DE19740492C1 - Meßvorrichtung zur Ermittlung von Abmessungen eines Fußes - Google Patents
Meßvorrichtung zur Ermittlung von Abmessungen eines FußesInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Ermittlung relevanter Abmessungen eines
Fußes, die zur Herstellung von Maßschuhen benötigt werden, mit einem vorzugswei
se eine langgestreckte Form aufweisenden, schließbaren Meßkasten, in den wenig
stens ein zu messender Fuß eingesetzt werden kann, und mit wenigstens einem in den
Meßkasten leicht einsetzbaren und wieder herausnehmbaren platten- oder blockarti
gen Element aus einem sich bei Belastung zumindest im wesentlichen plastisch ver
formenden Material, mit dem von dem zu messenden Fuß ein Fußabdruck abgenom
men werden kann.
Eine Vorrichtung zur Ermittlung relevanter Abmessungen eines Fußes der eingangs
genannten Art ist bereits aus der US-PS 44 50 122 bekannt. Allerdings geht es hier
bei nur im weitesten Sinne um die Herstellung von Maßschuhen. An sich geht es um
die Herstellung einer Sohle. Die bekannte Vorrichtung weist einen kastenartigen Be
hälter auf mit einem Unterteil, in dem sich zwei Aufnahmen befinden, und einem rah
menartigen Deckel, in dem zwei Öffnungen korrespondierend zu den Aufnahmen im
Unterteil vorgesehen sind. In die Aufnahmen im Unterteil ist jeweils ein platten- oder
blockartiges Element aus einem plastisch verformbaren Material einlegbar. Zur Her
stellung der gewünschten Sohle wird in die Aufnahmen zusätzlich zu den Elementen
ein reaktives Produkt eingefüllt. Sodann wird oberhalb der Aufnahmen ein elasti
sches Tuch zwischen dem Unterteil des Behälters und dem Deckel eingespannt. An
schließend tritt der Benutzer durch die Öffnungen im Oberteil in die Aufnahmen, wo
durch sich die Elemente verformen. Die Füße sollen dabei so lange ruhig in den Auf
nahmen gehalten werden, bis das reaktive Produkt vollständig reagiert hat. Sodann
werden aus den aus dem Behälter herausgenommenen Elementen die Sohlen gefer
tigt.
Für die Herstellung des Schuhs bzw. der Sohle ist es bei der bekannten Vorrichtung
erforderlich, daß der Kunde zu einem Maßschuhmacher kommt, wo das Vermessen
und auch das Herstellen der Sohle durchgeführt wird. Dies ist sowohl für den Kun
den als auch für den Maßschuhmacher sehr zeitaufwendig, da die Kunden in der Re
gel neben dem Maßnehmen auch das Gespräch mit dem Maßschuhmacher suchen.
Aus der US-PS 12 61 459 geht eine Vorrichtung zur Vermessung von Füßen hervor,
die eine Meßeinrichtung aufweist. Ein platten- oder blockartiges Element aus Tritt
schaum oder einem anderen sich plastisch bei Belastung verformenden Material weist
diese Vorrichtung nicht auf. Die Meßeinrichtung ist hierbei in einem nach oben offe
nen Behältnis angeordnet.
Aus der US-PS 20 082 451 geht bereits eine Vorrichtung zur Herstellung von Maß
schuhen hervor, bei der jedoch nur eine Art Meßbehältnis mit einem darin angeordne
ten platten- oder blockartigen Element aus einem sich bei Belastung zumindest im
wesentlichen plastisch verformenden Material vorgesehen ist.
Aus der US-PS 20 37 646 geht lediglich eine Vorrichtung hervor, über die der Fuß
eines Benutzers in seiner Länge ausgemessen werden kann.
Schließlich geht aus der GB-PS 778 604 lediglich eine Vorrichtung zur Erzeugung
eines Fußabdrucks hervor, bei der in einem aufklappbaren Behältnis ein flexibles Teil
vorgesehen ist, auf das der Benutzer treten soll. Die dem Benutzer abgewandte Un
terseite des Teils ist mit einer Markierungssubstanz wie Tinte o. dgl. versehen, so daß
sich ein Fußabdruck ergibt, wenn der Benutzer auf das flexible Teil tritt.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Vorrichtung der eingangs genannten
Art zur Verfügung zu stellen, mit der die für die Herstellung von Maßschuhen benö
tigten Abmessungen eines Fußes leicht und sicher ermittelt werden können, wobei
die Vorrichtung leicht zu transportieren und ggf. zu verschicken sein soll.
