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DE19741594A1 - Verfahren zum Abspielen eines Aufzeichnungsträgers - Google Patents

Verfahren zum Abspielen eines Aufzeichnungsträgers

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DE19741594A1
DE19741594A1 DE19741594A DE19741594A DE19741594A1 DE 19741594 A1 DE19741594 A1 DE 19741594A1 DE 19741594 A DE19741594 A DE 19741594A DE 19741594 A DE19741594 A DE 19741594A DE 19741594 A1 DE19741594 A1 DE 19741594A1
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Jens Maier
Thomas Freitag
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Robert Bosch GmbH
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Robert Bosch GmbH
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Description

Stand der Technik
Aus der DE 38 07 180 A1 ist bereits ein Verfahren zum Abspielen von Platten in einem Compact-Disc-Spieler bekannt, bei dem die Zeit vor dem Beginn der Wiedergabe eines ausgewählten Musikstücks vermindert wird. Ein angesammelter Gesamtzeitcode, der im Einlaufbereich der Platte aufgezeichnet ist, wird ausgelesen, und ein vorbestimmter Code wird während dieses Auslesebetriebs ermittelt. Wenn dieser vorbestimmte Code nicht in dem angesammelten Gesamtzeitcode ermittelt werden kann, wird eine Rahmenberechnung ausgeführt, um den Abtaster über die Plattenspuren springen zu lassen, um einen anderen angesammelten Gesamtzeitcode auszulesen, woraufhin, nachdem der vorbestimmte Code ausgelesen worden ist, notwendige Daten aus dem Einlaufbereich ausgelesen werden. Bei einem Musikwählverfahren werden aus dem Gesamtzeitcode nur die Gesamtwiedergabezeit und die Gesamtzahl der Musikstücke ausgelesen. Wenn eine Musikauswahl getroffen wird, dann wird eine Durchschnittszeit pro Musikstück aus der Gesamtwiedergabezeit und der Gesamtzahl der Musikstücke berechnet, und es wird eine Suche nach der ausgewählten Musiknummer entsprechend der so berechneten Durchschnittszeit ausgeführt. Der Plattenspieler kann daher einen Speicher kleiner Kapazität verwenden und kann dementsprechend mit niedrigen Kosten hergestellt werden. Bei dem System wird weiterhin der Abtaster im wesentlichen auf die Position des ausgewählten Musikstücks bewegt, ohne daß die Adressen, die für die auf der Platte aufgezeichneten Musikstücke vorgesehen sind, ausgelesen werden.
Vorteile der Erfindung
Das erfindungsgemäße Verfahren mit den Merkmalen des Hauptanspruchs hat demgegenüber den Vorteil, daß ein Spursprung der Lesevorrichtung auf den Anfang eines gewählten Titels auch bei einer Wiedergabezeit des Titels, die von der Durchschnittszeit abweicht, präzise und schnell durchgeführt werden kann. Dabei ist die Bestimmung der Durchschnittszeit pro Titel nicht mehr erforderlich und unabhängig von der Wiedergabezeit der einzelnen Titel erfolgt ein genauer Spursprung der Lesevorrichtung auf den Titelanfang. Da die mindestens eine Adresse eines Titelanfangs in eine Anfangszeit genau einer Zeiteinheit umgerechnet und abgespeichert wird, kann die Sprungzeit oder die zu überspringende Spuranzahl direkt aus der im Speicher abgelegten Anfangszeit berechnet werden, auch wenn die im Adreßbereich des Aufzeichnungsträgers abgelegte Adresse des Titelanfangs durch Kombination verschiedener Zeiteinheiten, beispielsweise von Minuten und Sekunden angegeben ist. Eine Umrechnung der kombinierten Zeiteinheiten in genau eine Zeiteinheit, beispielsweise in Sekunden, ist dann vor dem jeweiligen Spursprung der Lesevorrichtung nicht mehr erforderlich, so daß Zeit eingespart wird.
Durch die in den Unteransprüchen aufgeführten Maßnahmen sind vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen des im Hauptanspruch angegebenen Verfahrens möglich.
