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DE19740797A1 - Verfahren zur Herstellung individuell an die Körperform angepaßter Sitz- und Rückenpolster und Vorrichtung zur Realisierung des Verfahrens - Google Patents

Verfahren zur Herstellung individuell an die Körperform angepaßter Sitz- und Rückenpolster und Vorrichtung zur Realisierung des Verfahrens

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DE19740797A1
DE19740797A1 DE19740797A DE19740797A DE19740797A1 DE 19740797 A1 DE19740797 A1 DE 19740797A1 DE 19740797 A DE19740797 A DE 19740797A DE 19740797 A DE19740797 A DE 19740797A DE 19740797 A1 DE19740797 A1 DE 19740797A1
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DE
Germany
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cushion
seat
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vacuum
production
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DE19740797A
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Benedikt Preisler
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    • B29WORKING OF PLASTICS; WORKING OF SUBSTANCES IN A PLASTIC STATE IN GENERAL
    • B29DPRODUCING PARTICULAR ARTICLES FROM PLASTICS OR FROM SUBSTANCES IN A PLASTIC STATE
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    • B29D99/0092Producing upholstery articles, e.g. cushions, seats
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    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
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    • A61GTRANSPORT, PERSONAL CONVEYANCES, OR ACCOMMODATION SPECIALLY ADAPTED FOR PATIENTS OR DISABLED PERSONS; OPERATING TABLES OR CHAIRS; CHAIRS FOR DENTISTRY; FUNERAL DEVICES
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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von individuell an die Körperform angepaßten Sitz- und Rückenpolstern, wie sie Verwendung bei Rollstühlen für Körperbehinderte finden, sowie eine Vorrichtung zur Realisierung des Verfahrens.
Derartige Verfahren und Vorrichtungen sind auf dem Markt verfügbar. Unter dem Namen "Signature 2000" bietet die Fiema Akron Cleveland Home Medical Services Co., Inc. in St. Akron, Ohio, U.S.A. ein Verfahren zur Herstellung von Polstern an, bei dem ein abgeformtes Sitzkissen mit einer Sensor-Anordnung abgetastet wird und die Daten in einer Computersteuerung zur Steuerung einer 3-achsigen Fräsmaschine herangezogen werden. Auf der Fräsmaschine wird das fertige Sitzkissen aus einem Block aus Schaumstoff durch mechanische Bearbeitung geformt.
Allen bekannten Verfahren ist gemeinsam, daß die seitlichen Flanken des Körpers des Patienten während des Abformvorganges zur Herstellung der Positivform nur bis zu einer Höhe von etwa 20 cm abgeformt werden können und daß zur sicheren und reproduzierbaren Justierung der fertigen Polster auf einem Stuhl oder Rollstuhl aufwendige Justiervorrichtungen notwendig sind.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren zur Herstellung von individuell geformten Sitz- und Rückenpolstern zu schaffen, das eine individuelle Korrektur der Sitzposition des Patienten während des Abformvorganges zuläßt und auf einfache Weise eine reproduzierbare Positionierung des Sitz- und Rückenpolsters in einem herkömmlichen Stuhl oder Rollstuhl erlaubt.
Die Aufgabe der Erfindung wird durch ein Verfahren gelöst, das durch folgende Verfahrensschritte, die schematisch in Fig. 2 dargestellt sind, gekennzeichnet ist:
  • 1. mechanische Einstellung der Kissentragschalen
  • 2. Anpassung der Kissen an die Körperform
  • 3. Fixierung der Kissen durch Evakuierung
  • 4. Einschalung der Gießform und Festlegung der Referenzlinien
  • 5. Ausformen der Gießform
  • 6. mechanische Nachbearbeitung der Positivform
  • 7. Tiefziehen der Polster-Negativform
  • 8. Polstern der Negativform
  • 9. Montage der Polster auf der Montageschale
Verfahrensschritt 1
Die Sitzkissentragschale (21) mit dem Sitzkissen (31) und die Rückenkissentragschale (22) mit dem Rückenkissen (32) werden an einem für das Verfahren vorgesehenen Vakuumstuhl mechanisch eingestellt. Verstellbar sind die Sitzneigung, die Sitztiefe und die Neigung der Rückenlehne.
