DE19740523C2 - Identifikationsvorrichtung - Google Patents
IdentifikationsvorrichtungInfo
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Classifications
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Description
Die Erfindung betrifft eine Identifikationsvorrichtung für
die Zugangskontrolle zu einem Objekt, insbesondere einem
Kraftfahrzeug.
Bekannte Identifikationsvorrichtungen (DE 40 16 832 A1 oder
DE 42 22 387 C2) weisen ein Fühlerelement auf, auf das ein
Finger eines Benutzers gelegt wird. Durch eine Erkennungsein
heit wird der Fingerabdruck als Biometrikmerkmal des Benut
zers erfaßt und mit einem gespeicherten persönlichkeitsspezi
fischen Fingerabdruck verglichen. Bei erkannter Übereinstim
mung wird der Zugang zu einem Objekt, beispielsweise einem
Kraftfahrzeug, gestattet.
Falls eine solche Identifikationsvorrichtungen außen an einem
Objekt angebracht ist, so besteht die Gefahr, daß das Fühler
element mit der Zeit verschmutzt, und daß infolgedessen das
zuverlässige Erfassen der Biometrikmerkmale durch Umweltein
flüsse, wie Staub und Schmutz, gefährdet wird. Ein Zugang zu
dem Objekt kann dann trotz Berechtigung verwehrt bleiben.
Bei einer weiteren bekannten Identifikationsvorrichtung (DE
195 16 316 A1) ist ein Näherungssensor in einer Türgriffmulde
angeordnet. Bei Annähern einer Hand wird ein Fragecodesignal
ausgelöst, das zu einem tragbaren Codegeber gesendet wird.
Falls der Codegeber das Fragecodesignal empfängt, so sendet
er sein charakteristisches Antwortcodesignal zurück, das dann
im Kraftfahrzeug auf seine Berechtigung geprüft wird. Bei Be
rechtigung werden Türen entriegelt.
Statt eines Näherungssensors wird bei einer anderen, bekann
ten Identifikationsvorrichtung (DE 195 16 316 A1) der Tür
griff selber verwendet, der mit einer Schalteinheit verbunden
ist. Sobald der Türgriff manuell betätigt wird, wird das Fra
gecodesignal durch das Schalten der Schalteinheit ausgelöst.
Bei den beiden letztgenannten Identifikationsvorrichtungen
werden keine Biometrikmerkmale zur Berechtigungsprüfung ver
wendet, sondern das Codesignal eines Codegebers, das im Rah
men eines Frage-Antwort-Dialogs zum Kraftfahrzeug gesendet
wird. Ein Auslöseschalter zum Starten des Frage-Antwort-
Dialogs ist am oder in der Nähe des Türgriffs angeordnet.
Verschmutzen spielt bei diesen Identifikationsvorrichtungen
keine Rolle, da das Aussenden und das Empfangen von Funksi
gnalen davon nicht berührt werden.
Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, eine Identifikati
onsvorrichtung zu schaffen, die vor Verschmutzen weitgehend
geschützt ist.
Dieses Problem wird erfindungsgemäß durch die Merkmale von
Patentanspruch 1 gelöst. Dabei ist eine Biometrikerkennungs
einheit an einem Betätigungsgriff eines Objekts angeordnet
ist. Der Betätigungsgriff ist beweglich ausgebildet und wird
bei Zugangswunsch betätigt. Die Biometrikerkennungseinheit
ist dabei an der Innenseite des Betätigungsgriffs derart an
geordnet ist, daß die Biometrikerkennungseinheit bei nicht
betätigtem Betätigungsgriff staub- und schmutzdicht an Teilen
des Objekts anliegt und beim Betätigen des Betätigungsgriffs
mit der Hand des Benutzers von dem Objekt wegbewegt wird,
währenddessen der Fingerabdruck des Benutzers erfaßt wird.
Falls der Benutzer den Betätigungsgriff mit seiner Hand von
dem Objekt wegzieht, so werden dabei die Finger zwangsläufig
fest gegen die Biometrikerkennungseinheit gedrückt. Dadurch
ist ein besonders gutes Erfassen des Fingerabdrucks möglich.
