 1,2 mm gewählt werden.
Erfindungsgemäß werden Lote 9 auf Kupferbasis verwendet. Insbesondere sollten Hartlote
mit einer Arbeitstemperatur zwischen 650°C und 1000°C Verwendung finden. Hier bieten
sich beispielsweise Messinglote an, die neben der Kupferbasis mindestens 40 Gew.-% Zink
aufweisen. Weiterhin können in den Messingloten Spuren von Zinn vorhanden sein.
Als weitere erfindungsgemäße Lote 9 können Neusilberlote verwendet werden, die neben
einer Kupferbasis mindestens 40 Gew.-% Zink und zusätzlich etwa 10 Gew.-% Nickel
aufweisen. Hier können Spuren von Silber von Vorteil sein.
Da kleine Zugaben von Silizium das Fließverhalten positiv beeinflussen, können
insbesondere auch Lote 9 verwendet werden, die aus im wesentlichen Kupfer und einer
Beimischung von Silizium bestehen. Hier bietet sich beispielsweise ein Kupferlot 9 mit 3
Gew.-% Silizium an (CuSi3). Zusätzlich kann ein solches CuSi3-Lot mit Zugaben von Blei
versetzt werden, wodurch die Löttemperatur etwas gesenkt werden kann.
Als ein ebenfalls sehr vorteilhaftes Lot 9 hat sich ein Kupferlot mit einer Beimischung von
Aluminium erwiesen und hier insbesondere eine Beimischung von etwa 8 Gew.-%
Aluminium (CuAl8). Ein weiterhin sehr vorteilhaftes Lot 9 ist ein Kupferlot, das 9 Gew.-%
Zinn, 0,3 Gew.-% Mangan und 0,25 Gew.-% Silizium enthält.
Als Laser kann beispielsweise ein Nd:YAG-Laser im Dauerstrichbetrieb Verwendung finden.
Der Nd:YAG-Laser wird in der Regel bei einer Wellenlänge um 1.064 nm betrieben, kann
aber auch als frequenzverdoppelter Laser bei einer Wellenlänge von 532 nm betrieben
werden. Die verwendeten Laserleistungen können in einem Bereich zwischen 500 W und
10 000 W liegen. Vorzugsweise finden Laserleistungen zwischen 2000 W und 4000 W
Verwendung. Bei dem Betrieb des Nd:YAG-Lasers mit Frequenzverdoppelung sollte die
Leistung zwischen 10 W und 1000 W gewählt werden.
Weiterhin bietet sich die Verwendung eines Kohlendioxid(CO2)-Lasers an, wobei hier
Leistungen zwischen 1000 W und 40 000 W gewählt werden können. Vorzugsweise kann
ein Leistungsbereich von 2000 W und 5000 W Verwendung finden.
Es können aber auch ein oder mehrere Halbleiter-Laser, zum Beispiel ein oder mehrere
Halbleiterlaser-Arrays, verwendet werden. Bei der Verwendung von mehreren Halbleiter-
Lasern, insbesondere Halbleiterlaserdioden-Arrays, sind verschiedenste Fokusformen und
Fokiüberlappungen möglich.
Die Größe der Fokusfläche ist abhängig von der Art der zu verlötenden Naht. Die
Fokusfläche wird bevorzugt zwischen der aufgrund der Beugungsbegrenzung minimal
möglichen Fläche und etwa 25 mm2 liegen.
Insbesondere bei verzinkten Blechen kann auf Flußmittel verzichtet werden, weil Zink als
Haftvermittler wirkt und durch Zink eine lokale Messingbildung hervorgerufen wird. Weiterhin
sind beispielsweise im Automobilbau verwendete beölte Bleche ohne Flußmittel laser
lötfähig. Das erfindungsgemäße Verfahren kann ohne Schutzgas durchgeführt werden. Es
besteht jedoch auch die Möglichkeit, Stickstoff, Argon, Helium und/oder Kohlendioxid als
Schutzgas zu verwenden.
