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DE19747287A1 - Verfahren zum Offenend-Spinnen - Google Patents

Verfahren zum Offenend-Spinnen

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Publication number
DE19747287A1
DE19747287A1 DE19747287A DE19747287A DE19747287A1 DE 19747287 A1 DE19747287 A1 DE 19747287A1 DE 19747287 A DE19747287 A DE 19747287A DE 19747287 A DE19747287 A DE 19747287A DE 19747287 A1 DE19747287 A1 DE 19747287A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
transport
individual fibers
fiber
area
suction
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19747287A
Other languages
English (en)
Inventor
Fritz Stahlecker
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE19747287A priority Critical patent/DE19747287A1/de
Priority to US09/174,242 priority patent/US6092356A/en
Publication of DE19747287A1 publication Critical patent/DE19747287A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • DTEXTILES; PAPER
    • D01NATURAL OR MAN-MADE THREADS OR FIBRES; SPINNING
    • D01HSPINNING OR TWISTING
    • D01H4/00Open-end spinning machines or arrangements for imparting twist to independently moving fibres separated from slivers; Piecing arrangements therefor; Covering endless core threads with fibres by open-end spinning techniques
    • D01H4/04Open-end spinning machines or arrangements for imparting twist to independently moving fibres separated from slivers; Piecing arrangements therefor; Covering endless core threads with fibres by open-end spinning techniques imparting twist by contact of fibres with a running surface
    • D01H4/16Friction spinning, i.e. the running surface being provided by a pair of closely spaced friction drums, e.g. at least one suction drum

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Spinning Or Twisting Of Yarns (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Offenend-Spinnen, bei welchem
  • - wenigstens ein Faserband zu Einzelfasern aufgelöst wird,
  • - aus parallelen, in der Bewegungsrichtung gestreckten Einzelfa­ sern ein breiter Faserschleier gebildet wird,
  • - der Faserschleier mittels einer bewegten Sammelfläche bis zu einer Übergabestelle transportiert wird,
  • - die Einzelfasern an der Übergabestelle von der Sammelfläche an eine Transportfläche übergeben werden, wobei die momentane Winkellage der Einzelfasern im wesentlichen beibehalten wird,
  • - die Einzelfasern mittels der Transportfläche zu einer Spinnli­ nie transportiert werden, die auf der Transportfläche quer zu ihrer Bewegungsrichtung verläuft, und
  • - die Einzelfasern längs der Spinnlinie in einen Faden einge­ sponnen werden, der in seiner Längsrichtung abgezogen wird.
Ein Spinnverfahren dieser Art ist durch die DE 196 01 958 A1 Stand der Technik. Bei diesem Verfahren wird ein breiter Faser­ schleier aus geordneten, parallelen und in Bewegungsrichtung gestreckten Fasern gebildet, wobei die Anzahl der Fasern im Faserschleier bereits der Anzahl der Fasern im späteren Faden­ querschnitt entspricht, sofern keine nachträgliche Verdichtung eintritt. Unmittelbar nach dem Auflösen des Faserbandes zu Einzelfasern, also zu einem Zeitpunkt, zu welchem die Einzelfa­ sern noch keine allzu hohe Geschwindigkeit haben, wird der Faserschleier mit kontrollierter Geschwindigkeit von einer mechanischen Sammelfläche aufgenommen. Diese kontrollierte Geschwindigkeit erlaubt es, die Einzelfasern während des gesamten Spinnprozesses ohne jegliche Stauchung stets gestreckt zu halten.
Nachteilig an dem bekannten Verfahren ist, daß die Einzelfasern mehr oder weniger senkrecht an der Spinnlinie auftreffen, so daß das Ende des sich bildenden Fadens zunächst einen Falschdrall erhält, der vor einem Erteilen einer echten Drehung erst wieder rückgängig gemacht werden muß. Die Folge ist ein nicht genügend reißfester Faden.
Durch die DE 43 19 203 A1 ist es grundsätzlich bekannt, daß es günstig ist, wenn die Einzelfasern weitgehend parallel zur Spinnlinie in den sich bildenden Faden eingebunden werden. Bei dem bekannten Verfahren soll das dadurch erreicht werden, daß die von einer Auflösewalze unter der Wirkung der Zentrifugalkraft abgeschleuderten Einzelfasern in Flugrichtung von einer Luft­ strömung begleitet werden, welche die Fasern parallel zur Spinn­ linie ausrichten soll. Es hat sich jedoch gezeigt, daß die Fasern mit derartigen pneumatischen Mitteln nicht parallel in die Spinnlinie gelangen, sondern mehr oder weniger quer dazu, so daß sich auch bei diesem Verfahren zunächst ein großer Falschdrall im entstehenden Fasern bildet.
Auch in der deutschen Offenlegungsschrift 1 510 937 ist die Anregung gegeben, die aufgelösten Einzelfasern auf einer Trans­ portfläche parallel zur Spinnlinie abzulegen. Die Druckschrift schweigt sich jedoch darüber aus, wie ein quer zur Transportflä­ che zugeführtes Faserband zu Einzelfasern derart aufgelöst werden kann, daß die Einzelfasern in der gewünschten Richtung auf der Transportfläche abgelegt werden.
Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, ausgehend von einem erzeugten Faserschleier der eingangs genannten Art die Fasern mechanisch kontrolliert derart der Spinnlinie zuzuführen, daß ihre Lage weitgehend parallel zur Spinnlinie verläuft, so daß jeglicher Falschdrallanteil bei der Fadenbildung so gering wie möglich ist.
Die Aufgabe wird dadurch gelöst, daß
  • - an der übergabestelle der jeweils vordere Teil des Faser­ schleiers in vorgegebenem Takt als Fasergruppe an die Transport­ fläche übergeben wird und
  • - daß die Transportfläche quer zur Bewegungsrichtung der Sammel­ fläche bewegt wird, so daß die Einzelfasern auf der Transport­ fläche quer zur neuen Bewegungsrichtung und somit im wesentlichen parallel zur Spinnlinie abgelegt werden.
Obgleich sowohl die Sammelfläche als auch die Transportfläche jeweils mit kontinuierlicher Geschwindigkeit bewegt werden, erfolgt also die Übergabe der Einzelfasern von der Sammelfläche an die Transportfläche intermittierend. Die Einzelfasern werden als Fasergruppen in bestimmten Taktschritten in kleinen Sekun­ denbruchteilen übergeben. Diese Methode macht es möglich, daß jeder Punkt einer Einzelfaser sich zum gleichen Zeitpunkt von der Sammelfläche löst und auf die Transportfläche gelangt. Die Einzelfasern werden somit in ihrer ganzen Länge spontan in die neue Bewegungsrichtung, quer zur alten Bewegungsrichtung, be­ schleunigt, ohne daß sich die bisherige Winkellage der Einzelfa­ sern selbst ändert. Selbstverständlich muß die Länge der überga­ bestelle deutlich größer sein als die Stapellänge der zu ver­ spinnenden Einzelfasern. Die getaktete Übergabe erfolgt immer dann, wenn der vordere Teil des Faserschleiers, also eine Faser­ gruppe, den Raum der übergabestelle ganz ausgefüllt hat.
Mit der Geschwindigkeit der Transportfläche läßt sich der Abstand der Einzelfasern voneinander bestimmen, wobei der Abstand so deutlich sein soll, daß ein reines Offenend-Spinnen entsteht.
Damit die Einzelfasern auf der Sammelfläche und auf der Trans­ portfläche zum einen gut haften, zum anderen jedoch bei Bedarf die Haftung sofort aufgehoben werden kann, werden die Einzelfa­ sern durch Besaugung an der Sammelfläche und an der Transport­ fläche gehalten.
