DE19735602C1 - Antriebsvorrichtung zum Bewegen von Gegenständen - Google Patents
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Abstract
Eine Antriebsvorrichtung zum Bewegen von Gegenständen, insbesondere von Schiebetüren, Schiebefenstern, Trennwänden oder dergleichen, die in einer Laufschiene verschiebbar gelagert sind, mit einem Elektromotor (1), der über eine an dem einen Ende der Laufschiene angeordnete Antriebsrolle (3) ein Zugmittel (4) antreibt, das über eine an dem anderen Ende der Laufschiene angeordnete Umlenkvorrichtung umläuft und die Gegenstände in zwei entgegengesetzten Richtungen bewegt, ist dadurch gekennzeichnet, daß die Rotorwelle des Elektromotors (1) über ein Getriebe (5) eine Abtriebswelle (6) antreibt, deren Achse (14) im rechten Winkel zu der Achse (13) der Rotorwelle verläuft und über eine Übersetzungsanordnung (9, 10, 11) die Antriebsrolle (3) antreibt, und daß das Getriebe (5) um einen bestimmten Winkel um die Achse (14) der Abtriebswelle (6) elastisch schwenkbar gelagert ist.
Description
Die Erfindung betrifft eine Antriebsvorrichtung zum
Bewegen von wenigstens einem Gegenstand, der in einer
Laufschiene verschiebbar gelagert ist, insbesondere von
einer Schiebetür, einem Schiebefenster oder einer
Trennwand, mit einem Elektromotor, der über eine an dem
einen Ende der Laufschiene angeordnete Antriebsrolle ein
Zugmittel antreibt, das über eine an dem anderen Ende der
Laufschiene angeordnete Umlenkvorrichtung umläuft und den
Gegenstand bewegt.
Aus der DE 33 40 557 C2 ist eine Vorrichtung zum
automatischen Öffnen und Schließen von Schiebetüren
bekannt, bei der zum Erreichen geringer Abmessungen ein
auf ein Zugmittel arbeitender Elektromotor als
einphasiger Asynchron-Wechselstrommotor mit Ringwicklung
ausgebildet ist, dessen Rotorwelle als Abtriebswelle
fungiert, die über ein Getriebe auf einen in Öffnungs-
und Schließrichtung angetriebenen Keilriemen arbeitet,
der über einen oder mehrere Laufwagen die Türelemente der
Schiebetür antreibt, wobei an dem Getriebe eine
Magnetbremse angeordnet ist.
Diese bekannte Antriebsvorrichtung benötigt sehr viel
Platz, da der Motor und das Getriebe so groß ausgelegt
sein müssen, daß beide die Beschleunigungskräfte der
anzutreibenden Gegenstände ohne Schaden aufnehmen können.
Deshalb läßt sich diese Antriebsvorrichtung
beispielsweise nicht für einen nachträglichen Einbau in
einen bereits vorhandenen Schiebetürrahmen verwenden,
ohne eine Ausnehmung in dem Mauerwerk der die Schiebetür
aufnehmenden Wand oder eine weit auskragende Blende
vorzusehen. Außerdem muß bei dieser Antriebsvorrichtung
an dem Getriebe eine Magnetbremse vorhanden sein, um die
Schiebetür im Notfall schnell anhalten zu können, da bei
dem hier verwendeten Asynchronmotor ein Abbremsen durch
einfaches elektrisches Kurzschließen des Motors nicht
möglich ist.
Aus der DE 36 02 567 C2 ist ein Schiebetürantrieb
bekannt, bei dem zum Aufnehmen der Beschleunigungskräfte
der anzutreibenden Türelemente die Antriebsrolle auf
einem eigenen Lagerbock getrennt vom Lager der diese
Rolle antreibenden Motorabtriebswelle gelagert ist.