In den Fig. 4 und Fig. 5 ist die Verlötung von Bördelnähten abgebildet. Mittels des
erfindungsgemäßen Lötverfahrens können Spalte mit einer Breite überbrückt werden, die
etwa dem 0,5-fachen bis 1-fachen des Lötdrahtdurchmessers entsprechen. In Fig. 4a ist die
Verlötung zweier Bleche 17, 18 mit einem Lot 9 und einem in zwei Teilstrahlen 19, 20
aufgespaltenen Laserstrahl abgebildet. Die Fokuspunkte der beiden Teilstrahlen 19, 20
liegen im Berührungsbereich der Bleche 17, 18 mit dem Lot 9. Wie in Fig. 4b abgebildet,
kann in solchen Fällen anstelle eines Fokuspunktes eine Fokuslinie 21, 22 Verwendung
finden.
Eine entsprechende Bifokaltechnik kann auch bei anderen Nähten angewendet werden,
wobei beispielsweise ein etwas breiterer Fokus das Material der Bleche in ihrem
Oberflächenbereich erwärmt und ein engerer Fokus das Lot 9 im Lötbereich aufschmilzt.
Zwei Fokuspunkte oder -linien können auch bei einem einzelnen Laserstrahl durch eine
entsprechende Optik erzeugt werden.
In Fig. 5 ist eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Verfahrens zum
Laserlöten bei an einer Bördelnaht stumpf aufeinanderstoßenden Blechen 17, 18 abgebildet.
Hierbei wird ein sich in Richtung des Pfeils 24 hin und her bewegender Laserstrahl 23
verwendet, der auf diese Weise insbesondere auch für ein Aufschmelzen des Lots 9 in
dessen Berührungsbereichen zu den Blechen 17, 18 sorgt.
1
Unterlage
2
,
3
Bleche bei I-Naht
4
I-Naht
5
Lötkopf
6
Lasereinheit
7
Fokussierungsoptik
8
Drahtzuführeinrichtung
9
Lötdraht
10
Laserstrahl
11
Lötbereich
12
,
13
Bleche bei Kehlnaht
14
Kehlnaht
15
umgebogener Abschnitt des Lötdrahts
16
Blech
17
,
18
Blech bei Bördelnaht
19
,
20
Teilstrahlen des Laserstrahls
21
,
22
Fokusquerschnitte der beiden Teilstrahlen
23
scannender Laserstrahl
24
Pfeil in
Fig.
5
α Winkel zwischen Lötdraht und Oberfläche des Blechs in y-z-Ebene
β Winkel zwischen Lötdraht und Vorschubrichtung in x-y-Ebene
γ Winkel zwischen Strahl und Lötdraht in y-z-Ebene
δ Winkel zwischen Lötkopf und Blech in x-z-Ebene
β Winkel zwischen Lötdraht und Vorschubrichtung in x-y-Ebene
γ Winkel zwischen Strahl und Lötdraht in y-z-Ebene
δ Winkel zwischen Lötkopf und Blech in x-z-Ebene
Claims (62)
1. Laser-Lötverfahren zur Verlötung zweier oder mehrerer Werkstücke (2, 3, 12, 13, 16,
17, 18) miteinander, die vorzugsweise als Bleche ausgeführt sind, mittels mindestens
eines den Lötbereich (11) einer Wärmestrahlung aussetzenden Laserstrahls (10, 19,
20, 23) unter Zufuhr eines Lots (9) in den Lötbereich (11), dadurch gekennzeichnet,
daß als Lot (9) eine auf Kupfer basierende Legierung Verwendung findet.
2. Laser-Lötverfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Lot (9) ein
Hartlot mit einer Arbeitstemperatur zwischen 650°C und 1000°C ist.
3. Laser-Lötverfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
das Lot (9) ein Messinglot ist.
4. Laser-Lötverfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das als Messinglot
ausgeführte Lot (9) mindestens 40 Gew.-% Zink enthält.
5. Laser-Lötverfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das als Messinglot
ausgeführte Lot (9) zusätzlich zu den mindestens 40 Gew.-% Zink Spuren von Zinn
enthält.
6. Laser-Lötverfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
das Lot (9) ein Neusilberlot ist.
7. Laser-Lötverfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das als
Neusilberlot ausgeführte Lot (9) mindestens 40 Gew.-% Zink sowie etwa 10 Gew.-%
Nickel enthält.
8. Laser-Lötverfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das als
Neusilberlot ausgeführte Lot (9) zusätzlich zu den mindestens 40 Gew.-% Zink sowie
den etwa 10 Gew.-% Nickel Spuren von Silber enthält.