Günstig ist es, wenn die der Sammelfläche zugewandte Transport­ fläche an der Übergangsstelle in geringem Abstand kreuzend an der Sammelfläche vorbeigeführt wird, wobei die getaktet zu überge­ bende Fasergruppe von der Sammelfläche insgesamt abgehoben und auf die Transportfläche aufgelegt wird. Für die Sammelfläche und die Transportfläche eignen sich dabei am besten plane Flächen, beispielsweise ein Siebband oder eine Siebscheibe. Alternativ kommen jedoch auch Siebtrommeln in Frage, sofern diese einen genügend großen Durchmesser haben. Der geringe Abstand gewähr­ leistet eine genügend schnelle Übergabe, die im Bereich von Millisekunden liegt. Der Abstand sollte zwischen 3 und 4 mm betragen. Dadurch läßt sich, ohne die Winkellage der Einzelfasern zu verändern, eine spontane Richtungsänderung festlegen, d. h. die zunächst in ihrer Längsrichtung bewegten Einzelfasern werden innerhalb von Sekundenbruchteilen quer zu ihrer Längsausrichtung bewegt.
Zweckmäßig ist es, wenn während der getakteten Übergabe einer Fasergruppe von der Sammelfläche an die Transportfläche die Besaugung der Sammelfläche im Bereich der Übergabestelle vor­ übergehend unterbrochen wird. Dadurch wird die Haftung im Bereich der Übergabestelle schlagartig vollständig aufgehoben. Die Besaugung an der Übergabestelle muß dabei natürlich von den Besaugungen der übrigen Bereiche der Sammelfläche getrennt sein. Die Transportfläche hingegen kann unterbrechungslos besaugt werden. Während der Befüllung der Übergabestelle durch eine Fasergruppe bleibt der Unterdruck erhalten, während der getak­ teten Übergabe der Einzelfasern von der Sammelfläche an die Transportfläche wird der Unterdruck für Sekundenbruchteile aufgehoben.
Um die Übergabe der Einzelfasern zu beschleunigen, kann während der Unterbrechung der Besaugung das Abheben der Fasergruppe von der Sammelfläche durch Druckluft unterstützt werden.
Gegebenenfalls kann es günstig sein, wenn der Faserschleier bereits bei seinem Bilden während des Auflösens des Faserbandes in Fasergruppen aufgeteilt wird. Unmittelbar vor der Übergabe­ stelle bleibt somit ein Stück der Sammelfläche jeweils frei von Einzelfasern, zumindest jedoch faserärmer als in den übrigen Bereichen. Dies kann durch eine gesteuerte Ablage der Einzelfa­ sern auf der Sammelfläche erreicht werden.
Es läßt sich ferner erreichen, daß die Einzelfasern während der Übergabe einer Fasergruppe von der Sammelfläche an die Trans­ portfläche zusätzlich gestreckt werden. Beispielsweise kann man die Sammelfläche und die Transportfläche etwas zueinander neigen, derart, daß sich der Abstand in Bewegungsrichtung der Sammelflä­ che etwas vergrößert. Dadurch läßt sich erreichen, daß auf jeden Fall das Faserende zuerst auf die Transportfläche gelangt, während der Faserkopf aufgrund seiner ursprünglichen Bewegungs­ richtung die Einzelfasern insgesamt noch etwas streckt.
Das Verfahren gestaltet sich dann besonders einfach, wenn die Transportfläche im Bereich der Spinnlinie an der Drallerteilung bezüglich des sich bildenden Fadens mitwirkt. Selbstverständlich sollte zusätzlich eine Drallwalze und gegebenenfalls eine nach­ folgende Luftdüse an der Drallerteilung mitwirken.
Obwohl angestrebt wird, die Einzelfasern möglichst parallel zur Spinnlinie an den sich bildenden Faden anzudrehen, kann es zweckmäßig sein, wenn ein zusätzlicher Falschdrall als Schutz­ drall erteilt wird. Der Falschdrall sollte natürlich sehr schwach sein. Dies kann durch eine leicht schief gestellte Drallwalze erreicht werden, wodurch sich die entstehende Fadenspitze verfe­ stigt, so daß sie sich vom entstehenden Faden nicht abhängen kann. Nach Verlassen der Transportfläche wird der Falschdrall ohnehin wieder herausgenommen.
Die Erfindung betrifft auch Vorrichtungen zum Durchführen des Verfahrens, die im einzelnen den Unteransprüchen und der nach­ folgenden Beschreibung der schematisch dargestellten Ausfüh­ rungsbeispiele entnommen werden können.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Vorrichtung zum Durchführen des erfindungsgemäßen Spinnverfahrens,
Fig. 2 den Bereich der Übergabestelle von der Sammelfläche an die Transportfläche zwecks Erläuterung des eigentlichen Erfin­ dungsgedankens,
Fig. 3 die intermittierende Besaugung an der Übergabestelle,
Fig. 4 eine vergrößerte Darstellung der Übergabestelle mit einer geänderten Einzelheit,
Fig. 5 den Bereich der Auflöseeinrichtung,
Fig. 6 eine anders gestaltete Auflöseeinrichtung,
Fig. 7 eine Darstellung ähnlich Fig. 2, wobei der Faserschleier in Fasergruppen transportiert wird,
Fig. 8 die sich überlappend an der Spinnlinie ankommenden Fasergruppen,
Fig. 9 einen Axialschnitt durch ein die Sammelfläche enthalten­ des Transportmittel,
Fig. 10 eine Ausführung ähnlich Fig. 9,
Fig. 11 das Bilden von Faserkolonnen auf der Sammelfläche,
Fig. 12 eine Ausführung ähnlich Fig. 11,
Fig. 13 eine perforierte Lochstreifen enthaltende Transportflä­ che,
Fig. 14 den Bereich der Spinnlinie in vergrößerter Darstellung,
Fig. 15 eine Ausführung ähnlich Fig. 1, wobei in den nicht faserführenden Bereichen der Sammelfläche und der Transportfläche jeweils Reinigungselemente vorgesehen sind,
Fig. 16 eine sogenannte Doppelspinnstelle,
Fig. 17 einen Querschnitt durch eine Vorrichtung, bei der die Transportfläche auf einer Siebtrommel großen Durchmessers ange­ ordnet ist,
Fig. 18 eine teilweise geschnittene Ansicht in Pfeilrichtung x auf die Fig. 17.
Die in Fig. 1 dargestellte Spinnstelle zum Offenend-Spinnen enthält eine Zuführeinrichtung 1 für in Zuführrichtung A zuge­ führte, zu verspinnende Faserbänder 2, im vorliegenden Falle für zwei Faserbänder 2. Der Zuführeinrichtung 1 folgt eine Auflöse­ einrichtung 3, welche die Faserbänder 2 zu Einzelfasern 4 auflöst und diese auf einem ersten, in Transportrichtung B bewegten Transportmittel 5 ablegt. Die Einzelfasern 4 werden vom ersten Transportmittel 5 an einer noch näher zu beschreibenden Überga­ bestelle 11 an ein zweites Transportmittel 6 übergeben, welches sich in Transportrichtung c bewegt. Auf diesem zweiten Trans­ portmittel 6 gelangen die Einzelfasern 4 zu einer Spinnlinie 7, die sich quer zur Transportrichtung c erstreckt. Der entlang der Spinnlinie 7 sich bildende Faden 8 wird in Abzugsrichtung D von einer Abzugseinrichtung 9 abgezogen und einer Aufspuleinrichtung 10 zugeführt.
Die später ausführlich zu beschreibende Übergabestelle 11, an welcher die Einzelfasern 4 vom ersten Transportmittel 5 ohne Änderung ihrer momentanen Winkellage an das zweite Transportmit­ tel 6 übergeben werden, bildet den Kern der vorliegenden Erfin­ dung.
Die zu verspinnenden Faserbänder 2 werden in Faserbandkannen 12 vorgelegt. Die Zuführeinrichtung 1 enthält eine entsprechend der Anzahl der Faserbänder 2 sehr breite Zuführwalze 13, die mit einem vorgeordneten Faserbandführer 14 zusammenwirkt.
Eine der Auflöseeinrichtung 3 zugehörige Auflösewalze 15 löst die Faserbänder 2 zu Einzelfasern 4 auf und legt die Einzelfasern 4 in Form eines Faserschleiers 16 auf dem ersten Transportmittel 5 ab. Der Faserschleier 16 hat eine Breite, die der Arbeitsbreite der Zuführwalze 13 und der Auflösewalze 15 entspricht, und besteht aus parallelen Einzelfasern 4, die in Bewegungsrichtung, also in Transportrichtung B gestreckt sind. Dieser Faserschleier 16 wird somit unmittelbar nach dem Auflösen der Faserbänder 2 zu Einzelfasern 4 mit einer definierten Geschwindigkeit bewegt, wobei der Faserschleier 16 auch in Querrichtung homogen ist.