Die zuvor hergeleitete und beschriebene Aufgabe ist bei einer Vorrichtung zur Ermitt
lung relevanter Abmessungen eines Fußes der eingangs genannten Art erfindungs
gemäß dadurch gelöst, daß im Meßkasten eine Meßeinrichtung für die Länge des
Fußes vorgesehen ist und daß der Meßkasten derart ausgebildet ist, daß bei geschlos
senem Meßkasten das im Meßkasten befindliche Element von außen nicht zugänglich
und dadurch vor unbeabsichtigten Plastifizierungen oder Beschädigungen geschützt
ist.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung bietet eine Reihe von zum Teil wesentlichen Vor
teilen. Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist es möglich, das Maßnehmen nicht
mehr durch den Maßschuhmacher, sondern eigenständig durch den Kunden vorneh
men zu lassen. Hierzu dient einerseits der Meßkasten, der geöffnet und geschlossen
werden kann und in dem sich die Meßeinrichtung zum Maßnehmen für die Länge des
Fußes befindet. Der Vorrichtung zugeordnet ist weiterhin das wenigstens eine pla
stisch verformbare Element zur Erzeugung eines Fußabdruckes. Um das Element, das
in der Regel aus Trittschaum besteht, der sehr schnell plastifizierbar ist, vor unbeab
sichtigten Druckbelastungen und daraus resultierenden Plastifizierungen, die zu Ver
fälschungen des Fußabdruckes führen können, sowie ggf. vor Zerstörung zu schütz
en, ist bei der Erfindung außerdem vorgesehen, daß der Meßkasten derart ausgebildet
ist, daß das Element darin eingelegt und der Meßkasten mit eingelegtem Element ge
schlossen werden kann. Ist das Element in den Meßkasten eingelegt und wird dieser
dann geschlossen, kann es nicht mehr zu unbeabsichtigten Plastifizierungen oder Be
schädigungen des Elements kommen.
Die Anfälligkeit des in der Regel aus Trittschaum bestehenden Elements war in der
Vergangenheit neben dem Problem des richtigen Vermessens, was beim Stand der
Technik der Maßschuhmacher durchführt, ein Grund, diese Arbeiten beim
Maßschuhmacher und nicht beim Kunden durchzuführen. Durch die Erfindung wer
den diese Probleme nun behoben. Im geschlossenen Meßkasten ist der Trittschaum
vor Beschädigungen geschützt und kann von daher ohne weiteres darin transportiert
werden. Auch das Vermessen kann durch die Erfindung nun ohne weiteres beim
Kunden stattfinden, da etwaige Meßfehler durch eine "doppelte" Messung eleminiert
werden. Einerseits erfolgt nämlich eine Messung der Maße des Fußes an sich durch
den Fußabdruck im Trittschaumelement. Andererseits wird zusätzlich durch die Meß
einrichtung die Länge des Fußes vermessen. Aus den einzelnen Meßwerten, nämlich
dem Fußabdruck aus dem Trittschaumelement und der über die Meßeinrichtung ge
messenen Länge des Fußes, kann der Maßschuhmacher nach Erhalt des Meßkastens
mit den darin befindlichen Elementen die für ihn wesentlichen und richtigen Maße
ermitteln.
Durch die Erfindung wird im Ergebnis ein völlig neues Grundkonzept zur Verfügung
gestellt, das es ermöglicht, daß der Kunde das Maßnehmen seiner Füße durch Vermes
sung mit Hilfe der Meßeinrichtung und Erstellen eines Fußabdrucks durch das Tritt
schaumelement selbst vornimmt und anschließend den Meßkasten mit dem darin ein
gelegten und darin geschützten Element dem Maßschuhmacher zur Erstellung der
Maßschuhe übergibt. Insgesamt ergibt sich hierdurch ein günstiger Preis für die Maß
schuhe.
Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist die Meßeinrichtung eine
Meßskala und einen Meßschieber zum Zusammenwirken mit der Meßskala auf. Die
Meßskala befindet sich vorzugsweise auf dem Boden des Meßkastens, während der
Meßschieber innerhalb des Meßkastens und insbesondere an den Seitenwandungen
des Meßkastens geführt und in Längsrichtung des Meßkastens verschiebbar ist.
Bei einer konstruktiv einfachen Ausgestaltung ist der Meßschieber winkelförmig
ausgebildet und weist einen vertikal ausgerichteten Schenkel und einen horizontal
ausgerichteten Schenkel auf. Der vertikal ausgerichtete Schenkel dient zur Anlage an
wenigstens einen Zeh des Fußes des Kunden, während sich in dem horizontal ausge
richteten Schenkel ein fensterartiger Ausschnitt mit einem Anzeigemittel befindet. Der
Ausschnitt mit dem Anzeigemittel liegt im Gebrauchszustand oberhalb der Meßskala,
so daß die Fußlänge eines in den Meßkasten eingesetzten Fußes korrekt abgelesen
werden kann.
Um das Maßnehmen so einfach und genau wie möglich zu machen, ist außerdem im
Meßkasten endseitig ein sichelförmiger Anschlag zur Anlage der Ferse des Fußes vor
gesehen. Durch den Anschlag ergibt sich eine definierte Anlagefläche für die Ferse,
so daß Fehler beim Maßnehmen nicht auftreten können.
Der Meßkasten selbst besteht bei einer vorteilhaften Ausgestaltung aus zwei langge
streckten, gelenkig miteinander verbundenen und an sich identischen Kastenhälften.
Hierdurch kann er leicht geöffnet und geschlossen werden, wobei durch die gelenki
ge Verbindung auch sichergestellt ist, daß keine der Kastenhälften beim Kunden ver
lorengeht. Um bei dieser Ausführungsform einen sicheren Transport des geschlossen
en bzw. zugeklappten Meßkastens zu ermöglichen, ist an wenigstens einer Kasten
hälfte zumindest ein Anschlag zur Fixierung der Kastenhälfte im geschlossenen Zu
stand des Meßkastens vorgesehen.
Das platten- oder blockartig ausgebildete Element besteht vorzugsweise aus einem
Kunststoffmaterial und insbesondere aus Trittschaum. Hierdurch ergeben sich zweier
lei Vorteile. Einerseits läßt sich ein Fußabdruck in sehr einfacher Weise durch Hinein
treten in den Trittschaum nehmen. Andererseits ist Trittschaum sehr leicht, was sich
sehr positiv auf das Gewicht der gesamten Vorrichtung auswirkt.
Obwohl es grundsätzlich möglich ist, lediglich ein Element aus plastisch verformba
rem Material zu verwenden, wobei dann für einen Fuß die Vorder- und für den ande
ren Fuß die Rückseite des Elements verwendet wird, ist zweckmäßigerweise aber für
jeden Fuß ein Element vorgesehen.
Wie zuvor bereits erwähnt worden ist, ist das plastisch verformbare Material dazu
vorgesehen, einen Fußabdruck zu nehmen. Allerdings ist dieses Material auch gegen
jede andere Druckbelastung von außen anfällig. Schon bei geringeren unbeabsichtig
ten Belastungen kann das Material leicht beschädigt oder zerstört werden. Ein be
reits genommener Fußabdruck kann unbrauchbar werden. Um das Element so gut
wie möglich zu schützen, ist dieses nun erfindungsgemäß in einem kastenartigen Be
hältnis angeordnet, in dem im geschlossenen Zustand des Behältnisses das Element
vor Plastifizierung geschützt ist. Dabei ist günstigerweise vorgesehen, daß in geöffne
tem Zustand des Behältnisses lediglich die Oberseite des Elements zugänglich ist und
daß das Element nicht über das Behältnis übersteht. Durch diese Ausbildung ist ge
währleistet, daß ein Fußabdruck in einfacher Weise genommen werden kann, wäh
rend die Gefahr der Beschädigung in geschlossenem Zustand des Behältnisses mini
miert ist. Um das Handling des Behältnisses zu vereinfachen, besteht dieses aus zwei
langgestreckten, insbesondere gelenkig miteinander verbundenen Behältnishälften,
in die je ein Element eingelegt ist.