Besonders vorteilhaft ist es, daß für den Fall, daß am Titelanfang eine Pause erkannt wird, die Länge der Pause ermittelt und der Anfangszeit hinzuaddiert wird. Durch Berücksichtigung einer Pause am Titelanfang für die Ermittlung der Anfangszeit läßt sich die Zugriffszeit auf einen gewählten Titel weiter verkürzen, da die Pause am Titelanfang von der Lesevorrichtung beim Spursprung mit übersprungen wird, so daß eine solche Pause nicht abgespielt oder durch weitere Sprünge übergangen werden muß.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß die Zeiteinheit in Abhängigkeit der für die Berechnung eines Spursprungs erforderlichen Genauigkeit gewählt wird. Auf diese Weise ist eine direkte Umrechnung der Anfangszeit in die Sprungzeit oder die zu überspringende Spuranzahl für den Spursprung der Lesevorrichtung ohne weiteren Zeitverlust möglich.
Zeichnung
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigen Fig. 1 einen Querschnitt eines als optische Speicherplatte ausgebildeten Aufzeichnungsträgers, Fig. 2 ein Blockschaltbild eines Abspielgerätes mit eingelegtem Aufzeichnungsträger, Fig. 3 einen Ablaufplan für eine Auswertung eines Adreßbereichs auf einem Aufzeichnungsträger und Fig. 4 einen Ablaufplan für eine Titelauswahl.
Beschreibung des Ausführungsbeispiels
In Fig. 2 kennzeichnet 15 ein als Compact-Disc-Spieler ausgebildetes Abspielgerät, in das ein als optische Speicherplatte, beispielsweise als Compact-Disc ausgebildeter Aufzeichnungsträger 1 eingelegt ist. Die Compact-Disc 1 wird durch einen Plattenantrieb 7 in Rotation versetzt und die auf ihr gespeicherten Aufzeichnungen von einer Lesevorrichtung 9 abgetastet bzw. ausgelesen. Die Lesevorrichtung 9 ist an einer Positioniereinrichtung 11 angeordnet, die die Lesevorrichtung 9 in radialer Richtung über die Compact-Disc 1 bewegt. Ein Signalausgang 8 der Lesevorrichtung 9 ist mit einem Eingang 17 eines Decoders 12 verbunden. Ein Ausgang 16 des Decoders 12 ist mit einem Eingang 18 einer Auswerteschaltung 10 und mit einem ersten Eingang 20 eines Speichers 13 verbunden. Ein Ausgang 19 der Auswerteschaltung 10 ist mit einem zweiten Eingang 21 des Speichers 13 und mit einem Eingang 23 eines Addierers 14 verbunden.
Ein Ausgang 24 des Addierers 14 ist mit einem dritten Eingang 22 des Speichers 13 verbunden. Ein Ausgang 25 des Speichers 13 ist mit einem Eingang 26 der Positioniereinrichtung 11 verbunden.
In Fig. 1 ist der Querschnitt eines als Compact-Disc ausgebildeten Aufzeichnungsträgers 1 dargestellt. Dabei schließt sich an ein zentrisches Plattenloch 2 zur Justierung der Compact-Disc 1 auf einem in Fig. 2 nicht dargestellten Plattenteller ein Bereich 3 an, in dem keine Daten aufgezeichnet sind. Es folgt dann ein Einlaufbereich 4, in welchem Angaben über die Gesamtzahl der auf der Compact-Disc aufgezeichneten Titel, die Gesamtwiedergabezeit der Titel in Minuten, Sekunden und Rahmen, die beispielsweise einer 75-stel Sekunde entsprechen, und die Adresse eines jeden der Titel enthalten sind. Die im Einlaufbereich 4 abgelegten Adressen beziehen sich dabei auf den jeweils zugehörigen Titelanfang und sind in einem oder mehreren Adreßbereichen des Einlaufbereichs 4 abgelegt. Dabei weist der Einlaufbereich 4 zumindest eine Adresse für einen Titel auf. An den Einlaufbereich 4 schließt sich ein Programmbereich 5 an, der sich bis zu einem je nach Plattengröße variablen Plattenrand 6 erstreckt und in dem die Titel aufgezeichnet sind. Dabei sind die Adressen für den jeweiligen Titelanfang im Einlaufbereich 4 in Form einer Anfangszeit für den jeweiligen Titel in Minuten und Sekunden angegeben. Die Anfangszeit entspricht dabei etwa der Abspieldauer des Aufzeichnungsträgers 1 vom Beginn des Programmbereichs 5 bis zum adressierten Titelanfang.