Verfahrensschritt 2
Der Patient (30) wird auf das Sitzkissen (31) gesetzt, wobei er sich an das Rückenkissen (32) anlehnt. Kann der Patient nicht frei sitzen oder sollen Polster hergestellt werden, die eine Korrektur der Sitzhaltung des Patienten bewirken, so wird der Patient von der Person, die die Anpassung vornimmt, während der Anpassung in der gewünschten Position gehalten. An den Durchgriffsöffnungen (26, 27), die an der Rückseite der Kissentragschalen (20) vorgesehen sind, wird das Kissen an der jeweiligen Stelle manuell an die Körperform des Patienten angepaßt. Dabei ist es möglich, die elastische Kissenhülle zusammen mit einem Teil der Kissenfüllung bis zu 60 cm von der Unterseite des Kissens manuell hochzuziehen. Während dieses Vorganges wird das jeweilige Kissen, das aus einer luftdichten, elastischen Hülle (29) mit einer Füllung (28) aus leicht gegeneinander beweglichen und im wesentlichen nicht komprimierbaren Füllkörpern besteht, teilweise evakuiert, wodurch es eine plastische Konsistenz erhält und leicht formbar ist.
Verfahrensschritt 3
Nach erfolgter Anpassung der Kissen an die Körperform des Patienten erfolgt die vollständige Evakuierung des Sitzkissens und des Rückenkissens, wodurch die Kissen ihre Elastizität verlieren und der Patient oder/und die anpassende Person die Paßform der festen Kissenhülle kontrollieren können. Gegebenenfalls wird durch teilweises Belüften der Kissen eine Formkorrektur durch die an passende Person vorgenommen und die Kissen anschließend wieder vollständig evakuiert. Der Patient wird danach aus dem Vakuumstuhl entfernt, wobei die Kissen die der Körperform des Patienten entsprechende Form behalten.
Verfahrensschritt 4
Um das Sitzkissen und das Rückenkissen herum wird eine Schalung (33) für eine offene Gießform angebracht, wobei die Unterseite der Gießform durch die geformten Kissen gebildet wird. An dem Vakuumstuhl sind zwei Halterungen vorgesehen, in denen Referenzstäbe gehaltert sind. Ein horizontaler Referenzstab (51) wird oberhalb des Sitzkissens durch zwei dafür vorgesehene Bohrungen (54, 54') in dem Tragrahmen (10) gesteckt. Ein Sagittalebenen- Referenzstab (52), der in die Sagittalebene des Patienten gelegt wird, wird an einer verstellbaren Halterung (53), die im Bereich oberhalb der Rückenlehne an der Rückenkissentragschale angebracht ist, gehalten. An der Halterung ist ein Lot (56) und ein Winkelmesser (55) angebracht, wobei der Winkel zwischen dem Lot und dem Sagittalebenen- Referenzstab bei der mechanischen Nachbearbeitung der Positivform zur Orientierung der Positivform im Raum verwendet wird. Anstelle des Winkelmessers an der Halterung (53) ist es auch vorgesehen, an den Sagittalebenen-Referenzstab einen Neigungsmesser anzulegen und die Neigung im Raum abzulesen.