Um die gesamte Vorrichtung mit Meßkasten und Behältnis in einfacher Weise trans
portieren zu können, ist der Meßkasten vorzugsweise derart ausgebildet, daß das
darin eingelegte geschlossene Behältnis in dem Meßkasten aufnehmbar ist und der
Meßkasten mit darin aufgenommenem Behältnis vollständig geschlossen werden
kann.
Zu der erfindungsgemäßen Vorrichtung gehört neben dem Meßkasten und den bei
den Elementen mit Behältnis vorzugsweise auch noch wenigstens ein Schreibmittel
und/oder ein Maßband und/oder ein Trittspurblatt zum Aufzeichnen der Fußkontur.
Mit Hilfe der vorgenannten Mittel können weitere relevante Maße des Fußes abge
messen werden. Um auch die vorgenannten Mittel in einfacher Weise in dem Meßka
sten transportieren zu können, ist dieser so ausgebildet, daß die Mittel in dem Meßka
sten aufnehmbar sind und der Meßkasten mit den darin aufgenommenen Mitteln voll
ständig geschlossen werden kann.
Damit der Meßkasten ggf. verschickt werden kann, er also nicht zu schwer ist, aber
dennoch eine gute Stabilität und Festigkeit hat, besteht er zweckmäßigerweise aus
Holz. Demgegenüber besteht das Behältnis aus Karton, da es, wenn es in dem Meß
kasten angeordnet ist, keinen äußeren Belastungen ausgesetzt ist.
Weitere Merkmale, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfin
dung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels
anhand der Zeichnung und der Zeichnung selbst.
Es zeigt
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht auf einen geöffneten Meßkasten der erfin
dungsgemäßen Vorrichtung und
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht von zwei Trittschaumelementen.
In Fig. 1 ist ein Teil einer Vorrichtung 1 zur Herstellung von nicht näher dargestellten
Maßschuhen gezeigt. Die Vorrichtung 1 weist einen Meßkasten 2 zum Einsetzen
wenigstens eines Fußes auf. Wie aus Fig. 1 erkennbar ist, hat der Meßkasten 2 eine
langgestreckte Quaderform und ist in Draufsicht rechteckig. Der Meßkasten 2 selbst
ist schließbar, was jedoch nicht bedeutet, daß der Meßkasten 2 unbedingt mit einem
Schloß versehen sein muß, was jedoch grundsätzlich möglich ist. "Schließbar" bedeu
tet nur, daß er vollständig geschlossen werden kann. Des weiteren weist der Meßkas
ten 2 wenigstens ein, im dargestellten Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 2 zwei platten-
oder blockartige Elemente 3, 4 auf, die jeweils aus einem sich bei Belastung zumin
dest im wesentlichen plastisch verformenden Material bestehen.
Im Meßkasten 2 findet sich eine Meßeinrichtung 5, über die die Länge des in den
Meßkasten 2 eingesetzten Fußes abgemessen werden kann. Wichtig ist vorliegend
auch, daß der Meßkasten 2 zur Aufnahme der beiden Elemente 3, 4 ausgebildet ist,
was bedeutet, daß die Elemente 3, 4 in den Meßkasten 2 eingelegt werden können
und der Meßkasten 2 mit den darin eingelegten Elementen 3, 4 vollständig geschlos
sen werden kann.
Die Meßeinrichtung 5 weist in der dargestellten Ausführungsform eine Meßskala 6
und einen Meßschieber 7 auf. Die Meßskala 6 befindet sich auf dem Boden 8 des
Meßkastens 2 und erstreckt sich in Längsrichtung L des Meßkastens 2, die mit einem
Pfeil angedeutet ist. Die Meßskala 6 ist vorliegend auf dem Boden 8 des Meßkastens
2 befestigt. Sie kann aber auch in den Boden 8 eingearbeitet sein.