9. Laser-Lötverfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
das Lot (9) eine Beimischung von Silizium enthält.
10. Laser-Lötverfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Lot (9) aus
etwa 97 Gew.-% Kupfer und etwa 3 Gew.-% Silizium besteht.
11. Laser-Lötverfahren nach einem der Ansprüche 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet,
daß das Lot (9) aus etwa 97 Gew.-% Kupfer und etwa 3 Gew.-% Silizium sowie
Spuren von Blei besteht.
12. Laser-Lötverfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
das Lot (9) eine Beimischung von Aluminium enthält.
13. Laser-Lötverfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Lot (9) aus
etwa 92 Gew.-% Kupfer und etwa 8 Gew.-% Aluminium besteht.
14. Laser-Lötverfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
das Lot (9) besteht aus
- - etwa 9 Gew.-% Zinn,
- - etwa 0,3 Gew.-% Mangan,
- - etwa 0,25 Gew.-% Silizium,
- - Rest Kupfer.
15. Laser-Lötverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß
das Lot (9) als Lötdraht ausgeführt ist, dessen Dicke zwischen 0,4 mm und 2 mm
beträgt.
16. Laser-Lötverfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Dicke des
Lötdrahts zwischen 0,8 mm und 1,2 mm beträgt.
17. Laser-Lötverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß
zwischen den vorzugsweise als Blechen ausgeführten Werkstücken (2, 3, 12, 13, 16,
17,18) I-Nähte, Kehlnähte oder Bördelnähte erzeugt werden.
18. Laser-Lötverfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die
Relativgeschwindigkeit zwischen dem die Naht (4, 14) bildenden Verbindungsbereich
der Werkstücke (2, 3, 12, 13, 16, 17, 18) und dem Lötbereich (11) zwischen 0,2 m pro
Minute und 10 m pro Minute beträgt.
19. Laser-Lötverfahren nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die
Relativgeschwindigkeit zwischen dem die Naht (4, 14) bildenden Verbindungsbereich
und dem Lötbereich (11) etwa 4 m pro Minute beträgt.
20. Laser-Lötverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß
die Zuführgeschwindigkeit des Lots (9) in den Lötbereich (11) zwischen 0,2 m pro
Minute und 30 m pro Minute beträgt.
21. Laser-Lötverfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die
Zuführgeschwindigkeit des Lots (9) in den Lötbereich (11) zwischen 3 m pro Minute
und 15 m pro Minute beträgt.
22. Laser-Lötverfahren nach einem der Ansprüche 18 bis 21, dadurch gekennzeichnet,
daß die Relativgeschwindigkeit zwischen dem die Naht (4, 14) bildenden
Verbindungsbereich der Werkstücke (2, 3, 12, 13, 16, 17, 18) und dem Lötbereich (11)
etwa halb so groß ist wie die Zuführgeschwindigkeit des Lots (9) in den Lötbereich
(11).
23. Laser-Lötverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß
die Werkstücke (2, 3, 12, 13, 16, 17, 18) auf eine im wesentlichen ebene Unterlage (1)
gelegt werden, wobei der mindestens eine Laserstrahl (10, 19, 20, 23) und das Lot (9)
den der Unterlage abgewandten Oberflächen der Werkstücke (2, 3, 12, 13, 16, 17, 18)
in deren Verbindungsbereich zugeführt werden.
24. Laser-Lötverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß
das Lot (9) schleppend oder stechend zugeführt wird.
25. Laser-Lötverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß
der in einer den Lötbereich (11) schneidenden Tangentialebene an den
Verbindungsbereich der Werkstücke (2, 3, 12, 13, 16, 17, 18) gemessene Winkel (β)
zwischen der Richtung des als Naht (4, 14) ausgebildeten Verbindungsbereichs der
Werkstücke (2, 3, 12, 13, 16, 17, 18) und der Zuführrichtung des Lots (9) zwischen 0°
und 180° beträgt.
26. Laser-Lötverfahren nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel (β)
bei einer I-Naht etwa 0° beträgt.
27. Laser-Lötverfahren nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel (β)
bei einer Kehlnaht zwischen 30° und 50° beträgt.
