DE19747981B4 - Verpackungsmaschine, insbesondere für die Herstellung von Zigarettenpackungen - Google Patents
Verpackungsmaschine, insbesondere für die Herstellung von Zigarettenpackungen Download PDFInfo
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Abstract
Verpackungsmaschine
zum Herstellen von Packungen mit mindestens einer Umhüllung aus Verpackungsmaterial
für den
Packungsinhalt, insbesondere Zigarettenpackungen, wobei die Packungen
bzw. deren Umhüllung
durch ein Druckaggregat (12) mit einer von Zeit zu Zeit zu verändernden
Bedruckung, insbesondere einem Identifizierungscode, versehen werden,
wobei das Druckaggregat (12) eine drehend angetriebene Druckwalze
(14) mit Druckwerkzeugen (25, 26) aufweist, und wobei die Druckwerkzeuge
(25, 26) mit einem druckenden Bereich über die Mantelfläche der
Druckwalze (14) hinwegragen, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckwalze
(14) mit den Druckwerkzeugen (25, 26) in Axialrichtung aus einer
Arbeitsstellung in eine Handhabungsstellung zur Durchführung von
Veränderungen
der Bedruckung und wieder zurück
in die Arbeitsstellung bewegbar ist.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Verpackungsmaschine zum Herstellen von Packungen mit mindestens einer Umhüllung aus Verpackungsmaterial für den Packungsinhalt, insbesondere Zigarettenpackungen, wobei die Packungen bzw. deren Umhüllung durch ein Druckaggregat mit einer von Zeit zu Zeit zu verändernden Bedruckung, insbesondere einem Identifizierungscode, versehen werden, wobei außerdem das Druckaggregat eine drehend angetriebene Druckwalze mit Druckwerkzeugen aufweist, und wobei die Druckwerkzeuge mit einem druckenden Bereich über die Mantelfläche der Druckwalze hinwegragen.
- Packungen verschiedenster Art werden bei der Fertigung mit einem Identifizierungscode versehen, der insbesondere den Zeitpunkt und Ort der Fertigung wiedergibt. Dieser üblicherweise aus Zahlen und Buchstaben bestehende Code wird an für den Verbraucher verdeckter Position angebracht, und zwar üblicherweise durch Bedrucken eines Zuschnitts für die Umhüllung. Bei Zigarettenpackungen ist der Identifizierungscode meistens an einer Innenumhüllung angebracht, die aus Stanniol oder Papier bestehen kann.
- Die Codierung kann an verpackungsfertigen Zuschnitten oder an bereits ganz oder teilweise fertiggestellten Packungen angebracht werden. Zweckmäßiger ist aber das Bedrucken einer Materialbahn für die Fertigung der Zuschnitte mit dem Identifizierungscode.
- Der Identifizierungscode muss häufig kurzfristig geändert werden. Insbesondere ist nach jeder Schicht des Herstellungsbetriebes eine Änderung des Codes erforderlich.
- Aus der
US 3,919,036 ist eine Vorrichtung zum Bedrucken von Eierkartons bekannt. Alternativ zum Drucken ist das Aufkleben eines Etiketts in die Innenseite des Kartondeckels vorgesehen. Zum Wechsel zwischen Kleben einerseits und Drucken andererseits ist ein Aggregat quer zur Förderrichtung der Eierkartons verschiebbar. Nicht verschoben wird dabei eine Walze, die eine Druckplatte trägt. Die Druckplatte ist von der Walze abnehmbar. Hierzu ist ein leichter Zugang zur Walze bzw. zur Druckplatte erforderlich. Wie dieser leichte Zugang realisiert wird, ist in der Schrift nicht gezeigt. - Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einer Verpackungsmaschine, insbesondere für die Fertigung von Zigarettenpackungen, ein Druckaggregat bzw. Codieraggregat so auszubilden, dass die Änderung des Codes mit geringem Aufwand und innerhalb kurzer Zeit durchgeführt werden kann.