Der Meßschieber 7, der zum Zusammenwirken mit der Meßskala 6 vorgesehen ist, ist
in Längsrichtung L des Meßkastens 2 und damit entlang der Meßskala 6 verschieb
bar. Der Meßschieber 7 ist im übrigen im Meßkasten 2 geführt. Hierzu dienen vorlie
gend die Innenseiten der Seitenwandungen 9 des Meßkastens 2. Dies setzt voraus,
daß der Abstand der Seitenwandungen 9 des Meßkastens 2 etwa gleich der Breite
des Meßschiebers 7 entspricht.
Der Meßschieber 7 selbst hat eine im Querschnitt etwa winkelförmige Ausbildung
und weist damit einen vertikal ausgerichteten Schenkel 10 und einen horizontal aus
gerichteten Schenkel 11 auf. Der vertikal ausgerichtete Schenkel 10 dient zur Anlage
an wenigstens einen Zeh des in den Meßkasten 2 eingesetzten Fußes, während der
Meßschieber 7 auf seinem horizontal ausgerichteten Schenkel 11 verschiebbar ist. Um
die Fußlänge über den Meßschieber 7 ablesen zu können, ist im horizontal ausgerich
teten Schenkel 11 ein fensterartiger Ausschnitt 12 vorgesehen, in dem sich ein Anzei
gemittel 13 befindet. Bei dem Anzeigemittel 13 handelt es sich vorliegend um einen
sich über die Breite des fensterartigen Ausschnitts 12 erstreckenden, gespannten Fa
den, der sich oberhalb der Meßskala 6 befindet. Außerdem ist endseitig im Meßkasten
2 und zwar ebenfalls auf dem Boden 8 ein sichelförmiger Anschlag 14 vorgesehen,
der zur Anlage der Ferse des Fußes dient. Schließlich befindet sich auf dem Boden 8
des Meßkastens 2 die Umrißlinie 15 eines Fußes, die eingefräst oder aufgedruckt sein
kann. Die Umrißlinie 15 gibt einen Fußabdruck vor, die dem Benutzer die richtige
Anordnung des Fußes bei der Vermessung über die Meßeinrichtung 5 vorgibt.
Wie sich aus Fig. 1 ergibt, besteht der Meßkasten 2 aus zwei langgestreckten, über
ein Gelenk 16 miteinander verbundenen Kastenhälften 17, 18. In der unteren Kasten
hälfte 17 befindet sich die Meßeinrichtung 5, während die obere Kastenhälfte 18 ei
gentlich als Deckel dient. Das Gelenk 16 befindet sich an den hinteren Kurzseiten 19,
20 der beiden Kastenhälften 17, 18, so daß der Meßkasten 2 in Längsrichtung L auf
geklappt werden kann, wie dies durch den Pfeil X dargestellt ist. An den beiden Sei
tenwandungen 9, und zwar innenseitig, befindet sich jeweils ein leistenartiger, sich in
Längsrichtung L annähernd über die gesamte Länge des Meßkastens 2 erstreckender
Anschlag 21 zum Zusammenwirken mit den Seitenwandungen 9 der oberen Ka
stenhälfte 18. Durch die leistenartigen Anschläge 21 werden die beiden Kastenhälf
ten 17, 18 im geschlossenen Zustand des Meßkastens 2 gegeneinander fixiert und es
wird ein Verschwenken quer zur Längsrichtung L verhindert, was zu einer Beschä
digung des Gelenks 16 führen könnte. Außerdem wird über die Anschläge 21 ein un
beabsichtigtes Herausfallen des Meßschiebers 7 aus dem Meßkasten 2 verhindert.
Die beiden Elemente 3, 4, die in Fig. 2 dargestellt sind, bestehen aus geschäumtem
Kunststoff und zwar vorliegend aus Trittschaum, obwohl auch andere, bei Belastung
sich plastisch verformenden Materialien möglich wären. Die beiden Elemente 3, 4, die
jeweils in Draufsicht gesehen eine Rechteckform haben, sind in einem kastenartigen
Behältnis 22 angeordnet. Das Behältnis 22 bietet, wenn es geschlossen ist, einen
Schutz der Elemente 3, 4 vor unbeabsichtigter Plastifizierung. Im geöffneten Zustand
des Behältnisses 22, wie dieser in Fig. 2 dargestellt ist, sind lediglich die Oberseiten
der Elemente 3, 4 zugänglich. Außerdem stehen die Elemente 3, 4 nicht über das Be
hältnisses 22 nach oben hin über.
