DE19749697A1 - Einrichtung zur Steuerung des Eisenbahnbetriebes - Google Patents
Einrichtung zur Steuerung des EisenbahnbetriebesInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Einrichtung nach dem
Oberbegriff des Patentanspruches 1. Eine solche Einrichtung
ist u. a. aus der EP 0 076 672 B1 bekannt.
Für die Steuerung des Bahnbetriebes werden üblicherweise
Stellwerke verwendet. Diese sorgen für das sichere Einstel
len, Überwachen und Auflösen von Fahrstraßen, wobei sie si
cherstellen, daß sich die die Strecke befahrenden Züge nicht
gefährlich nahe kommen. Die Züge fahren in einem festen
Blockabstand, einem Mindestabstand zwischen aufeinander fol
genden Zügen, der durch den Abstand von Lichtsignalen defi
niert ist; der Abstand der Lichtsignale begrenzt die maximal
zulässige Fahrgeschwindigkeit der Züge über deren Bremsweg.
Jedes Lichtsignal sichert den hinter ihm liegenden Gleisab
schnitt, indem es das Einfahren eines nachfolgenden Zuges in
diesen Gleisabschnitt sperrt, solange dieser Abschnitt noch
von einem vorausfahrenden Zug besetzt ist.
Um den Abstand aufeinanderfolgender Fahrzeuge bei gleichzei
tiger Anhebung der Fahrgeschwindigkeit zu verringern, kommen
zusätzlich zu den Stellwerken Leitstellen zur Anwendung. Ihre
Aufgabe ist es, den in der gleichen Richtung fahrenden Zügen
z. B. über eine Linienzugbeeinflussung laufend Fahranweisun
gen zu übermitteln, die es diesen ermöglichen, im dichtest
möglichen Abstand, dem absoluten oder gegebenenfalls sogar
relativen Bremswegabstand, aufeinander zu folgen. Hierzu ist
eine laufende feinfühlige Ortung der Züge erforderlich. Opti
sche Signale haben für die Zugsteuerung keine Bedeutung mehr,
solange eine ständige Informationsübertragung zwischen allen
die Strecke befahrenden Zügen und der Leitstelle vorhanden
ist. Fällt diese Verbindung aus oder wird die Strecke auch
von Zügen befahren, die keine Verbindung zur Leitstelle auf
bauen können, so müssen die davon betroffenen Züge wieder in
einem festen Blockabstand z. B. nach optischen Signalen fah
ren. Weil die Züge bei intakter Verbindung zur Leitstelle im
Bremswegabstand aufeinander folgen können im Gegensatz zum
Raumabstand beim Fahren in festen Blockabständen, spricht man
hier auch vom sogenannten moving-block.
Insbesondere aus dem angelsächsischen Raum ist eine Steuerung
des Eisenbahnbetriebes bekannt, bei der eine zentrale Leit
stelle einmal gegebene Fahranweisungen an einen Zug nicht
ständig bestätigen muß. Vielmehr vergibt die Leitstelle an
die Züge für bestimmte Streckenabschnitte Kennzeichen, soge
nannte Token, die einen Zug berechtigen, die durch das Token
bezeichneten Abschnitte zu befahren. Für jeden Abschnitt darf
nur ein einziges Token vergeben werden und nur der Zug kann
einen Abschnitt befahren, der das für diesen Abschnitt gel
tende Token erhalten hat (EP 0 076 672 B1). Die Züge befahren
die einzelnen Abschnitte unter der Sicherung der ihnen zuge
wiesenen Token und geben diese beim Verlassen der betreffen
den Abschnitte wieder an die Leitstelle zurück, die diese
dann anderen Zügen zuweisen kann. Diese Art der Steuerung des
Eisenbahnbetriebes kommt insbesondere auf Bahnstrecken mit
mäßiger Verkehrsdichte zur Anwendung. Die Sicherheit des
Bahnbetriebes auf solchen Strecken ist wesentlich davon ab
hängig, daß die Leitstellen den Zügen die Token exklusiv zu
