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DE19741901A1 - Schacht für Abgasanlagen in Gebäuden und Bauelement zu dessen Herstellung - Google Patents

Schacht für Abgasanlagen in Gebäuden und Bauelement zu dessen Herstellung

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DE19741901A1
DE19741901A1 DE19741901A DE19741901A DE19741901A1 DE 19741901 A1 DE19741901 A1 DE 19741901A1 DE 19741901 A DE19741901 A DE 19741901A DE 19741901 A DE19741901 A DE 19741901A DE 19741901 A1 DE19741901 A1 DE 19741901A1
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PAFAMAX BRANDSCHUTZTECH GmbH
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Description

Die Erfindung betrifft einen Schacht der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Gattung, ein Bauelement zu dessen Herstellung, ein mit einem solchen Schacht ausgerüste­ tes Gebäude und eine Anwendung des Bauelements.
Abgasanlagen, die in Abhängigkeit von der Art des Brennstoffs auch als Schornsteine bezeichnet werden, bestehen in der Regel aus einem äußeren Schacht, in dem mittels Abstandhaltern und/oder vor allem der Wärmedämmung dienenden Isoliermaterialien eine Abgasleitung angeordnet ist. Diese dient dem Zweck, das im Kessel einer Heizungsanlage entstehende Verbrennungsgas abzuleiten, und kann je nach Bedarf aus Edelstahl, Schamot­ te oder einem sonstigen zweckmäßigen, den üblichen brandschutztechnischen Anforderun­ gen genügenden Material bestehen, wobei auch Mittel zur Ermöglichung einer Hinter­ lüftung vorgesehen sein können. Auch der äußere Schacht muß aus einem feuerwider­ standsfähigen Material bestehen, zumal er in der Regel im Inneren eines Gebäudes eingebaut ist.
Die bisher bekannt gewordenen Schächte für den genannten Zweck weisen rechteckige oder quadratische Querschnitte auf und werden entweder aus Mauerziegeln od. dgl. gemauert oder aus übereinander angeordneten, koaxiale Durchgänge aufweisenden Bauelementen errichtet, die ggf. bereits mit der inneren Abgasleitung und einer Isolierung zu einem Baufertigteil vorfabriziert sind. Dabei sind die Bauelemente entweder mit einer vergleichsweise geringen Bauhöhe von typischerweise 33 cm oder mit Geschoßhöhe von typischerweise 297 cm ausgebildet.
Ein allgemein anerkannter Nachteil aller bekannten Schachtformen ist das große Gewicht, das für Wohnbauzwecke z. B. ca. 75 kg pro Meter beträgt. Daher ist es aus statischen Gründen notwendig, den Schacht auf einem stabilen Fundament oder zumindest auf dem Erdboden abzustützen. Außerdem müssen die einzelnen Bauelemente aufeinandergesetzt und mittels Zement oder Fugenkitt miteinander verbunden werden, was im Falle niedriger Bauelemente mit erheblichem Arbeitsaufwand verbunden ist und im Falle von Bauelemen­ ten mit Geschoßhöhe einen ausreichend tragfähigen Kran erforderlich macht. Insgesamt ergibt sich daher für die Schächte der eingangs bezeichneten Gattung eine vergleichsweise komplizierte, mit statischen Problemen behaftete Bauweise.
Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, den Schacht so auszubilden, daß er eine vereinfachte Bauweise ermöglicht und dazu aus Bauelementen zusammensetz­ bar ist, die ein geringes Gewicht und eine zwischen 33 cm und Geschoßhöhe liegende Höhe aufweisen und dennoch leicht transportierbar und handhabbar sowie schnell und einfach montierbar sind.
Zur Lösung dieser Aufgabe dienen die kennzeichnenden Merkmale der Ansprüche 1, 15, 16 und 18.
Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die erfindungsgemäß zur Herstellung des Schachts vorgeschlagenen Materialien sind an sich bekannt (DE 94 18 205 U1, DE 295 00 253 U1), werden jedoch bisher lediglich zur Herstellung von Lüftungs- und/oder Installationsschächten oder -kanälen verwendet. Demgegenüber beruht die Erfindung auf der Erkenntnis, daß die herkömmlichen Schacht­ konstruktionen für Abgasanlagen, insbesondere Schornsteine, weder aus brandschutz­ technischen noch aus statischen Gründen zwingend erforderlich sind und die Ausbildung des Schachts aus einem vergleichsweise leichten, an sich bekannten Material zahlreiche Probleme beseitigt, die mit den herkömmlichen Schachtkonstruktionen zwangsläufig verbunden waren. Da die genannten Materialien zu Schachtkonstruktionen mit Gewichten von nur ca. 15 kg pro Meter führen, ergeben sich nicht nur keine Schwierigkeiten in statischer Hinsicht, sondern auch erhebliche Vorteile im Hinblick auf eine unkomplizierte Montage der Schächte in einem Gebäude. Außerdem wird erfindungsgemäß ein neuer Anwendungszweck für die Bauelemente erschlossen.
Die Erfindung wird nachfolgend in Verbindung mit der beiliegenden Zeichnung an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 schematisch einen erfindungsgemäßen, in ein Gebäude eingebauten Schacht;
Fig. 2 ein mit einem erfindungsgemäßen Anschlußelement versehenes Bauelement zur Herstellung des Schachts nach Fig. 1 im Längsschnitt; und
Fig. 3 eine Draufsicht auf das Bauelement nach Fig. 2.
Nach Fig. 1 ist ein erfindungsgemäßer Schacht 1 in ein Einfamilienhaus eingebaut, das ein Kellergeschoß 2 mit einer Heizungsanlage 3, ein Wohngeschoß 4 und ein Dach 5 auf­ weist. Der Schacht 1 ist mittels einer Grundplatte 6 auf dem Boden des Kellergeschosses 2 abgestützt, durchsetzt die jeweils zwischen dem Kellergeschoß 2 und dem Wohngeschoß 4 bzw. zwischen diesem und dem Dach 5 befindlichen Decken und weist einen aus dem Dach 5 herausgeführten Aufsatz auf. Außerdem ist der Schacht 1 aus einzelnen Bauele­ menten 7 in Form von Rohren zusammengesetzt, die koaxial zueinander angeordnet und im Bereich ihrer Stoßfugen einerseits durch umlaufende Verbindungsmanschetten 8 od. dgl. und andererseits mit einem auf die angrenzenden Stirnflächen aufgetragenen Kleber fest und gasdicht verbunden sind.
Erfindungsgemäß werden die Bauelemente 7 als Gieß-, Spritz- oder Preßformteile aus einem mit Wasserglas gebundenen, silicathaltigen und mit einem siliconhaltigen Hydro­ phobiermittel behandelten Mineral hergestellt, das vorzugsweise ein Vermiculit, ins­ besondere ein Blähvermiculit enthält und zusätzlich mit einem die mechanische Stabilität vergrößernden, feinkörnigen Siliciumdioxid angereichert sein kann. Rohre aus derartigen Materialien und ihre Herstellung sind z. B. aus den Gebrauchsmustern DE 94 18 205 U1 und DE 295 00 253 U1 bekannt, die hiermit zur Vermeidung von Wiederholungen zum Gegenstand der vorliegenden Offenbarung gemacht werden. Bei Anwendung eines solchen Materials geeignete Kleber zur Verbindung der Bauelemente 7 sind vorzugsweise solche auf Wasserglasbasis.
Bei der Anwendung des aus DE 94 18 205 U1 und DE 295 00 253 U1 bekannten Materials ergibt sich der Vorteil, daß die Bauelemente 7 bei entsprechender Bemessung der Wandstärke von z. B. 35 mm allen brandschutztechnischen Anforderungen (z. B. Feuerwiderstandsklasse F30) entsprechen und zusätzliche Brandschutzmittel nicht erforder­ lich sind. Für diesen Fall kann der Schacht 1 somit ohne weitere Brandschutzmaßnahmen in das Gebäude eingebaut werden. Außerdem genügt das Material bei ausreichender Wandstärke auch den etwa noch vorhandenen Anforderungen an die Wärmedämmung.