Verfahrensschritt 5
Die Gießform wird mittels einer gießbaren und aushärtbaren Masse (34) ausgefüllt. In der Praxis wird hierfür vorzugsweise ein aushärtbarer Kunststoff-Schaum verwendet; es ist aber auch denkbar, zum Ausgießen Gips zu verwenden oder die Form mit Gipsbinden auszulegen. In der Praxis werden die Oberflächen des Sitzkissens mit einem geeigneten Trennmittel behandelt, um ein späteres Herauslösen der Positivform aus den Kissen zu erleichtern. Die beiden Referenzstäbe (51, 52) werden bei diesem Verfahrensschritt in die Positivform eingebettet. Das erfindungsgemäße verfahren sieht vor, die Stäbe, vorzugsweise Rundstäbe aus Metall, insbesondere aus Edelstahl, die mit einem Trennmittel oder einem dünnwandigen Schlauch vor dem Einschäumen überzogen wurden, nach Aushärten der Positivform aus dieser wieder herauszuziehen. Mit Hilfe des gemessenen Winkels zwischen dem Sagittalebenen-Referenzstab und dem Lot ist die Positivform im Verfahrensschritt 6 reproduzierbar im Raum orientierbar. Das Herausziehen der Referenzstäbe aus der Positivform ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn die Positivform zur Herstellung des Polsters verpackt und versandt werden muß.
Verfahrensschritt 6
Nach dem Aushärten der Positivform (36) wird diese zusammen mit der Schalung (33) aus dem Vakuumstuhl entnommen und mechanisch nachbearbeitet. Dazu werden zunächst mit einer Feile die Grate entfernt und die Orangenhautstruktur der geschäumten Form abgeschliffen. Anschließend wird die Positivform auf einem Meßtisch (60) an den Referenzstäben (51, 52) gehaltert, wobei der Winkel des Referenzstabes (52) gegenüber dem Lot dem entspricht, der bei der Abformung im Vakuumstuhl gemessen wurde. Auf dem Meßtisch wird die Montageschale (42) positioniert und die Oberkante (61) des fertigen Sitzpolsters und die Oberkante (62) des fertigen Rückenpolsters auf der Positivform angezeichnet. In der Regel werden Sitz- und Rückenpolster als zwei getrennte Polster ausgeführt; in diesem Fall wird auch die Trennungslinie zwischen Sitz- und Rückenpolster auf der Positivform angezeichnet, wobei in der Regel zwischen Sitz- und Rückenpolster ein kleiner Spalt vorgesehen wird. Die Positivform wird anschließend aus der Halterung entnommen und mit einer Bandsäge zugesägt. Die beiden Teile der Positivform werden in eine Tiefziehvorrichtung eingelegt, deren Innenabmessungen den späteren Außenabmessungen der Polster entspricht. An den Seiten der Positivform werden - falls erforderlich - Klötze (65) aus Schaumstoff oder Holz eingepaßt, um im Polster Führungen für Haltegurte auszusparen. An den seitlichen Oberkanten der Tiefziehvorrichtung werden Profilschienen (63, 63') angebracht, die im fertigen Polster seitliche Nuten erzeugen, in die die Schenkel (66, 66') der Montageschale eingreifen. Auf die Positivform wird in der Regel vor dem Tiefziehen eine Zwischenlage (64) aus Kunststoff oder Gips aufgetragen, die den Rücksprung des tiefziehbaren Polsterbezugsstoffes ausgleicht und die Kleidung des Patienten simuliert.
Verfahrensschritt 7
Die überarbeitete Positivform wird in einer Vakuumtiefziehvorrichtung (37) als Tiefziehform montiert und in bekannter Weise mit einem tiefziehbarem Material überzogen. Vorzugsweise wird der Polsterbezugsstoff tiefgezogen; hierfür ist beispielsweise Kunstleder geeignet. Die später als Oberseite des Polsters dienende Seite des Polsterbezugsstoffes kommt dabei auf der Positivform (36) zu liegen. Durch eine Pumpe (38) wird der Polsterbezugsstoff (40) paßgenau über die Positivform gezogen. Soll nur ein nacktes Polster hergestellt werden, das beispielsweise mit einem genähten Polsterbezugsstoff überzogen werden soll oder mit Flocken beflockt werden soll, so wird als tiefziehbares Material beispielsweise eine tiefziehbare Polyethylen-Folie verwendet.