Das erste Transportmittel 5 ist im vorliegenden Falle als Trans­ portscheibe 17 ausgebildet, welche im Bereich ihres Außendurch­ messers eine ringförmige Sammelfläche 18 aufweist, die mit einer Perforation 19 versehen ist. Die ringförmige Sammelfläche 18 ist durch einen strichpunktierten Bereich dargestellt und an eine später noch zu beschreibende Saugeinrichtung angeschlossen. Der Betrachter der Fig. 1 blickt von oben auf die Sammelfläche 18.
Das zweite Transportmittel 6 ist ebenfalls als Transportscheibe 20 ausgebildet, die im Bereich ihres Außendurchmessers mit einer Transportfläche 21 versehen ist. Die Transportfläche 21, die ebenfalls durch einen strichpunktierten Kreis dargestellt und über eine Perforation 22 an eine Besaugung angeschlossen ist, liegt in geringem Abstand der Sammelfläche 18 gegenüber, ist also in Fig. 1 unsichtbar. Die Zuordnung der Sammelfläche 18 und der Transportfläche 21 zueinander wird anhand späterer Figuren noch eingehender erläutert.
An der genannten Übergabestelle 11 befindet sich eine speziell ausgestaltete Übergabestation 23, die eine später noch näher zu erläuternde Schaltstation ist. Sie dient dem Zweck, daß die Einzelfasern 4 ohne Änderung ihrer momentanen Winkellage von der Sammelfläche 18 auf die Transportfläche 21 übergeben werden. Dies bedeutet, daß die Einzelfasern 4 auf der Sammelfläche 18 in Transportrichtung B ausgerichtet sind, wohingegen sie auf der Transportfläche 21 quer zur Transportrichtung C abgelegt werden sollen. Der Zweck dieser Maßnahme ist, daß die Einzelfasern 4 in eine Richtung orientiert werden, die der Richtung der Spinnlinie 7 weitgehend entspricht.
Die Spinnlinie 7 wird sowohl durch die Transportfläche 21 als auch durch eine Drallwalze 24 festgelegt, die als Friktionswalze ausgebildet ist und mit einer perforierten, an eine Besaugung angeschlossenen Oberfläche versehen ist. Längs der Spinnlinie 7 wird der Faden 8 gebildet, wobei sich die Fadenspitze durch die Zufuhr der Einzelfasern 4 ständig erneuert.
Die Abzugseinrichtung 9 enthält ein Paar von Abzugswalzen 25, 26, von denen wenigstens eine angetrieben ist. Über zwei Umlenkfa­ denführer 27 und 28 gelangt der Faden 8 zu einer Kreuzspule 30, die bei Betrieb auf einer Wickelwalze 29 aufliegt und von dieser angetrieben wird.
Dadurch, daß die Transportscheiben 17 und 20 hochkant gestellt sind, erhält man eine sehr schmale Spinnstelle, in welcher von unten nach oben gesponnen wird. Wie ersichtlich, ist die Trans­ portfläche 21 breiter als die Sammelfläche 18. Die Breite der Transportfläche 21 soll der erforderlichen Länge der Spinnlinie 7 entsprechen. Die Sammelfläche 18 hingegen braucht nur so breit zu sein, daß sie den Faserschleier 16 aufnehmen kann. Erwähnt sei noch, daß sowohl die Auflösewalze 15 als auch die Drallwalze 24 gegebenenfalls leicht konisch ausgeführt sein können, entspre­ chend der Durchmesserveränderung der Sammelfläche 18 und der Transportfläche 21.
Die Fig. 2 dient der Erläuterung der prinzipiellen Funktions­ weise der Übergabestation 23, welche in dieser schematischen Zeichnung durch eine strichpunktierte Raute dargestellt ist.
Obwohl die Erfindung, wie in Fig. 1 erläutert, vorteilhaft mittels der Transportscheiben 17 und 20 zu verwirklichen ist, sind aus Gründen der vereinfachten Darstellung in Fig. 2 das erste Transportmittel 5 als ein als Siebband ausgebildetes Transportband 31 und das zweite Transportmittel 6 als ein eben­ falls als Siebband dargestelltes Transportband 32 gezeichnet. Da die bereits beschriebene Transportfläche 21 der Sammelfläche 18 zugewandt ist, also vom Betrachter der Fig. 2 nicht zu sehen ist, wurde das Transportmittel 6 nur strichpunktiert dargestellt, damit die auf der Transportfläche 21 abzulegenden Einzelfasern 4 nicht gestrichelt gezeichnet zu werden brauchten.
Man erkennt wieder eine Auflösewalze 15, welche die aufgelösten Einzelfasern 4 in Form eines Faserschleiers 16 auf der Sammel­ fläche 18 ablegt und den Faserschleier 16 in Richtung auf die Übergabestation 23 transportiert. Man erkennt ferner die Drall­ walze 24, welche zusammen mit dem Transportband 32 die Spinnlinie 7 definiert, zu welcher die Einzelfasern 4 in Transportrichtung C gelangen. Der sich bildende Faden 8 wird in Abzugsrichtung D durch die aus den Abzugswalzen 25 und 26 bestehende Abzugsein­ richtung 9 abgezogen.
Um die Darstellung möglichst allgemein zu halten, ist im Bereich der Übergabestation 23 der Kreuzungswinkel α zwischen den Trans­ portbändern 31 und 32 als spitzer Winkel eingezeichnet. Entspre­ chend ist zwischen der Transportrichtung C des zweiten Trans­ portmittels 6 und der Abzugsrichtung D ein weiterer spitzer Winkel β eingezeichnet. Die Winkel α und β brauchen nicht gleich groß zu sein. Insbesondere der Winkel ß definiert die relative Lage der Spinnlinie 7 zur Transportrichtung C und hat Einfluß darauf, ob in der Spinnlinie 7 auf den sich bildenden Faden 8 mehr oder weniger Spannung erzeugt werden soll. In der Praxis ist es natürlich am einfachsten, den Kreuzungswinkel α und den Winkel β jeweils mit 90° zu wählen.
Wie gesagt, dienen die gezeichneten Transportbänder 31 und 32 primär der vereinfachten Darstellung, sie können also durch die Transportscheiben 17 und 20 ersetzt werden.
Wie bereits erwähnt, ist es der Zweck der Übergabestation 23, die Transportrichtung B des Faserschleiers 16 in eine Transportrich­ tung C zu ändern, wobei die Winkellage der Einzelfasern 4 selbst erhalten bleiben soll. Die Einzelfasern 4 sollen also, was ihre Ausrichtung betrifft, die Richtungsänderung nicht mitmachen.
Sobald der vordere Teil 33 des auf der Sammelfläche 18 abgelegten Faserschleiers 16 an der Übergabestation 23 unter die Transport­ fläche 21 gelangt, wird dieser vordere Teil 33 als Fasergruppe 34 komplett von der Transportfläche 21 übernommen. Hierzu wird, wie später anhand der Fig. 3 noch zu erläutern sein wird, die Besaugung der Sammelfläche 18 im Bereich der Übergabestation 23 kurzzeitig abgestellt, so daß auf die Fasergruppe 34 nur die Besaugung der Transportfläche 21 wirksam wird. Die Einzelfasern 4 legen sich dann an die in dichtem Abstand von der Sammelfläche 18 laufende Transportfläche 21 von unten an. Die Besaugung der Transportfläche 21 ist auch an der Übergabestation 23 ständig vorhanden.
Die Besaugung der Sammelfläche 18 an der Übergabestelle 23 arbeitet also intermittierend. Sie bleibt so lange eingeschaltet, bis wieder ausreichend Einzelfasern 4 vom Faserschleier 16 zur Übergabestelle 23 transportiert worden sind. Dann wird die Besaugung der Sammelfläche 18 an der Übergabestation 23 ganz kurz abgestellt, und die Einzelfasern 4 gelangen schlagartig an die Transportfläche 21. Sofort danach wird die Besaugung der Sammel­ fläche 18 wieder eingeschaltet, damit eine neue Fasergruppe 34 als vorderer Teil 33 des Faserschleiers 16 wieder der Übergabe­ station 23 zugeführt werden kann.