weisen, d. h. sicherstellen, daß niemals gleichzeitig mehre
ren Zügen das Befahren der gleichen Abschnitte gestattet
wird. Hierzu gehört es auch, daß die Leitstellen ständig Be
scheid wissen über den Fahrort der einzelnen Züge. Um die Zü
ge in einem möglichst dichten Abstand aufeinander folgen zu
lassen, ist eine vorzugsweise laufende Ortung der Züge erfor
derlich. Hierzu bestimmen die Züge selbst ihren jeweiligen
Fahrort und melden diesen per Funk an die zugehörige Leit
stelle. Dort erfolgt dann aus den empfangenen Ortungsmeldun
gen sowie den der Leitstelle mitgeteilten Zuglängen, Vorrück
geschwindigkeiten und Bremseigenschaften der Züge die Zug
steuerung durch die Vergabe von Token für bestimmte Abschnit
te an bestimmte Züge. Die Ermittlung von Ortspositionen durch
die einzelnen Züge ist problematisch. Die Verwendung der auf
den Fahrzeugen vorgesehene Wegmeßeinrichtungen führt durch
Schleudern und Gleiten über längere Strecken zu nicht mehr
tolerierbaren Meß- und damit Ortungsfehlern. Da die zugseiti
gen Ortungsangaben direkten Einfluß haben auf die Sicherheit
der Steuerung des Bahnbetriebes, kommt der Fahrortbestimmung
der Züge eine ausschlaggebende Bedeutung bei.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Einrichtung nach dem Ober
begriff des Patentanspruches 1 so weiterzubilden, daß eine
signaltechnisch sichere exklusive Tokenvergabe in Abhängig
keit von hochzuverlässig ermittelten Fahrortpositionen der
einzelnen Züge ermöglicht wird.
Die Erfindung löst diese Aufgabe durch die kennzeichnenden
Merkmale des Patentanspruches 1. Dadurch, daß die Tokenverga
be von der Mitwirkung des zugehörigen Stellwerkes abhängig
gemacht ist, ist erstmals eine konsistente Fahrbefehlsertei
lung möglich. Durch die Kopplung der zugseitigen Einrichtun
gen an ein Zugbeeinflussungssystem läßt sich die Einhaltung
der übermittelten Fahrbefehle auf den Zügen überwachen; diese
Überwachung ist unabhängig von der Mitwirkung des Fahrzeug
führers.
Vorteilhafte Aus- und Weiterbildungen der erfindungsgemäßen
Einrichtung sind in den Unteransprüchen angegeben.
So soll nach der Lehre des Anspruches 2 der signaltechnisch
sichere Prozessor Teil des steuernden Stellwerkes sein; der
zusätzliche Aufwand für die signaltechnisch sichere Ausge
staltung des Tokenprozessors wird so minimiert.
Bei Bereitstellung eines zentralen Stellwerkes zum Steuern
örtlicher Stellwerke soll nach der Lehre des Anspruches 3
auch ein zentraler Tokenprozessor zur Steuerung der Tokenver
gabe im gesamten Steuerbereich des Stellwerkes vorgesehen
sein, wobei der Tokenprozessor bei der Tokenvergabe auf die
Fahrstraßensteuerung des zentralen Stellwerkes zurückgreift.
Nach der Lehre des Anspruches 4 bezieht die Tokenvergabe
erstmals neben den Gleisabschnitten der Strecken auch die
Gleisabschnitte der Bahnhöfe ein; dies macht es möglich, un
ter Benutzung der Stellwerksdaten die Ziel- oder Duchgangs
gleise der Bahnhöfe eindeutig im Token zu bezeichnen und die
Züge so über ihren Fahrweg und damit die einzuhaltende Fahr
geschwindigkeit zu unterrichten. Für den Fall, daß die Züge
die ihnen zugewiesenen Token nicht an die zugehörige Leit
stelle zurückgeben, sondern sie verwerfen, soll die Freimel
dung der Gleisabschnitte zum Erkennen nicht mehr benötigter
Token durch Achszählkreise oder andere Gleisfreimeldeeinrich
tungen geschehen.