- Zur Lösung dieser Aufgabe ist die erfindungsgemäße Verpackungsmaschine dadurch gekennzeichnet, dass die Druckwalze mit den Druckwerkzeugen in Axialrichtung aus einer Arbeitsstellung in eine Handhabungsstellung zur Durchführung von Veränderungen der Bedruckung und wieder zurück in die Arbeitsstellung bewegbar ist.
- Erfindungsgemäß ist demnach (die als Codieraggregat wirksame) Druckwalze eine für sich handhabungsfähige Einheit, die in einer Arbeitsstellung in herkömmlicher Weise die Bedruckung einer Materialbahn oder von Zuschnitten durchführt, die aber auf einfache Weise in eine Handhabungsstellung bewegt werden kann, um die Verstellung von Codierorganen durchzuführen.
- Vorteilhaft ist eine Ausführungsform der Erfindung, bei der Kodierorgane, nämlich auf einer Achse drehbare Kodierscheiben, an einem vorzugsweise drehbar gelagerten Träger angeordnet und dieser mit den Kodierorganen aus der Arbeitsstellung in Axialrichtung herausbewegbar ist. In der Handhabungsstellung werden die zur Veränderung der Bedruckung bzw. des Kodes verstellbaren Kodierorgane verändert. Danach wird die Einheit bzw. das Kodieraggregat in die Arbeitsstellung zurückbewegt.
- Das Kodieraggregat ist in einer Halterung bzw. in einem Gehäuse angeordnet, welches erfindungsgemäß mit einem Prägeblock zu einer Einheit verbunden ist. Im Bereich des Prägeblocks werden beispielsweise Materialbahnen aus Stanniol mit einer Prägung versehen. Die geprägte Materialbahn durchläuft dann unmittelbar danach das Kodieraggregat.
- Weitere Einzelheiten der Erfindung beziehen sich auf die konstruktive und funktionelle Ausbildung des Kodieraggregats.
- Ein Ausführungsbeispiel wird nachfolgend anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt:
-
1 eine Einheit einer Verpackungsmaschine mit einem Kodieraggregat in schematischer Seitenansicht, -
2 das Kodieraggregat in einem axialen Längsschnitt, -
3 das Kodieraggregat gemäß2 bei veränderter Position eines Teils des Aggregats, -
4 eine Kodierwalze als Einzelheit des Kodieraggregats in Seitenansicht, teilweise geschnitten, bei vergrößertem Maßstab, -
5 eine Einzelheit der Kodierwalze im Querschnitt. - Das in den Zeichnungen dargestellte Ausführungsbeispiel betrifft ein Aggregat, das bei einer Verpackungsmaschine für Zigaretten eingesetzt werden kann. Konkret geht es um die Behandlung einer Materialbahn
10 für die Herstellung von Zuschnitten einer Innenumhüllung für eine Zigarettengruppe. Die Innenumhüllung bzw. die Materialbahn10 kann aus Papier, (dünner) Pappe oder Stanniol, aber auch aus einer Folie bestehen. - Die Zuschnitte sollen eine Bedruckung aufweisen, nämlich einen bestimmten, kurzfristig veränderbaren Kode. Dieser dient erforderlichenfalls zur Identifizierung der Zigarettenpackung hinsichtlich Zeit und Ort der Fertigung. Der Kode wird positionsgerecht an der Materialbahn
10 angebracht, derart, daß bei der fertigen Packung die entsprechenden Daten im Bereich einer Bodenfläche der Innenumhüllung erscheinen. - Zum Anbringen des Kodes dient ein Druckwerk
11 . Dieses besteht aus einem Druckaggregat12 und einer Gegenwalze13 . Die Materialbahn10 läuft zwischen Druckaggregat12 und Gegenwalze13 hindurch. Dabei wird ein einstellbarer Kode in Abständen auf die Materialbahn10 aufgedruckt. - Das Druckaggregat