Auch dieser bekannte Antrieb benötigt sehr viel Platz, da
der Motor und das Getriebe ebenfalls sehr groß ausgelegt
sein müssen, um die Beschleunigungskräfte der
anzutreibenden Gegenstände, wie hier beispielsweise der
Türelemente, ohne Schaden für den Motor und das Getriebe
aufnehmen zu können, wobei der benötigte Platz durch den
eigenen Lagerbock für die Antriebsrolle außerdem noch
vergrößert wird. Deswegen kann auch dieser bekannte
Antrieb beispielsweise nicht für einen nachträglichen
Einbau in einen bereits vorhandenen Schiebetürrahmen
verwendet werden, ohne eine Ausnehmung in dem Mauerwerk
der die Schiebetür aufnehmenden Wand oder eine weit
auskragende Blende vorsehen zu müssen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
Antriebsvorrichtung der eingangs erwähnten Art zu
schaffen, die eine einfache Konstruktion aufweist, im
Vergleich zu den bekannten Vorrichtungen weniger
elektrische Energie verbraucht und deren Abmessungen
wesentlich kleiner sind, so daß eine Unterbringung in
einem schlanken Gehäuse und somit - beispielsweise im
Falle des Antriebs von Schiebetüren - ein nachträglicher
Einbau in einen bereits vorhandenen Schiebetürrahmen ohne
weiteres möglich ist.
Diese Aufgabe wird bei einer Antriebsvorrichtung mit den
Merkmalen im Oberbegriff des Anspruchs 1 dadurch gelöst,
daß die Rotorwelle des Elektromotors über ein Getriebe
eine Abtriebswelle antreibt, deren Achse im rechten
Winkel zu der Achse der Rotorwelle verläuft und über eine
Übersetzungsanordnung die Antriebsrolle antreibt, und daß
das Getriebe um einen bestimmten Winkel um die Achse der
Abtriebswelle elastisch schwenkbar gelagert ist.
Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen
insbesondere darin, daß die großen Beschleunigungskräfte
der anzutreibenden Gegenstände, beispielsweise der
Türelemente von Schiebetüren, durch die Dämpfungswirkung
der elastischen Lagerung nur stark vermindert auf das
Getriebe und den Motor einwirken. Dadurch ist es möglich,
sowohl das Getriebe als auch den Motor wesentlich
schwächer zu dimensionieren, so daß deren Abmessungen so
stark verkleinert werden können, daß die ganze
Vorrichtung mit geringeren Kosten hergestellt, in einem
schmalen Gehäuse untergebracht und als Bausatz für
zahlreiche Anwendungsfälle angeboten werden kann, bei
denen Gegenstände aller Art über ein Zugmittel in zwei
entgegengestzten Richtungen bewegt werden sollen.
Außerdem läßt sich durch die verkleinerten Abmessungen
der Vorrichtung auch der Energieverbrauch wesentlich
herabsetzen.
Dieses schmale Gehäuse der Vorrichtung hat beispielsweise
innnerhalb der die Türelemente einer Schiebetür
aufnehmenden Laufschiene Platz. Ein nachträglicher Einbau
in einen bereits vorhandenen Schiebetürrahmen ist somit
ohne weiteres möglich.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß der Motor so
dimensioniert ist, daß selbst bei einem Ausfall der
elektronischen Steuerung keine Gefahr von Verletzungen
für beispielsweise die Personen besteht, die zufällig
zwischen die sich schließenden Türflügel einer von diesem
Motor angetriebenen Schiebetür geraten. Das ist besonders
in Krankenhäusern wichtig, wo derartige Schiebetüren
vermehrt eingebaut werden.
Weitere Vorteile ergeben sich aus den Unteransprüchen. So
ist zur weiteren Platzersparnis vorgesehen, daß die
Abtriebswelle zusammen mit der Übersetzungsanordnung und
der Antriebsrolle in dem an den Elektromotor in Richtung
zu dem Getriebe sich anschließenden Raum untergebracht
ist, dessen Höhe nicht wesentlich über den Durchmesser
des Elektromotors hinausgeht.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird eine
bessere Dämpfungswirkung ferner dadurch erreicht werden,
daß der Elektromotor und das Getriebe mit seiner
Abtriebswelle zusammen mit einem gemeinsamen Gehäuse eine
abgeschlossene Antriebseinheit bilden und daß das Gehäuse
um einen bestimmten Winkel um die Achse der Abtriebswelle
elastisch schwenkbar gelagert ist.