Anstelle solcher Gleisfreimeldeeinrichtungen können nach der
Lehre des Anspruches 5 aber auch entlang der Gleise Geber für
Ortsinformationen vorgesehen sein, die von den Zügen gelesen
und in geeigneter Weise an das zugehörige Stellwerk übertra
gen werden können; die Verwendung einer derartigen Gleisüber
wachung vermindert den Aufwand für die streckenseitige Über
wachung des Frei- und Besetztmeldezustandes erheblich.
Nach der Lehre des Anspruches 6 ist die jeweilige Zuglänge in
die Ortungsmeldungen der Züge zu integrieren bzw. das Stell
werk hat aus den übermittelten Ortsinformationen der Trieb
fahrzeuge die entsprechenden Ortspositionen für die Fahrzeug
enden zu ermitteln.
Die Anerkennung bzw. die Ausgabe zugseitig ermittelter Orts
positionen ist nach der Lehre des Anspruches 7 bei Verwendung
von fahrzeugseitigen Ortungseinrichtungen abhängig zu machen
von einer Zugintegritätsprüfung oder einer Zuglängenmessung.
Dadurch wird erreicht, daß Zugtrennungen nicht zu fehlerhaf
ten Ortspositionen für die abgetrennten Zugteile führen.
Die fahrortabhängige Überwachung von Token nach der Lehre des
Anspruches 8 ist in vorteilhafter Weise zum Anlegen und Lösen
der Fahrzeugbremsen eines Zuges zu verwenden; auf diese Art
und Weise werden Züge mit für den von ihnen befahrenen Gleis
abschnitt nicht mehr aktuellen Token zwangsgebremst.
Für die Übermittlung der Token sowie weiterer Daten zwischen
der Strecke und den Zügen kommt gemäß Anspruch 9 vorzugsweise
eine gegen unerkannte Verfälschungen der Token gesicherte Da
tenübertragung z. B. nach kryptologischen Gesichtspunkten zur
Anwendung.
Die Datenübertragung geschieht nach der Lehre des Anspruches
10 auf funktechnischem Wege.
Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemä
ßen Einrichtung nach dem vorliegenden Anspruch 11 sieht vor,
auf dem Führerstand eines Triebfahrzeuges ein Anzeigemodul zu
installieren, auf dem, abhängig vom Inhalt des einem Fahrzeug
jeweils zugewiesenen Tokens, unterschiedliche Anzeigen zur
Darstellung zu bringen sind. So soll z. B. der Haltepunkt vor
einem Bahnhof und die genehmigte Einfahrt in ein konkretes
Bahnhofsgleis angezeigt werden.
Die Energieversorgung der gleisseitigen Elemente für die In
formationsübertragung sowie gegebenenfalls für den Betrieb
gleisseitiger Freimeldeeinrichtungen kann wegen des geringen
Energiebedarfes nach der Lehre des Anspruches 12 über batte
riegepufferte Solaranlagen erfolgen. Auf einen Anschluß der
gleisseitigen Elemente an ein Versorgungsnetz kann so ver
zichtet werden.
Die Erfindung ist nachstehend anhand eines in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert. Die
Zeichnung zeigt in
Fig. 1 schematisch die fahrstraßenbezogene Zuordnung von
Token zu einzelnen Zügen, in
Fig. 2 die Informationsübertragung zwischen einem zentralen
Stellwerk und einem Zug und in
Fig. 3 eine mögliche Ausführungsform eines zugseitigen An
zeigemoduls.