28. Laser-Lötverfahren nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel (β)
bei einer Bördelnaht etwa 0° oder etwa 90° beträgt.
29. Laser-Lötverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß
der Winkel (α), unter dem das Lot (9) dem Lötbereich (11) in der Ebene, die durch die
längs der Naht gerichtete Relativgeschwindigkeit der Werkstücke (2, 3, 12, 13, 16, 17,
18) relativ zum Lötbereich (11) und die Flächennormale auf die Tangentialebene an
den Verbindungsbereich der Werkstücke (2, 3, 12, 13, 16, 17, 18) im Lötbereich (11)
aufgespannt wird, zugeführt wird, zwischen 0° und 90° beträgt.
30. Laser-Lötverfahren nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel (α)
zwischen 8° und 30° beträgt.
31. Laser-Lötverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß
der Winkel (γ) zwischen der Zuführrichtung des Lots (9) und der Zuführrichtung des
mindestens einen Laserstrahls (10, 19, 20, 23) in der Ebene, die durch die längs der
Naht gerichtete Relativgeschwindigkeit der Werkstücke (2, 3, 12, 13, 16, 17, 18) relativ
zum Lötbereich (11) und die Flächennormale auf die Tangentialebene an den
Verbindungsbereich der Werkstücke (2, 3, 12, 13, 16, 17, 18) im Lötbereich (11)
aufgespannt wird, zwischen 0° und 180° beträgt.
32. Laser-Lötverfahren nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel (γ)
30° bis 90° beträgt.
33. Laser-Lötverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 32, dadurch gekennzeichnet, daß
der Winkel (δ) zwischen der Zuführrichtung des mindestens einen Laserstrahls (10, 19,
20, 23) und der Tangentialebene an den Verbindungsbereich der Werkstücke (2, 3, 12,
13,16, 17, 18) im Lötbereich (11) in der Ebene, die durch die Flächennormale auf der
Tangentialebene an den Verbindungsbereich der Werkstücke (2, 3, 12, 13, 16, 17, 18)
im Lötbereich (11) und eine parallel zur Tangentialebene an den Verbindungsbereich
der Werkstücke (2, 3, 12, 13, 16, 17, 18) im Lötbereich (11) und senkrecht auf der
Naht (4, 14) durch den Lötbereich (11) verlaufende Gerade aufgespannt wird,
zwischen 0° und 150° beträgt.
34. Laser-Lötverfahren nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel (δ)
zwischen 20° und 90° beträgt.
35. Laser-Lötverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 34, dadurch gekennzeichnet, daß
zur Erzeugung des mindestens einen Laserstrahls (10, 19, 20, 23) ein Nd:YAG-Laser
Verwendung findet.
36. Laser-Lötverfahren nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, daß der Nd:YAG-
Laser bei einer mittleren Wellenlänge um 1064 nm betrieben wird.
37. Laser-Lötverfahren nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet, daß Laserleistungen
von 500 W bis 10 000 W verwendet werden.
38. Laser-Lötverfahren nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, daß Laserleistungen
von 2000 W bis 4000 W verwendet werden.
39. Laser-Lötverfahren nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, daß der Nd:YAG-
Laser frequenzverdoppelt bei einer Wellenlänge von 532 nm betrieben wird.
40. Laser-Lötverfahren nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, daß Laserleistungen
zwischen 10 W und 1000 W verwendet werden.
41. Laser-Lötverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 34, dadurch gekennzeichnet, daß
zur Erzeugung des mindestens einen Laserstrahls (10, 19, 20, 23) ein
Kohlendioxid(CO2)-Laser Verwendung findet.
42. Laser-Lötverfahren nach Anspruch 41, dadurch gekennzeichnet, daß Laserleistungen
zwischen 1000 W und 40 000 W verwendet werden.
43. Laser-Lötverfahren nach Anspruch 42, dadurch gekennzeichnet, daß Laserleistungen
zwischen 2000 W und 5000 W verwendet werden.
44. Laser-Lötverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 34, dadurch gekennzeichnet, daß
zur Erzeugung des mindestens einen Laserstrahls (10, 19, 20, 23) ein oder mehrere
Halbleiter-Laser Verwendung finden.