Verfahrensschritt 8
Der tiefgezogene Polsterbezugsstoff (40) bzw. die tiefgezogene Folie wird mit einem Polstermaterial (41) aufgepolstert. In der Praxis hat sich als Polstermaterial ein schäumbarer und aushärtbarer Kunststoff oder Naturstoff (Latex) bewährt.
Verfahrensschritt 9
Die Polster werden an den Außenkanten beschnitten und die Nuten in die Schenkel (66, 66') der Montageschale (42) eingeführt und gegenüber Verschiebung gesichert.
Entscheidend für das Verfahren ist die genaue Paßform der fertigen Polster und die geeignete Wahl der Materialien Polsterbezugsstoff und Polstermaterial. Ein Sitz- oder Rückenpolster wird von einem Patienten dann als bequem und paßgenau empfunden, wenn die Druckverteilung im Sitz und an der Lehne stetig verläuft und keine ausgeprägten Maxima und Minima aufweist. Dies wird dadurch erreicht, daß die Kissen in Verfahrensschritt 2 in einem teilweise evakuiertem Zustand, in dem sie plastisch verformbar sind, möglichst genau an den Körper des Patienten angepaßt werden und daß bei vollständig evakuierten Kissen der Patient die Paßform der harten Kissen subjektiv beurteilt, sofern er dazu in der Lage ist. Werden die Kissen vom Patienten nicht als paßgenau empfunden, so kann durch teilweises Belüften eines einzelnen Kissens eine Formkorrektur vorgenommen werden. Die Erfindung sieht eine Kissenhülle aus Latexmaterial mit einer Dicke von 0,5 bis 2,0 mm und eine Kissenfüllung aus kugelförmigen oder nahezu kugelförmigen Füllkörpern mit Durchmessern zwischen 0,5 und 8 mm vor. Wird als Polsterbezugsstoff Kunstleder verwendet und als Polstermaterial Zwei- Komponenten-Polyurethan (PUR)-Schaum, so kann die Elastizität des Polsters über die Wahl der Porengröße des PUR-Schaumes und diese wiederum durch das Mischungsverhältnis oder die Gesamtmasse der zwei Komponenten festgelegt werden, die in dem vorgegebenen Polstervolumen expandieren können. Es ist vorgesehen, für die Sitzfläche und für die Rückenlehne unterschiedliche Polstermaterialien zu verwenden und auch innerhalb der Sitzfläche und der Rückenlehne Bereiche vorzusehen, bei denen das Polstermaterial eine geringere Shorehärte als das umgebende Polstermaterial aufweist. Dies ist dann vorteilhaft, wenn aus therapeutischer Sicht einzelne Körperpartien, z. B. Operationsnarben oder andere besonders druckempfindliche Stellen weich gepolstert werden sollen.
Das erfindungsgemäße Verfahren erlaubt, Sitz- und Rückenpolster anzupassen, die weit um den Körper des Patienten herumgezogen sind und diesen seitlich stützen. In diesem Fall müssen die Polster so gestaltet sein, daß in der gewünschten Sitzposition des Patienten im Sitzpolster das Polster eine Kraft ausübt, die gleich der Kraft ist, die aufgewendet werden muß, um den Patienten stabil in der gewünschten Position zu lagern. Dabei wird im Verfahrensschritt 4 (Anpassung der Kissen an die Körperform) der Patient (30) zunächst auf das Kissen (31) gesetzt und gegebenenfalls manuell in der gewünschten Lage gehalten. Durch den Druck auf der Sitzhülle (29) wird die Sitzfüllung derart deformiert, daß die Körperkontur an der Auflagefläche abgeformt wird. Die Verformung der Sitzfüllung erfolgt durch die gegenseitige Verschiebung der Füllkörper untereinander. Nach der Abformung der Sitzfläche werden die Randbereiche des Sitzkissens durch Hochziehen der Kissenhülle mit einem Teil der Kissenfüllung an den Körper des Patienten manuell herangeführt. Soll das herzustellende Sitzpolster (43) eine seitliche Stützkraft ausüben, so wird das Sitzkissen mit der erforderlichen Kraft seitlich an den Körper des Patienten angedrückt. Nach Abschluß der Anpassung des Sitzkissens an die Körperform des Patienten wird das Kissen evakuiert und damit die Form des Kissens "eingefroren". Der Patient kann nach Abschluß des Abformvorganges aus dem Vakuumstuhl entfernt werden, ohne daß die Form des Sitzkissens verändert wird.