Zur weiteren Verbesserung der Dämpfungseigenschaften ist
es zweckmäßig, daß das Gehäuse an wenigstens drei Punkten
auf elastischen Puffern gelagert ist, die vorzugsweise
aus Elastomer oder Gummi bestehen.
Demgegenüber ist nach einer anderen Ausgestaltung der
Erfindung vorgesehen, daß das Gehäuse durch wenigstens
ein Kugel- oder Gleitlager um die Achse der Abtriebswelle
schwenkbar gelagert ist und daß wenigstens ein
elastisches Element, beispielsweise eine Schrauben-,
Spiral- oder Blattfeder, an dem Gehäuse angreift und
durch eine entsprechende Dimensionierung den elastischen
Schwenkbereich des Gehäuses bestimmt.
Um den Motor zusätzlich zu dämpfen, ist ferner
vorgesehen, daß der Elektromotor um einen bestimmten
Winkel um die Achse der Rotorwelle elastisch schwenkbar
gelagert ist.
Eine weitere Dämpfungserhöhung wird dadurch erzielt, daß
die Übersetzungsanordnung eine auf der Abtriebswelle
befestigte zweite Rolle aufweist, die über einen Riemen
eine mit der Antriebsrolle fest verbundene dritte Rolle
antreibt, die zusammen mit der Antriebsrolle um eine
parallel zu der Abtriebswelle verlaufende Achse drehbar
gelagert ist, wobei die Antriebsrolle und die dritte
Rolle eine einstückige Doppelrolle bilden.
Um die Übertragung des Motorgeräusches auf Teile des
Gehäuses herabzusetzen, ist nach einer weiteren
Fortbildung der Erfindung vorgesehen, daß die Lager der
Abtriebswelle sowie die Lager der Antriebsrolle und der
dritten Rolle bzw. der aus diesen gebildeten Doppelrolle
als Gleitlager ausgebildet sind, die insbesondere aus
Kunststoff bestehen, der eine gewisse Elastizität
aufweist und dadurch im Vergleich zu den sonst üblichen
Kugellagern eine bessere Körperschalldämpfung bewirkt.
Eine zusätzliche Dämpfung wird ferner dadurch erreicht,
daß das Zugmittel und der Riemen als Zahnriemen und die
entsprechenden Rollen als Zahnriemenräder ausgebildet
sind.
Um ein schnelles Abbremsen der bewegten Gegenstände zu
ermöglichen, ist ferner vorgesehen, daß der Elektromotor
ein mit niedriger Spannung, beispielsweise 24 V,
betriebener Gleichstrommotor ist. Dieser kann durch
elektrisches Kurzschließen oder durch einen eingeprägten
Gegenstrom abgebremst werden.
Damit bei Stromausfall die Gegenstände von Hand bewegt
werden können, ist ferner vorgesehen, daß das Getriebe
als nicht selbsthemmendes Schneckengetriebe oder als
Kegelgetriebe ausgebildet ist. Dadurch kann auf den
Einbau einer teuren ein- und ausrückbaren Kupplung
verzichtet werden.
Um das Abbremsen der bewegten Gegenstände noch wirksamer
zu gestalten, ist eine mechanische oder
elektromagnetische Stopvorrichtung, insbesondere eine
Magnetbremse oder ein Hubmagnet, im Bereich der
Übersetzungsanordnung oder des Getriebes integriert.