Immer also, wenn eine Fasergruppe 34 - wie in Fig. 2 darge­ stellt - den Raum unter der Transportfläche 21 ausgefüllt hat, erfolgt die Übernahme. Die Einzelfasern 4 springen von der Sammelfläche 18 auf die Unterseite der darüberliegenden Trans­ portfläche 21. Dies geschieht innerhalb von Sekundenbruchteilen.
Während dieser Übergabe der Einzelfasern 4 erfolgt bereits die Füllung des Raumes in der Übergabestation 23 durch die weiterhin in Transportrichtung B zugelieferten Einzelfasern 4. Obwohl die Übergabe selbst intermittierend geschieht, laufen die Transport­ mittel 5 und 6 kontinuierlich, d. h. sie werden nicht getaktet.
Dank der neuen Transportrichtung C gelangen die Einzelfasern 4 weitgehend parallel zur Spinnlinie 7, d. h. sie werden in den sich bildenden Faden 8 überwiegend mit Echtdrall eingebunden. Würden die Einzelfasern 4 an der Spinnlinie 7 nicht parallel zu dieser eintreffen, dann würde zunächst ein Falschdrall entstehen, welcher der erwünschten echten Drehung entgegengerichtet ist.
Wie ersichtlich, ist auch bei dem Beispiel nach Fig. 2 die Sammelfläche 18 schmaler als die Transportfläche 21. Die Breite der Transportfläche 21 muß nämlich auf jeden Fall wesentlich größer sein als die Stapellänge der zu verspinnenden Einzelfasern 4. Für die Breite der Sammelfläche 18 hingegen genügt es, daß so viele Einzelfasern 4 des Faserschleiers 16 nebeneinander aufge­ nommen werden können, als für den Querschnitt des entstehenden Fadens 8 benötigt werden.
Wichtig ist es auch, daß die zur Spinnlinie 7 parallel ankommen­ den Einzelfasern 4 in Transportrichtung C einen ausreichenden Abstand voneinander aufweisen, der zumindest so groß sein soll, daß man von einem "offenen Ende" sprechen kann. Nur dann nämlich ist es möglich, eine echte Drehung in den sich bildenden Faden 8 einzubringen. Je schneller das zweite Transportmittel 6 läuft, im Vergleich zur Geschwindigkeit des ersten Transportmittels 5, desto mehr vergrößert sich der Abstand der Einzelfasern 4 von­ einander.
Wenn die Einzelfasern 4 durch leichte Schiefstellung der Drall­ walze 24 um einen ganz geringen Betrag schief an der Spinnlinie 7 ankommen, kann dies zu einer kleinen Verfestigung der unmittel­ baren Fadenspitze führen. Man nimmt dann bewußt einen geringen Falschdrall in Kauf, damit sich beim Abziehen des Fadens 8 die Fadenspitze nicht abhängen kann. Ein geringer Falschdrall, der nach dem Verlassen der Spinnlinie 7 wieder weggenommen werden muß, kann also praktisch nützlich sein.
Anhand der Fig. 3 wird nun die Ausgestaltung einer Übergabesta­ tion 23 erläutert, wobei die beiden Transportmittel 5 und 6 aus Gründen der vereinfachten Darstellung wieder als Transportbänder gezeichnet sind. Es sei jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß es sich hierbei auch vorteilhaft um Transportscheiben handeln kann.
Gemäß Fig. 3 laufen die Einzelfasern 4 in Form eines auf der Sammelfläche 18 abgelegten Faserschleiers 16 in Transportrichtung B zur Übergabestation 23. Quer dazu, also aus der Zeichenebene heraustretend, liegt das zweite Transportmittel 6, dessen Trans­ portfläche 21 in geringem Abstand der Sammelfläche 18 gegenüber­ liegt. Man erkennt gut, daß die Sammelfläche 18 der Transport­ fläche 21 zugewandt ist. Desgleichen sind die Perforationen 19 und 22 der zwei Transportmittel 5 und 6 sichtbar.
Beide Transportmittel 5 und 6 sind besaugt. Außerhalb der Über­ gabestation 23 ist der Sammelfläche 18 eine Saugeinrichtung 35 zugeordnet, die ständig wirksam ist. Innerhalb der Übergabesta­ tion 23 ist für die Sammelfläche 18 jedoch eine gesonderte, von der Saugeinrichtung 35 unabhängige Saugkammer 37 vorhanden, welche intermittierend arbeitet. Die der Transportfläche 21 wiederum zugeordnete Saugeinrichtung 36 ist ständig wirksam.
Immer wenn ein vorderer Teil 33 des Faserschleiers 16 innerhalb der Übergabestation 23 unter die Transportfläche 21 gelangt ist, wird die Besaugung der Saugkammer 37 automatisch abgestellt, allerdings nur für Sekundenbruchteile. Diese Zeit ist ausreichend, um die in der Übergabestation 23 befindliche Fasergruppe 34 spontan an die Transportfläche 21 zu übergeben, ohne daß sich dabei die Winkellage der Einzelfasern 4 verändert. Die Einzelfa­ sern gelangen somit mit ihrer gesamten Länge zugleich von der Sammelfläche 18 an die Transportfläche 21.
Das Steuern der Saugkammer 37 geschieht bei diesem Beispiel durch Verschieben eines Stahlbandes 38 in Laufrichtung E. Es wird jedoch ausdrücklich darauf verwiesen, daß diese Art eines Ventils zur Steuerung der intermittierend arbeitenden Saugkammer 37 lediglich ein Ausführungsbeispiel ist, für welches eine Vielzahl von Alternativen möglich ist.
Das Stahlband 38 besitzt in gewissen Abständen Öffnungen 39 und 40 sowie Bereiche 41 ohne Öffnungen. Der Abstand der Öffnungen 39 und 40 entspricht der Länge der Übergabestation 23, also der Breite des zweiten Transportmittels 6. Immer wenn die Besaugung der Saugkammer 37 aufgehoben werden soll, schließt das Stahlband 38 die Saugkammer 37 ab. Diese ist über einen Schlauch 42 mit einer nicht dargestellten Unterdruckquelle verbunden.
Jedesmal, wenn die Übergabe der Einzelfasern 4 von der Sammel­ fläche 18 an die Transportfläche 21 erfolgen soll, kann gegebe­ nenfalls zusätzlich Druckluft in den oberen Bereich der Saugkam­ mer 37 eingeblasen werden, wie durch die Druckluftleitung 43 dargestellt ist. Auch diese Druckluftleitung 43 kann durch das Stahlband 38 getaktet werden. Immer dann, wenn die Saugkammer 37 durch das Stahlband 38 verschlossen, also der Unterdruck in der Saugkammer 37 kurzzeitig aufgehoben ist, wird - gesteuert durch das Stahlband 38 - Druckluft in die Saugkammer 37 geblasen. Dadurch kann, sofern überhaupt erforderlich, die Übergabe der Fasergruppe 34 von der Sammelfläche 18 an die Transportfläche 21 unterstützt werden.
Wie erwähnt, ist die Saugeinrichtung 36 der Transportfläche 21 ständig in Wirkung. Die Fasergruppe 34, die in die Übergabesta­ tion 23 einläuft, wird dadurch nicht gestört, da sie ja während des Einlaufens auf der Sammelfläche 18 durch Unterdruck festge­ halten ist. Die Einzelfasern 4 der Sammelfläche 18 sind der Unterdruckquelle dieses Transportmittels 5 viel näher als derje­ nigen des anderen Transportmittels 6.
Selbstverständlich ist es auch möglich, während des Einlaufens einer Fasergruppe 34 in die Übergabestation 23 auch die Besaugung der Saugeinrichtung 36 abzustellen und erst dann wieder anzu­ stellen, wenn eine Fasergruppe 34 vollständig in die Übergabe­ station 23 eingelaufen ist.