Für die Herstellung der Positivform nach dem erfindungsgemäßen Verfahren wird ein Vakuumstuhl verwendet, der in Fig. 1 dargestellt ist. Ein Fahrgestell (11), das mittels Rollen (17, 18) am Fußboden (13) verfahrbar ist, trägt einen Tragrahmen (10), an dem die Rückenkissenschale (22) mit einer Halterung (23) verstellbar und angebracht ist. Die Rückenkissenschale (22) wird von einer längenverstellbaren Stütze (19) abgestützt. Die Längenverstellung kann manuell oder elektromotorisch angetrieben vorgenommen werden. Am oberen Ende der Rückenkissenschale ist eine Halterung (53) für den Sagittalebenen- Referenzstab (52) und ein Winkelmesser (55) vorgesehen, auf dem der Winkel zwischen dem Referenzstab (52) und dem Lot (56) abgelesen werden kann, vorgesehen. Die Sitzkissentragschale (21) ist an den Seitenteilen durch Halterungen (24, 25) mehrfach verstellbar an dem Tragrahmen gelagert. Dabei ist die Sitzkissentragschale längs der Führungsschiene verschiebbar und in wenigstens einer der beiden Halterungen (24, 25) höhenverstellbar angeordnet. Dadurch lassen sich die Sitztiefe und die Sitzneigung einstellen. Es ist vorgesehen, daß für alle Verstellmöglichkeiten am Vakuumstuhl elektromotorische Antriebe zur Anwendung kommen. In den beiden Seitenteilen (10) sind Bohrungen (54, 54') vorgesehen, durch die ein Referenzstab (51) derart eingeschoben werden kann, daß er horizontal im Raum orientiert ist.
An dem Fahrgestell oder/und an dem Tragrahmen ist eine mehrfach verstellbare Fußstützenhalterung (15) mit einer mehrfach verstellbaren Fußstütze (14) angeordnet. Durch die geeignete Positionierung der Fußstütze relativ zur Sitzkissentragschale (21) und zur Rückenkissentragschale (22) wird der Körper des Patienten in die gleiche Position gebracht, in der er später auf dem angepaßten Polster in einem Rollstuhl sitzen soll.
Das Fahrgestell trägt ferner alle Aggregate zur Erzeugung eines Vakuums in den Kissen, insbesondere die Vakuumpumpe (12) mit Steuerventilen und Filterkörpern, die das Eindringen der Formkörper der Kissenfüllung in die Vakuumpumpe verhindern. Die Kissen können einzeln und unabhängig voneinander evakuiert werden; die Erfindung sieht jedoch auch vor, daß die beiden Kissen gleichzeitig evakuierbar sind oder daß das Sitzkissen und das Rückenkissen miteinander verbunden sind oder als ein Kissen ausgeführt ist.