Falls die Biometrikerkennungseinheit nicht benötigt wird und
der Betätigungsgriff nicht betätigt wird, so liegt die Biome
trikerkennungseinheit dicht und vor Schmutz, Staub und Feuch
tigkeit geschützt an dem Objekt an.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Un
teransprüchen beschrieben. Dabei ist es besonders vorteil
haft, zunächst eine Vitalitätsprüfung durchzuführen. Nur wenn
die Vitalität des Benutzers erkannt ist und der Benutzer an
hand seiner Biometrikmerkmale als berechtigt erkannt ist,
wird ein Freigabesignal erzeugt. Somit wird die Gefahr einer
Manipulation durch einen gefälschten Fingerabdruck, einen
eingescannter Fingerabdruck, eines Wachsfingers mit einem in
härenten Fingerabdruck oder im schlimmsten Fall durch einen
abgehackten Finger oder totes Gewebe verringert.
Die Biometrikerkennungseinheit kann ein Fühlerelement aufwei
sen, das den Fingerabdruck mit Hilfe von akustischen, opti
schen oder elektrischen Signalen erfaßt. Somit kann nicht nur
der "äußere Fingerabdruck", sondern auch der sogenannte
"innere Fingerabdruck" der Epidermis des Fingers erfaßt wer
den. Der Fingerabdruck kann somit selbst dann erfaßt werden,
wenn der Benutzer Handschuhe trägt oder eine Verletzung am
Finger aufweist.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Biometrikerkennungs
einheit an der Innenseite eines Türgriffs einer Fahrzeugtür
angeordnet ist. Sobald der Benutzer den Türgriff mit seiner
Hand zieht, wird der Fingerabdruck erfaßt. Infolgedessen muß
der Benutzer keinen Schlüssel oder keinen Identitätsausweis
mit sich tragen und diesen beim Entriegeln hervorholen. Da
jeder Mensch einen individuellen Fingerabdruck hat, unter
scheidet sich jeder durch seine Biometrikmerkmale. Infolge
dessen wird eine Identifikationsvorrichtung mit hoher
"Codevielfalt" erzielt.
Besonders gut wird die Biometrikerkennungseinheit vor äußeren
Einflüssen geschützt, wenn eine Dichtung im Bereich um die
Biometrikerkennungseinheit umläuft, an der der Türgriff an
liegt, wenn er nicht betätigt ist. Zum Erhöhen des Anpreß
drucks gegen die Dichtung kann ein in der Tür oder dem Tür
griff angeordneter Elektro- oder Permanentmagnet dienen, der
den Türgriff - insbesondere während der Fahrt - dicht gegen
die Tür zieht oder drückt.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im folgenden anhand
der schematischen Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein Blockschaltbild einer erfindungsgemäßen Identifi
kationsvorrichtung mit Fingerabdruckerkennung,
Fig. 2 einen Schnitt durch die Identifikationsvorrichtung,
Fig. 3 eine Ansicht eines Kraftfahrzeugs, bei dem eine er
findungsgemäße Identifikationsvorrichtung verwendet
wird, und
Fig. 4 bis 7 Ausführungsbeispiele für erfindungsgemäße
Identifikationsvorrichtungen, die am Türgriff einer
Fahrzeugtür angeordnet sind.
Eine erfindungsgemäße Identifikationsvorrichtung wird dazu
benutzt, die Identität einer Person anhand von erfaßten Bio
metrikmerkmalen festzustellen, sobald die Person Zugang zu
einem versperrten Objekt wünscht. Dabei wird insbesondere der
Fingerabdruck als biometrisches Merkmal der Person erfaßt.
Hierzu weist die Identifikationsvorrichtung eine Steuerein
heit 1 (Fig. 1) auf, die das Erkennen und Auswerten eines
Fingerabdrucks steuert. Falls ein Finger 2 eines Benutzers
auf einer Auflagefläche 3 eines Fühlerelements 4 aufliegt, so
wird ein Sender 5 über eine Biometrikerkennungseinheit 6 an
gewiesen Meßsignale zu dem Fühlerelement 4 auszusenden. Die
von dem Fühlerelement 4 zurückkommenden Signale (Reflexionen,
Streusignal usw.) werden von einem Empfänger 7 empfangen und
an die Biometrikerkennungseinheit 6 weitergeleitet. Dort wer
den die Signale gegebenenfalls gewandelt und als Meßdaten für
die Steuereinheit 1 aufbereitet.