Wie der Meßkasten 2 so besteht auch das Behältnis 22 aus zwei langgestreckten,
über ein Gelenk 23 miteinander verbundenen Behältnishälften 24, 25, in die je ein
Element 3, 4 eingelegt ist. Das Gelenk 23 befindet sich dabei an jeweils einer Lang
seite einer Behältnishälfte 24, 25, so daß das Behältnis 22 in Pfeilrichtung Y aufge
schwenkt werden kann. Die beiden Behältnishälften 24, 25 sind identisch von ihren
Abmaßen her, so daß sichergestellt ist, daß die beiden Behältnishälften 24, 25 im auf
geklappten Zustand mit ihren großen Flachseiten auf dem Boden aufliegen. Dies ist
wichtig, um über jedes der Elemente 3, 4 einen Fußabdruck nehmen zu können. Im
geschlossenen Zustand des Behältnisses 22 liegen die Oberseiten der Elemente 3, 4
aufeinander.
Der Meßkasten 2 ist vorliegend derart ausgebildet, daß das darin eingelegte geschlos
sene Behältnis 22 in dem Meßkasten 2 aufnehmbar ist und daß der Meßkasten 2 mit
dem darin aufgenommenem Behältnis 22 vollständig geschlossen werden kann. Dies
bedeutet, daß die Außenabmaße des zugeklappten Behältnisses 22 kleiner gleich den
Innenabmaßen des Meßkastens 2 sind. Die Vorrichtung 1 weist weiterhin, was jedoch
nicht dargestellt ist, ein Schreibmittel, ein Maßband und ein Trittspurblatt zum Auf
zeichnen der Fußkontur auf. Diese Mittel sind dem Meßkasten 2 zugeordnet, wobei
der Meßkasten 2 derart ausgebildet ist, daß auch diese Mittel in dem Meßkasten 2
aufnehmbar sind und zwar zusammen mit dem Behältnis 22, wobei sichergestellt ist,
daß der Meßkasten 2 mit den zuvor angesprochenen Mitteln und auch mit eingesetz
tem Behältnis 22 vollständig geschlossen werden kann.
Das Maßnehmen ausgehend von einem geschlossenen Meßkasten 2 erfolgt nun wie
folgt:
Zunächst wird der Meßkasten 2 geöffnet, das darin befindliche Behältnis 22 wird
entnommen. Anschließend wird erst der eine, dann der andere Fuß des Benutzers auf
den Boden 8 der unteren Kastenhälfte 17 gesetzt und der Meßschieber 7 bis an den
längsten Zeh geschoben, wobei darauf zu achten ist, daß die Ferse hinten eng an dem
Anschlag 14 anliegt. Über den fensterartigen Ausschnitt 12 kann dann die sichtbare
Fußlänge (39, 40,...) abgelesen werden. Anschließend werden über ebenfalls zur
Vorrichtung 1 gehörende Trittspurblätter und das dazu gehörige Schreibmittel Um
rißzeichnungen der Füße genommen. Sodann wird das Behältnis 22 geöffnet und in
die Elemente 3, 4 zum Erzeugen von Fußabdrücken getreten.
Anschließend wird das Behältnis 22 wieder geschlossen und in die obere Kastenhälf
te 18 eingelegt. Auch die Trittspurblätter mit den Umrißzeichnungen der Füße werden
in den Meßkasten 2 eingelegt. Schließlich werden über das nicht dargestellte Maß
band noch einige Maße des Fußes genommen. Sodann kann der Meßkasten 2 mit al
len darin eingelegten Mitteln geschlossen und in der geschlossenen Form transpor
tiert oder verschickt werden. Die Auswertung der einzelnen Maße zur Erstellung der
Leisten erfolgt dann beim Maßschuhmacher.
Das vorliegende System erlaubt es, den Meßkasten 2 für weitere Vermessungen wie
der zu verwenden.