Fig. 1 zeigt eine Bahnanlage mit zwei Bahnhöfen X und Y, die
über ein in beiden Fahrrichtungen befahrbares Gleis verbunden
sind. Die Strecken und Bahnhofsgleise sind in Gleisabschnitte
1 bis 7 unterteilt, die jeweils von einem einzigen Zug Z1
bzw. Z2 zu befahren sind. Dabei ist die Anordnung so getrof
fen, daß die Erlaubnis zum Befahren von Gleisabschnitten von
einem gemeinsamen Tokenprozessor TP vergeben und auf funk
technischem Wege an die Züge übermittelt wird; unter dem Be
griff Züge sind auch Einzelfahrzeuge zu verstehen. Der Token
prozessor TP ist durch eine beispielsweise zweikanalige Aus
gestaltung seiner Verarbeitungseinrichtungen signaltechnisch
sicher ausgeführt. Er wirkt mit einem nicht dargestellten
Stellwerk zusammen oder ist in dieses integriert und macht
die Abgabe eines Token für einen bestimmten Gleisabschnitt an
einen Zug abhängig von der Einstellung einer Fahrstraße für
diesen Zug über den bzw. die Gleisabschnitte, für die das To
ken gelten soll. Das Token beinhaltet dabei einen konkreten
Zielpunkt innerhalb eines Zielgleises, der sich z. B. auf die
Einfahrweiche eines Bahnhofes oder das Ende eines der Bahn
hofsgleise bezieht. Aus den vom Tokenprozessor TP verwalteten
Token für die Gleise 1 bis 7 sind die Token für die Gleise 3,
4 und 5 entnommen und den Zügen Z1, Z2 zugewiesen. Dabei er
lauben die Token T3 und T4 dem Zug Z1 das Befahren der Gleis
abschnitte 3 und 4 bis kurz vor die Einfahrweiche des Bahnho
fes Y. Dem Zug Z2 hat der Tokenprozessor TP das Token T5 zu
gewiesen. Das bedeutet, daß der Zug Z2 den von ihm besetzten
Gleisabschnitt 5 derzeit nicht verlassen darf. Sollte er dies
dennoch zu tun versuchen, so würde dies durch fahrortabhängi
ges Überwachen seiner Vorrückgeschwindigkeit in Verbindung
mit dem ihm zugewiesenen Token T5 zu einer Zwangsbremsung
führen. Für die fahrortabhängige Überwachung der Vorrückge
schwindigkeit und des Tokens gibt es entlang der Gleise ange
ordnete, in Fig. 1 aber nicht dargestellte punktförmige Zug
beeinflussungseinrichtungen, deren Passieren von den Zügen
detektiert wird und dort vorgegebene Reaktionen auslöst. An
diesen Zugbeeinflussungseinrichtungen und gegebenenfalls wei
teren ausschließlich Ortungszwecken dienenden sogenannten Ba
lisen orten sich die Fahrzeuge hochgenau im Gleis und schrei
ben dann ihren Fahrort z. B. unter Verwendung fahrzeugseiti
ger Wegmeßeinrichtungen fort, bis sie sich an einer folgenden
Ortungseinrichtung erneut mit der Streckenkilometrierung syn
chronisieren können. Wenn die Züge den von ihnen jeweils be
fahrenen Gleisabschnitt verlassen und unter dem Schutz des
dem folgenden Gleisabschnitt zugeordneten Tokens ihre Fahrt
in den folgenden Gleisabschnitt fortsetzen, können sie das
für den von ihnen freigefahrenen Gleisabschnitt zugewiesene
Token an den Tokenprozessor zurückgeben, der dieses Token
dann einem anderen Zug zuweisen kann.
Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemä
ßen Einrichtung sieht vor, daß die Züge beim Räumen der ein
zelnen Gleisabschnitte das ihnen jeweils zugewiesene Token
nicht wieder an den Tokenprozessor zurückgeben, sondern ver
werfen; sie erkennen, daß es für sie nicht mehr von Belang
ist und löschen es daraufhin in ihren Fahrzeugspeichern. Da
mit der Tokenprozessor weiß, daß ein von ihm einem bestimmten
Zug für einen bestimmten Gleisabschnitt zugewiesenes Token
von diesem Zug nicht mehr benötigt wird, ist es erforderlich,
daß der Tokenprozessor Kenntnis davon hat, daß der betreffen
de Zug den zugehörigen Gleisabschnitt vollständig geräumt
hat. Eine entsprechende Information kann dem Tokenprozessor
vom zugehörigen Stellwerk übermittelt werden, das zu diesen
Zweck die zu steuernde Bahnanlage abschnittsweise auf ihren
Frei- und Besetztzustand überwacht. Hierzu sind die einzelnen
Gleisabschnitte vorzugsweise durch Achszählkreise auf ihren
Frei- und Besetztzustand zu überwachen. Eine vorteilhafte
Weiterbildung der erfindungsgemäßen Einrichtung, die ohne die
Installation von Zählpunkten und die Bewertung von deren
Zählergebnissen in Zählwerken und ohne Gleisstromkreise für
die Gleisüberwachung auskommt, besteht in der Installation
von Gebern für Ortsinformationen längs der Gleise. Über diese
Geber erhalten die Züge Informationen über ihren jeweiligen
Aufenthaltsort und können hieraus z. B. unter Verwendung
fahrzeugseitiger Wegimpulsgeber und der ihnen bekannten Zu
glängen erkennen, wann ein Abschnitt vollständig geräumt ist.
Hierzu ist auf den Zügen eine laufende Zuglängenmessung oder
zumindest eine fortwährende Zugintegritätsprüfung erforder
lich. Entsprechende Meldungen unterrichten das Stellwerk und
den Tokenprozessor von der Räumung der Gleise. Es ist aber
auch denkbar, den Zugschluß über eine gleisseitige Leseein
richtung zu detektieren, um eine entsprechende Meldung an den
Tokenprozessor abzusetzen.
Fig. 2 zeigt die Steuerung eines weitläufigen Eisenbahnnet
zes durch ein zentrales Stellwerk ESTW, das auch einen zen
tralen Tokenprozessor zur Zugsteuerung beinhalten soll. An
der Strecke gibt es für die Bahnhöfe A bis Z eine entspre
chende Anzahl von örtlichen Stellwerken ECA bis ECZ. Diese
örtlichen Stellwerke können besetzt oder auch unbesetzt sein.
Von ihnen aus werden die zugehörigen Weichen gesteuert und
zwar entweder über entsprechende Stellstromkreise oder auch
von Hand, wobei für den letztgenannten Fall entsprechende
Schlüssel sperren vorzusehen sind, die vom örtlichen Stellwerk
aus bedarfsweise freizugeben sind. Überwacht werden die
Gleisabschnitte z. B. durch Achszählkreise, deren Zählpunkte
in Fig. 2 durch jeweils zwei schwarze Punkte für Schienen
kontakte dargestellt sind. Entlang der Gleise gibt es an im
Prinzip beliebigen Stellen Zugbeeinflussungseinrichtungen ZUB
zur Synchronisierung der Fahrzeugpositionen auf die Strecken
kilometrierung sowie zur fahrortabhängigen Überwachung der
zulässigen Vorrückgeschwindigkeit eines Zuges als auch zur
fahrortabhängigen Überwachung des ihnen jeweils zugewiesenen
Tokens. Überschreitet die Vorrückgeschwindigkeit eines Zuges
die für diesen Zug geltende Bremskurve mit Fußpunkt am Ende
des letzten durch ein Token geschützten Gleisabschnittes so
wird der Zug zwangsgebremst. Sollte der Zug weiter vorrücken
wollen, so wird ihm durch das fahrwegabhängige Fortschreiben
des Tokens das Token an der Abschnittsgrenze entzogen mit der
Folge, daß der Zug spätesten ab diesem Augenblick zwangsge
bremst wird.