Verzeichnis der Abbildungen
Fig. 1 Vakuumstuhl
  • a) Ansicht
  • b) Schnitt durch ein Sitzkissen
Fig. 2 Schematische Darstellung der Verfahrensschritte
Bezugszeichenliste
10
Tragrahmen
11
Fahrgestell
12
Vakuumpumpe
13
Fußboden
14
Fußstütze
15
Fußstützenhalterung
16
Führungsschiene
17
Rolle
18
Rolle
19
längenverstellbare Stütze
20
Kissentragschale
21
Sitzkissentragschale
22
Rückenkissentragschale
23
Halterung für Rückenkissentragschale
24
Halterung für Sitzkissentragschale
25
Halterung für Sitzkissentragschale
26
Durchgriffsöffnung
27
Durchgriffsöffnung
28
Kissenfüllung
29
Kissenhülle
30
Patient
31
Sitzkissen
32
Rückenkissen
33
Schalung der Gießform
34
aushärtbare Gießmasse
36
Positivform des Patientenkörperteils
37
Vakuumtiefziehvorrichtung
38
Pumpe
40
Polsterbezugsstoff
41
Polstermaterial
42
Montageschale
43
Sitzpolster
44
Rückenpolster
51
horizontaler Referenzstab
52
Referenzstab für Sagittalebene
53
Halterung für Referenzstab
52
54
,
54
' Bohrung für horizontalen Referenzstab
55
Winkelmesser
56
Lot
60
Meßtisch
61
Oberkante des fertigen Sitzpolsters
62
Oberkante des fertigen Rückenpolsters
63
Profilschiene
64
Zwischenlage
65
Klotz für Gurtaussparung
66
,
66
' Schenkel der Montageschale

Claims (18)

1. Verfahren zur Herstellung von individuell an die Körperform angepaßten Sitz- und Rückenpolstern, dadurch gekennzeichnet, daß folgende Verfahrensschritte nacheinander zur Anwendung kommen:
  • 1. mechanische Einstellung der Kissentragschalen
  • 2. Anpassung der Kissen an die Körperform
  • 3. Fixierung der Kissen durch Evakuierung
  • 4. Einschalung der Gießform und Festlegung der Referenzlinien
  • 5. Ausformen der Gießform
  • 6. mechanische Nachbearbeitung der Positivform
  • 7. Tiefziehen der Polster-Negativform
  • 8. Polstern der Negativform
  • 9. Montage der Polster auf der Montageschale,
wobei zur Festlegung der Referenzlinien wenigstens zwei Referenzstäbe herausziehbar in die Positivform eingeformt werden, von denen der eine Referenzstab (51) horizontal im Bereich des Sitzkissens angeordnet ist und ein zweiter Referenzstab (53) in der Sagittalebene des Patienten angeordnet wird und daß die Neigung des Referenzstabes (53) vor dem Entfernen der Positivform aus den Sitzkissen mittels eines Neigungsmessers gemessen und zur Reproduzierung der Lage der Positivform im Raum dokumentiert wird.
2. Verfahren zur Herstellung von individuell an die Körperform angepaßten Sitz- und Rückenpolstern nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei Verfahrensschritt 2 das Sitzkissen (31) und das Rückenkissen (32) durch die Durchgriffsöffnungen (26, 27) an der Rückseite der Kissentragschalen (20) an den Körper des Patienten (30) manuell angedrückt werden und daß die Kissenhülle (29) mit der Füllung (28) bis zu 60 cm über die Auflagefläche des Kissens hochziehbar ist.
3. Verfahren zur Herstellung von individuell an die Körperform angepaßten Sitz- und Rückenpolstern nach einem der Ansprüche 1-2, dadurch gekennzeichnet, daß bei Verfahrensschritt 6 die Positivform auf einem Meßtisch (60) an den Referenzstäben (51, 52) gehaltert, wobei die Neigung des Referenzstabes (52) dem entspricht, der bei der Abformung im Vakuumstuhl gemessen wurde und daß auf dem Meßtisch eine Montageschale (42) positioniert wird und die Oberkante (61) des fertigen Sitzpolsters und die Oberkante (62) des fertigen Rückenpolsters auf der Positivform angezeichnet werden.
4. Verfahren zur Herstellung von individuell an die Körperform angepaßten Sitz- und Rückenpolstern nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß bei Verfahrensschritt 6 an den Seiten der Positivform Klötze (65) angesetzt werden um im Polster Führungen für Haltegurte auszusparen.
5. Verfahren zur Herstellung von individuell an die Körperform angepaßten Sitz- und Rückenpolstern nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß bei Verfahrensschritt 6 an den Seiten der Tiefziehform Profilschienen (63, 63') angeordnet werden.