12 ist drehbar, also rotierend, gelagert. An einer Druckwalze14 sind über den zylindrischen Umfang hinwegragende Druckorgane angebracht, die entsprechend der Drehung der Druckwalze14 Anlage erhalten an der Gegenwalze13 bzw. an der an dieser anliegenden Materialbahn10 . Bei den Druckorganen handelt es sich hier um Druckscheiben15 , also um kleinere, scheibenförmige Räder, an deren Außenumfang Druckzeichen, z. B. Zahlen oder Buchstaben, angeordnet sind. Wie insbesondere aus5 ersichtlich, sind die Druckscheiben15 zahnradartig ausgebildet mit radialgerichteten Vorsprüngen16 und zwischen diesen gebildeten Lücken17 . Jeder Vorsprung16 trägt an einer äußeren Druckfläche18 einen oder mehrere Drucksymbole, also Buchstaben oder Zahlen. Zweckmäßigerweise ist jeder Vorsprung16 mit einem anderen Zeichen versehen. Die Druckscheiben15 sind drehbar auf einer Tragachse19 gelagert, so daß durch Drehen der Druckscheibe15 jeweils ein anderes Symbol in die Druckposition gebracht werden kann. Der jeweilige Vorsprung16 ragt in der Druckstellung über eine zylindrische Mantelfläche der Druckwalze14 hinweg. - Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel sind mehrere Druckscheiben
15 je für sich verstellbar, nämlich drehbar, auf der Tragachse19 gelagert, nämlich insgesamt sieben Druckscheiben15 . Diese werden zur Einstellung des Kodes von Hand oder über ein geeignetes Werkzeug auf der Tragachse19 gedreht. In der jeweiligen Druckstellung sind die Druckscheiben15 fixiert, im vorliegenden Falle durch ein für alle Druckscheiben15 gemeinsames Arretierorgan. Es handelt sich dabei um eine Arretierstange20 , die sich achsparallel zur Tragachse19 erstreckt. Die Arretierstange20 ist mit einer in Längsrichtung verlaufenden Nut21 versehen, in die ein Vorsprung16 einer jeden Druckscheibe15 formschlüssig eintritt. Zur Verstellung der Druckscheiben15 wird die Arretierstange20 über einen Handgriff22 in Axialrichtung verstellt, und zwar gegen den elastischen Druck einer Feder23 . In einer Betätigungsposition der Arretierstange20 befinden sich die Vorsprünge16 der Druckscheiben15 im Bereich von quergerichteten Ausnehmungen24 der Arretierstange20 . Die Druckscheiben15 können nun in Umfangsrichtung verstellt werden. Nach Beendigung des Stellvorgangs kehrt die Arretierstange20 in die Arretierstellung gemäß5 zurück. - Die zusammengehörenden Druckscheiben
15 einschließlich Arretierstange20 bilden ein Druckwerkzeug25 zur Erzeugung einer kompletten Bedruckung bzw. eines kompletten Kodes. Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel ist eine zweibahnige Betriebsweise vorgesehen. Es werden zwei nebeneinanderliegende Materialbahnen bzw. eine Materialbahn10 doppelter Breite durch das Druckwerk11 hindurchgefördert und gleichzeitig durch zwei in Axialrichtung nebeneinanderliegende Druckwerkzeuge25 und26 beaufschlagt. Beiden Druckwerkzeugen25 ,25 ist die gemeinsame, entsprechend dimensionierte Gegenwalze13 zugeordnet. - Das einzelne Druckwerkzeug