Für die Übermittlung von Daten zwischen dem zentralen elek
tronischen Stellwerk ESTW und den örtlichen Wärterstellwerken
ECA bis ECZ dient eine Richtfunkstrecke RF mit örtlichen Sen
de- und Empfangsstationen SA bis SZ für die zu übermittelnden
Daten. Dies sind in der Richtung zu den Zügen Token, welche
für bestimmte Züge das Befahren ganz bestimmter Gleisab
schnitte gestatten, vorzugsweise in Verbindung mit Daten, die
sich auf eine zulässige Vorrückgeschwindigkeit und/oder be
stimmte Streckenparameter beziehen und damit auf dem Fahrzeug
eine Geschwindigkeitsberechnung ermöglichen. In der Gegen
richtung sind dies Daten über die Rückgabe nicht mehr benö
tigter Token oder Daten über das vollständige Räumen der ein
zelnen Gleisabschnitte, aus denen der zentrale Tokenprozessor
das Verwerfen nicht mehr benötigter Token durch die einzelnen
Züge erkennt. Bei Bedarf kann auf das Richtfunksystem noch
ein Zugfunksystem ZF zur bidirektionalen Sprachübermittlung
zwischen dem zentralen Stellwerk und den Zügen Z aufgesetzt
sein oder parallel zu diesem betrieben werden. Die Datenüber
tragung geschieht nach einem beliebigen Verfahren zum zuver
lässigen Erkennen von Datenverfälschungen und zur Sicherung
der Authentizität der jeweiligen Datenquelle.
Fig. 3 zeigt die Frontplatte eines Anzeigemoduls im Trieb
fahrzeug eines Zuges, wie es vorteilhaft ausgeführt sein
kann. Neben Anzeigen für das Anfordern, das Erhalten (leuch
tet auf) und das Zurückgeben von Token beinhaltet das Anzei
gemodul ein Kennzeichen für den betreffenden Zug, vorliegend
die Zugnummer 0815. Der Zug befährt die Bahnlinie in Richtung
auf den Bahnhof Bahariya, wobei z. B. der nächste im Strec
kenverlauf folgende Bahnhof die Station mit der Streckenkilo
metrierung 259 ist. Die Informationen über die Zugnummer, die
Fahrrichtung und die Folgestation werden vom Tokenprozessor
bei der Tokenbearbeitung mit berücksichtigt und dienen der
exklusiven Zuweisung des Tokens an einen ganz bestimmten Zug
in einem ganz bestimmten Streckenabschnitt. Mindestens einen
Teil dieser Daten bezieht der Tokenprozessor aus dem zugehö
rigen Stellwerk, das den Zuglauf entlang der Strecke verfolgt
und die Folgestation benennt. Zusätzlich weist das Anzeigemo
dul vier weitere Anzeigen auf, von denen die oberste MAIN
wirksam ist. Diese Anzeige unterrichtet den Fahrzeugführer
davon, daß das seinem Zug zugewiesene Token bis für das Ende
des durchgehenden Hauptgleises im folgenden Bahnhof gilt. Je
dem Token ist ein bestimmter Signalaspekt zugeordnet, dem To
ken für das Hauptgleis z. B. eine vorgegebene Höchstgeschwin
digkeit. Bei Fahrten in das abzweigende Gleis würde die zwei
te Anzeige LOOP angeschaltet werden. Dem LOOP-Token ist eine
für das abzweigende Gleis geltende verminderte Vorrückge
schwindigkeit zugeordnet; ihre Einhaltung kann über die
punktförmige Zugbeeinflussung überwacht werden. Soll das
Fahrzeug vor der Verteilerweiche des Bahnhofes zum Anhalten
kommen, so leuchtet anstelle der übrigen Anzeigen die Anzeige
STOP auf. Ferner gibt es noch eine vierte Anzeige SHUNTING
für den Fall, daß innerhalb des folgenden Bahnhofes Rangier
bewegungen stattfinden sollen. Wenn der Zug den folgenden
Bahnhof ohne anzuhalten passieren soll, so wird dem Fahrzeug
führer anstelle der Kilometrierung der Folgestation die einer
weiter vorausliegenden Station angezeigt sowie zusätzlich ei
ne Mitteilung, ob die Fahrt im Bahnhof über das durchgehende
oder das abzweigende Gleis führen soll.