Die aufbereiteten Meßdaten werden anschließend in der Steuer
einheit 1 mit Daten eines in einem Speicher 8 gespeicherten
Vergleichsfingerabdrucks (Sollwerte) verglichen. Bei Überein
stimmung wird dann ein Freigabesignal erzeugt, das ein Si
cherheitsaggregat 9 steuert, das dann von seinem verriegelten
in seinen entriegelten Zustand oder umgekehrt verbracht wird.
Als Sicherheitsaggregat 9 können beispielsweise Türschlösser
des Objekts, zu dem Zugang begehrt wird, dienen. Durch das
Freigabesignal werden dann die Türschlösser ver- oder entrie
gelt.
Über den Sender 5 und den Empfänger 7 können optische, aku
stische oder elektromagnetische Signale ausgesendet bzw. emp
fangen werden. Bei akustischen Signalen wird vorzugsweise Ul
traschall verwendet, wodurch nicht nur der äußere Fingerab
druck, sondern auch der sogenannte innere Fingerabdruck
(Epidermis im Inneren des Fingers 2) erfaßt werden kann. Mit
optischen Signalen (vorzugsweise Infrarotsignalen) wird der
äußere Fingerabdruck erfaßt. Mit elektromagnetischen Signalen
kann sowohl der innere als auch der äußere Fingerabdruck er
faßt werden.
Der Fingerabdruck eines Benutzers kann auch mit bildgebenden
oder auch mit nichtbildgebenden Auswerteverfahren erfaßt wer
den. So ist es beispielsweise auch möglich den Fingerabdruck
über kapazitive, taktile oder resistive Verfahren zu erhal
ten.
Der Fingerabdruck kann auch durch einen kapazitiven Sensor,
wie er beispielsweise in der Patenschrift US 4,353,056 be
schreiben ist, erfaßt werden. Dieser Sensor weist eine Ma
trixanordnung von vielen Mikrokondensatoren auf, deren Kapa
zitäten durch die individuelle Struktur der Fingerkuppe ver
ändert werden. Die erfaßten Werte werden an die Steuereinheit
1 zum auswerten gesendet.
Für die Erfindung ist es unwesentlich, auf welche Art und
Weise die Biometrikmerkmale erfaßt werden. Das Erfassen von
Biometrikmerkmalen ist für sich hinreichend bekannt und wird
bei den bekannten Identifikationsvorrichtungen (DE 40 16 832
A1, DE 42 22 387 C2 oder DE 195 11 386 C1) genauer beschrie
ben, worauf hier verwiesen wird.
Es genügt, wenn nur der Fingerabdruck von einem Finger 2 er
faßt wird. Daher kann das Fühlerelement 4 eine sehr kleine
Auflagefläche 3 aufweisen, deren Abmessungen an die Finger
kuppe in etwa angepaßt ist.
Um sicherzustellen, daß die erfaßten Biometrikmerkmale von
einer lebenden Person stammen, kann zusätzlich vorgesehen
sein, daß zu den Biometrikmerkmalen auch noch die Vitalität
der Person erkannt wird. Hierzu kann eine Vitalitätserken
nungseinheit 11 vorhanden sein, die erkennen soll, ob die
Biometrikmerkmale von einer lebenden Person stammen.
Als Vitalitätsmerkmale können nicht nur Pulsschlag und Mus
kelbewegung dienen, sondern es kann auch beispielsweise eine
auf dem elektrokardiographischen Prinzip basierende Methode
verwendet werden. Hierzu werden die im Herzmuskel entstehen
den elektrischen Spannungen ausgewertet, die ja bekanntlich -
zwar mit stark verminderter Amplitude - bis zur Körperober
fläche wirken.
Als weiteres Indiz für die Vitalität kann auch ein Impedanz
spektrum (im wesentlichen der Widerstand und die Kapazität)
des Fingergewebes ermittelt werden. Dieses Impedanzspektrum
hat für lebendes Gewebe eine charakteristische Ausprägung.