Nach Einlegen der Compact-Disc 1 in das Abspielgerät 15 werden beim erstmaligen Abtasten des Einlaufbereichs 4 durch die Lesevorrichtung 9 die Adreßdaten in eine einzige Zeiteinheit umgerechnet, so daß eine schnellere Umrechnung der jeweiligen Anfangszeit in die zugehörige erforderliche Sprungzeit oder die zu überspringende Spuranzahl ermöglicht wird. Die Zeiteinheit wird dabei in Abhängigkeit der für die Berechnung eines Spursprungs erforderlichen Genauigkeit gewählt. Da die Genauigkeit der Sprungzeit oder die zu überspringende Spuranzahl um eine Sekunde variieren kann, wird als Zeiteinheit eine Sekunde gewählt.
Die von der Lesevorrichtung 9 abgetasteten Adreßdaten im Einlaufbereich 4 werden zunächst vom Decoder 12 decodiert und anschließend der Auswerteschaltung 10 zugeführt, die die in Minuten und Sekunden vorliegenden Adreßdaten für die Anfangszeiten in Sekunden umrechnet und im Speicher 13 ablegt. Aus den im Speicher 13 vorliegenden Anfangszeiten in Sekunden kann dann die Positioniereinrichtung 11 jeweils direkt, das heißt ohne weitere Umrechnungen von Zeiteinheiten die Sprungzeit oder die zu überspringende Spuranzahl berechnen, die für einen Spursprung der Lesevorrichtung 9 vom Einlaufbereich 4 oder einer beliebigen Stelle des Programmbereichs 5 zum entsprechenden Titelanfang im Programmbereich 5 der Compact-Disc 1 erforderlich ist. Bei der Auswahl eines Titels durch den Benutzer wird zunächst die aktuelle Adresse der Lesevorrichtung 9 in Form der Abspielzeit vom Beginn des Programmbereichs 5 bis zur aktuellen Position der Lesevorrichtung 9 durch Abtasten von auf der Compact-Disc 1 abgespeicherten codierten Zusatzinformationen ermittelt. Anschließend wird aus dem Speicher 13 die Anfangszeit des gewählten Titels bestimmt und aus dieser Anfangszeit und der aktuellen Adresse der Lesevorrichtung 9 eine relative Sprungzeit oder Anzahl zu überspringender Spuren auf der Compact-Disc 1 berechnet. Entsprechend der berechneten Sprungzeit bzw. der Anzahl der zu überspringenden Spuren wird die Lesevorrichtung 9 dann von der Positioniereinrichtung 11 zum Beginn des ausgewählten Titels auf der Compact-Disc 1 bewegt und dieser Titel abgespielt.
Für den Fall, daß an einem Titelanfang aus den von der Lesevorrichtung 9 gelesenen Daten vom Decoder 12 eine Pause erkannt wird, wird in der Auswerteschaltung 10 die Länge der Pause ermittelt und durch den Addierer 14 der entsprechenden, im Speicher 13 abgelegten Anfangszeit hinzuaddiert, so daß bei der nächsten Auswahl dieses Titels durch den Benutzer die Positioniereinrichtung 11 die Pause beim Spursprung berücksichtigt und die entsprechende Pause nicht abgespielt oder durch weitere Sprünge übergangen werden muß. Durch diese Maßnahme wird der Zugriff auf einen Titel, der mit einer Pause beginnt, weiter beschleunigt.
In Fig. 3 ist ein Ablaufplan für die Auswerteschaltung 10 bezüglich der Auswertung der im Einlaufbereich 4 gelesenen Adressen dargestellt. Bei einem Programmpunkt 100 werden die Adreßdaten bzw. Anfangszeiten der im Programmbereich 5 der Compact-Disc 1 aufgezeichneten Titel aus dem Einlaufbereich 4 durch die Lesevorrichtung 9 ausgelesen, anschließend vom Decoder 12 ausgewertet und schließlich der Auswerteschaltung 10 jeweils als Angabe in Minuten und Sekunden zugeführt. Bei Programmpunkt 105 rechnet die Auswerteschaltung 10 diese Anfangszeiten in Sekunden um. Bei Programmpunkt 110 werden die umgerechneten Anfangszeiten im Speicher 13 abgespeichert. Anschließend wird der Programmteil verlassen.