Um eine Endabschaltung automatisch steuern zu können, ist
ferner vorgesehen, daß eine Impulsscheibe für eine Weg-
Zeit-Messung im Bereich der Übersetzungsanordnung oder
des Getriebes integriert ist.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der
Zeichnung dargestellt und wird im folgenden näher
beschrieben. Die einzige Figur zeigt eine Seitenansicht
der Antriebsvorrichtung, teilweise im Schnitt. Diese
Antriebsvorrichtung zum Bewegen von (nicht dargestellten)
Gegenständen, insbesondere von Schiebetüren,
Schiebefenstern, Trennwänden oder dergleichen, die in
einer (ebenfalls nicht dargestellten) Laufschiene
verschiebbar gelagert sind, enthält einen Elektromotor 1,
vorzugsweise einen mit einer Spannung von etwa 24 V
betriebenen Gleichstrommotor, der zusammen mit einem von
dessen Rotorwelle angetriebenen Getriebe 5 in einem
gemeinsamen Gehäuse 7 untergebracht ist.
Die Rotorwelle des Elektromotors 1 treibt über das
Getriebe 5 eine Abtriebswelle 6 an, deren Achse 14 im
rechten Winkel zu der Achse 13 der Rotorwelle verläuft
und über eine Übersetzungsanordnung 9, 10, 11 eine als
Zahnriemenrolle ausgebildete Antriebsrolle 3 antreibt.
Auf dieser Antriebsrolle 3 läuft ein als Zahnriemen
ausgebildetes Zugmittel 4 um, das über eine an dem
anderen Ende der Laufschiene angeordnete (nicht
dargestellte) Umlenkvorrichtung umläuft und die
Gegenstände, beispielsweise die Türelemente einer in
zweiflügeliger oder in Teleskopausführung gestalteten
Schiebetür in zwei entgegengesetzten Richtungen,
beispielsweise in Öffnungs- und Schließrichtung, bewegt.
Um die beim Anfahren und Abbremsen der angetriebenen
Gegenstände auf das Getriebe 5 und den Elektromotor 1
wirkenden Beschleunigungskräfte zu dämpfen, ist das
gemeinsame Gehäuse 7 des Elektromotors 1 und des
Getriebes 5 um die Achse 14 der Abtriebswelle 6 elastisch
schwenkbar gelagert, beispielsweise um einen Winkel von
15°. Zu diesem Zweck ist das Gehäuse 7 an wenigstens drei
Punkten durch elastische, vorzugsweise aus Elastomer oder
aus Gummi bestehende Puffer 8 mit der Grundplatte 2
verbunden, die Teil eines zwei Seitenwände und einen
Deckel 17 aufweisenden schmalen Gehäuses darstellt und
auf der Laufschiene befestigt ist.
Die Übersetzungsanordnung 9, 10, 11 weist eine auf der
Abtriebswelle 6 befestigte zweite Rolle 9 auf, die über
einen als Zahnriemen ausgebildeten Riemen 10 eine mit der
Antriebsrolle 3 fest verbundene dritte Rolle 11 antreibt,
die zusammen mit der Antriebsrolle 3 um eine parallel zu
der Achse 14 der Abtriebswelle 6 verlaufende Achse 12
drehbar gelagert ist, wobei die Antriebsrolle 3 und die
dritte Rolle 11 eine einstückige Doppelrolle bilden.
Die Abtriebswelle 6 befindet sich zusammen mit der
Übersetzungsanordnung 9, 10, 11 und der Antriebsrolle 3
innerhalb des an den Elektromotor 1 in Richtung zu dem
Getriebe 5 sich anschließenden Raumes, dessen Höhe
kleiner als der Durchmesser des Elektromotors 1 ist.
Die Lager der Abtriebswelle 6 sowie der Antriebsrolle 3
und der dritten Rolle 11 bzw. der aus diesen gebildeten
Doppelrolle sind als Gleitlager, insbesondere aus
Kunststoff, ausgebildet, wobei der Kunststoff eine
gewisse Elastizität aufweist, um die Einwirkung der
Beschleunigungskräfte der angetriebenen Gegenstände auf
das Getriebe 5 bzw. auf den Elektromotor 1 weiter zu
verringern und den auf das Gehäuse 2, 17 übertragenen
Körperschall zu dämpfen.