Zum Erkennen der Vitalität eines Benutzers können auch puls
oximetrische Verfahren verwendet werden, bei denen der Sauer
stoffgehalt im Blut optisch gemessen wird. Für die Erfindung
ist es jedoch unwesentlich, mit welchen Verfahren die Vitali
tät einer Person erkannt wird.
Die Vitalitätserkennung eines Benutzers wird bei dem Ausfüh
rungsbeispiel nach Fig. 2 anhand einer Pulserkennung näher
erläutert. Über eine Vitalitätserkennungseinheit 11 wird ein
mikromechanischer, optischer oder elektrischer Pulsfühler 12
angewiesen, den Puls des aufliegenden Fingers 2 zu erfassen.
Falls ein Puls im Finger 2 erkannt wird, so wird davon ausge
gangen, daß es sich um einen lebenden Finger 2 handelt.
Der Pulsfühler 12 ist an der Auflagefläche 3 oder innerhalb
des Fühlerelements 4 angeordnet. Wenn ein Finger 2 auf dem
Fühlerelement 4 aufliegt, so erfaßt der Pulsfühler 12 den
Puls des durch den Finger 2 strömenden Blutes. Der Puls wird
besonders gut erfaßt, wenn der Pulsfühler 12 unterhalb einer
Erhebung 13 angeordnet ist. Diese Erhebung 13 wird durch den
aufliegenden Finger 2 eingedrückt, wodurch ein guter Kontakt
des Fingers 2 zu dem Pulsfühler 12 entsteht. Je fester der
Finger 2 auf die Auflagefläche 3 drückt, um so besser ist die
Pulserkennung.
Anstatt des Pulsfühlers 12 können auch andere Sensoren oder
Elektroden in dem Fühlerelement 4 angeordnet sein, um die Vi
talität des Benutzers auf eine andere Weise (wie vorher er
wähnt) zu erfassen.
Vorzugsweise wird die erfindungsgemäße Identifikationsvor
richtung bei einem Kraftfahrzeug 14 (Fig. 3) als Zugangskon
trolle verwendet. Hierzu ist das Fühlerelement 4 an einem
oder mehreren Türgriffen 15 angeordnet. Außerdem ist der Tür
griff 15 mit einem nicht dargestellten Auslöseschalter ver
bunden, der geschaltet wird, sobald der Türgriff 15 betätigt
wird. Infolgedessen wird das Erfassen des Fingerabdrucks ein
geleitet.
Sobald der Auslöseschalter betätigt wird, werden die Biome
trikerkennungseinheit 6 und gegebenenfalls die Vitalitätser
kennungseinheit 11 aktiviert. Wenn der Benutzer als zweifels
frei berechtigt erkannt wird (wird auch als Authentifikation
bezeichnet), so wird das Türschloß oder alle Türen einer Zen
tralverriegelungsanlage (incl. Kofferraumdeckel) entriegelt.
Der Benutzer kann sich nun in sein Kraftfahrzeug 14 setzen
und kann nochmals eine biometrische Authentifikation zum
Starten/Inbetriebnahme des Kraftfahrzeugs 14 durchführen.
Hierzu kann ein Zündschalter, beispielsweise mit Hilfe des
Zündschlüssels, betätigt werden, um den Identifikationsvor
gang einzuleiten. Nach erfolgreicher Authentifikation wird
eine elektronische Wegfahrsperre gelöst und der Motor gestar
tet, so daß der Benutzer mit seinem Fahrzeug wegfahren kann.
In dem Speicher 8, der mit der Steuereinheit 1 verbunden ist,
können nicht nur die charakteristischen Merkmale einer Per
son, sondern von allen berechtigten Personen gespeichert
sein, denen Zutritt zu einem Objekt gewährt werden soll. Ty
pischerweise werden bei einem Kraftfahrzeug 14 ein bis fünf
Personen als berechtigt zugelassen. Deren Biometrikmerkmale
werden vorab während einer Initialisierungsphase durch die
Identifikationsvorrichtung "gelernt". Hierzu werden die Bio
metrikmerkmale jeder Person erfaßt, digitalisiert und jeweils
für sich als Sollwerte in den Speicher 8 abgespeichert. Die
Initialisierung darf jedoch nur bei Nachweis einer Berechti
gung durchgeführt werden, z. B. indem der Benutzer sich anhand
des Fahrzeugbriefes ausweist. Ansonsten ist der Speicher 8
gegen externes Auslesen und Überschreiben geschützt.