25 oder – wie gezeigt – beide Druckwerkzeuge25 ,26 sind außermittig an der Druckwalze14 gelagert. Bei zwei Druckwerkzeugen25 ,26 sind diese in Axialrichtung nebeneinanderliegend in derselben Umfangsposition außermittig zur Druckwalze14 gelagert in einer entsprechenden Vertiefung27 derselben. Die Druckwerkzeuge25 ,26 sind so angeordnet, daß je Druckscheibe15 ein Vorsprung16 mit einem Zeichen (Buchstabe, Zahl) über die Mantelfläche der gemeinsamen Druckwalze14 hinwegragt und so den Druck bewirken kann. - Zur Verstellung der Druckorgane bzw. der Druckscheiben
15 ist das Druckaggregat12 als Einheit aus der in2 gezeigten Arbeitsposition herausbewegbar in eine Stellposition. In dieser liegen die Druckwerkzeuge25 ,26 bzw. deren Druckscheiben15 frei zur Durchführung der (manuellen) Verstellungen. - Das Druckwerk
11 , nämlich Druckaggregat12 und Gegenwalze13 , ist in einem gemeinsamen, geschlossenen Gehäuse28 gelagert. Seitenwände29 ,30 dienen zur Lagerung der drehbaren Organe, nämlich der Druckwalze14 und der Gegenwalze13 . Letztere ist mit einer Welle31 in einem feststehenden (oberen) Teilbereich der Seitenwand29 ,30 drehbar gelagert. Die Welle31 wird durch ein Zahnradgetriebe32 drehend angetrieben. Die Gegenwalze13 ist auf der Welle31 gelagert. - Das Druckaggregat
12 bzw. die Druckwalze14 ist aus dem Gehäuse28 herausnehmbar, und zwar über eine freie Seitenwand30 . Zu diesem Zweck sind Tragteile33 ,34 der Seitenwände29 ,30 mit der Druckwalze14 in Axialrichtung derselben verschiebbar, und zwar in Richtung zu der dem Zahnradgetriebe32 gegenüberliegenden Seite. Das Druckaggregat12 wird dabei mittels Handknauf35 aus dem Gehäuse28 seitlich herausgezogen, derart, daß in einer Endstellung die (beiden) Druckwerkzeuge25 ,26 freiliegen für die Verstellung der Druckscheiben15 , und zwar außerhalb des Gehäuses28 . Nach Durchführung der Verstellungen wird das Druckaggregat12 in die Arbeitsstellung gemäß2 zurückgeschoben. Das Tragteil34 fügt sich dabei wieder in die Seitenwand30 ein. Das gegenüberliegende Tragteil33 bleibt in einer versetzten Position zur Seitenwand29 . - Das Druckaggregat
12 ist für die beschriebenen Bewegungen an Führungen gelagert, die gewährleisten, daß das Druckaggregat nach Durchführung der Verstellungen durch Verschieben in die exakte Arbeitsposition zurückkehrt. Zu diesem Zweck sind im seitlichen Bereich des Gehäuses28 zwei Führungsstangen36 ,37 nebeneinander ortsfest gelagert. Die beiden Führungsstangen36 ,37 sind einerseits mit einer festen Außenwand38 des Gehäuses28 verbunden und andererseits mit der gegenüberliegenden Seitenwand30 . Das Druckaggregat12 ist gleitend auf den Führungsstangen36 ,37 abgestützt, und zwar jeweils mit dem Tragteil33 ,34 . Das zur Ausziehseite gegenüberliegende Tragteil33 ist mit einem verlängerten Führungsstück versehen, nämlich einer Führungshülse39 , die auf beiden Führungsstangen36 ,37 gleitet und eine stabile, exakte Führung des Druckaggregats12 bei den axialen Bewegungen gewährleistet. - Die beiden Endstellungen des Druckaggregats
12 sind festgelegt, und zwar durch Raststellungen. Zu diesem Zweck sind beispielsweise von Hand bedienbare Rastorgane40 ,41 vorgesehen, die mit einem Raststift42 in ein Loch43 des Druckaggregats12 , nämlich der Führungshülse39 , eintreten.2 zeigt die Raststellung des Rastorgans40 in der Arbeitsposition. In der ausgezogenen Stellung tritt der Raststift42 des Rastorgans41 – benachbart zur Seitenwand30 – in das Loch43 ein. - In der Arbeitsstellung ist auch das der Seitenwand