Durch das getaktete Schalten der Saugkammer 37 springt die gesamte Fasergruppe 34 innerhalb der Übergabestation 23 spontan von der Sammelfläche 18 nach oben an die Unterseite der Trans­ portfläche 21. Die Einzelfasern 4 behalten ihre Direktion bei, wobei sie also auf der Sammelfläche 18 in Transportrichtung B ausgerichtet waren und nunmehr auf der Transportfläche 21 quer zur neuen Transportrichtung C liegen. Die Einzelfasern 4 sind damit in etwa parallel zur Spinnlinie 7 ausgerichtet.
Der Zeitraum der Übergabe einer Fasergruppe 34 ist vernachlässigbar klein. Beim Einlauf in die Übergabestation 23 gibt es während der Übergabe einen Abriß, so daß der nächste Faserschub in die Übergabestation 23 einlaufen kann.
Obwohl die Saugkammer 37 pulsierend oder intermittierend arbei­ tet, ist es nicht erforderlich, eines der zwei Transportmittel 5 oder 6 kurzzeitig abzustoppen. Wegen der hohen Übergabege­ schwindigkeit können sowohl die Sammelfläche 18 als auch die Transportfläche 21 unterbrechungslos durchlaufen.
Ein wesentliches Merkmal der Übergabestation 23 ist es, daß zwei Transportmittel 5 und 6 mehr oder weniger kreuzend übereinander­ liegen und daß die Einzelfasern 4, in Transportrichtung B gese­ hen, auf der Sammelfläche 18 gestreckt aufliegen und daß sie an der Kreuzungsstelle durch die Transportfläche 21 derart übernom­ men werden, daß die Einzelfasern 4 mehr oder weniger quer zur neuen Transportrichtung C liegen.
Die Einzelfasern 4 werden auf der Sammelfläche 18 und der Trans­ portfläche 21, die beide perforiert sind, durch Luftunterdruck gehalten. Bei der Übergabe der Einzelfasern 4 in der Übergabe­ station 23 wird die Haftung der Einzelfasern 4 aufgehoben, wobei es zweckmäßig ist, daß die Sammelfläche 18 und die Transportflä­ che 21 eng aneinander herangebracht werden, damit der Weg einer Fasergruppe 34 von der Oberseite der Sammelfläche 18 zur Unter­ seite der Transportfläche 21 möglichst kurz ist. Ziel dieser Übergabe ist es, die Einzelfasern 4 auf der Transportfläche 21 derart anzuordnen, daß sie das Bilden des Fadens 8 erleichtern. Die Fadenspitze des entstehenden Fadens 8 soll sich an der Spinnlinie 7 drehen, ohne daß die sich anlegenden Einzelfasern 4 sich zu sehr gegenseitig verwinden oder umspulen. Das offene Ende soll genügend offen sein, damit Falschdrall in der Gegenrichtung vermieden wird.
Wie bereits erwähnt, ist die Steuerung der Saugkammer 37 mittels des Stahlbandes 38 lediglich ein Ausführungsbeispiel. Es sind genügend Alternativen möglich, von denen einige hier angedeutet werden sollen.
Bei einer Variante ist es möglich, in der Saugkammer 37 einen rotierenden Ventilstern vorzusehen, welcher derart profiliert ist, daß je nach seiner Stellung die Unterdruckquelle abgesperrt oder wirksam ist. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Saugkammer 37 durch Verschieben eines Schiebers zu steuern. Weiterhin sind elektrisch ansteuerbare Ventile möglich. Eine weitere Variante besteht darin, die Übergabestation 23 insgesamt mittels einer Nockenwelle zu steuern.
Die Fig. 4 zeigt den Bereich der Übergabestation 23 in vergrö­ ßerter Darstellung, mit einer geringfügigen Abwandlung. Man erkennt wieder das in Transportrichtung B zugeführte erste Transportmittel 5, zu welchem das zweite Transportmittel 6 quer verläuft. Die Einzelfasern 4 werden in Transportrichtung B in Form eines Faserschleiers 16 der Übergabestation 23 zugeführt und dort als Fasergruppe 34 von der Sammelfläche 18 getaktet an die Transportfläche 21 übergeben. Es gibt wieder die zwei Saugein­ richtungen 35 und 36 für die zwei Transportmittel 5 und 6 sowie die intermittierend arbeitende Saugkammer 37 innerhalb der Übergabestation 23.
Die Besonderheit der Ausgestaltung nach Fig. 4 besteht darin, daß die Transportfläche 21 gegenüber der Sammelfläche 18 leicht geneigt ist, wobei sich der enge Spalt zwischen der Sammelfläche 18 und der Transportfläche 21 in Transportrichtung B leicht erweitert. Dadurch ergibt sich die Wirkung, daß die Einzelfasern 4 einer Fasergruppe 34 während der Übergabe noch geringfügig gestreckt werden.
Wie ersichtlich, haben die Enden 45 der Einzelfasern 4 bei der Übergabe einen kürzeren Weg als die Köpfe 44. Sie erreichen somit die Transportfläche 21 um Sekundenbruchteile früher. Aufgrund der kinetischen Energie, die einer Einzelfaser 4 durch die Sammel­ fläche 18 erteilt wurde, hat der Kopf 44 das Bestreben, sich in der alten Transportrichtung B weiterzubewegen, was bei einer Ge­ schwindigkeit von beispielsweise 6 m/sec durchaus ins Gewicht fällt. Somit wird die Einzelfaser 4 gestreckt. Man muß dabei allerdings in Kauf nehmen, daß am Ende 45 der Einzelfaser 4 die Traversierbewegung um eine Kleinigkeit früher einsetzt als am Kopf 44. Dem kann man jedoch durch den genannten Kreuzungswinkel α der zwei Transportmittel 5 und 6 gegenhalten.
Bei der Ausgestaltung nach Fig. 4 gibt es eine weitere Beson­ derheit dahingehend, daß die Perforation 19 des ersten Trans­ portmittels 5 in gewissen Abständen durch nicht perforierte Querstreifen 46 unterbrochen ist. Die Steuerung ist dabei derart, daß immer bei dem kurzzeitigen Abschalten des Unterdruckes in der Saugkammer 37 ein Querstreifen 46 an der Übergabestation 23 ankommt. Auf diesem Querstreifen 46 werden sich naturgemäß weniger Einzelfasern 4 befinden als in den besaugten Bereichen. Dadurch läßt sich die Anzahl der sogenannten Brückenfasern vermindern, welche teilweise in die Übergabestation 23 hineinra­ gen und teilweise noch außerhalb davon liegen würden und die dann eine Position einnehmen, die nicht erwünscht ist. Dank der Querstreifen 46 ist die Zahl der nicht erwünschten Brückenfasern so gering, daß sie als Fehler kaum ins Gewicht fallen.
Die Fig. 5 zeigt den Bereich der Auflöseeinrichtung 3, wo also die Auflösewalze 15 die Einzelfasern 4 aus den Faserbändern 2 herauslöst und als Faserschleier 16 an die Sammelfläche 18 des ersten Transportmittels 5 übergibt. Man erkennt auch die Saug­ einrichtung 35 des in Transportrichtung B bewegten Transportmit­ tels 5.
Der Auflösewalze 15 ist eine in Drehrichtung F rotierende Zu­ führwalze 13 vorgelagert, mit der in bekannter Weise ein Zuführ­ tisch 47 zusammenwirkt, der um eine Schwenkachse 48 verschwenkbar und unter der Wirkung einer Belastungsfeder 49 an die Zuführwalze 13 andrückbar ist. Dadurch wird eine Klemmlinie 51 gebildet, ab welcher die Faserbänder 2 ein Faserbandende, den sogenannten Faserbart 50, bilden. Den Einlauf der Faserbänder 2 in Zuführ­ richtung A steuert der bereits erwähnte Faserbandführer 14.