Während einem Identifikationsvorgang vergleicht die Steuer
einheit 1 die erfaßten Biometrikmerkmale mit allen gespei
cherten Sollwerten und kann somit zuverlässig entscheiden, ob
die Person, die Zugang zu dem Objekt begehrt, auch tatsäch
lich berechtigt ist.
Wird eine erfindungsgemäße Identifikationsvorrichtung als Zu
gangskontrolle zu einem Kraftfahrzeug 14 verwendet, so ist
das Fühlerelement 4, z. B. auf der Basis von kapazitiven Ma
trixelementen, Widerstandsmatrixelementen oder Folien-Switch-
Elementen, von außen zugänglich am Fahrzeug angebracht. Um
eine sicheres Funktionieren der Identifikationsvorrichtung zu
gewährleisten, muß das Fühlerelement 4 gegen Verschmutzen ge
schützt werden.
Erfindungsgemäß wird das Fühlerelement 4 auf der Innenseite
des Türgriffs 15 angeordnet und der Türgriff 15 als Abdeckung
gegen Schmutz und Staub verwendet. Bei den Ausführungsbei
spielen der Fig. 4 bis 7 ist der Türgriff 15 als Klappe 16
ausgebildet. In einer Tür 17 ist eine Griffmulde 18, in die
die Hand des Benutzers hineingreift und den Türgriff 15 hin
tergreift. Wenn der Benutzer nun an dem Türgriff 15 zieht, so
wird der Türgriff 15 um ein Gelenk 19 nach außen gedreht oder
geschwenkt.
Der Türgriff 15 ist derart ausgestaltet, daß beim Ziehen am
Türgriff 15 (vgl. Pfeilrichtung in der Fig. 5) zumindest ein
Finger 2 zwangsläufig das Fühlerelement 4 berührt. Infolge
dessen liegt der Finger 2 fest auf dem Fühlerelement 4 auf,
so das der Fingerabdruck und gegebenenfalls die Vitalität des
Benutzers gut erkannt werden können.
Zwischen dem Türgriff 15 und der Tür 17 kann zusätzlich ein
federelastischer Dichtring 20 um den Bereich des Fühlerele
ments 4 umlaufend angeordnet sein. Bei nicht betätigtem Tür
griff 15 liegt dieser an dem Dichtring 20 fest an. Das Fühle
relement 4 ist somit auf der einen Seite durch den Türgriff
15, auf der anderen Seite durch die Tür 17 sowie umfänglich
durch den Dichtring 20 dicht verschlossen und wird somit vor
äußeren Einflüssen (Schmutz, Staub, Feuchtigkeit) geschützt.
Zusätzlich kann vorgesehen sein, daß ein Halteelement 21, das
eine Kraft auf den Türgriff 15 ausübt, im Bereich des Tür
griffs 15 im Türgriff 15 oder in der Tür 17 angeordnet ist.
Ein solches Halteelement kann eine mechanisch vorgespannte
Feder, ein Elektromagnet oder ein Permanentmagnet sein, das
den Türgriff 15 - insbesondere auch während der Fahrt - fest
gegen den Dichtring 20 und die Tür 17 zieht oder drückt.
Vorzugsweise während der Fahrt ist ein solches Halteelement
21 sinnvoll, da bei der Fahrt eine erheblich höhere Ver
schmutzung auftreten kann. Ein Elektromagnet könnte dann,
wenn die ohnehin im Fahrzeug vorhandenen Raddrehzahlsensoren
eine Bewegung melden, von den Sensoren gesteuert stärker ak
tiviert werden, damit der Türgriff 15 während der Fahrt ei
nerseits fest gegen den Dichtring 20 gedrückt wird und ande
rerseits die Tür 17 während der Fahrt von außen nicht zu öff
nen ist.
Im Bereich des Fühlerelements 4 kann im Türgriff 15 oder in
der Tür 17 ein Heizelement 22 (Fig. 6) angeordnet sein. Die
ses Heizelement 22 wird bei extrem niedrigen Außentemperatu
ren aktiviert und heizt das Fühlerelement 4 vor. Somit wird
einem Vereisen oder Beschlagen des Fühlerelements 4 vorge
beugt, damit die Biometrikmerkmale möglichst ohne Störein
flüsse erfaßt werden können.