Claims (14)
1. Vorrichtung (1) zur Ermittlung relevanter Abmessungen eines Fußes, die zur Her
stellung von Maßschuhen benötigt werden, mit einem vorzugsweise eine langge
streckte Form aufweisenden, schließbaren Meßkasten (2), in den wenigstens ein zu
messender Fuß eingesetzt werden kann, und mit wenigstens einem in den Meßkasten
(2) leicht einsetzbaren und wieder herausnehmbaren platten- oder blockartigen Ele
ment (3, 4) aus einem sich bei Belastung zumindest im wesentlichen plastisch verfor
menden Material, mit dem von dem zu messenden Fuß ein Fußabdruck abgenommen
werden kann, dadurch gekennzeichnet, daß im Meßkasten (2) eine Meßeinrichtung
(5) für die Länge des Fußes vorgesehen ist und daß der Meßkasten (2) derart ausge
bildet ist, daß bei geschlossenem Meßkasten (2) das im Meßkasten (2) befindliche
Element (3, 4) von außen nicht zugänglich und dadurch vor unbeabsichtigten Plasti
fizierungen oder Beschädigungen geschützt ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Meßeinrichtung
(5) eine insbesondere auf dem Boden (8) des Meßkastens (2) befindliche Meßskala
(6) und einen in Längsrichtung (L) des Meßkastens (2) verschiebbaren, im Meßka
sten (2) vorzugsweise an den Seitenwandungen (9) des Meßkastens (2) geführten
Meßschieber (7) zum Zusammenwirken mit der Meßskala (6) aufweist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Meßschie
ber (7) winkelförmig ausgebildet ist und einen vertikal ausgerichteten Schenkel (10)
zur Anlage an wenigstens einen Zeh des Fußes und einen horizontal ausgerichteten
Schenkel (11) aufweist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß im horizontalen
Schenkel (11) ein fensterartiger Ausschnitt (12) mit einem Anzeigemittel (13) vorge
sehen ist und daß der Ausschnitt (12) mit dem Anzeigemittel (13) oberhalb der Meß
skala (6) vorgesehen ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß end
seitig im Meßkasten (2) ein sichelförmiger Anschlag (14) zur Anlage der Ferse des Fu
ßes vorgesehen ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der
Meßkasten (2) aus zwei langgestreckten, gelenkig miteinander verbundenen Kasten
hälften (17, 18) besteht.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß an wenigstens einer
Kastenhälfte (17) zumindest ein Anschlag (21) zur Fixierung der Kastenhälften (17,
18) im geschlossenen Zustand des Meßkastens (2) vorgesehen ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das
Element (3, 4) aus einem geschäumten Kunststoff, insbesondere Trittschaum, besteht
und daß, vorzugsweise, zwei Elemente (3, 4) vorgesehen sind.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das
Element oder die Elemente (3, 4) in einem kastenartigen Behältnis (22) angeordnet
sind, in dem in geschlossenem Zustand des Behältnisses (22) das Element oder die
Elemente (3, 4) vor Plastifizierung geschützt ist bzw. sind.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß im geöffneten Zu
stand des Behältnisses (22) lediglich die Oberseite des Elements (3, 4) zugänglich ist
und daß, vorzugsweise, das Element (3, 4) nicht über das Behältnis (22) übersteht.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Behält
nis (22) aus zwei langgestreckten, insbesondere gelenkig miteinander verbundenen,
vorzugsweise identischen Behältnishälften (24, 25) besteht, in die je ein Element (3,
4) eingelegt ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der
Meßkasten (2) derart ausgebildet ist, daß das geschlossene Behältnis (22) in dem
Meßkasten (2) aufnehmbar ist und der Meßkasten (2) mit darin aufgenommenem Be
hältnis (22) vollständig geschlossen werden kann.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß
dem Meßkasten (2) wenigstens ein Schreibmittel und/oder ein Maßband und/oder
wenigstens ein Trittspurblatt zum Aufzeichnen der Fußkontur zugeordnet sind und
daß, vorzugsweise, der Meßkasten (2) derart ausgebildet ist, daß die Mittel (Schreib
mittel und/oder ein Maßband und/oder Trittspurblatt) in dem Meßkasten (2) aufnehm
bar sind und der Meßkasten (2) mit den darin aufgenommenen Mitteln vollständig
geschlossen werden kann.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der
Meßkasten (2) aus Holz und/oder das Behältnis (22) aus Karton bestehen/besteht.
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