Die Auflösewalze 15 enthält einen Garniturring 52, der mit einer Vielzahl von Kämmzähnen 53 versehen ist. Da die Einzelfasern 4 unmittelbar nach ihrem Herauslösen aus dem Faserband 2 möglichst schnell an die Sammelfläche 18 abgegeben werden sollen, haben die Kämmzähne 53 vorzugsweise einen negativen Brustwinkel. Aufgrund von Saugbohrungen 54, die sich am Umfang des Garniturringes 52 befinden, wird der Faserbart 50 zum Auskämmen dennoch genügend weit in die Kämmzähne 53 hereingezogen. Die in Drehrichtung G schnell rotierende Auflösewalze 15 übergibt die Einzelfasern 4 dann an die Sammelfläche 18.
Zwischen dem Faserbart 50 und der Abgabestelle der Einzelfasern 4 sind die Saugbohrungen 54 durch einen Unterdruckraum 55 besaugt. Der Unterdruckraum 55 ist durch verstellbare Dichtungseinsätze 56 und 57 begrenzt.
Aus Fig. 5 wird außerdem ersichtlich, wie es bewerstelligt werden kann, daß die Querstreifen 46 möglichst nicht mit Einzel­ fasern 4 belegt werden. Man läßt nämlich die Besaugungsgrenze des Unterdruckraumes 55 entsprechend dem eingezeichneten Doppelpfeil hin- und herschwingen. Der Dichtungseinsatz 57 ist zu diesem Zwecke um eine zylindrische Führung 58 verschwenkbar, wobei die Schwingbewegung elektronisch gesteuert werden kann. Beispiels­ weise kann man einen Elektromagneten vorsehen, der an eine externe Nase des Dichtungseinsatzes 57 angreift und entsprechend getaktet eine kleine Schwingbewegung des Dichtungseinsatzes 57 auslöst. Die Frequenz der Schwingbewegung ist an den Abstand zweier Querstreifen 46 angepaßt, der wiederum der Länge der Übergabestation 23 und der Breite der Transportfläche 21 ent­ spricht. Das Auftreffen der Einzelfasern 4 an der Sammelfläche 18 läßt sich somit dadurch beeinflussen, daß man die Grenze der Besaugung hin- und herwandern läßt.
Die Fig. 6 zeigt eine anders gestaltete Auflöseeinrichtung 3, wobei die Zuführeinrichtung 1 entsprechend Fig. 5 ausgebildet ist, so daß eine nochmalige Beschreibung sich erübrigt.
Bei der Ausgestaltung nach Fig. 6 ist anstelle einer Auflöse­ walze 15 eine Auflösescheibe 60 vorgesehen, die zugleich das erste Transportmittel 5 bildet. Die Auflösescheibe 60 ist mit einer Nadelgarnitur 61 versehen. Zwischen den Nadelreihen gibt es genügend Platz für die auch in diesem Fall erforderliche Perfo­ ration.
Der Faserbart 50 wird gegen die Auflösescheibe 60 angesaugt und von dieser ausgekämmt. Gleichzeitig fördert die Auflösescheibe 60 die ausgekämmten Einzelfasern 4 in Form eines Faserschleiers 16 zur Übergabestation 23. Dort springen die Einzelfasern 4 inner­ halb einer Fasergruppe 34 aus dem Nadelfeld heraus und legen sich von unten an die in Fig. 6 nicht sichtbare Transportfläche 21 an. In Fig. 6 ist noch die Saugeinrichtung 35 zusammen mit einem Unterdruckanschluß 62 sowie die Drehachse 63 der Auflösescheibe 60 erkennbar.
Die sehr schematische Fig. 7 entspricht weitgehend der Fig. 2, wobei also das die Sammelfläche 18 enthaltende und in Transport­ richtung B bewegte erste Transportmittel 5 die Einzelfasern 4 in Form eines Faserschleiers 16 zur Übergabestation 23 bringt, wo jeweils eine Fasergruppe 34 von einer Transportfläche 21 des zweiten Transportmittels 6 übernommen und in der neuen Trans­ portrichtung C zur Spinnlinie 7 transportiert wird. Unter Mit­ wirkung einer Drallwalze 24 entsteht an der Spinnlinie 7 der Faden 8, der in Abzugsrichtung D von einer Abzugseinrichtung 9 abgezogen wird.
Das Besondere an Fig. 7 ist der Gruppentransport der Einzelfa­ sern 4, so daß nicht erst die Fasergruppen 34 vom vorderen Teil 33 des Faserschleiers 16 abgeteilt werden müssen. Zwischen jeweils zwei Fasergruppen 34 gibt es sowohl auf der Sammelfläche 18 als auch auf der Transportfläche 21 jeweils Freizonen 64, die in ihrer Funktion weitgehend den bereits beschriebenen Quer­ streifen 46 entsprechend, im vorliegenden Falle jedoch ebenfalls besaugt. In diesen Freizonen 64 sind keine Einzelfasern 4 abge­ legt. Die Arbeitsweise der Übergabestation 23 entspricht der Aufteilung der Fasergruppen 34, die auch gesondert anschließend jeweils an der Spinnlinie 7 ankommen.
Wie aus der Fig. 8 ersichtlich, sollen die einzelnen Fasergrup­ pen 34 so an der Spinnlinie 7 ankommen, daß sie sich leicht überlappen. Eine kleine Überlappung ist unbedingt erforderlich, damit es bei der Bildung des Fadens 8 keine Fadenbrüche gibt.
Die Einzelfasern 4 können, wie nachfolgend noch beschrieben wird, auch in Form von Faserkolonnen der Übergabestation 23 zugeführt werden. Dies wird beispielsweise durch ein erstes Transportmittel 5 möglich, welches nach Fig. 9 ausgestaltet ist. Diese zeigt eine Transportscheibe 17 mit einem Laufkranz 65, der die Perfo­ ration 19 enthält. Der Laufkranz 65 ist mit leicht gerillten Laufbahnen 66 versehen, an deren Grund sich die Perforation 19 befindet und wo die Einzelfasern 4 abgelegt sind, die somit von vornherein einen das offene Ende gewährenden Abstand aufweisen. Die Laufbahnen 66 gewährleisten es, daß die Einzelfasern 4 bevorzugt dort abgelegt werden.
Die Fig. 10 zeigt ein ähnliches Beispiel eines ersten Trans­ portmittels 5, bei welchem eine Transportscheibe 17 einen etwas anders gestalteten Laufkranz 67 aufweist. Die einzelnen vertieft angeordneten Laufbahnen 68 sind hier durch eine Art Trennwände 69 voneinander abgeteilt. Im Grund der Laufbahnen 68 befindet sich wieder die Perforation 19, wo die Einzelfasern 4 weitgehend getrennt voneinander abgelegt werden. Je höher die Spitzen der Trennwände 69 sind, desto sicherer kann man sein, daß sich die Einzelfasern 4 ausschließlich in den Laufbahnen 68 plazieren.
Bei der Ausgestaltung entsprechend Fig. 11 werden beispielsweise drei Faserbänder 2 vorgelegt, dem für die Sammelfläche 18 des ersten Transportmittels 5 im vorliegenden Falle drei getrennte Saugbereiche 70, 71 und 72 zugeordnet sind, die sich in Trans­ portrichtung B jeweils verjüngen. Die Sammelfläche 18 ist somit in ihrer Breite zwar durchgehend perforiert, jedoch nicht durch­ gehend besaugt, so daß sich sogenannte Faserkolonnen bilden, im vorliegenden Falle drei. Das Unterbrechen der Besaugung kann durch nicht dargestellte keilförmige Saugeinsätze erreicht werden. Die gestrichelten Linien zeigen die jeweilige Begrenzung der Saugbereiche 70, 71 und 72.
Durch derartige Saugbereiche 70, 71 und 72 wird bewirkt, daß sich die anfänglich sehr breiten Faserströme mehr und mehr verjüngen. Die Einzelfasern 4 werden immer mehr zusammengedrängt und in seitlicher Richtung verdichtet. Dies ist unter Umständen vor­ teilhaft, weil durch die sanfte Zusammenführung sich die Orien­ tierung der Einzelfasern 4 weiter verbessert. Eine Einzelfaser 4, die am Anfang eine Kleinigkeit schief liegt, kann somit, bevor sie an der Übergabestation 23 ankommt, in ihrer Orientierung verbessert werden. Selbstverständlich ist dafür Sorge zu tragen, daß die Abstände zwischen den Einzelfasern 4 ein sicheres offenes Ende gewährleisten.