Das Getriebe 5 ist als nicht selbsthemmendes
Schneckengetriebe oder als Kegelgetriebe ausgebildet, so
daß die Gegenstände, beispielsweise die Schiebetüren, bei
einem etwaigen Stromausfall auch von Hand bewegt bzw.
geöffnet oder geschlossen werden können.
Außerdem ist damit gewährleistet, daß die
Beschleunigungs- und Bremskräfte der angetriebenen bzw.
der abgebremsten Gegenstände auf den Elektromotor
zurückwirken können. Dadurch kann bei einem Anhalten
eines bewegten Gegenstandes, beispielsweise eines
Türelementes einer Schiebetür, durch eine im
Bewegungsbereich des Türelementes stehende Person, der
plötzliche Stromanstieg des Elektromotors zum Auslösen
eines Bremsvorganges ausgenutzt werden, indem zum
Beispiel der Elektromotor elektrisch kurzgeschlossen
oder, um die Bremswirkung zu verstärken, ein Gegenstrom
eingespeist wird, der durch einfaches Umpolen der
elektrischen Anschlüsse des Elektromotors erzeugt werden
kann.
Auf die Weise können auch - beispielsweise bei
Schiebetüren - die störanfälligen und teuren elektrischen
Endschalter entfallen, da die Türelemente beim Erreichen
ihrer jeweiligen Endstellungen (offen oder geschlossen)
automatisch den sofortigen Bremsvorgang einleiten.
Claims (22)
1. Antriebsvorrichtung zum Bewegen von wenigstens einem
Gegenstand, der in einer Laufschiene verschiebbar
gelagert ist, insbesondere von einer Schiebetür,
einem Schiebefenster oder einer Trennwand, mit einem
Elektromotor (1), der über eine an dem einen Ende der
Laufschiene angeordnete Antriebsrolle (3) ein
Zugmittel (4) antreibt, das über eine an dem anderen
Ende der Laufschiene angeordnete Umlenkvorrichtung
umläuft und den Gegenstand bewegt,
dadurch gekennzeichnet, daß die Rotorwelle des
Elektromotors (1) über ein Getriebe (5) eine
Abtriebswelle (6) antreibt, deren Achse (14) im
rechten Winkel zu der Achse (13) der Rotorwelle
verläuft und über eine Übersetzungsanordnung (9, 10,
11) die Antriebsrolle (3) antreibt, und daß das
Getriebe (5) um einen bestimmten Winkel um die Achse
(14) der Abtriebswelle (6) elastisch schwenkbar
gelagert ist.
2. Antriebsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Abtriebswelle (6) zusammen
mit der Übersetzungsanordnung (9, 10, 11) und der
Antriebsrolle (3) in dem an den Elektromotor (1) in
Richtung zu dem Getriebe (5) sich anschließenden Raum
untergebracht ist, dessen Höhe kleiner als der
Durchmesser des Elektromotors (1) ist.
3. Antriebsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 und 2,
dadurch gekennzeichnet, daß der Elektromotor (1) und
das Getriebe (5) mit seiner Abtriebswelle (6)
zusammen mit einem gemeinsamen Gehäuse (7) eine
abgeschlossene Antriebseinheit (1, 5, 6, 7) bilden
und daß das Gehäuse (7) um einen bestimmten Winkel um
die Achse (14) der Abtriebswelle (6) elastisch
schwenkbar gelagert ist.
4. Antriebsvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß das Gehäuse (7) an wenigstens
drei Punkten auf elastischen Puffern (8) gelagert
ist, die vorzugsweise aus Elastomer oder Gummi
bestehen.
5. Antriebsvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß das Gehäuse (7) durch wenigstens
ein Kugel- oder Gleitlager um die Achse der
Abtriebswelle (6) schwenkbar gelagert ist und daß
wenigstens ein elastisches Element, beispielsweise
eine Schrauben-, Spiral- oder Blattfeder, an dem
Gehäuse (7) angreift und durch seine Dimensionierung
den elastischen Schwenkbereich des Gehäuses (7)
bestimmt.
6. Antriebsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß der Elektromotor (1) um
einen bestimmten Winkel um die Achse (13) der
Rotorwelle elastisch schwenkbar gelagert ist.
7. Antriebsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die Übersetzungsanordnung
(9, 10, 11) eine auf der Abtriebswelle (6) befestigte
zweite Rolle (9) aufweist, die über einen Riemen (10)
eine mit der Antriebsrolle (3) fest verbundene dritte
Rolle (11) antreibt, die zusammen mit der
Antriebsrolle (3) um eine parallel zu der Achse (14)
der Abtriebswelle (6) verlaufende Achse (12) drehbar
gelagert ist.
8. Antriebsvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Antriebsrolle (3) und die
dritte Rolle (11) eine einstückige Doppelrolle
bilden.
9. Antriebsvorrichtung nach einem der Ansprüche 7 und 8,
dadurch gekennzeichnet, daß die Lager der
Antriebsrolle (3) und der dritten Rolle (11) bzw. der
aus diesen gebildeten Doppelrolle als Kugellager
ausgebildet sind.
10. Antriebsvorrichtung nach einem der Ansprüche 7 und 8,
dadurch gekennzeichnet, daß die Lager der
Antriebsrolle (3) und der dritten Rolle (11) bzw. der
aus diesen gebildeten Doppelrolle als Gleitlager
(15), insbesondere als Kunststoffgleitlager
ausgebildet sind, deren Kunststoff eine gewisse
Elastizität aufweist.
11. Antriebsvorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis
10, dadurch gekennzeichnet, daß der Riemen (10) als
Keilriemen und die zweite Rolle (9) und die dritte
Rolle (11) als Keilriemenrad ausgebildet sind.
12. Antriebsvorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis
10, dadurch gekennzeichnet, daß der Riemen (10) als
Zahnriemen und die zweite Rolle (9) und die dritte
Rolle (11) als Zahnriemenrad ausgebildet sind.
13. Antriebsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
12, dadurch gekennzeichnet, daß die Lager der
Abtriebswelle (6) als Kugellager ausgebildet sind.
14. Antriebsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
12, dadurch gekennzeichnet, daß die Lager der
Abtriebswelle (6) als Gleitlager (16), insbesondere
als Kunststoffgleitlager ausgebildet sind, deren
Kunststoff eine gewisse Elastizität aufweist.
15. Antriebsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
14, dadurch gekennzeichnet, daß das Zugmittel (4) als
Keilriemen und die Antriebsrolle (3) und die
Umlenkvorrichtung als Keilriemenrad ausgebildet sind.
16. Antriebsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
14, dadurch gekennzeichnet, daß das Zugmittel (4) als
Zahnriemen und die Antriebsrolle (3) und die
Umlenkvorrichtung als Zahnriemenrad ausgebildet sind.
17. Antriebsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
14, dadurch gekennzeichnet, daß das Zugmittel (4) als
Zugseil und die Antriebsrolle (3) und die
Umlenkvorrichtung als Seilrolle ausgebildet sind.
18. Antriebsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
17, dadurch gekennzeichnet, daß der Elektromotor (1)
ein mit niedriger Spannung, beispielsweise 24 V,
betriebener Gleichstrommotor ist.
19. Antriebsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
18, dadurch gekennzeichnet, daß das Getriebe (5) als
nicht selbsthemmendes Schneckengetriebe ausgebildet
ist.
20. Antriebsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
18, dadurch gekennzeichnet, daß das Getriebe (5) als
Kegelgetriebe ausgebildet ist.
21. Antriebsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
20, gekennzeichnet durch eine mechanische oder
elektromagnetische Stopvorrichtung, insbesondere eine
Magnetbremse oder ein Hubmagnet, im Bereich der
Übersetzungsanordnung (9, 10, 11) oder des Getriebes
(5).
22. Antriebsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
21, gekennzeichnet durch eine Impulsscheibe für eine
Weg-Zeit-Messung im Bereich der Übersetzungsanordnung
(9, 10, 11) oder des Getriebes (5).
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1997
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