Um einer Verschmutzung des Fühlerelements 4 durch das ständi
ge Berühren mit dem Finger 2 vorzubeugen, kann der Türgriff
15 mit einer beweglichen Dichtlippe 23 (Fig. 7) verbunden
sein. Die Dichtlippe 23 ist einerseits an der Tür 17 schwenk
bar und andererseits an dem Türgriff 15 in einer Längsführung
gelagert. Infolgedessen streift die Dichtlippe 23 bei der
Schwenkbewegung des Türgriffs 15 über das Fühlerelement 4 und
reinigt dieses wie ein Wischer oder ein Schwamm.
Die Dichtlippe 23 kann auch als Anschlag für den Finger 2
dienen, damit dieser nicht zu weit in den Spalt zwischen Tür
griff 15 und Tür 17 hineingreift und sicher nur die Finger
kuppe auf dem Fühlerelement 4 aufliegt. Somit ist ein repro
duzierbares Erfassen des Fingerabdrucks in einem engen Be
reich gewährleistet.
Es kann auch eine nicht dargestellte Führung und ein weiterer
Anschlag am Türgriff 15 vorhanden sein. Somit wird die Fin
gerkuppe auf das Fühlerelement 4 zwangsgeführt. Ein verse
hentliches Verrutschen, das die Erfassung des Fingerabdrucks
erschweren würde, wird somit weitgehend verhindert.
Weiterhin können nicht dargestellte Anzeigeelemente, wie ro
te/grüne LEDs an dem Türgriff 15 oder an der Tür 17 angeord
net sein, die anzeigen, ob die Authentifikation erfolgreich
war oder nicht.
Das Fühlerelement 4 kann auf seiner Oberfläche mit einer
schmutzabweisenden Schicht (z. B. Polymerbeschichtung) herge
stellt sein. Infolgedessen wird ein Haften von Schmutz und
Staub auf dem Fühlerelement 4 erschwert.
Der Türgriff 15 kann auch nur ein Griff zum Herausziehen
sein, der nicht herausgeschwenkt wird, sondern bei Betätigen
von dem Benutzer nur nach außen gezogen wird. Der Türgriff 15
kann auch nach unten gedrückt oder nach oben gezogen werden.
Wichtig dabei ist jedoch, daß das Fühlerelement 4 bei nicht
betätigtem Türgriff 15 (d. h. in Ruhelage) durch den Türgriff
15 abgedichtet ist. Der Türgriff 15 ist derart ausgestaltet,
daß beim Betätigen des Türgriffs 15 zwangsläufig zumindest
ein Finger 2 auf dem Fühlerelement 4 aufliegt.
Die erfindungsgemäße Identifikationsvorrichtung kann überall
dort eingesetzt werden, wo es um Zugangskontrolle zu einem
Objekt, das heißt um berechtigten Zugang zu einem verschlos
senen Bereich geht. So kann die Identifikationsvorrichtung
beispielsweise auch bei Hotels eingesetzt werden, um einem
Hotelgast den Zugang zu seinem Zimmer zu gewähren. Ebenso
sind auch Zugangskontrollen zu anderen Objekten, wie Garagen
oder Zufahrten mit Schranken möglich. All diese Objekte wei
sen dann einen Türgriff 15 auf, auf dessen einer Seite das
Fühlerelement 4 - in Ruhelage abgedichtet - angeordnet ist.
Die Steuereinheit 1 kann durch einen Mikroprozessor oder
durch funktionell gleichwertige Bauelemente realisiert sein.
Der Speicher 8 kann als RAM oder EEPROM ausgebildet sein.
Das Fühlerelement 4 ist vorteilhafterweise in miniaturisier
ter Form ausgestaltet, damit es am Einsatzort (z. B. am Tür
griff 15 eines Kraftfahrzeugs 14) einfach eingebaut werden
kann.