In der Praxis genügt es im allgemeinen, lediglich zwei Saugbe­ reiche vorzusehen.
Bei der Ausgestaltung nach Fig. 12 ist vorgesehen, daß der Faserschleier 16 zunächst in seiner ganzen Breite auf die Sam­ melfläche 18 aufgelegt wird, die zu diesem Zwecke durchgehend besaugt ist. Das Aufteilen in einzelne Faserkolonnen geschieht hier erst kurz vor Erreichen der Übergabestation 23, wie durch die drei Saugbereiche 73, 74 und 75 erkennbar ist. Auch hier gibt es wieder die nicht dargestellten keilförmigen Einsätze, so daß der Saugluftstrom partiell unterbunden ist. Die Einzelfasern 4 streben somit dorthin, wo die Besaugung verstärkt stattfindet.
Es ist also nicht erforderlich, bereits im Bereich der Auflöse­ walze 15 mehrere Faserkolonnen zu erzeugen, sondern es ist auch möglich, eine breite Faserbahn erst später in mehrere Faserko­ lonnen aufzuteilen. Hiermit werden die Einzelfasern 4 in seit­ licher Richtung verdichtet, was für ihre Übergabe auf die Trans­ portfläche 21 vorteilhaft sein kann. Durch Bildung von Faserko­ lonnen kann gegebenenfalls die Orientierung der Einzelfasern 4 verbessert werden, sie drehen sich etwas zusammen.
In Fig. 13 ist dargestellt, daß auch das zweite Transportmittel 6 mit Unterbrechungen ausgeführt sein kann, wie durch perforierte Streifen 76 ersichtlich ist. Hier liegen somit die die Haftung erzeugenden Bereiche entsprechend der gewünschten Faserorientie­ rung quer, wodurch die Einzelfasern 4 gegebenenfalls besser parallel zur Spinnlinie 7 ausgerichtet werden können.
Die Fig. 14 zeigt den Bereich der Spinnlinie 7, welche sich in dem durch die Drallwalze 24 und die Transportfläche 21 gebildeten Keilspalt befindet. Man erkennt die Perforation 22 des zweiten Transportmittels 6 und die zugehörige Saugeinrichtung 36, die an eine Unterdruckleitung 78 angeschlossen ist.
Die das zweite Transportmittel 6 bildende Transportscheibe 20 enthält einen perforierten Lochkranz 80, der aus einer 0,7 bis 1,2 mm starken Lochscheibe besteht. Diese ist auf einen Alumini­ um-Grundkörper 81 aufgesetzt, der mit seiner Nabe auf einer rotierenden Welle 82 sitzt. Wenn der Lochkranz 80 verschlissen ist, beispielsweise durch Abnutzung einer Beschichtung, braucht nicht die komplette Transportscheibe 20 ausgetauscht zu werden, sondern nur der dünne perforierte Lochkranz 80.
An der Rückseite des Lochkranzes 80 befindet sich zum einen die Saugeinrichtung 36 der Transportfläche 21 sowie zum anderen eine davon unabhängige Spinnlinienbesaugung 77, die sich speziell an der Spinnlinie 7 befindet und an eine Unterdruckleitung 79 ange­ schlossen ist. Dort, wo die eigentliche Drallerteilung des Fadens 8 erfolgt, ist die Saugwirkung erhöht. Die Saugeinrichtung 36 sichert somit den Transport der Einzelfasern 4 zur Spinnlinie 7, die Spinnlinienbesaugung 77 sichert die Drallerteilung. Beide Saugeinrichtungen sind hinsichtlich ihrer genauen Position justierbar.
Die Drallwalze 24, die sich entsprechend der Drehrichtung H aus dem Keilspalt herausbewegt, ist an ihrer Umfangsfläche ebenfalls perforiert und besitzt in ihrem Innern einen Saugschlitz 83, der gegen die Spinnlinie 7 gerichtet ist. Es ist wichtig, daß der Saugschlitz 83 und die Spinnlinienbesaugung 77, die einander gegenüberliegen, relativ zueinander verstellbar sind.
Die Ausführung nach Fig. 15 entspricht, bis auf das Weglassen einiger Bauteile, weitgehend der Fig. 1, so daß auf eine noch­ malige Beschreibung verzichtet werden kann. Das Besondere an dieser Ausgestaltung ist, daß in denjenigen Bereichen der Sam­ melfläche 18 und der Transportfläche 21, die nicht faserführend sind, Reinigungselemente 84 und 85 in Form von Putzwalzen oder dergleichen vorgesehen sind. Derartige Reinigungselemente 84 und 85 können überall dort angebracht werden, wo die Transportmittel 5 und 6 ohne spinntechnische Arbeit sind. Die Reinigung kann alternativ auch durch Saugstutzen realisiert werden. Die Sammel­ fläche 18 und die Transportfläche 21 müssen nicht nur von Rest­ fasern gereinigt werden, sondern es muß auch sichergestellt sein, daß die Perforation luftdurchlässig bleibt.
Außerhalb der Transportfläche 21 ist der Drallwalze 24 im Bereich der Spinnlinie 7 ein Saugrohr 86 zugeordnet, wie dies im Prinzip bei Ringspinnmaschinen hinter den Streckwerken der Fall ist. Wenn ein Faden 8 bricht, werden die an der Spinnlinie 7 anfallenden Fasern abgesaugt, so daß anschließend wieder angesponnen werden kann.
Das Ausführungsbeispiel nach Fig. 16 ähnelt der Fig. 2, wonach das erste Transportmittel 5 die Einzelfasern 4 in Form eines Faserschleiers 16, der auf einer Sammelfläche 18 aufliegt, in Transportrichtung B einer strichpunktiert angedeuteten Über­ gabestation 23 zuführt. Dort wird der vordere Teil 33 des Faser­ schleiers 16 in Form einer Fasergruppe 34 an das quer dazu in Transportrichtung C bewegte zweite Transportmittel 6 an eine Transportfläche 21 übergeben. Auch wenn hier wieder aus Darstel­ lungsgründen Transportbänder gewählt wurden, können selbstver­ ständlich alternativ Transportscheiben vorgesehen sein.
Bei dieser Ausführung handelt es sich um eine sogenannte Doppel­ spinnstelle. Man kann zwei Drallwalzen 24-1 und 24-2 bedienen, so daß es zwei Spinnlinien 7-1 und 7-2 gibt. Dadurch entstehen zwei Fäden 8-1 und 8-2, die jeweils von einer Abzugseinrichtung 9-1 bzw. 9-2 in Abzugsrichtung D1 bzw. D2 abgezogen werden.
Der Saugeinrichtung der Transportfläche 21 ist ein Keil 87 zugeordnet, der die Fasergruppe 34 in zwei Teilgruppen 34-1 und 34-2 aufteilt. Diese Aufteilung geschieht nicht mechanisch, sondern dadurch, daß dort, wo sich der Keil 87 befindet, die Wirkung der Besaugung verhindert wird.
Bei der Ausführung nach Fig. 17 und 18 besteht das zweite Transportmittel 6 aus einer großen Siebtrommel 88, deren Umfang die Transportfläche 21 enthält. Die aufgelösten Einzelfasern 4 kommen als breiter Faserschleier 16 von einer Auflösewalze und werden mit dem ersten Transportmittel 5, welches hier wieder als Transportband dargestellt ist und welches die Sammelfläche 18 enthält, in den Bereich der Übergabestation 23 transportiert. Die Achse der Siebtrommel 88 verläuft gleichgerichtet zum Transportband.
Immer, wenn an der Übergabestation 23 der Bereich der Siebtrommel 88 mit Einzelfasern 4 angefüllt ist, gelangt eine Fasergruppe 34 - getaktet - auf die Transportfläche 21, wobei die Einzelfasern 4 in Richtung der angedeuteten Pfeile von der Sammelfläche 18 auf die Transportfläche 21 überspringen. Hierbei wird, wie bei den bereits beschriebenen Vorrichtungen, die Saugluft der Saugkammer 37 abgestellt, so daß die Saugluft der Siebtrommel 88 zur Geltung kommt. Dabei kann vorgesehen sein, daß der der Übergabestation 23 zugeordnete Saugbereich 93 der Siebtrommel 88 entweder durchge­ hend besaugt ist oder aber intermittierend, im Wechsel mit der Saugkammer 37, besaugt wird.