6. Verfahren zur Herstellung von individuell an die Körperform angepaßten Sitz- und Rückenpolstern nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet, daß bei Verfahrensschritt 6 eine Zwischenlage (64) in einer gleichmäßigen Dicke von 3-10 mm aufgebracht wird.
7. Verfahren zur Herstellung von individuell an die Körperform angepaßten Sitz- und Rückenpolstern nach einem der Ansprüche 1-6, dadurch gekennzeichnet, daß bei Verfahrensschritt 7 als Polsterbezugsstoff tiefziehbares Kunstleder verwendet wird.
8. Verfahren zur Herstellung von individuell an die Körperform angepaßten Sitz- und Rückenpolstern nach einem der Ansprüche 1-7, dadurch gekennzeichnet, daß bei Verfahrensschritt 7 als tiefziehbares Material Polyethylenfolie verwendet wird und daß die Polyethylenfolie nach dem Polstervorgang abgezogen wird.
9. Verfahren zur Herstellung von individuell an die Körperform angepaßten Sitz- und Rückenpolstern nach einem der Ansprüche 1-8, dadurch gekennzeichnet, daß bei Verfahrensschritt 8 als Polstermaterial ein gießbarer Kunststoffschaum verwendet wird.
10. Verfahren zur Herstellung von individuell an die Körperform angepaßten Sitz- und Rückenpolstern nach einem der Ansprüche 1-9, dadurch gekennzeichnet, daß bei Verfahrensschritt 8 zum Polstern ein Gemisch aus Latexmilch und einem Treibmittel verwendet wird.
11. Verfahren zur Herstellung von individuell an die Körperform angepaßten Sitz- und Rückenpolstern nach einem der Ansprüche 1-10, dadurch gekennzeichnet, daß das in Verfahrensschritt 8 hergestellte Polster mit einem Klebstoff beschichtet und mit Flocken aus Kunstfaser beschichtet wird.
12 Vorrichtung zur Realisierung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1-11, dadurch gekennzeichnet, daß zum Abformen der Körperkontur des Patienten ein Vakuumstuhl mit einem Sitzkissen (31) und einem Rückenkissen (32) verwendet wird und daß die Kissen auf mehrfach verstellbaren Kissentragschalen angeordnet sind und eine elastische und luftdichte Kissenhülle und eine aus nicht-komprimierbaren, kugelförmigen Formkörpern mit Durchmessern zwischen 2 und 8 mm bestehende Kissenfüllung enthalten.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Kissenhülle aus Latex mit einer Dicke von 0,5-2 mm besteht und die Füllkörper aus Polyethylen bestehen.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12-13, dadurch gekennzeichnet, daß die Kissentragschalen elektromotorisch verstellbar sind.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12-14, dadurch gekennzeichnet, daß am Vakuumstuhl eine verstellbare Halterung (53) für einen Sagittalebenen-Referenzstab (52) angeordnet ist und der Tragrahmen (10) des Vakuumstuhles Bohrungen (54, 54') enthält, die einen Referenzstab (51) horizontal halten.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12-15, dadurch gekennzeichnet, daß der Vakuumstuhl einen Winkelmesser enthält, auf dem der Winkel zwischen dem Referenzstab (52) und einem Lot (56) ablesbar ist.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12-16, dadurch gekennzeichnet, daß der Vakuumstuhl auf Rollen gelagert ist und mehrfach verstellbare Fußstützen enthält.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12-17, dadurch gekennzeichnet, daß der Vakuumstuhl alle Aggregate zur Erzeugung des Vakuums in den Kissen und zum Steuern der Positionen der Kissentragschalen enthält.
DE19740797A 1997-09-17 1997-09-17 Verfahren zur Herstellung individuell an die Körperform angepaßter Sitz- und Rückenpolster und Vorrichtung zur Realisierung des Verfahrens Withdrawn DE19740797A1 (de)

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