Bei Verwendung in einem Kraftfahrzeug 14 wird die Identifika
tionsvorrichtung von der Fahrzeugbatterie 24 oder von einer
separaten Hilfsspannungsquelle mit Energie versorgt. Es kann
vorgesehen sein, daß die Energiezufuhr für die Identifikati
onsvorrichtung erst durch Betätigen des Auslöseschalters, der
in dem Türgriff 15 integriert sein kann, eingeschaltet wird.
Nach jedem Identifikationsvorgang wird die Stromzufuhr wieder
unterbrochen, damit die Fahrzeugbatterie 24 nicht zu stark
entladen wird.
Bei Verwendung in einem Kraftfahrzeug 14 ist es vorteilhaft,
wenn der Auslöseschalter in der Auflagefläche 3 des Fühlere
lements 4 angeordnet ist. Somit wird die Energiezufuhr einge
schaltet, sobald ein Benutzer einen Finger 2 auf das Fühlere
lement 4 legt.
Claims (9)
1. Identifikationsvorrichtung mit einer Biometrikerkennungs
einheit (6) mit einem Fühlerelement (4), auf das ein Finger
zum Erfassen eines Biometrikmerkmals einer Person aufgelegt
wird, zum Überprüfen einer Berechtigung für die Benutzung ei
nes Objekts oder den Zugang zu einem Objekt, insbesondere ei
nem Kraftfahrzeug, dadurch gekennzeichnet, daß das Fühlerele
ment (4) auf einer Seite eines Betätigungsgriffs (15) des Ob
jekts (17) derart angeordnet ist, daß das Fühlerelement (4)
bei nicht betätigtem Betätigungsgriff (15) von dem Betäti
gungsgriff gegen das Objekt (17) gedrückt wird, so daß das
Fühlerelement (4) staub- und schmutzdicht zwischen dem Betä
tigungsgriff (15) und dem Objekt (17) angeordnet ist, und daß
beim Betätigen des Betätigungsgriffs (15) dieser von dem Ob
jekt weggezogen wird und dabei zumindest ein Finger (2) der
Person automatisch sicher auf dem Fühlerelement (4) aufliegt,
um das Biometrikmerkmal der Person zu erfassen.
2. Identifikationsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet, daß sie zusätzlich eine Vitalitätserkennungs
einheit (11) zum Erfassen von Vitalitätsmerkmalen der Person
aufweist, die mit einer Steuereinheit (1) verbunden ist, in
der das erfaßte Biometrikmerkmal mit gespeicherten Sollwerten
verglichen wird, sobald die Vitalität einer Person durch die
Vitalitätserkennungseinheit (11) erkannt ist und durch die
bei positivem Vergleich ein Freigabesignal erzeugt wird.
3. Identifikationsvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Vitalitätserkennungseinheit (11) eine
Pulserkennungseinheit ist, durch die der Pulsschlag einer
Person erfaßt wird.
4. Identifikationsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet, daß als Biometrikmerkmal der Fingerabdruck aku
stisch, optisch, resistiv oder kapazitiv erfaßt wird.
5. Identifikationsvorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinheit (1)
mit Türschlössern des Objekts (17) verbunden ist, die durch
das Freigabesignal ver- oder entriegelt werden.
6. Identifikationsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Biometrikerkennungseinheit (6) an einem
Türgriff (15) einer Kraftfahrzeugtür (17) angeordnet ist.
7. Identifikationsvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Biometrikerkennungseinheit (6) auf der
Innenseite des Türgriffs (15) angeordnet ist, wobei der Tür
griff zum Betätigen des Türgriffs durch die Hand des Benut
zers nach außen geschwenkt wird und wobei zumindest ein Fin
ger (2) des Benutzers gegen die Biometrikerkennungseinheit
gedrückt wird.
8. Identifikationsvorrichtung nach einem der Ansprüche 6 oder
7, dadurch gekennzeichnet, daß ein Dichtring (20) an der
Fahrzeugtür (17) zwischen dem Türgriff (15) und der Fahrzeug
tür angeordnet ist, an der der Türgriff im Bereich der Biome
trikerkennungseinheit (6) dicht anliegt, falls der Türgriff
nicht betätigt ist.
9. Identifikationsvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch ge
kennzeichnet, daß ein Halteelement (21) in der Fahrzeugtür
(17) oder in dem Türgriff (15) angeordnet ist, der den Tür
griff gegen den Dichtring (20) zieht.
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