Die Bauelemente 7 sind nach einer bevorzugten Ausführungsform als zylindrische Rohre ausgebildet. Dadurch werden kleine Außenabmessungern erzielt, so daß der Schacht l ohne weiteres in einem in Gebäuden ohnehin normalerweise vorhandenen Installations­ schacht angeordnet werden kann, der zur Aufnahme von Wasser-, Heizungs-, Abwasser- und anderen sanitären Leitungen dient. Alternativ ist es möglich, den Schacht 1 an beliebigen Stellen innerhalb des Gebäudes anzuordnen und ihn beispielsweise mittels nicht näher dargestellter Verbindungselemente nach Art von Rohrschellen od. dgl. an einer Wand zu befestigen.
Nach Fig. 1 wird innerhalb des Schachts 1 eine übliche Abgasleitung 9 angeordnet und mit Abstandhaltern festgelegt und zentriert, ggf. unter zusätzlichem Einbau einer Wärme­ dämmung. Da sich diese Maßnahmen nicht vom Stand der Technik unterscheiden, kann auf eine weitergehende Erläuterung verzichtet werden.
Wenigstens eines der Bauelemente 7 des Schachts 1, das in Fig. 1 mit dem Bezugszeichen 10 bzw. 11 versehen und in Fig. 2 und 3 vergrößert dargestellt ist, weist in seinem Mantel eine durchgehende Öffnung 12 auf. Diese kann, wie für das am Boden des Kellergeschosses 2 angeordnete Bauelement 10 angedeutet ist, z. B. dem Zweck dienen, erforderliche Kontroll-Inspektions-, Wartungs- oder Reinigungsarbeiten durchzuführen, und bei Bedarf mit einer zusätzlich vorhandenen, nicht dargestellten Reinigungs- und/oder Revisionstür verschlossen werden. Dagegen dient die Öffnung 12 des Bauelements 11 nach Fig. 1 zum Anschluß der Abgasleitung 9 an einen Ausgangsanschluß 14 des Kessels der Heizungsanlage 3 mittels einer Rohrleitung 15.
Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung, die in Fig. 2 und 3 dargestellt ist, sind die die Öffnungen 12 aufweisenden Bauelemente 10, 11 mit einem Anschlußelement 16 verbunden, dessen Rückwand bzw. rückseitige Stirnwand z. B. eine der zylindrischen Rohrform angepaßte, konkave Form besitzt und am Bauelement 10, 11 anliegt. Das Anschlußelement 16 ist mit einem Durchgang 17 versehen, der zweckmäßig koaxial zur Öffnung 12 ausgerichtet ist. Im übrigen ist das Anschlußelement 16 vorzugs­ weise durch Kleben mit dem Bauelement 10, 11 verbunden, wobei als Kleber zweckmäßig ein Kleber auf Wasserglasbasis verwendet wird. Durch die beschriebene Ausbildung und Anordnung des Anschlußelements 16 können die Bauelemente 10, 11 auf einfache Weise als vorfabrizierte Baufertigteile ausgebildet werden.
Das Anschlußelement 16 dient beispielsweise der Montage eines entsprechend Fig. 1 im Bauelement 11 angeordneten, z. B. als Rohrbogen ausgebildeten Rohranschlußelements 18, das einerseits mit der Abgasleitung 9 und andererseits mit der Leitung 15 verbunden wird und fest in das Anschlußelement 16 eingebaut werden kann. Alternativ kann das Rohranschlußelement 18 als T-förmiges Verzweigungsstück ausgebildet und in die Abgasleitung 9 eingebaut sein, wie in Fig. 1 für ein Bauelement 19 angedeutet ist, so daß über den T-förmigen Abzweig auch die Abgasleitung 9 eine Reinigungs- und/oder Revisionsöffnung aufweist. In beiden Fällen kann zusätzlich eine nicht näher dargestellte Reinigungs- und/oder Revisionstür schwenkbar am Anschlußelement 16 gelagert sein. Schließlich könnte das Anschlußelement 16 auch zur Montage anderer Funktionsteile verwendet werden.