Die Siebtrommel 88 arbeitet wieder mit einer Drallwalze 24 zusammen, die zusammen mit der Siebtrommel 88 die Spinnlinie 7 definiert, längs welcher der ersponnene Faden 8 in Abzugsrichtung D von der Abzugseinrichtung 9 abgezogen wird. Die an der Überga­ bestation 23 angesaugten Einzelfasern 4 liegen auf der Trans­ portfläche 21 parallel zur Mittellinie der Siebtrommel 88 und treffen somit in der gewünschten Weise an der Spinnlinie 7, also parallel zu dieser, auf die dort rotierende Fadenspitze auf.
Es ist günstig, wenn die Siebtrommel 88 einen sehr großen Durch­ messer aufweist, damit sich an den seitlichen Rändern der Sam­ melfläche 18 kein zu großer Abstand zur Transportfläche 21 ergibt. Damit dieser geometrische Nachteil einer gewölbten Transportfläche 21 nicht ins Gewicht fällt, kann vorgesehen sein, den Faserschleier 16 auf seinem Weg zur Übergabestation 23 rechts und links etwas einzuengen, wie dies vom Grundsatz her in den Fig. 11 und 12 beschrieben worden war. Wenn man den Faser­ schleier 16 auf ein Maß von ca. 20 mm verdichtet, ergeben sich bei einem ausreichend großen Durchmesser der Siebtrommel 88 für die Faserübergabe akzeptable Verhältnisse.
Der Mantel der Siebtrommel 88 ist in nicht dargestellter Weise auf einem Saugrohr 89 gelagert, dessen Inneres durch zwei Quer­ stege in drei Saugkammern 90, 91 und 92 unterteilt ist. Der Saugkammer 90 ist ein Saugbereich 93 zugeordnet, der zur Überga­ bestation 23 gehört. Der Saugkammer 91 ist ein Saugbereich 94 zugeordnet, der dem Transport der übergebenen Fasergruppen 34 zur Spinnlinie 7 dient. Der Saugkammer 92 schließlich ist ein schmaler Saugbereich 95 zugeordnet, der speziell die Spinnlinie 7 beaufschlagt. Dabei ist vorgesehen, daß der Unterdruck der Saugkammer 90 etwas höher ist als der Unterdruck der Saugkammer 91. Die dritte Saugkammer 92, die für die Drallbildung verantwortlich ist, hat wieder einen erhöhten Unterdruck.
In nicht dargestellter Weise kann statt das Transportbandes natürlich ebenfalls eine große Siebtrommel vorgesehen sein, deren Umfangsfläche die Sammelfläche 18 enthält.

Claims (23)

1. Verfahren zum Offenend-Spinnen, bei welchem
  • - wenigstens ein Faserband zu Einzelfasern aufgelöst wird,
  • - aus parallelen, in der Bewegungsrichtung gestreckten Einzel­ fasern ein breiter Faserschleier gebildet wird,
  • - der Faserschleier mittels einer bewegten Sammelfläche bis zu einer Übergabestelle transportiert wird,
  • - die Einzelfasern an der Übergabestelle von der Sammelfläche an eine Transportfläche übergeben werden, wobei die momentane Winkellage der Einzelfasern im wesentlichen beibehalten wird,
  • - die Einzelfasern mittels der Transportfläche zu einer Spinn­ linie transportiert werden, die auf der Transportfläche, quer zur ihrer Bewegungsrichtung, verläuft und
  • - die Einzelfasern längs der Spinnlinie in einen Faden eingesponnen werden, der in seiner Längsrichtung abgezogen wird,
dadurch gekennzeichnet, daß
  • - an der Übergabestelle der jeweils vordere Teil des Faserschleiers in vorgebenem Takt als Fasergruppe an die Transportfläche übergeben wird und
  • - daß die Transportfläche quer zur Bewegungsrichtung der Sammelfläche bewegt wird, so daß die Einzelfasern auf der Transportfläche quer zur neuen Bewegungsrichtung und somit im wesentlichen parallel zur Spinnlinie abgelegt werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Einzelfasern durch Besaugung an der Sammelfläche und an der Transportfläche gehalten werden.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die der Sammelfläche zugewandte Transportfläche an der Übergabestelle in geringem Abstand kreuzend an der Sammelfläche vorbeigeführt wird, wobei die getaktet zu übergebende Fasergruppe von der Sammelfläche insgesamt abgehoben und auf die Transportfläche aufgelegt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß während der getakteten Übergabe einer Fasergruppe von der Sam­ melfläche an die Transportfläche die Besaugung der Sammelfläche im Bereich der Übergabestelle vorübergehend unterbrochen wird.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß während der Unterbrechung der Besaugung das Abheben der Fasergruppe von der Sammelfläche durch Druckluft unterstützt wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Faserschleier bereits bei seinem Bilden während des Auflösens des Faserbandes in Fasergruppen aufgeteilt wird.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Einzelfasern während der Übergabe einer Faser­ gruppe von der Sammelfläche an die Transportfläche zusätzlich gestreckt werden.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Transportfläche im Bereich der Spinnlinie an der Drallerteilung bezüglich des sich bildenden Fadens mitwirkt.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß dem sich bildenden Faden ein zusätzlicher Falschdrall als Schutzdrall erteilt wird.
10. Vorrichtung zum Durchführen des Verfahrens nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
  • - mit einem eine perforierte, an eine Saugeinrichtung angeschlossene Sammelfläche enthaltenden ersten Transport­ mittel,
  • - mit einem eine perforierte, an eine Saugeinrichtung ange­ schlossene Transportfläche enthaltenden zweiten Transport­ mittel sowie
  • - mit einer Übergabestation zum Übergeben von Einzelfasern von der Sammelfläche an die Transportfläche,
dadurch gekennzeichnet,
  • - daß die beiden Transportmittel (5, 6) im Bereich der Übergabestation (23) sich kreuzend angeordnet sind, wobei die Sammelfläche (18) und die Transportfläche (21) in geringem Abstand voneinander und sich gegenüberliegend angeordnet sind,
  • - und daß der Sammelfläche (18) im Bereich der Übergabe­ station (23) eine intermittierend arbeitende Saugkammer (37) zugeordnet ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Kreuzungswinkel (α) der zwei Transportmittel (5, 6) zwischen 45° und 90° beträgt.
12. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Transportmittel (5, 6) als Transportbänder (31, 32) ausge­ bildet sind.
13. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Transportmittel (5, 6) als Transportscheiben (17, 20) ausgebildet sind.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die die Sammelfläche (18) enthaltende Transportscheibe zugleich als Auflöseeinrichtung (3, 60) zum Auflösen des Faserbandes (2) zu Einzelfasern (4) ausgebildet ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Transportmittel (6) als Siebtrommel (88) großen Durchmessers ausgebildet ist.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Sammelfläche (18) in Transportrichtung (B) mehrere Lochbahnen (66; 86) aufweist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Lochbahnen (68) durch Trennwände (69) oder dergleichen voneinan­ der getrennt sind.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Transportfläche (21) breiter als die Sammelfläche (18) ist.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Perforation (19) der Sammelfläche (18) durch nicht perforierte Querstreifen (46) unterbrochen ist, deren Abstand der Länge der Übergabestation (23) entspricht.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand der Sammelfläche (18) von der Transportfläche (21) im Bereich der Übergabestation (23) sich in Transportrichtung (B) der Sammelfläche (18) verringert.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß der intermittierend arbeitenden Saugkammer (37) ein gesteuerter Ventilstern zugeordnet ist.
22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß der Transportfläche (21) im Bereich der Spinnlinie (7) eine Drallwalze (24) zugeordnet ist.
23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß der Sammelfläche (18) und der Transportfläche (21) jeweils in einem nicht faserführenden Bereich ein Reini­ gungselement (84, 85) zugeordnet ist.
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