30 zugeordnete Tragteil34 auf den Führungsstangen36 ,37 abgestützt. - Die beiden Tragteile
33 ,34 bilden ein Drehlager44 ,45 für die Druckwalze14 . Auf der dem Zahnradgetriebe32 zugekehrten Seite ist die Druckwalze14 mit einem Wellenstück46 versehen. An dessen Ende ist ein Antriebsrad47 angebracht. Dieses tritt über einen Zapfen48 in formschlüssige Verbindung mit einem Zahnrad49 des Zahnradgetriebes32 . Antriebsrad47 und Zapfen48 bilden somit eine auf einfache Weise lösbare und wieder herstellbare Kupplung des Druckaggregats12 mit dem Antrieb. - Das Druckwerk
11 ist mit einem Prägeaggregat50 für die Materialbahn10 verbunden. Das Prägeaggregat50 dient zur prägenden Behandlung der Materialbahn10 , beispielsweise zum Prägen von Stanniol. Die Materialbahn10 wird dabei zwischen zwei zusammenwirkenden Prägewalzen51 ,52 hindurchgeführt. Im Anschluß an den Prägevorgang durchläuft die Materialbahn10 das Druckwerk11 zum Anbringen der Bedruckung bzw. des Kodes. - Die Prägewalzen
51 ,52 sind bei diesem Ausführungsbeispiel in einer horizontalen Ebene nebeneinander gelagert. Das Druckwerk11 ist unterhalb des Prägeaggregats50 angeordnet. Zweckmäßigerweise ist das Gehäuse28 des Druckwerks11 mit dem Prägeaggregat50 bzw. dessen Gehäuse verbunden. - Wie aus
1 ersichtlich, sind Druckwalze14 und Gegenwalze13 nebeneinander positioniert, in der Höhe geringfügig gegeneinander versetzt. Die Führungsstangen36 ,37 sind übereinander positioniert. - Die Materialbahn
10 wird durch die Gegenwalze13 umgelenkt und tritt in annähernd horizontaler Richtung aus dem Druckwerk11 aus. Die Materialbahn10 läuft über eine Umlenkwalze53 , die verstellbar ist. Die Umlenkwalze53 ist zu diesem Zweck an einem Hebel54 gelagert. Dieser ist um ein Schwenklager55 bewegbar. Ein Justierorgan ermöglicht die Verstellung des Hebels54 . Es handelt sich dabei um eine Rändelschraube56 , die an einem feststehenden Halter57 gelagert ist und mit einem Ende am Hebel54 anliegt. -
- 10
- Materialbahn
- 11
- Druckwerk
- 12
- Druckaggregat
- 13
- Gegenwalze
- 14
- Druckwalze
- 15
- Druckscheibe
- 16
- Vorsprung
- 17
- Lücke
- 18
- Druckfläche
- 19
- Tragachse
- 20
- Arretierstange
- 21
- Nut
- 22
- Handgriff
- 23
- Feder
- 24
- Ausnehmung
- 25
- Druckwerkzeug
- 26
- Druckwerkzeug
- 27
- Vertiefung
- 28
- Gehäuse
- 29
- Seitenwand
- 30
- Seitenwand
- 31
- Welle
- 32
- Zahnradgetriebe
- 33
- Tragteil
- 34
- Tragteil
- 35
- Handknauf
- 36
- Führungsstange
- 37
- Führungsstange
- 38
- Außenwand
- 39
- Führungshülse
- 40
- Rastorgan
- 41
- Rastorgan
- 42
- Raststift
- 43
- Loch
- 44
- Drehlager
- 45
- Drehlager
- 46
- Wellenstück
- 47
- Antriebsrad
- 48
- Zapfen
- 49
- Zahnrad
- 50
- Prägeaggregat
- 51
- Prägewalze
- 52
- Prägewalze
- 53
- Umlenkwalze
- 54
- Hebel
- 55
- Schwenklager
- 56
- Rändelschraube
- 57
- Halter
Claims (9)
- Verpackungsmaschine zum Herstellen von Packungen mit mindestens einer Umhüllung aus Verpackungsmaterial für den Packungsinhalt, insbesondere Zigarettenpackungen, wobei die Packungen bzw. deren Umhüllung durch ein Druckaggregat (