Die Erfindung ist nicht auf das beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt, das sich auf vielfache Weise abwandeln läßt. Dies gilt insbesondere für die Ausbildung des Anschluß­ elements 16 und die an diesem montierbaren Teile. Ferner ist es nicht erforderlich, den Schacht 1 entsprechend Fig. 1 am Boden eines Raumes oder an einem besonders herge­ richteten Fundament abzustützen. Wegen seines geringen Gewichts wäre es vielmehr auch möglich, ihn mittels Klammern, Schellen oder dergleichen lediglich an den Wänden des Gebäudes zu befestigen und dabei hängend anzuordnen, in welchem Fall alle in Fig. 1 unterhalb des Bauelements 11 befindlichen Bauelemente fehlen könnten. Schließlich versteht sich, daß die verschiedenen Bauelemente und sonstigen Teile auch in anderen als den dargestellten und beschriebenen Kombinationen verwendet werden können.

Claims (18)

1. Schacht für Abgasanlagen in Gebäuden, bestehend aus einer Mehrzahl von koaxial übereinander angeordneten und miteinander verbundenen Bauelementen (7, 10, 11, 19), die mit Durchgängen zur Aufnahme einer Abgasleitung (9) versehen und aus einem feuerwiderstandsfähigen Material hergestellt sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Bauelemente (7, 10, 11, 19) aus einem mit Wasserglas gebundenen, körnigen, silicathalti­ gen Material bestehen und zusätzlich mit einem siliconhaltigen Hydrophobiermittel behandelt sind.
2. Schacht nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Bauelemente (7, 10, 11, 19) durch einen Kleber auf Wasserglasbasis miteinander verbunden sind.
3. Schacht nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Bauelemente (7, 10, 11, 19) im Bereich ihrer Stoßfugen durch Verbindungsmanschetten (8) miteinander verbunden sind.
4. Schacht nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß er an einer Gebäudewand befestigt ist.
5. Schacht nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß er in einem zur Aufnahme von sanitären Leitungen bestimmten Installationsschacht angeordnet ist.
6. Schacht nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Mineral ein Vermiculit, insbesondere ein Blähvermiculit ist.
7. Schacht nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Mineral zusätzlich mit einem feinkörnigen Siliciumdioxid angereichert ist.
8. Schacht nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Siliciumdioxid in mikrofei­ ner Form zugegeben ist.
9. Schacht nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Bauelement (10, 11, 19) mit einer in seinem Mantel ausgebildeten Öffnung (12) versehen ist.
10. Schacht nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Öffnung (12) eine Reinigungs-und/oder Revisionstür zugeordnet ist.
11. Schacht nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung (12) mit einem im Bauelement (11) angeordneten, zum Anschluß an die Abgasleitung (9) bestimmten Rohranschlußelement (18) in Verbindung steht.
12. Schacht nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Bauele­ mente (7, 10, 11, 19) als zylindrische Rohre ausgebildet sind.
13. Schacht nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß dem die Öffnung (12) aufweisenden Bauelement (10, 11, 19) ein mit einem entsprechenden Durchgang (17) versehenes und zur Montage des Rohranschlußelements (18), der Tür und/oder eines anderen Funktionsteils bestimmtes Anschlußelement (16) zugeordnet ist, das eine der zylindrischen Rohrform angepaßte, am Außenmantel des Rohrs anliegende Rückwand aufweist.
14. Schacht nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Anschlußelement (16) durch Kleben mit dem Bauelement (10, 11, 19) verbunden ist.
15. Bauelement zur Herstellung eines Schachts (1) für Abgasanlagen in Gebäuden, dadurch gekennzeichnet, daß es nach einem der Ansprüche 9 bis 14 ausgebildet ist.
16. Gebäude mit einer Abgasanlage für eine im Gebäude installierte Heizungsanlage (3), dadurch gekennzeichnet, daß die Abgasanlage einen Schacht (1) nach einem oder mehre­ ren der Ansprüche 1 bis 14 aufweist.
17. Gebäude nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Schacht (1) an einer Gebäudewand befestigt oder in einem zur Aufnahme von sanitären Leitungen bestimmten Installationsschacht angeordnet ist.
18. Anwendung eines rohrförmigen Bauelements (7, 10, 11, 19), das aus einem mit Wasserglas gebundenen, körnigen, silicathaltigen Material besteht und zusätzlich mit einem siliconhaltigen Hydrophobiermittel behandelt ist, zur Herstellung eines Schachts (1) für eine Abgasanlage in einem Gebäude.
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