Das vom Bordcomputer des Triebfahrzeugs gesteuerte Anzeigemo
dul unterrichtet den Fahrzeugführer über alle für die Steue
rung seines Zuges wichtigen Parameter, soweit sie die Fahrer
laubnis betreffen. Die Fahrzeugsteuerung selbst kann von Hand
erfolgen oder aber durch eine dafür vorgesehene Automatik.
Auf jeden Fall soll die Einhaltung der Fahrbefehle auf tech
nische Weise, d. h. automatisch überwacht werden. Diesem
Zwecke dient das Zugbeeinflussungssystem zur Überwachung der
Fahrzeuggeschwindigkeiten und der Token. Beide Informationen
werden wegabhängig fortgeschrieben, so daß ein rechtzeitiges
Anhalten eines Zuges jeweils vor dem Ende des Gleisabschnit
tes, das durch ein Token gesichert ist bzw. kurz danach, mög
lich ist.
Claims (12)
1. Einrichtung zur Steuerung des Eisenbahnbetriebes auf Bahn
strecken mit mäßiger Verkehrsdichte unter Verwendung von so
gen. Token, welche die Erlaubnis zum Befahren der Strecke be
inhalten und den Zügen von einer Steuerstelle bedarfsweise
und exklusiv zugewiesen werden,
dadurch gekennzeichnet,
daß zur Vergabe der Token (T3 bis T7) ein signaltechnisch sicherer Prozessor (TP) vorgesehen ist, der die Abgabe eines Tokens an einen Zug (Z1, Z2) von der Einstellung einer Fahr straße für den Zug mindestens über die Gleisabschnitte (3, 4; 6), für die der Token gelten soll, bis zu einem Zielgleis ab hängig macht,
daß entlang der Gleise punktförmige Zugbeeinflussungseinrich tungen (ZUB) vorgesehen sind, welche auf den vorüberlaufenden Zügen eine fahrortabhängige Überwachung sowohl der zulässigen Vorrückgeschwindigkeiten als auch der Token veranlassen,
daß die Züge unter Verwendung eines dafür vorgesehenen Or tungssystems ihren jeweiligen Fahrort selbst bestimmen und die ihnen zugewiesenen Token beim Räumen der unter dem Schutz der Token durchfahrenen Gleisabschnitte an den Tokenprozessor zurückgeben oder sie verwerfen, wobei für den letztgenannten Fall eine lückenlose Gleisfreimeldung den Tokenprozessor von der Räumung der Abschnitte und dem Verwerfen der zugehörigen Token unterrichtet.
daß zur Vergabe der Token (T3 bis T7) ein signaltechnisch sicherer Prozessor (TP) vorgesehen ist, der die Abgabe eines Tokens an einen Zug (Z1, Z2) von der Einstellung einer Fahr straße für den Zug mindestens über die Gleisabschnitte (3, 4; 6), für die der Token gelten soll, bis zu einem Zielgleis ab hängig macht,
daß entlang der Gleise punktförmige Zugbeeinflussungseinrich tungen (ZUB) vorgesehen sind, welche auf den vorüberlaufenden Zügen eine fahrortabhängige Überwachung sowohl der zulässigen Vorrückgeschwindigkeiten als auch der Token veranlassen,
daß die Züge unter Verwendung eines dafür vorgesehenen Or tungssystems ihren jeweiligen Fahrort selbst bestimmen und die ihnen zugewiesenen Token beim Räumen der unter dem Schutz der Token durchfahrenen Gleisabschnitte an den Tokenprozessor zurückgeben oder sie verwerfen, wobei für den letztgenannten Fall eine lückenlose Gleisfreimeldung den Tokenprozessor von der Räumung der Abschnitte und dem Verwerfen der zugehörigen Token unterrichtet.
2. Einrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Tokenprozessor in das Stellwerk integriert ist.
3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2.
dadurch gekennzeichnet,
daß zum Steuern und Überwachen eines größeren Stellbereiches
ein zentrales Stellwerk (ESTW) und mehrere, von diesem vor
zugsweise funkferngesteuerte Wärterstellwerke (ECA bis ECZ)
für örtliche Stellbereiche vorgesehen sind und daß ein dem
zentralen Stellwerk zugeordneter zentraler Tokenprozessor
vorgesehen ist.
4. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Tokenvergabe sowohl die Strecken- als auch die Bahn
hofsgleisabschnitte umfaßt und daß die lückenlose Gleisfrei
meldung durch Achszählkreise oder Gleisstromkreise realisiert
ist.
5. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Tokenvergabe sowohl die Strecken- als auch die Bahn
hofsgleisabschnitte umfaßt und daß zur lückenlosen Gleisfrei
meldung entlang der Gleise Geber für Ortsinformationen vorge
sehen sind, die von den Zügen beim Passieren gelesen werden
und daß die Züge entsprechende, ggf. wegabhängig fortge
schriebenen Ortungsmeldungen für das lesende Fahrzeug oder
für den Zugschluß an das Stellwerk übermitteln.
6. Einrichtung nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Fahrzeug zur Kennzeichnung des Fahrortes seines Zug schlusses den tatsächlichen Abstand oder einen Mindestabstand vom lesenden Fahrzeug bis zum Zugschluß an das Stellwerk übermittelt
oder daß das Stellwerk von sich aus einen entsprechenden Ab standswert berücksichtigt.
daß das Fahrzeug zur Kennzeichnung des Fahrortes seines Zug schlusses den tatsächlichen Abstand oder einen Mindestabstand vom lesenden Fahrzeug bis zum Zugschluß an das Stellwerk übermittelt
oder daß das Stellwerk von sich aus einen entsprechenden Ab standswert berücksichtigt.
7. Einrichtung nach Anspruch 5 oder 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Abgabe der Ortungsmeldung für einen Zugschluß bzw.
die Anerkennung eines übermittelten oder für den Zug zu be
rücksichtigenden Abstandswertes vom Ergebnis einer Zuginte
gritätsprüfung oder einer Zuglängenmessung bzw. dem Empfang
einer entsprechenden Meldung durch den Tokenprozessor abhän
gig gemacht ist.
8. Einrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Lösen der Fahrzeugbremsen eines Zuges vom Vorliegen
des Tokens mindestens für den vom Zug besetzten Gleisab
schnitt abhängig gemacht ist.
9. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens für die Übermittlung des Tokens eine gegen un
erkannte Verfälschungen des Tokens gesicherte Datenübertra
gung zur Anwendung kommt.
10. Einrichtung nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Datenübertragung auf funktechnischem Wege erfolgt.
11. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß auf dem Führerstand eines Triebfahrzeuges ein von einem
Bordcomputer gesteuertes Abzeigemodul (M) vorgesehen ist, das
einem Fahrzeugführer u. a. das jeweils zu befahrende Bahnhofs
gleis und für den Fall, daß der Zug vor dem folgenden Bahnhof
anhalten soll, eine Information über den jeweiligen Halte
punkt darstellt und für den Fall, daß der Zug ohne Halt im
Bahnhof weiterfahren soll, einen folgenden Bahnhof bekannt.
12. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß für die Energieversorgung der gleisseitigen Elemente zum
Empfangen von Stellkommandos, Anzeigen von Stellkommandos und
Zustandsmeldungen in einer Steuerstelle (ECA bis ECZ), zum
Senden von Zustandsmeldungen sowie ggf. zur Gleisfreimeldung
batteriegepufferte Solaranlagen vorgesehen sind.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1997149697 DE19749697A1 (de) | 1997-10-28 | 1997-10-28 | Einrichtung zur Steuerung des Eisenbahnbetriebes |
Applications Claiming Priority (1)
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|---|---|---|---|
| DE1997149697 DE19749697A1 (de) | 1997-10-28 | 1997-10-28 | Einrichtung zur Steuerung des Eisenbahnbetriebes |
Publications (1)
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1997
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