12 ) mit einer von Zeit zu Zeit zu verändernden Bedruckung, insbesondere einem Identifizierungscode, versehen werden, wobei das Druckaggregat (12 ) eine drehend angetriebene Druckwalze (14 ) mit Druckwerkzeugen (25 ,26 ) aufweist, und wobei die Druckwerkzeuge (25 ,26 ) mit einem druckenden Bereich über die Mantelfläche der Druckwalze (14 ) hinwegragen, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckwalze (14 ) mit den Druckwerkzeugen (25 ,26 ) in Axialrichtung aus einer Arbeitsstellung in eine Handhabungsstellung zur Durchführung von Veränderungen der Bedruckung und wieder zurück in die Arbeitsstellung bewegbar ist. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckwerkzeuge (
25 ,26 ) zum Bedrucken des Verpackungsmaterials, insbesondere einer Materialbahn (10 ) mit einer Gegenwalze (13 ) zusammenwirken. - Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Druckwerkzeug (
25 ,26 ) aus einer Mehrzahl von individuell verstellbaren Druckorganen besteht, insbesondere aus mehreren auf einer gemeinsamen Tragachse (19 ) drehbar angeordneten Druckscheiben (15 ). - Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die einem Druckwerkzeug (
25 ,26 ) zugeordneten Druckorgane, insbesondere Druckscheiben (15 ), in der Druckstellung arretierbar und zur Durchführung von Verstellungen entriegelbar sind, insbesondere durch eine Arretierstange (20 ), die in und außer formschlüssigen Eingriff mit den Druckscheiben (15 ) des Druckwerkzeugs (25 ,26 ) bewegbar ist. - Vorrichtung nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckwerkzeuge (
25 ,26 ), vorzugsweise zwei in Axialrichtung nebeneinander angeordnete Druckwerkzeuge (25 ,26 ) außermittig an der Druckwalze (14 ) angeordnet sind, vorzugsweise in Vertiefung (27 ) derselben, derart, dass die Druckorgane bzw. Druckscheiben (15 ) mit einem druckenden Bereich über die Mantelfläche der Druckwalze (14 ) hinwegragen. - Vorrichtung nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Druckaggregat (
12 ), insbesondere die Druckwalze (14 ) mit Druckwerkzeugen (25 ,26 ), in Axialrichtung der Druckwalze (14 ) aus dem Druckwerk (11 ) bzw. einem Gehäuse (28 ) desselben herausziehbar und in der Handhabungsstellung arretierbar ist, wobei in der Handhabungsstellung die Druckwerkzeuge (25 ,26 ) außerhalb des Gehäuses (28 ) liegen. - Vorrichtung nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckwalze (
14 ) drehbar in Tragteilen (33 ,34 ) gelagert ist, die mit der Druckwalze (14 ) in die Handhabungsstellung bewegbar sind, wobei die Druckwalze (14 ) bzw. die Tragteile (33 ,34 ) gleitend auf einer Führung verschiebbar sind, vorzugsweise auf zwei im Abstand voneinander angeordneten, feststehenden Führungsstangen (36 ,37 ). - Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Tragteil (
34 ) als Teil bzw. Ergänzung einer Seitenwand (30 ) des Gehäuses (28 ) ausgebildet und in eine Ausnehmung desselben eingepasst ist. - Vorrichtung nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Druckaggregat (
12 ) bzw. die Druckwalze (14 ) über eine selbsttätig wirkende Kupplung mit einem Antrieb verbunden ist, insbesondere über einen Zapfen (48 ) mit einem Antriebsrad bzw. Zahnrad (49 ) eines Zahnradgetriebes (32 ).
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