Gemäß Fig. 4 ist ein Ablaufplan für eine Titelauswahl dargestellt. Bei einem Programmpunkt 200 ermittelt die Positioniereinrichtung 11 aus den von der Lesevorrichtung 9 abgetasteten codierten Zusatzinformationen auf der Compact- Disc 1 die aktuelle Adresse der Lesevorrichtung 9, rechnet diese Adresse in die Zeiteinheit Sekunden um, falls die Adresse nicht bereits in der Zeiteinheit Sekunden in den codierten Zusatzinformationen enthalten ist, greift auf die dem gewählten Titel entsprechende Anfangszeit im Speicher 13 zu, die ebenfalls in der Zeiteinheit Sekunde vorliegt, und berechnet aus dieser Anfangszeit und der aktuellen Adresse der Lesevorrichtung 9 eine entsprechende Sprungzeit oder Anzahl zu überspringender Spuren für einen Sprung der Positioniereinrichtung 11 mit der Lesevorrichtung 9 bis zum Anfang des gewählten Titels.
Bei einem Programmpunkt 205 führt die Positioniereinrichtung 11 den Sprung mit der errechneten Sprungzeit oder die zu überspringende Spuranzahl bis zum Anfang des gewählten Titels durch. Bei einem Programmpunkt 210 wird in der Auswerteschaltung 10 geprüft, ob am Titelanfang eine Pause vorliegt. Eine solche Pause kann beispielsweise durch eine spezielle Indexkennung auf einer entsprechenden Aufzeichnungsspur der Compact-Disc 1 gekennzeichnet sein und vom Decoder 12 decodiert werden. Ist dies der Fall, so wird zu Programmpunkt 215 verzweigt, andernfalls wird zu Programmpunkt 230 verzweigt. Bei Programmpunkt 215 wird in der Auswahlschaltung 10 die Pausenlänge ermittelt. Bei Programmpunkt 220 wird die Pausenlänge durch den Addierer 14 der entsprechend zugehörigen Anfangszeit im Speicher 13 hinzuaddiert. Bei Programmpunkt 225 wird die bisherige Anfangszeit durch die nach Addition der Pausenlänge entstandene neue Anfangszeit überschrieben. Anschließend wird zu Programmpunkt 230 verzweigt. Bei Programmpunkt 230 erfolgt eine Wiedergabe der von der Lesevorrichtung 9 abgetasteten Aufzeichnungen des gewählten Titels der Compact-Disc 1 durch eine in Fig. 2 nicht dargestellte Wiedergabevorrichtung. Anschließend wird der Programmteil verlassen.
Die Erfindung ist nicht auf optische Speicherplatten als Aufzeichnungsträger und Compact-Disc-Spieler als Abspielgeräte beschränkt, sondern generell auf alle Abspielgeräte für Aufzeichnungsträger mit einer Adressierung von Titeln in Form von Anfangszeiten, die auf dem Aufzeichnungsträger abgespeichert sind, anwendbar.

Claims (4)

1. Verfahren zum Abspielen eines Aufzeichnungsträgers (1), insbesondere einer optischen Speicherplatte, mit mindestens einem in einem Einlaufbereich (4) des Aufzeichnungsträgers (1) abgelegten Adreßbereich, der mindestens eine Adresse eines Anfangs eines auf dem Aufzeichnungsträger (1) abgespeicherten Titels umfaßt, in einem Abspielgerät (15), mit einer Lesevorrichtung (9), dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine Adresse eines Titelanfangs beim Auslesen des mindestens einen Adreßbereichs in eine Anfangszeit genau einer Zeiteinheit umgerechnet und in einem Speicher (13) abgespeichert wird, wobei die Anfangszeit etwa der Abspieldauer des Aufzeichnungsträgers (1) bis zum adressierten Titelanfang entspricht, und daß für einen Spursprung der Lesevorrichtung (9) auf den Titelanfang die Sprungzeit direkt aus der im Speicher (13) abgelegten zugehörigen Anfangszeit berechnet wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß für den Fall, daß am Titelanfang eine Pause erkannt wird, die Länge der Pause ermittelt und der Anfangszeit hinzuaddiert wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Zeiteinheit in Abhängigkeit der für die Berechnung eines Spursprungs erforderlichen Genauigkeit gewählt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß als Zeiteinheit eine Sekunde gewählt wird.
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