45. Laser-Lötverfahren nach Anspruch 44, dadurch gekennzeichnet, daß ein
Halbleiterlaser-Array verwendet wird.
46. Laser-Lötverfahren nach Anspruch 44 oder 45, dadurch gekennzeichnet, daß der bzw.
die Halbleiter-Laser bei einer mittleren Wellenlänge um 800 nm betrieben werden.
47. Laser-Lötverfahren nach einem der Ansprüche 44 bis 46, dadurch gekennzeichnet,
daß Laserleistungen zwischen 500 W und 10 000 W verwendet werden.
48. Laser-Lötverfahren nach Anspruch 47, dadurch gekennzeichnet, daß Laserleistungen
zwischen 1000 W und 5000 W verwendet werden.
49. Laser-Lötverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 48, dadurch gekennzeichnet, daß
die Querschnittsfläche des mindestens einen Laserstrahls (10, 19, 20, 23) im
Lötbereich (11) kleiner oder gleich 25 mm2 ist.
50. Laser-Lötverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 49, dadurch gekennzeichnet, daß
als Werkstücke (2, 3, 12, 13, 16, 17, 18) verzinkte Bleche Verwendung finden.
51. Laser-Lötverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 50, dadurch gekennzeichnet, daß
als Werkstücke (2, 3, 12, 13, 16, 17, 18) beölte Bleche Verwendung finden.
52. Laser-Lötverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 51, dadurch gekennzeichnet, daß
kein Flußmittel verwendet wird.
53. Laser-Lötverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 52, dadurch gekennzeichnet, daß
kein Schutzgas Verwendung findet.
54. Laser-Lötverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 52, dadurch gekennzeichnet, daß
ein Schutzgas Verwendung findet, und zwar vorzugsweise Stickstoff und/oder Argon
und/oder Helium und/oder Kohlendioxid.
55. Laser-Lötverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 54, dadurch gekennzeichnet, daß
zwei Laserstrahlen (19, 20) Verwendung finden.
56. Laser-Lötverfahren nach Anspruch 55, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden
Laserstrahlen im Lötbereich zumindest teilweise überlappen, wobei der Querschnitt
eines der beiden Laserstrahlen im Lötbereich größer ist als der des anderen, so daß
der Laserstrahl mit dem weniger ausgedehnten Querschnitt im Lötbereich in einem
Bereich auftritt, der auch von dem anderen Laserstrahl mit Wärme beaufschlagt wird.
57. Laser-Lötverfahren nach Anspruch 55, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden
Laserstrahlen (19, 20) im Lötbereich nicht oder nur unwesentlich überlappen, wobei
sich ihre Foki jeweils im wesentlichen im Berührungsbereich des Lots (9) mit den
Werkstücken (17, 18) befinden.
58. Laser-Lötverfahren nach einem der Ansprüche 55 bis 57, dadurch gekennzeichnet,
daß die Foki der Laserstrahlen (19, 20) als sich im wesentlichen in Richtung der
Relativgeschwindigkeit der Werkstücke (17, 18) relativ zum Lötbereich (11)
erstreckende Fokuslinien ausgebildet sind.
59. Laser-Lötverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 58, dadurch gekennzeichnet, daß
der mindestens eine Laserstrahl (23) im Lötbereich (11) in einer Richtung, die im
wesentlichen senkrecht zur Relativgeschwindigkeit der Werkstücke (17, 18) relativ zum
Lötbereich (11) verläuft, hin und her bewegt wird.
60. Laser-Lötverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 59, dadurch gekennzeichnet, daß
ein Hilfsstrom verwendet wird, der durch eine zwischen einem als Lötdraht
ausgeführten Lot (9) und den als Blechen ausgeführten Werkstücken (2, 3, 12, 13, 16,
17, 18) angelegte Spannung hervorgerufen wird.
61. Laser-Lötverfahren nach Anspruch 60, dadurch gekennzeichnet, daß der Hilfsstrom
zwischen 10 A und 400 A, insbesondere zwischen 100 A und 400 A, beträgt.
62. Laser-Lötverfahren nach einem der Ansprüche 60 oder 61, dadurch gekennzeichnet,
daß die mit dem Hilfsstrom verbundene elektrische Leistung etwa 10 kW beträgt.
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